[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Müller, Alexander Graf
Lambsdorff, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32123 –
Das deutsche Engagement in Afghanistan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im März 2021 hat der Deutsche Bundestag zuletzt über die Fortsetzung der
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz
„Resolute Support“ für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der
afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan
beraten. Der Verlängerung des Mandats längstens bis zum 31. Januar 2022
stimmte der Deutsche Bundestag zu.
Im Dezember 2018 erklärte der damalige Präsident der USA Donald Trump,
die US-amerikanischen Truppen in Afghanistan zu reduzieren. Im März 2019
forderte auch die Fraktion der FDP von der Bundesregierung, gemeinsam mit
den Partnern einen Abzugsplan zu entwickeln und den Mitteleinsatz und die
Wirkung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen von Resolute Support Mission
(RSM) seit 2015 und die polizeilichen und zivilen Stabilisierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen, die mit deutschen Mitteln seit 2015 in Afghanistan
durchgeführt werden oder durchgeführt worden sind, zu evaluieren. Zudem
forderte die Fraktion der FDP, dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum
30. Juni 2019 ein Konzept und einen Zeitplan für eine unabhängige
Evaluierung des gesamten deutschen Engagements in Afghanistan seit 2001
vorzulegen und ein Einsetzen der Bundesregierung dafür, dass der Resolute-
Support-Einsatz umgehend durch das International Board of Auditors for NATO
(IBAN) einem internen Audit und somit einer umfassenden Evaluierung
unterzogen wird.
Die NATO begann ihren Abzug offiziell am 1. Mai 2021. Am 30. Juni 2021
sind die letzten Kräfte des deutschen Einsatzkontingentes RSM in Wunstorf
gelandet. Damit ist die personelle Rückverlegung des deutschen
Einsatzkontingents RSM abgeschlossen. Die Taliban nahmen in den darauffolgenden
Wochen fast alle Teile des Landes ein und etablierten ein De-facto Regime.
Nach Auffassung der Fragesteller versäumte die Bundesregierung, eine
frühzeitige Evaluierung des Einsatzes und einen geordneten Abzugsplan zu
entwickeln. Der Abzug der Kräfte erscheint nach Ansicht der Fragesteller
überhastet ausgeführt und ohne ausreichende strategische Vorbereitungen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32643
19. Wahlperiode 04.10.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. Oktober 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich Taktik,
Mannstärke, Moral, militärischer Erfolge und Misserfolge der Taliban in
den Jahren 2014 bis 2021 vor (bitte aufschlüsseln)?
Zur Personalstärke der Taliban liegen keine exakten Zahlen vor. Schätzungen
gehen von ca. 30.000 Kämpfern zum Ende des ISAF-Einsatzes 2014 aus, die
sich zum Ende des NATO-geführten Einsatzes Resolute Support im Juni 2021
auf eine Zahl im mittleren fünfstelligen Bereich erhöht hat.
Die Taliban waren und sind in der Lage, im gesamten Spektrum von
asymmetrischen Anschlägen (Einzel-IED bis komplexer Anschlag) bis zu
klassischmilitärischen Angriffen zu wirken. Dabei haben die Taliban seit 2014 zum
einen die Ausbildung vor allem ihrer spezialisierten Einheiten
professionalisiert, als auch Fähigkeiten, wie z. B. Zielaufklärung mit Kleinstdrohnen und
indirektes Feuer, auf- und ausgebaut. Zudem konnten sie ihre Kampfweise an
die jeweilige Bedrohung anpassen.
Verstärkt ab 2015 haben die Taliban ihre Raumkontrolle kontinuierlich
ausgebaut und durch Verwaltungsstrukturen verstetigt. Durch Gegenoffensiven der
afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und vor allem
durch verstärkte Luftangriffe der USA mussten die Taliban auch immer wieder
temporäre Rückschläge hinnehmen, was jedoch den Trend der zunehmenden
Raumkontrolle über die Zeit nicht brechen konnte.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des
Ausbildungsniveaus, der Durchsetzungsfähigkeit, Taktik, Mannstärke, Moral
sowie der Erfolge und Misserfolge der afghanischen Sicherheitskräfte in
den Jahren 2014 bis 2021 vor (bitte aufschlüsseln)?
Bezüglich der Kenntnisse der Bundesregierung zu den afghanischen
Verteidigungs- und Sicherheitskräfte wird auf die regelmäßige Unterrichtung des
Parlaments – UdP hingewiesen.
Darüber hinaus finden sich Informationen im Sinne der Fragestellung unter
anderem in folgenden Dokumenten:
• Fortschrittsbericht Afghanistan 2014 einschließlich einer Zwischenbilanz
des Afghanistan-Engagements verfasst vom Sonderbeauftragten der
Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan, Dr. Michael Koch zur
Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom November 2014,
• Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Erfahrungen aus
14 Jahren „Krieg gegen den Terror“ – eine Bilanz in Irak, Afghanistan,
Pakistan“ vom 17. November 2016, Bundestagsdrucksache 18/10364,
• Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven des deutschen
Afghanistan-Engagements zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages
vom Februar 2018,
• Input-Papier zur deutschen Unterstützung des Friedensprozesses in
Afghanistan zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom Februar 2019,
• Darüber hinaus wird auf die regelmäßige Berichterstattung des US Special
Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR) im Internet
(
https://www.sigar.mil/allreports/index.aspx?SSR=5; letzter Zugriff am
2. September 2021) verwiesen.
3. Wie viele afghanische Sicherheitskräfte wurden in welchem Zeitraum in
welchen Fähigkeiten ausgebildet, und wie erfolgten Qualitätskontrolle
und Evaluierung der Ausbildung?
