Rolle des Analysetools RADAR als Instrument im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus und Terrorismus
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Analysetool RADAR („Regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos“) wurde für den Bereich des islamistischen Terrorismus (RADAR-iTE) im Jahr 2017 bundesweit bei den Polizeibehörden eingeführt. Zielsetzung war es, unterschiedliche Bewertungen und Einschätzungen über als Gefährder eingestufte Personen in den verschiedenen Behörden zu vermeiden und „erstmals eine bundesweit einheitliche Bewertung des Gewaltrisikos von polizeilich bekannten militanten Salafisten“ zu ermöglichen (s. Die Welt vom 13. Juni 2017: „Wie gefährlich ist ein Gefährder?“, S. 5). Insbesondere der Fall des Terroranschlags vom Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 hatte erhöhten Bedarf an einer effizienteren Risikobewertung deutlich gemacht. Ein späterer Testlauf mit den bekannten Informationen über den Breitscheidplatzattentäter hatte Medienberichten zufolge ein hohes Gewaltrisiko des Täters angegeben (vgl. Neue Osnabrücker Zeitung vom 3. Februar 2017: „Computerprogramm soll Terroristen aufspüren“, S. 2).
Im August 2019 wurde öffentlich, dass das Bundeskriminalamt unter den Eindrücken des rechtsterroristischen Anschlags im neuseeländischen Christchurch und insbesondere des Mordanschlags auf den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke, das Analysetool RADAR als RADAR-rechts auch für den Phänomenbereich des Rechtsextremismus auflegen will (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 18. September 2019: „BKA legt Aktionsplan gegen rechte Gewalt vor“, URL: https://www.sueddeutsche.de/politik/bka-rechtsterrorismus-1.4567567). Seitdem wird RADAR-rechts konzipiert, die finale Einführung wird von der Bundesregierung für das Jahr 2022 geplant.
Pläne zur Einführung des Analysetools RADAR für weitere Phänomenbereiche sind bislang nicht bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Personen waren in den vergangenen zwölf Monaten bundesweit als Gefährder bzw. Relevante Personen im Phänomenbereich Islamistischer Terrorismus eingestuft (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wurden alle Gefährder bzw. Relevanten Personen im Phänomenbereich Islamistischer Terrorismus mittels RADAR-iTE analysiert?
Wenn nein, wieso nicht?
a) Halten die Bundesregierung und das BKA an der Zielsetzung fest, dass alle bundesweit bekannten Gefährder bzw. Relevanten Personen im Phänomenbereich Islamistischer Terrorismus mit RADAR-iTE analysiert werden sollen (vgl. Die Welt vom 13. Juni 2017: „Wie gefährlich ist ein Gefährder?“, S. 5)?
b) Gibt es bundesweit einheitliche Kriterien, wann ein Gefährder bzw. eine Relevante Person mittels RADAR-iTE analysiert werden muss? Wenn nein, hält die Bundesregierung solche Kriterien für erforderlich, und wird sie sich dafür einsetzen, solche zu schaffen?
Sind im Falle einer nicht ausreichenden Informationsgrundlage, die eine Analyse mittels RADAR-iTE verhindern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Informationsgrundlage zu erhöhen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP„Islamistische Gefährder in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/24961)?
Inwiefern wurde bei der Entwicklung bzw. Evaluation und Weiterentwicklung von RADAR-iTE darauf hingewirkt, dass die Informationsgrundlagen, die zu einer Einstufung als Gefährder oder Relevante Person ausreichen, auch für eine Bewertung mittels RADAR-iTE ausreichend sind?
Kann es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis dazu kommen, dass zu Personen zwar hinreichende Informationsgrundlagen für die Einstufung als Gefährder oder Relevante Person vorliegen, aber keine ausreichenden Informationsgrundlagen für eine Analyse mittels RADAR-iTE?
Wenn ja, wie erklärt sich dieser Umstand aus Sicht der Bundesregierung?
Wie viele Gefährder bzw. Relevante Personen im Phänomenbereich Islamistischer Terrorismus wurden konkret in den vergangenen zwölf Monaten mit RADAR-ITE analysiert (ohne Wiederholungsanalysen)?
