Entwicklung der Obduktionszahlen während der Corona-Krise
der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Uwe Witt, Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Trotz großer Bemühungen, die COVID-19-Erkrankung besser zu verstehen, ist über die Pathogenese dieser Erkrankung, deren Ausbreitung innerhalb des menschlichen Körpers oder über die Auswirkungen auf die jeweiligen Organe und Zellen wenig bekannt. Es ist bislang auch unklar, welche prädisponierende, klinisch nicht manifeste pathologische Veränderungen bzw. Grunderkrankungen, z. B. des Lungengewebes, für schwere Verläufe verantwortlich sein könnten.
Der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) und die Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) fordern daher, die Anzahl der Obduktionen von Corona-Verstorbenen zu erhöhen (https://www.pathologie.de/aktuelles/bdp-pressemitteilungen/bv-pressemitteilungen-detailansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1672&cHash=b566f545e6aa47c5dd22ffe1f70e032e, https://www.der-niedergelassene-arzt.de/kommcenter/coronaktuell/news-details/allgemein-innere-medizin/an-corona-verstorbene-sollten-obduziert-werden).
Der Bundesverband Deutscher Pathologen und die Deutsche Gesellschaft für Pathologie widersprachen damit der Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI), bei COVID-19-Verstorbenen die innere Leichenschau zu vermeiden (vgl. https://www.pathologie.de/aktuelles/bdp-pressemitteilungen/bv-pressemitteilungen-detailansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1672&cHash=b566f545e6aa47c5dd22ffe1f70e032e).
Im Sachstandsbericht der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages heißt es: „Das RKI gibt seine Empfehlung, Obduktionen auf das Nötigste zu beschränken inzwischen nicht mehr. In den aktuellen Empfehlungen zum Umgang mit SARS-CoV2-infizierten Verstorbenen vom 24. April 2020 wird lediglich auf die äußere Leichenschau eingegangen“ (https://www.bundestag.de/resource/blob/706214/3186743b43670ebb3d93c9566e39eab5/WD-8-032-20-pdf-data.pdf).
Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich daher ein Informationsbedarf zu den aktuellen Empfehlungen und den Einschätzungen der Bundesregierung in Bezug auf die durchgeführte Anzahl von Obduktionen und den Erkenntnissen daraus. Aufgrund der Meldewege der entsprechenden Daten durch das Deutsche Register für COVID-19-Obduktionen am Uniklinikum Aachen gehen die Fragesteller davon aus, dass dem Bundesministerium für Gesundheit die Entwicklung bekannt ist (https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-pathologie/register-covid-19-obduktionen/register-vorstellung/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Sind der Bundesregierung die Zahlen von Obduktionen im Zusammenhang mit COVID-19 international bekannt (bitte ggf. ausführen)?
Welche Daten hat das Deutsche Register für COVID-19-Obduktionen bisher an die Bundesregierung weitergegeben?
Hält die Bundesregierung die Anzahl von Obduktionen im Zusammenhang mit der COVID-19 in Deutschland für ausreichend?