[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Margit Stumpp,
Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/32437 –
Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gemäß dem letzten Rankingvergleich des FTTH-Councils aus dem Jahr 2018
rangiert die Bundesrepublik Deutschland in der EU-weiten Betrachtung nur
auf Platz 30 (2016 noch Platz 27). Die Liste umfasst Länder mit einer
Penetrationsrate von FTTH- oder FTTB-Zugängen mit mehr als 1 Prozent. Im
Vergleich verfügen hierzulande weniger Haushalte über Zugang zu schnellen
Glasfaseranschlüssen als in Polen oder Rumänien. Deutschland erreicht mit
4,4 bis 4,5 Prozent Penetrationsrate nicht einmal den EU-Durchschnitt von
13,9 Prozent (
https://www.ftthcouncil.eu/documents/FTTH%20GR%2020180
212_FINAL.2.pdf). Trotz notwendiger Investitionen in Milliardenhöhe ist für
Deutschland langfristig ein gut ausgebautes Glasfasernetz unumgänglich. Es
bildet die Grundlage für eine digitale Gesellschaft, für digitales Lernen und
digitale Dienstleistungen, sichert die soziale Teilhabe, erschließt innovativen
Unternehmen unterschiedlichster Branchen – auch in ländlichen Regionen –
neue digitale Geschäftsmodelle und sichert somit Deutschlands internationale
Wettbewerbsfähigkeit.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Rückstand Deutschlands
bei den digitalen Infrastrukturen u. a. auch im Bereich des Glasfasernetzes
aufzuholen: „Deshalb wollen wir den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-
Netzen bis 2025 erreichen. Wir wollen den Netzinfrastrukturwechsel zur
Glasfaser. Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde,
möglichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in
der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser werden wir bereits
in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018, S. 38, Randnummern 1626 bis
1632).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Versorgung mit FTTB/H-Anschlüssen hat sich in Rheinland-Pfalz
zwischen Ende 2018 und Ende 2020 mehr als verdreifacht, die Zahl gigabitfähig
erschlossener Haushalte sogar mehr als vervierfacht. Noch dynamischer verlief
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32673
19. Wahlperiode 12.10.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 12. Oktober 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Entwicklung bei der gigabitfähigen Anbindung von Schulen und
Krankenhäusern. Die Anzahl mit FTTB/H erschlossener Gewerbegebiete hat sich
innerhalb nur eines halben Jahres in 2020 um rund 60 Prozent erhöht. Zur
Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen werden sowohl FTTB/H-Anschlüsse als
auch mit DOCSIS 3.1- Technologie ausgestattete HFC-Netze gerechnet.
Eine Erhebung von FTTB/H-Versorgungsdaten findet seit 2018 statt. Eine
Differenzierung zwischen FTTB und FTTH ist auf Grundlage der Daten des
Breitbandatlas nicht möglich.
Die Angaben über absolute Haushaltszahlen basieren auf Daten der Nexiga
GmbH. Die Ermittlung der Anzahl der Schulen sowie der Krankenhäuser in
Rheinland-Pfalz basiert auf den Daten des Bundesamtes für Kartographie und
Geodäsie.
In die Analyse zur Breitbandverfügbarkeit an Schulen wurden Standorte von
Grund- und weiterführenden Schulen, berufsbildenden Schulen sowie
sonderpädagogischen Einrichtungen in die Berechnung einbezogen. Für die
Ermittlung der Breitbandverfügbarkeit an Krankenhäusern fanden Standorte der
öffentlichen Hand sowie medizinische Einrichtungen in privater Trägerschaft
Berücksichtigung.
Die Ermittlung zur Verfügbarkeit an Gewerbestandorten bezieht sich auf
Unternehmensstandorte in ausgewiesenen Gewerbegebieten. Befinden sich einem
Gewerbegebiet FTTB/H-Anschlüsse, gilt das Gewerbegebiet als erschlossen.
Zu beachten ist, dass gewerbliche Anschlüsse nicht gesondert im
Breitbandatlas gemeldet werden. Für die Jahre 2009 bis 2019 liegen keine Daten vor.
