BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Leiharbeit - Struktur und Entlohnung im Jahr 2020

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

13.09.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3214830.08.2021

Leiharbeit − Struktur und Entlohnung im Jahr 2020

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Lisa Paus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Entwicklungen in der Leiharbeit stehen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gerade auch in Zeiten von Corona im öffentlichen Interesse. Dabei geht es insbesondere um die Entlohnung der Leiharbeitskräfte im Vergleich zum Stammpersonal und die Frage, inwiefern Leiharbeitskräfte stärker von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Von Interesse sind in diesem Zusammenhang weiterhin die Auswirkungen der Reform der Arbeitnehmerüberlassung, die im April 2017 in Kraft trat. Denn die Zielsetzung der Reform war ambitioniert: „Arbeitnehmerüberlassung soll gute Arbeit sein“, wozu „berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn“ gehören (Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, Bundestagsdrucksache 18/9232, Begründung, S. 14).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 insgesamt in Deutschland in Leiharbeitsfirmen beschäftigt;

a) wie viele davon waren absolut und prozentual in Verleihfirmen mit Sitz im Ausland angestellt,

b) und welcher prozentuale Anteil der Leiharbeit an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ergibt sich daraus (bitte jeweils nach Geschlecht und jeweils mit Vergleichszahlen 2018 und 2019 und in einer separaten Anlage nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung die Altersstruktur der Leiharbeitskräfte im Jahr 2020 (bitte absolut und prozentual, differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2018 und 2019, angeben)?

3

Wie viele der Leiharbeitskräfte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 absolut und prozentual

a) keinen Berufsabschluss,

b) einen anerkannten (nichtakademischen) Berufsabschluss,

c) einen akademischen Berufsabschluss,

d) keine beruflichen Erfahrungen direkt nach der Schule bzw. Berufsabschluss (bitte jeweils nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2018 und 2019 differenzieren)?

4

Wie viele der Leiharbeitskräfte wurden im Jahr 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und prozentual mit dem Anforderungsniveau „Helfer“, „Fachkraft“, „Spezialist“ bzw. „Experte“ eingesetzt, und wie viel Prozent haben demnach Tätigkeiten verrichtet, die nicht ihrer Qualifikation entsprochen haben (bitte nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2018 und 2019 differenzieren)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 die durchschnittliche Bruttoentlohnung sowie der Medianverdienst der abhängig Beschäftigten insgesamt über alle Branchen und im Vergleich dazu in der Leiharbeitsbranche

a) für Beschäftigte ohne Berufsabschluss, mit einem anerkannten (nichtakademischen) Berufsabschluss bzw. mit akademischen Berufsabschluss insgesamt über alle Branchen und im Vergleich dazu in der Leiharbeitsbranche;

b) für Beschäftigte mit dem Anforderungsniveau „Helfer“, „Fachkraft“, „Spezialist“ bzw. „Experte“ über alle Branchen und im Vergleich dazu in der Leiharbeitsbranche (bitte jeweils nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2018 und 2019 differenzieren)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis oder nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil der Leiharbeitskräfte, die weniger verdienen als vergleichbare Beschäftigte?

7

Wie viele Leiharbeitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 absolut und prozentual nach einem, drei, sechs, neun, zwölf, 15 und 18 Monaten

a) wieder arbeitslos gemeldet;

b) in einem anderen Verleihunternehmen beschäftigt;

c) in einem Arbeitsverhältnis außerhalb der Leiharbeit beschäftigt,

d) und wie viele Leiharbeitskräfte wurden vom Entleihbetrieb übernommen (bitte jeweils nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2018 und 2019 differenzieren)?

8

Hat die Corona-Pandemie nach Ansicht der Bundesregierung die Leiharbeitsbranche anders getroffen als andere Branchen, und falls ja, sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie einen gesonderten politischen Handlungsbedarf bei der Regulierung der Leiharbeitsbranche?

Berlin, den 17. August 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen