BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evakuierungsaktion durch die Initiative "Luftbrücke Kabul" und aktueller Stand der Aufnahmen aus Afghanistan

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.10.2021

Aktualisiert

09.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/3243615.09.2021

Evakuierungsaktion durch die Initiative „Luftbrücke Kabul“ und aktueller Stand der Aufnahmen aus Afghanistan

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die zivilgesellschaftliche Rettungsinitiative „Luftbrücke Kabul“ hatte Ende August angesichts der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan eine Chartermaschine nach Kabul geschickt, um gefährdete Menschen nach Deutschland zu evakuieren (https://www.kabulluftbruecke.de/). Die Initiative wurde von dem Verein Civilfleet Support, der Seenotrettungsorganisation Sea-Watch und weiteren Einzelpersonen initiiert und in Abstimmung mit der Bundesregierung organisiert (https://www.spiegel.de/ausland/afghanistan-mehr-als-300-menschen-gelingt-mit-deutscher-hilfe-die-flucht-a-19750476-b119-4af0-b13f-211dbabd81dc). Der geplante Konvoi mit rund 170 schutzbedürftigen Passagieren, dem die Botschaft Katars nach Aussage der Initiative zugesagt habe, zum Flughafen Kabul zu fahren, kam jedoch nicht zustande. Die Initiative geht davon aus, dass dies am Fehlen einer Bestätigung durch die Bundesregierung gelegen habe, dass Deutschland die Menschen auf jeden Fall aufnehmen und ausfliegen werde. Schlussendlich konnten nur 18 Menschen, gefährdete Ortskräfte, die für Portugal gearbeitet hatten, mit dem Flieger in Sicherheit gebracht werden, während 180 Sitze leer blieben (https://www.kabulluftbruecke.de/).

Die Initiative „Luftbrücke Kabul“ wirft der Bundesregierung fehlende Unterstützung und massive Widerstände gegen die von ihnen vorbereitete Evakuierung von Schutzbedürftigen aus Afghanistan vor. Die Initiatoren sprechen von einer „bürokratischen und politischen Verhinderungstaktik“ (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-08/afghanistan-luftbruecke-kabul-initiative-bundesregierung-vorwuerfe-evakuierung). Man hätte mehr als 18 gefährdete Personen retten können, so die Initiative, wäre die Rettungsaktion nicht aktiv vom Auswärtigen Amt blockiert worden (dpa-Meldung vom 29. August 2021). In der Nacht auf den 29. August 2021, also bereits nach Ende der Bundeswehrflüge, konnte die private Initiative organisieren, dass doch noch 189 Menschen in Bussen mit US-amerikanischer Unterstützung in den gesicherten Teil des Kabuler Flughafens gebracht und von dort mit einer Militärmaschine der USA ausgeflogen wurden (https://taz.de/Evakuierung-aus-Afghanistan/!5792627/), darunter auch Mitarbeiter deutscher Medien (https://www.rnd.de/politik/afghanistan-luftbruecke-gruenen-politiker-marquardt-mit-schweren-vorwuerfen-gegen-regierung-2TM63IXKNNCSHLOTFRZIFKC2UE.html).

Die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL fordert umfassende Bundes- und Landesaufnahmeprogramme auch für andere schutzbedürftige Personen. Sie wirft der Bundesregierung unter anderem vor, den Familiennachzug zu afghanischen Flüchtlingen seit Jahren verschleppt zu haben und die betroffenen Angehörigen nun zurückzulassen (https://www.proasyl.de/news/die-zurueckgelassenen/). Die Taliban suchten laut Meldungen bereits vor Ort aktiv nach Verwandten von im Westen lebenden Personen (ebd.). Vor Beginn der Luftbrücke in Kabul warteten mehr als 4 000 afghanische Staatsbürger auf einen Termin in deutschen Auslandsvertretungen für ein Visum zum Familiennachzug, nochmal deutlich mehr als noch im Mai 2021 (Nachbeantwortung des Auswärtigen Amts vom 30. August 2021 auf die Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 19/32038 an die Abgeordnete Ulla Jelpke, vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/29430). Auch das UN-Flüchtlingswerk UNHCR fordert von der Bundesregierung Erleichterungen beim Familiennachzug für Flüchtlinge (dpa-Meldung vom 29. August 2021).

Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die Bundesregierung nach 20 Jahren Bundeswehreinsatz für gefährdete Menschen in Afghanistan verantwortlich. Sie kritisieren insbesondere, dass die Bundesregierung die Evakuierung der sogenannten afghanischen Ortskräfte nicht bereits früher begonnen hat. Bereits am 13. Mai 2021 hatte die Initiative „Afghanische Ortskräfte in Sicherheit bringen!“ den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer (CSU) in einem Schreiben darum gebeten, mit einem „Sofortaufnahmeprogramm für diese Personengruppe mit größter Dringlichkeit tätig zu werden“. Auf das bisherige Verfahren zu setzen hieße, die Menschen „schutzlos im Stich zu lassen“ (https://taz.de/Afghanische-Ortskraefte-der-Bundeswehr/!5772109/; Ausschussdrucksache 19(4)848). Während ihrer inzwischen beendeten Evakuierungsmission hat die Bundeswehr 138 afghanische Ortskräfte mit 496 Angehörigen nach Deutschland gebracht (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ortskraefte-afghanistan-109.html). Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) geht Stand 31. August 2021 davon aus, dass bis zu 40 000 frühere Mitarbeiter deutscher Stellen in Afghanistan noch auf ihre Ausreise nach Deutschland warten (https://www.tagesspiegel.de/politik/wir-fuehlen-uns-den-ortskraeften-verpflichtet-merkel-geht-von-bis-zu-40-000-ausreisewilligen-afghanischen-ortskraeften-aus/27519346.html). Zudem stellt das Auswärtige Amt die Aufnahme weiterer gefährdeter Afghaninnen und Afghanen in Aussicht, „etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft“, zumindest wenn sie „die Bundesregierung bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion als besonders gefährdet identifiziert hat“ und ihnen eine Ausreise mit der Bundeswehr in Aussicht gestellt worden war (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg?openAccordionId=item-2478462-6-panel).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Woran ist die Evakuierung im Rahmen der zivilgesellschaftlichen Initiative „Luftbrücke Kabul“ nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung gescheitert?

2

Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Airbus 320 der Initiative „Luftbrücke Kabul“ für viele Stunden am Kabuler Flughafen auf dem Rollfeld warten musste, ohne Kontakt zu deutschen Diplomaten zu bekommen (https://www.spiegel.de/ausland/afghanistan-eine-nacht-in-kabul-a-d3fc3cca-c8ab-4266-9911-d540f82d85b7)?

3

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung gegenüber der Katarischen Botschaft, die laut der Initiative „Kabul Luftbrücke“ den Transport der Schutzsuchenden in einem gesicherten Konvoi zum Flughafen zugesagt hatte, nicht abschließend bestätigt hat, dass Deutschland die Menschen aufnehmen und notfalls auch selbst ausfliegen würde, sollte es mit der Chartermaschine der privaten Initiative wider Erwarten doch nicht klappen, und wenn ja, warum nicht?

4

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Katarische Botschaft darauf gewartet hat, die mit ihnen abgesprochene Liste von zu evakuierenden Personen noch einmal vom Auswärtigen Amt per E-Mail zugeschickt bzw. bestätigt zu bekommen (https://www.rnd.de/politik/afghanistan-luftbruecke-gruenen-politiker-marquardt-mit-schweren-vorwuerfen-gegen-regierung-2TM63IXKNNCSHLOTFRZIFKC2UE.html), und falls ja, weshalb ist dies nicht geschehen, um den Transport der Personen zu ermöglichen?

5

Ist es zutreffend, dass ein sogenannter Letter of Approval des Auswärtigen Amts mit der ausdrücklichen Zusicherung, dass Deutschland die Passagiere des privat organisierten Evakuierungsflugs aufnehmen werde, erst nach mehrfachen Nachfragen an die Kataris verschickt wurde (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-08/afghanistan-kabul-luftbruecke-evakuierung-ortskraefte), wann genau wurde dieses Schreiben letztlich verschickt, und wie erklärt die Bundesregierung ggf. diese zeitliche Verzögerung?

6

Ist es zutreffend, dass der Initiative „Luftbrücke Kabul“ trotz Nachfragen vor der Anlandung in Kabul seitens des Auswärtigen Amts keine Details über den Ablauf des anstehenden Boardings mitgeteilt wurden (instagram.com/erikmarquardt)?

7

Ist es zutreffend, dass das Auswärtige Amt der Initiative „Luftbrücke Kabul“ keine Verbindungsperson in Kabul genannt hat und der Kontakt zu den deutschen Einsatzkräften vor Ort erst durch die US-Amerikaner hergestellt wurde (https://www.dw.com/de/luftbr%C3%BCcke-kabul-man-hat-eine-riesenchance-verpasst/a-59021868), und falls nein, wann nannte wer der privaten Initiative auf welchem Wege eine Verbindungsperson für Absprachen vor Ort?

8

Gab es nach der Landung des Airbus 320 direkte Gespräche bzw. direkten Austausch zwischen der Katarischen Botschaft bzw. Regierung und deutschen Regierungsvertretern bzw. Regierungsvertreterinnen bezüglich des geplanten Evakuierungsflugs durch die Initiative „Luftbrücke Kabul“, und was wurde dabei ggf. besprochen?

9

Welche Anstrengungen haben Vertreter der Bundesregierung bzw. deutscher Behörden unternommen, um in Kabul nach alternativen Passagieren für den Charterflug-Airbus 320 zu suchen, als deutlich wurde, dass die zunächst für den Flug vorgesehenen 170 Personen den Flughafen nicht erreichen würden?

10

Ist es zutreffend, dass drei Journalisten, die mit der Initiative „Luftbrücke Kabul“ nach Kabul gekommen sind und das Flughafengelände verlassen wollten, um vor Ort zu berichten, auf Bitte von deutschen Diplomaten und gegen ihren Willen von US-Offizieren abgeführt und nach Katar abgeschoben wurden (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-08/afghanistan-kabul-luftbruecke-evakuierung-ortskraefte), und falls ja, aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies ggf., und wer hat die Anweisung für dieses Vorgehen erteilt?

11

Gab es bezüglich der Unterstützung der Initiative „Luftbrücke Kabul“ Differenzen zwischen unterschiedlichen Abteilungen bzw. Mitarbeitenden des Auswärtigen Amts, und falls ja welcher Art, auch vor dem Hintergrund, dass bei der privaten Initiative der Eindruck entstand, dass im Auswärtigen Amt „ein Flügelkampf tobt“ (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-08/afghanistan-kabul-luftbruecke-evakuierung-ortskraefte)?

12

Ist es zutreffend, dass Vertreter des Auswärtigen Amts in Kabul Mitgliedern der US-Armee mitgeteilt haben, dass das von der „Luftbrücke Kabul“ gecharterte Flugzeug nicht autorisiert sei, Passagiere zu transportieren (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-08/afghanistan-kabul-luftbruecke-evakuierung-ortskraefte=), und falls ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

Wer erließ ggf. diese Anweisung, und war diese im Sinne der Bundesregierung?

13

Ist es zutreffend, dass deutsche Diplomaten zunächst verhindern wollten, dass das privat organisierte Evakuierungsflugzeug außerplanmäßig afghanische Ortskräfte transportiert, die für Portugal gearbeitet haben (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-08/afghanistan-luftbruecke-kabul-initiative-bundesregierung-vorwuerfe-evakuierung), und falls ja, warum?