Der Standort einer Schule, eines Krankenhauses oder eines Unternehmens in
einem Gewerbegebiet gilt im Rahmen der aktuellen Erhebung als mit FTTB/H
versorgt, wenn dieser in einer Rasterzelle (Größe 250 x 250 Meter) liegt, in der
eine Versorgung für mind. 95 Prozent der darin befindlichen Haushalte bzw.
Unternehmen vorliegt.
Drahtlose Technologien werden in den ausgewiesenen Bandbreitenklassen ab
16 Mbit/s nicht abgebildet.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Haushalte in Rheinland-Pfalz zwischen 2009 und 2020 entwickelt, die über
Glasfaserinternet, also Glasfaserausbauweisen, bei denen die
Fiberleitungen direkt bis zum Haus oder Modem des Endkunden führen, also FTTH
bzw. FTTB, verfügen (bitte sowohl die Gesamtzahl aller Haushalte in
Rheinland-Pfalz jahresscheibengenau angeben als auch für jedes Jahr die
absolute Anzahl der FTTB- und FTTH-Anschlüsse aufschlüsseln)?
Laut Breitbandatlas des Bundes stellt sich die Versorgung der Haushalte in
Rheinland-Pfalz wie folgt dar:
Jahr
Anzahl der
Haushalte
in Rheinland-Pfalz
Breitbandverfügbarkeit FTTB/H
[Anzahl der
Haushalte]
Breitbandverfügbarkeit 1.000 Mbit/s
[Anzahl der
Haushalte]
Ende 2018 1.945.379 49.413 246.090
Ende 2019 1.979.917 74.643 853.740
Ende 2020 1.997.449 167.386 1.078.023
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Schulen
in Rheinland-Pfalz zwischen 2009 und 2020 entwickelt, die über
Glasfaserinternet (FTTH bzw. FTTB) verfügen (bitte sowohl die Gesamtzahl
aller Schulen in Rheinland-Pfalz jahresscheibengenau angeben als auch
die absolute Anzahl der FTTB- und FTTH-Anschlüsse aufschlüsseln)?
Laut Breitbandatlas des Bundes stellt sich die Versorgung der Schulen in
Rheinland-Pfalz wie folgt dar:
Jahr Anzahl der Schulenin Rheinland-Pfalz
Breitbandverfügbarkeit FTTB/H
[Anzahl der
Schulen]
Breitbandverfügbarkeit 1.000 Mbit/s
[Anzahl der
Schulen]
Ende 2018 1.713 3 112
Ende 2019 1.713 40 371
Ende 2020 1.713 87 539
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Gewerbegebiete in Rheinland-Pfalz zwischen 2009 und 2020 entwickelt,
die über Glasfaserinternet (FTTH bzw. FTTB) verfügen (bitte sowohl die
Gesamtzahl aller Gewerbegebiete in Rheinland-Pfalz
jahresscheibengenau angeben als auch die absolute Anzahl der FTTB- und FTTH-
Anschlüsse aufschlüsseln)?
Laut Breitbandatlas des Bundes stellt sich die Versorgung der Gewerbegebiete
in Rheinland-Pfalz wie folgt dar:
Jahr
Anzahl der
Gewerbegebiete
in Rheinland-Pfalz
Breitbandverfügbarkeit
FTTB/H [Anzahl der
Gewerbegebiete]
Mitte 2020 2.163 539
Ende 2020 2.163 808
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zwischen 2009 und 2020 entwickelt, die
über Glasfaserinternet (FTTH bzw. FTTB) verfügen (bitte sowohl die
Gesamtzahl aller Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz jahresscheibengenau
angeben als auch die absolute Anzahl der FTTB- und FTTH-Anschlüsse
aufschlüsseln)?
Laut Breitbandatlas des Bundes stellt sich die Versorgung der Krankenhäuser in
Rheinland-Pfalz wie folgt dar:
Jahr
Anzahl der
Krankenhäuser
in Rheinland-Pfalz
Breitbandverfügbarkeit FTTB/H
[Anzahl der
Krankenhäuser]
Breitbandverfügbarkeit 1.000 Mbit/s
[Anzahl der
Krankenhäuser]
Ende 2018 120 0 7
Ende 2019 120 2 23
Ende 2020 120 7 42
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Länge des aktiv
betriebenen Glasfasernetzes in Rheinland-Pfalz zwischen 2009 und 2020
entwickelt (bitte jahresscheibengenau angeben)?