Für den Zeitraum der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem
Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
(ISAF) wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Erfahrungen der Bundeswehr mit
dem Ausbildungskonzept des Partnering in Afghanistan auf
Bundestagsdrucksache 17/6766 verwiesen.
Für den Zeitraum der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-
geführten Einsatz Resolute Support wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zur Beteiligung der Bundeswehr
am NATO-geführten Einsatz Resolute Support in Afghanistan auf
Bundestagsdrucksache 19/10143 verwiesen.
Zur Ausbildung afghanischer Streitkräfte wird ergänzend auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
Seit dem Jahr 2002 wurden zudem mehr als 80.000 afghanische Polizistinnen
und Polizisten aus- und fortgebildet. Arbeitsschwerpunkte waren der Aufbau
einer rechtsstaatlichen und professionellen afghanischen Polizei, insbesondere
in den Bereichen der Aus- und Fortbildung, das Mentoring, die Ausstattungs-
und Infrastrukturhilfe und der Aufbau von Trainingszentren sowie die Beratung
und fachliche Begleitung des Umsetzungsprozesses zur Steigerung des
Frauenanteiles und zur Erhöhung der Akzeptanz der Gleichberechtigung von Mann
und Frau innerhalb der afghanischen Polizei.
Die Beantwortung der Frage kann darüber hinaus aus Gründen des Staatswohls
nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Dies gilt im
besonderen Maße in Krisenregionen und für die Zusammenarbeit mit
ausländischen Partnern. Eine Veröffentlichung diesbezüglicher Einzelheiten hätte
unmittelbar negative Konsequenzen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dies
würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationserlangung und damit
der Gewinnung von Erkenntnissen führen, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Für die
Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes wäre dies eine erhebliche
Beeinträchtigung. Eine offene Beantwortung könnte die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland gefährden und ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
Deshalb ist die Antwort als Verschlusssache gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 VSA
mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft und wird dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Niederlage der afghanischen Sicherheitskräfte gegen die Taliban vor?
a) Wie viele Gefallene beklagen die Sicherheitskräfte?
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 29 und 33 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/28361 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die regelmäßige Berichterstat-
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
tung des US Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction
(SIGAR) im Internet (
https://www.sigar.mil/allreports/index.aspx?SSR=5;
letzter Zugriff am 2. September 2021) verwiesen.
b) Wie viele Sicherheitskräfte wurden durch die Taliban
gefangengenommen?
c) Wie viele Sicherheitskräfte sind aus Afghanistan geflohen?
d) Wie viele Sicherheitskräfte schlossen sich den Taliban an?
Die Fragen 4b bis 4d werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob und welches
militärische Material der afghanischen Sicherheitskräfte und der
internationalen Kräfte in den Zugriff der Taliban gefallen ist?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 der
Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/32251 wird verwiesen.
6. Inwieweit unterstützte die Bundesregierung den laufenden
Verhandlungsprozess in Doha/Katar, und welche Zukunft kann das Format ob des
Sieges der Taliban haben?
Die Bundesregierung hat die Afghanischen Friedensverhandlungen und den
Gastgeber Katar mit inhaltlicher und technischer Expertise, beispielsweise im
Bereich der Friedensmediation, unterstützt. Seit der faktischen
Machtübernahme der Taliban finden keine Verhandlungen zwischen Vertretern der Taliban
und Vertretern der Afghanischen Republik in Doha mehr statt.
7. Welche weiteren internationalen Akteure nahmen und nehmen nach
Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf den politischen Prozess in
Afghanistan, und inwieweit?
Wesentliche Akteure im Rahmen der Bemühungen um eine politische Lösung
des Konflikts in Afghanistan waren die USA und Katar. International flankiert
wurden die US-Bemühungen vor allem durch zwei Formate: Einem USA-
Europa-Format mit Vertretern der USA, Deutschlands, Frankreichs,
Großbritanniens, Italiens, Norwegens, ergänzt um die Vereinten Nationen (UNAMA)
sowie die NATO und dem sogenannten Troika-Format aus Vertretern von
China, Russland, USA, teilweise ergänzt um Pakistan.
