[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf
Lambsdorff, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32162 –
Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen
in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen (MRV)
spielen weltweit eine wichtige Rolle in der Dokumentierung von
Menschenrechtsverletzungen, bei der Hilfeleistung für Opfer von Menschenrechtsverletzungen
und in der öffentlichen Sensibilisierung über Menschenrechte. Darüber hinaus
leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Straflosigkeit und für
Gerechtigkeit für Betroffene von Menschenrechtsverstößen. Auch
Medienschaffende und Dissidenten in repressiven Staaten tragen dazu bei.
Regierungen, die ihrer menschenrechtlichen Schutzpflicht nicht ausreichend
nachkommen oder gar die Menschenrechte selber verletzen, versuchen daher häufig,
diese Arbeit zu verhindern. MRV und weitere Akteure, die auf Missstände
öffentlich aufmerksam machen, sind in ihren Heimatländern oft großen Risiken
durch Bedrohung und Verfolgung ausgesetzt und werden oftmals selber Opfer
von Menschenrechtsverletzungen (
https://www.ohchr.org/en/issues/srhrdefend
ers/pages/challenges.aspx;
https://www.brot-fuer-die-welt.de/themen/mensche
nrechtsverteidiger/). Laut der Nichtregierungsorganisation CIVICUS sind
aktuell 114 Länder von ernsthaften Einschränkungen der zivilgesellschaftlichen
Handlungsspielräume betroffen (
https://findings2020.monitor.civicus.org/dow
nward-spiral.html).
Auch in Deutschland ist die Sicherheit ausländischer Aktivisten und
Aktivistinnen oder derjenigen, die sich für die Menschenrechte in autoritären Staaten
einsetzen, nicht zwangsläufig gewährleistet. Ausländische Geheimdienste sind
in Deutschland und in der Europäischen Union (EU) tätig und nutzen
physische Überwachung, Cyberangriffe und verschiedene Aufklärungsaktivitäten,
um u. a. Zugang zu sensiblen Informationen zu erlangen, Einfluss auf ihre
Staatsbürger und Staatsbürgerinnen im Ausland auszuüben sowie diese
einzuschüchtern und in einzelnen Fällen Kritiker zu ermorden (
https://www.bmi.bu
nd.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb-2020-g
esamt.pdf). Die Enthüllungen über den Einsatz und den Missbrauch der
Spähsoftware Pegasus haben erneut deutlich gemacht, wie Autokraten versuchen,
MRV, Oppositionelle und Medienschaffende über die Grenzen ihres eigenen
Landes hinaus mithilfe digitaler Technologien zu unterdrücken (
https://netzpol
itik.org/2021/pegasus-der-staatstrojaner-skandal-im-ueberblick/,
https://www.t
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32565
19. Wahlperiode 23.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 23. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
agesschau.de/investigativ/ndr-wdr/spaeh-software-pegasus-deutschland-10
1.html). Die Bundesregierung erkennt die Gefahr durch ausländische
Nachrichtendienste an, deren Aktivitäten laut eigener Aussage in Deutschland in
den vergangenen fünf Jahren zugenommen haben. Laut dem Präsidenten des
Bundesnachrichtendienstes ist das „Niveau von Spionageaktivitäten gegen
deutsche Interessen (…) auf einem Stand wie zu Zeiten des Kalten Krieges
oder sogar darüber“ (
https://www.tagesspiegel.de/politik/berlin-ist-hauptstadt-
der-spione-das-sind-die-wichtigsten-aussagen-der-geheimdienstchefs/2596084
8.html). Diese Aktivitäten richten sich insbesondere gegen in Deutschland
lebende Oppositionelle anderer Staaten, die „regelmäßig Ziel von
Ausspähungen und zum Teil Opfer weitergehender Aktionen – bis hin zu Maßnahmen
gegen Leib und Leben“ werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22678). Aus
Sicht der Fragesteller hat die Bundesregierung eine klare Verantwortung, ihre
Bemühungen zum Schutz von MRV, Dissidenten und Medienschaffenden in
Deutschland vor ausländischer Verfolgung und Bedrohung deutlich zu
erhöhen und deren Sicherheit zu gewährleisten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die
Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung aber zu der Auffassung gelangt,
dass die Beantwortung der Fragen 25 bis 25b nicht offen erfolgen kann, da
niedrige statistische Werte bzw. absolute Zahlenangaben ggf. Rückschlüsse
zulassen, die dem Schutzcharakter der Initiative zuwiderlaufen bzw. die
Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen sowie ihr Leib und Leben
gefährden könnten. Die Antworten auf die genannten Fragen waren daher
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen und werden dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
2. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Soweit
parlamentarische Anfragen jedoch Umstände betreffen, die aus Gründen des
Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu
prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem
parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 17 und 22 aus Gründen des
Staatswohls teilweise nicht offen erfolgen kann. Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung
des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung
von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer
Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse
auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung
entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Nach der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
schädlich sein können, entsprechend einzustufen. Eine offene Beantwortung
der Frage könnte dazu führen, dass die Beziehungen der Nachrichtendienste
des Bundes zu ausländischen Nachrichtendiensten beeinträchtigt werden. Es
wäre damit zu rechnen, dass Nachrichtendienste der betroffenen Staaten den
Nachrichtendiensten des Bundes nicht mehr als verlässlichen bzw.
vertrauenswürdigen Partner ansehen würden, wenn eine Stellungnahme zu den
Informations- bzw. Auskunftsersuchen öffentlich würde. Die erbetenen
Auskünfte sind zudem geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen
enthalten, die aus der Führung nachrichtendienstlicher Quellen stammen. Es
ist nicht auszuschließen, dass im Falle einer Veröffentlichung von
Informationen aus diesem Aufkommen Rückschlüsse auf Quellen gezogen werden
können. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der
Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche
Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum
einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen.
Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die
bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt
nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen
Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch
Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste
des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland somit schädlich sein. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem
VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden dem Deutschen
Bundestag gesondert übermittelt.
