[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz), Katja
Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32050 –
Agilität, Kommerzialisierung und Evaluation als (verpasste) Chancen bei der
FuE-Förderung bei Informations- und Kommunikationstechnologien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gehören zu den
Motoren der deutschen Wirtschaft. Nach aktuellen Zahlen des Bitkom zählt die
Branche derzeit 1,2 Millionen Beschäftigte und erzielte im Krisenjahr 2020
allein in Deutschland einen Umsatz von 170 Mrd. Euro. Im laufenden Jahr wird
der deutsche IKT-Markt um fast 3 Prozent wachsen und die Branche 20 000
neue Jobs schaffen (Bitkom, Januar 2021).
Trotz ihres stetigen Wachstums ist die deutsche IKT-Branche international
dennoch ins Hintertreffen geraten. Unter den 20 wertvollsten Technologie-
Unternehmen der Welt (Stichtag: 1. Januar 2021) befindet sich derzeit keines
aus Deutschland und mit der niederländischen ASML Holding lediglich eines
aus Europa. Dies hat weitreichende Folgen für den deutschen
Wirtschaftsstandort. Deutschland verfügt zwar in vielen Bereichen der IKT nach wie vor
über weltweit führende Kompetenzen und Kapazitäten – nicht zuletzt, weil
viele europäische und außereuropäische Unternehmen hierzulande bedeutende
Forschungs- und Produktionsstandorte unterhalten, so dass wichtige Teile der
digitalen Wertschöpfungskette noch intakt sind – dennoch droht Deutschland
in die Abhängigkeit Dritter zu geraten, wenn sich die Entwicklung der letzten
Jahre fortsetzt. Auf vielen IKT-Feldern ist dies bereits heute der Fall.
Forschung und Entwicklung (FuE) sind wichtige Instrumente, um eigene
Kompetenzen und Kapazitäten in Deutschland am heimischen Standort
aufzubauen und damit das enorme Potenzial voll auszuschöpfen, das die digitale
Transformation Deutschland bietet. Eigene Kompetenzen und Kapazitäten in
den digitalen Schlüsseltechnologien treiben dabei nicht nur Wachstum und
Beschäftigung voran, sondern sichern vor allem die digitale Souveränität
Deutschlands.
Deutschland liegt beispielweise bei der öffentlich finanzierten IKT-Forschung
im Jahr 2016, gemessen am BIP-Anteil, international nur im Mittelfeld, mit
weniger als der Hälfte der Ausgaben (0,05 Prozent des BIP) als z. B. in
Finnland (0,11 Prozent des BIP;
https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fil
eadmin/dateiablage/gutachten/jg202021/JG202021_Gesamtausgabe.pdf). Im
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32536
19. Wahlperiode 21.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 21. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Jahr 2017 gingen insgesamt nur 140 Mio. Euro an Unternehmen (60 Mio.
Euro für KMU und 80 Mio. Euro für Großunternehmen). Damit flossen lediglich
knapp 14 Prozent der gesamten ITK-Förderung des Bundes in Höhe von
990 Mio. Euro in die Wirtschaft. Seit 2009 sind die Förderquoten für die
Unternehmen kontinuierlich zurückgegangen. Sie sind von 46,6 Prozent auf
38,2 Prozent gefallen – ein Rückgang um fast ein Fünftel. Damit wird es für
die Wirtschaft immer unattraktiver, in Deutschland in die aufwendige und vor
allem riskante Forschung zu investieren (
https://www.bitkom.org/sites/default/
files/2018-11/181022-Stellungnahme-Kleine-Anfrage-FDP-final.pdf.) Die
Förderung einzelner Themenfelder schwankt zum Teil sehr stark von Jahr zu
Jahr. Im Sinne der Nachhaltigkeit des Ansatzes wäre hier eine stetigere
Förderung zu begrüßen (ebd.).
Das Zukunftspaket (
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pre
ssemitteilungen/Finanzpolitik/2020/06/2020-06-12-Umsetzung-Konjunkturpa
ket.html) enthält zwar umfangreiche Investitionen in Forschung und
Innovationen sowie Zukunftstechnologien, die Gruppe der KMU kann aber kaum
davon profitieren. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass
KMU angesichts der Corona-Bedingungen für 2020 und 2021 mit deutlichen
Rückgängen der Innovationsausgaben rechnen (
https://www.e-fi.de/fileadmin/
Assets/Gutachten/2021/EFI_Gutachten_2021.pdf).
Ohne Veränderungen der öffentlichen Förderung droht nach Meinung des
Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung (SVR) der ohnehin schon verhältnismäßig kleindimensionierte deutsche
IKT-Standort weiter ins Hintertreffen und Deutschland in die Abhängigkeit
Dritter zu geraten (
https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/
dateiablage/gutachten/jg202021/JG202021_Gesamtausgabe.pdf).
