Straftaten und Ermittlungsverfahren im Arbeitsbereich der Bundeszollverwaltung – Online- und Versandhandel mit illegalen Substanzen und Gegenständen
des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Begründet durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und die damit zeitweise einhergehende Schließung vieler Einzelhandelsgeschäfte erlebte der Versandhandel einen starken Anstieg der Verkaufszahlen und Umsätze in der Versandhandelsbranche (https://www.dw.com/de/corona-sorgt-f%C3%BCr-beispiellosen-boom-beim-onlinehandel/a-56348180). Dementsprechend floriert ebenso der Onlinehandel mit und der Versand von illegalen Substanzen und Gegenständen (https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/drogen-per-post-marburger-briefermittlungszentrum-oeffnet-ware-17299035.html). Zum Zwecke besserer Kontrollmöglichkeiten sowie um illegale Waren wie etwa Betäubungsmittel, Waffen oder hochsteuerbare Waren zu finden und dem Wirtschaftskreislauf zu entziehen, sind die Postdienstleister mittlerweile verpflichtet, den Zollbediensteten für die Durchführung gewisser Aufgaben während der Betriebs- und Geschäftszeiten Zutritt zu ihren Geschäfts- und Betriebsräumen zu gewähren (§ 10 Absatz 4 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes – ZollVG). Überdies sind die Zollbediensteten befugt, stichprobenweise oder risikoorientierte Zollkontrollen in diesen Geschäftsräumen durchzuführen (§ 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 ZollVG). Sofern in dieser Kleinen Anfrage nach den strafbaren Inhalten von Postsendungen gefragt wird, ist eine Zuordnung zu den in der Frage 1 benannten Gesetzen ausreichend.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Postsendungen wurden seit 1. Februar 2020 wegen des Verdachts einer Straftat nach den folgenden Gesetzen bei der Einfuhr in das Bundesgebiet abgefangen:
a) Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?
b) Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)?
c) Arzneimittelgesetz (AMG)?
d) Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)?
e) Waffengesetz (WaffG)?
Zu wie vielen Ermittlungsverfahren kam es nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Entdeckung der in der Frage 1 erfragten Postsendungen (bitte ebenfalls nach entsprechender Rechtsgrundlage bzw. den in Frage 1 erfragten Gesetzen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen der Ermittlungsverfahren im Sinne der Frage 2 konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die Tatverdächtigen ermittelt werden?
Zu wie vielen Anklageerhebungen, Erlassen von Strafbefehlen oder Verfahrenseinstellungen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich aller in Frage 2 erfragten Straftaten (bitte nach Quartal, Tatort bzw. örtlicher Zuständigkeit, Straftatbestand, strafbarem Inhalt der fraglichen Postsendung, Anzahl sowie Art der Verfahrenserledigung aufschlüsseln)?
Zu wie vielen Verurteilungen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich aller in Frage 2 erfragten Straftaten (bitte quartalsweise nach Tatort bzw. örtlicher Zuständigkeit, strafbarem Inhalt der fraglichen Postsendung, Straftatbestand, Anzahl der Verurteilten und der jeweiligen Strafzumessung aufschlüsseln)?
Welche Gründe, sofern es in den zuvor gegenständlichen Ermittlungsverfahren bei ermittlungsrelevanten Postsendungen, die bei der Einfuhr in das Bundesgebiet abgefangen wurden, zu Einstellungen nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) kam, waren nach Kenntnis der Bundesregierung für eine solche Verfahrenseinstellung regelmäßig ursächlich?
Wie viele innerhalb des Bundesgebiets versendete Postsendungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1. Februar 2020 wegen des Verdachts einer Straftat nach den folgenden Gesetzen abgefangen:
a) Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?
b) Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)?
c) Arzneimittelgesetz (AMG)?
d) Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)?
e) Waffengesetz (WaffG)?
Zu wie vielen Ermittlungsverfahren kam es nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Entdeckung der in der Frage 7 erfragten Postsendungen (bitte ebenfalls nach entsprechender Rechtsgrundlage bzw. den in Frage 6 erfragten Gesetzen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen der Ermittlungsverfahren im Sinne der Frage 8 konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige ermittelt werden?
Zu wie vielen Anklageerhebungen, Erlassen von Strafbefehlen oder Verfahrenseinstellungen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich aller in Frage 8 erfragten Straftaten (bitte nach Quartal, Tatort bzw. örtlicher Zuständigkeit, Straftatbestand, strafbarem Inhalt der fraglichen Postsendung, Anzahl sowie Art der Verfahrenserledigung aufschlüsseln)?
Zu wie vielen Verurteilungen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich aller in Frage 8 erfragten Straftaten (bitte quartalsweise nach Tatort bzw. örtlicher Zuständigkeit, strafbarem Inhalt der fraglichen Postsendung, Straftatbestand, Anzahl der Verurteilten und der jeweiligen Strafzumessung aufschlüsseln)?
Welche Gründe, sofern es in den zuvor gegenständlichen Ermittlungsverfahren bei ermittlungsrelevanten Postsendungen innerhalb des Bundesgebiets zu Einstellungen nach § 170 Absatz 2 StPO kam, waren nach Kenntnis der Bundesregierung für eine solche Verfahrenseinstellung regelmäßig ursächlich?
Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die quantitative und qualitative Entwicklung im Bereich des Online- und Versandhandels mit illegalen Substanzen und Gegenständen im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 (bitte ausführen)?
Welche besonderen Herausforderungen erkennt die Bundesregierung angesichts der offenbar ansteigenden Fallzahlen im Bereich dieses Kriminalitätsphänomens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung etwaig ergriffen, um diesem Kriminalitätsphänomen zukünftig effektiver zu begegnen (bitte ausführen)?