Mögliche Beschaffungsaffäre in der Bundespolizei
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Peter Heidt, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Hagen Reinhold, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch einen Medienbericht vom 30. August 2021 stehen Vorwürfe gegen die Bundespolizei (BPOL) bzw. Angehörige der Bundespolizei im Zusammenhang mit Ausschreibungen für Dienstfahrzeuge der Behörde im Raum (vgl. https://www.businessinsider.de/wirtschaft/dubai-deal-lustreisen-interne-ermittlungen-bundespolizei-droht-affaere-um-bestellungen-von-dienstfahrzeugen-p2/).
Im Jahr 2016 soll sich die Bundespolizei entschlossen haben, eine zweistellige Anzahl von sogenannten sondergeschützten Fahrzeugen mit der hohen Schutzklasse VPAM VR 9 zu beschaffen. Die Fahrzeuge sollten in der Spezialeinheit GSG 9 sowie möglicherweise weiteren Einheiten eingesetzt werden.
Entsprechend des zuvor genannten Medienberichts kam es im Rahmen der Beschaffungsmaßnahme zu Ungereimtheiten, die aus Sicht der Fragesteller dringend klärungsbedürftig sind.
So habe eine fehlerhafte Ausschreibung dazu geführt, dass ein Unternehmen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) den Zuschlag für die Beschaffung erhielt. In der Folge seien durch einen Angehörigen der Bundespolizei mehrere, teilweise mehrwöchige Dienstreisen für Baubesprechungen sowie Güteprüfungen in die Region unternommen worden, bei denen jener in hochklassigen Hotels in größerer Entfernung zum beauftragten Unternehmen gewohnt habe. Dabei wurde der zuständige Beamte mehrfach von einer weiteren Angehörigen der Bundespolizei begleitet. Beide sollen – laut des Medienberichts – in einem persönlichen Verhältnis zueinander gestanden haben. Ferner soll es persönliche Zusammenhänge beim Einstellungsprozess gegeben haben.
Beide Beamte hätten vor den Inspektionen und Güteprüfungen in diesem Beschaffungsvorgang über keinerlei Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Nach heutigem Stand seien die angeschafften Fahrzeuge nach Einschätzung der GSG 9 „nicht einsatzfähig“. Die Fahrzeuge seien zum einen zu schwer für eine Verwendung im Einsatz und könnten außerdem nur zwei vollausgerüstete Beamte der Spezialeinheit transportieren anstatt der erforderlichen drei, weil ansonsten die Nutzlast überschritten würde.
Der Medienbericht wirft außerdem Fragen hinsichtlich der Beschaffung von 142 Dienstfahrzeugen des Typs Land Rover Discovery für die Bundespolizei aus dem Jahr 2017 auf. Demnach habe ein „hochrangiger Spitzenbeamter der Abteilung 6“ der Bundespolizei nach der Vergabe beim gleichen Händler ein privatrechtliches Leasing für einen Land Rover Discovery abgeschlossen. Es habe in diesem Zusammenhang sogar ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bonn gegen den Beamten wegen Korruptionsverdacht gegeben, welches dann aber aufgrund mangelnder Beweislage eingestellt wurde.
Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich aus den im Raum stehenden Vorwürfen genauerer Aufarbeitungsbedarf hinsichtlich der genannten Beschaffungsvorgänge bei der Bundespolizei sowie der Dienst- und Fachaufsicht durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Der Deutsche Bundestag muss als Haushaltsgeber die recht- und zweckmäßige Verwendung von öffentlichen Mitteln durch die Bundesregierung und deren nachgeordnete Behörden kontrollieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen57
Auf welchen rechtlichen Grundlagen und nach welchen Beschaffungsrichtlinien wurde die Ausschreibung und Beschaffung für die obig angesprochene Beschaffung für „sondergeschützte Fahrzeuge mit der hohen Schutzklasse VPAM VR 9“ durchgeführt?
Wie viele Bewerber gab es im Ausschreibungsverfahren?
Wie viele Bewerber aus Deutschland gab es im Ausschreibungsverfahren?
In welchem Zeitraum wurde die Ausschreibung durchgeführt und über die selbige entschieden?
Aus welchen Gründen wurden die inländischen Bewerber auf die Ausschreibung abgelehnt?
