[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Bubendorfer-Licht, Manuel
Höferlin, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32034 –
Handlungsbedarf im Katastrophenschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die infolge von Starkregenereignissen im Juli 2021 eingetretene
Unwetterkatastrophe in Deutschland hat deutliche Mängel im Bereich des
Katastrophenschutzes offengelegt und eine breite Diskussion über die Reformbedürftigkeit
des Katastrophenschutzes ausgelöst. Im Fokus dieser Diskussion stehen
insbesondere die Risiko- und Krisenkommunikation im Vorfeld der erwarteten
Unwetter (vgl. beispielhaft
https://www.tagesschau.de/inland/unwetter-katastrop
henschutz-kritik-101.html), die Rolle des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK; vgl. beispielhaft
https://www.spiegel.de/
politik/deutschland/bbk-praesident-armin-schuster-katastrophenschuetzer-ohn
e-macht-a-48df669f-93ef-443a-8eee-9d4d91f70f95) und Handlungsbedarfe
bei der Koordination des Einsatzes vor Ort (vgl. beispielhaft
https://www.zei
t.de/politik/deutschland/2021-07/innenausschuss-katastrophenschutz-bund-ko
mpetenzen-zustaendigkeit-foederalismus-reformen/komplettansicht) sowie bei
den eingesetzten Warnsystemen. Die Fehleranalyse dauert an. Der
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hat bereits erklärt,
im Katastrophenfall notwendige Entscheidungen müssten weiter vor Ort
getroffen werden, ein Eingreifen in die Kompetenzen von Ländern und
Kommunen sei der falsche Weg (vgl.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hors
t-seehofer-verantwortung-fuer-katastrophenschutz-sollte-bei-laendern-
liegena-88196070-da24-4b1f-a14e-d85ac2110ea2).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32480
19. Wahlperiode 15.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 15. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland folgt der
durch das Grundgesetz vorgeschriebenen föderalen Kompetenz- und
Zuständigkeitsverteilung. Gegenstand der Bundeskompetenz ist nur und thematisch
eng begrenzt der Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall
(Zivilschutz). Der Bund unterstützt und berät die Länder und Kommunen
umfangreich bei der Vorbereitung auf Starkregenereignisse und beim
Hochwasserschutz mit einer Vielzahl von Konzepten, Empfehlungen und
Fördermaßnahmen. Die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen liegt jedoch in der
Zuständigkeit der Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der vor Ort
spezifisch bestehenden Risiken. Hierzu gehören Maßnahmen zur Bewältigung von
Starkregenereignissen bis hin zu Hochwassern von katastrophalem Ausmaß.
Gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung sind für den
Katastrophenschutz die Länder sowie die Landkreise und kreisfreien Städte als untere
Katastrophenschutzbehörden zuständig. Dies gilt unabhängig vom Ausmaß des
Ereignisses und umfasst auch die Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen.
Der Bund kann mit seinen Ressourcen, z. B. der Bundeswehr, der
Bundespolizei und dem Technischen Hilfswerk, lediglich im Rahmen der Amtshilfe gem.
Artikel 35 Grundgesetz auf Anforderung der vor Ort zuständigen Behörden
unterstützen. Auch die Koordinierung etwaiger Hilfsmaßnahmen durch den Bund
setzt gemäß § 16 Absatz 2 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes
(ZSKG) voraus, dass ein betroffenes Land oder betroffene Länder darum
ersuchen. Eine Evaluation der Starkregenereignisse im Juli 2021 und ihrer Folgen
wird durch die Beteiligten und Verantwortlichen zu gegebener Zeit erfolgen.
1. Wie viele Todesopfer, schwerverletzte, verletzte und vermisste Personen
sind im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe in Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz nach aktuellem Stand nach Kenntnis der
Bundesregierung zu beklagen (bitte aufschlüsseln und Einsatzkräfte
sowie Helfer wenn möglich gesondert ausweisen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in Rheinland-Pfalz 134 Menschen zu
Tode gekommen, davon eine Einsatzkraft der Feuerwehr (Stand: Ende August
2021). In Nordrhein-Westfalen sind 48 Menschen zu Tode gekommen, darunter
vier Einsatzkräfte der Feuerwehr (Stand: 9. August 2021).
Verletzt wurden in Rheinland-Pfalz 766 Personen (Stand: Ende August 2021),
davon zwei Einsatzkräfte der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). In
Nordrhein-Westfalen wurden 57 Personen verletzt (Stand: 17. Juli 2021),
darunter mehrere Einsatzkräfte des THW. Zahlen zu Verletzten, Vermissten oder
verstorbenen Einsatzkräften aus dem Verantwortungsbereich der Länder im
Sinne der Fragestellung liegen dem Bund nicht vor. Es besteht insoweit keine
Meldeverpflichtung der Länder gegenüber dem Bund.
Vermisst werden in Rheinland-Pfalz drei Personen (Stand: Anfang September
2021). In Nordrhein-Westfalen werden keine Personen vermisst.
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
Extremwetterereignisse, hierbei speziell Stark- und Dauerregenereignisse, aber auch Hitze-
und Dürreperioden, in den letzten 20 Jahren im Vergleich zu früheren
Jahrzehnten in Deutschland entwickelt (bitte nach Niederschlagsmenge
und wenn möglich Bundesländern aufschlüsseln)?
Eine flächendeckende Auswertung aller Stark- und Dauerregenereignisse in
Deutschland ist nur für den Zeitraum der radargestützten
Niederschlagsüberwachung seit 2001 möglich. Aufgrund der hohen Variabilität von Jahr zu Jahr
sowie der nur 20 Jahre langen Zeitreihe lassen sich keine statistisch belastbaren
Rückschlüsse auf eine Veränderung der Anzahl beobachteter Extremereignissen
ziehen. Das gilt für Starkregen- wie auch Dauerregenereignisse gleichermaßen.
Nach Ländern differenzierte Auskünfte sind nicht möglich.
Die folgende Abbildung 1 zeigt die Entwicklung:
Abb. 1: Anzahl mittels Radar erfasster Starkregenereignisse pro Jahr für die Jahre 2001 bis 2020
aus klimatologisch aufbereiteten Radardaten. Als Schwellenwert wurden die Warnkriterien Level 3
(Unwetter) für Stark- bzw. Dauerregen des Deutschen Wetterdienstes genutzt.
Die Abbildung 2 zeigt am Beispiel ausgewählter Stationen die Entwicklung
von Hitzewellen. Seit den 1990er Jahren kommt es zu einer Häufung von
Hitzewellen, wobei auch deren Intensität zunimmt.
Abb. 2: Zeitpunkt und Intensität des Auftretens von Hitzewellen für ausgewählte Stationen
Deutschlands im Zeitraum 1951 bis 2020. Dargestellt ist die mittlere Tageshöchsttemperatur über
einen 14-tägigen Zeitraum, sofern dieser Wert mindestens 30 °C beträgt. Sind an einer Station in
einem Jahr mehrere solcher Zeiträume aufgetreten, so ist der höchste Wert des betreffenden Jahres
dargestellt. Die jeweils intensivste Hitzewelle an jeder einzelnen Station ist in Rot hervorgehoben.
a) Waren die zurückliegenden Unwetterereignisse in Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 hiernach unerwartbar, oder
handelte es sich um ein Wetterereignis, mit dem in Deutschland in
dieser Form gerechnet werden muss?
Die Niederschläge in Mittel- und Westdeutschland vom 13. Juli 2021 bis
15. Juli 2021 konnten auf Basis der Starkniederschlagsstatistik KOSTRA-
2010R des Deutschen Wetterdienstes (DWD) mindestens als
Jahrhundertereignis eingestuft werden. An einer ungewöhnlich großen Zahl von Stationen im
Westen von Deutschland wurden bisherige Stations-Rekorde des gemessenen
Niederschlages weit übertroffen. Es handelt sich bei den im Juli 2021
aufgetretenen Niederschlägen zwar um sehr seltene, nicht aber um bislang noch nie in
Deutschland dagewesene Ereignisse.
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
extremwetterbedingte Naturkatastrophen, insbesondere Hochwasser, Waldbrände
und Sturmfluten, in den letzten 20 Jahren im Vergleich zu früheren
Jahrzehnten in Deutschland entwickelt (bitte wenn möglich nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der DWD berechnet den kanadischen Waldbrandindex und stellt die
Ergebnisse unter
www.deutscher-klimaatlas.de/forstwirtschaft bereit. Der
Waldbrandindex ist ein Indikator für die Waldbrandgefährdung.
Statistiken zu den tatsächlich aufgetretenen Waldbränden führt die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (
https://www.ble.de/DE/BZL/Daten-
Berichte/Wald/wald_node.html).
Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)
erfolgt ein Monitoring (2015, 2019, in Vorbereitung 2023) der wichtigsten
erwarteten klimarelevanten Folgen, zum Beispiel auch für Niedrig- und
Hochwasserereignisse in Deutschland.
So zeigt die bundesweite Entwicklung im Hinblick auf das Auftreten von
Hochwassern in den mittelgroßen Flusseinzugsgebieten Deutschlands –
bezogen auf das Kriterium „Anzahl der Hochwassertage, an denen der
Hochwasserabfluss über einem definierten Schwellenwert liegt“ – für die Periode 1961
bis 2017 keinen signifikanten Trend für die hydrologischen Sommer- und
Winterhalbjahre.
Eine Aufschlüsselung für die einzelnen Länder liegt nicht vor.
Für die Themen Hochwasserschutz und -prävention sind die Länder zuständig.
Die durchschnittliche Anzahl von Sturmfluten an der deutschen Nordseeküste
(Wasserstände von mindestens 1,5 m über mittlerem Hochwasser) lässt sich
repräsentativ am zentral gelegenen Pegel Cuxhaven Steubenhöft verdeutlichen.
Hier wurden in den letzten 20 Jahren (2001 bis 2020) durchschnittlich drei bis
vier Sturmfluten pro Jahr registriert. Im davorliegenden Klimazeitraum 1971
bis 2000 lag die Anzahl von Sturmfluten am Pegel Cuxhaven bei
durchschnittlich vier bis fünf.
An der deutschen Ostseeküste ist eine Sturmflut definiert als ein Ereignis, in
dem der Wasserstand Werte größer als 1 m über dem mittleren Wasserstand
erreicht. Betrachtet man die letzten 60 Jahre, so ist die Anzahl der Sturmfluten in
einem Jahrzehnt variabel. Im Rahmen dieser Variabilität zeigten die letzten
20 Jahre keine statistisch signifikante Veränderung.
3. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Prognosen bekannt, wonach
Stark- und Dauerregenereignisse in Deutschland in Zukunft an
Häufigkeit und/oder Intensität zunehmen werden, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, insbesondere mit Blick auf den
Katastrophenschutz?
a) Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Prognosen bekannt,
wonach Hitze- und Dürreperioden in Deutschland in Zukunft an
Häufigkeit und/oder Intensität zunehmen werden, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, insbesondere mit Blick
auf den Katastrophenschutz?
b) Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Prognosen bekannt,
wonach extremwetterbedingte Naturkatastrophen, insbesondere
Hochwasser, Waldbrände und Sturmfluten, in Deutschland in Zukunft an
Häufigkeit und/oder Intensität zunehmen werden, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, insbesondere
mit Blick auf den Katastrophenschutz?
Die Fragen 3 bis 3b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung sind wissenschaftliche Prognosen bekannt, wonach
Extremwetter-Phänomene auch in Deutschland in Zukunft an Häufigkeit und
Intensität zunehmen werden.
Zur Abschätzung der zukünftig zu erwartenden Änderungen von
Starkniederschlägen wurden Klimaprojektionsensembles mit unterschiedlichen
Kombinationen aus globalen und regionalen Klimamodellen für verschiedene
Emissionsszenarien ausgewertet. Daraus ergibt sich z. B. eine deutschlandweite
Zunahme der Anzahl der Tage mit Starkniederschlag von mehr als 20 mm pro
Tag. Im Sommer ist auch mit einer Zunahme der Intensität von
Starkniederschlägen zu rechnen. Darüber hinaus ist auch eine Zunahme der maximalen
1 Tages- und 5 Tagesniederschlagssummen zu erwarten, d. h.
Dauerregenereignisse dürften ebenfalls intensiver werden.
Generell wird für alle Jahreszeiten deutlich, dass in Deutschland zukünftig mit
einer Zunahme der Auftrittswahrscheinlichkeit von
Starkniederschlagsereignissen zu rechnen ist. Dies passt zu den Aussagen des Weltklimarates
(Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) in seinem Anfang August 2021
vorgestellten neuen Bericht (vgl.
https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/).
