[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31988 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2021)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein
wichtiges Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische
Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h.
auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus
mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle
entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor
allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets
vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des
Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes
Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32245
19. Wahlperiode 01.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 31. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache
16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli
2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009
(Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866),
vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010
(Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom
16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache
17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April
2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012
(Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966),
vom 02. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013
(Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache
17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom
10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014
(Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache
18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22.
Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721),
vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016
(Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache
18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11.
November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017
(Bundestagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache
18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3.
November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018
(Bundestagsdrucksache 19/01912),vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577),
vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) vom 6. Mai 2019
(Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 6. August 2019 (Bundestagsdrucksache
19/12163), vom 18. Dezember 2019 (Bundestagsdrucksache 19/161000) sowie
vom 17. Juli 2020 (Bundestagsdrucksache 19/21127). Stichtag für die
Beantwortung ist der 30. Juni 2021.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252),
vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache
17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8.
November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom
10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom
14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember
2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014
(Bundestagsdrucksache18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom
5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache
18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August
2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015
(Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache
18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15.
November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017
(Bundestagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache
18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom
22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018
(Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache
19/2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6.
November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521), vom 23. Mai 2019
(Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 21. August 2019 (Bundestagsdrucksache
19/12554), vom 17. Januar 2020 (Bundestagsdrucksache 19/16100),vom 3.
April 2020 (Bundestagsdrucksache 19/19467), vom 30. Juni 2020
(Bundestagsdrucksache 19/21625), vom 18. Dezember 2020 (Bundestagsdrucksache
19/25444),vom 24. März 2021 (Bundesdrucksache 19/27951) sowie vom
17. Juni 2021 (Bundestagsdrucksache 19/30821) verwiesen.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind
deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern,
Zugehörigkeit zur Bundespolizei. Zw. zum Bundeskriminalamt (BKA)
aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres
ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte
sind dabei jeweils eingesetzt?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Die Antwort zu den Fragen 1, 1a*, 1b, 1c und 1e können der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.
Mission Gesamtstärke Kräfte
DEU
gesamt
davon BPOL
(Einsatzort)
davon BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort)
Mandatende
UNMIK
Kosovo
17
(30.05.21)
1 0 0 0 1 Pristina offen
UNAMID
Darfur/Sudan
1.009
(30.05.21)
0 0 0 0 1 El Fasher 30. Juni
2021
UNITAMS
Darfur/Sudan
74
(01.05.21)
1 0 0 0 1 Nyala 3. Juni
2022
MINUSMA
Mali
14.770
(30.05.21)
9 0 0 0 8
3 Bamako,
2 Gao,
1 Mopti,
2 Timbuktu
30. Juni
2022
UNSOM
Somalia
644
(30.05.21)
2 0 0 0 1 Baidoa 31. August
2021
* Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung
tätig sind („contracted“).
Mission Gesamtstärke Kräfte
DEU
gesamt
davon BPOL
(Einsatzort)
davon BKA
(Einsatzort)
davon Zoll
(Einsatzort)
davon LaPo
(Einsatzort)
Mandatende
EUCAP
Sahel Niger
133 4 0 1 Niamey 0 2 Niamey,
1 Agadez
30.
September
2022
EUBAM
Moldau/
Ukraine
50 7 0 0 3
1 Odessa,
2 Chisinau
0 30.
November
2023
EUAM
Ukraine
168 4 1 Kiew 0 0 2 Kiew
1 Kharkiv,
2 Mariupol
31. Mai
2024
EULEX
Kosovo
234 9 0 0 0 9 Pristina 14. Juni
2023
EUMM
Georgien
214 18 2 Gori 0 0 16
6 Gori,
3 Mtskheta,
6 Zugdidi,
1 Tiflis
14.
Dezember
2022
EUAM
Irak
70 2 1 Bagdad 1 Bagdad 0 0 30. April
2022
EUPOL
COPPS
Palästina
6 1 0 0 0 1 Ramallah 30. Juni
2022
EUCAP
Somalia
115 3 1
Mogadischu
0 0 2 Hargeisa 31.
Dezember
2022
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu
hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und
Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag
der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Am 23. November 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, sich mit bis zu
zehn Polizistinnen und Polizisten an der United Nations Integrated Transition
Assistance Mission in Sudan (UNITAMS) zu beteiligen. Seit 28. März versieht
die erste deutschen Polizistin ihren Dienst bei UNITAMS. Hauptaufgabe der
vor Ort eingesetzten Polizistinnen und Polizisten ist die Beratung der
sudanesischen Polizei. Hierdurch wird ein Beitrag zur Stärkung der rechtsstaatlichen
Strukturen im Sudan geleistet. Die Mission wurde mittels Resolution 2524
(2020) durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen etabliert und mittels
Resolution 2579 (2021) erstmalig verlängert.