Auf Grundlage der Daten des Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur ist eine
Unterscheidung nach aktiven und unbeschalteten Glasfaserstrecken nicht
möglich. Insgesamt betrug die Länge der an den Infrastrukturatlas gemeldeten
Glasfasertrassen in Rheinland-Pfalz zum Stichtag 15. Januar 2020 19.421 km. Am
31. Dezember 2020 waren es 20.075 km. Für den Zeitraum von 2009 bis 2019
liegen entsprechende Daten nicht vor.
6. In wie vielen Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand Mai 2021) FTTH verfügbar, und
in wie vielen rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden ist FTTH
nicht verfügbar (ebenfalls Stand Mai 2021)?
Laut Breitbandatlas des Bundes stellt sich die Verfügbarkeit von FTTB/H- und
gigabitfähigen Breitbandanschlüssen in Gemeinden in Rheinland-Pfalz wie
folgt dar:
Breitbandverfügbarkeit
FTTB/H
[Anzahl der Gemeinden]
Breitbandverfügbarkeit
1.000 Mbit/s
[Anzahl der Gemeinden]
Datenstand Nicht
verfügbar [0 Prozent
der Haushalte]
Verfügbar
[> 0 Prozent
der Haushalte]
Nicht
verfügbar [0 Prozent
der Haushalte]
Verfügbar
[> 0 Prozent
der Haushalte]
Ende 2020 693 1.636 585 1.744
7. In wie vielen und welchen Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist
nach Kenntnis der Bundesregierung das FTTH-Netz bzw. Glasfasernetz
komplett ausgebaut, sodass alle Haushalte Zugang zu Glasfaserinternet
haben (Stand Mai 2021)?
Laut Breitbandatlas des Bundes waren Ende 2020 FTTB/H- bzw. gigabitfähige
Breitbandanschlüsse für mindestens 95 Prozent der Haushalte in folgenden
Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz verfügbar.
Breitbandverfügbarkeit FTTB/H von mind. 95 Prozent der Haushalte
(Ende 2020)
Anzahl
Gemeinden
und Städte
Gemeinden und Städte
58 Heuchelheim bei Frankenthal, Nitz, Dörrenbach, Winden, Forst
an der Weinstraße, Brenk, Gefell, Eschbach, Malborn,
Dackenheim, Niederkirchen bei Deidesheim, Bruchweiler,
Großniedesheim, Kirchheim an der Weinstraße, Horschbach, Bergenhausen,
Römerberg, Knöringen, Ruppertsberg, Würzweiler, Dorsheim,
Gerolsheim, Großkarlbach, Herxheim am Berg, Großholbach,
Katzwinkel, Schmittweiler, Kirschroth, Reiffelbach, Mühlpfad,
Börfink, Todenroth, Lindenberg, Dierfeld, Braunshorn,
Windesheim, Rümmelsheim, Thörlingen, Otzweiler, Siebenbach,
Deimberg, Irsch, Horperath, Welcherath, Schömerich, Elchweiler,
Unterjeckenbach, Nachtsheim, Albessen, Hisel, Lind, Kirsbach,
Gerach, Wirschweiler, Schoden, Pellingen, Esch, Langweiler
Breitbandverfügbarkeit 1.000 Mbit/s von mind. 95 Prozent der Haushalte
(Ende 2020)
Anzahl
Gemeinden
und Städte
Gemeinden und Städte
103 Heuchelheim bei Frankenthal, Appenheim, Nitz, Engelstadt,
Dörrenbach, Winden, Forst an der Weinstraße, Brenk, Insheim,
Gefell, Erfweiler, Eschbach, Malborn, Dackenheim,
Niederkirchen bei Deidesheim, Sankt Martin, Kuhardt, Hauenstein,
Aspisheim, Oppenheim, Bruchweiler, Großniedesheim,
Kirchheim an der Weinstraße, Maikammer, Lingenfeld, Ebernhahn,
Obersülzen, Schifferstadt, Niederwerth, Horschbach,
Bergenhausen, Zornheim, Römerberg, Knöringen, Ruppertsberg,
Otterstadt, Neuhofen, Essenheim, Stromberg, Roth, Dudenhofen,
Sörgenloch, Würzweiler, Dorsheim, Schweppenhausen, Longen,
Gerolsheim, Großkarlbach, Herxheim am Berg, Jugenheim
in Rheinhessen, Großholbach, Katzwinkel, Schmittweiler,
Kreimbach-Kaulbach, Kirschroth, Schwabenheim an der Selz,
Reiffelbach, Mühlpfad, Börfink, Todenroth, Lambrecht (Pfalz),
Kenn, Lindenberg, Dierfeld, Breit, Braunshorn, Gries, Rodalben,
Hausen, Windesheim, Rümmelsheim, Trechtingshausen,
Thörlingen, Otzweiler, Siebenbach, Deimberg, Irsch, Horperath,
Welcherath, Schömerich, Leutesdorf, Elchweiler,
Unterjeckenbach, Nachtsheim, Albessen, Hisel, Leitzweiler, Lind,
Brauweiler, Kasel, Kirsbach, Gerach, Wirschweiler, Riol, Schoden,
Pellingen, Morscheid, Budenheim, Venningen, Esch,
Ludwigshafen am Rhein, Langweiler, Frankenthal (Pfalz)
8. Für wie viele Haushalte in Rheinland-Pfalz in absoluten (Anzahl der
Haushalte) und in relativen Zahlen (in Prozent der Anteil an Haushalten)
ist ein Internetanschluss mit mindestens 16 Mbit/s, 30 Mbit/s, 50 Mbit/s,
100 Mbit/s, 200 Mbit/s, 400 Mbit/s und 1 000 Mbit/s verfügbar (bitte
nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie nach städtischem,
halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?
9. Für wie viele Haushalte in Rheinland-Pfalz in absoluten (Anzahl der
Haushalte) und in relativen Zahlen (in Prozent der Anteil an Haushalten)
ist ein leitungsgebundener Breitbandabschluss von mindestens 16 Mbit/s,
30 Mbit/s, 50 Mbit/s, 100 Mbit/s, 200 Mbit/s, 400 Mbit/s und 1 00 Mbit/s
verfügbar (bitte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie nach
städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Für die ausgewiesenen Bandbreitenklassen
ab 16 Mbit/s erfolgt die Versorgung ausschließlich über leitungsgebundene
Technologien.
10. In wie vielen Kommunen, Landkreisen und kreisfreien Städten
Rheinland-Pfalz' liegt die Internetversorgung bei weniger als 100 Mbit/s (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
Laut Breitbandatlas lag die Breitbandversorgung Ende 2020 in 186 Gemeinden
und keinen Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz bei weniger
als 100 Mbit/s. Bei der Ermittlung der im Sinne der Fragestellung versorgten
Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte wurden solche berücksichtigt,
bei denen die Verfügbarkeit von mindestens 100 Mbit/s für 0 Prozent der
Haushalte gegeben ist.
11. Von welchem Finanzbedarf im Rahmen der „Graue Flecken Förderung“
rechnet die Bundesregierung für Rheinland-Pfalz für die Jahre 2021,
2022, 2023, 2024 und 2025?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/31508 verwiesen.
12. Wie viele Einzellagen definiert nach dem Graue-Flecken-Programm gibt
es in Rheinland-Pfalz (bitte nach kommunaler Zugehörigkeit
aufschlüsseln)?
13. Bis wann werden diese Einzellagen nach Einschätzung der
Bundesregierung spätestens an die Glasfaserinfrastruktur angebunden sein?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf Basis einer technischen Ermittlung der Bewilligungsbehörden könnten sich
nach bisherigen Schätzungen insgesamt maximal rund 1.700 schwer
erschließbare Einzellagen in Rheinland-Pfalz ergeben. Die ermittelte Größe ist,
abhängig von bestimmten Netzausbauparametern, wie z. B. dem
privatwirtschaftlichen Ausbau und ist deshalb variabel, weshalb eine Auflistung nach
Kommunen nicht belastbar ist. Deshalb und auch vor dem Hintergrund der
Fördervoraussetzungen ist eine Neubewertung für die konkrete Einzellage
erforderlich.
Die Umsetzung ist abhängig von der Antragstellung der
Zuwendungsempfänger.
14. Wie viele Förderbescheide in den Bereichen Wirtschaftlichkeitslücke
und Betreibermodell in welcher Höhe in Euro sind jeweils in den Jahren
2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 für Rheinland-Pfalz im
Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau beantragt und
bewilligt worden (bitte nach Eingangsdatum, Zuwendungsempfänger,
Wirtschaftlichkeitslücke oder Betreibermodell, Bescheiddatum und Höhe der
genehmigten Bundesmittel aufschlüsseln)?
Welche Gesamtsumme wurde für Bauprojekte in Rheinland-Pfalz
insgesamt bisher genehmigt?
17. Wie viele Meter Glasfaser wurden bei den Projekten in Frage 8
genehmigt, und wie viele wurden davon schon verlegt?
18. Wie ist der Projektstatus der in Frage 8 genannten Bauprojekten, bitte
nach laufender Ausschreibung, bezuschlagter Ausschreibung, geplantem
Baubeginn etc. differenzieren?
Die Fragen 14, 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
In den Jahren 2015 bis 2021 wurden im Rahmen des
Wirtschaftlichkeitslückenmodells 91 und im Rahmen des Betreibermodells vier Projekte in Rheinland-
Pfalz bewilligt. Die für die Breitbandausbauprojekte in Rheinland-Pfalz
bewilligte Gesamtsumme beträgt 325.257.955,00 Euro. Die Länge der
Glasfaserleitungen steht erst nach vorliegendem Ergebnis der Ausschreibung mit
endgültigem Bescheid fest.
Im Übrigen wird auf die Anlage 2 verwiesen.
15. Welche Projekte aus Frage 8 sind in Rheinland-Pfalz bereits komplett
abgeschlossen, und in welcher Höhe bezahlt?
16. Bei welchen Projekten (in Rheinland-Pfalz) in welcher Höhe sind bereits
Förderbescheide ausgezahlt worden (nicht Beratungsleistung, sondern
Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell)?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei 21 Projekten ist eine Mittelauszahlung erfolgt. Zwei Projekte sind
abgeschlossen. Für weitere zwei Projekte wurde die Inbetriebnahme gemeldet. Es
wird auf die Anlage 3 verwiesen.
19. Wie viele Ausschreibungen im Rahmen des Bundesprogramms
Breitbandförderung endeten in Rheinland-Pfalz ohne einen Zuschlag?
Welche Projekte waren davon zu welchem Zeitpunkt betroffen?
Im Rahmen des Bundesprogramms Breitbandförderung wird die Vergabe durch
die Zuwendungsempfänger durchgeführt. Welche Vergabeverfahren zu
welchem Zeitpunkt ohne Zuschlag beendet wurden, wird statistisch nicht erhoben.
20. Wie viele Gewerbegebiete sind bereits durch das Bundesförderprogramm
Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz an das Glasfasernetz angeschlossen
(bitte auch auflisten, welche dies waren) worden, und wie viele
Förderbescheide für Gewerbegebiete in Rheinland-Pfalz liegen im Rahmen des
Bundesprogramms vor?
In den Sonderaufrufen zur Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten
sowie Häfen wurden bisher für Rheinland-Pfalz 53 Förderbescheide bewilligt.
Pro Antrag können ein oder auch mehrere Gewerbegebiete erschlossen werden.
Die Anzahl der geförderten Gewerbegebiete wird statistisch nicht erhoben,
sondern lediglich die Zahl der angebundenen Unternehmen.
21. Wie viele Krankenhäuser sind bereits durch das Bundesförderprogramm
Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz an das Glasfasernetz angeschlossen
worden (bitte auch auflisten, welche dies waren), und wie viele
Förderbescheide, die auch den Anschluss von Krankenhäusern beinhalten,
liegen in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Bundesprogramms vor?
