[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Jochen Haug, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/219 –
Illegale Einreisen nach Deutschland über Weißrussland – Ausmaß,
Konsequenzen und Gegenmaßnahmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Sommer dieses Jahres bietet das weißrussische Regime
Migrationswilligen insbesondere aus dem Nahen und Mittleren Osten eine visafreie Einreise
nach Weißrussland an und organisiert deren Weiterreise an die EU-
Außengrenze (
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/belarus-lukaschenko-polen-eu-
migranten-grenzgebiet-100.html). Verknüpft ist dies mit dem Versprechen und
der Erwartung, anschließend illegal in die EU zu gelangen und dort Asyl zu
beantragen. Die Bundesregierung wirft dem Regime in Weißrussland vor,
hierdurch „Flüchtlinge als Instrumente zu benutzen, um Druck auf die EU
auszuüben“ (ebd.).
Das Zielland der meisten Migrationswilligen ist dabei Deutschland. In der
Folge hat der Migrationsdruck an der deutschen Grenze zu Polen massiv
zugenommen: Bis zum 21. November 2021 wurden seitens der Bundespolizei
bereits 10 128 unerlaubte Einreisen mit Weißrussland-Bezug registriert (https://
www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2021/10/staendig
e_aktualisierung_migrationslage.html). Parallel nehmen auch die Erstanträge
auf Asyl zu, welche sich laut Asylstatistik des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) im September und Oktober 2021 auf jeweils über 13 000
Anträge beliefen, während sie in den ersten fünf Monaten dieses Jahres noch
jeweils unter zehntausend lagen (
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/
DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-oktober-2021.html;jsessionid=256
C3CB1BDA76F2384801E9DAC0DF3D4.internet272).
Bei ihrem illegalen Grenzübertritt in die EU und ihrer unerlaubten Einreise
nach Deutschland werden die Migrationswilligen vielfach auch von in
Deutschland ansässigen Schleusern unterstützt. Dabei handelt es sich nach
einem Situationsbericht der EU-Kommission überwiegend um
Drittstaatenangehörige (
https://welt.de/politik/ausland/plus234976830/Grenze-zu-Belaru
s-Mehrheit-der-Scheuser-aus-Deutschland.html).
Ohne ein klares und unmissverständliches Signal aus Deutschland, dass ein
illegaler Grenzübertritt über Weißrussland in die EU keinesfalls in ein
Asylverfahren in Deutschland münden kann, wird sich nach Ansicht der
Fragesteller die krisenhafte Situation an der Außengrenze der EU zu Weißrussland
Deutscher Bundestag Drucksache 20/332
20. Wahlperiode 23.12.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 22. Dezember 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nach Auffassung der Fragesteller weiter verstetigen. Die Lösung kann nach
Ansicht der Fragesteller nur eine geordnete Heimkehr der dort befindlichen
Drittstaatenangehörigen sein, wie sie mit einem ersten Rückflug in den Irak
kürzlich begonnen hat.
1. Wie viele unerlaubte Einreisen nach Deutschland über Weißrussland
wurden seit Jahresanfang 2021 festgestellt (bitte monatsweise
aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei hat im Zeitraum vom 1. Januar bis 13. Dezember 2021
insgesamt 10.918 unerlaubt eingereiste Personen mit Bezug zu Belarus
festgestellt. Angaben im Sinne der Fragestellung sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen:
Monat Personenanzahl
Januar 0
Februar 0
März 0
April 0
Mai 15
Juni 0
Juli 11
August 479
September 2.049
Oktober 5.288
November 2.850
Dezember (bis zum 13.12.2021) 226
Gesamt 10.918
2. Wie viele Erstanträge auf Asyl wurden im Laufe des Jahres 2021 von
Personen gestellt, die über Weißrussland in die EU und dann nach
Deutschland gelangt sind (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung werden von den zuständigen
Bundesbehörden statistisch nicht erfasst.
3. Wie unterteilen sich diese Asylbewerber nach Geschlecht und nach Alter
(voll- bzw. minderjährig)?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung werden von den zuständigen
Bundesbehörden statistisch nicht erfasst.
4. Welches sind die zehn häufigsten Nationalitäten dieser Asylbewerber
(bitte jeweils mit Angabe der absoluten Zahl)?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung werden von den zuständigen
Bundesbehörden statistisch nicht erfasst.
5. Wie viele der im Jahr 2021 über Weißrussland eingereisten
Asylbewerber sind von Polen bzw. den drei baltischen Staaten gemäß Artikel 9
Absatz 1 bzw. Artikel 14 Absatz 1 der EU-Verordnung 603/2013
(Eurodac-VO) registriert worden?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung werden von den zuständigen
Bundesbehörden statistisch nicht erfasst.
6. Wie viele Übernahmeersuchen gemäß Dublin-III-Verordnung wurden
von Deutschland hinsichtlich der über die deutsch-polnische Grenze
nach Deutschland gelangten Asylbewerber an Polen und an die
baltischen EU-Staaten bislang im Jahr 2021 gerichtet?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung werden von den zuständigen
Bundesbehörden statistisch nicht erfasst. Angaben über die Gesamtzahl der
Übernahmeersuchen von Deutschland an die EU-Mitgliedstaaten Estland, Litauen,
Lettland und Polen für den Zeitraum 1. Januar bis 30. November 2021 können
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
01.01.–30.11.2021 Übernahmeersuchen
an die
Mitgliedstaaten
Estland 32
Litauen 321
Lettland 132
Polen 1.402
Gesamt 1.887
a) Wie vielen dieser Ersuche wurde bislang stattgegeben, und wie viele
wurden abgelehnt?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung werden von den zuständigen
Bundesbehörden statistisch nicht erfasst. Angaben über die Ablehnung und
Zustimmung von Übernahmeersuchen durch die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
01.01.–30.11.2021 Übernahmeersuchen
an die Mitgliedstaaten
Ablehnungen Zustimmungen
Estland 7 15
Litauen 13 272
Lettland 5 80
Polen 207 701
Gesamt 232 1.068
b) Wie viele Rücküberstellungen sind bislang erfolgt?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung werden von den zuständigen
Bundesbehörden statistisch nicht erfasst. Angaben über die erfolgten Überstellungen
in den Mitgliedstaaten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
01.01.2021–30.11.2021 Erfolgte
Überstellungen in den
Mitgliedstaat
Estland 0
Litauen 39
Lettland 2
Polen 107
Gesamt 148
7. Werden bei Asylbewerbern, die direkt an der deutsch-polnischen Grenze
beim Übertritt nach Deutschland erfasst werden, auch ohne deren
Registrierung in Eurodac durch Polen Übernahmeersuchen gemäß der
Dublin-III-Verordnung an Polen gerichtet?
Falls nein, warum nicht?
Liegen bei der betroffenen Person Anhaltspunkte für die unerlaubte Einreise
nach Deutschland über eine Binnengrenze (hier: Polen) gemäß der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 118/2014 Verzeichnis A bzw. B vor, werden –
auch ohne EURODAC-Treffer für den jeweiligen Mitgliedstaat –
Übernahmeersuchen nach Artikel 13 Absatz 1 der Dublin-III-Verordnung gestellt.
8. Welchen Zweck und welchen Effekt haben die intensivierten
Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei an der Grenze zu Polen?
Zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreisen in das
Bundesgebiet sowie zur Verhütung von Straftaten im Sinne des § 12 Absatz 1
Nummer 1 bis 4 des Gesetzes über die Bundespolizei (BPolG), führt die
Bundespolizei die sogenannte intensivierte Schleierfahndung entlang der
deutschpolnischen Grenze durch. Mit der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen
erfüllt die Bundespolizei die ihr gesetzlich obliegende Aufgabe über den
grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/165 Bezug genommen.
a) Wie viele Asylbewerber wurden dabei seitens Deutschlands
registriert?
Die Bundespolizei hat von Januar bis Oktober 2021 insgesamt 6.979
Schutzersuchen an der deutsch-polnischen Grenze erfasst.
b) Wird hierdurch ggf. innerhalb der EU die Zuständigkeit Deutschlands
für das Asylverfahren begründet, obwohl der Asylbewerber aus Polen
eingereist ist?
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird im Falle des Aufgreifens
Asylsuchender durch die Bundespolizei, die Prüfung des zuständigen
Mitgliedstaates anhand der Zuständigkeitskriterien der Dublin-III-Verordnung durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Hat es bislang im Jahr 2021 Zurückweisungen von unerlaubt
einreisenden Drittstaatenangehörigen an der deutsch-polnischen Grenze gegeben,
und falls ja, in welcher Größenordnung?
An der deutsch-polnischen Grenze sind Zurückweisungen als
einreiseverhindernde Maßnahme nicht möglich, da für Zurückweisungen grundsätzlich
Binnengrenzkontrollen gemäß der Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodex
erforderlich wären.
10. Wie viele der nach Deutschland im Jahr 2021 über Weißrussland
unerlaubt eingereisten Personen sind in einen anderen EU-Mitgliedstaat
weitergereist bzw. halten sich jedenfalls nicht mehr in Deutschland auf?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung werden von den zuständigen
Bundesbehörden statistisch nicht erfasst.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Umfang der
Schleusertätigkeit von in Deutschland ansässigen Personen, welche die
Drittstaatenangehörigen bei ihrem Übertritt in die EU bzw. bei deren
anschließender Weiterreise nach Deutschland unterstützen?
Gibt es eine aktive Kooperation bzw. ein kollusives Zusammenwirken
zwischen Weißrussland und den in Deutschland ansässigen Schleusern?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
12. Wie viele Ermittlungsverfahren sind hinsichtlich dieser
Schleusertätigkeit im Jahr 2021 bislang eingeleitet worden, und welche Nationalität
haben die Beschuldigten?
Wie viele Personen sind in diesem Kontext im Jahr 2021 bislang in
Untersuchungshaft genommen worden?
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 13. Dezember 2021 wurden insgesamt 379
Ermittlungsverfahren gegen Schleuser mit Bezug zu Belarus eingeleitet. Es
befinden sich derzeit 69 Beschuldigte in Untersuchungshaft. Angaben hinsichtlich
der Staatsangehörigkeit der Beschuldigten sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen:
Staatsangehörigkeit Personenanzahl
irakisch 85
syrisch 78
ukrainisch 42
georgisch 35
polnisch 27
Staatsangehörigkeit Personenanzahl
türkisch 22
deutsch 15
belarussisch 8
russisch 6
rumänisch 5
tunesisch 5
afghanisch 5
iranisch 4
tadschikisch 4
jemenitisch 3
kosovarisch 3
usbekisch 3
ägyptisch 3
schwedisch 3
französisch 2
niederländisch 2
aserbaidschanisch 1
kasachisch 1
pakistanisch 1
kroatisch 1
indisch 1
britisch (Vereinigtes Königreich) 1
sri-lankisch 1
irisch 1
griechisch 1
vietnamesisch 1
bulgarisch 1
tschechisch 1
moldauisch 1
ungeklärt 6
Gesamt 379
13. Welche Auswirkung hat es auf die Erfolgsaussicht eines Asylbegehrens,
wenn der Antragsteller
a) an seinem bisherigen Aufenthaltsort, wo er sich bereits länger
aufhielt und der auch ein Drittstaat sein kann, vor persönlicher
Verfolgung und kriegerischer Auseinandersetzung sicher war,
b) ganz bewusst und gezielt die von Weißrussland angebotene staatliche
Schleusung an die EU-Außengrenze in Anspruch genommen hat, um
sodann mittels illegalen Grenzübertritts in die EU zu gelangen,
Die Fragen 13a und 13b werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Maßgeblich sind die individuellen Umstände des Einzelfalls. Ist ein
Asylantragstellender in einem sonstigen Drittstaat bereits als Flüchtling anerkannt
worden und darf diesen Schutz auch weiterhin in Anspruch nehmen
beziehungsweise wurde einem Asylantragstellenden in einem sonstigen Drittstaat
bereits anderweitig Schutz vor politischer Verfolgung, einschließlich der
Beachtung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung, gewährt, kommt eine
Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Absatz 1 Nummer 4, 27 des Asylgesetzes
i. V. m. Artikel 35 Verf-RL in Betracht. Über diese Voraussetzungen hinaus ist
in diesen Fällen immer eine Erklärung des sonstigen Drittstaats, zur
Wiederaufnahme des Ausländers bereit zu sein, erforderlich, da nach aktueller
Rechtsprechung der Ausländer die Garantie haben muss, dass er in dem Drittstaat
wiederaufgenommen wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom
25. April 2019 – 1 C 28.18, Rn. 15).
c) sich mittels illegalen, im Zweifel gewaltsamen Grenzübertritts
(Zerstörung von Grenzbarrieren, Gewalt gegen Grenzschützer) Zutritt in
die EU verschafft hat?
Ein Fall der unerlaubten Einreise durch den Schutzsuchenden kann sich dann
auf die asylrechtliche Prüfung auswirken, wenn es sich um strafrechtlich
relevantes Verhalten handelt, das den Regelungsbereich der Ausschlusstatbestände
eröffnen könnte. Maßgeblich ist auch hier die individuelle Prüfung des
Einzelfalls.
14. Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach eine größere
Zahl der mit dem endgültigen Ziel Westeuropa nach Weißrussland
gereisten Personen vom Nordirak aus aufgebrochen ist (
https://spiegel.de/a
usland/irak-warum-so-viele-menschen-aus-dem-nordirak-nach-belarus-fl
iehen-a-3df5d943-6d40-44f4-ad62-112e4c86865f)?
Nach Angaben der EU-Kommission sowie der litauischen und polnischen
Regierung stammt ein signifikanter Anteil der Personen, die über Belarus irregulär
in die EU gelangten oder sich noch in Belarus befinden, aus der Autonomen
Region Kurdistan-Irak (RKI). Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung werden
von den zuständigen Bundesbehörden statistisch nicht erfasst.
15. Wie ist die aktuelle Lageeinschätzung der Bundesregierung hinsichtlich
der Sicherheits- und Verfolgungssituation im Nordirak?
Die Situation in Nordirak ist volatil. Trotz der territorialen Verdrängung des
sogenannten IS und einer hohen Schutzwilligkeit des Staates, bleibt die
Terrororganisation eine Gefahr und ist in der Lage, auch in der Autonomen Region
Kurdistan-Irak (RKI) weiter Anschläge zu verüben. Die Türkei führt wiederholt
Luftangriffe auf Stellungen der Terrororganisation Arbeiterpartei Kurdistans
(PKK) im Nordirak durch. Vereinzelt gibt es auch Berichte über zivile Opfer
dieser Angriffe. Auch die iranischen Sicherheitskräfte gehen gerade im
grenznahen Gebiet militärisch gegen kurdische Gruppierungen im Nordirak vor.
Die Menschenrechtslage in Irak bleibt prekär und ist insbesondere für
Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und kritische Stimmen der Zivilgesellschaft
von einem Klima der Verunsicherung, Einschüchterung und Bedrohung
geprägt. Es gibt Berichte über teilweise gewaltsame Übergriffe durch
Sicherheitskräfte, informelle Einschränkungen der Pressefreiheit sowie vereinzelte
Anwendung von Folter oder Nutzung unverhältnismäßiger Gewalt, etwa im
Rahmen von Demonstrationen. Es bestehen zudem Defizite in der rechtsstaatlichen
Praxis.
16. Sind nach der Lageeinschätzung der Bundesregierung Abschiebungen in
den Nordirak als hinreichend sicherer Landesteil des Iraks grundsätzlich
möglich?
Für die Durchführung von Abschiebungen sind grundsätzlich die Länder
zuständig. Angesichts der derzeitigen Sicherheits- und Menschenrechtslage in
Nordirak sind Abschiebungen grundsätzlich möglich.
a) Wird der Nordirak als ein Teilgebiet des Iraks eingestuft, welches
Irakern eine inländische Fluchtalternative bietet?
Zwischen 600.000 und 700.000 Binnenvertriebene halten sich aktuell in der
Autonomen Region Kurdistan-Irak (RKI) bzw. in Gebieten, die unter RKI-
Kontrolle stehen, auf. Die überwiegende Mehrheit dieser Binnenvertriebenen
ist auf Grund der Verfolgung durch den „IS“ in die RKI geflohen. In der RKI
sind religiöse oder ethnische Minderheiten besser als in Zentralirak vor Gewalt
und Verfolgung geschützt. Die Möglichkeit einer Wohnsitznahme im Nordirak
besteht prinzipiell für alle Iraker, es bestehen jedoch erhebliche
Zuzugsbeschränkungen, die den meisten Irakern einen legalen Umzug erschweren. Die
Beschränkungen werden effektiv umgesetzt. Daneben sind äußere Faktoren zu
berücksichtigen, wie beispielsweise bestehende Ausgangssperren in Folge der
Ausbreitung des Coronavirus. Das Vorhandensein von internen
Schutzmöglichkeiten ist maßgeblich vom individuellen Einzelfall abhängig.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2021 in den (Nord-)Irak
abgeschoben?
Für die Durchführung von Abschiebungen sind grundsätzlich die Länder
zuständig. Die Bundespolizei hat im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Oktober
2021 insgesamt 25 Personen in den Irak abgeschoben.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der
Schleusergebühren, die für eine Einreise aus dem Nahen und Mittleren Osten
oder aus der Türkei nach Weißrussland und den Transport an die EU-
Außengrenze zu zahlen sind?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
18. Welche Routen der Einreise mittels Flugzeug für potentielle
Asylbewerber aus dem Nahen und Mittleren Osten und aus der Türkei nach
Weißrussland wurden mittels Intervention der EU bislang gänzlich oder
teilweise unterbunden?