14

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan konkret ergriffen, um den Zugang zum Flughafen in Kabul für Menschen, die ausreisen möchten bzw. evakuiert werden sollen, sicher zu gestalten, und welche weiteren Maßnahmen sind ggf. geplant?

Wurden diesbezüglich Gespräche mit den Taliban bzw. Regierungsvertretern und Regierungsvertreterinnen anderer Länder geführt, und mit welchem Inhalt und Ergebnis?

15

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Listen des Auswärtigen Amts von gefährdeten, zu evakuierenden Personen nicht in die Hände der Taliban gelangen, bzw. welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um dies zu verhindern?

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass dies bereits geschehen ist, inwiefern hatte dies negative Folgen für die Betroffenen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, auch mit Blick auf mögliche zukünftige Absprachen mit den Taliban?

16

Ist es zutreffend, dass die Krisenlisten des Auswärtigen Amts mit den Namen schutzbedürftiger Menschen während der Evakuierungsphase teilweise nicht an den Toren des Flughafengeländes vorlagen bzw. nicht an die US-Einsatzkräfte vor Ort weitergegeben wurden (https://www.rnd.de/politik/afghanistan-luftbruecke-gruenen-politiker-marquardt-mit-schweren-vorwuerfen-gegen-regierung-2TM63IXKNNCSHLOTFRZIFKC2UE.html), oder von diesen nicht verwendet bzw. nicht akzeptiert wurden, und falls ja, warum nicht?

17

Wurden die Listen des Auswärtigen Amts mit den von der Initiative „Luftbrücke Kabul“ zur Evakuierung vorgesehenen Personen an den US-amerikanischen Krisenstab vor Ort am Flughafen in Kabul weitergegeben, um die Evakuierung zu koordinieren, und wenn nein, warum ist dies nicht geschehen?

18

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Auswärtige Amt Bedenken hatte, dass bei Weitergabe der von der Initiative „Luftbrücke Kabul“ verwendeten Evakuierungsliste an den US-amerikanischen Krisenstab die Gefahr bestünde, dass die von der Bundesregierung vorgesehene Reihenfolge bzw. Priorisierung der Evakuierungen nicht eingehalten würde, und falls ja, nach welchen Kriterien wurden die Personen auf den Evakuierungslisten des Auswärtigen Amts priorisiert (instagram.com/erikmarquardt)?

19

Wie viele schutzbedürftige Personen wurden seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan mit deutschen Rettungsflügen bzw. mittels anderer Rettungsflüge nach Deutschland evakuiert bzw. in Deutschland aufgenommen, und wie viele dieser Personen sollen noch aufgenommen werden, leben aber noch in Afghanistan oder in Anrainerstaaten (bitte nach Ressorts getrennt darstellen und nach Personengruppen differenzieren: afghanische Ortskräfte und deren Familienangehörige, deutsche Staatsangehörige, Journalisten und Journalistinnen, Menschen- und Frauenrechtsverteidiger und Menschen- und Frauenrechtsverteidigerinnen, gefährdete Familienangehörige von in Deutschland lebenden afghanischen Geflüchteten etc.)?

Geht die Bundesregierung aktuell noch bei weiteren Personengruppen als den genannten von einer Gefährdung aus, welche sind dies ggf., und wie viele von ihnen wurden ggf. seit der Machtübernahme durch die Taliban in Deutschland aufgenommen?

20

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung konkret unternommen bzw. wird sie unternehmen, um den Familiennachzug von Angehörigen afghanischer Geflüchteter, die in Deutschland leben, zu beschleunigen, vor dem Hintergrund, dass die Taliban laut Meldungen vor Ort aktiv nach Verwandten von im Westen lebenden Personen suchen (https://www.proasyl.de/pressemitteilung/ende-der-evakuierung-in-afghanistan-pro-asyl-fordert-umfassende-bundes-und-landesaufnahmeprogramme/), und inwieweit unterstützt die Bundesregierung diese Personen bei der zeitnahen Ausreise aus Afghanistan bzw. aus den Nachbarstaaten Afghanistans nach Deutschland?