3. Gegenstand der Fragen 3b, 9b und 10b in Teilen sowie der Fragen 8g, 9, 9a,
9c, 10, 10a und 10c in Gänze sind solche Informationen, die in besonders
hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form
nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage-
und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang
begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine
Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die
konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zu besonders schutzwürdigen spezifischen
Fähigkeiten, Kenntnisstand, Ausrichtung und Arbeitsweise der
Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als
auch nichtstaatliche Akteure entsprechende Rückschlüsse ziehen und
entsprechende Abwehrstrategien entwickeln könnten. Dadurch würde die
Erkenntnisgewinnung der Sicherheitsbehörden des Bundes erschwert oder
unmöglich gemacht werden, was einen Nachteil für die Sicherheitsinteressen
der Bundesrepublik Deutschland bedeuten würde.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Ergebnis
gekommen, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Selbst eine VS-Einstufung und
Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall nicht ausreichen, um
der besonderen Sensibilität der angeforderten Informationen für die
Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden des Bundes ausreichend Rechnung zu
tragen. Ein Bekanntwerden der Informationen würde diesen die weitere
Aufklärung geheimdienstlicher Aktivitäten in und gegen die
Bundesrepublik Deutschland erheblich erschweren.
Die erbetenen Auskünfte zu Frage 10c können zudem aufgrund der
Restriktionen der sogenannten „Third-Party-Rule“ nicht erteilt werden.
Die Bedeutung der „Third-Party-Rule“ für die internationale
nachrichtendienstliche Zusammenarbeit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in
seinem Beschluss 2 BvE 2/15 vom 13. Oktober 2016 (Rz. 162-166)
gewürdigt. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von
Informationen der Nachrichtendienste. Nach einer Abwägung zwischen dem
Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden
parlamentarischen Fragerecht andererseits muss hier das Fragerecht
zurückstehen. Eine Bekanntgabe dieser Informationen kann ein Nachteil für das
Wohl des Bundes bedeuten, da durch die Missachtung einer zugesagten und
vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit
anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschwert
würden. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes birgt
das Risiko des Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen
hingenommen werden kann. Die notwendige Abwägung zwischen dem
Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden
parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch die eingestufte
Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage für in
Deutschland lebende ausländische MRV durch ausländische
Nachrichtendienste, insbesondere mit Blick auf die Cybersicherheit?
2. Sind MRV aus bestimmten Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung
besonders bedroht, und wenn ja, aus welchen Ländern?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Einschüchterungsversuche, Spionage und Angriffe gegen ausländische MRV in Deutschland?
a) Wie hat sich diese Lage seit 2010 entwickelt?
b) Welche konkreten Methoden werden nach Kenntnis der
Bundesregierung angewendet?
4. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der aktuellen Gefährdungslage
durch ausländische Nachrichtendienste für in Deutschland lebende
Journalisten, die sich kritisch mit autoritären Staaten beschäftigen bzw. aus
autoritären Staaten stammen, insbesondere mit Blick auf die
Cybersicherheit, und wenn ja, wie lautet diese?
5. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der aktuellen Gefährdungslage
für in Deutschland lebende ausländische Oppositionelle bzw. Dissidenten
durch ausländische Nachrichtendienste, insbesondere mit Blick auf die
Cybersicherheit, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Fragen 1 bis 5 werden, da im Sachzusammenhang stehend, gemeinsam
beantwortet.
Die Aufklärung politischer Gegnerinnen und Gegner im Ausland und insoweit
auch in Deutschland gehört zum Aufgabenspektrum vieler ausländischer
Nachrichtendienste. Zudem besteht eine grundsätzliche Cyberspionagegefahr für in
Deutschland lebende Journalistinnen und Journalisten sowie andere
Personengruppen, die sich kritisch mit bestimmten Staaten beschäftigen bzw. aus diesen
Staaten stammen.
Über die Gefährdung durch Ausspähungsaktivitäten hinausgehend gibt es in
einzelnen Fällen Hinweise auf Bedrohungen gegen die körperliche
Unversehrtheit solcher Personen. Bei den bekannt gewordenen Hinweisen handelt es sich
u. a. um mutmaßliche Bedrohungen/Einschüchterungen, welche fernmündlich,
über Messenger-Dienste und/oder über soziale Netzwerke übermittelt worden
sind. Hinzu kommen mutmaßliche Ausspähhandlungen.
Derzeit liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die auf eine
konkrete Gefährdung von Menschenrechtsverteidigern und
Menschenrechtsverteidigerinnen in Deutschland (MRV) hindeuten. Die Prüfung, ob und inwieweit
Personengruppen oder einzelne Personen konkret gefährdet sind und daher
bestimmte polizeiliche Maßnahmen wie Gefährdetenansprachen oder
Sensibilisierungsgespräche erforderlich werden, obliegt grundsätzlich den örtlich
zuständigen Landespolizeibehörden.
Im Bundeskriminalamt (BKA) werden keine Statistiken im Hinblick auf die
Bedrohung von MRV aus bestimmten Ländern geführt. Das
Bundeskriminalamt führt auch keine Statistiken zu Hinweisen auf Bedrohungen,
Einschüchterungsversuche und Angriffe zum Nachteil von MRV. Daher kann nicht valide
beurteilt werden, wie sich die Lage seit 2010 entwickelt hat.
Deutschland steht als europäisches Hauptaufnahmeland syrischer Flüchtlinge
seit Jahren im Fokus syrischer Nachrichtendienste. Dadurch ergibt sich nach
derzeitigem Erkenntnisstand vor allem mittelbar eine Gefährdung der im
Heimatland verbliebenen Verwandten von MRV bzw. eine individuelle Gefahr für
Leib und Leben bei einer Rückkehr nach Syrien.
Verschiedene nordafrikanische Nachrichtendienste betreiben die Aufklärung
oppositioneller Gruppierungen und Personen in Europa. So ist beispielsweise
ein Hauptaufklärungsziel der ägyptischen Nachrichtendienste die
Muslimbruderschaft, da es sich bei dieser aus Sicht des ägyptischen Staates um eine
terroristische Vereinigung handelt.
Bei der Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sind
diverse Verlautbarungen über staatsnahe Medien sowie auch soziale Medien
bekannt, in denen Drohungen gegen MRV aus Tschetschenien ausgesprochen
werden.