Wie viele wurden jeweils mit dem Risiko „moderat“ oder „hoch“ bewertet (bitte nach Monaten, Gefährdern bzw. Relevanten Personen und Einstufung aufschlüsseln)?
Gegen wie viele dieser als „moderat“ und „hoch“ bewerteten Gefährder werden nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungs- und Strafverfahren geführt (bitte nach moderatem bzw. hohem Risiko und den entsprechenden Straftatbeständen aufschlüsseln)?
Wie viele der Analysen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Behörden der Länder (gemeinsame Zahl) oder vom Bundeskriminalamt veranlasst bzw. durchgeführt?
Gibt es standardisierte Maßnahmen, die folgen, sobald eine Person mit dem Risiko „hoch“ bewertet wurde (beispielsweise Befassung der AG Risikomanagement im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum, individuelle Gefährdungsanalyse), und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Was waren die zentralen Ergebnisse der Evaluierung von RADAR-iTE, die in der Version RADAR-iTE 2.0 umgesetzt wurden?
Ist eine weitere Evaluierung von RADAR-iTE geplant oder bereits in Umsetzung?
Welche Zeiträume sind grundsätzlich zwischen den Evaluierungen vorgesehen?
Wie viele Personen waren in den vergangenen zwölf Monaten bundesweit als Gefährder bzw. Relevante Personen im Phänomenbereich Rechtsextremismus eingestuft (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Einführung des Analysetools RADAR-rechts?
Wie viele Personalstellen sind gegenwärtig beim BKA sowie bei den Projektpartnern für die Einführung von RADAR-rechts vorhanden?
Sind alle Personalstellen besetzt (bitte nach BKA bzw. Projektpartnern aufschlüsseln)?
In welchen Behörden werden ab Ende 2021 die Studien zur Testung des Analysetools erfolgen?
Hält die Bundesregierung es für erforderlich, dass alle Gefährder und/oder Relevanten Person im Phänomenbereich Rechtsextremismus nach der bundesweiten Einführung von RADAR-rechts mit dem Analysetool bewertet werden, und wenn nein,
a) wieso nicht,
b) hält die Bundesregierung bundesweit einheitliche Kriterien für erforderlich, wann ein Gefährder bzw. eine Relevante Person mit RADAR-rechts analysiert werden muss?
Welche Evaluationszeiträume sind für RADAR-rechts nach der bundesweiten Einführung des Tools vorgesehen?
Inwiefern werden bei der standardisierten Risikobewertung mittels RADAR relativ neue Radikalisierungsverläufe über das Internet (Gaming-Plattformen etc.) wie bei den Attentätern von Halle und Hanau berücksichtigt?
Wie viele Personen waren in den vergangenen zwölf Monaten bundesweit als Gefährder bzw. Relevante Personen im Phänomenbereich Linksextremismus eingestuft (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Personen waren in den vergangenen zwölf Monaten bundesweit als Gefährder bzw. Relevante Personen in weiteren Phänomenbereichen eingestuft (bitte nach Monaten und Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
Nach welchen Kriterien bemisst die Bundesregierung, ab wann die Konzeption und Einführung des Analysetools RADAR für weitere Phänomenbereiche wie beispielsweise den Bereich des Linksextremismus notwendig wird?
a) Ist für diese Entscheidung die Anzahl der von den Polizeibehörden in einem Phänomenbereich eingestuften Gefährder bzw. Relevanten Personen ausschlaggebend? Wenn ja, wie viele Personen müssen eingestuft sein, damit die Bundesregierung entsprechende Planungen beginnt?
b) Sind für diese Entscheidung auch andere Kriterien ausschlaggebend, und wenn ja, welche?
c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Konzeption und Einführung des Analysetools RADAR für weitere Phänomenbereiche rechtzeitig erfolgt und nicht wie im Bereich des Rechtsextremismus erst, nachdem es zu terroristischen Gewalttaten gekommen ist (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 18. September 2019: „BKA legt Aktionsplan gegen rechte Gewalt vor“, https://www.sueddeutsche.de/politik/bka-rechtsterrorismus-1.4567567)?