[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd
Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32172 –
Blow-ups und Hitzeschäden auf Bundesfernstraßen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Hohe Temperaturen im Sommer stellen eine besondere Belastung für die
Verkehrsinfrastruktur dar. Insbesondere die vielbefahrenen Bundesfernstraßen, die
durch den Schwerlastverkehr zusätzlich beansprucht werden, nehmen dadurch
in regelmäßigen Abständen Schaden. Neben den besonders gefährlichen
Hitzeaufbrüchen (sogenannte Blow-ups) kann es auch zu Abplatzungen und
Aufwölbungen der Fahrbahn kommen. Bereits in diesem Jahr kam es zu
zahlreichen Hitzeschäden, etwa auf der A 15 zwischen Bademeusel und Forst
(Quelle:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/06/autobahn-a15-forst-bade
meusel-spree-neisse-hitzeschaeden-vollsperrung.html), der A 9 bei Brück
(Quelle:
https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Brueck/Sta
u-zu-erwarten-Hitzeschaeden-auf-Autobahn-9-bei-Brueck-muessen-spontan-r
epariert-werden) oder der A 1 zwischen Rheinfeld und dem Kreuz Lübeck
(Quelle:
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/A1-Hitzeschaede
n-bei-Reinfeld-und-Scharbeutz-repariert,autobahn3056.html).
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der auf
Bundesfernstraßen aufgetretenen Blow-ups und sonstigen Hitzeschäden in den
vergangenen fünf Jahren, einschließlich 2021 (bitte tabellarisch unter
Nennung der betroffenen Bundesfernstraßen aufschlüsseln)?
Von den Straßenbauverwaltungen der Länder wurden der Bundesregierung in
den Jahren 2015 bis Ende 2020 folgende Hitzeschäden an
Betonfahrbahndecken gemeldet:
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32475
19. Wahlperiode 15.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 14. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Land Jahr Datum BAB Betr.-km Fahrtrichtung Schadensbild
BY
2015
02.07.2015 A 92 24,350 München Rissbildung, schollenartiges Aus-brechen, Abplatzungen
04.07.2015 A 7 707,600 Würzburg
Rissbildung, schollenartiges
Ausbrechen, Abplatzungen, vertikale
Plattenauslenkung
16.07.2015 A 92 24,790 Deggendorf Abplatzung
17.07.2015 A 92 24,950 Deggendorf Abplatzung
2019 26.06.2019 A 92 62,700 München
Abplatzungen 1 FS, gem.
Formblatt Ausknicken, Strecke mit
Entspannungsstreifen,
BB
2015
08.06.2015 A 10 25,057 West Asphaltüberbauung: Aufwölbung des Asphaltes
06.07.2015 A 24 173,188 Hamburg Asphaltüberbauung: Aufwölbung des Asphaltes
2018
29.05.2018 A 10 172,600 Hannover vertikale Plattenauslenkung, Beton mit Asphalt überbaut
30.05.2018 A 10 45,150 West AD Spreeau Abplatzungen, Rissbildung, schol-lenartiges Ausbrechen
07.08.2018 A 15 56,400 Berlin vertikale Plattenauslenkung kl. 5 cm, Beton mit Asphalt überbaut
2019
12.06.2019 A 10 40,400 Süd Abplatzung, vertikale Plattenaus-lenkung kl. 5 cm, Rissbildungen
14.06.2019 A 15 54,880 Berlin Abplatzung, vertikale Plattenaus-lenkung kl. 5 cm, Rissbildungen
26.06.2019 A 11 108,900 Stettin Abplatzung, vertikale Plattenaus-lenkung kl. 5 cm, Rissbildungen
BE 2015
04.07.2015 A 113 18,000 Nord+Süd Vertikale Plattenauslenkung
05.07.2015 A 114 2,300–7,600 Süd Vertikale Plattenauslenkungen
06.07.2015 A 100 6,100–5,300 Nord
Asphaltüberbauung:
Aufwölbungen
BW
2015
02.07.2015 A 5 580,600 Karlsruhe
Abplatzungen, Ausknicken von
Plattenteilen, schollenartiges
Ausbrechen
04.07.2015 A 5 595,500 Frankfurt Vertikale Plattenauslenkungen, Aufwölbung, Abplatzungen
04.07.2015 A 5 609,700 Karlsruhe Ausknicken von Plattenteilen
05.07.2015 A 5 580,200 Karlsruhe Ausknicken und Übereinander-schieben von Plattenteilen
05.07.2015 A 5 602,600 Frankfurt Abplatzungen, geringfügig schol-lenartiges Ausbrechen
2017 21.06.2017 A 6 583,470 Mannheim Abplatzungen, geringfügiges schollenartiges Ausbrechen
NI
2015 03.07.2015 A 7 116,500 Hamburg Ausknicken von Plattenteilen
2018
29.06.2018 A 29 19,500 Osnabrück Abplatzungen, Rissbildung, verti-kale Plattenauslenkung kl. 5 cm
24.07.2018 A 27 149,550 Walsrode oberflächliche Abplatzungen
25.07.2018 A 29 70,750 Osnabrück vertikale Plattenauslenkung kl. 5 cm
2019
25.06.2019 A 29 29,400 Wilhelmshaven Ausknicken von Platten im Seiten-streifen
30.06.2019 A 7 81,950 Hamburg Abplatzungen, lt. Formblatt NI Ausknicken
Land Jahr Datum BAB Betr.-km Fahrtrichtung Schadensbild
RP 2015
08.06.2015 A 1 118,250 Koblenz Rissbildung, Abplatzungen, verti-kale Plattenauslenkung
01.07.2015 A 1 111,210 Trier
Rissbildung, Abplatzungen,
schollenartiges Ausbrechen, vertikale
Plattenauslenkung
ST
2015 05.07.2015 A 9 136,800 Berlin
Ausknicken und
Übereinanderschieben von Plattenteilen,
schollenartiges Ausbrechen,
Aufwölbung Asphaltflickstelle
2018
30.05.2018 A 9 152,000 München oberflächliche Abplatzungen, Riss-bildung
31.07.2018 A 9 128,600 Berlin
AKR-geschädigt, Ausknicken von
Plattenteilen Seitenstreifen,
oberflächliche Abplatzungen
2019 09.06.2019 A 36 5,460 Quedlinburg Abplatzungen geringfügig u. Riss-bildung
SH
2018
29.05.2018 A 1 75,200 Saarbrücken Rissbildungen
29.05.2018 A 1 32,600 Hamburg oberflächliche Abplatzungen, Riss-bildung
2019
05.06.2019 A 1 76,850 Hamburg
oberflächliche Abplatzungen und
eine vertikale Plattenauslenkung
kl. 5 cm
30.06.2019 A 1 53,680 Nord
oberflächliche Abplatzungen,
Rissbildung und eine vertikale
Plattenauslenkung kl. 5 cm
2020 21.06.2020 A 1 68,800 Hamburg
oberflächliche Abplatzungen,
Rissbildung und eine vertikale
Plattenauslenkung kl. 5 cm
MV 2019 26.06.2018 A 11 108,900 Stettin
oberflächliche Abplatzungen,
Rissbildung und eine vertikale
Plattenauslenkung kl. 5 cm
Seit dem Jahr 2021 erfolgt die zentrale Erfassung derartiger Schäden durch die
Autobahn GmbH des Bundes. Der Bundesregierung wurden im Jahr 2021 von
der Autobahn GmbH bis dato folgende Schäden gemeldet:
Niederlassung BAB bei Betr.-km Fahrtrichtung Fahrstreifen
Nord A 1 Pansdorf 68,800 HH HS
Nord A 1 Pansdorf 71,700 HH ÜS
Nord A 1 Pansdorf 74,900 HH HS
Nordost A 10 Potsdam-Nord 128,850 AD HVL HS+ÜS
Südwest A 5 Bruchsal 600,550 F 2. ÜS
Nordost A 9 Brück ca. 30 M 2. ÜS
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse in Bezug auf die Altersstruktur der
betroffenen Fahrbahnbeläge?
Die im Fokus stehenden Betonfahrbahnen wurden i. d. R. in den 70er und 80er
Jahren gebaut und sind somit 30 Jahre und älter. Vollständige Angaben zum
genauen Alter der einzelnen Abschnitte liegen der Bundesregierung nicht vor.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Blow-ups durch
sogenannte Alkali-Kieselsäure-Reaktionen (AKR) begünstigt werden, oder ist
der Bundesregierung bekannt, ob auf entsprechend bekannten AKR-
Strecken, ein erhöhtes Aufkommen an Blow-ups zu verzeichnen war?
Der Versagensmechanismus von Hitzeschäden an Betonfahrbahndecken ist
komplex, da i. d. R. eine Kombination ungünstiger Zustände und
Randbedingungen zum Versagen führt. Aus heutiger Sicht spielen neben langjährigen
Witterungseinflüssen und der konstruktiven Ausbildung herstellungs-, erhaltungs-
und alterungsbedingte Imperfektionen bzw. lokale Schädigungen im
Betonfahrbahndeckensystem eine Rolle. Durch Alkali-Kieselsäure-Reaktion verursachte
Schädigungen wurden im Zuge der bekannten AKR-Strecken nicht verstärkt
verzeichnet.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der aus
Hitzeschäden resultierenden Unfälle?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der daraus
resultierenden Verkehrseinschränkungen (bitte tabellarisch unter Nennung
der betroffenen Bundesfernstraßen aufschlüsseln) in Form von
a) Geschwindigkeitsbegrenzungen,
b) punktuellen Sperrungen von Fahrbahnabschnitten,
c) Vollsperrungen?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Kenntnisse vor, da die
Aufnahme etwaiger Unfälle im Verantwortungsbereich der Landesbehörden
(Polizei/Autobahnpolizei) liegt. Die Anordnung straßenverkehrsrechtlicher
Maßnahmen fiel bis zum 1. Januar 2021 in die Zuständigkeit der Länderverwaltungen.
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
den Bundesländern und der Autobahn GmbH, um Hitzeschäden auf
Bundesfernstraßen vorzubeugen?
7. Welche Maßnahmen des Drei-Punkte-Aktionsplans gegen Hitzeschäden
auf Bundesautobahnen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt?
a) Wie viele (zusätzliche) Kontrollfahrten wurden in Hitzeperioden nach
Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt?
b) Wie viele „Verdachtsstrecken“ wurden nach Kenntnissen der
Bundesregierung frühzeitig erkannt und grundhaft erneuert (bitte tabellarisch
unter Nennung der betroffenen Bundesfernstraße und des Datums der
Erneuerung aufschlüsseln)?
c) Plant die Bundesregierung zeitnah eine Überarbeitung des
Aktionsplans?
Die Fragen 6 bis 7c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Sommer
2014 einen Drei-Punkte-Aktionsplan gegen Hitzeschäden auf
Bundesautobahnen gestartet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/13150
verwiesen.
Parallel zur Umsetzung des Aktionsplans wurden durch die Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) die Wirkungszusammenhänge von Hitzeschäden an
Betonfahrbahndecken umfangreich erforscht. In Zusammenarbeit mit den
Landesstraßenbauverwaltungen wurde so u. a. ein Messstellennetz zur Ermittlung der
wesentlichen Einflussgrößen auf den Schädigungsprozess durch
Hitzeeinwirkungen aufgebaut und in Betrieb genommen. Ferner wurde ein
Berechnungsmodell zur Beschreibung des Zusammenhangs zwischen externen Faktoren und
Temperatur- bzw. Spannungszuständen in der Fahrbahn entwickelt, getestet und
softwaretechnisch implementiert. Auf dieser Basis konnte ein
Handlungsprozedere für den operativen Bereich (z. B. Autobahnmeistereien, Polizei) entwickelt
werden, womit Empfehlungen – z. B. zur temporären Anordnung von
Tempobeschränkungen und/oder verstärkte Kontrollfahrten – erheblich präziser
vorgenommen werden können.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu Kontrollfahrten vor,
da diese bis 1. Januar 2021 in die Zuständigkeit der Straßenbauverwaltungen
der Länder fielen. Die regelmäßigen Kontrollfahrten erfolgen bei Bedarf
täglich, in besonderen Situationen ist der Takt verdichtet worden.
Als Maßnahme zur wirksamen Vorbeugung gegen
verkehrssicherheitsgefährdende Hitzeschäden wurden durch die Landesstraßenbauverwaltungen in BAB-
Abschnitten, in denen noch nach altem Regelwerk hergestellte Fahrbahndecken
minderer Schichtdicken unter Verkehr liegen, Entspannungsstreifen über den
ganzen Querschnitt hergestellt. Diese Maßnahme wurde insbesondere in
Ländern BY (A 3, A 92, A 93, A 94), RP (A 1, A 3) und BW (A 5, A 6, A 7)
großflächig umgesetzt.
Der Drei-Punkte-Aktionsplan gegen Hitzeschäden auf Bundesautobahnen soll
fortwährend umgesetzt werden. Zudem steht die BASt bzgl. der
Vermeidungsstrategien gegen Hitzeschäden im fachlichen Austausch mit der
Autobahn GmbH des Bundes.
8. Liegen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Kenntnisse über den
Zusammenhang von Straßenschäden durch Hitze und Unfallgeschehen
vor?
9. Wenn nein, sind entsprechende Forschungsvorhaben geplant?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen singulär auftretenden
hitzebedingten Straßenschäden und dem Unfallgeschehen liegen der BASt nicht
vor.
Im Rahmen der BASt-Forschung stehen Strategien zur Vermeidung von
Hitzeschäden sowie zur Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an den Klimawandel
im Fokus der Untersuchungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]