Hinzu kommt, dass der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem
Konjunktur- und Zukunftspaket 2020 weder in diesem Paket noch in der
Zwischenbilanz keine Bewertung des Erreichens der Ziele festgeschrieben wurde
(
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/20
21/04/zwischenbericht-gleichwertige-lebensverhaeltnisse.pdf?__blob=publicat
ionFile&v=6). Nach Ansicht der Fragesteller kann auf diese Art und Weise
keine objektive Bewertung der Leistungen im Zusammenhang mit dem IKT-
Sektor erfolgen. Anwendung und Kommerzialisierung der Technologie sind
dabei essenzielle Punkte, die von der Bundesregierung auch nicht ausreichend
in den Blick genommen wurden (
https://www.e-fi.de/fileadmin/Assets/Gutach
ten/2021/EFI_Gutachten_2021.pdf).
Im Bundesbericht Forschung und Innovation 2020 (
https://www.bundesberich
t-forschung-innovation.de/files/BMBF_BuFI-2020_Hauptband.pdf) wurden
zwar einige bereits gestartete bzw. geplante Programme vorgestellt, jedoch
fehlen den Fragestellern auch im Nachgang zu der Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP zur IKT-Forschungsförderung auf
Bundestagsdrucksache 19/3831 noch immer aktuelle Informationen zur Beurteilung der
Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der IKT.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben in den
vergangenen drei Dekaden die Grundlagen für den heute nahezu alle Bereiche von
Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft durchdringenden Transformationsprozess
der Digitalisierung geschaffen. Während die IKT-Forschung seit den 1960er
Jahren unter Anpassung an die sich verändernden Rahmenbedingungen
insbesondere im Hinblick auf neue technologische Entwicklungen durch die
Bundesregierung gefördert wurde, ist seit den 1990er Jahren ein immer stärkerer Trend
hin zu einem internationalen Technologiewettbewerb, der durch die USA und
asiatische Länder dominiert wird, erkennbar. Heute sind die IKT-Märkte und
die technologische Entwicklung im IKT-Sektor wesentlich geprägt durch große,
global agierende Unternehmen. Dies ist primär auf den Netzwerkcharakter
vieler IKT-Güter und -Dienstleistungen zurückzuführen. Durch die gleichzeitige
Bedienung vieler nationaler Märkte, durch große Nutzer- und Kundenzahlen
wie auch durch das Angebot von global standardisierten Produkten und
Dienstleistungen lassen sich Kosten-, Marktzugangs- und damit Wettbewerbsvorteile
erzielen. Dies begünstigt die Entstehung großer Unternehmen, die gleichzeitig
die weitere technologische Entwicklung entscheidend vorantreiben. So
betrugen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) der sechs
forschungsstärksten Unternehmen im IKT-Bereich (Alphabet, Samsung,
Microsoft, Huawei, Apple und Intel) im Jahr 2019 rund 85 Mrd. Euro. Die F&E-
Budgets jedes einzelnen der genannten Unternehmen übersteigen die gesamten
F&E-Aufwendungen der deutschen IKT-Branche oder liegen in der gleichen
Größenordnung.
In dieser von höchster Dynamik und internationaler Konkurrenz geprägten
Branche leistet die Forschungsförderung der Bundesregierung wichtige
Beiträge dafür, Know-how in klassischen IKT-Bereichen wie Mikroelektronik und
Softwareentwicklung im Land zu halten und gleichzeitig eine bestmögliche
Startposition für die deutsche IKT-Wirtschaft in neuen Bereichen wie
Künstlicher Intelligenz, Quantentechnologien oder 6G-Kommunikationstechnologien
zu schaffen. Die Forschungsförderung des Bundes hat sich im gesamten IKT-
Bereich seit 2013 in etwa verdoppelt, die Förderung von Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft sogar verdreifacht. Klares Ziel der Bundesregierung ist
es, die technologische Souveränität in Deutschland und Europa im strategisch
wichtigen Themenfeld der IKT zu sichern. Grundsätzlich zu bemerken ist, dass
dies nur gelingen kann, wenn die Wirtschaft sich in gleichem Maße um eine
Intensivierung ihrer F&E-Aktivitäten bemüht. Die öffentliche
Forschungsförderung kann v.a. die Rahmenbedingungen für die Forschung und für die
Entstehung von Innovationen optimieren. Entscheidend für die Positionierung der
Branche im internationalen Wettbewerb sind die F&E-Aufwendungen der
Privatwirtschaft, die rund 90 Prozent der gesamten F&E-Aufwendungen
darstellen.
Die IKT-Forschungsförderung des Bundes erfolgt zum einen durch die
institutionelle Förderung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und zum
anderen über Projektförderung. Im Vergleich zur langfristig angelegten
institutionellen Förderung ist die Projektförderung ein flexibles Instrument, um
themenspezifisch innovative Entwicklungen anzustoßen und kurzfristig auf
aktuelle forschungspolitische Herausforderungen zu reagieren. Zudem werden damit
Strukturen der Zusammenarbeit und strategische Partnerschaften unter den
Förderempfängern – insbesondere zwischen Wirtschaft und Wissenschaft –
geschaffen.
Für die Stärkung der IKT-Branche in Deutschland ist insbesondere die
Projektförderung des Bundes bedeutsam. Sie erfolgt in der Regel im Rahmen von
Förder- bzw. Fachprogrammen, die gemeinsam mit Expertinnen und Experten
aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie Anwendern und Nutzern erarbeitet
werden. Mit der Zielsetzung, den Wissens- und Ergebnistransfer zwischen
Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen zu stärken, werden vor
allem sogenannte Verbund- bzw. Kooperationsprojekte gefördert, in denen
interdisziplinär an einer gemeinsamen Zielsetzung gearbeitet wird.
In der Forschungsberichterstattung des Bundes und der ihr zugrundeliegenden
Statistik erfolgt die Zuordnung der Ausgaben zu einzelnen Förderbereichen
grundsätzlich nach dem Schwerpunktprinzip. Die Nutzung von IKT in
anwendungsorientierten Forschungsbereichen wie beispielsweise der
Gesundheitsforschung oder der Luft- und Raumfahrt als Forschungsmethode wird
entsprechend dem Schwerpunktprinzip dem jeweiligen anwendungsorientierten
Forschungsbereich zugeordnet. Auch wenn anteilig ein Bezug zur IKT-Forschung
besteht, wird dieser Anteil in der Statistik jedoch nicht gesondert erfasst. Die
nachfolgend vorgenommenen Auswertungen zu den Fördermitteln und
weiteren statistischen Daten basieren daher auf dem Förderbereich G (Informations-
und Kommunikationstechnologien) der Leistungsplansystematik (LPS) des
Bundes, in dem die Entwicklung der IKT im Fokus steht.
Für die nachfolgend vorgenommenen statistischen Auswertungen wird, soweit
möglich, auf die im Datenportal des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) verfügbaren Daten zur institutionellen und projektbezogenen
Forschungsförderung der Bundesregierung zurückgegriffen. Daten zu
Technologiefeldern, zu Förderquoten sowie zu Zuwendungsempfängerarten liegen
jedoch nur für die im Projektförder-Informationssystem (profi) erfassten
Projektfördermaßnahmen der Bundesregierung vor. Auswertungen zu den
entsprechenden Fragen sind daher auf diese Maßnahmen beschränkt. In den jeweiligen
Antworten wird hierauf explizit hingewiesen.
1. Wie hat sich das für die IKT-Forschung seitens der Bundesregierung
aufgewendete Haushaltsvolumen in der 18. und 19. Legislaturperiode
entwickelt (bitte absolute Zahlen und relativ zum Bundeshaushalt sowie zum
Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung [BMBF]
und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie [BMWi]
angeben)?
Eine tabellarische Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt. Die Tabelle stellt die
Fördermittel des Bundes für die IKT-Forschung basierend auf der
Forschungsberichterstattung des Bundes nach Förderbereichen dar. Grundlage für diese
Berichterstattung ist die sogenannte LPS der Förderbereiche.
2. Wie definiert die Bundesregierung digitale Schlüsseltechnologien?
a) Welche sind aus Sicht der Bundesregierung die
Schlüsseltechnologien im ITK-Bereich?
Nach welchen Kriterien wurden diese Schlüsseltechnologien
ausgewählt?
b) Wie hat sich das für die IKT-Forschung seitens der Bundesregierung
aufgewendete Haushaltsvolumen in den definierten
Schlüsseltechnologien in der 18. und 19. Legislaturperiode jeweils entwickelt (bitte
absolute Werte und relativ zur IKT-Förderung angeben)?
c) Welche Technologien bewertet die Bundesregierung als kritisch, weil
es bei ihnen starke Abhängigkeiten von anderen Regionen gibt, ohne
dass Deutschland und Europa ein Gegengewicht in anderen IKT-
Feldern bei anderen Themen aufbieten können?
Die Fragen 2 bis 2c werden im Zusammenhang beantwortet.
Als digitale Schlüsseltechnologien werden solche Technologien im Bereich der
IKT verstanden, die nicht nur in einem Arbeitsgebiet bzw. Wirtschaftszweig
Anwendung finden, sondern die erhebliche Marktpotenziale für viele
verschiedene Wirtschaftszweige – also weit über den Kernbereich der IKT hinaus –
erschließen können. Ein Beispiel für eine digitale Schlüsseltechnologie ist die
Mikroelektronik, die gleichsam von essentieller Bedeutung für die Herstellung
von Computern, Maschinensteuerungen, Kommunikationstechnik,
Automobilen, medizintechnischen Anwendungen bis hin zur Unterhaltungselektronik u.
v. m. ist.
Schlüsseltechnologien im IKT-Bereich sind entsprechend solche Technologien,
die von hoher Bedeutung nicht nur innerhalb eines Teilbereichs der IKT sind,
sondern die für mehrere Teilbereiche der IKT unverzichtbar sind. Dies sind –
vereinfacht ausgedrückt – Hardware und Software. In der Anlage 2 ist das für
die IKT-Forschung in diesen Bereichen aufgewendete Haushaltsvolumen
entsprechend der LPS (Förderbereich G, Förderschwerpunkte GA –
Softwaresysteme; Wissenstechnologien sowie GC – Elektronik und Elektroniksysteme)
aufgeführt.
Die Technologien im IKT-Sektor bauen grundsätzlich auf globale
Wertschöpfungsketten auf. Es gibt kaum ein Produkt, welches völlig „autark“ von einer
Weltregion hergestellt wird, ohne Abhängigkeiten in andere Regionen zu
haben. Beispielsweise ist Europa im Halbleiterbereich insbesondere bei den
kleinen Technologieknoten zwar zunehmend von außereuropäischen (asiatischen)
Herstellern abhängig. Dem gegenüber steht jedoch ein Alleinstellungsmerkmal
deutscher und europäischer Hersteller im Bereich des Anlagenbaus, speziell in
der über viele Jahre im Rahmen der IKT-Forschungsförderung unterstützten
EUV-Belichtungs-Technologie. So sind alle Halbleiterhersteller im Bereich der
Hochtechnologien weltweit auf diese EUV-Lithographie-Technologie
angewiesen, da nur sie Technologieknoten von < 3 nm ermöglicht.
Im Bereich der Kommunikationstechnologien haben Deutschland und Europa
trotz umfangreicher Investitionen in die 5G-Forschung in den vergangenen
Jahren bei den relevanten Technologien den Anschluss an die Weltspitze verloren.
Die Folge sind große Abhängigkeiten, insbesondere von Anbietern aus Asien
und den USA und eine nur noch stückhaft vorhandene industrielle Basis. Die
jüngsten Diskussionen um die Einbindung des Netzwerkausrüsters Huawei in
den europäischen 5G-Mobilfunknetzwerkausbau zeigen, wie kritisch diese
Abhängigkeiten sind. Von der Bundesregierung geförderte neue
Technologieentwicklungen wie 6G und Quantenkommunikation bieten jedoch hier die
Möglichkeit, an die Spitze der internationalen Entwicklungen zurückzukehren und
Standards maßgeblich mitzubestimmen.
3. In welchem Umfang (und für welche IKT-Technologien) hat die
Bundesregierung angesichts des steigenden Digitalisierungsdrucks im Zuge der
Corona-Krise zusätzliche Investitionen in FuE für IKT im Vergleich zur
Vor-Corona-Planung getätigt oder noch geplant?
Die Bundesregierung hat im Zuge der Bewältigung der Corona-Krise
zusätzliche Mittel für F&E im IKT-Bereich im Umfang von rund 4 Mrd. Euro
bereitgestellt (IST 2020 und Planung für die Folgejahre). Mit diesen Mitteln werden
u. a. folgende Technologien und Forschungsfelder adressiert: Künstliche
Intelligenz, Quantentechnologie, Quantencomputer, Kommunikationstechnologien,
Entwicklung einer digitalen Qualitätsinfrastruktur, Datenkooperationen,
Datenplattformtechnologien, Datenökosystem GAIA-X,
Forschungsdatenmanagement und Datenlabor, Daten- und Informationsmanagement, Autonomes
Fahren, Elektromobilität, Modellierung, Digitaler Zwilling, Model-Based Systems
Engineering, Cloudtechnologien, Medizininformatik, Datenkompetenzen in der
Wissenschaft, Algorithmenentwicklung.
4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Erfahrungen
im Umgang mit der Corona-Krise bezüglich der IKT-Förderung
dokumentiert, um auf zukünftige Krisen besser vorbereitet zu sein und die
Ergebnisse zu evaluieren?
Eine Dokumentation der Forschungsergebnisse findet im Rahmen der
regelmäßigen Berichtspflichten der Zuwendungsempfänger ebenso statt wie
Evaluierungen der Förderprogramme der Bundesregierung. Dies gilt auch für Projekte
und Programme zur IKT-Förderung, die im Zusammenhang mit der
Bewältigung der Corona-Krise stehen.
5. In welche Programme und in welchem Umfang sind im Zusammenhang
mit der IKT-Forschung Mittel des Bundes in der 18. und 19.
Legislaturperiode an
a) Forschungseinrichtungen,
b) Hochschulen,
c) außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
i) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.
(HGF),
ii) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung e. V. (FhG),
iii) Max-Planck-Gesellschaft (MPG),
iv) Leibniz-Gemeinschaft (WGL),
d) den Forschungsmittelstand (sonstige Forschungseinrichtungen, wie
z. B. Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH
[DFKI]),
e) Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen),
f) Großunternehmen (über 250 Mitarbeiter),
g) kleine und mittlere Unternehmen (KMU; bis 249 Mitarbeiter)
geflossen?
Die Fragen 5a bis 5g werden gemeinsam beantwortet.
Eine Übersicht der bewilligten Fördermittel nach Zuwendungsempfängern für
die Projektfördermaßnahmen des Bundes, die in profi erfasst wurden, ist der
Anlage 3 zu entnehmen.
Die Maßnahmen wurden insbesondere im Rahmen folgender
Forschungsprogramme bzw. Fördermaßnahmen umgesetzt:
– Rahmenprogramme der Bundesregierung: „Mikroelektronik aus
Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung“, „Selbstbestimmt und sicher
in der digitalen Welt 2015 bis 2020“;
– Programme und Maßnahmen des BMBF, insbesondere IKT 2020,
Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland, Hoch- und
Höchstleistungsrechnen für das digitale Zeitalter;
– Programme und Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi), z. B. Important Project of Common European Interest
(IPCEI) Mikroelektronik, IKT für Elektromobilität, Mittelstand 4.0, Smart
Service Welt I + II.
6. Findet nach Kenntnis der Bundesregierung bei IKT-Forschungsprojekten
eine Unterscheidung zwischen reiner Grundlagenforschung und
anwendungsnaher Forschung statt, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie haben sich die Projektfördermittel des Bundes im
Förderbereich anwendungsnahe IKT-Forschung in der 18. und 19.
Legislaturperiode entwickelt?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Projektförderung grundsätzlich
sowohl reine als auch anwendungsorientierte Grundlagenforschung sowie
angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung. Eine entsprechende
Unterscheidung findet auch bei IKT-Forschungsprojekten statt.
Im Rahmen der Projektförderung werden fast ausschließlich Konsortien zur
anwendungsorientierten Grundlagenforschung gefördert. Entsprechend werden
für die Beantwortung der Frage die in profi erfassten Projektfördermittel des
Bundes im Förderbereich IKT der LPS herangezogen. Für die Jahre 2013 bis
2017 ergeben sich damit Projektfördermittel für anwendungsnahe IKT von
1 250,8 Mio. Euro, für die Jahre 2018 bis 2020 von 2 848,3 Mio. Euro, was
einer Steigerung von 128 Prozent entspricht.
7. Welche IKT-Förderungsprogramme des Bundes sind nur auf
kommerzialisierte Produkte ausgerichtet?
Welche konkreten Produkte werden dadurch finanziert?
Wenn keine, warum wurde die Marktorientierung nicht berücksichtigt?
Die Forschungsförderprogramme des Bundes zielen grundsätzlich auf
vorwettbewerbliche Forschung. Eine direkte Ausrichtung auf kommerzielle Produkte
ist im Rahmen der Forschungsförderung aus beihilferechtlichen Gründen nicht
möglich. Gleichwohl beinhalten Forschungsprojekte der
anwendungsorientierten Grundlagenforschung, der der überwiegende Teil der IKT-Projektförderung
zugerechnet werden kann, regelmäßig Verwertungspflichten der
Zuwendungsempfänger, die zum Ziel haben, die Ergebnisse aus den Forschungsprojekten in
marktfähige Produkte und/oder Dienstleistungen zu überführen. Wie dies
geschehen soll, ist im Rahmen der Antragstellung in der Regel unter Angabe
eines Zeithorizontes ausführlich darzustellen.
8. Wie hat sich die Anzahl der Beteiligten an IKT-Förderprogrammen des
Bundes in absoluten und relativen Zahlen in der 18. und 19.
Legislaturperiode an
a) Forschungseinrichtungen
i) Hochschulen,
ii) außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (HGF, FhG, MPG,
WGL),
iii) Forschungsmittelstand (sonstige Forschungseinrichtungen wie
etwa DFKI),
b) Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen),
c) KMU,
d) Small- und Mid-Caps entwickelt (bitte pro Jahr angeben)?
Die Fragen 8a bis 8d werden gemeinsam beantwortet.
Eine Übersicht zur Anzahl der Beteiligten an Projektfördermaßnahmen des
Bundes, die in profi erfasst wurden, ist der Anlage 4 zu entnehmen. Zu
sogenannten Small und Mid-Caps liegen der Bundesregierung keine Angaben vor,
es wird daher eine Differenzierung zwischen kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) (bis 250 Mitarbeiter) und Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter)
vorgenommen.
9. Welche Förderquoten und Abrechnungsverfahren (auf Ausgaben- oder
Kostenbasis) werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung
angeboten?
a) Wie viel Prozent beträgt die durchschnittliche Förderquote für IKT-
Forschungsprojekte aus Bundesmitteln in der 18. und 19.
Legislaturperiode (pro Jahr)?
b) Hat es im betrachteten Zeitraum Veränderungen in der
Förderquotenhöhe bei
i) Konsortien,
ii) Forschungseinrichtungen
1. Hochschulen,
2. außeruniversitäre Großforschungseinrichtungen (HGF,
FhG, MPG, WGL),
3. Forschungsmittelstand (sonstige Forschungseinrichtungen
wie etwa DFKI),
iii) Hochschulen für angewandte Wissenschaften
(Fachhochschulen),
iv) KMU,
v) Small- und Mid-Caps gegeben?
c) Wenn ja, wie lassen sich diese Veränderungen erklären?
Die Fragen 9 bis 9c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Projektförderung kennt zwei Abrechnungsarten, die Abrechnung der
förderfähigen Ausgaben (Förderung auf Ausgabenbasis) und die Abrechnung der
förderfähigen Kosten (Förderung auf Kostenbasis). Die Förderquoten werden
unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Regelungen vorhabenspezifisch
festgelegt.
Eine Übersicht zu den durchschnittlichen Förderquoten in den IKT-
Projektfördermaßnahmen des Bundes, die in profi erfasst wurden, ist der
Anlage 5 zu entnehmen. Der Rückgang in der durchschnittlichen Förderquote von
2018 auf 2019 hängt primär mit der 2019 angelaufenen Förderung von
Projekten im Rahmen des IPCEI Mikroelektronik zusammen, an der fast
ausschließlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in anwendungsnahen Projekten
beteiligt sind und die rund ein Drittel der gesamten Projektförderung im IKT-
Bereich in den Jahren 2019 und 2020 umfasste.
Darüber hinaus hat es im betrachteten Zeitraum kleinere Veränderungen in der
Höhe der Förderquote bei allen Gruppen von Zuwendungsempfängern
(Forschungseinrichtungen, Hochschulen, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, sonstigen Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen, KMU und
Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter)) gegeben. Ursächlich hierfür ist die
individuelle Ermittlung der Förderquote auf Basis der Regelungen des Beihilferechts.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
10. Woran orientieren sich die Zeitspannen der Förderungsdauer bei den
IKT-Förderungsprojekten des Bundes (bitte begründen)?
Für die Projektförderung gilt, dass Vorhaben inhaltlich und zeitlich in sich
geschlossen sein müssen. Die Förderdauer wird vorhabenspezifisch unter
Berücksichtigung der Ziele und Arbeitspläne der Vorhaben festgelegt. Anpassungen
der Förderdauer sind grundsätzlich auch nach Projektstart möglich.
11. Nach welchen Grundsätzen richten sich die Förderquoten in den
einzelnen Förderprojekten?
Wie wird Sorge dafür getragen, dass die beihilferechtlich maximal
mögliche Förderquote voll ausgeschöpft wird?
Die Höchstgrenzen für die Bemessung der Förderquoten werden durch das
Beihilferecht vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens werden die Förderquoten
vorhabenspezifisch unter der Beachtung nationaler förderpolitischer und
haushaltsrechtlicher Erwägungen festgelegt. Auch die individuellen Merkmale eines
Vorhabens fließen in die Förderquotenbemessung mit ein. Entsprechend
resultieren je nach Vorhaben unterschiedliche Förderquoten.
12. In welchem Umfang wurden im Rahmen der steuerlichen
Forschungsförderung Mittel für die IKT-Forschung beantragt (bitte nach KMU,
Startups, großen Unternehmen aufschlüsseln)?
Entsprechen die Summen der Erwartung der Bundesregierung in den
jeweiligen Bereichen (bitte begründen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Im Rahmen der
Forschungszulagen-Statistik richtet sich eine Zuordnung der Anträge auf
Forschungszulage nach Branchen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2008.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1a und 1b der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/31672
verwiesen.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Inanspruchnahme der IKT-basierten
Projektförderung durch KMU ein?
KMU nehmen in erheblichem Maße an der IKT-Projektförderung teil. Mehr als
jeder dritte Zuwendungsbescheid im Rahmen der IKT-Projektförderung wurde
im Jahr 2020 an ein KMU ausgestellt. Nahmen 2013 noch insgesamt 814 KMU
an der IKT-Projektförderung teil, so waren es im Jahr 2020 mit 1 749 mehr als
doppelt so viele. Damit einhergehend hat sich die Gesamtförderung an KMU
im gleichen Zeitraum ebenfalls mehr als verdoppelt und betrug rund 109 Mio.
Euro im Jahr 2020.
14. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung einer Studie des Bitkom
(
https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Startups-Nur-eine-Mi
nderheit-kommt-bei-oeffentlichen-Auftraegen-zum-Zug), dass die
meisten Start-ups an der IKT-Projektförderung nicht teilnehmen können, weil
sie in der Regel nicht über die nötige Bonität, einen „track record“,
passende Gesellschaftsformen oder andere Voraussetzungen verfügen?
a) Gedenkt die Bundesregierung, etwas dagegen zu unternehmen, und
wenn ja, bei welchen Programmen konkret, und wann?
b) Sollen Bürokratie und der administrative Aufwand verringert
werden?
c) Wenn ja, wie, und wann?
d) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14d werden im Zusammenhang beantwortet.
Die zitierte Studie bezieht sich auf die Vergabe öffentlicher Aufträge, nicht auf
die IKT-Projektförderung. Schlussfolgerungen der Studie lassen sich nicht vom
Vergabe- auf das Zuwendungs- und Beihilferecht übertragen. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3831 verwiesen.
15. Welchen Förderungsgegenstand hat jeweils das BMBF-Programm
„KMU-innovativ“ und das BMWI-Programm „Zentrales
Innovationsprogramm Mittelstand“?
Was sind die Gründe für die parallele Führung von zwei Programmen,
die die IKT in KMU gleichzeitig fördern?
Die Förderprogramme Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und
KMU-innovativ stehen komplementär zueinander und adressieren Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben in unterschiedlichen Phasen des
Innovationsprozesses. KMU-innovativ verfolgt einen hohen Anspruch an die
Forschungsexzellenz der geförderten Verbundprojekte und zeichnet sich durch stärker
risikobehaftete Forschung sowie durch höhere Projektvolumina aus. Das ZIM
unterstützt branchen- und themenoffen marktnahe Forschungs- und
Entwicklungsprojekte von Mittelständlern und mit ihnen kooperierenden
Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) sowie das Netzwerkmanagement von
Innovationsnetzwerken. Die Unternehmen bestimmen dabei selbst, mit wem sie in
welchem Technologiefeld ihre Projekte realisieren. Von der ZIM-Förderung
profitieren in hohem Maße auch Unternehmen, die Projekte im Technologiefeld
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) nachfragen. Die Beratung
interessierter KMU erfolgt in beiden Fällen durch die Förderberatung „Forschung
und Innovation“ des Bundes, so dass Interessierte frühzeitig und
niedrigschwellig auf das jeweils passfähige Programm verwiesen werden können.
16. Wie viel Geld aus der IKT-Projektförderung des Bundes ist in der 18.
und 19. Legislaturperiode in Start-ups geflossen (bitte in absoluten und
relativen Werten angeben)?
Falls nicht bekannt, plant die Bundesregierung, dies empirisch zu
ermitteln?
Wenn ja, ab wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Eine flächendeckende Auswertung im Hinblick auf die Förderung von Startups
im Rahmen der IKT-Projektförderung ist auf Basis der in der Förderdatenbank
profi hinterlegten Daten nicht möglich. Gleichwohl kann aus den Ergebnissen
der Evaluation des Forschungsprogramms IKT 2020 – Forschung für
Innovationen, das mit einem Gesamtvolumen von über 3,3 Mrd. Euro und fast 7 200
geförderten Einzelvorhaben das umfassendste Programm der Bundesregierung
zur IKT Förderung der vergangenen Dekade darstellt, ein Anhaltspunkt für die
Größenordnung der Beteiligung von Startups gezogen werden. So waren
36 Prozent der im Rahmen von IKT 2020 geförderten Unternehmen jünger als
zehn Jahre. Sie erhielten im Zeitraum 2007 bis 2020 rund 440 Mio. Euro an
Fördermitteln, was gut ein Drittel der insgesamt an Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft ausgezahlten Fördermittel entspricht.
17. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im Kontext der
Digitalisierung über die Projektförderung hinaus, um nicht nur die IKT-
Forschung, sondern auch den Transfer der Forschungsergebnisse in die
Anwendung zu stärken?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext das Konzept der
Regulatory Sandboxes, um die Weiterentwicklung von IKT zu
unterstützen?
Die durch das BMBF und das BMWi geförderten Projekte im IKT-Bereich sind
in der Regel der anwendungsorientierten Grundlagenforschung zuzuordnen.
Der Transfer der Ergebnisse wird zum Teil in den Projekten vorbereitet und in
der der Förderung nachgelagerten verpflichtenden Verwertungsphase
umgesetzt. Dabei werden die Projekte innerhalb der Laufzeit in der Regel von
Begleitforschungen der individuellen Förderprogramme, aber auch vom
Projektträger unterstützt. Darüber hinaus kommen neue Ansätze des Transfers z. B.
mit der Bundesagentur für Sprunginnovationen – SprinD zum Einsatz. Ziel der
SprinD ist es, bahnbrechende Ideen aus der Forschung zu hochinnovativen
Produkten, Prozessen und Dienstleistungen zu entwickeln, mit denen neue
Hochtechnologiefelder, Märkte, Branchen und auch neue Geschäftsmodelle für die
deutsche Wirtschaft erschlossen werden.
Reallabore (engl.: regulatory sandboxes) sind zunehmend ein wichtiges
innovations- und digitalpolitisches Instrument auf nationaler und europäischer
Ebene. Mit der befristeten Erprobung – oftmals auf Basis von
Experimentierklauseln – ermöglichen Reallabore, Erfahrungen sowohl zur Wirkung neuer
Technologien und Geschäftsmodelle als auch zu deren Regulierung zu
sammeln. Reallabore stärken somit den Wissenstransfer aus der Forschung in die
Anwendung sowie aus der Praxis in die Gesetzgebung (regulatorisches
Lernen). Über die Projektförderung hinaus werden mit der Umsetzung der
Strategie des BMWi zu Reallaboren als Testräume für Innovation und Regulierung
bereits seit Ende 2018 sowohl die praktische Umsetzung von Reallaboren auf
breiter Basis gestärkt – dies umfasst auch den Bereich IKT – als auch die
rechtliche Basis für neue Reallabore verbessert – insbesondere durch mehr
Experimentierklauseln. Beispielsweise hat das Bundeskabinett am 13. April 2021 im
Rahmen des 22-Punkte-Pakets für Bürokratieerleichterungen einen
„Experimentierklausel-Check“ beschlossen. Demgemäß bekennen sich die
Ressorts dazu, in Zukunft für jedes Gesetz zu prüfen, ob durch die Aufnahme einer
Experimentierklausel die Möglichkeit für Reallabore geschaffen werden kann.
