Haftungsverzicht gegenüber Flüchtlingsbürgen – Stand 30. Juni 2021
der Abgeordneten Stephan Brandner, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Kleinen Anfrage „Haftungsverzicht gegenüber Flüchtlingsbürgen“ (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/8299) wurde unter anderem erfragt, wie viele Ausländer seit dem Jahr 2013 nach Deutschland eingereist sind, nachdem sie eine Aufenthaltsgewährung gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben, die unter der Maßgabe erfolgte, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgegeben wird. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2021 nach Deutschland eingereist, nachdem sie eine Aufenthaltsgewährung gemäß § 23 AufenthG erhalten haben, die unter der Maßgabe erfolgte, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abgegeben wird (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2021 gemäß § 68 Absatz 1 AufenthG der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie vielen von den in Frage 2 erfragten Verpflichtungsgebern wurden zur Erstattung der Kosten tatsächlich herangezogen, wie viele von ihnen haben die gegen sie gerichtete Forderung tatsächlich erfüllt, und bei wie vielen von ihnen wurde die gegen sie gerichtete Forderung erlassen (bitte jeweils nach Bundesländern und Jahresscheiben aufschlüsseln)?