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung,
und bis wann soll diese bzw. dieser umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete
Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw.
Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in
internationalen Polizeimissionen und beabsichtigt, dieses auszubauen.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter
Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen
und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA
aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres
ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern,
Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte
sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu
hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag,
Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden
Einsätzen gegeben?
Die Antworten zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Einsatz Gesamtstärke davonBPOL
davon
BKA
davon
Zoll
davon
LaPo
davon
Andere
GPPT
Afghanistan
bis Einsatzende am
30. April 2021
24 – Funktionen: Sicherheit,
Administration, Stab,
Akademie, Flughafen, Civilian
Police Advisor, Gender
Advisor
(Standorte: Kabul, Mazar-e-
Sharif)
8 1 0 15 0
Bilaterales Projekt
Saudi Arabien
5 – Funktionen:
Projektleitung und Administration
(Standort: Riad)
5 0 0 0 0
Bilaterales Projekt
Tunesien
3 – Funktionen:
Projektleitung und Administration*
(Standort: Projektbüro
BPOL in Tunis)
3 0 0 0 0
* Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen.
Hinweis: Auflösung des GPPT zum 30.04.2021
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten
sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert
bzw. denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Vorfälle im Sinne der
Fragestellung vor.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EUBAM (Moldau/Ukraine)
Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung
weiterhin als niedrig eingeschätzt.
EUAM (Ukraine)
Mit den Minsker Vereinbarungen und Folgeformaten konnte 2015 die
Eskalationsspirale gestoppt werden. Die durch zusätzliche Maßnahmen bekräftigte
Waffenruhe vom 27. Juli 2020 wird überwiegend eingehalten, gleichwohl
kommt es an der Kontaktlinie immer wieder zu regional begrenzten
Eskalationen, die auch zu Verletzten und Toten führen. Die Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU), die
Vereinten Nationen und andere internationale Akteure engagieren sich weiterhin
zur Stabilisierung der Ukraine. Die Bundesregierung arbeitet mit Frankreich im
sog. Normandieprozess zusammen, um eine friedliche Lösung des Konflikts zu
erreichen. Die Bedrohungslage in den Einsatzgebieten der Mission wird durch
die Bundesregierung weiterhin als niedrig eingeschätzt.
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Afghanistan gehört nicht mehr zu den Einsatzgebieten. Vor dem Hintergrund
des internationalen Truppenabzugs wurde der Einsatz des Polizeiberaterteams
zum 30. April 2021 beendet.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung
beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort.
Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist
stabil, bleibt aber angespannt. Im Grenzgebiet zu Jemen kommt es immer wieder
zu Beschuss von saudischem Territorium durch die jemenitischen Huthi-
Rebellen. Seit Ende Januar 2021 kommt es vermehrt zu Drohnen- und
Raketenangriffen auf sensible staatliche Infrastruktur im Inneren des Landes, nach
Angaben der saudischen Regierung durch die jemenitischen Huthi-Rebellen, die
jedoch in den meisten Fällen abgewehrt werden.
Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt
insgesamt hoch.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Bedrohungslage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich niedrig und wird
für den Norden des Kosovo als mittel eingeschätzt. Die Kosovo Police ist
grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu
gewährleisten.
UNAMID und UNITAMS (Sudan)
Die Sicherheitslage in Darfur bleibt volatil, die humanitäre Lage ist weiterhin
angespannt. In Folge der jahrzehntelangen Plünderung des Landes unter dem
Regime von Omar al-Bashir befindet sich das Land in einer tiefgreifenden
Wirtschafts- und Finanzkrise, verstärkt durch die Auswirkungen der
COVID-19-Krise. Die Übergangsregierung ist weiterhin bemüht, Fortschritte
im politischen und wirtschaftlichen Reformprozess zu erreichen, die
Vereinbarungen des Friedensvertrages vom 3. Oktober 2020 in Dschuba umzusetzen
und auch Verbesserungen der Menschenrechtslage zu erzielen. Hierunter zählen
die im Februar erfolgte umfassende Kabinettsumbildung unter Einbeziehung
der Unterzeichner des Friedensabkommens sowie die dringend nötige
Wechselkursreform. Zwei Rebellengruppen haben sich dem Friedensprozess noch nicht
angeschlossen. Am 3. Juni 2020 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
mit der Resolution 2524 die Einsetzung der politischen Mission UNITAMS
beschlossen, um Sudan während der politischen Übergangsphase zu unterstützen.
Am 3. Juni 2021 hat der Sicherheitsrat das Mandat von UNITAMS mit der
Resolution 2579 bis zum 3. Juni 2022 verlängert.
Am 22. Dezember 2020 hat er in Resolution 2559 das Auslaufen des operativen
UNAMID-Mandats zum 31. Dezember 2020 und anschließend den Abbau und
die Schließung der Mission bis zum 30. Juni 2021 beschlossen. Deutschland
unterstützt die Arbeit von UNITAMS mit einer Polizistin, die als accountability
advisor eingesetzt ist.
UNSOM/EUCAP Somalia
Die seit Monaten andauernde politische Krise aufgrund der verzögerten Wahlen
wirkt sich negativ auf die Sicherheitslage aus und droht nach Ablauf der
verfassungsgemäßen Amtszeit von Präsident Farmajo im Februar erreichte
Fortschritte bei Stabilisierung und Staatsaufbau zu gefährden. Hinzu kommt das Risiko
einer Fragmentierung der Sicherheitskräfte entlang von Clanzugehörigkeiten.
Neben Gefechten zwischen regierungsfreundlichen und -feindlichen Kräften
kommt es weiterhin zu terroristischen Anschlägen, unter anderem in der
somalischen Hauptstadt Mogadischu, die in jüngerer Zeit angestiegen sind.
Die humanitäre Lage droht sich angesichts Heuschreckenplage, COVID-19 und
Naturkatastrophen („triple threat“) massiv zu verschlechtern. Seit 2007 leistet
die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU-Friedensoperation AMISOM
(African Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der
radikal-islamistischen Al-Shabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz
der Bevölkerung in Somalia. Der im Februar vorgelegte somalische
Transitionsplan setzt 2023 statt 2021 als neues Zieldatum für die schrittweise
Übergabe der Sicherheitsverantwortung an Somalia. Bei der Verlängerung des
AMISOM-Mandats im VN-Sicherheitsrat im März bis 31. Dezember 2021
wurde ein Zeitplan eingeführt, der die weitere Diskussion diesbezüglich
festlegt, um auch unter Einbeziehung der Afrikanischen Union eine
Neuausrichtung und Neumandatierung von AMISOM ab Januar 2022 zu erreichen.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die Sicherheitslage in der Region bleibt angespannt.
Sie war in den Palästinensischen Gebieten im Berichtszeitraum von den
Unruhen und Protesten in Ost-Jerusalem und im Westjordanland während des
Fastenmonats Ramadan sowie des anschließenden Gaza-Konflikts (10. bis
21. Mai 2021) geprägt. Während der elftägigen militärischen
Auseinandersetzung wurden im Gazastreifen laut Angaben der Vereinten Nationen (VN)
256 Menschen, darunter 66 Kinder, getötet und knapp 2 000 verletzt.
Von Seiten der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen wurden über 4 400
Raketen auf Israel geschossen. Laut erster Schätzung der Vereinten Nationen
wurden 2 300 Wohneinheiten im Gazastreifen größtenteils oder komplett
zerstört, darunter auch mehrstöckige Hochhäuser. Neben Straßen wurden auch
Strom- und Wassernetze beschädigt.
Im Berichtszeitraum hat sich die Infektionslage im Westjordanland,
Gazastreifen und Ost-Jerusalem deutlich verbessert. Die Impfquote im
Verantwortungsbereich der palästinensischen Autonomiebehörde (PA) liegt bei ca. 10 Prozent
(11,5 Prozent Erstimpfung, 8 Prozent vollständige Impfung, 6,5 Prozent nach
Erkrankung vollständig genesen). Der Impfstoff ist weiterhin sehr begrenzt
vorhanden. Durch die COVAX-Initiative, Vorablieferungen, Spenden und eigenen
Verträgen hat die PA bisher ca. 500 000 Impfdosen für das Westjordanland
erhalten.
Die innerpalästinensische Aussöhnung zwischen der Hamas im Gaza-Streifen
und der Fatah im Westjordanland, die im Vorfeld der geplanten Wahlen 2021
begonnen wurde, macht aktuell keine Fortschritte.
Im Berichtszeitraum (1. April bis 30. Juni 2021) wurden nach Angaben der
Vereinten Nationen im israelisch-palästinensischen Konflikt 42 Palästinenser und
elf Israelis getötet und 8 238 Palästinenser sowie 44 Israelis verletzt.
In diesem Zeitraum von der israelischen Armee im Westjordanland und Ost-
Jerusalem 95 Strukturen in palästinensischem Besitz zerstört und 110 Personen
vertrieben.
Die abstrakte Gefährdungslage (im Meldezeitraum) gegenüber deutschen
Personen, Organisationen und Einrichtungen hatte sich während der Eskalationen
insbesondere in Israel deutlich erhöht. Deutschland war nicht Ziel des o. a.
militärischen bzw. polizeilichen Schlagabtausches zwischen den unterschiedlichen
Konfliktparteien. Deutsche Personen, Organisationen und Einrichtungen hätten
aber durch die intensiv und örtlich unvorhersehbar geführten
Auseinandersetzungen jederzeit durch zufällige Anwesenheit betroffen bzw. gefährdet sein
können. Durch die Vermittlung eines Waffenstillstands seit 21. Mai 2021 hat
sich die Lage entspannt; gleichwohl besteht aktuell noch eine abstrakte
Gefährdung.
EUMM (Georgien)
Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt
angespannt, aber ruhig. An beiden Verwaltungslinien kommt es zu schweren
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Weiterhin ungelöst ist die seit Ende
August 2019 angespannte Lage an der Verwaltungslinie mit Südossetien. Jedoch
finden seit Juli 2020 wieder Treffen des Incident Prevention and Response
Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Südossetien statt.
Die IPRM-Treffen an der Verwaltungslinie zu Abchasien sind weiterhin
suspendiert, der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen. Die IPRM-
Treffen, bei denen unter anderem sicherheitsrelevante Zwischenfälle behandelt
werden sollen, unterstützen die Bemühungen, Fortschritte bei
Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende
medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung,
Zugang zu Archiven).
Die zeitweise oder dauerhafte Schließung von Übergängen an den
Verwaltungslinien sowohl mit Abchasien als auch Südossetien haben direkte
Auswirkungen auf humanitäre Fragen, etwa bei medizinischen Notfällen (in einem
Fall in Südossetien mit Todesfolge).
MINUSMA (Mali)
Die Sicherheitslage in Mali ist regional unterschiedlich. Im Zentrum des
Landes hat sich die Sicherheitslage vor dem Hintergrund der Ausweitung
ethnischer und sozialer Konflikte, terroristischer Angriffe und Organisierter
Kriminalität verschärft. Im Übrigen wird auf die Unterrichtungen der
Bundesregierung zu aktuellen Entwicklungen verwiesen.
EUCAP Sahel Niger
In den Grenzgebieten zu Mali und Burkina Faso im Westen sowie Nigeria und
Tschad im Südosten stellen Angriffe dschihadistischer Gruppen eine erhebliche
Gefahr für Angehörige der Sicherheitskräfte und staatliche Bedienstete, aber
zunehmend auch für die nigrische Bevölkerung (hier auch Dorfälteste und
Angehörige), dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land eine Teilreisewarnung
u. a. aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überlandfahrten ist den in Niger
tätigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine Polizeieskorte
vorgeschrieben. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe Konzentration nigrischer
Sicherheitskräfte bestmöglich gesichert. Allerdings hat die Ermordung von
sechs französischen NGO-Mitarbeitern am 9. August 2020 in einem als sicher
eingeschätzten Giraffenpark gezeigt, dass sich das Operationsgebiet der in
diesem Raum agierenden Terroristen weiter in Richtung Niamey ausgedehnt hat.
Sicherheitsmaßnahmen für das Personal von EUCAP tragen der Sicherheitslage
in Form von nächtlichen Ausgangssperren, Charterflügen zwischen Niamey
und Agadez und durch weitere Auflagen Rechnung.
EUAM Irak
Die Sicherheitslage in Irak blieb auch im zweiten Quartal 2021 volatil. Der sog.
Islamische Staat setzte im Berichtszeitraum seine Angriffe in Irak fort.
Schwerpunkt der Aktivitäten der Terrororganisation Islamischer Staat bildeten
weiterhin Anschläge und Angriffe auf irakische Sicherheitskräfte und kritische
Infrastruktur. Zusätzlich bekannte sich die Terrororganisation zu einem IED-
Anschlag in Bagdad am 30. Juni mit 22 teils schwer Verletzten. Die seit
Oktober 2019 andauernden, teils gewaltsamen Proteste in Bagdad und in den
südlichen Landesteilen intensivierten sich zeitweise wiederholt. Die
Einhegungsversuche der irakischen Regierung unter PM Kadhimi gegen Iran-nahe Milizen der
Volksmobilisierungseinheiten (PMF) ging weiterhin mit Einschüchterungen,
Entführungen und auch Tötungen von Kritikern der Milizen einher. Die Türkei
setzte ihre Militäroperationen gegen Angehörige der PKK in Nord-Irak fort.
Durch den resultierenden Verdrängungseffekt auf die PKK kam es gelegentlich
zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und kurdischen
PESHMERGA. Auch kam es zu Raketen- und Drohnenangriffen auf von
westlichen Nationen genutzte Einrichtungen sowie zu Sprengfallenangriffen auf
Versorgungskonvois der USA bzw. der internationalen Anti-IS-Koalition.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
ersten Quartal 2021.
Zusätzlich wird bei der Bewertung der Bedrohungs- und Sicherheitslage auf die
wöchentliche „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der
Bundeswehr“ durch das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen.
5. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Zum Stichtag waren -55- Dokumenten- und Visumberater (DVB) der
Bundespolizei an 30 Einsatzorten in 24 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im
Einsatz.
Land Einsatzort Anzahl DVB
Ägypten Kairo 4
Algerien Algier 1
Äthiopien Addis Abeba 1
China Kanton 1
China Peking 3
China Shanghai 2
Indien Delhi 2
Land Einsatzort Anzahl DVB
Indien Mumbai 2
Malaysia Kuala Lumpur 1
Irak Erbil 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 3
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 2
Marokko Rabat 1
Nigeria Lagos 2
Russland Moskau 3
Russland St. Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 2
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 3
Türkei Istanbul 4
V.A.E. Dubai 3
Vietnam Hanoi 2
Weißrussland Minsk 1
Panama Panama City 1
USA Miami 1
USA New York 1
Gesamt 55
b) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Zum Stichtag waren -40- Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL)
sowie ein VB BPOL als temporäre Verstärkung im Ausland gemäß der
nachstehenden Übersicht eingesetzt.
Land Anzahl Land Anzahl
Ägypten 1 Äthiopien 1
Albanien 1 Algerien 1
Belgien 1 Bosnien und Herzegowina 1
Bulgarien 1 China 1
Frankreich 1 Ghana 1
Griechenland 2 Großbritannien 1
Italien 1 Jordanien 1
Katar 1 Kroatien 1
Libanon 1 Litauen 1
Marokko 1 Niger 1
Nigeria 1 Nordmazedonien 1
Österreich 1 Polen 1
Rumänien 1 Russland 1
Schweden 1
Senegal 1 Serbien 1
Spanien 1 Tschechische Republik 1
Tunesien 2 Türkei 2
Ungarn 1 Ukraine 1
USA 1 Vereinigte Arabische Emirate 1
Zusätzlich haben VB BPOL Nebenzuständigkeiten in folgenden 27 Ländern:
Belarus, Dänemark, Estland, Finnland, Gambia, Georgien, Irland, Kanada,
Kosovo, Lettland, Libyen, Luxemburg, Malta, Mauretanien, Montenegro,
Niederlande, Norwegen, Oman, Portugal, Republik Moldau, Schweiz, Slowakei,
Slowenien, Somalia, Sudan, Tschad, und Zypern.
c) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und
angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt
werden)?
Zum Stichtag waren -19- Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) und -1- Polizeibeamter als Polizeiberater auf
Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater im Ausland eingesetzt. Die
Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt.
Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart
Griechenland Athen 6 GUA
Griechenland Thessaloniki 3 GUA
Griechenland Patras 1 GUA
Griechenland Igoumenitsa 1 GUA
Italien Rom 1 GUA
Italien Mailand 1 GUA
Palästinensische
Gebiete
Ramallah 1 Polizeiberater
Spanien Madrid 3 GUA
Spanien Las Palmas 2 GUA
Spanien Barcelona 1 GUA
d) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung
eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen
geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der
Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in
den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?
VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sog. International Liaison Officer
(ILO)-Netzwerken gemäß der Verordnung VO (EU) 2019/1240 (ILO-VO) in
den Staaten Ägypten, Albanien, Äthiopien, Bosnien und Herzegowina, China,
Ghana, Großbritannien, Jordanien, Kosovo, Libanon, Marokko, Montenegro,
Nigeria, Nord Mazedonien, Republik Moldau, Russland, Serbien, Tunesien,
Türkei, Ukraine, USA und Vereinigte Arabische Emirate teil.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im
Rahmen der „Europäischen Grenz- und Küstenwache“ (FRONTEX)
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an
welchen Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumenten- und Visumberatern im Rahmen
von Frontex-Operationen.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten
aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden
Übersicht:
Funktion Anzahl
European Centre for Returns Division 1
Capability Programming Office 1
Situational Awareness and
Monitoring Division
5
Operational Response Divison 1
Capacity Building Division 1
Deployment Management Division 1
International and
European Cooperation Division
2
c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (Technical Equipment Pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen und angeben,
inwieweit diese Polizeibeamte bereits in der Antwort zu Frage 7c
eingeschlossen sind),
Die Beantwortung der Fragen kann nicht offen erfolgen. Das
verfassungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Fragen
betreffen Informationen, die aus Gründen des Staatswohls
geheimhaltungsbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten
Einsatzmitteln und Personal im Sinne der Fragestellungen könnte für die von
Deutschland vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Frontex-
Operationen zum Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Eine
uneingeschränkte Weitergabe könnte sich für die innere und äußere Sicherheit
Deutschlands sowie auch für die Beziehungen zu den beteiligten Mitgliedstaaten der
EU nachteilig oder gar schädlich auswirken. Die angefragten Informationen
können deshalb nicht offen, sondern nur eingestuft übermittelt werden.
Deswegen wird hier auf die beigefügte „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ Anlage
verwiesen.*
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der
Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf
deutscher Seite entstanden sind, auflisten),
Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland
ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht:
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Zielstaaten Teilnehmende
EU-Staaten
Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
des Bundes
Moldau, Serbien Deutschland, Frankreich 71
Georgien Deutschland, Spanien 35
Albanien, Kosovo Deutschland, Belgien 44
Albanien, Kosovo Deutschland, Frankreich 67
Nordmazedonien,
Serbien Deutschland, Schweden 62
Ghana Deutschland, Belgien 64
Albanien, Georgien Deutschland, Spanien 35
Nigeria Deutschland, Österreich, Ungarn 92
Moldau, Ukraine Deutschland, Schweden 59
Sri Lanka Deutschland, Schweiz,Österreich 83
Nigeria Deutschland, Spanien,Ungarn, Österreich 107
Albanien, Kosovo Deutschland, Österreich 36
Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen
Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben),
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium (bitte jeweils Einsatzland zuordnen), und was war
jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Die GUA/Frontex Team Member der Bundespolizei beraten im Rahmen ihres
Einsatzes die Behörden im jeweiligen Gastland bei der Bearbeitung von
grenzpolizeilichen Sachverhalten. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene
Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021
wurden insgesamt -232- Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthaltenen
Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze
Schilderung zum Sachverhalt, sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu
Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten die Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
62 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte –
Verhinderung der unerlaubten Einreise
42 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch
36 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
16 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/
Zurückweisung
14 Fälle Kfz – Kriminalität
12 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe
4 Fälle Reise in den Verfolgerstaat
4 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug
1 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertritts Bescheinigung, Ausreise in
DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze,
Fundsachen)
6 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß
Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche
6 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis
0 Fälle Verdacht Visumerschleichung
29 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme
7. Welche Gerätschaften ist von Seiten deutschen Polizei- bzw. sonstigen
Behörden oder staatlichen im vergangenen Quartal dem FRONTEX-
Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern sind
diese benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass
bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?
Im zweiten Quartal 2021 wurden zwei Kontroll- und Streifenboote der
Bundespolizei den griechischen Behörden für die Überwachung der Seegrenze im
Rahmen des gemeinsamen Frontex Einsatzes JO Poseidon zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen.
8. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen
(ausgenommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit
die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal
teilgenommen?
a) Wann, und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw.
die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft
nach Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen
wurden jeweils mitgeführt?
Die Antwort zu den Fragen 8 bis 8f ist der Anlage 2 zu entnehmen.
9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte
haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen
Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl
bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte
Maßnahmen angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde
bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt?
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren
jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen
Maßnahmen detailliert ausweisen)?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen
Haushaltstiteln wurden diese bestritten?
Die Fragen 9 bis 9f werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder haben im zweiten Quartal 2021 folgende
Ausbildungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran
beteiligt:
Bundeskriminalamt
Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/Ort Anzahl
ausländischer
Kräfte
Anzahl
deutscher
Kräfte
Kosten/
HH-Stelle
Ukraine Lehrgang Sprachkurs
Deutsch
25.03.2021 –
31.12.2021
Ukraine
1.500,00 €/
06.10-687 07/
21UKR101
Ukraine Lehrgang Sprachkurs
Deutsch
26.03.2021 –
31.12.2021
Ukraine
4.000,00 €/
06.10-687 07/
21UKR102
EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe)
Aus der folgenden Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele
und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden
wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt.
Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten liegt je nach Maßnahme zwischen
zwei und zehn. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-KOM
getragen – der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS)
finanziert.
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 53202)
Bezeichnung
ISF-Dezentral 2017 0,00 € IZ25-5793-2017-50
Cyber Police Training (CPT)
01.01.2018 – 30.06.2022
ISF-Dezentral 2018 ca. 70.000,00 € IK25-5793-2018-50
KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt „Organisierte
Rauschgiftkriminalität Kosovo Albanien (ORKA)
01.11.2018 – 31.08.2021
ISF-Zentral 2017 ca. 5.200,00 € ISFP-2017-AG-BeCanet-821962
Best practice, capacity building and
networkinginitiative among public and private actors against
Terrorism Financing (BeCaNet)
01.11.2018 – 30.11.2021
ISF-Zentral 2017 ca. 1.000,00 € ISFP-2017-AG-IBA-UMF-827944
Universal Message Format 3plus (UMF3plus)
03.09.2018 – 02.09.2021
Bundespolizei
Land Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum/Ort Begünstigte
Partnerbehörde
HH-Stelle/
Kosten
Tunesien Einweisung Wartung/
Instandsetzung robuste
Geländefahrzeuge für die
Grenzüberwachung (Land)
21.-25.06.2021/TUN Nationalgarde 6002 68703/
20.914,00 €
Anmerkung der Bundespolizei zu den ausländischen und deutschen Kräften:
In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten der
Bundespolizei die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle
von Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner.
Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den
einzelnen Maßnahmen beteiligt sind. Allgemein können bei vorrangig im
Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere Teilnehmer (in der Regel 8 bis 15
Personen) partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten PAH-
Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten einstellige
Teilnehmerzahlen üblich sind.
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen
Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie
vertreten?
Zu Frage 9d wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Dolmetscherkosten im Rahmen von
Videoschaltkonferenzen mit der DEU Botschaft Chile sowie
Vertretern der CHL Polizei und der Polizei Hamburg und
Polizei Nordrhein-Westfalen
DEU/CHL 1.727,53 €
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
Die für das dritte Quartal 2021 geplanten Maßnahmen befinden sich in der
Abstimmung bzw. Umsetzung.
11. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt,
und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw.
Bundespolizei aufgliedern)?
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen
(z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer
bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten, kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch
Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und Zollbeamten statt. Diese
dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten
in den begünstigten Ländern. Zudem waren im angefragten Quartal 20
Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamte in 19 Ländern eingesetzt, mit
denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird.
Bundeskriminalamt
Tabellarische Auflistung siehe Anlage 3.
Bundespolizei
Tabellarische Auflistung siehe Anlage 3.
Gemeinsame Zentren
Die Bundespolizei führt ein aus dem Internal Security Fund – Police von der
EU co-finanziertes Projekt zur Stärkung der Zusammenarbeit in Gemeinsamen
Zentren (GZ) in Europa durch.
Das Projekt unterstützt Personalaustauschmaßnahmen, Seminare und
Fortbildungen für Mitarbeiter der GZ und Workshops zum Austausch gemeinsamer
Erfahrungen und Arbeitsmethoden. Ebenso beinhaltet es eine jährliche
Konferenz der verantwortlichen GZ-Koordinatoren.
Pandemiebedingt konnten Projektmaßnahmen nur in begrenztem Umfang
umgesetzt werden.
Schutz deutscher Auslandsvertretungen
Zum Stichtag 30. Juni 2021 waren -251- Einsatzkräfte der Bundespolizei zur
Unterstützung des Auswärtigen Amts für Objekt- und
Personenschutzmaßnahmen eingesetzt, unter anderem als Sicherheitsbeamte, als Sicherheitsberater, als
Sicherheitsbeamte 2.0 und als Personenschutzbeamte im Einsatz.
Die tabellarische Antwort zu den in Frage 11 erfragten Daten sind in offener
Form nicht zugänglich. Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohls sowie
des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes schutzbedürftige Informationen, die im
Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz der deutschen Auslandsvertretungen und
deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen. Aus ihrem Bekanntwerden
können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Bundesregierung zum Schutz ihrer Auslandsvertretungen gezogen werden. Die fortlaufende
Analyse der weltweiten Bedrohungslage für deutsche und andere
Auslandsvertretungen lässt erkennen, dass dies für die Wirksamkeit der ergriffenen
Maßnahmen und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und die
Sicherheit der an den Vertretungen eingesetzten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter negative Folgewirkungen hätte. Hierbei sind Erkenntnisse aus Ermittlungen
zu Anschlägen auf deutsche Auslandsvertretungen zu berücksichtigen wie auch
die weltweite, sich in einigen Regionen verschärfende Gesamtsicherheitslage.
Weiterhin müssen auch die Sicherheitssituation der Vertretungen anderer
Staaten, in deren räumlicher Nähe sich deutsche Auslandsvertretungen häufig
befinden, sowie die Bedrohungslage von Vertretungen befreundeter Staaten, mit
denen deutsche Auslandsvertretungen in Kollokation untergebracht sind, in die
Gesamtbetrachtung einfließen. Die Ereignisse um die Ermordung eines Lehrers
in Frankreich im Zusammenhang mit den Mohammed-Karikaturen im Jahr
2020 haben nicht nur zu Anschlägen auf französische Einrichtungen geführt,
sondern auch eine Bedrohungslage für eine deutsche Auslandsvertretung
ausgelöst. Zudem sind die deutschen Auslandsvertretungen – teilweise auch in
vermeintlich sicheren Staaten – immer wieder Ziel von Drohungen per Telefon,
Mail oder in sozialen Netzwerken. Diese Bedrohungslage hält seit dem
Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/30821 weiter an.
Zur Aufrechterhaltung der Effektivität des Objekt- und Personenschutzes von
Auslandsvertretungen, insbesondere an Standorten mit erhöhter
Gefährdungslage, ist die Geheimhaltung spezifischer Fähigkeiten, wie sie zum Beispiel aus
der Nennung von Stärken abzulesen wäre, somit von zentraler Bedeutung. Sie
dient damit dem Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher
Informationen wäre eine wesentliche Schwächung der den Auslandsvertretungen und
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Fähigkeiten
zur Gefahrenabwehr. Insofern könnte die Offenlegung solcher Informationen
für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) mit dem Grad
„VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt.*
12. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen
Zeitpunkt zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten
Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Empfänger Wert derAusstattungshilfe
Bolivien Videokonferenzanlagen (3) Fuerza Especial de Lucha contra el
Narcotráfico (FELC-N), Fuerza
Especial de Lucha Controla el Crimen
(FELCC)
24.623,00 €
Ecuador IT-Ausstattung Unidad de Lavado de Activos (ULA-
DNIA), Unidad de Inteligencia
Antinarcóticos con Coordinación Europea
(UIACE)
35.523,36 €
Kenia Motorräder (3) Anti Terrorism Police Unit (ATPU) 63.465,62 €
Kenia Motorräder (3) Anti Terrorism Police Unit (ATPU) 34.480,07 €
Peru Unterstützung Pandemie
Covid19
Nationalpolizei / Policia Nacional,
Ministro Público Fiscala de la Nación
(MPFN)
37.491,35 €
Albanien IT-Ausstattung TFAS Albanische Staatspolizei (ASP) –
Task Force Anti Skifter (TFAS)
6.000,00 €
Kenia Motorräder (10) Directiorate of Criminal
Investigations (DCI)
25.000,00 €
Bundespolizei
Land Bezeichnung der Maßnahme BegünstigtePartnerbehörde
Wert der
Ausstattungshilfe
Ägypten Update VISOTEC Grenzpolizei EGY 0610 68707/22.808,79 €
Algerien 3 Wärmebildgeräte Grenzpolizei DZA 0610 68707/111.378,43 €
Kroatien 3 feste Kameras mit Kfz-Lesefunktion Grenzpolizei HRV 0610 68707/61.875,00 €
Libanon Versorgung Diensthunde LAF 6002 68703/2.005,38 €
Libanon Update VISOTEC General Security 6002 68703/3.966,75 €
Montenegro Update VISOTEC Grenzpolizei MNE 0610 68707/396,67 €
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Land Bezeichnung der Maßnahme BegünstigtePartnerbehörde
Wert der
Ausstattungshilfe
Sudan Update VISOTEC Innenministerium 0610 68707/396,67 €
Tunesien Traktor mit Anhänger Nationalgarde 0501 68734/15.111,29 €
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Lfd. Nr. Seminar/Thema Maßnahme
Veranstaltungsland
Kosten
1 Aussattung mit Alkoholmessgeräten für
moldawische Polizei
ASH MDA 79961,00 €
2 Polizei SRB zur materiellen Unterstützung der
Prävention der Republik Serbien
ASH SRB 152.534,32 €
Drucksache 19/32245 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32245 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32245 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32245 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32245 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32245 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]