Welche Abteilungen und Referate waren innerhalb des BMI, des Beschaffungsamtes des BMI (BeschA) sowie der BPOL in diesen Vorgang eingebunden?
Welche Personen bzw. Referats- bzw. Abteilungsleiter haben schlussendlich den Vorgang abgezeichnet und final entschieden, welcher Anbieter den Zuschlag erhält?
Welches war die jeweils höchste Stelle im BMI, BeschA und in der BPOL, die an der Beschaffung beteiligt war?
Hatte die GSG 9 Einfluss auf die Ausschreibung (von der Erstellung zu Anforderungen an die Fahrzeuge bis zur Vergabe an den Hersteller)?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung geheimschutztechnisch und einsatztaktisch zu verantworten, dass ein ausländischer Hersteller derartige Fahrzeuge an die Bundesrepublik Deutschland liefert (insbesondere wenn dieser Hersteller nicht aus einem NATO-Land kommt)?
Aus welchem Grund wurden in der Ausschreibung keine Erfahrungen seitens des Herstellers mit VR-9-Fahrzeugen vorausgesetzt?
Hat der im Artikel benannte Beamte die Ausschreibung gefertigt, und war er in den Vergabeprozess eingebunden?
In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel für die Beschaffung der 20 Fahrzeuge aufgewendet (bitte das Gesamtvolumen sowie die Mittel pro Fahrzeug angeben)?
Hat sich der Preis pro Fahrzeug vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zur Auslieferung verändert?
Welche Spanne für den Preis pro Fahrzeug gab es zwischen den verschiedenen Bewerbern auf die Ausschreibung (hier bitte Minimal- und Maximal- sowie Durchschnittspreis pro Fahrzeug für die jeweiligen Angebote angeben)?
War das Angebot der Firma aus den VAE das günstigste eingereichte Angebot?
Auf welche Summe belief sich die Ersparnis gegenüber dem nächstteureren Angebot?
Waren besagte 20 Fahrzeuge nur für die GSG 9 vorgesehen, oder sollten auch weitere Einheiten Zugriff auf diese Fahrzeuge haben?
Um welche Einheiten und Dienststellen handelt es sich?
Waren besagte Dienststellen und Einheiten auch in die Erstellung der Ausschreibung eingebunden?
Haben die Anforderungen anderer Dienststellen dazu beigetragen, dass die Anforderungen der GSG 9 nicht beachtet wurden?
In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel für Dienstreisen bezüglich des Beschaffungsauftrages in die VAE aufgewendet?
Wie viele Beamte waren hier auf Dienstreisen eingesetzt?
In welchen Zeiträumen und von welchen Beamten wurden diese Dienstreisen durchgeführt?
Welche Reise- und Übernachtungskosten sind durch die jeweiligen Dienstreisen des in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Beamten entstanden (bitte nach Reise- und Übernachtungskosten aufschlüsseln)?
Welche Abteilungen, Referate oder Dienststellen der BPOL haben die Dienstreisen in die VAE genehmigt?
Erfolgten alle Reisen im Einklang mit den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes?
Wurde nachträglich geprüft, ob Verstöße gegen das Bundesreisekostengesetz vorliegen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?
Seit wann ist der betreffende Beamte für die Bundespolizei tätig, welchen Dienstgrad bekleidet er, und seit wann ist er verbeamtet?
Ist der betreffende Beamte weiterhin für die Bundespolizei tätig? Falls nein, aus welchen Gründen wurde er versetzt bzw. hat sein Dienst bei der Bundespolizei geendet?
In welchen Abteilungen und Referaten war der betreffende Beamte bisher eingesetzt?
War oder ist der betreffende Beamte nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz überprüft, und zu Informationen welchen Geheimhaltungsgrades war oder ist er zugriffsberechtigt?
War oder ist der betreffende Beamte Angehöriger der GSG 9, sei es als aktive Einsatz- oder als Verwaltungskraft?
Welche beruflichen Qualifikationen hat der betreffende Beamte im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Bundespolizei erworben, die ihn befähigen, qualitätssichernde Gutachten im Beschaffungsvorgang durchzuführen?