In Folge der Machtübernahme der Taliban hat die internationale Abstimmung
zugenommen und findet in einschlägigen Institutionen (v. a. VN, auch EU und
NATO) sowie verschiedenen multilateralen Formaten (u. a. G7/G20, auch
regionale Konsultationen der Nachbarstaaten) statt. Dabei zeigt sich ein breiter
Konsens in der Forderung nach einer inklusiven Regierungsbildung wie auch
der Achtung der Menschenrechte bei der Ausgestaltung der politischen
Ordnung in Afghanistan. Regierungsvertreter einzelner Länder – etwa China,
Katar, Pakistan, Russland und die Türkei – führen nach Kenntnis der
Bundesregierung Gespräche mit Mitgliedern der von den Taliban verkündeten
Übergangsregierung. Über die Inhalte und Ergebnisse dieser Gespräche liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
Das Abkommen zwischen den USA und den Taliban vom 27. Februar 2020 sah
die Aufnahme afghanischer Friedensverhandlungen in Doha vor. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über ein erstarkendes
Engagement Chinas in Afghanistan, insbesondere im Hinblick auf die
Belt and Road Initiative (BRI), vor?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Gespräche zwischen Vertretern der Volksrepublik China und Vertretern der
Taliban vor?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Die Volksrepublik China hat ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit
Afghanistan, insbesondere zur Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen,
bei mehreren Gelegenheiten bekundet. Die Taliban haben ihr Interesse an einer
Einbeziehung Afghanistans in die Belt-and-Road-Initiative erklärt.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Volksrepublik China seit 2017
Delegationen der Taliban empfangen und pflegt hochrangige politische
Kontakte. Am 28. Juli 2021 reiste Mullah Abdul Ghani Baradar nach Tianjin und
führte Gespräche mit dem chinesischen Außenminister Staatsrat Wang Yi. Die
Volksrepublik China unterhält weiterhin eine Botschaft in Kabul, die auch
Kontakte zu den Taliban pflegt.
10. Welche Projekte und Vorhaben der zivil-militärischen Zusammenarbeit
in Afghanistan wurden von der Bundeswehr durchgeführt (bitte nach
Vorhaben bzw. Projekt, Projektpartnern und Jahr aufschlüsseln)?
Im Gegensatz zum Vernetzten Ansatz der ressortübergreifenden
Zusammenarbeit ist hier gezielt nach der zivil-militärischen Zusammenarbeit der
Bundeswehr gefragt.
Gemäß vorgegebener Aufbewahrungsfristen (§§ 70 bis 72 und 74 bis 80 BHO)
liegen dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr (EinsFüKdoBw)
lediglich noch Daten ab dem Jahr 2015 vor. Im Sinne der Fragestellung hat die
Bundeswehr seit 2015 drei zivil-militärische Projekte in Afghanistan durchgeführt:
Vorhaben bzw. Projekt Projektpartner Jahr
„KABUL Bücherspende“
Kostenfreier Lufttransport von Deutschland
nach Afghanistan für Schul- und Jugendliteratur
zur Verwendung im Rahmen der Schul- und
Sprachausbildung an Schulen und
Waisenhäusern
Lachen Helfen e. V. 2019
Transport einer Medikamentenspende nach
Afghanistan –
Komitee zur Förderung medizinischer und
humanitärer Hilfe in Afghanistan e. V.; German
Medical Aid Organization action medeor e. V.
2019
Kostenfreier Lufttransport von Spenden von
Deutschland nach Afghanistan
Landrat Dillingen 2018
11. Mithilfe welcher Mechanismen und Kriterien evaluierte die
Bundesregierung Vorhaben und Projekte der zivil-militärischen Zusammenarbeit in
Afghanistan, und zu welchen Ergebnissen führte die Evaluierung (bitte
nach Jahr und Projekt aufschlüsseln)?
Generell hat das Bundesministerium der Verteidigung Vorhaben und Projekte
der zivil-militärischen Zusammenarbeit der Bundeswehr mit dem in der
Antwort zu Frage 32 genannten Berichten ausgewertet.
Die Kontrolle der Umsetzung bzw. Evaluierung einzelner Vorhaben und
Projekte erfolgte in der Regel durch die vor Ort eingesetzten Kräfte der
zivilmilitärischen Zusammenarbeit des deutschen Einsatzkontingents. Die
Ergebnisse dieser Evaluierung fließen ggf. dann in den jeweiligen Erfahrungsbericht
des Einsatzkontingents ein.
Ergebnisse der Evaluierung einzelner Vorhaben und Projekte liegen dem
Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 33 verwiesen.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Weiternutzung der mithilfe von zivil-militärischer Zusammenarbeit
aufgebauten Infrastrukturen durch die Taliban vor?
Die Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung
auf diese Frage würde Informationen zum Modus Operandi, zu den Fähigkeiten
und Methoden sowie zur Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes einem
nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im
Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist
daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der dem BND zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies
kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein. Diese Informationen werden daher gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA)
als „VS – Vertraulich“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert
übermittelt.*
13. Welche Bundesressorts finanzieren Vorhaben und Projekte in
Afghanistan (bitte nach Ressort, Vorhaben bzw. Projekten und Förderbetrag,
Durchführungsorganisationen, Einzelplan, Kapitel und Titel für die Jahre
2019, 2020 und 2021 auflisten)?
Für die Jahre 2019 und 2020 verweist die Bundesregierung auf die jährliche
Berichterstattung der Ressorts an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages, die u. a. vollständige Maßnahmenlisten enthält.
Im Jahr 2021 durch das Auswärtige Amt in Afghanistan finanzierte Vorhaben
und Projekte, d. h. Zuwendungen, öffentliche Aufträge und Projektförderung
internationaler Organisationen, sind der als Anlage beigefügten Tabelle 1 zu
Frage 13 zu entnehmen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) wird auf die als Anlage beigefügten Tabellen 2 bis 6 zu Frage 13
verwiesen.
Die Zusammenarbeit mit den Zuwendungsempfängern und ihre jeweilige
Tätigkeit im Gastland beruht auf Vertraulichkeit. Um die Projekte und das
Personal sowohl des Zuwendungsempfängers als auch des lokalen
Umsetzungspartners nicht zu gefährden, werden diese Informationen nur dem Deutschen
Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung
stellt. Daher werden die Anlagen als Verschlusssache „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.*
Im Jahr 2021 wurden durch das Ressort BMVg keine Zahlungen an den
Afghan National Army Trust Fund (ANA TF) vorgenommen.
14. Mithilfe welcher Mechanismen und Kriterien evaluierte die
Bundesregierung die von Bundesressorts finanzierten Vorhaben und Projekte in
Afghanistan, und zu welchen Ergebnissen führten die Evaluierungen
(bitte nach Jahr und Projekt aufschlüsseln)?
Grundsätzlich verpflichten die Bundeshaushaltsordnung und ihre
Durchführungsvorschriften zu Erfolgskontrollen aller finanzwirksamen Maßnahmen, zu
denen auch Förderprogramme und einzelne Projekte gehören. Evaluierungen
beantworten in der Regel über die Erfolgskontrollen auch hinausgehende
Erkenntnisinteressen. Evaluierungen können als Methode der Erfolgskontrolle
eingesetzt werden, sind aber nicht gesetzlich gefordert. Daher sind nicht alle
Projekte evaluiert worden.
Mit dem Instrument der externen Evaluierung, in der Regel im Auftrag des
Zuwendungsempfängers, wurden Vorhaben und Projekte in Afghanistan gemäß
den OECD/DAC-Kriterien für Evaluierungen – bei Bedarf angepasst an die
Förderlogik des AA – untersucht. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für
Entscheidungen über Verlängerung/Anpassung/Beendigung der evaluierten
Projekte und Vorhaben.
Durchführungsorganisationen der bilateralen Zusammenarbeit veröffentlichen
Ergebnisse von vorhabenbezogenen Evaluierungen. Die Kurzfassungen der
Evaluierungsberichte der KfW sind unter
https://www.kfw-entwicklungsban
k.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Publikationen-Video
s/Publikationsreihen/Evaluierungen/ verfügbar. Die Evaluierungsberichte der
GIZ können unter
https://www.giz.de/de/ueber_die_giz/516.html eingesehen
werden (dazu in der GIZ-Publikationsdatenbank unter dem Stichwort
„Projektevaluierungen“ suchen).
Darüber hinaus veröffentlicht das unabhängige Evaluierungsinstitut der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit strategische Evaluierungen unter
www.de
val.org. Dort findet sich beispielsweise ein Review der Evaluierungsarbeit zur
deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan und die BMZ-
Stellungnahme hierzu.
Als Ergebnis von Portfolio Review-Prozessen wurde die
Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan kontinuierlich angepasst, unter anderem durch den
weitgehenden Verzicht auf komplexe Neuvorhaben mit großen
Umsetzungsrisiken.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
Zu den einzelnen Evaluierungen wird auf Anlage 1 zu Frage 14 verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
15. Welche von Bundesressorts finanzierten laufenden und beendeten
Vorhaben und Projekte waren von dem Abzug der internationalen Kräfte aus
Afghanistan betroffen, und inwieweit (bitte aufschlüsseln)?
Auch unabhängig von der bereits im US-Taliban-Abkommen vom 28. Februar
2020 angesprochenen zu erwartenden Truppenreduzierung und später dem
NATO-Abzug hat die Bundesregierung sowohl das System zum Risiko- und
Sicherheitsmanagement als auch die Projekte und Programme kontinuierlich an
die sich verändernde (Sicherheits-)Lage angepasst.
Der am 14. April 2021 durch die NATO beschlossene Abzug der
internationalen Truppen aus Afghanistan hatte keine unmittelbaren Auswirkungen auf
von den Bundesressorts finanzierte Vorhaben und Projekte in Afghanistan im
Sinne der Fragestellung.
Vor dem Hintergrund des militärischen Vormarsches der Taliban in
Afghanistan, der mit der Einnahme Kabuls am 15. August 2021 zur faktischen
Machtübernahme der Taliban in Afghanistan geführt hat, hat die Bundesregierung die
Maßnahmen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit und der
Stabilisierung suspendiert.
Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung wird weiter fortgesetzt, solange die
Sicherheit der humanitären Akteure dies zulässt und eine Umsetzung im
Einklang mit den humanitären Prinzipien möglich ist. Die humanitären
Organisationen der Vereinten Nationen und die Rotkreuz-/Roter Halbmond Bewegung
haben ihren Verbleib im Land bekräftigt und können ihre Aktivitäten
weitestgehend fortsetzen. Die aus Bundesmitteln geförderten humanitären Aktivitäten
von Nichtregierungsorganisationen wurden sicherheitsbedingt temporär
suspendiert. Mittlerweile wurde wieder mit der Umsetzung von Maßnahmen
begonnen.
16. Welche von Bundesressorts finanzierten Vorhaben und Projekte befanden
sich in Gebieten, die bereits vor dem Abzug der internationalen Truppen
von den Taliban kontrolliert wurden oder die umkämpft waren (bitte
aufschlüsseln)?
