[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32105 –
Status quo des Glasfaserausbaus in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der nur langsam vorankommende Breitbandausbau in Deutschland hat für
unser Land fatale Folgen. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie verdeutlicht, wie
groß der Nachholbedarf Deutschlands im Bereich der digitalen Infrastruktur
ist. Dabei sind schnelle und verlässliche Internetverbindungen die Basis für
die Gestaltung des digitalen Wandels. Ohne lückenlose Netzabdeckung und
hohe Übertragungsraten wird der Industrie- und Technologiestandort
Deutschland den Anschluss im globalen Wettbewerb verlieren. Der flächendeckende
Ausbau mit moderner Glasfaserinfrastruktur ist ein Grundpfeiler für den
Erhalt dieser internationalen Wettbewerbsfähigkeit und somit auch für
Deutschlands Arbeitsplätze und Wohlstand.
Bei der digitalen Infrastruktur ist Deutschland noch immer nicht im Gigabit-
Zeitalter angekommen. Nach Aussagen der Bundesnetzagentur verfügen nur
etwa 13,8 Prozent der Haushalte in Deutschland über eine
Datenübertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s. In der EU liegt der Durchschnitt bei etwa
33,5 Prozent. In Ländern wie Lettland verfügen fast 90 Prozent der Haushalte
über Datenübertragungsraten von 1 Gbit/s (
https://www.businessinsider.de/wir
tschaft/glasfaser-strategie-der-deutschen-telekom-echte-offensive-oder-pr-kla
mauk-b/). Dieser Rückstand durch die mangelhafte digitale Infrastruktur ist
gerade auch für den ländlichen Raum in Deutschland ein großes Problem.
Denn: Ohne Highspeed-Internetverbindungen sind sowohl die Sicherung der
Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Regionen als auch die Ansiedlung
von Start-ups oder das Arbeiten im Homeoffice nicht möglich.
Um insbesondere den flächendeckenden Ausbau voranzutreiben und das
Stadt-Land-Gefälle zu verringern, fördert die Bundesregierung seit November
2015 den Breitbandausbau. Zunächst mit Hauptaugenmerk auf die sog. weiße
Flecken, also unterversorgte Regionen mit Bandbreiten unter 30 Mbit/s, wurde
ab 2018 die Förderung auch auf Gigabit-Netze ausgerichtet. Seit dem
26. April 2021 erfasst der geförderte Ausbau nun ebenso die sog. grauen
Flecken. Ziel der Bundesregierung sei hier, durch die Erweiterung den Weg in
die Gigabit-Gesellschaft zu ebnen. Beispielsweise können Kommunen und
Landkreise, in denen die Internetversorgung weniger als 100 Mbit/s beträgt,
nun diese Förderung des Bundes für den Glasfaserausbau beantragen.
Unabhängig von dieser Aufgreifschwelle sollen so insbesondere auch wichtige Ver-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32558
19. Wahlperiode 23.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 22. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kehrsinfrastrukturen wie Flughäfen und Bahnhöfe, aber auch Schulen,
Gewerbegebiete und Krankenhäuser an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
Doch der Mittelabfluss läuft nur schleppend. Das Antragsverfahren, die
Abstimmungsabläufe und das Förderprozedere insgesamt sind viel zu aufwändig
und kompliziert. Beispielsweise machen Anträge für den Ausbau von
Glasfaser die Zustimmung mehrerer nachgelagerter Behörden erforderlich.
Bürokratische Hürden, die Genehmigungsverfahren erheblich verlangsamen und
ausbremsen (Quelle:
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/zu-schlechtes-int
ernet-fuer-homeoffice-in-der-coronakrise-raecht-sich-der-lahmende-netzausba
u/25676508.html).
Trotz der massiven Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den
Breitbandausbau besteht deutschlandweit jedoch weiterhin großer Aufholbedarf im Bereich
der digitalen Infrastruktur. Deutschland muss daher dringend den
Glasfaserturbo zünden. Denn eine flächendeckende und hochgigabitratige digitale
Infrastruktur ist die Grundvoraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des
Standortes Deutschland und für soziale Teilhabe in der Stadt und auf dem
Land.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bund stellt insgesamt 12 Mrd. Euro für den geförderten Breitbandausbau
zur Verfügung. Rund 9,3 Mrd. Euro bzw. rund 75 Prozent der Mittel wurden
bereits gebunden. Rund 1,5 Mrd. Euro wurden bereits ausgezahlt zum Ende
September 2021.
Da ein Großteil der Mittel erst deutlich nach Fertigstellung der Anschlüsse
angefordert wird, spiegelt die Mittelauszahlung aber den bereits erreichten
Fortschritt beim Netzausbau nicht adäquat wider. Ersten Erhebungen zufolge
wurden bereits rund 714.000 Anschlüsse – und damit gut ein Viertel der
geförderten Anschlüsse – fertiggestellt. Insgesamt werden mit den Fördermitteln
2,7 Mio. Anschlüsse für Haushalte, Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser
realisiert – davon rund 11.300 Schulen. Zugleich wurden 778 Anträge für
jeweils mindestens ein Gewerbegebiet beantragt.
Sowohl beim Gigabitausbau insgesamt als auch bei der Entwicklung der FTTB/
H-Anschlüsse befindet sich Deutschland auf einem dynamischen Pfad. Laut
Breitbandatlas des Bundes hatten Ende 2020 bereits 59,2 Prozent der rund
41,5 Mio. Haushalte Zugang zu gigabitfähigen Breitbandanschlüssen. Das
entspricht einem Zuwachs von 13,2 Mio. Haushalten seit Ende 2018. Laut einer
Studie des FTTH Council Europe vom Mai 2021 hatte Deutschland mit
2,7 Mio. neuen FTTB/H-Anschlüssen zwischen September 2019 und
September 2020 den drittgrößten Zuwachs an neuen Glasfaseranschlüssen sowohl
unter den „EU27+UK“ – als auch unter den „EU39“ – Ländern zu verzeichnen.
1. Welche Summe an Fördermitteln (in Euro) standen bisher bis Juli 2021
im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau bereit?
Es stehen seit Beginn der Bundesförderung für den Breitbandausbau im Jahr
2015 bis zum aktuellen Haushaltsjahr Fördermittel in Höhe von rund 12 Mrd.
Euro zur Verfügung.
a) Welche Summe an Fördermitteln (in Euro) wurde bisher bis Juli 2021
im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau bewilligt
(bitte in absoluten Zahlen und prozentual zum gesamten Volumen des
Förderprogramms angeben)?
Bis Juli 2021 wurden rund 9 Mrd. Euro an Fördermitteln bewilligt. Dies
entspricht rund 75 Prozent des Gesamtvolumens.
b) Welche Summe an Fördermitteln (in Euro) wurde jeweils in den
Jahren 2018, 2019 und 2020 im Rahmen des Bundesförderprogramms
Breitbandausbau bewilligt?
Die Bewilligungen erfolgten in den Jahren 2018 bis 2020 in Höhe von:
2018 rund 0,6 Mrd. Euro,
2019 rund 1,6 Mrd. Euro,
2020 rund 2,4 Mrd. Euro.
c) Für welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis
Juli 2021 Fördermittel bewilligt (bitte nach Bewilligungsjahr,
Empfänger, Art der Förderung und Bundesland auflisten)?
Es wird auf die Anlage 1 (Projekte im Bundesförderprogramm Breitband)
verwiesen.*
d) Wie hoch war die Summe an Fördermitteln (in Euro), die jährlich in
den Jahren 2018, 2019 und 2020 für Beratungsdienstleistungen
bewilligt wurde (bitte separat je Bundesland auflisten)?
Es wird auf die Anlage 2 (Mittelbindungen für Beratungsleistungen im
Bundesförderprogramm Breitband) verwiesen.*
e) Wie hoch war die Summe an Fördermitteln (in Euro) insgesamt, die
für FTTB (Fiber to the Building)- bzw. FTTH (Fiber to the
Home-)Projekte bewilligt wurde (bitte nach Bundesland auflisten
sowie in absoluten Zahlen und prozentual zum gesamten Fördervolumen
angeben)?
Für die FTTB/H-Projekte wurden Fördermittel in Höhe von rd. 8,4 Mrd. Euro
bewilligt.
Nähere Angaben zu den Anträgen, können der Anlage 3 (Bewilligte FTTB/
H-Projekte im Bundesförderprogramm Breitband) entnommen werden.*
2. Welche Summe an Fördermitteln (in Euro) wurde bisher bis Juli 2021 im
Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau ausgezahlt (bitte
in absoluten Zahlen und prozentual zum gesamten Volumen des
Förderprogramms angeben)?
