Schulische Förderprogramme des Bundes − Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern privater Schulen
der Abgeordneten Dr. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Renata Alt, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich, Manuel Höferlin und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mehrere Förderprogramme für Schulen, Schulbau und Ausstattung des Bundes wurden „trägerneutral“, d. h. nach Anteil der Schülerinnen und Schüler an freien Schulen auch diesen zugänglich gemacht; so z. B. der DigitalPakt Schule. Dies ist nach Ansicht der Fragesteller gerecht und systemrichtig, da auch deren Eltern in Form von Steuermitteln die Förderung erst möglich machten.
Trägerneutral sollten nach Ansicht der Fragesteller auch die (Schul-) Förderprogramme der Kommunalinvestitionsprogramme KIP I, KIP II, zum Glasfaserausbau, zu den Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sowie nach dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) sein; vor allem nach Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes (GG). Diese Trägerneutralität wird nach Ansicht der Fragesteller in den laufenden Milliardenprogrammen zum Nachteil der Eltern und Schülerinnen und Schüler privater Schulen nicht bundesweit umgesetzt bzw. ausreichend vom Bund festgeschrieben. Mehrere Bundesländer verweigern privaten Trägern sowohl Antragsbefugnis als auch die Möglichkeit, die geforderten Eigenmittel selbst aufzubringen. Dies führt faktisch dazu, dass die Kommunen als einzige Empfänger der Hilfen diese Eltern und deren Kinder unberücksichtigt lassen. Eine Mittelvergabe ausschließlich über die Kommunen verhindert im Regelfall die Teilhabe für Schülerinnen und Schüler privater Schulen.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung (GaFöG) in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 läuft aktuell noch. Auch hier ist erneut geplant, dass Schülerinnen und Schüler, die eine Ganztagsbetreuung einer privaten Schule besuchen, kein Antragsrecht haben und somit leer ausgehen. Für private Ganztagsschulträger ist kein eigenes Antragsrecht vorgesehen. Die Antragsteller befürchten daher, dass Kommunen die Mittel ausschließlich für Schüler staatlicher Ganztagsschulangebote verwenden werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Mittel aus den oben genannten Programmen in mehreren Bundesländern nur für Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen verwendet werden und private Träger für deren Schülerinnen und Schüler keine Mittel beantragen konnten (bitte nach Bundesländern und Programmen aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen ändert die Bundesregierung die Antragsverfahren für laufende Programme nicht dahingehend, dass auch private Schulträger selbst und unmittelbar antragsberechtigt sind und damit echte „Trägerneutralität“ hergestellt wird?
Aus welchen Gründen ändert die Bundesregierung die Fördervoraussetzung für diese Programme nicht dahingehend, dass sichergestellt wird, dass auch private Träger selbst die erforderlichen Eigenanteile erbringen können und damit keine Abhängigkeit von der Übernahme derselben durch die Kommune erforderlich ist?
Weshalb ist trotz mehrfacher schriftlicher Hinweise und Stellungnahmen der Privatschulverbände und Kirchen erneut geplant, im Rahmen des GaFöG nur kommunale Körperschaften zur Antragstellung zu berechtigen?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung mit Artikel 104c GG vereinbar, dass private Träger – die Teil der kommunalen Infrastruktur sind – von solchen Programmen zur Förderung der kommunalen Infrastruktur faktisch ausgeschlossen werden?