Die Leitung bundesministerieller Abteilungen durch Ministerialdirigenten (Besoldungsgruppe B6 der Bundesbesoldungsordnung) mit ruhegehaltsfähiger Zulage (Folgefragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32060)
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Alexander Müller, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Die Leitung bundesministerieller Abteilungen durch Ministerialdirigenten (Besoldungsgruppe B6 der Bundesbesoldungsordnung) mit ruhegehaltsfähiger Zulage auf Bundestagsdrucksache 19/32060 schildert der Bundesregierung die erfragten Zahlen und Entwicklungen für Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten der obersten Bundesbehörden. In den Bundesministerien sind neben Beamtinnen und Beamten zudem sowohl tariflich wie außertariflich Beschäftigte tätig. Aus diesem Grund möchten die Fragesteller die Bundesregierung im Folgenden nach ergänzenden Informationen zu außertariflich Beschäftigten befragen.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ist. Ausnahmen von diesem Geltungsbereich sind unter anderem für Beschäftigte als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), wenn ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind, oder Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes regelmäßiges Entgelt erhalten (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.html). Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, deren regelmäßiges Entgelt über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgeht, werden im Folgenden als außertariflich Beschäftigte bezeichnet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Abteilungsleiter wurden bzw. werden seit Amtseinführung der gegenwärtigen Bundesregierung im Jahr 2018 in obersten Bundesbehörden analog zur Besoldungsgruppe B 9 außertariflich beschäftigt (AT (B 9); bitte nach Jahren und oberster Bundesbehörde sortiert angeben)?
Wie haben sich diese Zahlen gegenüber der vorigen Bundesregierung (Kabinett Merkel III) verändert?
Wie viele Abteilungsleiter wurden bzw. werden seit Amtseinführung der gegenwärtigen Bundesregierung im Jahr 2018 in obersten Bundesbehörden analog zur Besoldungsgruppe B 6 außertariflich beschäftigt (AT (B 6); bitte nach Jahren und oberster Bundesbehörde sortiert angeben)?
Wie haben sich diese Zahlen gegenüber der vorigen Bundesregierung (Kabinett Merkel III) verändert?
Wie viele der analog zur Besoldungsgruppe B 6 außertariflich beschäftigten Abteilungsleiter erhielten bzw. erhalten eine ruhegehaltsfähige Zulage (bitte nach Jahren und oberster Bundesbehörde sortiert angeben)?
Wie haben sich diese Zahlen gegenüber der vorigen Bundesregierung (Kabinett Merkel III) verändert?
Wie viele der analog zur Besoldungsgruppe B 9 außertariflich beschäftigten Angestellten der obersten Bundesbehörden wurden bzw. sind seit Amtseinführung der gegenwärtigen Bundesregierung im Jahr 2018 zu inter- bzw. supranationalen Organisationen entsandt bzw. diesen zugewiesen (bitte nach Jahren und oberster Bundesbehörde sortiert angeben)?
Wie haben sich diese Zahlen gegenüber der vorigen Bundesregierung (Kabinett Merkel III) verändert?
Wie viele der analog zu den Besoldungsgruppen B 3 und B 6 außertariflich beschäftigten Angestellten der obersten Bundesbehörden wurden bzw. sind seit Amtseinführung der gegenwärtigen Bundesregierung im Jahr 2018 zu inter- bzw. supranationalen Organisationen entsandt bzw. diesen zugewiesen (bitte nach Jahren und oberster Bundesbehörde sortiert angeben)?
Wie haben sich diese Zahlen gegenüber der vorigen Bundesregierung (Kabinett Merkel III) verändert?
Wie viele der B-6-besoldeten Abteilungsleiter übten oder üben genehmigungs- bzw. anzeigepflichtige Nebentätigkeiten aus (bitte nach Jahren, oberster Bundesbehörde und Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht sortiert angeben)?
Wie haben sich diese Zahlen gegenüber der vorigen Bundesregierung (Kabinett Merkel III) verändert?
Wie viele der B-9-besoldeten Abteilungsleiter übten oder üben genehmigungs- bzw. anzeigepflichtige Nebentätigkeiten aus (bitte nach Jahren, oberster Bundesbehörde und Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht sortiert angeben)?
Wie haben sich diese Zahlen gegenüber der vorigen Bundesregierung (Kabinett Merkel III) verändert?
Wie viele der analog zu der Besoldungsgruppe B 6 außertariflich beschäftigten Abteilungsleiter übten oder üben genehmigungs- bzw. anzeigepflichtige Nebentätigkeiten aus (bitte nach Jahren, oberster Bundesbehörde und Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht sortiert angeben)?
Wie haben sich diese Zahlen gegenüber der vorigen Bundesregierung (Kabinett Merkel III) verändert?
Wie viele der analog zu der Besoldungsgruppe B 9 außertariflich beschäftigten Abteilungsleiter übten oder üben genehmigungs- bzw. anzeigepflichtige Nebentätigkeiten aus (bitte nach Jahren, oberster Bundesbehörde und Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht sortiert angeben)?
Wie haben sich diese Zahlen gegenüber der vorigen Bundesregierung (Kabinett Merkel III) verändert?