Klimaprojektionen bis zum Ende des 21. Jahrhunderts zeigen, dass neben der
weiter ansteigenden mittleren Lufttemperatur in Deutschland besonders
deutliche Zunahmen im Auftreten extrem hoher Temperaturen und von
Hitzeperioden zu erwarten sind. Die Zunahme wird sowohl hinsichtlich der Länge als
auch der Häufigkeit der Hitzeperioden projiziert. Gleichzeitig geht die Anzahl
der Tage mit niedrigen Temperaturen markant zurück.
Ein Kriterium zur Einschätzung möglicher Hochwasserereignisse sind
statistisch ermittelte Hochwasserabflüsse, denen ein Wiederkehrintervall zugeordnet
wird. Eine belastbare Aussage zu systematischen Veränderungen extremer
Hochwasserereignisse (Wiederkehrintervall >100 Jahre) ist aufgrund
unzureichender Daten (Reihenlänge, Homogenität, lokaler Einflüsse) bislang nicht
möglich.
Nach aktuellem Kenntnisstand wird in der Zukunft kein statistisch signifikanter
Trend in der Höhe und Anzahl der Sturmfluten erwartet, wenn diese auf den
mittleren Wasserstand bezogen werden. Allerdings erhöht sich im Rahmen des
globalen Meeresspiegelanstiegs auch der mittlere Wasserstand. Bezogen auf
einen festen Bezugspunkt an Land werden daher Anzahl und Höhe der
Sturmfluten in Zukunft zunehmen.
Bei der Einschätzung des zukünftigen Meeresspiegelanstiegs und den damit
verbundenen Extremereignissen stützt sich die Bundesregierung auf die
Berichte des Weltklimarates (IPCC).
Die Bundesregierung setzt sich mit den Klimawandelfolgen insbesondere im
Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)
auseinander und hat entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung
von Klimawandelfolgen für unterschiedliche Szenarien auch in der
Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland dargelegt, die im Juni 2021
vorgelegt wurde (vgl.
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medi
en/5750/publikationen/2021-06-10_cc_26-2021_kwra2021_kurzfassung.pdf).
Schlussfolgerungen, die die Bundesregierung aus den wissenschaftlichen
Erkenntnissen zum Klimawandel zieht, werden im Rahmen von
Fortschrittsberichten der DAS dargelegt und im Aktionsplan Anpassung durch Maßnahmen
konkretisiert.
Den Aktionsplan Anpassung III hat die Bundesregierung im November 2020
vorgelegt. Im Rahmen der DAS wird Bevölkerungsschutz als
Querschnittsthema adressiert. Vor dem Hintergrund der Klimawandelfolgen richten sich
Maßnahmen dabei insb. auf die Steigerung der Resilienz gegenüber den
Auswirkungen des Klimawandels. Dabei werden Einsatzkräfte, Einsatzorganisationen und
die Bevölkerung in den Blick genommen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung
zwar im Kontext der DAS den Bevölkerungsschutz adressiert, konkrete
Schlussfolgerungen für den Katastrophenschutz bzw. Durchführung
entsprechender Anpassungsmaßnahmen kann der Bund aber nicht vornehmen. Dies
obliegt den für den Katastrophenschutz zuständigen Ländern. Insoweit wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung, sowie auf die Antworten zu den
Fragen 2 und 4 verwiesen
4. Welche der angekündigten Maßnahmen des im März 2021 vorgestellten
Acht-Punkte-Plans zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch
Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK;
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/D
E/2021/2021-pdf/Staerkung_des_Bevoelkerungsschutzes_durch_Neuaus
richtung_des_BBK.pdf?__blob=publicationFile&v=1) wurden bisher
wie umgesetzt, und bis wann und in welcher Form ist mit der Umsetzung
der übrigen Maßnahmen zu rechnen (bitte nach Maßnahmen
aufschlüsseln)?
Die im März 2021 vorgestellte Neuausrichtung des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) basiert auf acht Kernelementen, die
sich wechselseitig beeinflussen und in enger Kooperation mit den Partnern in
Bundes- und Landesressorts, den Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie
weiteren Partnern des Bevölkerungsschutzes umgesetzt werden.
Seit März 2021 hat das BBK mit Hochdruck erste haushaltsneutrale und durch
Mittel des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung 2020/2021
finanzierte Vorhaben der Neuausrichtung vorangetrieben.
Stärkung des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes
Das BBK unterstützt mit seiner Fachexpertise das federführende
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beim Aufbau der nationalen Reserve
Gesundheitsschutz (NRGS). Ein ressortübergreifendes Steuerungsgremium und eine
ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Umsetzung der NRGS erarbeiten
gegenwärtig die notwendigen fachlichen Grundlagen.
Bis Ende 2022 wird zudem die auf Grundlage von § 23 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) betriebene Sanitätsmaterialbevorratung zur
Versorgung von thermisch-traumatisch Verletzten aufgestockt und
flächendeckend disloziert. Daneben ist geplant, die Beschaffung zur Bevorratung von
Sanitätsmaterial für die Behandlung von Verletzten durch chemische, biologische,
radiologische und nukleare Stoffe vorzunehmen.
Im Bereich der ergänzenden Ausstattung des Bundes für den
Katastrophenschutz der Länder im Zivilschutz soll bis Ende September 2021 eine erste
Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Erprobungszentrums vorliegen. Im
Erprobungszentrum sollen unter einsatznahen, standardisierten Rahmen-/
Trainingsbedingungen sowohl Fachausstattungen als auch Fahrzeuge auf ihre
Tauglichkeit bezüglich des Erfüllens von einsatztaktischen Forderungen für die
Bundesbedarfe erprobt und (weiter-)entwickelt werden. Damit können die
Beschaffungsprozesse nachhaltig optimiert und die Gerätschaften mit Blick auf
künftige Herausforderungen zielgerichtet erprobt und angepasst werden.
Mit Mitteln des Corona-Konjunkturpakets wurden Beschaffungsaufträge für
geländefähige Krankentransportwagen Typ B eingeleitet. Die ersten Fahrzeuge
sollen im Sommer 2022 ausgeliefert werden. Im Bereich der Medizinischen
Task Forces (MTF) werden zudem weitere Einsatzfahrzeuge und
Ausrüstungsgegenstände beschafft, die in den Folgejahren ausgeliefert werden sollen.
Um die Analytische Task Force (ATF) bedrohungsgerecht einsatz- und
leistungsfähig zu erhalten, wird die Beschaffung von Fernerkundungssystemen für
alle Standorte bis Herbst 2021 geplant.
In Ergänzung zur Verstärkung der laufenden Förderung zur Ausbildung in
Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten soll die Förderung der Ausbildung der
Bevölkerung zu Pflegehilfskräften wiederaufgenommen werden. Die Finalisierung
der hierfür erforderlichen Rahmenkonzeptentwicklung „Pflege“ (inkl.
Bildungsplänen) ist für Juni 2022 avisiert, eine Erstellung einer Förderrichtlinie
für September 2022, der Durchführungsstart des neuen erweiterten Programms
für Januar 2023. Die Durchführung dieser Maßnahmen durch die anerkannten
Hilfsorganisationen ermöglicht auch die Gewinnung zusätzlicher
ehrenamtlicher Kräfte für den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz.
Die Fortschreibung des Ende 2020 veröffentlichten Handbuchs
Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (KAEP) soll bis Ende 2023 die Einsatzbereitschaft
und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser im Zivilschutz sicherstellen.
Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz
Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (vorläufiger
Arbeitsbegriff: GeKoB) soll als strukturierte Kooperationsplattform der
wichtigsten Akteure im Bevölkerungsschutz das Informations- und
Ressourcenmanagement des Bundes und der Länder für die gesamtstaatliche Bewältigung von
zukünftigen Krisenlagen stärken und effizienter operationalisieren. Es wird von
Bund und Ländern als originärer Aufgabenträger im Bevölkerungsschutz und
Krisenmanagement getragen; Hilfsorganisationen (mit Verbindungspersonal
bereits im BBK vertreten), Feuerwehren, die kommunale Ebene und weitere
Kompetenzen im Bevölkerungsschutz werden sukzessive eingebunden.
Zur Errichtung des GeKoB wurde im BBK ein Aufbaustab etabliert, der
gemeinsam mit den Ländern die Ausgestaltung einer bis Ende 2021 vorgesehenen
Pilotphase des GeKoB abgestimmt hat. Die Pilotphase dient der Erstellung
eines ebenen- und fachübergreifenden Nationalen Lagebilds Bevölkerungsschutz;
der Vollbetrieb des GeKoB ist für 2022 geplant.
Die gemäß dem Beschluss der Innenministerkonferenz von Juni 2021
einzurichtende Bund-Länder-Kommission hat sich konstituiert und wird bis Ende
2021 auftragsgemäß Angaben zu Aufgaben, zur Rolle, zur Ausstattung sowie
zu den rechtlichen und finanziellen Erfordernissen abstimmen und präzisieren.
Evaluation von Krisenlagen
Erste Maßnahmen und Abstimmungen zur Initiierung eines Lessons Learned-
Prozesses zur Corona-Pandemie wurden seit April 2021 im Zusammenwirken
mit dem Robert Koch-Institut veranlasst, um die Erkenntnisse strukturiert zu
analysieren und die Bewältigung von zukünftigen Krisen zu optimieren.
Das Gesamtkonzept der Länder- und ressortübergreifenden
Krisenmanagementübung LÜKEX wird neben der Vorbereitung der für November 2022
geplanten nächsten Übung gegenwärtig strategisch weiterentwickelt, um
zukünftig durch ein neues Übungsformat noch effektiver zur Verbesserung des
nationalen strategischen Krisenmanagements beizutragen. Derzeit läuft ein
Forschungsprojekt zur Prozessanalyse im Übungsformat LÜKEX. Ein
wesentlicher Aspekt des Konzepts ist beispielsweise eine Ergänzung des LÜKEX-
Zyklus um eine Phase der Nachhaltigkeit. In dieser sollen die Erkenntnisse
umgesetzt werden. Die Einsetzung eines ständigen Lenkungsausschusses und
Formulierung einer „Konzeption LÜKEX“ als Grundlagendokument für
kommende Übungen, ist für Juli 2023 geplant.
Warnung der Bevölkerung
Im Rahmen der Umsetzung des Sirenenförderprogramms, mit dem der
Sirenenausbau in den Ländern in den nächsten zwei Jahren mit insgesamt 88 Mio.
Euro gefördert wird, wurde im Juli 2021 eine Verwaltungsvereinbarung durch den
Bund gezeichnet und den Ländern zur Unterzeichnung übersandt. Mit Stand
6. September 2021 haben die Länder Bayern, Baden-Württemberg,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen die
Verwaltungsvereinbarung gezeichnet.
Ergänzend zu bereits im Konzept zur Neuausrichtung des BBK dargestellten
Initiativen für die Optimierung der Warnung der Bevölkerung, sollen künftig
alle im Bundesgebiet vorhandenen Warnmittel in einem georeferenzierten
Warnmittelkataster erfasst werden. Das Vorhaben wird im Rahmen einer Bund-
Länder-Arbeitsgruppe, die vom Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz
eingerichtet wurde, umgesetzt. Ziel ist, bis Ende 2021 die technische Plattform zur
Verfügung zu stellen, in der die Länder ihre Warnmittel georeferenziert
erfassen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 10b verwiesen.
Trinkwassernotversorgung
Das BBK fördert mit ergänzenden Mitteln aus dem Corona-Konjunkturpaket
auf Basis eines in diesem Jahr erarbeiteten und abgestimmten Gesamtkonzeptes
den Ausbau der Trinkwassernotversorgung in Deutschland. In diesem Kontext
wurde die Ausrichtung der Wassersicherstellung auf die Härtung der Kritischen
Infrastruktur „öffentliche Wasserversorgung“ erweitert.
Die Ergänzung und Sanierung der Trinkwassernotversorgung erfolgt sukzessive
bis Dezember 2021. Hierzu wurden den Ländern bislang nach entsprechender
Beantragung 63 Mio. Euro zugewiesen. Die Anpassung der Rechts- und
Verordnungsgrundlagen ist derzeit für Dezember 2022 geplant. Die weiterführende
Ergänzung und Sanierung der Trinkwassernotversorgung, sowie Beratung der
Länder und Kommunen und Betreiber von Kritischen Infrastrukturen soll ab
2023 als Daueraufgabe weitergeführt werden.