Für Breitbandausbauprojekte in Rheinland-Pfalz wurden bisher 15
Förderbescheide, die den Anschluss von insgesamt 78 Krankenhäusern umfassen,
bewilligt. Nach Eingang und abschließender Prüfung der Verwendungsnachweise
wird festgestellt, wie viele Krankenhäuser tatsächlich angeschlossen sind.
22. Wie viele Schulen sind bereits durch das Bundesförderprogramm
Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz an das Glasfasernetz angeschlossen
worden (bitte auch auflisten, welche dies waren), und wie viele
Förderbescheide, die auch den Anschluss von Schulen beinhalten, liegen in
Rheinland-Pfalz im Rahmen des Bundesprogramms vor?
Derzeit befinden sich im Rahmen des Bundesförderprogramms 1.025 Schulen
aus Rheinland-Pfalz in der Förderung. Insgesamt wurden bisher 29
Förderbescheide für Breitbandausbauprojekte in Rheinland-Pfalz erlassen, in deren
Rahmen auch Schulen angeschlossen werden. Auf Basis der bisher
eingegangen Verwendungsnachweise wurde der Anschluss von 19 Schulen angezeigt.
Die Gesamtanzahl der an die Glasfaserversorgung angeschlossenen Schulen
liegt höher, da die Verwendungsnachweise mit erheblichem Zeitverzug nach
baulicher Fertigstellung eingereicht werden. Durch Erhebung bei den
Antragstellern wurden weitere 179 Schulen mit Anschluss an die Glasfaserversorgung
gemeldet.
Im Übrigen wird auf die Anlagen 4 und 5 verwiesen.
23. Wie viele Antragsteller in Rheinland-Pfalz haben ihren Förderbescheid
zurückgegeben bzw. werden die Bundesförderung nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht in Anspruch nehmen?
Wann erfolgte die Zusage für diese Förderung, wer war der Antragsteller,
und über welche Summe sollten die jeweiligen Projekte gefördert
werden?
24. Aus welchen Gründen haben die jeweiligen Antragsteller auf die
Bundesförderung nach Kenntnis der Bundesregierung verzichtet?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Förderbescheide für Breitbandausbauprojekte wurden in Rheinland-Pfalz nicht
zurückgegeben. In sechs Fällen wurden Förderbescheide zur Förderung von
Beratungsleistungen zurückgegeben.
Eine Statistik über Begründungen zum Verzicht auf Zuwendung der jeweiligen
Antragssteller wird nicht geführt.
Übersicht zurückgegebene Förderbescheide (Verzicht auf Zuwendung)
für Beratungsförderung (Stand: 19. September 2021)
Antragsteller
Zeitpunkt
Förderzusage Fördersumme
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Breisig 19.07.2016 50.000,00 Euro
Verbandsgemeinde Wonnegau 04.07.2018 50.000,00 Euro
Verbandsgemeinde Cochem 10.08.2018 50.000,00 Euro
Verbandsgemeindeverwaltung
Dierdorf 10.08.2018 50.000,00 Euro
Verbandsgemeindeverwaltung
Asbach 10.08.2018 50.000,00 Euro
Verbandsgemeinde Speicher 10.04.2019 50.000,00 Euro
Gesamt 300.000,00 Euro
25. Wie viele Förderbescheide für Beratungsleistungen wurden nach
Rheinland-Pfalz vergeben, und wie viele wurden davon in Anspruch
genommen?
Wer hat jeweils beantragt, und wie viel Geld wurde genehmigt?
Bisher wurden 100 Förderbescheide zur Förderung von Beratungsleistungen in
Höhe von insgesamt rund 5,6 Mio. Euro bewilligt. Rund 2 Mio. Euro wurden
bereits an die Antragsteller ausgezahlt. Im Übrigen wird auf die Anlage 6
verwiesen. In Anspruch genommen werden nach jetzigem Stand alle aufgelisteten
Projekte.
Drucksache 19/32673 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32673 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32673 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32673 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32673 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32673 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32673 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]