Werden auch erwachsene Familienmitglieder, die nicht der sogenannten Kernfamilie angehören, in die Aufnahme miteinbezogen, und falls nein, warum nicht?

Welche Einschätzung hat die Bundesregierung darüber, wie gefährdet Familienangehörige von in Deutschland lebenden afghanischen Geflüchteten derzeit in Afghanistan sind, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wird es insbesondere Anweisungen geben, anhängige Visumsverfahren zum Familiennachzug jetzt schnell, wohlwollend und unkompliziert zu entscheiden, wenn nein, warum nicht?

Wird es afghanischen Familienangehörigen insbesondere ermöglicht werden, Visumsanträge zum Nachzug zu hier lebenden Angehörigen an allen Visastellen oder ggf. auch online oder elektronisch einzureichen, wenn nein, warum nicht?

Wird es insbesondere Anweisungen geben, nicht auf die Vorlage von derzeit nicht oder nur schwer oder unzumutbar zu beschaffenden Dokumenten und Nachweisen zu bestehen und mehr auf andere Mittel der Glaubhaftmachung zu setzen (im Zweifelsfall etwa auch auf Eidesstattliche Versicherungen), zumal unklar ist, inwieweit solche Dokumente zumutbar von Stellen der Taliban beschafft werden könnten und ab wann dies der Fall wäre, wenn nein, warum nicht?

Welche Dokumente, Papiere, Urkunden, Pässe usw. können afghanische Staatsangehörige derzeit zumutbar in Afghanistan bzw. von der Afghanischen Botschaft in Deutschland (bitte differenzieren) beschaffen (bitte ausführen, ggf. wann mit einer Klärung der diesbezüglich offenen Fragen gerechnet wird)?

Wie viele registrierte Terminanfragen zur Beantragung eines Visums auf Familiennachzug von afghanischen Staatsangehörigen gab es zuletzt (bitte nach Visastellen differenzieren), und wie lang war zuletzt die Wartezeit für Termine zur Beantragung solcher Familiennachzugsvisa für afghanische Staatsangehörige an den jeweiligen Visastellen (bitte nach Sitz der Visastellen differenzieren)?

Hat es Personalaufstockungen zur schnelleren Bearbeitung von Visumsanträgen afghanischer Staatsangehöriger gegeben, wenn ja, in welcher Höhe, und an welchen Standorten, bzw. welche Aufstockungen sind noch geplant (bitte ausführen)?

Wie wurde es begründet und wie beurteilt es die Bundesregierung im Nachhinein (bitte differenzieren), dass das Personal zur Visumsbearbeitung in den Auslandsvertretungen in Islamabad und Neu Delhi von Mai 2019 bis Mai 2021 von 47 auf nur noch 39 reduziert wurde (vgl. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/30793), obwohl dort für afghanische Staatsangehörige beim Familiennachzug bereits Wartezeiten von über einem Jahr bestanden (ebd., Antwort zu Frage 7; bitte ausführen)?

Wird das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten verstärkt Visumsanträge im Rahmen des Familiennachzugs, insbesondere afghanischer Staatsangehöriger bearbeiten, und zwar nicht nur „im Rahmen der verfügbaren Ressourcen“ (ebd., Antwort zu Frage 19), sondern infolge einer gezielten Schwerpunkteverlagerung zur Entlastung der diesbezüglichen Visastellen (bitte begründen und darlegen, wie viel Personal im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten bislang dafür vorgesehen war bzw. künftig zum Einsatz kommen soll bzw. womöglich bereits neu entsprechend eingeplant wurde)?

21

Wie oft wurde § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) seit der Machtübernahme durch die Taliban bzw. seit August 2021 zugunsten von afghanischen Familienangehörigen außerhalb der formalen Kernfamilie angewandt, wie viele Visa wurden auf Basis dieser Rechtsgrundlage ausgestellt, und wie viele dieser Personen sind inzwischen eingereist?

