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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das High-Tech-Forum und sein Nutzen II (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/31422)

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

08.09.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3209525.08.2021

Das High-Tech-Forum und sein Nutzen II

der Abgeordneten Dr. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Renata Alt, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Michael Georg Link, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit Schreiben vom 7. Juli 2021 hat die Bundesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/31422 zugeleitet. Hieraus insbesondere vor dem Hintergrund der Antworten in Bezug auf den Abschlussbericht der Studie „Professoren als Entrepreneurship-Promotoren zur Gründungsförderung in Forschungseinrichtungen (PEP II) – Instrumente der Gründungsförderung“ (Prof. Dr. Mark Ebers et al., Universität zu Köln, 2018) ergeben sich erneut Nachfragen.

In Frage 18 hatten die Fragesteller die Bundesregierung um Antwort auf die Frage gebeten, welche Schlüsse die Bundesregierung aus der Analyse PEP-II-Studie zieht, wonach in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuF) institutionellen Barrieren – insbesondere auf Ebene der Institutsdirektoren – gegenüber Ausgründungen existieren, während gleichzeitig ein Bewusstsein über Instrumente und Maßnahmen, die diese Bedenken ausräumen könnten, ebenso fehlt wie die fundierte Angabe über Incentivierungsmaßnahmen und Anreizsysteme zur Förderung von Ausgründungen. In Frage 18a baten die Fragesteller um eine Stellungnahme zu dem Befund der PEP-II-Studie, dass einerseits Technologietransferstellen und Technologieabteilungen selten als Unterstützer von Ausgründungsförderung und Ausgründungserfolge angesehen werden und andererseits Ausgründungserfolge in keiner der untersuchten Forschungseinrichtungen als gleichwertig mit anderen Erfolgskriterien wie Publikationen, Drittmittel und Graduierung respektiert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/31422).

Zwar stimmen die Fragesteller mit der Bundesregierung überein, dass die Ergebnisse der PEP-II-Studie nicht repräsentativ für die AuF in ganz Deutschland sind. Davon unabhängig kommen die Fragesteller aber zu anderen Schlussfolgerungen.

Zunächst zitiert die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 korrekt aus dem Abschlussbericht zu PEP-II, dass es „Ziel des Projektes war..., Instrumente, Maßnahmen und Strukturen für ein regionales „Entrepreneuership-Ökosystem“ zu definieren, prototypisch zu testen und zu etablieren“ (S. 1).

Die Bundesregierung zitiert hingegen nicht die beiden unmittelbar anschließenden Sätze, die aus Sicht der Fragesteller entscheidend sind. Dort heißt es: „Damit soll bei Gründungen aus den Forschungseinrichtungen eine größere Anzahl und eine höhere Qualitätsstufe gesichert und durch bessere Rahmenbedingungen eine dynamisch wachsende Gründungsszene an den jeweiligen Standorten der Institute geschaffen werden. Dies soll wesentlich durch die Aktivierung der Promotorenrolle von Professoren gestützt werden.“ Der Abschlussbericht spricht also explizit institutionelle Rahmenbedingungen (u. a. S. 17) und institutionelle Barrieren (u. a. S. 2) in den untersuchten Forschungsinstituten an, die für Ausgründungen relevant sind.

Vor dem Hintergrund, dass die AuF bundeseinheitliche Leitungen sowie zentrale Regeln und Organisationseinheiten für die Förderung von Ausgründungen besitzen, lässt sich darüber hinaus zumindest in Frage stellen, ob es in anderen als den in der Studie untersuchten Regionen starke Abweichungen nach oben gibt, d. h. in Richtung stärkerer Gründungsförderung. Die Vermutung vergleichbarer Ergebnisse liegt hier wohl nahe. Vielmehr könnte es sogar so sein, dass die konkret befragten Institutsdirektoren Ausgründungen sogar positiver gegenüberstehen als der Durchschnitt aller Institutsdirektorinnen und Institutsdirektoren in den drei Untersuchungsregionen, weil diejenigen, die weniger Interesse an Ausgründungen haben, etwa weil ihre Institute keine potenziell kommerziell verwertbare Forschung betreiben, für Interviews möglicherweise nicht zur Verfügung gestanden haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Bleibt die Bundesregierung auch dann bei Ihrer Aussage, dass die Pep-II-Studie „keine Studie zu Gründungsfördermaßnahmen und institutionellen Barrieren zum Ausgründungsgeschehen“ ist, wie sie es in ihrer Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/31422 formuliert hat, wenn sie die beiden entscheidenden und oben aus der Studie zitierten Sätze berücksichtigt (s. o., PEP-II-Studie, S. 1)?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, wie sieht ihre Neubewertung der Frage 18 aus?

2

Womit belegt die Bundesregierung die Feststellung in Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/31422, wonach die Angaben im Rahmen der PEP-II-Studie nur von einem Teil der Befragten getätigt worden seien, die nicht unterstützend und mitgestaltend bei Ausgründungen agieren würden?

a) Ist die Bundesregierung etwa der Überzeugung, dass die Gründungsbereitschaft in den einzelnen Zentren bzw. Instituten höher wäre, wenn man eine repräsentative Studie hätte?

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für diese Annahme?

b) Wie verhält sich die Bundesregierung dabei zu einer gegenteiligen Vermutung, dass einerseits genauso gut von einer vergleichsweise höheren Gründungsaffinität der konkret Befragten ausgegangen werden könnte und andererseits eine mit den in der PEP-II-Studie untersuchten Regionen vergleichbaren Situation in ganz Deutschland möglich ist?

3

Unabhängig von einer Übertragbarkeit der Ergebnisse der PEP-II-Studie, wie verhält sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen der PEP-II-Studie in den konkreten Untersuchungsregionen:

a) institutionelle Barrieren – insbesondere auf Ebene der Institutsdirektoren – gegenüber Ausgründungen,

b) fehlendes Bewusstsein über Instrumente und Maßnahmen, die diese Bedenken ausräumen könnten, sowie

c) mangelnde Gleichwertigkeit von Ausgründungen mit anderen Erfolgsindikatoren (vgl. PEP-II-Studie, S. 2, aber auch schon Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/31422)?

Berlin, den 18. August 2021

Christian Lindner und Fraktion

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