Um mögliche Routen der irregulären Einreise in die Europäische Union (EU)
über Belarus zu unterbinden, führt die EU, in enger Abstimmung mit den EU-
Mitgliedstaaten, seit Juli 2021 zahlreiche hochrangige Gespräche mit
Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Herkunfts- und Transitländer sowie
Fluggesellschaften.
Auch die Bundesregierung hat die Problematik wiederholt in bilateralen
Gesprächen thematisiert. So konnte erreicht werden, dass Flüge ausgesetzt sowie
Flug- und Passagierkontrollen verschärft wurden mit dem Ergebnis, dass
Neuankünfte in Belarus seit Anfang November 2021 weitgehend unterbunden
werden konnten. Die irakische Regierung hat bereits im August Direktflüge von
Bagdad nach Belarus ausgesetzt und zudem belarussische Honorarkonsulate
geschlossen. Auch Jordanien hat Direktflüge nach Minsk teilweise eingestellt.
Die syrische Fluglinie Cham Wings hat Flugverbindungen nach Minsk
ebenfalls eingestellt. In der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Libanon
und Usbekistan sind Staatsangehörige aus relevanten Herkunftsländern von der
Beförderung ausgeschlossen.
a) Welche Einreiserouten bestehen noch fort, und welche Fluglinien sind
daran beteiligt?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung bestehen keine weiteren
Einreiserouten über den Luftweg fort, auf denen Menschen gezielt zum Zweck der
unerlaubten Einreise in die EU nach Belarus gebracht werden. Weiterhin
bestehende Flugverbindungen aus den relevantesten Herkunfts- und
Transitländern nach Belarus werden nach Informationen der EU-Kommission nicht zu
diesem Zweck genutzt.
b) Gibt es fortgesetzte Bemühungen, auch die noch fortbestehenden
Einreiserouten abzuschneiden?
Die deutschen Auslandsvertretungen sowie EU-Delegationen vor Ort sind
weiter angewiesen, das Fluggeschehen an den wesentlichen Drehkreuzen zu
beobachten.
19. Gibt es von Seiten der Bundesregierung eine Aufklärungskampagne (ggf.
im Verbund der EU) in den Hauptherkunftsländern der von Weißrussland
angelockten Asylbewerber, die über die Risiken und die Illegalität der
geplanten Einreise in die EU informiert und die falschen Versprechungen
der Regierung von Weißrussland widerlegt?
Die Bundesregierung war schon vor Beginn der Instrumentalisierung von
irregulärer Migration durch Belarus in der Strategischen Kommunikation zu Flucht
und Migration in den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern aktiv. Fokus
ist stets die Aufklärung zu Risiken und Gefahren irregulärer Migration,
Beratung zu Möglichkeiten der regulären Migration oder das Aufzeigen von
Bleibeperspektiven. Maßgeblich erfolgt dies über Projektarbeit mit externen
Partnern sowie eigene aktive Kommunikation in Sozialen Medien.
Auch der Präsident des Bundespolizeipräsidiums richtete am 13. November
2021 im irakischen TV einen Appell an die irakische Bevölkerung von illegaler
Migration nach und über Belarus Abstand zu nehmen und wies auf deren
Instrumentalisierung durch Schleuser sowie die damit einhergehenden
Gefahren hin. Dieser Appell wurde unter anderem in kurdische, türkische,
arabische und englische Sprache übersetzt.
20. Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass ausweislich der
Zahl der im Jahr 2021 von Asylbewerben mit Weißrussland-Bezug
gestellten Asylanträge wie auch aller medial kolportierten Aussagen der
noch an der Grenze zu Polen befindlichen Personen Deutschland das
Hauptzielland der über Weißrussland illegal in die EU gelangenden
Drittstaatenangehörigen ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat die Bundesregierung die Absicht, an den ihr bekannten Ursachen
hierfür etwas zu ändern?
Die in der Fragestellung aufgeführten Informationen stammen unter anderem
vom litauischen und polnischen Grenzschutz und von irakischen Behörden.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu
Motivation und Zielländern im Sinne der Fragestellung vor.
21. Ist die Bundesregierung bereit, die Heimreise der an der Grenze zu Polen
befindlichen Migrationswilligen in ihre Herkunftsländer, wie sie mit
einem ersten Rückflug in den Irak kürzlich begonnen hat (
https://www.ta
gesschau.de/ausland/europa/rueckflug-migranten-belarus-polen-10
1.html), politisch, organisatorisch und finanziell zu unterstützen?
Die EU-Kommission hat für die freiwilligen Rückführungen insgesamt
3,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Internationale Organisation für
Migration unterstützt bei der Durchführung der Rückflüge.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]