Wie viele Visa wurden seit der Machtübernahme durch die Taliban bzw. seit August 2021 auf Basis von § 22 AufenthG an besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan erteilt, und wie viele dieser Personen sind bereits nach Deutschland eingereist?

22

Wie vielen afghanischen Personen, die zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die Taliban bereits einen Antrag auf Familiennachzug zu Angehörigen in Deutschland gestellt hatten, hat die Bundesregierung eine zeitnahe Aufnahme in Deutschland zugesagt, und wie viele der Personen sind inzwischen eingereist?

23

Inwieweit erwägt die Bundesregierung auch schutzbedürftigen Personen eine Ausreise und die Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen, die das Auswärtige Amt nicht bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion als besonders gefährdet identifiziert hat und denen keine Zusicherung erteilt wurde, von der Bundeswehr ausgeflogen zu werden, bzw. wie begründet die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller und Fragestellerinnen willkürliche Priorisierung von Personen, denen es in dem äußerst kurzen Zeitraum bis zum Ende der deutschen Evakuierungsmission gelang, auf eine Liste des Auswärtigen Amts zu gelangen?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die für afghanische Ortskräfte zuständigen IOM-Büros in Kabul und in Masar-i-Scharif im Norden des Landes nach Aussage von Marcus Grotian von „Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte“ für die Ortskräfte physisch zu keinem Zeitpunkt erreichbar bzw. insgesamt nicht arbeitsfähig waren (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/evakuierung-in-afghanistan-kritik-an-un-organisation,Sh2l5j1), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

25

Wie viele Visaverfahren für afghanische Ortskräfte oder anderweitig gefährdete Personen wurden in den IOM-Büros eröffnet bzw. abgeschlossen, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Büro differenzieren und zwischen Ortskräften und anderweitig gefährdeten Menschen aufschlüsseln)?

Inwieweit werden die ggf. eröffneten, aber nicht abgeschlossenen Visaverfahren durch wen und wo weiterbearbeitet?

26

Wann ist mit dem neuen Lagebericht des Auswärtigen Amts zu rechnen, der als Hauptgrundlage für Entscheidungen in Asylverfahren und über Abschiebungen gilt (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-bamf-setzt-vorerst-entscheidungen-ueber-asylantraege-aus-a-8126483e-1f5d-43b8-b208-c4152fbde207)?

27

Wie hat das Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im bisherigen Jahr 2021 über die Asylanträge von afghanischen Asylsuchenden entschieden (bitte zwischen Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig, sonstige Erledigung differenzieren)?

28

Wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungsgerichte im bisherigen Jahr 2021 über Klagen afghanischer Asylsuchender gegen ablehnende Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entschieden (bitte zwischen Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig, sonstige Erledigung differenzieren)?

29

Befürwortet das Bundesinnenministerium gegenüber den Bundesländern den Erlass von Abschiebestoppregelungen in Bezug auf Afghanistan, und wird es darüber hinaus sein Einverständnis für eine Bleiberechtsregelung nach § 23 Absatz 1 AufenthG für afghanische Staatsangehörige erteilen und ggf. eine solche Regelung gegenüber den Bundesländern anregen, und falls nein, warum nicht?

Wie wurde die Versagung des Einverständnisses für eine thüringische Aufnahmeregelung für afghanische Personen mit Angehörigen in Deutschland, die für den Lebensunterhalt sorgen können, begründet (dpa vom 6. September 2021)?

30

Wird sich das Bundesinnenministerium gegenüber den Bundesländern dafür einsetzen, dass angesichts der Unzumutbarkeit von Ausreisen und Abschiebungen nach Afghanistan für eine unabsehbare Zeit an geduldete afghanische Geflüchtete Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt werden, und wenn nein, warum nicht?