Ehrenamt stärken, Spontanhelfer gewinnen, Selbstschutz verbessern
Zur Gewinnung von Spontanhelfern im Bevölkerungsschutz soll das
zivilgesellschaftliche Netzwerk ausgebaut und eine Plattform geschaffen werden. Zu
diesem Zweck werden diverse Kampagnen und Maßnahmen fortgeführt bzw.
neu initiiert:
• Fortführung der Motivationskampagne „Stärkung des Ehrenamtes im
Bevölkerungsschutz“.
• Initiierung der Sensibilisierungsmaßnahme „mit-dir-für-uns-alle“.
• Regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu Projekten für die Gewinnung und
Stärkung des Ehrenamtes, die im Rahmen des BMI-Förderpreises
„Helfende Hand“ ausgezeichnet wurden.
• Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für das Thema „Helfen“
durch Weiterentwicklung des bereits bestehenden Konzeptes „Rettet die
Retter“.
• Konzeption zum Aufbau und zum Betrieb einer webbasierten Plattform für
regionale Angebote und mit Ansprechpartnern von Feuerwehren,
Hilfsorganisationen sowie dem THW.
• Ab 2022: Durchführung eines Podcast-Projektes zum Selbstschutz und zur
Selbsthilfe, sowie repräsentative und sich alle zwei Jahre wiederholende
Bevölkerungsbefragungen zu Selbstschutz und zur Selbsthilfe.
Im Oktober 2021 ist der Kick-off der großangelegten BBK-Kampagne zur
Verbesserung des Selbstschutzes in der Bevölkerung geplant. Im Rahmen dieser
Kampagne werden zielgruppengerechte Formate für verschiedene Kanäle,
darunter auch und besonders Social-Media-Kanäle. Zu diesem Zweck werden
Mittel in Höhe von 11 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket verwendet.
Weitere Maßnahmen, wie z. B. die Erweiterung des Servicetelefons bzw. die
Schaffung einer Bürger-Hotline zu Auskünften über Selbstschutz- und
Selbsthilfe-Angebote des Bundes, der Länder, der Kommunen und der
Hilfsorganisationen sind in Planung.
BBK als Dienstleister
Im BBK soll über die NRGS hinaus bis Juli 2022 ein Informationsknotenpunkt
aufgebaut werden, der tagesaktuell Kenntnis über Ausgestaltung, Zustände und
Füllstände der vorgehaltenen nationalen Reserven in den Bereichen
„Ernährung“, „Mineralöl“ und „Gasversorgung“ bündelt. Die Gespräche mit den dazu
beteiligten Akteuren laufen bereits.
Die Weiterentwicklung der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung
und Zivilschutz (AKNZ) zu einer Bundesakademie hat im März 2021
begonnen. Die AKNZ wurde im Zuge dessen in Bundesakademie für
Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) umbenannt. Der quantitative und
qualitative Ausbau der Bildungsangebote schreitet voran, insbesondere auch die
Anpassung und Erstellung neuer einheitlicher Aus- und Fortbildungen für Fach-
und Führungskräfte sowie Verantwortliche für staatliches Krisenmanagement
aller Ebenen. Der Bundesinnenminister hat überdies entschieden einen zweiten
Standort einzurichten. Die Inbetriebnahme einer virtuellen Lernplattform ist
ebenfalls noch für 2021 geplant.
Ergänzend zu bereits im Konzept zur Neuausrichtung des BBK dargestellten
Initiativen, intensiviert das BBK seit März 2021 seine Rolle als nationaler
Koordinator für die Europäische Union (EU) und den Aufbau eines europäischen
Wissensnetzwerkes im Bevölkerungsschutz für Bund, Länder und Kommunen.
Bis Dezember 2023 soll im Benehmen mit den Ländern eine EU
Kompetenzstelle beim BBK eingerichtet werden. Dazu erfolgen gegenwärtig intensive
Abstimmungen mit den Ländern im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Die finalen Abstimmungen zu einem Rahmenkonzept zu Aufgaben und
Leistungen dieser EU Kompetenzstelle beim BBK sind für Oktober 2021 zu
erwarten. Ab Ende 2023 soll diese Aufgabe als Daueraufgabe weitergeführt werden.
Nationale Resilienzstrategie – Resilienz Kritischer Infrastrukturen
Zur Konkretisierung des deutschen Beitrages zur Umsetzung des Sendai
Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge 2015 bis 2030 der Vereinten Nationen und
zur Optimierung des Katastrophenrisikomanagements in Deutschland,
erarbeitet die Bundesregierung gegenwärtig die „Deutsche Strategie zur Stärkung der
Resilienz gegenüber Katastrophen“ (kurz: „Resilienzstrategie“). Die
Bundesregierung wird in diesem Prozess durch die Nationale Kontaktstelle für das
Sendai Rahmenwerk beim BBK unterstützt. Konsultationen mit Stakeholdern
und Ländern sollen im Herbst 2021 eingeleitet werden. Die „Resilienzstrategie“
soll bis Ende 2021 fertig gestellt werden. Die Beratung der Akteure zur
Umsetzung der strategischen Inhalte wird als zukünftige Daueraufgabe des BBK
angesehen.
Die Stärkung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen verfolgt das Ziel,
Ausfälle kritischer Dienstleistungen künftig möglichst zu vermeiden, deren Folgen
zu begrenzen oder die Versorgung rasch wiederherzustellen. Das BBK arbeitet
seit März 2021 an einem Maßnahmenpaket zur Versorgungssicherheit.
Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Daueraufgaben werden in allen KRITIS-
Sektoren Musternotfallpläne und Empfehlungen erarbeitet, die europäische
Gesetzgebung (CER-EU-Richtlinie) intensiv begleitet, ein Baukasten für Bund,
Länder und Kommunen zum Risikomanagement und zur Krisenbewältigung
KRITIS erarbeitet. Die Weiterentwicklung der Konzeption „Notstrom” ist ab
Dezember 2021 vorgesehen, der Aufbau einer Notstromreserve erfolgt
sukzessive bis 2025. Die BBK-eigenen Fähigkeiten und Strukturen zur Analyse,
Prognose und Beratung werden ab Dezember 2021 bis Ende 2025 schrittweise auf-
und ausgebaut.
5. Plant oder prüft die Bundesregierung gegenwärtig über die Maßnahmen
des Acht-Punkte-Plans hinausgehende Änderungen zur Stärkung des
Katastrophenschutzes, und wenn ja, welche?
Ob und inwieweit sich weiterer Handlungsbedarf im Sinne der Fragestellung
ergeben sollte, bleibt künftigen Evaluationen vorbehalten.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Wann hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
und wann hat das BBK im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe
in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erstmals
Unwettervorabinformationen erhalten, und von wem?
a) Welche weiteren Unwettervorabinformationen sind dem BMI und
dem BBK hiernach wann zugegangen, und von wem?
Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BBK erhält alle amtlichen Warnungen sowie ergänzende Spezialprodukte
des DWD über eine verzögerungsfreie Direktzustellung.
Im konkreten Fall erfolgte die erste anlassbezogene Kommunikation zwischen
DWD und dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Länder
(GMLZ) des BBK am 11. Juli 2021. Am 12. Juli 2021 wurden erste
umfassende Beratungen hinsichtlich der zu erwartenden Lage durchgeführt, bei denen
explizit auf zu erwartende Niederschlagsmengen von teils über 100 l/m²
innerhalb von 24 Stunden hingewiesen wurde.
Das BBK wurde kontinuierlich mit aktuellen Warnungen und ergänzenden
Informationen durch den DWD versorgt.
Das BMI ist Empfänger der Lageberichte des GMLZ, in dem auch Unwetter
erfasst werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen.
b) Haben das BMI und/oder das BBK die ihnen zugegangenen
Unwettervorabinformationen weitergeleitet?
Wenn ja, an wen?
Wenn nein, warum nicht?
Das GMLZ beim BBK hat die in der Frage 6a aufgeführten
Unwettervorabinformationen im Rahmen seiner Lageprodukte kommuniziert und über den
täglichen Lagebericht an den in der Frage 7a aufgezeigten Verteiler versandt.
Die Warn-App NINA erhält und verbreitet unmittelbar alle Unwetterwarnungen
des DWD ab der Gefahrstufe „Markantes Wetter“. Sämtliche
Unterwetterwarnungen, die der Deutsche Wetterdienst ab der Gefahrenstufe „Markantes
Wetter“ oder höher ausgibt, werden über NINA auch unabhängig von einer
Auslösung durch das Modulare Warnsystem (MoWaS) ausgespielt. Empfänger sind
alle Nutzerinnen und Nutzer, die einen der betroffenen Orte in der App NINA
abonniert haben oder für den aktuellen Standort gewarnt werden möchten.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die
Antworten zu den Fragen 6c, 7 und 9a verwiesen.
c) Welche Unwettervorabinformationen wurden wann von wem in das
Modulare Warnsystem (MoWaS) eingespeist?
In Deutschland ist für die Warnung vor extremen Wettereignissen mit seinen
amtlichen Unwetterwarnungen der DWD zuständig. Der DWD hat am 12. Juli
2021, 10:20 Uhr, also zwei Tage vor dem Unwetter, über die anstehenden
Starkregenereignisse in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz informiert.
Die Warnungen des DWD wurden und werden über die verschiedensten
Kommunikationswege verteilt, Webseite des DWD, Warnwetter App des DWD,
über das Feuerwehrinformationssystem an die verschiedenen Einrichtungen des
Katastrophenschutzes der Länder, der Landkreise und der Gemeinden, das
BBK, das THW und seine regionalen Strukturen, die Wasserverbände und
Hochwasserzentralen der Länder und die Hilfsorganisationen. Sowohl der
DWD als auch die Länder und Kreise verfügen zudem über eigene MoWaS
Stationen, mit denen sie Meldungen in MoWaS einspeisen können.
Die eingespeisten Meldungen werden automatisiert an die verschiedenen
Warnmittel wie z. B. die Warn-App NINA des BBK oder die Rundfunk- und
Telemedienanbieter versandt. Darüber hinaus verwendet der DWD alle relevanten
Kommunikationskanäle der Medien einschließlich „social media“. Die erste
Warnung des DWD vor extrem ergiebigen Dauerregen über das System Mo-
WaS wurde am 13. Juli 2021 um 11:36 Uhr versandt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen.
d) Mit wem standen das BMI und/oder das BBK zu den
Unwettervorabinformationen in direktem Austausch?
Das GMLZ steht im Rahmen seiner Aufgaben als nationales Fachlagezentrum
für den Bevölkerungsschutz im direkten Austausch mit dem DWD.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6a bis 6c verwiesen.
e) Haben das BMI und/oder das BBK Rückfragen zu den
Unwettervorabinformationen erreicht?
Wenn ja, von wem, und welche Auskünfte wurden erteilt?
Im BBK sind keine Rückfragen zu den verarbeiteten
Unwettervorabinformationen eingegangen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6d verwiesen.
7. Wie viele Lageberichte des gemeinsamen Melde- und Lagezentrums
(GMLZ) wurden im Zusammenhang mit den Unwettern erstellt?
Der tägliche Lagebericht des GMLZ wurde im Rahmen der Lageentwicklung
durch die Lagemeldung ergänzt. Dabei handelt es sich um ein Sonderprodukt
des GMLZ, mit dem das BBK im Bedarfsfall den gleichen Empfängerkreis wie
für den Lagebericht einmalig oder fortlaufend über besonders relevante
Ereignisse und Lagen detailliert informiert. Der Meldezeitpunkt ist lageabhängig.
Mittels der Lagemeldung kann daher auch außerhalb der üblichen
Berichtszeiträume kurzfristig reagiert werden.
Im Zeitraum vom 15. Juli 2021 bis zum 30. Juli 2021 wurden insgesamt
20 Lagemeldungen vom GMLZ erstellt.
a) Welchen Empfängern gingen die Berichte wann zu?
Die Lageberichte werden täglich zwischen 13:00 und 15:00 Uhr versandt.
Die Lagemeldungen wurden im Zeitraum vom 15. Juli 2021 bis zum 18. Juli
2021 täglich zweimal erstellt und an die u.s. Empfänger versandt. Im Zeitraum
vom 19. Juli 2021 bis zum 30. Juli 2021 wurden täglich eine Lagemeldung
erstellt und an die u.s. Empfänger versandt.