Welche beruflichen Qualifikationen hat der betreffende Beamte außerhalb seiner Tätigkeit für die Bundespolizei erworben, die ihn befähigen, qualitätssichernde Gutachten im Beschaffungsvorgang durchzuführen?
Gab es dienstrechtliche Verfahren gegen den betreffenden Beamten im Zusammenhang mit diesem Beschaffungsvorgang oder auch mit anderen Vorgängen, Einsätzen und Verwendungen?
Seit wann ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Beamtin, die an den Dienstreisen teilgenommen hat, für die Bundespolizei tätig, welchen Dienstgrad bekleidet sie, und welche Verwendungen hat sie bis zum heutigen Tag durchlaufen?
Inwiefern war die Beamtin an dem Beschaffungsvorgang im Vorfeld der Dienstreisen beteiligt?
Wer hat die Dienstreise der Beamtin genehmigt, und welche Aufgaben hatte sie bei den jeweiligen Dienstreisen?
Erfolgten alle Reisen im Einklang mit den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes?
War der in Frage 5 genannte Beamte bei der Einstellung der Beamtin bei der BPOL beteiligt?
Wieso haben keine Angehörigen der GSG 9 die qualitätssichernden Gutachten vor Ort in den VAE durchgeführt?
Wieso wurden keine ausführlichen Tests vor der Auslieferung und Übernahme an und durch die Bundespolizei durchgeführt, ob das Material den Anforderungen gerecht wird?
Wurde die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge zwischenzeitlich hergestellt? Wenn nein, werden die angeschafften Fahrzeuge nun für andere Verwendungen in Betracht gezogen?
Hat die GSG 9 vergleichbare Fahrzeuge, die anstatt der 20 Fahrzeuge verwendet werden können und die gleiche Funktionalität und Schutzwirkung für die Beamten haben, oder ist die Einheit nun in ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinträchtigt?
Welche Abteilung bzw. welches Referat des BMI übte die Fach- und Dienstaufsicht für den entsprechenden Beschaffungsvorgang aus? Wie wurde die Fach- und Dienstaufsicht für den Vorgang durch das BMI konkret wahrgenommen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrnehmung der Fach- und Dienstaufsicht des BMI hinsichtlich des entsprechenden Beschaffungsvorgangs? Gibt es Konsequenzen aus dem Vorgang?
Wurden innerhalb des BMI oder der BPOL Untersuchungen bzw. dienstrechtliche Verfahren gegen beteiligte Beamte eingeleitet? Wenn ja, wie viele, und wie ist das Ergebnis oder der aktuelle Status der Verfahren?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der im einleitend genannten Medienbericht genannten Informationen hinsichtlich des Beschaffungsvorgangs von 142 Dienstfahrzeugen des Typs Land Rover Discovery vor?
Wie hoch ist das Volumen der aufgewendeten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Land Rover Discovery (bitte das Gesamtvolumen sowie die Mittel pro Fahrzeug angeben)?
Welche Dienststellen, Referate und Abteilungen waren seitens des BMI, des BeschA und der BPOL in den Ausschreibungsprozess eingebunden?
Welche Beamte, Referate oder Abteilungen haben schlussendlich die Beschaffung genehmigt?
Hatte der im Medienbericht erwähnte „Spitzenbeamte“ der Abteilung 6 der Bundespolizei, welcher dann vom gleichen Händler ein ermäßigtes Privatleasing erhielt, selber Einfluss auf die Ausschreibung und den Vergabeprozess?
Sind die Einsatzfahrzeuge des Typs Land Rover Discovery, die in dieser besagten Beschaffung gekauft wurden, jemals als mangelhaft oder nicht einsatzfähig kritisiert worden? Wenn ja, welche Mängel gab es?
Wie bewertet die Bundesregierung das privatrechtliche Leasing eines Land Rover Discovery durch den erwähnten Beamten der Bundespolizei und das damit verbundene staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wegen Korruption durch die Staatsanwaltschaft Bonn?
Wie kommt die Bundespolizei zu dem Schluss, dass der Rabatt von 15 Prozent, den der Beamte vom Händler erhalten haben soll, „marktüblich“ sei?
Gab es interne dienstrechtliche Schritte und Untersuchungen gegen den erwähnten Beamten? Wenn ja, wie ist deren Ergebnis oder aktueller Status? Wenn nein, wieso nicht?