Im Fokus der türkischen Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden sind vor
allem solche Organisationen, die die Türkei als extremistisch oder terroristisch
einstuft. Hierzu zählen insbesondere die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK)
und die Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen. Darüber hinaus
besteht ein erhebliches Aufklärungsinteresse an Vereinigungen und
Einzelpersonen, die in tatsächlicher oder mutmaßlicher Opposition zur türkischen
Regierung stehen. Sofern MRV diesem Spektrum zugerechnet werden, ist davon
auszugehen, dass sich entsprechende Aufklärungsaktivitäten auch gegen diese
richten.
In Deutschland ansässige chinesische Kritikerinnen und Kritiker sowie
Personen, die aus Sicht des chinesischen Staats das Machtmonopol der
Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) in Frage stellen und die „nationale Einheit“
bedrohen, stehen weltweit und damit auch in Deutschland im Fokus der
Aufklärungsbemühungen chinesischer Sicherheitsbehörden. Die Vorgehensweise
staatlicher chinesischer Akteure in Deutschland variiert und umfasst sowohl
offene als auch verdeckte Maßnahmen und zielt darauf ab, Personen aus dem
o. g. Spektrum unter Druck zu setzen, einzuschüchtern, auszuspähen, zu
diskreditieren und gegeneinander auszuspielen. Seitens des BfV wird eine
grundsätzliche Bedrohungslage für MRV aus der Volksrepublik China (VR China)
angenommen, insbesondere, wenn sich diese in Deutschland aktiv gegen die Politik
der KPCh engagieren.
Für die Arbeit der iranischen Nachrichtendienste stellen die Ausspähung und
Bekämpfung oppositioneller Bewegungen und Akteure im In- und Ausland
Schwerpunkte dar. Dabei geht Iran zunehmend entschiedener vor. Aus dem
Ausland stammende Journalistinnen und Journalisten, die sich regimekritisch
gegenüber Iran äußern oder betätigen, können ebenso wie Oppositionelle Ziel
iranischer Nachrichtendienste werden.
Die Aufklärung politischer Gegner durch ausländische Nachrichtendienste
erfolgt nach hiesiger Einschätzung sowohl über niedrigschwellige Mittel wie
OSINT (Open Source Intelligence) oder Meldeportale im Internet, als auch
unter Nutzung nachrichtendienstlicher Mittel (HUMINT – Human Intelligence,
SIGINT – Signals Intelligence). Zudem besteht eine grundsätzliche Gefährdung
von ausländischen MRV durch Cyberspionage in Deutschland.
Einschüchterungsversuche im Informationsraum können über staatliche/
staatsnahe Medien, aber auch über soziale Medien erfolgen.
Bezüglich weiterer Auskünfte zur konkreten Methodik ausländischer
Nachrichtendienste zu Frage 3b ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zur
Auffassung gelangt, dass diese nicht, auch nicht eingestuft, erteilt werden
können. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 3) wird verwiesen.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ausländische
Cyberspionage und Cyberangriffe gegen MRV, ausländische Dissidenten und
Medienschaffende in Deutschland?
Der Bundesregierung ist der Einsatz von Malware gegen Dissidentinnen und
Dissidenten bekannt, die vermutlich von staatlichen Stellen ausgebracht wurde.
a) Welche Prozesse und Maßnahmen gibt es, um Betroffene zu
unterstützen bzw. die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen,
Betroffene zu unterstützen?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt über seine
Webseiten und Social-Media-Kanäle umfangreiche Empfehlungen zur IT-
Sicherheit zur Verfügung, die auch relevant für den Schutz vor Angriffen auf
Einzelpersonen sind. Darüber hinaus pflegt das BSI Kooperationen mit der
Zivilgesellschaft (u. a. in einem Branchenarbeitskreis Medien mit Medienhäusern
und Fachverbänden). In Fällen, in denen das BSI von Angriffen auf in
Deutschland befindliche Personen/Institutionen erfährt, informiert CERT-Bund
(Computer Emergency Response Team der Bundesverwaltung) die Betroffenen und
gibt Empfehlungen zur Härtung der IT.
Das BfV bietet die Durchführung von Präventions- und
Sensibilisierungsmaßnahmen an.
b) Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um den Schutz in
Deutschland lebender Personen vor ausländischer Cyberspionage und
ausländischen Cyberangriffen zu erhöhen?
Das BSI aktualisiert regelmäßig und bei Bedarf seine öffentlichen
Empfehlungen und Sensibilisierungsdokumente. Der Austausch mit der Zivilgesellschaft
wird stetig weitergeführt.
7. Welches mittelbare Risiko für die Betroffenen geht aus Sicht der
Bundesregierung von ausländischen Politikern sowie staatlichen Stellen aus, die
in Deutschland lebende Staatsbürger dieser Staaten im Internet,
insbesondere in den sozialen Medien, öffentlich beleidigen und bedrohen?
Generell besteht die Gefahr, dass derartige Veröffentlichungen seitens
ausländischer staatlicher Stellen zu Reaktionen bei hier lebenden Menschen führen, die
bis hin zu Gewalttaten reichen. Aus Sicht der Spionageabwehr erscheint dies
aktuell insbesondere für die türkeistämmige, die tschetschenische sowie die
iranische Diaspora virulent.
Die teilweise aggressive Rhetorik der türkischen Politik gegenüber
Andersdenkenden kann geeignet sein, Teile der türkeistämmigen Bevölkerung in
Deutschland aufzubringen. Gefährdungen könnten sich in der Folge durch
aufgebrachte, aber eigeninitiativ vorgehende Gewalttäterinnen und Gewalttäter
ergeben.
Für in Deutschland lebende Personen tschetschenischer Herkunft besteht ein
vergleichsweise hohes Risiko, dass diese bedroht oder gewalttätig angegangen
werden, sei es durch von der Kadyrow-Administration beauftragte Stellen/
Personen oder durch Personen, die sich durch entsprechende Verlautbarungen
dazu aufgerufen fühlen.
Auch Personen, die sich gegen das iranische Regime exponieren, müssen damit
rechnen, in das Visier der dortigen Nachrichtendienste zu geraten. Ebenso sind
Desinformation und Propaganda Mittel, um Oppositionelle öffentlich zu
diskreditieren.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz der
Überwachungssoftware Pegasus gegen MRV, Dissidenten und
Medienschaffende in Deutschland bzw. in der EU?
Der Bundesregierung liegen bislang keine über die öffentliche
Berichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
a) Wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung deutsche Staatsbürger
mit der Software überwacht?
b) Wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung ausländische Bürger,
die sich in Deutschland aufhalten, mit der Software überwacht?
Die Fragen 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 der
Abgeordneten Joana Cotar auf Bundestagsdrucksache 19/31996 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/32246 verwiesen.
c) Plant die Bundesregierung, weitere Kenntnisse über diesen Einsatz
von Pegasus in Deutschland und in der EU zu sammeln und einen
möglichen Einsatz von Pegasus gegen MRV, Oppositionelle und
Medienschaffende in der EU zu untersuchen (bitte erläutern)?
Die Spionageabwehr des BfV geht im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages
allen Hinweisen auf geheimdienstliche oder sicherheitsgefährdende Tätigkeiten
für fremde Mächte nach, sammelt entsprechende Informationen und wertet
diese aus.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12
und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/32246 verwiesen.
d) Wieso hat sich die Bundesregierung gegen den Kauf von Pegasus
entschieden, das laut verschiedenen Presseberichten 2017 dem
Bundeskriminalamt und 2018 der Zentralen Stelle für die Informationstechnik
im Sicherheitsbereich durch den Hersteller NSO vorgestellt wurde?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/32246
verwiesen.
e) Ist die Bundesregierung mit staatlichen Stellen in Israel in Kontakt
getreten, um der Aufklärung der Spionage mit Pegasus nachzugehen?
In Gesprächen der Bundesregierung mit staatlichen Stellen in Israel ist auch das
Thema NSO/Pegasus angesprochen worden.
f) Ist die Bundesregierung bezüglich der Aufklärung der Spionage mit
Pegasus mit anderen Staaten in Kontakt?
Die Nachrichtendienste des Bundes stehen hierzu im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten mit internationalen Partnern in Kontakt.
Das BSI tauscht sich grundsätzlich zu IT-Sicherheitsvorfällen mit Partnern,
u. a. auf der CERT-Ebene, aus.
g) Hat sich die Bundesregierung zur Aufklärung der Spionage an den
Hersteller der Software gewandt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 3) wird verwiesen.
9. Wie viele der durch CIVICUS identifizierten 114 Länder (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) sind nachrichten- und geheimdienstlich in
Deutschland aktiv (bitte Angabe für die letzten fünf Jahre
aufschlüsseln)?
a) Welche Länder sind dies?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 3) wird verwiesen.
b) Welche Nachrichten- und Geheimdienste dieser Länder sind konkret in
Deutschland aktiv?
Türkische Nachrichtendienstaktivitäten im Sinne der Fragestellung in
Deutschland werden durch den „Milli İstihbarat Teşkilatı“ (MIT) sowie durch den
polizeilichen Nachrichtendienst „Istihbarat Dairesi Başkanliği“ (IDB) ausgeübt.
Die Aktivitäten der russischen Nachrichtendienste im Sinne der Fragestellung
gehen von „Slushba Wneschnej Raswedki“ (SWR), „Glawnoje
Raswedywatelnoje Uprawlenije“ (GRU) und „Federalnaja Slushba Besopasnosti“ (FSB) aus.
Die Aktivitäten chinesischer Nachrichtendienste im Sinne der Fragestellung
gehen vom Ministry of State Security (MSS), dem Military Intelligence
Directorate (MID), dem Network Systems Department (NSD) und dem Ministry of
Public Security (MPS) aus.
Zentrales Nachrichtendienstorgan in Iran ist das Ministry of Intelligence (MO-
IS). Neben dem MOIS ist die auch geheimdienstlich agierende Quds Force der
Iranischen Revolutionsgarden im Sinne der Fragestellung in Deutschland aktiv.
Auch sind Aktivitäten des pakistanischen Nachrichtendienstes Inter-Services
Intelligence (ISI) in Deutschland zu beobachten.
Bezüglich der weiteren Informationen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger
Abwägung der Auffassung, dass die Frage nicht – auch nicht in eingestufter
Form – beantwortet werden kann. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
(Nummer 3) wird verwiesen.
c) Wie viele Agenten bzw. Einsatzkräfte sind für die jeweiligen Länder in
Deutschland aktiv?
Bezüglich der in der Fragestellung erbetenen Informationen zur Anzahl
möglicher Agenten/Einsatzkräfte in Deutschland ist die Spionageabwehr des BfV
nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass die Frage nicht – auch nicht
in eingestufter Form – beantwortet werden kann. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung (Nummer 3) wird verwiesen.
d) Verwenden diese Länder auch nichtstaatliche Akteure (z. B. private
Sicherheits- und Militärunternehmen oder die Organisierte
Kriminalität) als Proxy um deren Ziele umzusetzen?
Einige dieser Staaten greifen sowohl bei der Durchführung von
Spionageaktivitäten, als auch im Zuge der Umsetzung von Einflussoperationen auf in
Deutschland ansässige nicht staatliche Akteure zurück.
10. Wie viele Länder sind generell nachrichten- und geheimdienstlich in
Deutschland aktiv (bitte Angabe für die letzten fünf Jahre
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Agenten bzw. Einsatzkräfte sind momentan in Deutschland
aktiv (bitte Angabe für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 9c und auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
b) Wie viele und welche Nachrichten- und Geheimdienste sind in
Deutschland aktiv?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 und auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung (Nummer 3) verwiesen.
c) Wie viele dieser Länder und Dienste stuft die Bundesregierung als
„Partner“ bzw. „Partnerdienste“ ein, und welchen Anteil haben diese
Partner am Gesamtaufkommen der in Deutschland anfallenden
nachrichten- und geheimdienstlichen Aktivität?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 3) wird verwiesen.
11. Hat die Bundesregierung eine Bewertung des aktuellen
Gefährdungspotenzials für in Deutschland lebende Personen – insbesondere
Dissidenten, MRV und Medienschaffende – durch die Regierungen der folgenden
Staaten und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser
Gefährdungslage
a) Belarus;
b) China und Hongkong;
c) Iran;
d) Russland;
e) Türkei;
f) Vietnam;
g) Ägypten;
h) Syrien?
Gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfSchG) sammelt die Spionageabwehr Informationen über
sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Mächte und wertet diese
aus. Insoweit erfolgt auch eine Bewertung des erfragten
Gefährdungspotenzials. Je nach Ausprägung der Gefährdung passt die Spionageabwehr sodann ihre
Maßnahmen zur Aufklärung und Abwehr derartiger Aktivitäten an, d. h.
intensiviert oder reduziert sie.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle von Ausspähung,
Überwachung oder Bedrohung von in Deutschland lebenden Bürgern aus
den folgenden Staaten durch ihre Regierungen
a) Belarus;
Es liegen Einzelhinweise vor, die Anhaltspunkte für eine Überwachung und
Ausspähung durch belarussische Stellen bieten.
b) China und Hongkong;
Chinesische Sicherheitsbehörden gehen insbesondere gegen in Deutschland
lebende Angehörige der „Fünf Gifte“ sowie gegen Unterstützerinnen und
Unterstützer der Demokratiebewegung in Hongkong mit teils hoher Aggressivität
vor, um diese für eine Zusammenarbeit zu gewinnen oder zumindest von
oppositionellen Aktivitäten abzuhalten. Zu den „Fünf Giften“ zählt die KPCh die
nach Unabhängigkeit strebenden ethnischen Minderheiten der Uiguren und
Tibeter, die regimekritische Falun-Gong-Bewegung, die Anhängerinnen und
Anhänger der Demokratiebewegung und die Befürworterinnen und Befürworter
einer Eigenstaatlichkeit der Insel Taiwan.
Zu den festgestellten Repressionsmaßnahmen, vor allem gegen in Deutschland
schutzsuchende Uiguren, zählt etwa die wiederholte telefonische Kontaktierung
durch Mitarbeitende chinesischer Sicherheitsbehörden aus der Volksrepublik
China. Die Angerufenen werden hierbei durch Inaussichtstellung von Vorteilen
für in China verbliebene Angehörige oder unter Anwendung von Druckmitteln
zur Mitarbeit bei der Beschaffung von Informationen aus dem Umfeld der
uigurischen Diaspora in Deutschland gedrängt.
Sofern sich eine Zielperson der Zusammenarbeit verweigert, werden
regelmäßig repressive Maßnahmen gegen deren Angehörige in China angedroht oder
tatsächlich ergriffen. Betroffene Personen in Deutschland werden in diesem
Zusammenhang von Angehörigen chinesischer Sicherheitsbehörden oftmals direkt
über Rufnummern ihrer Angehörigen in China und in deren Beisein kontaktiert.
In einigen Fällen wurden Personen zudem aufgefordert, ihre telefonische
Erreichbarkeit und Meldeadresse in Deutschland laufend mitzuteilen, sich
hierzulande nicht politisch gegen die KPCh zu engagieren und außerdem
unverzüglich nach China zurückzukehren.
c) Iran;
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
d) Russland;
Fälle von Ausspähung und Überwachungen (Aufklärung) von Bürgerinnen und
Bürgern der Russischen Föderation (RF) sind ein Bestandteil der russischen
nachrichtendienstlichen Aktivitäten, welche durch die Spionageabwehr
festgestellt werden. Fälle von Bedrohungen sind nach hiesiger Einschätzung eher die
Ausnahme.
e) Türkei;
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
f) Vietnam;
Im Rahmen der Bearbeitung des vietnamesischen Nachrichtendienstes wurden
zwar wiederholt nachrichtendienstliche Gefährdungssachverhalte bekannt;
Erkenntnisse zu den einzelnen Vorfällen liegen jedoch ausschließlich in den
Mitteilungen der ermittelnden Polizeibehörden vor, bei welchen die Betroffenen
Anzeige erstattet hatten. Für Vietnam ist – spätestens seit der Entführung des
vietnamesischen Staatsangehörigen Trinh Xuan Thanh im Jahre 2017 –
zumindest von einer abstrakten nachrichtendienstlichen Gefährdungslage für solche
Einzelpersonen und Gruppierungen auszugehen, die von der gegenwärtigen
Regierung Vietnams verfolgt werden.
g) Ägypten;
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
h) Syrien?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle von Ausspähung,
Überwachung oder Bedrohung von deutschen Staatsbürgern durch die
Regierungen der folgenden Staaten
a) Belarus;
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
b) China und Hongkong;
Operationen zur Informationsbeschaffung werden von den chinesischen
Nachrichtendiensten überwiegend unmittelbar aus ihren Zentralen beziehungsweise
regionalen Büros in China gesteuert. Zielpersonen aus Deutschland mit
hochwertigen Zugängen werden bei Aufenthalten in China oder online unter
Legende angesprochen und mit der Aussicht auf Entlohnung angeworben. Im
Rahmen der anschließenden Auftragssteuerung wird regelmäßig auch die
Beschaffung von Informationen über in Deutschland ansässige Kritiker der
chinesischen Regierung angefragt.
c) Iran;
Deutsche Staatsangehörige, die sich regimekritisch gegenüber Iran äußern oder
betätigen, können ebenso wie Oppositionelle Ziel iranischer Nachrichtendienste
werden.
d) Russland;
Auch deutsche Staatsangehörige sind Ziel von nachrichtendienstlichen
Aktivitäten russischer Stellen, wobei gegen sie in der Regel keine Bedrohungen
gerichtet sind.
e) Türkei;
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen. Eine große Zahl der
im Aufklärungsfokus türkischer Nachrichtendienste stehenden Personen hat
(auch) die deutsche Staatsangehörigkeit.
f) Vietnam;
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
g) Ägypten;
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
h) Syrien?
Im März 2017 wurde eine umfangreiche Fahndungsliste syrischer
Nachrichtendienste bekannt. Darauf erfasst waren auch Personen in Deutschland, u. a. aus
den Bereichen Presse und Medien, Politikberatung und Zivilgesellschaft.
Verschiedene behördliche Maßnahmen, die bei Einreise nach Syrien ergriffen
werden sollten, waren auf der Liste vermerkt, darunter auch Befragung und
Verhaftung.
14. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Kapazitäten und
Bereitschaft der Nachrichtendienste der folgenden Staaten, Cyberspionage in
Deutschland durchzuführen, und wenn ja, wie lautet diese
a) Belarus;
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
b) China und Hongkong;
Chinesische Nachrichtendienste verfügen über die Kapazitäten, langfristig und
strategisch angelegte Cyberspionage durchzuführen. Dabei erstrecken sich ihre
Fähigkeiten von zielgerichteten hochkomplexen Angriffen bis hin zu mehreren
parallel durchgeführten weltweiten Angriffskampagnen.
c) Iran;
Iranische Cyberakteure haben ihre technologischen Fähigkeiten zur
Durchführung von Cyberoperationen weiter signifikant erhöht. Dabei standen vor allem
Ziele im Bereich von Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und
Forschung sowie Dissidentinnen und Dissidenten sowie Oppositionelle im
Fokus der Angreifenden.
d) Russland;
Die russischen Nachrichtendienste nutzen in großem Umfang Cyberangriffe.
Die beobachteten Angriffsoperationen sind in der Regel auf
Informationsbeschaffung, also Spionage, ausgerichtet. Die Cyberspionageoperationen sollen
vor allem der Stärkung der äußeren und inneren Sicherheit Russlands, der
Sicherung strategischen Einflusses sowie der Förderung russischer Militär- und
Energieexporte und russischer Spitzentechnologie dienen.
Russische Cyberangriffe haben sich in der jüngeren Vergangenheit
überwiegend gegen Regierungsstellen, Parlamente sowie Politikerinnen und Politiker,
Streitkräfte, supranationale Organisationen, internationale
Wirtschaftsunternehmen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie politische Stiftungen
gerichtet. Zudem stehen regierungskritische Personen, Journalistinnen und
Journalisten, Medienunternehmen, Nichtregierungsorganisationen sowie
internationale Großbanken im Fokus.
e) Türkei;
Es ist nicht auszuschließen, dass die Türkei ihre nachrichtendienstlichen Ziele
auch mittels Cyberoperationen zu erreichen versucht.
f) Vietnam;
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
g) Ägypten;
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
h) Syrien?
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Cyberangriffe gegen in
Deutschland lebende Bürger durch die Regierungen aus den folgenden
Staaten
a) Belarus;
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
b) China und Hongkong;
Erkenntnisse belegen, dass größtenteils Institutionen angegriffen werden.
Vereinzelt kommt es auch zu Angriffen und Angriffsversuchen bei Privatpersonen
durch China.
c) Iran;
Größtenteils werden Institutionen angegriffen. Vereinzelt kommt es auch zu
Angriffen und Angriffsversuchen bei Privatpersonen.
d) Russland;
Es wird auf die Antwort zu Frage 14d verwiesen.
e) Türkei;
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
f) Vietnam;
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
g) Ägypten;
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
h) Syrien?
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.
16. Welche Einschränkungen der Menschenrechte kann die Bundesregierung
aufgrund von ausländischen geheimdienstlichen Tätigkeiten für in
Deutschland lebende Bürger aus den folgenden Staaten feststellen
a) Belarus;
b) China und Hongkong;
c) Iran;
d) Russland;
e) Türkei;
f) Vietnam;
g) Ägypten;
h) Syrien?
Grundsätzlich können nachrichtendienstliche Aktivitäten fremder Staaten zu
einer Beeinträchtigung der Menschenrechte der Betroffenen führen. In der Regel
dürfte diese Beeinträchtigung zumindest solange abstrakt bleiben, wie sich die
Personen in Deutschland aufhalten. Im Einzelfall erscheint dann eine
Beeinträchtigung denkbar, wenn die ausländischen Nachrichtendienste konkrete
Operationen z. B. gegen die körperliche Unversehrtheit ihrer Zielpersonen
durchführen (z. B. Entführungen, Tötungsdelikte).
In der Türkei werden immer wieder aus Deutschland nach dort reisende
türkeistämmige Personen im Zusammenhang mit einem aus Sicht des
Europäischen Menschengerichtshofs rechtsstaatswidrig weit gefassten
Terrorismusbegriffs, wegen Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland, der
Mitgliedschaft in einem in Deutschland eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen
Anliegen oder im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in
den sozialen Medien festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen
wird die Einreise in die Türkei verweigert. Im Falle einer Verurteilung riskieren
Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe, möglicherweise auch lebenslange
erschwerte Haft. Auch Ausreisesperren können für Personen mit
Lebensmittelpunkt in Deutschland mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.
Zu weiteren Erkenntnissen hinsichtlich einzelner Staaten wird auf die Antwort
zu den Fragen 1 bis 5 sowie 11 bis 13 verwiesen.
17. Welche Methoden werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Geheimdienste der folgenden Staaten insbesondere genutzt, um
Informationen über die Tätigkeiten von in Deutschland lebenden MRV zu
gewinnen bzw. um Einfluss auf sie auszuüben?
a) Belarus;
b) China und Hongkong;
c) Iran;
d) Russland;
e) Türkei;
f) Vietnam;
g) Ägypten;
h) Syrien.
Grundsätzlich sind als Methoden zur Erlangung von Informationen
insbesondere Ausspähungen, Befragungen von Personen sowie zielgerichtete Angriffe auf
fremde Computersysteme und -netze (Cyberspionage) in Betracht zu ziehen.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung (Nummer 3) wird verwiesen.*
18. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung allgemein, um
ausländische MRV, Dissidenten und Medienschaffende in Deutschland sowie
deutsche Staatsbürger, die sich kritisch mit repressiven Staaten
beschäftigen, vor ausländischen Angriffen sowie ausländischer Spionage und
Verfolgung zu schützen?
Die Bundessicherheitsbehörden stehen zu derartigen Sachverhalten in einem
ständigen Austausch miteinander, um derartige Straftaten frühzeitig erkennen
und aufklären zu können. Dies gilt auch für den Kontakt zu den Polizeien der
Länder und ausländischen Partnerbehörden.
Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag sammelt und wertet das BfV
Informationen aus, um geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Staaten in Deutschland
aufzuklären und abzuwehren. Bei konkreten Erkenntnissen zu Ausspähungen von
in Deutschland aufhältigen Personen durch fremde Staaten werden diese in der
Regel durch die Spionageabwehr sensibilisiert. Darüber hinaus kann eine
Übermittlung an die zuständigen Polizeibehörden zum Zweck der Gefahrenabwehr
erfolgen. Um ein Bewusstsein für das o. g. geheimdienstliche Vorgehen zu
schaffen und für die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe zu
sensibilisieren, ist das BfV zudem bestrebt, entsprechendes Informationsaufkommen
möglichst offen an politische Bedarfstragende und auch an die Öffentlichkeit
weiterzugeben.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
19. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Sicherheit und Menschenrechte von in Deutschland lebenden Bürgern aus
den folgenden Staaten und deutschen Bürgern, die sich kritisch mit der
Situation in diesen Staaten beschäftigen, zu gewährleisten bzw. zu
schützen
a) Belarus;
b) China und Hongkong;
c) Iran;
d) Russland;
e) Türkei;
f) Vietnam;
g) Ägypten;
h) Syrien?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
20. Inwieweit arbeiten das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat zum Schutz von ausländischen MRV,
Oppositionellen und Medienschaffenden zusammen?
a) Existiert eine behördenübergreifende Strategie, um MRV vor dem
Zugriff ausländischer Geheimdienste und anderer staatlicher Stellen
zu schützen?
b) Existieren Leitlinien oder andere Konzepte im Auswärtigen Amt
oder Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, wie
bedrohte MRV in Deutschland vor dem Zugriff ausländischer
Geheimdienste und anderer staatlicher Stellen geschützt werden können?
c) Beobachtet das Auswärtige Amt bzw. beobachten die
Auslandsvertretungen, wie sich ausländische Politiker und Entscheidungsträger
über MRV in Deutschland äußern?
d) Welche Kanäle nutzt das Auswärtige Amt bzw. nutzen die
Auslandsvertretungen, um Hinweise über Bedrohungen für MRV durch andere
Staaten an die Betroffenen weiterzuleiten?
e) Welche Kanäle nutzt das Auswärtige Amt bzw. nutzen die
Auslandsvertretungen, um Hinweise über Bedrohungen für MRV durch andere
Staaten an andere Bundesministerien und die deutschen
Sicherheitsbehörden weiterzuleiten?
f) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um für
bedrohte MRV, Medienschaffende und Oppositionelle in Deutschland
eine Anlaufstelle für Schutz und Beratung zu schaffen?
Die Fragen 20 bis 20f werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/23519 wird verwiesen.
21. Inwieweit thematisiert die Bundesregierung die Sicherheitslage der
ausländischen MRV, Dissidenten und Medienschaffenden gegenüber den
Bundesländern und den zuständigen Behörden, bzw. in welchen
Formaten und in welchem Umfang tauscht sie sich mit betroffenen Behörden
und den Bundesländern zum Thema aus?
Ein grundsätzlicher Erkenntnisaustausch von Informationen zwischen Bund
und den Ländern wird über das „Gemeinsame Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ) sichergestellt.
Darüber hinaus werden anlassbezogene Besprechungen oder Arbeitsgruppen zu
konkreten Sachverhalten oder Ereignissen genutzt, um Informationen unter den
zuständigen Partnern bei Bund und den Ländern aktuell zu halten.
22. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung gemeinsam mit der EU, um die
Gefährdungslage für MRV aus Drittstaaten in der EU besser
einzuschätzen, Strategien zur Abwehr von Angriffen auf MRV zu entwickeln sowie
Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und den Schutz der
Menschenrechte von ausländischen MRV zu stärken?
Die konkret mögliche Zusammenarbeit und der erforderliche Umfang der
Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten und der EU (hier: EUROPOL) werden
immer gesondert in jedem Einzelfall gemeinsam mit anderen zuständigen
Stellen geprüft.
Es erfolgt ein fallbezogener Austausch mit internationalen Partnerdiensten
sowie auch allgemein zum Modus Operandi fremder Nachrichtendienste.
Insbesondere im Bereich der Oppositionsausspähung und -bekämpfung sowie zu
entsprechenden Einzelsachverhalten und Gegenmaßnahmen nimmt die bi- und
multinationale Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert ein.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 2)
verwiesen.*
23. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung gemeinsam mit internationalen
Gremien (z. B. mit der Internationalen kriminalpolizeiliche Organisation
– Interpol) zum Schutz von ausländischen MRV, Oppositionellen und
Medienschaffenden zusammen?
Die konkret mögliche Zusammenarbeit und der erforderliche Umfang der
Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten und Institutionen (hier: IKPO
Interpol) werden immer gesondert in jedem Einzelfall gemeinsam mit anderen
zuständigen Stellen geprüft.
24. Über welche Sprachkompetenzen verfügt das Hinweistelefon gegen
Extremismus und Terrorismus beim Bundesamt für Verfassungsschutz
aktuell?
Über das Hinweistelefon können rund um die Uhr Hinweise auf Deutsch oder
Englisch abgegeben werden. Montags bis Freitags zwischen 9.00 Uhr und
15.00 Uhr besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Gespräche auf Türkisch
oder Arabisch zu führen.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
a) Ist eine Ausweitung der Sprachkompetenzen geplant (bitte
begründen)?
Eine Ausweitung der Sprachkompetenzen ist nicht geplant. Die mit dem
Hinweistelefon über Jahre gesammelte Erfahrung hat gezeigt, dass Anrufende nur
in sehr seltenen Fällen ein Gespräch in einer anderen als den vorgenannten
Sprachen führen möchten. Scheitert ein Gespräch an der Sprachbarriere,
besteht noch immer die Möglichkeit, über die E-Mail-Adresse des
Hinweisprogramms Kontakt zum BfV aufzunehmen. Diese Adresse wird auf der Webseite
des BfV und in den Publikationen, in denen das Hinweistelefon erwähnt wird,
stets neben der Rufnummer der Hotline angegeben. Zusätzlich verweisen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Gesprächs auf diese
Möglichkeit, sobald sich abzeichnet, dass ein Telefonat nicht zielführend ist. Da das
BfV Menschen unterschiedlichster Herkunft und mit unterschiedlichsten
Vorläufen beschäftigt, deckt die Behörde insgesamt ein breites Spektrum an
Sprachen ab. So ist es in der Regel möglich, einen per E-Mail eingehenden
Hinweis, der nicht auf Deutsch, Englisch, Türkisch oder Arabisch verfasst ist,
zügig zu übersetzen. Aufgrund der Seltenheit derartiger Fälle ist nicht
vorgesehen, die Sprachkompetenzen im Bereich der Erstannahme telefonischer
Hinweise auszubauen.
b) Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, wenn Personen in
Deutschland Hinweise haben oder befürchten, dass Geheimdienstmitarbeiter in
ihrem Umfeld tätig sind?