Die Lage in weiten Teilen Afghanistans bis zum Abzug der internationalen
Truppen war zuletzt von hoher Volatilität und schnellen Änderungen der
Reichweite und Form der Raumkontrolle durch die afghanische Regierung bzw. die
Taliban geprägt. Zahlreiche Vorhaben und Projekte der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit, der Stabilisierung und der humanitären Hilfe wurden
zudem in mehreren Provinzen Afghanistans umgesetzt und nicht alle Vorhaben
und Projekte haben ortsgebundene Maßnahmen (wie z. B. Bautätigkeiten)
durchgeführt. Eine Aufschlüsselung von Vorhaben und Projekten im Sinne der
Fragestellung ist daher nicht präzise darstellbar.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Weiternutzung der mithilfe von Bundesressorts finanzierten Vorhaben und
Projekte aufgebauten Infrastrukturen durch die Taliban vor?
Die deutsche Botschaft Kabul ist seit dem 15. August 2021 bis auf weiteres
geschlossen. Der Bundesregierung liegen daher zum aktuellen Zeitpunkt keine
eigenen, belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Es ist davon
auszugehen, dass Infrastrukturen, die mithilfe von Bundesressorts finanzierter
Vorhaben und Projekte aufgebaut wurden, darunter beispielsweise
Krankenhäuser und Brücken, weiterhin genutzt werden.
18. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass jegliche direkte oder
indirekte Zahlung von Geldern der Bundesressorts an Afghanistan eingestellt
ist, seitdem die Taliban die Macht übernommen haben?
Die von der Bundesregierung finanzierten Vorhaben der humanitären Hilfe
werden ausschließlich über internationale Organisationen der Vereinten
Nationen und der Rotkreuz-/Roter Halbmond Bewegung sowie humanitäre
Nichtregierungsorganisationen umgesetzt, die regierungsfern operieren und
ausschließlich den humanitären Prinzipien verpflichtet sind. Auch sonstige
Zahlungen werden nur für Maßnahmen geleistet, die staatsfern und zielgruppennah
sind.
19. Wie viele Ortskräfte bekamen im Rahmen des ressortgemeinsamen
Ortskräfteverfahrens die Möglichkeit, mit ihren Kernfamilien nach
Deutschland einzureisen, und wie viele davon sind bereits nach Deutschland
eingereist?
Die Zahlen werden derzeit noch in der Bundesregierung eruiert.
20. Auf welcher rechtlichen und praktischen Grundlage wurde zuerst die
zweijährige Frist nach Ende eines früheren Beschäftigungsverhältnisses
und anschließend der Beschäftigungszeitraum 2013 bis 2019 für das
Ortskräfteverfahren zugrunde gelegt?
Bei der Ausgestaltung des Ortskräfteverfahrens galt die Annahme, dass eine
individuelle, aus dem Beschäftigungsverhältnis resultierende Gefährdung einer
Ortskraft umso unwahrscheinlicher wird, je länger das Arbeitsverhältnis
zurückliegt. Aufgrund der besonderen Situation in Folge des Abzugs der
Bundeswehr und der Beendigung des Polizeiprojekts hat die Bundesregierung am
16. Juni 2021 entschieden, für die Ortskräfte des BMVg und des BMI die
grundsätzliche zweijährige Ausschlussfrist nach dem Ortskräfteverfahren zu
öffnen. Bei der Anpassung der Rahmenbedingungen wurde das Jahr 2013 als
Zeitmarke gewählt, da in diesem Jahr das ressortgemeinsame
Ortskräfteverfahren vor dem Hintergrund des Endes der Mission ISAF (31. Dezember 2014)
eingeführt wurde. Die Öffnung der Zweijahresfrist bezog sich auf die
Ortskräfte des BMVg und des BMI, da unterstellt werden kann, dass die
individuelle Gefährdung höher ist, wenn man als Ortskraft für uniformierte
internationale (deutsche) Kräfte gearbeitet hat. Im Zusammenhang mit der
Entwicklung der Lage vor Ort ist letztlich entschieden worden, diese Öffnung auch auf
die Beschäftigten von AA und dessen Kulturmittlerorganisationen Deutscher
Akademischer Austauschdienst und Goethe-Institut, auf die Deutsche Welle
sowie auf die Beschäftigten des BMZ bzw. mittelbar von Institutionen der
deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit oder der politischen Stiftungen
auszuweiten.
21. Welche Annahmen liegen der Entscheidung zugrunde,
Gefährdungsanzeigen von Ortskräften, die vor dem Jahr 2013 in einem
Beschäftigungsverhältnis standen, nicht erneut nachzugehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
22. Welche konkreten Maßnahmen unternahm die Bundesregierung, um ein
vereinfachtes Ortskräfteverfahren anzubieten, und inwieweit hat sich
dieses Angebot nach Abzug der Bundeswehr verändert?
Die Bundesregierung hat die Bearbeitung von Gefährdungsanzeigen u. a. durch
Personalverstärkungen an verschiedensten Stellen beschleunigt.
Von Mitte Mai bis zum Abzug der Bundeswehr Mitte Juni 2021 bestand für
Ortskräfte in Masar-e Scharif die Möglichkeit, Visa über eine Annahmestelle
der Bundeswehr zu beantragen, die im Auswärtigen Amt bearbeitet wurden.
Über dieses Verfahren konnten rund 2.400 Personen Visa erteilt werden.
Zusätzlich konnten sich Ortskräfte an eine eigens geschaffene Anlaufstelle in
Kabul wenden, wo sie auch Unterlagen zur Untermauerung des Vortrages
(Drohbriefe, Fotos o. Ä.) einreichen konnten. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/32505 zur Aufarbeitung der
Einschätzungen, Entscheidungen und Maßnahmen vor und nach der Machtübernahme
der Taliban in Afghanistan wird verwiesen.
23. Welche Verzögerungen im Ablauf des Antragsprozesses durch die
Ortskräfte sind der Bundesregierung während der Übernahme durch die VN
bekannt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über Verzögerungen durch die
Ortskräfte.
24. Wie viele Abfindungen und in welcher Höhe sind den Ortskräften zum
Ende ihrer Beschäftigung zugesagt worden, und wie viele davon sind
bereits ausgezahlt und empfangen (bitte aufschlüsseln)?
Die den Ortskräften bei Ausscheiden zustehende Abfindung richtet sich nach
den jeweiligen Arbeitsverträgen.
– AA: Die Höhe der Abfindung richtet sich danach, wie das
Beschäftigungsverhältnis beendet wird. Bei Kündigung gemäß Musterarbeitsvertrag beträgt
sie ein Monatsgehalt pro vollendetem Beschäftigungsjahr. Für Beschäftigte,
die das OKV (Ortskräfteverfahren) in Anspruch nahmen und nehmen,
beträgt sie zwei Monatsgehälter pro vollendetem Beschäftigungsjahr, aber
maximal ein Jahresgehalt.
– BMI: Für Beschäftigte des German Police Project Team (GPPT) gewährte
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses Abfindungen in Höhe von mindestens zwei
Monatsgehältern bei einer Beschäftigungsdauer von einem Jahr. Der
Abfindungsbetrag erhöhte sich mit jedem weiteren Beschäftigungsjahr um ein weiteres
Monatsgehalt und war auf maximal ein Jahresgehalt begrenzt.
– BMVg: Die Höhe der zustehenden Abfindung richtet sich für die Ortskräfte
des deutschen EinsKtgt RS nach dem Umstand der Kündigung und der
Dauer der Beschäftigung. Die reguläre Abfindung bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses beträgt zwei Monatsgehälter. Die Abfindung für
Ortskräfte, die aufgrund der Reduzierung der Truppenstärke sowie der
Auflösung von Einsatzliegenschaften zu entlassen sind, beträgt zwei
Monatsgehälter pro vollendetem Beschäftigungsjahr, jedoch maximal ein
Jahresgehalt.
– BMZ: Das BMZ selbst beschäftigte als Ressort keine Ortskräfte in
Afghanistan. Abfindungen für ehemalige Ortskräfte, die für Organisationen der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren, erfolgen im
ortsüblichen Rahmen. Abschließende Informationen, zu Anzahl und Höhe von
Abfindungen, die bereits ausgezahlt und empfangen wurden, liegen derzeit
nicht vor.
Es wurden folgende Abfindungen gezahlt:
– AA: Seit 2019 wurden insgesamt 341.216,56 Euro an 32 ausscheidende
Beschäftigte des AA gezahlt.
– BMI: Seit 2019 bis zur Beendigung des GPPT zum 30. April 2021 wurden
insgesamt 78.900,00 Euro an acht Beschäftigte des GPPT gezahlt.
– BMVg: Im Zusammenhang mit der Beendigung des Einsatzes der
Bundeswehr in Afghanistan wurden zwischen September 2020 und Juli 2021 an
499 Ortskräfte des Deutschen Einsatzkontingents Resolute Support
Abfindungszahlungen in Höhe von 2.999.633,00 US-Dollar ausgezahlt.
– BMZ: s. o.
25. In welchem Zeitrahmen, in welchem Umfang und unter Beteiligung
welcher Akteure plant die Bundesregierung eine Evaluierung des
Engagements Deutschlands in Afghanistan?
Die ressortgemeinsame strategische Evaluierung des zivilen Engagements
der Bundesregierung in Afghanistan wird von einer Arbeitsgemeinschaft,
bestehend aus den durch die drei Ressorts Auswärtiges Amt (AA),
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Bundesministerium für
wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) beauftragten
unabhängigen Evaluatoren, durchgeführt werden. Für das BMZ wird dies DEval
(Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit) sein. Für das AA
erfolgt die Beauftragung im Wege einer europaweiten zweistufigen
Ausschreibung. Für das BMI läuft das Vergabeverfahren noch. Die strategische
Evaluierung des zivilen Engagements soll 2023 abgeschlossen sein. Das BMVg
begleitet diese Evaluierung mit Blick auf die zivil-militärischen Schnittstellen.
26. Welche Erfahrungen, Erkenntnisse und Lehren hat die Bundesregierung
aus dem Engagement Deutschlands in Afghanistan bereits gezogen, und
inwieweit fließen diese in bestehende Engagements ein?
Die Bundesregierung überprüft und hinterfragt ihr ziviles und militärisches
Engagement im Ausland fortlaufend. Darüber hinaus wird auf die Antworten
zu den Fragen 25 und 27 verwiesen.
27. Innerhalb welchen Zeitplans erfolgt die Erstellung eines
Abschlussberichts der Bundesregierung nach Beendigung der Entsendung
bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der RSM?
Gemäß etabliertem Verfahren legt die Bundesregierung innerhalb von sechs
Monaten nach Beendigung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
am NATO-geführten Einsatz Resolute Support einen Abschlussbericht vor.
28. Welche Mandate und welcher Zeitrahmen sollen bei der Evaluierung des
Engagements Deutschlands in Afghanistan betrachtet werden?
Die ressortgemeinsame strategische Evaluierung des zivilen Engagements der
Bundesregierung in Afghanistan soll die Programme von AA, BMI und BMZ
von 2013 bis 2021 in ihrer Gesamtheit einschließlich der Schnittstellen des
Zusammenwirkens zwischen zivilem und militärischem Engagement der
Bundesregierung betrachten.
29. Welche qualitativen und quantitativen Kriterien sollen bei der
Evaluierung des Engagements Deutschlands in Afghanistan betrachtet werden
(bitte vollumfänglich den Kriterienkatalog benennen)?
Der Kriterienkatalog richtet sich nach den aktualisierten OECD/DAC-Kriterien
für Evaluierungen: Relevanz (für humanitäre Hilfe im Sinne der
Angemessenheit), Kohärenz (für humanitäre Hilfe einschließlich der Koordination),
Effektivität (für humanitäre Hilfe einschließlich des Deckungsgrads), Effizienz,
Impakt/übergeordnete Wirkungen, Nachhaltigkeit (bzw. im AA-
Stabilisierungskontext Interpretation im Sinne der Anschlussfähigkeit/in der humanitären
Hilfe: Anschlussgrad).
30. Welche (Zwischen-)Evaluierungen wurden bereits durch die einzelnen
Bundesressorts durchgeführt, und mit welchen Ergebnissen (bitte nach
Ressorts aufteilen)?
Auf die Anlage 1 zu Frage 14 wird verwiesen. Eine Evaluierung des
Kulturerhalt-Programms im Ausland einschließlich Afghanistan findet derzeit statt.
Die Ergebnisse werden in die strategische ressortgemeinsame Evaluierung des
zivilen Engagements der Bundesregierung einfließen.
31. Auf welchem Gesamtkonzept fußt die bereits angekündigte hybride
Auftaktveranstaltung des Bundesministeriums der Verteidigung zur
Bilanzierung des Afghanistan-Einsatzes (bitte ausführen)?
a) Welche weiteren Veranstaltungen sind geplant?
b) Welche Expertinnen und Experten sind beteiligt?
Die Fragen 31 bis 31b werden zusammen beantwortet.
Das Bundesministerium der Verteidigung will einen selbstkritischen und
ergebnisoffenen Diskurs über die Erfahrungen und Lehren aus dem
Afghanistaneinsatz der Bundeswehr anstoßen. Eine entsprechende Auftaktveranstaltung ist für
den 6. Oktober 2021 vorgesehen, an Mitglieder des Deutschen Bundestages,
aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten, Vertreter der Ressorts, externe
Experten aus Wissenschaft, Medien und Gesellschaft beteiligt werden sollen.
Weitere Veranstaltungen sind derzeit noch nicht geplant, sondern werden auf
Basis der Diskussionsergebnisse der Auftaktveranstaltung entwickelt. Es soll
ein Prozess angestoßen werden, der in der nächsten Legislaturperiode
fortgeführt werden kann.
32. In welcher Form erfolgt das Wissensmanagement der verschiedenen
Bundesressorts, um die Erkenntnisse aus dem Einsatz in Afghanistan für
die Zukunft sicherzustellen und nutzen zu können?
Zur Erkenntnisgewinnung wird auf die Antworten zu den Fragen 25 bis 30
verwiesen.
Aktuell bereitet die Bundesregierung eine unabhängige ressortgemeinsame
strategische Evaluierung des zivilen Engagements der Bundesregierung in
Afghanistan vor. Sie mündet in Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur
Zusammenarbeit der Ressorts und zu einer möglichen Weiterentwicklung oder
Neuausrichtung des Engagements.
Vor dem Hintergrund des finanziellen Engagements in Afghanistan verfolgt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
bereits seit 2005 einen umfassenden Monitoring- und Evaluierungsansatz mit
kontinuierlichen Portfolio-Reviews sowie dem Aufbau eines Monitoring-
Systems zur Messung von Ergebnissen der aus deutschen Mitteln finanzierten
Entwicklungsmaßnahmen. Als Ergebnis von Review-Prozessen wurde das
Portfolio der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan kontinuierlich
angepasst, unter anderem durch den weitgehenden Verzicht auf komplexe
Neuvorhaben mit großen Umsetzungsrisiken. Die Ergebnisse der extern
durchgeführten Reviews und Studien wurden im BMZ und – je nach Relevanz – auch
im Ressort- und Geberkreis diskutiert.
Militärische Erkenntnisse werden kontingentweise in einem Erfahrungsbericht
erfasst und durch die jeweils fachlich zuständigen Stellen bewertet.
Bei Beendigung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr erfolgt nach
etabliertem Verfahren die Erstellung eines Abschlussberichts.
Neben einem fortlaufenden wöchentlichen Berichtswesen des Leiters des
deutschen Polizeiprojektbüros hat es darüberhinausgehend anlass- und
projektbezogene Berichte gegeben, die die wesentlichen Projektziele und -ergebnisse aus
dem Polizeibereich beinhalteten.
33. In welcher Form soll der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan
militärhistorisch dokumentiert, aufgearbeitet und zugänglich gemacht werden?
Dokumente werden im Bundesarchiv-Abteilung Militärarchiv in Freiburg oder
bei den jeweiligen Dienststellen der Bundeswehr aufbewahrt.
Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
(ZMSBw) in Potsdam verfügt über kein Archiv und daher über keine
Dokumente zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. Für seine
Einsatzforschungen hat das ZMSBw eine Einsatzdatenbank zu sämtlichen Auslandseinsätzen
der Bundeswehr seit 1990 aufgebaut. Wichtige Rahmendaten zu
Sicherheitsvorfällen, Kontingentstärken oder der Anzahl an verwundeten und verletzten
Bundeswehrsoldaten sind darin dokumentiert. Diese Daten fließen in die
Forschungen des ZMSBw zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ein. Die
wissenschaftliche Aufarbeitung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr ist ein
Schwerpunkt der Forschungen am ZMSBw. Das ZMSBw begleitet den Einsatz
mit wissenschaftlichen Methoden und Fragestellungen. Seine
Forschungsergebnisse liegen in Berichten und Publikationen vor und sind damit öffentlich
zugänglich (vgl. Anlage 2). Das ZMSBw führt seit 2019 ein breit angelegtes
Forschungsprojekt zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr durch.
Dieses Projekt untersucht den Einsatz militärhistorisch in seinen verschiedenen
Dimensionen sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen Ebene.
Für diese Forschungen hat das ZMSBw Zugang zu einsatzbezogenen Akten
und Dokumenten des BMVg und der Bundeswehr erhalten, die sich noch in
behördlicher Verfügungsgewalt befinden.
Im Oktober 2020 wurde dafür auch eine Kooperationsvereinbarung zwischen
dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr und dem ZMSBw
geschlossen, mit der den Forschern des ZMSBw die Sichtung und Auswertung von
Unterlagen des Einsatzführungskommandos ermöglicht wird.
Voraussichtlich zum Ende 2021 wird das Tagebuch des Hauptfeldwebel Markus
Götz, der 2010 im Einsatz in Afghanistan war, als wissenschaftliche Edition
erscheinen.
Bisher veröffentlichte Berichte und Publikationen im Sinne der Fragestellung
sind in Anlage 2 zu Frage 33 beigefügt.
34. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Abschlussevaluation des
Afghanistan-Engagements der internationalen Gemeinschaft auf NATO-
Ebene geplant?
Wenn ja, wann?
Im Rahmen der NATO ist eine zeitnahe eingehende Befassung mit dem
Afghanistan-Engagement vorgesehen, um daraus Lehren für die Zukunft
abzuleiten. Eine konsolidierte Zeitplanung ist aktuell in Erarbeitung.
35. Welche Evaluierungen der internationalen Partner sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits erfolgt, und was sind die Erkenntnisse (bitte
nach Verantwortungsbereichen, Nationen und Organisationen
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine abschließende Übersicht über die
Evaluierungen internationaler Partner. Die Erkenntnisse anderer Geber, soweit sie die
Zusammenarbeit mit Deutschland oder gemeinsame Projekte betreffen, fließen
sowohl in die Politik- und Programmgestaltung wie auch in die Evaluierung des
eigenen Engagements ein.
36. Wie hoch sind die angefallenen Kosten des deutschen Beitrages
verschiedener Bundesressorts seit 2001 insgesamt, und aus welchen Einzelplänen
des Bundeshaushaltes wurden diese bestritten (bitte nach Jahren,
Bundesressort, Operationen, Einzelplänen und Anteilen aufschlüsseln)?
Auf die Anlage 3 zu Frage 36 wird verwiesen.
Die Antwort auf die Frage kann darüber hinaus, soweit sie den
Bundesnachrichtendienst betrifft, nicht offen erfolgen. Die erbetenen Auskünfte zu den
Ausgaben im Bundesnachrichtendienst sind aus Gründen des Staatswohls
geheimhaltungsbedürftig. Die erbetenen Auskünfte zu Kosten des deutschen
Beitrages in Afghanistan betreffen wesentliche Strukturelemente des
Bundesnachrichtendienstes. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch
nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf den Haushalt, Modus Operandi, die
Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes ziehen. Eine
Offenlegung der entsprechenden Informationen würde die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes stark beeinträchtigen, was wiederum die Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren
Schaden zufügen könnte. Diese Informationen werden daher als
Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums
des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft und dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
37. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Verleihung von
Fahnenbändern für die Truppenfahnen aufgrund geleisteter Auslandseinsätze?
Das Bundesministerium der Verteidigung hat am 6. August 2021 die Weisung
erlassen, dass Fahnenbänder ab sofort auch für Auslandseinsätze und
anerkannte Missionen verliehen werden können. Die Umsetzungsverantwortung
liegt bei den Inspekteuren der jeweiligen Organisationsbereiche. Die
rückwirkende Verleihung ist bis 1990 möglich. Die Weisung erfolgte im Vorgriff auf
eine entsprechende Änderung der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 „Militärische
Formen und Feiern“.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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