Bis Juli 2021 wurden insgesamt knapp 1,3 Mrd. Euro an Fördermitteln
ausgezahlt. Dies entspricht rund 11 Prozent des Gesamtvolumens und rund 14
Prozent der Gesamtbewilligungen.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/32558 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
a) Welche Summe an Fördermitteln (in Euro) wurde jeweils in den
Jahren 2018, 2019 und 2020 im Rahmen des Bundesförderprogramms
Breitbandausbau ausgezahlt (bitte je Jahr und je Bundesland separat
angeben)?
Es wird auf die Anlage 4 (Mittelauszahlungen im Bundesförderprogramm
Breitband) verwiesen.*
b) Wie hoch ist der Betrag und der Anteil der Fördermittel (in Euro),
welcher bis Juli 2021 zwar bewilligt, aber noch nicht ausbezahlt
wurde?
Rund 7,7 Mrd. Euro bzw. 85 Prozent der bewilligten Mittel wurden noch nicht
ausgezahlt. Diese Mittel stehen bedarfsgerecht verteilt im laufenden und den
kommenden Haushaltsjahren den konkreten und bereits bewilligten Projekten
zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
c) Wie hoch ist der Betrag und der Anteil der Fördermittel (in Euro),
welcher bis Juli 2021 noch nicht in Anspruch genommen wurde?
Für rund 3 Mrd. Euro bzw. rund 25 Prozent der insgesamt zur Verfügung
stehenden Mittel wurden noch keine Projekte bewilligt. Die Mittel für
Auszahlungen stehen bedarfsgerecht verteilt im laufenden und den kommenden
Haushaltsjahren zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
d) Wie hoch ist die Summe an Fördermitteln, die jeweils für die drei
Fördermöglichkeiten Beratungsleistung, Wirtschaftlichskeitslücken-
und Betreibermodell bisher bis Juli 2021 ausgezahlt wurde (bitte
insgesamt und separat für die Jahre 2018, 2019, 2020 und für den
Zeitraum von Januar bis Ende Juli 2021 angeben)?
Es wird auf die Anlage 5 (Mittelauszahlungen nach Fördermodellen im
Bundesförderprogramm Breitband) verwiesen.*
3. Wie erfolgte die Aufteilung der bis Juli 2021 ausgezahlten Fördermittel
nach der Typologie der Förderempfänger in Prozent (bitte zwischen
Kommunen bis 20 000, zwischen 20 000 bis 50 000, 50 000 bis 100 000,
100 000 bis 500 000, ab 500 000 Einwohnern differenzieren)?
Eine Aufteilung der Fördermittel entsprechend dieser Typologie der
Förderempfänger wird statistisch nicht erhoben.
4. Worin sieht die Bundesregierung die Kernursachen für den
unzureichenden Mittelabruf im Rahmen des Bundesförderprogramms
Breitbandausbau?
Für alle bewilligten Förderprojekte wurden die Mittel angefordert oder
möglichst bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. In keinem Projekt sind bewilligte
Mittel verfallen. Die Mittel können bei entsprechenden Projektfortschritten zur
Auszahlung angefordert werden. Insbesondere bei den
Breitbandausbauprojekten können die erforderlichen Projektfortschritte erst realisiert werden, wenn
Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren abgeschlossen sind. Für den
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/32558 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
anschließenden Netzausbau, der überwiegend mit Tiefbauarbeiten verbunden
ist, sind – abhängig von der Größe des Projektes – mehrere Monate bis deutlich
über ein Jahr zu veranschlagen. Maßgeblich für die Umsetzungszeit ist auch die
Verfügbarkeit knapper Planungs- und Baukapazitäten.
a) Welche Auswirkungen hatte die COVID-19-Pandemie auf den
Mittelabruf im Rahmen des Bundesförderprogramms für den
Breitbandausbau?
Es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf den Mittelabfluss zu
verzeichnen.
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt, um eine
Beschleunigung des Mittelabflusses aus dem Bundesförderprogramm
Breitbandausbau sicherzustellen?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) setzt
sich stark für eine zügige Umsetzung der Breitbandausbauprojekte ein und hat
gleich mehrere Maßnahmen zur Beschleunigung der Projekte ergriffen. Bereits
im Jahr 2018 hat das BMVI mit dem Relaunch die Breitbandförderung
umfangreich novelliert, die Förderverfahren vereinfacht und entbürokratisiert. Es
wurde z. B. für die Zuwendungsempfänger ein vereinfachtes
Mittelanforderungsverfahren eingeführt, bei dem auf umfangreiche Berichte verzichtet wird.
Erfahrungen aus dem vergangenen „Weiße-Flecken-Programm“ wurden in das
„Graue-Flecken-Programm“ integriert. Mitteilungs- und Berichtspflichten sind
auf ein notwendiges Minimum reduziert. Die Einführung von Förderlotsen für
Kommunen beschleunigt die Abwicklung der geförderten Ausbauprojekte. Im
Rahmen der Bundesförderung verbindlich vorgegebene Musterverträge
verkürzen zudem die Verhandlungsprozesse und beschleunigen so ebenfalls die
Projektumsetzung.
5. Wie viele Gewerbegebiete wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bis Juli 2021 im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau
an das Gigabit-Netz angeschlossen (bitte nach Bundesländern auflisten
sowie in absoluten Zahlen und prozentual zur deutschlandweiten Zahl an
Gewerbegebieten angeben)?
Die Anzahl der im Bundesförderprogramm Breitbandausbau erschlossenen
Gewerbegebiete wird statistisch nicht erhoben.
Für den Sonderaufruf in Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen wurden
bis Juli 2021 insgesamt 778 Zuwendungsbescheide erteilt. Anträge enthalten
ein oder auch mehrere Gewerbegebiete.
6. Wie viele Gewerbegebiete haben nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher noch keinen Zugang zum Gigabit-Netz (bitte nach Bundesländern
auflisten sowie in absoluten Zahlen und prozentual zur
deutschlandweiten Zahl an Gewerbegebieten angeben)?
Ob und inwieweit ein Gewerbegebiet als versorgt bzw. unterversorgt gilt, wird
auf Basis der Analyse der Breitbandverfügbarkeit der dort angesiedelten
Unternehmensstandorte bestimmt. Als unterversorgt im Sinne der Fragestellung
(kein Zugang zum Gigabitnetz) gelten hiernach Gewerbegebiete, in denen
keines der dort angesiedelten Unternehmen über einen solchen Zugang verfügen.
Die tatsächliche Breitbandverfügbarkeit an diesen Standorten kann höher
liegen, da kundenindividuell realisierte Geschäftskundenprodukte in der
Erhebung zur Breitbandverfügbarkeit der Gewerbestandorte nicht gesondert
berücksichtigt wurden.
Tabelle: Gewerbegebiete ohne Zugang zum Gigabitnetz
Anzahl der
Gewerbegebiete
insgesamt
Gewerbegebiete ohne
Zugang zum
Gigabitnetz
(leitungsgebundene Technologien
≥ 1.000 Mbit/s)
Anzahl in %
Deutschland 48.394 25.522 52,7
Baden-Württemberg 5.801 2.673 46,1
Bayern 9.894 4.939 49,9
Berlin 466 33 7,1
Brandenburg 2.702 2.045 75,7
Bremen 140 11 7,9
Hamburg 413 41 9,9
Hessen 2.628 1.380 52,5
Mecklenburg-Vorpommern 2.112 1.415 67,0
Niedersachsen 4.754 2.287 48,1
Nordrhein-Westfalen 6.952 3.330 47,9
Rheinland-Pfalz 2.029 1.034 51,0
Saarland 789 257 32,6
Sachsen 4.179 2.632 63,0
Sachsen-Anhalt 2.314 1.554 67,2
Schleswig-Holstein 1.253 407 32,5
Thüringen 1.968 1.484 75,4
Quelle: Breitbandatlas des Bundes, Datenstand Ende 2020
7. Wie viele Schulen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im
Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau an das Gigabit-
Netz angeschlossen (bitte nach Bundesländern auflisten sowie in
absoluten Zahlen und prozentual zur Anzahl aller Schulen in Deutschland
angeben)?
Es wird auf die Anlage 6 (Schulen im Bundesförderprogramm Breitband)
verwiesen.* Hinsichtlich der Gesamterschließung aller Schulen in Deutschland
wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
8. Wie hoch ist der prozentuale Anteil an Schulen und Gewerbegebieten in
Deutschland, welche vollständig an Glasfaser angeschlossen sind (bitte
für das ganze Bundegebiet sowie je Bundesland auflisten)?
Die Versorgung von Schulen und Gewerbegebieten mit Glasfaser- und
Gigabitanschlüssen in Deutschland kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
Eine Schule gilt als vollständig versorgt, wenn diese in einer Rasterzelle (Größe
250 x 250 Meter) liegt, in der eine Versorgung für mindestens 95 Prozent der
darin befindlichen Haushalte vorliegt. Als vollständig versorgt gelten Gewerbe-
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/32558 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
gebiete, in denen 95 Prozent der dort angesiedelten Unternehmen über FTTB/H
bzw. eine Breitbandverfügbarkeit von 1000 Mbit/s verfügen. In der Erhebung
zur Breitbandverfügbarkeit der Gewerbestandorte nicht gesondert
berücksichtigt wurden kundenindividuell realisierte Geschäftskundenprodukte weshalb
die tatsächliche Breitbandverfügbarkeit an diesen Standorten höher liegen
kann. Im Übrigen wird auf die Hinweise in der Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Anzahl
Schulen
Schulen mit FTTB/
H-Versorgung
Schulen mit Zugang zum
Gigabitnetz
(leitungsgebundene Technologien
≥ 1.000 Mbit/s)
absolut in % absolut in %
Deutschland 33.282 3.652 11,0 12.392 37,2
Baden-Württemberg 5.302 243 4,6 1.322 24,9
Bayern 6.081 859 14,1 2.759 45,4
Berlin 1.029 17 1,7 754 73,3
Brandenburg 933 72 7,7 136 14,6
Bremen 218 12 5,5 183 83,9
Hamburg 444 305 68,7 391 88,1
Hessen 2.116 185 8,7 548 25,9
Mecklenburg-Vorpommern 609 73 12,0 173 28,4
Niedersachsen 3.096 290 9,4 1.255 40,5
Nordrhein-Westfalen 6.320 776 12,3 2.580 40,8
Rheinland-Pfalz 1.712 87 5,1 539 31,5
Saarland 372 19 5,1 172 46,2
Sachsen 2.155 394 18,3 747 34,7
Sachsen-Anhalt 939 68 7,2 89 9,5
Schleswig-Holstein 961 194 20,2 570 59,3
Thüringen 995 58 5,8 174 17,5
Anzahl
Gewerbegebiete
Gewerbegebiete mit
vollständiger FTTB/
H-Versorgung
Gewerbegebiete mit
vollständigem Zugang zum
Gigabitnetz
(leitungsgebundene Technologien
≥ 1.000 Mbit/s)
absolut in % absolut in %
Deutschland 48.394 386 0,8 1.437 3,0
Baden-Württemberg 5.801 28 0,5 107 1,8
Bayern 9.894 123 1,2 482 4,9
Berlin 466 4 0,9 37 7,9
Brandenburg 2.702 11 0,4 19 0,7
Bremen 140 1 0,7 13 9,3
Hamburg 413 38 9,2 95 23,0
Hessen 2.628 14 0,5 53 2,0
Mecklenburg-Vorpommern 2.112 14 0,7 32 1,5
Niedersachsen 4.754 33 0,7 158 3,3
Nordrhein-Westfalen 6.952 17 0,2 107 1,5
Rheinland-Pfalz 2.029 13 0,6 45 2,2
Saarland 789 0 0,0 79 10,0
Sachsen 4.179 47 1,1 111 2,7
Sachsen-Anhalt 2.314 23 1,0 24 1,0
Schleswig-Holstein 1.253 20 1,6 61 4,9
Thüringen 1.968 0 0,0 14 0,7
9. Wie bewertet die Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode die
derzeitige Versorgung Deutschlands mit Gigabit-Anschlüssen im
europäischen Vergleich?
Laut Breitbandatlas des Bundes konnten Ende 2020 bereits 59,2 Prozent der
rund 41,5 Mio. Haushalte auf gigabitfähige Breitbandanschlüsse zugreifen. Das
entspricht einem Zuwachs von 13,2 Millionen Haushalten seit Ende 2018.
Dieser Zuwachs ist im Wesentlichen auf die Aufrüstung der Kabelfernsehnetze
mit dem gigabitfähigen Übertragungsstandard DOCSIS 3.1 und dem
zunehmend dynamischeren Ausbau der Glasfasernetze zurückzuführen. Auch im
europäischen Vergleich zeigt sich, dass Deutschland von einer hohen
Ausbaudynamik im Bereich der Glasfaseranschlüsse profitiert. Laut einer Studie des
FTTH Council Europe vom Mai 2021 hatte Deutschland mit 2,7 Millionen
neuen FTTB/H-Anschlüssen zwischen September 2019 und September 2020 den
drittgrößten Zuwachs an neuen Glasfaseranschlüssen sowohl unter den
„EU27+UK“- als auch unter den „EU39“-Ländern zu verzeichnen.