Neue oder verbesserte Experimentierklauseln wurden zuletzt für die Erprobung
des automatisierten und autonomen Fahrens, von innovativen Modellen der
Personenbeförderung sowie von Blockchain-basierten
Identifizierungsverfahren für den digitalen Hotel-Check-In und die digitale Kontoeröffnung
geschaffen. Zudem wurden auf Initiative der Bundesregierung am 16. November 2020
Ratsschlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln
verabschiedet, die eine einheitliche Definition von Reallaboren schaffen und durch welche
die 27 EU-Mitgliedstaaten die Kommission dazu auffordern, verstärkt
Experimentierklauseln und Reallabore zu nutzen.
18. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg ihrer
Forschungsförderprogramme?
a) Hat sie Key Performance Indicators (KPI) festgelegt?
b) Wie ist das Verhältnis zwischen qualitativen Evaluierungen und
quantitativen KPI?
c) Wo liegen die Schwerpunkte sowohl in der Evaluierung als auch bei
der Erfolgsmessung?
d) Wo liegt der Schwerpunkt dieser Erfolgsmessung: beim Input, beim
Prozess oder beim Output bzw. Outcome?
e) Findet ein allumfassendes und konstantes Monitoring statt, oder
werden nur Stichproben genommen?
Die Fragen 18 bis 18e werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 46 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3831 verwiesen.
19. Werden die IKT-Förderungsprogramme des Bundes regelmäßig
nachjustiert?
Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
Sind der Bundesregierung Programme bekannt, die nach dem
Nachjustieren abgebrochen wurden?
Eine inhaltliche Nachsteuerung länger laufender Förderprogramme ist gängige
Praxis. So war z. B. das Forschungsprogramm IKT 2020 von Beginn an als
„lernendes Programm“ angelegt, das während seiner Laufzeit flexibel auf neue
technologische Trends und sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren
konnte. So wurden z. B. Themen wie Industrie 4.0 oder der verstärkte Ausbau
eines Schwerpunkts zur IT-Sicherheit während der Laufzeit in das Programm
integriert. Zuständig für eine Nachsteuerung sind die fachlich für das jeweilige
Programm zuständigen Bundesministerien. Ziel der Nachsteuerung ist es, ein
zielgerichtetes, thematisch hochaktuelles und für die Forschungsakteure
relevantes Förderangebot bereitzustellen. Dies geschieht in der Regel im Dialog
mit Expertinnen und Experten der Fachcommunity, sodass ein Abbruch von
Förderprogrammen nach einer Nachjustierung i.A. nicht notwendig wird.
20. Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung, um in einer vernetzten
und auf Welthandel basierten Welt Reziprozität zwischen Regionen beim
Zugang zu Forschungsprogrammen und zum Schutz von geistigem
Eigentum her- und sicherzustellen, damit einerseits die technologische
Souveränität, andererseits aber auch die globale
Wissenschaftskooperationen gefördert werden?
Ziele der internationalen Forschungspolitik der Bundesregierung sind die
Stärkung der Exzellenz des Forschungsstandortes Deutschland, die Entfaltung der
Innovationskraft, der internationale Ausbau von Bildung und Qualifizierung,
die Gestaltung der globalen Wissensgesellschaft mit Entwicklungs- und
Schwellenländern sowie die gemeinsame Bewältigung globaler
Herausforderungen (siehe die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von
Bildung, Wissenschaft und Forschung). Das BMBF hat zudem in seinem
Impulspapier zur technologischen Souveränität wichtige Leitlinien und -initiativen
formuliert. Bilaterale Abkommen zur Wissenschaftlich-Technologischen
Zusammenarbeit (WTZ) und bilaterale WTZ-Sitzungen bilden dabei den Rahmen
für internationale (bi- und multilaterale) Förderprogramme. Ziel ist die
Etablierung von nachhaltigen Kooperationsbeziehungen und Wertepartnerschaften.
Auf diese Weise weiten sich für deutsche Akteure Mitwirkungs- und
Gestaltungsräume. Wichtige Ankerpunkte sind zudem der Europäische Binnenmarkt,
um Deutschland und Europa wettbewerbsfähig zu halten. In den vom BMBF
vorgegebenen Muster-Bekanntmachungen für Förderrichtlinien wird in der
Regel darauf hingewiesen, dass Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der
Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der
Schweiz sowie ausgewählten Ländern verwertet werden dürfen. Auch wird bei
der Einreichung von Projektanträgen von den Antragstellerinnen und
Antragstellern in der Vorhabenbeschreibung gemäß verpflichtender Gliederung
gefordert, darzustellen, ob Schutzrechte oder Schutzrechtsanmeldungen einer
späteren Ergebnisverwertung entgegenstehen können. Die Rechte der
Ergebnisverwertung sowie Begrenzungen sind über die Nebenbestimmungen als
Bestandteil des Zuwendungsbescheids geregelt. Die Gefahr eines Abflusses von
geistigem Eigentum wird im Bewilligungsprozess durch eingehende Prüfung und
durch die dort enthaltenen Regelungen und Bestimmungen als
Bescheidbestandteil reduziert.
Drucksache 19/32536 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32536 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32536 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]