31

Wie hat das Bundesinnenministerium bzw. der persönlich angeschriebene Bundesinnenminister auf das Schreiben der Initiative „Afghanische Ortskräfte in Sicherheit bringen!“ vom 13. Mai 2021 (Ausschussdrucksache 19(4)848) reagiert, mit dem sich eine Vielzahl von Afghanistan-Experten (darunter ehemalige Staatsminister, Botschafter, Wehrbeauftragte, Befehlshaber und Generalinspekteure der Bundeswehr, Bundeswehroffiziere, Bundespolizisten, ein ehemaliger NATO-Oberbefehlshaber, viele fachkundige Wissenschaftlerinnen usw.) für ein unbürokratisches „Sofortaufnahmeprogramm“ „mit größter Dringlichkeit“ und parallel zum Abzug der Bundeswehr (ggf. mit Charterflügen) aussprach, weil nur ein „Zeitfenster von wenigen“ Wochen bleibe und das bisherige Einzelfallverfahren „ineffizient“ und „inakzeptabel“ sei und bedeuten würde, die Menschen „schutzlos im Stich zu lassen“ (bitte genau mit Datum und Inhalt der Antwort ausführen)?

Wer hat ggf. wann innerhalb der Bundesregierung entschieden, diesem dringenden Appell für eine schnelle und unkomplizierte Aufnahme der gefährdeten Personen parallel zum Truppenabzug nicht zu folgen, und warum wurde diese Einschätzung von so vielen fachkundigen Menschen mit speziellen Länderkenntnissen zu Afghanistan nach Ansicht der Fragestellenden offenkundig nicht geteilt?

Wieso ist die Bundesregierung trotz dieser fundierten und frühen Warnung von Mitte Mai 2021 zu der Einschätzung gelangt, dass die Aufnahme gefährdeter Personen nicht beschleunigt werden müsse, etwa mit Charterflugzeugen und „Visa on Arrival“ (so die Darstellung des Bundesinnenministeriums in einer Sondersitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 19. August 2021)?

32

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, dass, wie der Abgeordneten Ulla Jelpke von einer Rechtsanwältin zugetragen wurde, zumindest einige jener afghanischen Flüchtlinge, die von der US-Luftwaffe über Deutschland ausgeflogen wurden, von wo ihr Weitertransport in die USA geplant war, sich während ihres Transitaufenthaltes in Deutschland um eine Asylantragstellung bemüht hatten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass das BAMF Asylanträge von afghanischen Betroffenen, die nach Kenntnis der Fragesteller und Fragestellerinnen über eine Rechtsanwältin eingereicht worden waren, nicht annehmen und bearbeiten wollte, weil es auf eine persönliche Antragstellung bestand, zu der die Betroffenen aber nicht in der Lage waren, weil sie vom US-Militär am Verlassen der ihnen zugeteilten Transitunterkunft gehindert worden waren (bitte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ausführen)?

Wo genau werden afghanische Flüchtlinge, die sich auf dem Transit in die USA befinden, in Deutschland untergebracht, und inwiefern gilt in diesen Unterkünften bzw. auf dem Weg vom Flughafen zu diesen nach Auffassung der Bundesregierung deutsches Recht, und gelten die Betroffenen als eingereist (bitte die genauen Rechtsgrundlagen benennen)?

Welche Regelungen gibt es für den Fall, dass in Deutschland aufhältige Personen einen Asylantrag stellen und über eine Rechtsanwältin Kontakt mit dem BAMF herstellen, aber aus Gründen, die sie nicht selbst zu verantworten haben (etwa weil ihnen das Verlassen ihrer Unterkunft verwehrt wird), nicht persönlich vorstellig werden können, und inwiefern ist das BAMF in diesem Fall verpflichtet, selbst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterkunft zu entsenden, um die Asylprüfung und Anhörung vornehmen zu können, bzw. welche Verpflichtung für die Bundesregierung ergibt sich aus der Asylantragstellung, gegenüber den US-Behörden darauf hinzuwirken, dass die Betroffenen in eine Asylerstaufnahmeeinrichtung verbracht werden bzw. nicht vor Beendigung der Asylprüfung oder im Fall einer Schutzzuerkennung ausgeflogen werden dürfen (bitte ausführen)?

Berlin, den 9. September 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen