Verbindungen, Aktivitäten und Akteurinnen und Akteure der Desiderius-Erasmus-Stiftung
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine ganze Reihe von zivilgesellschaftlichen Organisationen veröffentlichte Ende Juni 2021 ein „Manifest für die Zivilgesellschaft und die politische Bildung“ (https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/keine-minute-warten-im-kampf-gegen-rechts-manifest-fuer-die-zivilgesellschaft-und-die-politische-bildung-71481/, dazu: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-06/desiderius-erasmus-stiftung-afd-naehe-ngo-warnung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F). Der Zusammenschluss, bei dem sich u. a. die Bildungsstätte Anne Frank, der Zentralrat der Juden und die Amadeu Antonio Stiftung einbringen, erfolgt vor dem Hintergrund der Möglichkeit, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) im Falle eines Wiedereinzuges der AfD in den Deutschen Bundestag einen Anspruch auf staatliche Fördermittel erheben könnte. Die Initiative warnt insbesondere vor einer Diskursverschiebung nach rechts, bekräftigt die Lehren der Geschichte, dass Feinde der Demokratie nicht von den Freiheiten der Demokratie profitieren dürfen, und fordert eine gesetzliche Regelung der Demokratieförderung.
Der Leiter der Bildungsstätte Anne Frank Meron Mendel brachte öffentlich seine große Sorge über die Tätigkeit der DES zum Ausdruck: Die Stiftung stelle eine Gefahr für die Demokratie dar und arbeite in Kreisen, die rechtsextremistisch und rechtspopulistisch geprägt sind (https://www.deutschlandfunk.de/afd-parteistiftung-wird-die-desiderius-erasmus-stiftung.724.de.html?dram:article_id=500787). Bei der DES geht es nach Auffassung der fragestellenden Fraktion darum, einer Diskusverschiebung nach „rechts außen“ mit gezielten Kontakten in die rechtspopulistische oder gar rechtsextreme Szene Vorschub zu leisten.
Die DES arbeitet derzeit spendenfinanziert und betreibt nach Einschätzung der Bildungsstätte Anne Frank gegenwärtig Bildungsarbeit, die u. a. auf die Relativierung der Verbrechen des NS-Regimes abzielt. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der DES würden die Verbrechen des NS-Regimes verharmlosen und somit ein „Geschichtsbild“ proklamieren, das weder moralischen noch wissenschaftlichen Standards genügen kann. Dieser Umstand konterkariere die langjährigen, erfolgreichen Bemühungen im Feld der Erinnerungspolitik und Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte (https://www.bs-anne-frank.de/fileadmin/content/Publikationen/Themenhefte/Themenheft_Geschichtsrevisionismus_Web.pdf, S. 22).
Die nach Ansicht der Fragestellenden demokratiefeindliche Ideologie der DES lässt sich darüber hinaus an unterschiedlichen Personen in leitenden Funktionen festmachen, die teilweise in und für verschiedene Zusammenschlüsse der „Neuen Rechten“ aktiv sind und rechtsextremistische Positionen vertreten (https://www.fr.de/politik/steinbach-will-geschichte-umkrempeln-11534742.html; https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/DDR-Buergerrechtler-Vom-SED-Gegner-zum-Corona-Leugner,buergerrechtler102.html; https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/afd-eklat-in-dresden-abgeordneter-wuenscht-merkelden-terrortod/14482646.html; https://www.saechsische.de/schultze-darf-wippel-faschist-nennen-5171247.html; https://taz.de/Streit-in-AfD-naher-Erasmus-Stiftung/!5696793/; https://taz.de/Institut-von-Kubitschek-unter-Verdacht/!5680777/; https://www.der-rechte-rand.de/archive/2636/17-winterakademie-ifs/; https://www.stiftungstrick-der-afd.com/?page_id=3915; https://www.idz-jena.de/wsddet/wsd3-16/; https://www.deutschlandfunk.de/institut-fuer-staatspolitik-die-denkfabrik-der-neuen-rechten.862.de.html?dram:article_id=337403).
Die DES ermöglicht nach Ansicht der Fragestellenden zudem eine weitere Vernetzung unterschiedlicher Akteure und Akteurinnen aus dem rechten Spektrum – vom „Institut für Staatspolitik“, der „Identitären Bewegung“, der „Jungen Alternative“, Burschenschaften, Kameradschaften und weiteren rechtspopulistischen oder rechtsextremen Gruppierungen (vgl. https://www.belltower.news/goldschleier-und-schuldkult-zur-rolle-der-desiderius-erasmus-stiftung-imneurechten-geschichtsdiskurs-95639/). Dabei dient die DES nach Auffassung der fragestellenden Fraktion nicht nur dazu, rechtspopulistische und rechtsextreme Gruppierungen untereinander zu vernetzen. Vielmehr eröffnet sie auch einen Raum, um Kontakte zwischen rechtspopulistischen und rechtsextremen Akteurinnen und Akteuren zu Personen aus konservativen Kreisen, die eine klare Abgrenzung „nach rechts außen“ vermissen lassen, zu knüpfen, zu pflegen und auszubauen. Im Verfassungsschutzbericht 2020 wird auf den „Netzwerkcharakter der Neuen Rechten“ hingewiesen, zu dem die DES nach Meinung der fragestellenden Fraktion bereits durch die personellen Überschneidungen gezählt werden kann.
Nachdem bei den Antworten auf die Kleine Anfrage der fragestellenden Fraktion zur Förderung der DES auf Bundestagsdrucksache 19/28130 Fragen offenblieben, fragen wir die Bundesregierung nunmehr im Anschluss dazu:
Fragen24
Welche der nachfolgend genannten Vereine und Organisationen werden aktuell und/oder wurden in der Vergangenheit durch die Bundesregierung dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet (bitte Zeitraum für die Einstufung oder Zuordnung angeben):
a) „Ein Prozent für unser Land“ (vgl. Verfassungsschutzbericht 2020, S. 82 ff.),
b) „Konservativ Subversive Aktion“ (vgl. https://www.fr.de/politik/neue-rechte-waffen-feindes-10992886.html; https://www.sueddeutsche.de/kultur/wir-sind-noch-im-training-der-kalte-blick-von-rechts-1.698581; vgl. im Weiteren zur Bedeutung Götz Kubitscheks für die Neue Rechte auch https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-04/neue-rechte-goetz-kubitschek-verfassungsschutz-institut-staatspolitik),
c) „Verein für Staatspolitik“ (vgl. Verfassungsschutzbericht 2020, S. 84 ff.),
d) „Institut für Staatspolitik“ (IfS; vgl. Verfassungsschutzbericht 2020, S. 84 ff.),
e) „Förderstiftung Konservative Bildung und Forschung“ (vgl. https://www.sueddeutsche.de/medien/neues-heft-stuerme-von-gestern-1.3656454; https://www.spiegel.de/spiegel/bibliothek-des-konservatismus-in-berlin-wo-die-rechten-eine-neue-republik-planen-a-1132494.html jeweils in Zusammenschau mit den Feststellungen des Verfassungsschutzberichts 2020, S. 74 ff.),
f) „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD; vgl. Verfassungsschutzberichts 2020, S. 76 ff.),
g) „Zentrum für Jugend, Identität und Kultur“ (vgl. Keßler, Die „Neue Rechte“ in der Grauzone zwischen Rechtsextremismus und Konservatismus? – Protagonisten, Programmatik und Positionierungsbewegungen, 1. Aufl. 2018, S. 160 ff.),
h) „Deutsches Kolleg“ (vgl. Verfassungsschutzbericht 2002, S. 93; https://www.belltower.news/deutsches-kolleg-51468/),
i) „Konservativer Gesprächskreis Hannover“ (vgl. Brauner-Orten, Die Neue Rechte in Deutschland: Antidemokratische und rassistische Tendenzen, 1. Aufl. 2001, S. 180),
j) „Junge Landsmannschaft Ostpreußen“ bzw. „Junge Landsmannschaft Ostdeutschland“ (JLO; vgl. etwa Verfassungsschutzbericht Sachsen 2010, S. 33 f.),
k) „Studienzentrum Weikersheim“ (vgl. etwa https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Bundeswehr-Oberstleutnant-Marcel-Bohnert-hielt-Vortraege-in-rechten-Zirkeln,bundeswehr2322.html; https://www.fr.de/meinung/afd-heimattreue-netzwerke-tiefbraun-rechtsextremen-sumpf-13027630.html; https://www.belltower.news/40-jahre-studienzentrum-weikersheim-vernetzung-nach-rechtsaussen-44986/)?
Auf Grundlage welcher Erkenntnisse erfolgte jeweils die Zuordnung zum Phänomenbereich Rechtsextremismus (bitte einzeln für die in Frage 1 genannten Vereine und Organisationen angeben)?
Inwiefern sind nach Einschätzung der Bundesregierung einzelne Akteure und Akteurinnen, die sich in den in Frage 1 genannten Vereine und Organisationen engagieren, dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuzuordnen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Werden die in Frage 1 genannten Vereine und Organisationen von der Bundesregierung der im aktuellen Verfassungsschutzbericht erwähnten sog. Neuen Rechten zugeordnet (bitte einzeln angeben)?
Welche der nachfolgend genannten Parteien, parteinahen Organisationen oder parteiinternen Gruppierungen werden aktuell oder wurden in der Vergangenheit dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet (bitte ggf. auch das Jahr angeben, in dem eine solche Einstufung, Bewertung oder Zuordnung erfolgte):
a) „Die Republikaner“,
b) „Der Flügel“,
c) „Patriotische Plattform“,
d) „Bund freier Bürger“,
e) „Die Freiheit“?
Auf Grundlage welcher Erkenntnisse erfolgte die Zuordnung zum Phänomenbereich Rechtsextremismus (bitte einzeln für die in Frage 5 genannten Parteien und parteinahen Organisationen angeben)?
Inwiefern sind nach Einschätzung der Bundesregierung einzelne Akteurinnen und Akteure, die sich in den in Frage 5 genannten Parteien und parteinahen Organisationen engagierten oder engagieren, dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuzuordnen?
Welche der nachfolgend genannten Zeitungen, Zeitschriften und Blogs werden aktuell oder wurden in der Vergangenheit dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet (bitte nach Jahr der Einstufung aufschlüsseln):
a) „Compact Magazin“ (vgl. Verfassungsschutzbericht 2020, S. 79 ff.),
b) „Sezession“ (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/verfassungsschutz-beobachtet-institut-fuer-staatspolitik-treffpunkt-der-neuen-rechten-als-verdachtsfall-eingestuft/25768692.html auch in Verbindung mit Verfassungsschutzbericht 2020, S. 74 ff.),
c) „eigentümlich frei“ (vgl. Keßler, Die „Neue Rechte“ in der Grauzone zwischen Rechtsextremismus und Konservatismus? – Protagonisten, Programmatik und Positionierungsbewegungen, 1. Aufl. 2018, S. 193; https://www.belltower.news/lexikon/eigentuemlich-frei/ auch in Verbindung mit Verfassungsschutzbericht 2020, S. 74 ff.),
d) „Zuerst! – Deutsches Nachrichtenmagazin“ (vgl. Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein 2009, S. 75),
e) „Deutsche Militärzeitschrift“ (DMZ; vgl. Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein 2009, S. 56 f.),
f) „Die freie Welt“ (vgl. auch https://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/hans-olaf-henkel-prominentes-gesicht-der-afd-a-974777.html; https://www.welt.de/politik/deutschland/article172623005/AfD-Das-schwierige-Verhaeltnis-der-Partei-zum-Antisemitismus.html jeweils in Verbindung mit Verfassungsschutzbericht 2020, S. 74 ff.),
g) „Blaue Narzisse“ (vgl. Keßler, Die „Neue Rechte“ in der Grauzone zwischen Rechtsextremismus und Konservatismus? – Protagonisten, Programmatik und Positionierungsbewegungen, 1. Aufl. 2018, S. 160 ff.; https://www.belltower.news/lexikon/eigentuemlich-frei/ auch in Verbindung mit Verfassungsschutzbericht 2020, S. 74 ff.)?
Werden die in Frage 8 genannten Zeitungen, Zeitschriften und Blogs von der Bundesregierung der im aktuellen Verfassungsschutzbericht erwähnten sog. Neuen Rechten zugeordnet (bitte einzeln angeben)?
Welche der nachfolgend genannten, mittlerweile eingestellten, Zeitungen und Zeitschriften wurden in der Vergangenheit dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet (bitte nach Jahren der Einstufung aufschlüsseln):
a) „MUT“ (vgl. https://www.deutschlandfunkkultur.de/zeitschrift-mut-im-wandel-die-abkehr-vom-rechtsextremismus.976.de.html?dram:article_id=488986),
b) „Der Schlesier“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Weitere Ergebnisse der Überprüfung der Zeitung ‚Der Schlesier‘ auf eine rechtsextreme Ausrichtung“, Bundestagsdrucksache 14/4467, passim, insbesondere zu den Fragen 1 bis 5),
c) „Nation und Europa“ (vgl. https://www.belltower.news/nation-europa-28398/),
d) „Aula“ (vgl. österreichischer Verfassungsschutzbericht 2000, S. 26)?
Welche der in Frage 10 genannten Zeitungen und Zeitschriften rechnet die Bundesregierung der im aktuellen Verfassungsschutzbericht erwähnten sog. Neuen Rechten zu (bitte einzeln angeben)?
Welche der in den Fragen 8 und 10 genannten Zeitungen, Zeitschriften und Blogs haben oder hatten nach Einschätzung der Bundesregierung Verbindungen zu Akteuren oder Akteurinnen, die aktuell oder in der Vergangenheit dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden bzw. wurden?
Welche der in den Fragen 8 und 10 genannten Zeitungen, Zeitschriften und Blogs hatten in der Vergangenheit oder haben aktuell Verbindungen zu Akteuren und Akteurinnen, die der sog. Neuen Rechten zugeordnet werden können?
Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnete Personen als Autorinnen oder Autoren für die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ geschrieben?
Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Autorinnen oder Autoren, die der sog. Neuen Rechten zugeordnet werden können für die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ geschrieben?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob in der Vergangenheit dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnete Personen für Beiträge in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ interviewt wurden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob in der Vergangenheit Akteurinnen oder Akteure der sog. Neuen Rechten in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ interviewt wurden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte oder Verbindungen der DES bzw. deren Vorstands- oder Kuratoriumsmitglieder zur sog. Neuen Rechten wie sie im aktuellen Verfassungsschutzbericht benannt wird?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierund dazu, dass Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder der DES Verbindungen zu den in den Fragen1, 5, 8 und 10 genannten Vereinen, (parteinahen) Organisationen, Parteien, Zeitungen, Zeitschriften, Blogs, Videoblogs etc. aufweisen, und hat sie dies bewertet?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die geschichtspolitischen Positionen der DES bewertet in ihrer politischen Bildungsarbeit in Bezug auf
a) die Würdigung der Opfer des Nationalsozialismus und
b) das Eingestehen der Schuld Deutschlands an den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass Akteurinnen und Akteure der DES und Personen mit Verbindungen zur DES selbst Teil der im aktuellen Verfassungsschutzbericht erwähnten „Neuen Rechten“ sind oder Kontakte zu Vereinen, Organisationen, Zeitungen und Zeitschriften der sog. Neuen Rechten haben oder hatten, falls ja, welche (vgl. zur „Neuen Rechten“ Verfassungsschutzbericht 2020, S. 74 ff.)?
Hat die Bundesregierung dies bewertet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, ob die DES – auch im Lichte der sog. Gemeinsamen Erklärung der etablierten politischen Stiftungen von 1998, wonach es nur eine Mindestvoraussetzung für die Förderung einer politischen Stiftung darstellt, dass eine Partei „wiederholt“ im Deutschen Bundestag vertreten ist – einen rechtlichen Anspruch auf öffentliche Förderung hätte, sofern die AfD bei der nächsten Bundestagswahl erneut den Einzug ins Parlament schaffen sollte?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, ob es erforderlich oder sinnvoll wäre, die Mittelvergabe für politische Stiftungen durch ein formell-materielles Gesetz zu regeln?
Wenn ja, wie ist diese Auffassung?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung eine Position zu der im rechtswissenschaftlichen Diskurs geäußerten Forderung, einen „Demokratie-TÜV“ einzuführen, wonach insgesamt der Zweck der politischen Stiftungen gesetzlich geregelt werden und dabei eine Festschreibung dahin gehend erfolgen soll, dass die Stiftungen die Demokratiefähigkeit der Gesellschaft stärken (vgl. https://www.zeit.de/news/2021-04/21/forderung-nach-demokratie-tuev-fuer-politische-stiftungen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F)?