Nicht eingestufte Lageprodukte des GMLZ werden an fast alle Oberste
Bundesbehörden, sowie relevante Obere Bundesbehörden, die Innenministerien der
Länder, Lagezentren in den an Deutschland angrenzenden Staaten, das
Emergency Response Coordination Center der EU Kommission, das Euro-Atlantic
Disaster Response Coordination Centre (EADRCC) der NATO, den
Operational COntact Point Sweden, Hilfsorganisationen, die Deutsche Bahn AG, das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), das Global Fire Monitoring
Center (GFMC), das Deutsche GeoForschungsZentrum (GFZ) sowie an
Giftnotrufzentralen versandt.
b) Wurde visuell oder durch Begleitschreiben die Dringlichkeit der
Berichte für die Empfänger ersichtlich?
Die Lageberichte in den Tagen vor dem Ereignis beschäftigten sich
weitestgehend ausschließlich mit der bevorstehenden Extremwetterlage und die
Vorhersagen wurden durch vielfältige Abbildungen visuell erheblich gestützt.
c) Waren in den Berichten Empfehlungen enthalten?
Wenn ja, welche?
Die Lageprodukte des GMLZ enthalten Einschätzungen zur
Unwettergefahrenlage aus meteorologischer Sicht, aus Sicht der Gefahren- und Schadensabwehr
sowie der voraussichtlichen meteorologischen und hydrologischen
Lageentwicklung. Dabei stützt sich das BBK auf Lagebeiträge der Fachbehörden.
d) Gab es Rückfragen zu den Berichten?
Wenn ja, von wem, und welche Auskünfte wurden erteilt?
Auf die Antwort zu Frage 6e wird verwiesen.
e) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die vom Land
Rheinland-Pfalz beim GMLZ angeforderten Satellitenbilder des
Fernerkundungsdienstes der Europäischen Union COPERNICUS
vom 13. Juli 2021 noch Tage später nicht verfügbar waren?
Falls ja, wieso?
Satelliten fliegen auf festen Umlaufbahnen, sog. Orbits. Unterschiedliche
Satellitensysteme (bspw. optische und Radarsysteme) haben feste Überflugszeiten
(z. B. 10:30 Uhr Ortszeit) und je nach Konstellation überfliegen Satelliten
denselben Ort auf der Erde nur im Abstand mehrerer Tage (z. B. alle fünf Tage um
10:30 Uhr Ortszeit). Dieser Umstand führt dazu, dass zwischen dem Zeitpunkt
der Aktivierung des Dienstes „Copernicus Emergency Management Service“
(EMS) und der Verfügbarkeit geeigneter Satellitenbildaufnahmen und deren
Auswertung, einige Stunden bis Tage vergehen können.
Im Mittel dauert es laut Angaben der Gemeinsamen Forschungsstelle der
Europäischen Kommission (DG-JRC) circa 30 Stunden zwischen der Anforderung
des Copernicus EMS und der Bereitstellung der aus den Satellitendaten
erstellten Kartenprodukte. Dieser Zeitraum kann länger sein, wenn beispielsweise auf
Grund von langanhaltender Bewölkung keine geeigneten
Satellitenbildaufnahmen für die Auswertung zur Verfügung stehen.
Für die Anfrage vom 13. Juli 2021 konnte der Copernicus EMS die ersten
Kartenprodukte am 15. Juli 2021 für Gebiete entlang der Mosel bereitstellen (siehe
https://emergency.copernicus.eu/mapping/list-of-components/EMSR517/DELI
NEATION/ALL).
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich etwaiger Risse
in den Warnketten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen?
a) Welche Katastrophenschutzbehörden waren in Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz mit Blick auf die prognostizierten Unwetter
lokal zuständig?
b) Waren nach Kenntnis der Bundesregierung alle lokal zuständigen
Behörden vorab über die erwarteten Unwetter informiert?
Wenn nein, warum nicht?
c) Anhand welcher Richtlinien haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die lokal zuständigen Behörden die ihnen vorliegenden
Informationen eingeordnet, und wann haben sie erstmals in welcher Form
Warnungen und ggf. Handlungsempfehlungen gegenüber der
Bevölkerung ausgesprochen (bitte nach lokal zuständiger Behörde
aufschlüsseln)?
d) Welche Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung
aufgrund der vorliegenden Informationen entschieden, Evakuierungen
einzuleiten?
Welche Behörden hätten aufgrund der vorliegenden Informationen
(weitergehende) Evakuierungen einleiten müssen, haben die
Informationen jedoch nicht oder falsch eingeschätzt?
e) Sind der Bundesregierung Hintergründe für etwaige Nicht- oder
Fehleinschätzungen bekannt, und wenn ja, welche?
Die Fragen 8 bis 8e werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die direkte Zustellung von Warninformationen durch den DWD erfolgt über
eine Vielzahl von Kanälen und Verteiler bspw. via E-Mail, SMS und Fax. Gemäß
den entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen werden Informationen auf
diesen Kanälen auch direkt den verantwortlichen Stellen im Katastrophenschutz
zugestellt, in Nordrhein-Westfalen an ca. 100 und in Rheinland-Pfalz an ca. 120
Behörden und Einrichtungen. Zu den übrigen Fragen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Katastropheneinsatz agierende Stellen sind
gegenüber der Bundesregierung nicht berichtspflichtig.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort
zu Frage 6 verwiesen.
9. Wie viele Warnmeldungen welchen Inhalts sind wann zu welcher Uhrzeit
und in welchen Gebieten über die Apps NINA, KATWARN und
BIWAPP ausgesendet worden, und von wem wurden sie ausgelöst (bitte
tabellarisch darstellen)?
Unwetterwarnungen des DWD werden grundsätzlich immer über die
WarnWetter-App des DWD, die Warn-App NINA und die App Katwarn
versendet.
Ergänzend dazu wurden im Zusammenhang mit der Hochwasserlage in
Deutschland im Zeitraum vom 12. bis 19. Juli 2021 288 Warnmeldungen,
Aktualisierungen und Entwarnungen über das MoWaS versendet. Diese wurden
über MoWaS vom DWD sowie von den Behörden der Länder und der
betroffenen Kreise und Kommunen eigenverantwortlich versendet. Das BBK hat auf
seiner Website die Protokolle aller über das MoWaS erfolgten Warnungen,
Aktualisierungen und Entwarnungen der zuständigen Landes- und
Kommunalbehörden sowie des DWD zur Hochwasserlage im o. g. Zeitraum zur Verfügung
gestellt. Die Meldungen (Warnung, ggf. Aktualisierung und Entwarnung)
enthalten Angabe zu Uhrzeit und Absender und der dargestellte Kartenausschnitt
zeigt den Geltungsbereich einer Warnung. Der Text der Warnmeldung kann
unter „Beschreibung der Warnmeldung“ entnommen werden. Unter
„Handlungsempfehlungen“ sind die in jeder Warnmeldung empfohlenen
Selbstschutzmaßnahmen zu finden (vgl.
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn
ung-in-Deutschland/_documents/artikel_warnung-hw.html?nn=71638).
Zu den von MoWaS/NINA unabhängig ausgelösten Warnmeldungen von
Katwarn liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9a verwiesen.
a) Wer ist grundsätzlich in der Lage, über NINA, KATWARN und
BIWAPP Warnmeldungen auszulösen, und wer ist für welche Art
von Warnkategorie (Hochwasser, Großschadenslage, Unwetter etc.)
für das Auslösen der entsprechenden Warnmeldungen zuständig?
Der Bund ist zuständig für die Warnung der Bevölkerung vor den besonderen
Gefahren die der Bevölkerung in einem Spannungs- und Verteidigungsfall
drohen, wobei die Länder im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Warnung
ausführen (vgl. § 6 ZSKG).
Der Deutsche Wetterdienst DWD nimmt die gesetzliche Aufgabe wahr, vor
Unwettergefahren zu warnen. Für Warnungen des Brand- und
Katastrophenschutzes sind die Länder und Kommunen zuständig.
Stellen des Bundes, der Länder und lokale Katastrophenschutzbehörden können
z. B. über das in der jeweiligen Leitstelle eingesetzte System Warnungen in
ihrem Zuständigkeitsbereich auslösen.
Warnungen aus MoWaS erreichen sowohl die Warn-App NINA, Katwarn als
auch BIWAPP. Umgekehrt existiert auch ein Weg von Katwarn und BIWAPP
zu NINA, welche ebenfalls die Warnungen distribuiert. Aus den Applikationen
Katwarn und BIWAPP werden Warnmeldungen in die Warn-App NINA
übernommen, sofern diese Weiterleitungen in den Systemen von der warnenden
Stelle Katwarn und BIWAPP ausgewählt werden.
Das Einstellen einer Bevölkerungswarnung für die Warn-App NINA – sowie
auf Grund des o. g. wechselseitigen Austausches für BIWAPP und Katwarn –
ist grundsätzlich aus dem MoWaS heraus in allen Lagezentren der Länder
sowie in zahlreichen Kreisen möglich. Es bestehen derzeit ca. 350 behördliche
Zugänge zum MoWaS. Die Entscheidungsbefugnis zur Warnstufe, die jeder
Warnmeldung zugeordnet wird und sich nach der jeweiligen
Gefährdungssituation für die betroffene Bevölkerung orientiert, liegt jedoch bei dem vor Ort
zuständigen und verantwortlichen Entscheidungsgremium oder der
Einsatzleitung.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort
zu Frage 6c verwiesen.
b) Besteht eine Möglichkeit für das BBK, falls es selbst nicht die
zuständige Stelle für eine Warnmeldung ist, dieser eine Warnmeldung
vorzuschlagen?
Wenn ja, wann schlägt das BBK Warnmeldungen vor?
Nein.
c) Sollte es dem BBK nach Ansicht der Bundesregierung ermöglicht
werden, Warnmeldungen bei erheblichen Unwetterlagen selbst
auszulösen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 9a wird verwiesen.
Der DWD ist der nationale Wetterdienst der Bundesrepublik Deutschland und
damit die Referenz für Meteorologie und damit verbundene Vorhersage- und
Beratungstätigkeiten. Der DWD betreibt im Rahmen seines gesetzlichen
Auftrags zur Daseinsvorsorge ein etabliertes strukturiertes System zur
Wetterüberwachung und -warnung.
Der DWD ist damit die zentrale Kompetenz in Deutschland zur Erstellung und
Verbreitung von Wetterwarnungen und begleitenden meteorologischen
Kontextinformationen.
Eine Auslösung von parallelen Warnmeldungen vor extremen
Wetterereignissen durch das BBK ist deshalb nicht erforderlich.
Abgesehen von der zentralen Ausgabe der reinen (Un-)Wetterinformationen ist
die Zuständigkeit zur Ausgabe von darauf aufbauenden Warnmeldungen bzgl.
der lokalen Auswirkungen, die aufgrund von lokalen Gegebenheiten auftreten,
zu Recht bei den lokalen Katastrophenschutzstäben angesiedelt. Lokale
Gefahrensituationen, insbesondere Unwetterlagen können u. a. in Abhängigkeit von
Topografie, Bebauung und Infrastruktur lokal zu deutlich unterschiedlichen
Auswirkungen führen. Es ist daher zwingend erforderlich, dass die vor Ort
zuständigen und mit den jeweiligen Gegebenheiten eng vertrauten Behörden
spezifische angepasste Warnmeldungen auslösen. Bei Warnungen, die weitere
Maßnahmen wie Evakuierungen nach sich ziehen, werden zudem i. d. R.
konkrete Abläufe bekannt gegeben, die von den Einsatzkräften vor Ort
durchgeführt werden. Unabhängig von den Unwetterwarnungen des DWD sind daher
darauf aufbauende spezifische Warnungen im Bevölkerungsschutz aus großer
räumlicher Entfernung und ohne spezifische Ortskenntnis durch den Bund in
keiner Weise sinnvoll. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen
d) Gibt es visuelle und/oder akustische Eskalationsstufen für die
Warnungen, und wenn ja, wurden diese Möglichkeiten bei den hier
ausgelösten Warnungen genutzt?
Im Rahmen der Auslösung einer Warnmeldung über das MoWaS wird der
Meldung durch die zuständige Stelle eine Warnstufe – niedrig, mittel, hoch –
zugewiesen. In der Warn-App NINA werden die Warnmeldungen visuell mit
zunehmender Warnstufe eindringlicher gekennzeichnet. Darüber hinaus besteht
für Nutzerinnen und Nutzer in der Warn-App NINA die Möglichkeit, die
akustische und optische Benachrichtigung per Push-Nachricht erst ab einer
gewissen Warnstufe auszulösen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort
zu Frage 8 verwiesen.
e) Besteht die Möglichkeit, für die Warnungen Wiederholungsintervalle
vorzugeben, und wenn ja, wurde diese Möglichkeit bei den hier
ausgelösten Warnungen genutzt?
Über das MoWaS eingestellte Warnmeldungen können lagebedingt jederzeit
und in beliebiger Zahl aktualisiert werden, wenn sich zum Beispiel die
Gefahrenlage geändert hat. Das Aussenden von Warnungen ohne aktive Bestätigung
jeder Meldung durch den Absender ist beim MoWaS nicht vorgesehen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
f) Gibt es die Möglichkeit der Spracheinstellung für Warnungen bei
NINA, KATWARN und BIWAPP, und falls ja, welche Sprachen
stehen zur Verfügung?
Wurden bei den hier ausgelösten Warnungen diese in der jeweiligen
Sprache übermittelt?
Die Warn-App NINA steht in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch,
Spanisch, Türkisch, Polnisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung.
Allerdings ist zu beachten, dass innerhalb der Warnmeldungen nur standardisierte
Teile übersetzt vorliegen (Ereignisart, Gefahrenstufe,
Handlungsempfehlungen). Das Warngebiet wird als Karte dargestellt. Individuell von der Leitstelle
eingegeben Detailinformationen zur Gefahrenlage werden nicht übersetzt.
Darüber hinaus können die Warnmeldungen in NINA auch mittels
Screenreadern für Menschen mit Wahrnehmungseinschränkungen vorgelesen werden. Zu
den Spracheinstellungen von Katwarn und BIWAPP liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
g) Trifft es zu, dass trotz der Vernetzung zwischen NINA, KATWARN
und BIWAPP, die es erlaubt, wichtige Meldungen über alle Apps zu
verbreiten, die Synchronisation bei den hier ausgelösten Warnungen
nicht bzw. teilweise nicht erfolgreich war?
Wenn ja, warum?
Die über MoWaS ausgelösten NINA Warnungen wurden alle im Rahmen der
Vernetzung an die Apps Katwarn und BIWAPP weitergeleitet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden aufgrund von technischen
Problemen auf Seiten von Katwarn die von den Leitstellen ausgelösten Warnungen
nicht durchgängig an NINA weitergegeben, weshalb diese auch in NINA nicht
weiterverarbeitet werden konnten. Zu den Ursachen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
h) Wie viele Nutzerinnen und Nutzer hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung die Apps NINA, KATWARN und/oder BIWAPP vor den
Unwetterereignissen, und wie haben sich die Nutzerzahlen seither
entwickelt (Nutzerzahlen bitte nach Apps und wenn möglich nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Anfang Juli 2021 hatte die Warn-App NINA ca. 8,95 Millionen registrierte
Nutzerinnen und Nutzer. Mit Stand 23. August 2021 hat die Warn-App ca.
10,5 Millionen registrierte Nutzerinnen und Nutzer. Eine Aufschlüsselung nach
Ländern ist aktuell nicht möglich. Angaben zu Nutzerzahlen von Katwarn und
BIWAPP liegen der Bundesregierung nicht vor
10. Welche Erwägungen der Bundesregierung führten bislang dazu, dass die
Nutzung von Cell Broadcasting im Rahmen der Notfallkommunikation
nicht als erforderlich oder praktikabel angesehen wurde?
a) Welche Widerstände hat es bis zuletzt in der Bundesregierung gegen
Cell Broadcasting gegeben (vgl.
https://www.deutschlandfunk.de/see
hofer-zu-katastrophenschutz-warnungen-per-cell-broadcast.1939.de.
html?drn:news_id=1284478), und aus welchen Gründen wurden
diese Widerstände nunmehr aufgegeben?
b) Trifft es zu, dass die Bundesregierung sich im Zusammenhang mit
legislativen Verfahren auf EU-Ebene gegen Regelungen einsetzte,
welche die Einführung von auf Cell Broadcast basierenden
Warnsystemen für Mobiltelefone effektiv als verbindlichen Standard vorsahen,
und Ausnahmeregelungen erwirkte, nach denen auch alternative
Lösungen, z. B. App-basierte Lösungen, als prinzipiell zulässig gelten?
Falls ja, welche Erwägungen veranlassten die Bundesregierung dazu,
sich auf EU-Ebene gegen Cell Broadcast als Standardlösung
einzusetzen, und seit wann setzte sie sich im Rahmen welcher
Verhandlungen auf EU-Ebene dagegen ein?
Die Fragen 10 bis 10b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist es ein Anliegen, dass im Ereignisfall möglichst viele
Menschen mit einer Warnmeldung erreicht werden können. Um dies zu
erreichen, sollen in Deutschland vielfältige – digitale und analoge –
Verbreitungswege für eine Warnung zum Einsatz kommen. Die Nutzung eines
Warnmittelmixes soll gewährleisten, dass Menschen noch gewarnt werden können, wenn
ein Übertragungsweg, wie z. B. das Mobilfunknetz, nicht mehr funktioniert. Im
Rahmen der Verhandlungen zu der Richtlinie (EU) 2018/1972 (Kodex für die
elektronische Kommunikation, EECC), war es daher nicht das Anliegen der
Bundesregierung sich gegen Cell Broadcast einzusetzen, sondern hinsichtlich
der Verbreitung einer Warnmeldung alle zur Verfügung stehenden
Warnmultiplikatoren und -kanäle in den Blick zu nehmen.
Die Option auch in Deutschland Cell-Broadcast zur Bevölkerungswarnung
einzusetzen, wurde in der Vergangenheit bereits diskutiert. Im Rahmen der
Neuausrichtung wurde innerhalb des BBK eine Prüfung zu Voraussetzungen für
eine Nutzung von Cell Broadcast erneut initiiert und eine Machbarkeitsstudie
in Auftrag gegeben. Die Flutkatastrophe hat insoweit an der bereits initiierten
Prüfung nichts geändert, sondern den Bund lediglich noch einmal darin
bestärkt, das Vorhaben mit entsprechender Priorität weiter zu betreiben und
umzusetzen. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat entschieden,
Cell Broadcast als ergänzenden Warnkanal für die Bevölkerungswarnung
einzuführen.
c) Inwiefern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung noch Hürden
zur deutschlandweit flächendeckenden Einrichtung von Cell
Broadcasting im Rahmen der Notfallkommunikation?
Welche technischen Voraussetzungen müssen hierfür auf staatlicher
Seite und auf Seite der Netzbetreiber erfüllt werden?
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen ggf. geschaffen
werden?
Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes werden die rechtlichen
Voraussetzungen zur Einführung von Cell Broadcast für die Warnung der
Bevölkerung geschaffen. Dabei werden die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland
verpflichtet, die technische Möglichkeit für das Aussenden von
Warnmeldungen mittels Cell Broadcast über das MoWaS zu schaffen. Die technischen
Anforderungen auf Seiten der Mobilfunknetzbetreiber und des Bundes werden
derzeit im Rahmen einer ressort- und behördenübergreifenden Arbeitsgruppe,
die vom BBK koordiniert wird, erarbeitet. Die Ergebnisse werden im Rahmen
einer auf Basis des Telekommunikationsgesetzes von der Bundesnetzagentur zu
erlassenen Technischen Richtlinie für die Einführung von Cell Broadcast
einfließen. Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat (BMI) und Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) und mit Zustimmung des Bundesrates, eine Rechtsverordnung
erlassen, in der die weiteren Anforderungen und Rahmenbedingungen für die
Einführung von Cell Broadcast konkretisiert werden.
d) Welche datenschutzrechtlichen Hürden gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf., die der Nutzung von Cell Broadcasting
entgegenstehen, wie dies Äußerungen des Bundesministers für Verkehr
und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer nahelegen (
https://www.b
ild.de/politik/inland/politik-inland/nach-warn-desaster-bei-der-todesf
lut-scheuer-fordert-katastrophen-warnung-per-sm-77135752.bil
d.html), und mit welchen konkreten Maßnahmen wird die
Bundesregierung ggf. bis zur Bundestagswahl die notwendigen
Voraussetzungen schaffen?
Inwieweit wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit hierbei eingebunden?
Das Cell Broadcast-System sendet Warnungen an alle empfangsbereiten
Endgeräte in der Funkzelle des jeweiligen Netzbetreibers. Nach Kenntnis der
Bundesregierung werden keine Daten erhoben, die Rückschlüsse auf die
Mobiltelefonnutzenden und ihre Standorte zulassen. Eine Erfassung
personenbezogener Daten findet nicht statt.
Im Rahmen des von der Bundesregierung am 18. August 2021 beschlossenen
Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur Änderung weiterer Gesetze wurde
unter anderem die notwendige rechtliche Grundlage für die Warnung der
Bevölkerung mittels Cell Broadcast auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hat dem
Gesetzentwurf am 10. September 2021 zugestimmt.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird
einbezogen.
e) Wie viel wird die flächendeckende Einführung von Cell
Broadcasting nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich kosten,
und wie setzen sich diese Kosten zusammen?
Auf welcher Grundlage beruhen die Einschätzungen der
Bundesregierung?
Für die vier auf dem nationalen Markt aktiven Mobilfunknetzbetreiber ergeben
sich nach einer ersten Schätzung einmalige Aufwendungen zwischen 5 und
10 Mio. Euro pro Mobilfunknetzbetreiber (insgesamt also zwischen 20 und
40 Mio. Euro). Hinzu kommt ein laufender jährlicher Aufwand, der nach
aktuellen Erkenntnissen auf 300.000 bis 1 Mio. Euro pro Mobilfunknetzbetreiber
(insgesamt also zwischen 1,2 Mio. Euro und 4 Mio. Euro) geschätzt wird. Die
Schätzungen beruhen auf Angaben der betroffenen Unternehmen.
Die Kosten für den Aufbau und das Vorhalten der Cell Broadcast-Technik
werden vom Bund ersetzt. Die Kosten für das Aussenden einer Warnung an die
Endnutzer tragen die Mobilfunknetzbetreiber selbst. Die Anbieter von
Mobilfunkdiensten informieren auf eigene Kosten ihre Endnutzer über die
Voraussetzungen für den Empfang von Warnungen.
f) Bis wann ist die flächendeckende Einführung von Cell Broadcasting
geplant (vgl.
https://www.deutschlandfunk.de/seehofer-zu-katastroph
enschutz-warnungen-per-cell-broadcast.1939.de.html?drn:news_id=1
284478), und was sind die nächsten Schritte, um den Zeitplan
einzuhalten?
Welche Meilensteine möchte die Bundesregierung bis zur
Bundestagswahl konkret erreichen?
Das Bundeskabinett hat am 18. August 2021 eine Formulierungshilfe für den
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe
2021“ und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen, die auch eine Änderung
des Telekommunikationsgesetzes vorsieht, mit der die rechtlichen
Voraussetzungen zur Einführung von Cell Broadcast geschaffen werden. Der Bundesrat
hat am 10. September 2021 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Auf Basis der
Änderung des Telekommunikationsgesetzes erarbeitet das BMWi kurzfristig eine
Rechtsverordnung, die die gesetzlichen Verpflichtungen konkretisiert. Zur
Klärung der technischen Anforderungen für die Einführung von Cell Broadcast als
ergänzenden Warnkanal in Deutschland hat sich bereits im Juli 2021 eine
Arbeitsgruppe (AG) unter Teilnahme der zuständigen Bundesministerien und
Behörden, den Mobilfunknetzbetreibern sowie weiterer Stakeholder gebildet. Die
Ergebnisse dieser AG werden in eine Technische Richtlinie der
Bundesnetzagentur einfließen. Die flächendeckende Einführung von Cell Broadcast soll
zeitnah eingerichtet werden.
g) In welcher Form plant die Bundesregierung, die Mobilfunkanbieter
mit dieser Dienstleistung zu beauftragen, und welche
Dienstleistungen müssen ausgeschrieben werden?
Welche Ausschreibungsfristen sind ggf. zu berücksichtigen?
Auf die Antwort zu Frage 10c wird verwiesen.
h) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung vor dem Hintergrund
der Downloadzahlen, unter dem Aspekt der Breitenwirkung und auch
mit Blick auf Artikel 110 der Richtlinie EU 2018/1972, der die
Vertragsstaaten bis Juni 2022 verpflichtet, ein wirksames Warnsystem
für mobile nummerngebundene interpersonelle
Kommunikationsdienste einzurichten, Warn-Apps wie NINA, KATWARN und
BIWAPP ähnlich effektiv wie die Nutzung von Cell Broadcasting?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, weshalb hat die Bundesregierung bisher keine anderen
effektiveren Maßnahmen ergriffen?
Artikel 110 EECC zielt auf die Etablierung wirksamer Warnsysteme in den
Mitgliedstaaten.
Diese können mit Hilfe mobiler nummerngebundener interpersoneller
Kommunikationsdienste oder durch ein öffentliches Warnsystem, das in Bezug auf
Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer dem erstgenannten
gleichwertig ist, erreicht werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/19460).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 10b verwiesen.
i) Wie plant die Bundesregierung die Umsetzung ihrer Verpflichtungen
gemäß EECC-Richtlinie in Bezug auf öffentliche Warnsysteme, um
auch technisch ältere Endgeräte oder solche, auf denen die Warn-
Apps NINA oder KATWARN nicht installiert sind, mit Meldungen
zu erreichen (Nachfrage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
19/18529)?
Artikel 110 EECC formuliert keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten
hinsichtlich technisch älterer Geräte. Gleichwohl können künftig auch Nutzerinnen und
Nutzer älterer Endgeräte ohne Smartphone-Funktionalitäten Cell Broadcast-
Warnmeldungen erreichen.
j) Zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung bei der
Bewertung der Effektivität der Warnungen, die durch App-basierte Systeme
versendet werden, gegenüber der Effektivität der Warnungen, die
unter Verwendung von Cell Braodcasting versendet werden?
Ist eine Gleichwertigkeit der Warnsysteme im Sinne des Artikels 110
Absatz 1 EECC und auf Basis der GEREK-Leitlinien nach Ansicht
der Bundesregierung gegeben (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/19460)?
Nach Ansicht der Bundesregierung können durch die Nutzung eines
Warnmittelmixes Warnmeldungen im Bundesgebiet weit verbreitet werden. Durch die
ergänzende Einführung von Cell Broadcast soll die Effektivität von
Bevölkerungswarnungen weiter gesteigert werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10h verwiesen.
11. Wie viele Sirenen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland (bitte nach Bundesländern und wenn möglich Landkreisen
bzw. Bezirken aufschlüsseln, falls nur teilweise Kenntnisse existieren,
bitte diese aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Sirenen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
ordnungsgemäß gewartet und einsatzbereit?
b) Wie viele der existierenden Sirenen sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung abgebaut werden?
Wie viele sollen modernisiert werden?
c) Wie viele Sirenen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung neu
errichtet werden, und wo?
d) Plant die Bundesregierung, die Errichtung neuer Sirenen zu
unterstützen, und wenn ja, inwieweit, und durch welche Mittel?
e) In welchen der vom Unwetter in Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz betroffenen Gebiete wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung Sirenenalarm ausgelöst?
In welchen Gebieten wurde kein Sirenenalarm ausgelöst, obwohl
Sirenen installiert waren (vgl.
https://www.t-online.de/nachrichten/pan
orama/katastrophen/id_90485130/flutkatastrophe-kreis-in-nrw-loest
e-sirenen-bewusst-nicht-aus-angst-vor-panik-.html), und wieso?
Die Fragen 11 bis 11e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund hat im Rahmen der sog, Friedensdividende nach Ende des Kalten
Krieges das flächendeckende Sirenennetz aufgegeben und die Sirenen in die
Verantwortung der Kommunen übertragen. Der Bundesregierung liegen aktuell
keine Erkenntnisse zur Anzahl der Sirenen in Deutschland vor.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 4
und 8 verwiesen.
12. In welchem Ausmaß hat das Unwetter in Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Bundesregierung kritische
Infrastrukturen gestört bzw. dauerhaft beschädigt?
Auf die Antworten zu den Fragen 12a bis 12e wird verwiesen.
a) Wo hat es Ausfälle in der Energieversorgung, Trinkwasserversorgung
und Abwasserentsorgung gegeben?
Wann und durch wen wurde die Versorgung wiederhergestellt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Obgleich es sich
bei der durch die Flutkatastrophe ausgelösten Versorgungsstörungen um
großflächige Ausfälle handelte, stellen diese keine Energiekrise im Sinne des
Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) dar. Insofern bestehen keine Meldepflichten
gegenüber Bundesbehörden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es in den meisten Orten der
Katastrophengebiete zu Beeinträchtigungen bei der Energieversorgung. Dabei wurden
Energieversorgungsleitungen durch die Flut unmittelbar beschädigt und
teilweise nachhaltig zerstört. Es liegt eine unterschiedlich starke Betroffenheit in den
Katastrophengebieten vor, die Schadensanalysen der Netzbetreiber dauern
weiterhin an.
Die Stromversorgung wurde teilweise, wie zum Beispiel in Südwestfalen, aus
Sicherheitsgründen, das heißt zur Abwehr der Gefahr für Leib und Leben,
durch die Unternehmen vorsorglich unterbrochen. Trotz der Schwere der
Beeinträchtigung der Infrastruktur sowie Zugänglichkeit der betroffenen Gebiete
konnte die Stromversorgung innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit (Stunden
bis wenige Tage) durch die Stromnetzbetreiber größtenteils
wiederaufgenommen werden. Teilweise werden bis dato Provisorien genutzt.
Die Erdgas-Versorgungssituation in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
ist teilweise erheblich in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört worden. Für die
meisten Anschlüsse sind Provisorien entstanden. Detaillierte Informationen zu
Ausfällen der Erdgasversorgung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
Bundesregierung verweist auf die Internetpräsenzen der lokalen
Erdgasversorger für detaillierte Schadensüberblicke.
Maßnahmen zur Sicherung kritischer Infrastrukturen im Energiesektor obliegen
laut § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den lokalen Gasversorgern.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist in einigen Teilen der betroffenen
Gebiete die leitungsgebundene Trinkwasserversorgung ausgefallen und noch nicht
wiederhergestellt. Die Betreiber sind zuvorderst in der Pflicht, die
Wiederherstellung zu gewährleisten, sie werden dabei von den örtlichen
Katastrophenschutzbehörden (v. a. Feuerwehren) unterstützt. Bei den Hilfeleistungen handelt
es sich jedoch immer nur um temporäre Ersatzlösungen (z. B. in Form von
mobilen Wasseraufbereitungsanlagen). Von einer „Wiederherstellung der
Versorgung“ im Sinne des Fragestellers kann dabei nicht gesprochen werden. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Anlage 1* der Bundesregierung zu dieser Antwort
verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/32480 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
b) Wo waren Transport- und Verkehrswege unterbrochen?
Wann konnte die Anbindung durch wen zumindest provisorisch
wiederhergestellt werden?
Verkehrswege des Bundes sind wie folgt betroffen:
Bundesautobahnen:
Stark betroffen sind die A 1 im Südwesten von Köln und die A 61 zwischen
Kerpen und Bad Neuenahr-Ahrweiler. Dort bestehen nach wie vor
Verkehrseinschränkungen und Vollsperrungen.
Auf folgenden Strecken sind Schäden zu verzeichnen, die längerfristige
Einschränkungen bedingen:
• (A 61) Zwischen den AK Kerpen – AK Meckenheim besteht noch die
Vollsperrung in beiden Fahrtrichtungen (FR).
• Südlich der AS Swisttal muss ein komplett zerstörtes Brückenbauwerk
(Schießbach) neu hergestellt werden. Die Herstellung eines Provisoriums
läuft. Das Fertigstellungsziel liegt bei ca. 4 Wochen. In FR Koblenz kann
dann voraussichtlich. in 4 Wochen der Verkehr auf beiden Fahrstreifen
laufen.
• In der Gegenrichtung, FR Kerpen, muss eine eingestürzte Stützwand/
Lärmschutzwand im AD Erfttal wiederhergestellt werden. Die Baumaßnahmen
zur Schadensbeseitigung laufen. In voraussichtlich ca. drei Monaten wird
zunächst eingeschränkt provisorisch einer von zwei Fahrstreifen
freigegeben werden können.
• (A 1) Zwischen dem AD Erfttal und der AS Hürth besteht zurzeit
Vollsperrung für beide FR. Dort muss ein Brückenbauwerk (Mühlengraben)
vollumfänglich ersetzt werden. Das Gesamtbauwerk soll bis Ende 2021 hergestellt
sein.
Darüber bestehen noch folgende eingeschränkte Verkehrsverfügbarkeiten auf
den Autobahnen:
• (A 1) Zwischen Köln-Lövenich und Köln-Bocklemünd ist in der FR
Dortmund auf ca. 1,5 km die Böschung abgerutscht. Der Verkehr läuft derzeit
auf zwei von drei Fahrstreifen, die drei Fahrstreifen werden in
voraussichtlich sechs Monaten wieder möglich sein.
• (A 553) Vom AK Bliesheim – AS Brühl-Süd laufen Reparaturen nach
Böschungsrutschungen. In FR Köln läuft der Verkehr eingeschränkt auf einem
von zwei Fahrstreifen. Die FR Euskirchen ist frei.
• (A 571) Zwischen der AS Löhndorf – Bad Neuenahr-Ahrweiler (beide FR)
ist die Verfüllung der Unterspülungen der Lärmschutzwand abgeschlossen.
Die Bauarbeiten zur Herstellung einer 2+0 Verkehrsführung in Richtung
B 266 laufen.
Erschwert werden die Maßnahmen im Großraum Köln durch die
Notwendigkeit von Kampfmittelsondierungen.
Bundesfernstraßen:
In Nordrhein-Westfalen bestehen noch längerfristige Einschränkungen an
folgenden Streckenabschnitten:
• (B 236) Bei Altena (Märkisches Land, nahe Lüdenscheid) besteht noch bis
voraussichtlich Ende 2021 eine Vollsperrung aufgrund von
Fahrbahnunterspülung und einem einsturzgefährdeten Haus.
• (B 511) Schmallenberg-Bad Fredeburg-Heiminghausen (Sauerland):
Vollsperrung. Ein Hangrutsch macht umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen
erforderlich.
• (B 265) Erftstadt-Liblar/-Blessem: Neubau der B 265 auf einem kurzen
Teilstück zwischen der Auto-bahn-AS Erftstadt und Abzweig Bliesheimer
Straße erforderlich.
• (B 258) Blankenheim – Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-
Pfalz: Dort sind nach Fahrbahnunterspülungen sowie Fahrbahn- und
Bankettschäden umfängliche Erneuerungen erforderlich. Der Zeitbedarf bis zu
einer uneingeschränkten Verkehrsfreigabe kann noch nicht angegeben
werden.
Für alle der vorstehenden Bundesstraßenschäden hat die Straßenbauverwaltung
Nordrhein-Westfalen bereits Baufirmen mit Arbeiten zur Schadensbeseitigung
beauftragt.
In Rheinland-Pfalz sind besonders die B 257, die B 258 und die B 266 und
B 267 im Ahrtal betroffen. Hier sind Teilstrecken nach Böschungsrutschungen,
Fahrbahnunterspülungen und Bauwerksschäden so stark betroffen, dass die
Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz noch keine zeitliche Prognose für eine
umfängliche Wiederherstellung geben kann.
Bislang sind die Verbindungen im Ahrtal (zum Teil mit Schotterpisten) soweit
provisorisch hergestellt, dass eine Erreichbarkeit für Hilfsdienste, Lieferverkehr
und Anlieger möglich ist. Allgemeiner Verkehr ist aber nicht freigegeben.
An der B 9 wurde das zerstörte Teilbauwerk bei Sinzig bereits abgebrochen. Ob
der Verkehr zweistreifig auf dem 2. Teilbauwerk geführt werden kann, wird
derzeit geprüft.
Im Übrigen wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Inwieweit sind wann und wo genau Informationstechnik und
Telekommunikationsnetze ausgefallen?
Wann konnten die Ausfälle wieder behoben werden (bitte so
kleinteilig wie möglich aufschlüsseln)?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat von
Telekommunikationsbetreibern Meldungen über Betroffenheiten durch das besagte
Unwetter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhalten. Zum Stand
20. Juli 2021 gab es in den PLZ-Bereichen 40XXX-42XXX, 44XXX, 45XXX,
50XXX-54XXX, 56XXX-59XXX, 65XXX, 66XXX Ausfälle der Festnetz-
und Mobilfunkinfrastruktur. Es kam zu großflächigen Ausfällen im Bereich der
Festnetz- und Mobilfunkkommunikation. Die Mobilfunkabdeckung wurde zum
30. Juli 2021 wiederhergestellt. Die Hauptursache der Ausfälle waren eine
Nichtverfügbarkeit vom Strom und Nichterreichbarkeit der Stationen aufgrund
versperrter Wege. Bei den Störungen im Festnetzbereich gibt es zum Teil
größere Infrastrukturschäden, die eine längerfristige Behebung zur Folge haben.
Im Einzelnen liegen der Bundesregierung folgende Informationen vor:
Mobilfunkstandorte:
Anfänglich betroffen waren ca. 600 Standorte (Telekom 304, Vodafone 140,
Telefónica 144).
Wiederhergestellt sind nahezu alle Standorte; ca. vier sind noch beeinträchtigt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/32480 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Bei der Telekom ist mittlerweile die Mobilfunkabdeckung vollständig
wiederhergestellt.
Bei Vodafone haben alle Kunden wieder mindestens eine Basisversorgung.
Rund 750 Kunden sind bei Vodafone noch nicht mit vollständiger Kapazität
und allen Trägern versorgt.
Telefónica meldet noch drei Störungen der Mobilfunksendeanlagen.
Festnetzanschlüsse:
Anfänglich betroffen waren ca. 215 000 Haushalte (Telekom ca. 100 000,
Vodafone ca. 115 000)
Wiederhergestellt sind inzwischen ca. 185 000 Haushalte (Telekom ca. 70 000,
Vodafone ca. 113 600). Von anderen Telekommunikationsunternehmen liegen
keine Daten vor.
Im Übrigen wird auf die Anlage 1* verwiesen.
d) Wo hat es Einschränkungen und Ausfälle in der medizinischen
Versorgung und in der Lebensmittelversorgung gegeben?
Wann und durch wen wurde die Versorgung wiederhergestellt?
Die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung war nach Kenntnis der
Bundesregierung durch das Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
nicht gefährdet und kritische Infrastrukturen im Sektor Ernährung sind durch
das Unwetter nicht dauerhaft gestört worden. Dort, wo punktuell und zeitlich
begrenzt Einschränkungen in der Lebensmittelversorgung aufgetreten sind,
haben Hilfsorganisationen und Katastrophenschutz die Lebensmittelversorgung
sichergestellt.
Darüber hinaus sind die ambulant-ärztlichen Versorgungsstrukturen in
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von der Hochwasserkatastrophe teilweise
stark betroffen. Informationen zur räumlichen Lage der konkret betroffenen
Praxen liegen der Bundesregierung lediglich für den Bezirk der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vor. Danach sind Unwetterschäden in Praxen in
Aachen, Euskirchen, Leverkusen, Mettmann, im Oderbergischen Kreis, im
Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie im Rhein-Sieg-
Kreis eingetreten. Die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen haben
verschiedene Sofortmaßnahmen ergriffen, um schnell und unbürokratisch auf die
damit verbundenen Herausforderungen zu reagieren. Sie unterstützen damit
sowohl Praxisinhaber, die ihre Praxisräume nicht mehr nutzen können, als auch
hilfesuchende Patienten und aushelfende Praxen, die neue Patientinnen und
Patienten behandeln. Nähere und laufend aktualisierte Informationen für
Praxisinhaber sowie Patientinnen und Patienten stellen die Kassenärztlichen
Vereinigungen auf ihren Internetseiten bereit.
Auch die stationären Versorgungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz sind von der Hochwasserkatastrophe teilweise stark betroffen.
Rheinland-Pflanz meldete zum Teil erhebliche Unwetterschäden an mindestens
sieben Krankenhäusern. Die am stärksten betroffenen Krankenhäuser, bei
denen es zur vollständigen Räumung von vier Krankenhäusern und zur teilweisen
Räumung eines Krankenhauses kam, befinden sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler
und Trier. In Nordrhein-Westfalen sind Unwetterschäden in drei
Krankenhäusern eingetreten. Diese Krankenhäuser in Erftstadt, Eschweiler und Leverkusen
sind ganz oder teilweise für längere Zeit nicht mehr betriebsbereit. Die
Patientenversorgung wird in den betroffenen Krankenhäusern nach Auskunft der Län-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/32480 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
der voraussichtlich erst im nächsten Jahr, in einigen Teilen in diesem Jahr
wieder möglich sein. Die Wiederherstellung der stationären Versorgungsstrukturen
erfolgt grundsätzlich durch die Länder mit Unterstützung des Bundes. Der
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds
„Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfeverordnung 2021) hat der Bundesrat am 10. September
2021 zugestimmt. Eine Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021 des
Bundes mit den betroffenen Ländern nebst Anlagen befindet sich derzeit in der
Abstimmung. Die Eckpunkte der Anlagen werden anschließend von den
Ländern in Förderrichtlinien umgesetzt.
Das Bundesministerium für Gesundheit setzt sich hier dafür ein, dass die
betroffenen Krankenhäuser im Rahmen der Verordnung über die Verteilung und
Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ und der entsprechenden
Verwaltungsvereinbarung explizit Berücksichtigung finden und über die
Finanzmittel des Fonds auch eine zumindest teilweise Kompensation der durch
die Flutkatastrophe bedingten Schäden erfolgen kann.
Im Übrigen wird auf die Anlage 1* verwiesen.
e) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
den zuständigen Behörden vor Ort im Vorfeld der akuten
Unwetterlage eingeleitet, um kritische Infrastrukturen so gut wie möglich
abzusichern?
Für Maßnahmen zur Härtung der Infrastruktur in der Wasserversorgung wurden
vor der akuten Unwetterlage auch aus den nun betroffenen Gebieten Mittel des
Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung 2020/2021 für den Bereich
der Wassersicherstellung beantragt und bewilligt (insb. Anlagen der
Notstromversorgung, Verbundleitungen sowie mobile Transportsysteme) und teilweise
bereits realisiert.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die
Antworten zu den Fragen 12a bis 12d verwiesen.
13. Inwieweit hat es mit Blick auf Personal, Ausrüstung und Ausstattung in
den Unwettergebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
innerhalb des Katastrophenschutzeinsatzes nach Kenntnis der
Bundesregierung Engpässe gegeben?
Erkenntnisse über Engpässe im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/32480 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
a) Wie viele Amtshilfeersuchen welchen Inhalts sind im
Zusammenhang mit dem Unwetter und seinen Folgen bisher beim Bund
eingegangen (bitte nach Zeitpunkt des Eingangs, ersuchender und
ersuchter Behörde aufschlüsseln, einschließlich Bundeswehr)?
b) Wie vielen Amtshilfeersuchen ist der Bund im begehrten Umfang
nachgekommen?
Wie vielen Amtshilfeersuchen ist er nicht oder nur teilweise
nachgekommen, und aus welchem Grund?
Die Fragen 13a und 13b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Lage stellte sich insbesondere zu Beginn des Einsatzes als sehr dynamisch
und komplex dar. Insofern erfolgte das Kräftemanagement der Bundespolizei
flexibel und lageorientiert, um die betroffenen Länder schnell und in
bestmöglichen Umfang zu unterstützen.
Die Bundespolizei erreichte nach bisherigem Stand der Auswertung 40
Unterstützungsersuchen von Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
22 Unterstützungsersuchen von Behörden des Landes Rheinland-Pfalz. Den
Schwerpunkt der Unterstützungsleistungen bildeten Rettungs- und
Suchmaßnahmen und im weiteren Verlauf Raumschutz- sowie
Unterstützungsmaßnahmen für den Katastrophenschutz.
Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der bei den Bundespolizeibehörden
eingegangenen Unterstützungsersuchen, ausgenommen der Ersuchen im
Zusammenhang mit Leistungen des Flugdienstes der Bundespolizei, wieder.
lfd. Nr. ersuchende Behörde ersuchte Behörde Inhalt
14. Juli 2021
1 FW Rheinbach und
Koblenz
Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin
Unterstützung Evakuierung
2 Leitstelle Rhein-Sieg-
Kreis
Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin
Unterstützung Evakuierung
3 Gemeinde Swisttal Bundespolizeiakademie Unterstützung Evakuierung
15. Juli 2021
4 LK Euskirchen Direktion
Bundesbereitschaftspolizei
Raumschutz/
Unterstützung Katstrophenschutz
5 PP Koblenz Direktion
Bundesbereitschaftspolizei
Raumschutz/
Unterstützung Katstrophenschutz
6 LRA Rhein-Sieg-Kreis Bundespolizeidirektion 11 Unterstützung mit Fahrzeugen
7 LRA Rhein-Sieg-Kreis Bundespolizeidirektion 11 Erkunden des Einsatzraums
8 PP Trier Bundespolizeidirektion Koblenz Absuche und Raumschutz
9 PP Koblenz Bundespolizeidirektion Koblenz Absuche und Raumschutz
10 Krisenstab Düsseldorf Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin
Evakuierung mittels Bussen
11 Bürgermeister
Nettersheim
Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin
Unterstützung Evakuierung
12 Feuerwehr Bonn Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin
Unterstützung Evakuierung
13 PP Hagen Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin
Unterstützung Evakuierung
14 LZPD NRW Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin
Unterstützung Evakuierung
15 Städteregion Aachen Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin
Unterstützung Evakuierung
lfd. Nr. ersuchende Behörde ersuchte Behörde Inhalt
16 Städteregion Aachen Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin
Evakuierung Krankenhaus
17 Gemeinde Swisttal Bundespolizeiakademie Unterbringung und Versorgung
evakuierter Personen
18 Gemeinde Swisttal Bundespolizeiakademie Bereitstellung von Räumen für
THW, Gemeindefeuerwehr Swisttal,
DRK
16. Juli 2021
19 Gemeinde Swisttal Bundespolizeiakademie Bereitstellung von Räumen für
Krisenstab der Gemeinde
17. Juli 2021
20 Landkreis Rhein/Sieg Direktion
Bundesbereitschaftspolizei
Unterstützung Katastrophenschutz
21 PP Aachen Direktion
Bundesbereitschaftspolizei
Raumschutz
18. Juli 2021
22 PP Köln Direktion
Bundesbereitschaftspolizei
Raumschutz
23 MI NRW Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin
Raumschutz
19. Juli 2021
24 Rhein-Erft-Kreis Direktion
Bundesbereitschaftspolizei
Raumschutz
21. Juli 2021
25 PP Koblenz Bundespolizeidirektion Koblenz Absuche und Raumschutz
26 PP Koblenz Bundespolizeidirektion Frankfurt/
Main
Absuche und Raumschutz
22. Juli 2021
27 MI NRW Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin
Raumschutz
24. Juli 2021
28 Rhein-Sieg-Kreis Direktion
Bundesbereitschaftspolizei
Räumung
29 Landkreis Ahrweiler Direktion
Bundesbereitschaftspolizei
Trink-/Brauchwasserversorgung
10. August 2021
30 PP Koblenz Bundespolizeidirektion Koblenz Absuche und Raumschutz
Die Bundespolizei ist den Unterstützungsersuchen der Länder Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz im Rahmen eines flexiblen und lageorientierten
Kräftemanagements umfassend nachgekommen. Lediglich in der Anfangsphase
konnten Anfragen zu Unterstützungen mit Hubschraubern, Booten und Bussen
aufgrund der widrigen Wetterlage (kein Flugwetter) bzw. nicht sofort
verfügbaren Personals nicht entsprochen werden.
Darüber hinaus haben Katastrophenschutzbehörden des Landes Nordrhein-
Westfalen nach bisherigem Stand der Auswertung in 17 Fällen und
Katastrophenschutzbehörden des Landes Rheinland-Pfalz in 15 Fällen Hubschrauber
der Bundespolizei angefordert.
Die Identifizierungskommission (IDKO) des Bundeskriminalamtes (BKA)
wurde am Mittag des 15. Juli 2021 durch die Polizei Rheinland-Pfalz zur
Identifizierung der Opfer der Hochwasserkatastrophe angefordert. Nach
Zustimmung durch die Amtsleitung des BKA (noch am selben Tag) wurde diesem
Ersuchen vollumfänglich nachgekommen. Hierzu wurde im BKA die BAO
IDKO-EIFEL von der Abteilung KT eingerichtet.
Zusätzlich wurde am Standort des BKA Meckenheim im Zeitraum vom 16. Juli
2021 bis zum 20. Juli 2021 die BAO FLUT zur Koordinierung von
Amtshilfeersuchen aus den Krisenstäben der betroffenen Regionen eingerichtet.
Die BAO FLUT bot den Polizeipräsidien Koblenz – BAO AHR – und Köln –
BAO Steinbachtal – sowie den Krisenstäben der betroffenen Regionen aktiv
Amtshilfe an.
Die BAO Ahr des PP Koblenz stellte in Folge zwei Amtshilfeersuchen für den
Bereich EA Hinweisaufnahme und für die Tatortarbeit, denen nachgekommen
wurde. Kräfte der BAO FLUT unterstützten darüber hinaus auf Anfrage der
Leitstelle der Feuerwehr Rheinbach sowie der Führungsstelle Heimerzheim in
Nordrhein-Westfalen.
Der Anforderung der IDKO des BKA durch die Polizei Rheinland-Pfalz wurde
ebenfalls entsprochen. Insgesamt gab es damit fünf Anforderungen respektive
Ersuchen zwischen dem 15. und 20. Juli 2021, denen seitens des BKA in
Gänze entsprochen wurde.
Amtshilfeersuchen, deren Inhalt und anfragende Behörde, werden durch die
THW-Leitung nicht gesondert erfasst, sondern lediglich durch die
Regionalstellen und Landesverbände. Die in der Kleinen Anfrage erfragten Zahlen können
somit seitens THW derzeit nicht erhoben werden. Dies bleibt einer Auswertung
des Einsatzes nach seinem Abschluss vorbehalten.
Der Umfang des Abarbeitens von Amtshilfeersuchen wird – eben so wenig wie
Gründe für ein nicht oder nicht vollständiges Erledigen – von der THW-
Leitung nicht gesondert erfasst. Die erfragten Daten können somit seitens THW
derzeit nicht gemeldet werden. Auch hier ist die spätere Auswertung nach dem
Abschluss des Einsatzes abzuwarten.
Insgesamt wurden im Zeitraum vom 14. Juli bis zum 6. August 2021 durch das
GMLZ 28 Hilfeleistungsersuchen für die Länder Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz abgewickelt. Hiervon entfallen ein Ersuchen auf Nordrhein-
Westfalen und 27 auf Rheinland-Pfalz. Vermittelt wurden hierbei u. a. an
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz neun Hubschrauber zur
Personenrettung aus der Luft, weitere drei Angebote erfolgten im Fortgang der Lage. Um
die Grundversorgung der Bevölkerung kurzfristig sicherzustellen wurden
Einheiten zur Einrichtung von zwölf Trinkwasserabgabestellen sowie 1 000
Feldbetten an Rheinland-Pfalz vermittelt. Im Rahmen der anlaufenden
Gefahrenabwehrmaßnahmen forderte Rheinland-Pfalz Katastrophenschutzeinheiten aus
dem Bereich der Feuerwehren, der Betreuungs- und Sanitätsdienste an. Hier
konnten diverse Einheiten aus dem gesamten Bundesgebiet erfolgreich
vermittelt werden. Darunter diverse Feuerwehrbereitschaften oder deren Äquivalente
in den einzelnen Ländern (wie Brandschutzbereitschaften, multiple Löschzüge,
andere Feuerwehr-Einheiten in Verbandstärke), hier zu nennen sind mind. 16
Feuerwehreinheiten in Verbandstärke (Zusammenschluss mehrerer Züge +
Führung), sowie 20 Einheiten in Zugstärke (in der Regel 22 Personen). Mehrere
Einheiten für den Patiententransport (25 Einheiten in Gruppen und Zugstärke),
die stationäre oder mobile Versorgung von verletzten Personen mit
Behandlungsplätzen (BHP) (drei), Krankentransportwagen (KTW) (42) und
Rettungswagen (RTW) (fünf), die als mobile Unfallhilfsstellen agierten wurden durch
Rheinland-Pfalz nach vermitteltem Angebot in den Einsatz gebracht. Aber auch
Einheiten zur Betreuung betroffener Personen mit diversen Einheiten aus dem
Bereich Betreuungsdienst, wie Schnell-Einsatz-Gruppen (SEG), oder
Betreuungseinheiten in Zugstärke (insg. 22 Einheiten Betreuung + Versorgung) oder
die Komponente Betreuungsplatz (BTP) (vier) wurden erfolgreich vermittelt.
Die Psychosoziale Notfallversorgung konnte mit PSNV-Kräften (Psychosoziale
Notfallversorgung) aus den lokalen Strukturen der PSNV unterstützt werden.
Zur Unterstützung der Führungsstrukturen vor Ort wurde diverses
Führungspersonal (ca. 75 Personen), sowie Einsatzleitwagen (fünf) und andere
Komponenten zur Führungsunterstützung wie fünf geländegängige Kommandowagen
mit Drohnen zur Erkundung bereitgestellt.
Weiter konnten Spezialfähigkeiten wie die Analytische-Task-Force zur
Gefahrstoffdetektion (zwei ATF), Spürhunde und Taucher zur Suche und Bergung
von verstorbenen Personen (diese wurden durch BPOL koordiniert, daher
liegen dem GMLZ hierzu keine Zahlen vor), Chlorkalk zur Behandlung von
Tierkadavern oder Fähigkeiten aus dem Bereich Kulturgutschutz (eine Einheit) an
Rheinland-Pfalz vermittelt werden.
Bis zum Stichtag 19. August 2021 sind bei der Bundeswehr 138
Amtshilfeersuchen in Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz eingegangen (vgl. Anlage 2*). Einem Hilfeleistungsantrag
(Anlage 2*, lfd. Nr. 101) konnte nicht entsprochen werden, da die Bundeswehr
kurzfristig nicht über das geforderte Material verfügte (u. a. 10 000 Flaschen
Handdesinfektionsmittel und 5 000 Tuben Handcreme).
Einem Hilfeleistungsantrag (Anlage 2*, lfd. Nr. 125) konnte erst zu einem
späteren Zeitpunkt als angefordert entsprochen werden, da die beantragte
Ressource (ein Notarzt mit der Zusatzqualifikation Rettungswinde für
Rettungshubschrauber) zunächst nicht zur Verfügung stand.
c) Welche Hilfeleistungen hat der Bund im Rahmen der
Katastrophenhilfe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bisher insgesamt
erbracht?
d) Welche Hilfeleistungen haben welche Hilfsorganisationen nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher insgesamt erbracht?
Die Bundespolizei hat im Rahmen der polizeilichen und nichtpolizeilichen
Katastrophenhilfe folgende Hilfeleistungen erbracht:
• Rettung von Personen aus der Luft mittels Transporthubschraubern und
Kräften Air-Rescue-Specialist
• Personentransport zur Evakuierung mittels Transporthubschraubern
• Bereitstellung von schwerem technischen Gerät wie Radladern, Mulden,
Sonderwagen zur Räumung
• Bereitstellung von Wasserwerfern u. a. zur Brauchwasserversorgung
• Trinkwasserversorgung
• Bereitstellung autarker Elektroversorgung und Beleuchtung
• Suche nach, Bergung und Transport von Leichen
• Einsatz der Tauchergruppen
• Einsatz von Wasserfahrzeugen
• Absperrungs- und Raumschutzmaßnahmen u. a. zur Verhinderung von
Plünderungen sowie zum Schutz der Bevölkerung
• Absuche des Katastrophengebietes
• Bereitstellung von Kräften mit Befähigung Technische Maßnahmen Höhen
und Tiefen sowie Öffnen und Lösen zur Rettung von Menschenleben
• Bereitstellung Toilettenkraftwagen für Entsorgungsmaßnahmen
• Bereitstellung von Einsatzküchen sowie Verpflegungsbeuteln
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/32480 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
• Bereitstellung von Räumlichkeiten für evakuierte Personen sowie für
Krisenstäbe und Bereitstellung notwendiger Logistik (u. a. Satellitentelefone
und Computer)
• Polizeiärztliche und sanitätsdienstliche Versorgung
• Gewährleistung einsatzbegleitender psychosozialer Notfallvorsorge.
Das BKA hat mit Datum vom 16. Juli 2021 die BAO FLUT mit über 100
freiwilligen Kräften des Dienstortes Meckenheim aufgerufen. Die Kräfte der BAO
haben an dem auf die Flut folgenden Wochenende die BAO AHR des
Polizeipräsidiums Koblenz im Bereich der Hinweisaufnahme für Vermisste unterstützt
und zudem nicht-polizeiliche Katastrophenhilfe (u. a. Evakuierungen) für die
Führungsstelle Swisttal und die Leitstelle der Feuerwehr Rheinbach geleistet.
Weitere Mitarbeiter des BKA haben in der am 15. Juli 2021 eingerichteten
BAO IDKO EIFEL bei der Identifizierung von Todesopfern im nördlichen
Rheinland-Pfalz unterstützt.
Das THW hat bis zum heutigen Tage umfangreiche Leistungen aus einem
weiten Spektrum seiner Einsatzoptionen erbracht. Beispielhaft sind hier zu nennen:
• Ölschadensbekämpfung
• Behelfsbrückenbau
• Beräumen von Verkehrswegen
• Trinkwasserversorgung
• Abwasserentsorgung
• Notstromversorgung
• Telekommunikationsinfrastruktur
• Beleuchtung
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort
zu den Fragen 13a und 13b verwiesen.
14. Welche Defizite sind der Bundesregierung bezüglich der Koordination
des Katastrophenschutzeinsatzes in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-
Pfalz, beispielsweise bei der Einteilung von Einsatzkräften, bekannt
geworden (vgl.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/innenaussc
huss-katastrophenschutz-bund-kompetenzen-zustaendigkeit-foederalism
us-reformen/komplettansicht)?
a) Sieht die Bundesregierung diesbezüglich einen dringenden
Handlungsbedarf (vgl.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/ka
tastrophenschutz-bundeswehr-amtshilfe-kommandeur-dringender-ha
ndlungsbedarf-inspekteur-streitkraeftebasis), und wenn ja, welche
Maßnahmen wird sie ergreifen, um insbesondere mit Blick auf die
Koordination von Katastrophenschutzeinsätzen Verbesserungen zu
erreichen?
b) Sind diesbezüglich nach Ansicht der Bundesregierung
Gesetzesänderungen notwendig, möglicherweise sogar eine Grundgesetzänderung
(vgl.
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/spd-politiker-fuer-ve
rfassungsaenderung-beim-katastrophenschutz-10369440)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 4 wird
verwiesen.
c) Aufgrund welcher Erwägungen ist das BBK im Rahmen der
Gesamtlageeinschätzung der Unwetter in Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz zu der Bewertung gelangt, dass von einer großflächigen
Hochwasserlage mit länderübergreifendem Koordinierungsbedarf
durch den Bund nicht ausgegangen werden konnte (vgl.
https://www.
bild.de/politik/inland/politik-inland/bundesamt-fuer-katastrophensch
utz-gab-es-am-tag-der-flut-entwarnung-aus-dem-bkk-77201334,jsPa
geReloaded=true.bild.html?wtmc=ml.shr), und beabsichtigt die
Bundesregierung diesbezüglich Änderungen, sodass zukünftig eine
ähnliche Situation einen länderübergreifenden Koordinierungsbedarf
auslösen würde?
Das GMLZ hat sich in seinen Lageberichten und -meldungen schon vor dem
Ereignis intensiv auf das Ausmaß der Gefahren und das Risiko erheblicher
Hochwasserlagen in den betroffenen Gebieten aufgrund der prognostizierten
Niederschlagsmengen hingewiesen. Die Formulierung in der
Gesamtlageeinschätzung, dass „von einer großflächigen Hochwasserlage mit
länderübergreifendem Koordinierungsbedarf durch den Bund derzeit nicht ausgegangen“
werden könne, fand sich zuletzt im Täglichen Lagebericht vom 14. Juli 2021. Bei
einer länderübergreifenden großflächigen Hochwasserlage wären
zusammenhängend mehrere Länder von ein und demselben Lageereignis betroffen,
beispielsweise bei einer Hochwasserlage am Rhein, das sich über mehrere Länder
erstreckt. Die Tatsache, dass sich in verschiedenen Landkreisen
Hochwasserlagen ereignen, die in ihrer Wirkung aber nicht zusammenhängen und sich
nicht gegenseitig verstärken oder bedingen, führt zu der fachlichen
Einschätzung, dass keine länderübergreifende Hochwasserlage vorliegt.
In zwei Fällen kann länderübergreifender Koordinierungsbedarf durch das
BBK vorliegen: 1. Ein Land ersucht um Hilfe oder Vermittlung von
Engpassressourcen oder 2. Ein Land ersucht den Bund/BBK Hilfsmaßnahmen zu
koordinieren. Kein Land hat bis zum Ablauf des 14. Juli 2021 derartige
Amtshilfeersuchen an das BBK oder GMLZ gerichtet.
15. Sieht die Bundesregierung Optimierungspotentiale bei der Verteilung der
Kompetenzen im Katastrophenschutz zwischen Bund und Ländern, ohne
die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz
in Frage zu stellen?
Wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Drucksache 19/32480 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32480 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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