Neben dem Hinweisprogramm des BfV existieren ähnliche Angebote bei den
Landesbehörden für Verfassungsschutz und auch bei Polizeibehörden. Über die
Ausgestaltung der Angebote (bspw. darüber, ob ein dezidiertes
Hinweisprogramm geschaffen und beworben wird oder ob Hinweise über die allgemeinen
Erreichbarkeiten entgegengenommen und bearbeitet werden) entscheiden diese
Behörden in eigener Zuständigkeit.
c) Wie wird sichergestellt, dass solche Hinweisgeberangebote so
niedrigschwellig wie möglich gestaltet werden?
Das BfV bewirbt sein Hinweisprogramm intensiv, z. B. im
Verfassungsschutzbericht und in speziellen Broschüren der Öffentlichkeitsarbeit sowie besonders
ausführlich im Web-Auftritt des Programms. Dabei wird stets die absolute
Vertraulichkeit der Hinweisgabe hervorgehoben. Auf der Webseite wird
sichergestellt, dass das Angebot schnell gefunden wird: Auf sämtlichen Unterseiten ist
sowohl am oberen als auch am unteren Seitenrand ein Link zur Unterseite des
Hinweisprogramms eingebettet, auf der Startseite findet sich auf halber Höhe
eine mehrsprachig (Deutsch bzw. Englisch – je nach Master-Auswahl) sowie
Türkisch und Arabisch gestaltete „Info-Box“ mit den Erreichbarkeiten des
Programms. Überdies ist das Programm auf den Unterseiten „Kontakt“ sowie
„Service Bürger und Betroffene“ prominent platziert.
25. Wie viele Bewerbungen hat die Elisabeth-Seibert-Initiative bislang
erhalten (bitte nach Jahr, Region, Programmleitlinie und Status der
Bewerbung aufschlüsseln)?
a) Wie viele Menschen haben im Rahmen der Elisabeth-Seibert-
Initiative bislang in Deutschland einen Schutzaufenthalt erhalten
(bitte nach Herkunftsland, thematischem Tätigkeitsbereich und Dauer
des Aufenthalts aufschlüsseln)?
b) Wie viele Menschen haben im Rahmen der Elisabeth-Seibert-
Initiative bislang einen Schutzaufenthalt an einem sicheren Ort
innerhalb der Herkunftsregion erhalten (bitte nach Herkunftsland,
thematischem Tätigkeitsbereich und Dauer des Aufenthalts aufschlüsseln)?
Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung geht zunächst davon aus, dass vorliegend die Elisabeth-
Selbert-Initiative gemeint ist.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 1) wird verwiesen.*
c) Wie ist der aktuelle Status der Programmleitlinie 3 für Vor-Ort-Hilfen
zum Schutz von MRV?
Für Programmlinie 3 wurde eine Richtlinie erarbeitet, die derzeit noch auf
haushaltsrechtliche Vorgaben hin geprüft wird.
26. Wie macht die Bundesregierung auf die Elisabeth-Seibert-Initiative in
Drittländern aufmerksam, um ein möglichst großes Bewusstsein der
Zielgruppe zu schaffen?
Die Elisabeth-Selbert-Initiative wird über zivilgesellschaftliche Netzwerke im
In- und Ausland sowie öffentlich über ihren Internet-Auftritt beworben. Die
Auslandsvertretungen wurden über die innerhalb der Initiative bestehenden
Unterstützungsmöglichkeiten informiert.
27. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Bewerbungsverfahren so
unbürokratisch und niedrigschwellig wie möglich ist?
In welchen Sprachen können MRV sich für das Programm bewerben?
Informationen zur Initiative und zum Bewerbungsverfahren liegen in sieben
Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch,
Spanisch) vor. Antragsdokumente liegen auf Englisch vor und können derzeit
in englischer, französischer und spanischer Sprache ausgefüllt werden.
28. Hat die Bundesregierung die erste Phase der Elisabeth-Seibert-Initiative
bewertet, und wenn ja, wie lautet diese Bewertung?
Ist eine Ausweitung geplant (bitte begründen)?
Die Bundesregierung bewertet es als Erfolg, dass trotz der pandemiebedingt
erschwerten Bedingungen für die Organisation von Einreisen aus dem Ausland
die ersten Schutzaufenthalte in Deutschland im Rahmen der Initiative realisiert
werden konnten. Die Anzahl der Anfragen und der Bewerbungen belegen den
Bedarf für ein solches Schutzprogramm für Menschenrechtsverteidigerinnen
und Menschenrechtsverteidiger. Die Elisabeth-Selbert-Initiative soll weiter
ausgebaut werden.
29. Wie stellt die Bundesregierung die Sicherheit der Teilnehmer der
Elisabeth-Seibert-Initiative während ihres Aufenthalts in Deutschland
sicher?
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist Deutschland ein sicherer
Aufenthaltsort für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger
aus Drittländern.
a) Werden Teilnehmer im Bereich Cybersicherheit beraten und durch die
Initiative unterstützt?
Die Elisabeth-Selbert-Initiative nutzt verschlüsselte Kommunikation mit
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern. Teilnehmende
erhalten Schulungen in sicherer Kommunikation sowie eine Handreichung zu
sicherer digitaler Kommunikation. Im Rahmen der Begleitaktivitäten können
Teilnehmende ggfs. weitere Beratungen zu digitaler Sicherheit beanspruchen.
b) Sind Fälle von Cyberspionage oder Cyberangriffen gegen Teilnehmer
der Initiative der Bundesregierung bekannt?
Derzeit sind keine Fälle von Cyberspionage oder Cyberangriffen gegen
Teilnehmende der Elisabeth-Selbert-Initiative bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]