10. Wie viel Prozent der Haushalte in Deutschland sind aktuell (Stand: Juli
2021) nach Kenntnis der Bundesregierung an Glasfaser angeschlossen
(bitte soweit verfügbar die Zahlen nach homes passed bzw. passed +
bzw. passed prepared bzw. connected differenzieren und jeweils die
genaue Bedeutungen der angegebenen Zahlen definieren)?
11. Wie viel Prozent der Haushalte je Bundesland sind aktuell (Stand: Juli
2021) nach Kenntnis der Bundesregierung an Glasfaser angeschlossen
(bitte aufgeschlüsselt je Bundesland angeben sowie soweit verfügbar die
Zahlen nach homes passed bzw. passed + bzw. passed prepared bzw.
connected differenzieren und jeweils die genaue Bedeutung der angegebenen
Zahlen definieren)?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die prozentuale Versorgung der Haushalte mit Glasfaseranschlüssen (FTTB/H)
und Gigabitanschlüssen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Eine Unterscheidung nach „homes passed“, „passed +“, „passed prepared“ und
„connected“ ist auf Basis der dem Breitbandatlas vorliegenden Informationen
nicht möglich.
Tabelle: Versorgung der Haushalte in Deutschland mit Glasfaser- und
Gigabitanschlüssen
Anteil Haushalte
mit
Glasfaseranschluss
(FTTB/H), in %
Anteil Haushalte
mit
Gigabitanschluss
(FTTB/H
und CATV
mit mind.
1.000 Mbit/s),
in %
Deutschland 14,8 59,2
Schleswig-Holstein 31,1 78,5
Mecklenburg-Vorpommern 14,1 49,6
Hessen 11,2 53,0
Nordrhein-Westfalen 14,8 63,4
Sachsen 17,6 44,9
Berlin 8,4 92,3
Saarland 3,3 60,4
Sachsen-Anhalt 11,1 19,1
Bayern 17,7 60,1
Brandenburg 9,4 26,8
Rheinland-Pfalz 8,4 54,0
Baden-Württemberg 6,8 57,4
Bremen 12,4 95,6
Hamburg 80,3 95,8
Thüringen 5,1 27,5
Niedersachsen 13,4 62,0
Quelle: Breitbandatlas des Bundes, Datenstand Ende 2020
12. Wie viele Haushalte in Deutschland werden bis zum Ende der
Legislaturperiode an das Glasfasernetz angeschlossen (bitte in absoluten Zahlen
und prozentual von allen Haushalten in Deutschland angeben sowie
separat je Bundesland angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Prognosen vor.
13. Wie viel Prozent des Bundesgebiets sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell (Stand: Juli 2021) mit Glasfaser abgedeckt?
a) Wie viel Prozent der Siedlungsfläche sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell (Stand: Juli 2021) mit Glasfaser abgedeckt?
b) Wie viel Prozent der Kommunen in Deutschland sind derzeit (Stand:
Juli 2021) nicht an das Glasfasernetz angeschlossen?
c) Welche Kommunen in Deutschland sind derzeit (Stand: Juli 2021)
nicht an das Glasfasernetz angeschlossen (bitte namentlich
auflisten)?
d) Wie viel Prozent der Kommunen sind derzeit (Stand: Juli 2021)
vollständig (d. h. alle Haushalte einer Kommune mittels Fiber to the
Building) an das Glasfasernetz angeschlossen?
Die Fragen 13 bis 13d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Begriff „Anschluss an das Glasfasernetz“ ist aufgrund seiner
Unbestimmtheit nicht Gegenstand statistischer Erhebungen. Aus diesem Grund kann keine
Beantwortung der Fragen 13 bis 13c erfolgen. Eine vollständige Versorgung
aller Haushalte einer Kommune mit Glasfaseranschlüssen (FTTB/H) lag Ende
2020 für 0,9 Prozent der Gemeinden vor. Eine Versorgung von 95 Prozent der
Haushalte einer Kommune mit Glasfaser war für 3,5 Prozent der Kommunen
gegeben. In 5,1 Prozent aller Kommunen sind zudem mindestens 90 Prozent
der Haushalte mit FTTB/H versorgt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 77 – Drucksache 19/32558
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 79 – Drucksache 19/32558
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]