[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch,
Ali Al-Dailami, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/248 –
Werbung und Kommunikation zur Impfkampagne der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Ziel der Aufklärung über und Motivation zur Corona-Schutzimpfung
hat die Bundesregierung eine großangelegte Informations- und
Aufklärungskampagne durchgeführt, aus der sich nachfolgende Fragen an die
Bundesregierung ergeben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit der Zulassung des ersten Impfstoffes gegen das Coronavirus und dem
zeitgleichen Beginn der Impfkampagne Ende Dezember 2020 startete auch die
begleitende Informations- und Aufklärungsarbeit zur Corona-Schutzimpfung. Die
damit verbundenen Ausgaben wurden nahezu vollständig erst im Haushaltsjahr
2021 geleistet. Für die Informations- und Aufklärungsarbeit zur Bekämpfung
des Coronavirus und für die Corona-Schutzimpfung standen im Haushaltsjahr
2021 Mittel in Höhe von 295.361.640,00 Euro (295.000.000,00 Euro im
Einzelplan 15 sowie 361.640,00 Euro im Einzelplan 04) zur Verfügung. Die
Gesamtsumme der geleisteten Ausgaben beträgt 286.096.965,93 Euro (Stand:
31. Dezember 2021). Diese Ausgaben beinhalten nicht nur die Kommunikation
zur Corona-Schutzimpfung, sondern auch die allgemeinen Informationen zum
Coronavirus (z. B. zur Delta-Variante, zu den Corona-Tests – Selbsttest,
Antigen-Test und PCR-Test – sowie zu den Corona-Regelungen, z. B. Regelungen
für Reiserückkehrer). Eine trennscharfe Ermittlung, welche Ausgaben auf die
Kommunikation zur Corona-Schutzimpfung entfallen, ist dabei nicht möglich.
So beantwortet zum Beispiel der telefonische Informationsdienst des Bundes
unter der Telefonnummer 116 117, für den bislang rund 119 Mio. Euro
verausgabt wurden (Stand: 30. November 2021), nicht nur Fragen zur Corona-
Schutzimpfung, sondern auch zu den Corona-Tests. Ebenso arbeitet das für die
Kommunikation in den Sozialen Medien zuständige Digitale Lagezentrum außer zur
Corona-Schutzimpfung auch zu allen anderen Themen, die mit dem
Coronavirus im Zusammenhang stehen. Überschlägig ist allerdings davon auszugehen,
dass rund 90 bis 95 Prozent der geleisteten Ausgaben für die Informations- und
Aufklärungsarbeit zur Corona-Schutzimpfung eingesetzt wurden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/403
20. Wahlperiode 12.01.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 10. Januar 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hoch ist das Haushaltsbudget des Bundes, das im Jahr 2021 für die
Durchführung von Informations- und Aufklärungskampagnen zur
Corona-Schutzimpfung vorgesehen ist, und wie hoch sind die tatsächlichen
Ausgaben bis dato?
3. Wie verteilen sich die Ausgaben des Bundes im Jahr 2021 für die
Informations- und Aufklärungskampagnen zur Corona-Schutzimpfung auf die
einzelnen Werbekanäle (bitte monatlich je konkretem Werbekanal – z. B.
Facebook, Twitter, Zeitung, TV-Werbung usw. – sowie Gesamtsummen
angeben)?
4. Wie verteilen sich die Ausgaben des Bundes im Jahr 2021 für die
Informations- und Aufklärungskampagnen zur Corona-Schutzimpfung auf die
einzelnen Kampagnen (z. B. #ÄrmelHoch oder #HierWirdGeimpft; bitte
monatlich je Kampagne sowie Gesamtsummen angeben)?
Die Fragen 1, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bezüglich der nachgefragten Angaben wird auf die beigefügten Anlagen 1
und 2 bzw. auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Bei den
Ausgaben für Werbemaßnahmen in den Sozialen Medien kann dabei nicht
durchgängig nach einzelnen Kanälen differenziert werden, da der Einkauf
überwiegend in sog. Paketen (Mediabudgets) erfolgt.
„Deutschland krempelt die #Ärmel hoch“ ist wie „#Hello Again“ und „#Hier
wird geimpft“ eingebettet in die Informations- und Aufklärungsarbeit zum
Coronavirus im Rahmen der Kampagne „Zusammen gegen Corona“ (
https://www.
zusammengegencorona.de/). Die Maßnahmen zur Umsetzung der Kampagne
werden mit der Unterstützung der beauftragten Agenturen und Unternehmen
durchgeführt. Die Leistungserbringung erfolgt weitgehend überlappend. Dabei
wird nicht nach einzelnen Kommunikationslinien differenziert. Die Ausgaben
können daher nur für die Kampagne „Zusammen gegen Corona“ angegeben
werden.
2. Wie hoch ist das Haushaltsbudget des Bundes, das im Jahr 2022 für die
Durchführung von Informations- und Aufklärungskampagnen zur
Corona-Schutzimpfung vorgesehen ist?
6. Wie sollen sich die Ausgaben des Bundes im Jahr 2022 für die
Informations- und Aufklärungskampagnen zur Corona-Schutzimpfung nach
gegenwärtiger Planung auf die einzelnen Werbekanäle verteilen (bitte
monatlich je Werbekanal angeben)?
Die Fragen 2 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bezüglich der nachgefragten Angaben wird auf die beigefügte Anlage 3
verwiesen.
5. Wie verteilen sich die Ausgaben des Bundes im Jahr 2021 für die
Informations- und Aufklärungskampagnen zur Corona-Schutzimpfung auf die
einzelnen Bundesländer (bitte monatlich je Bundesland sowie
Gesamtsummen angeben)?
7. Wie sollen sich die Ausgaben des Bundes im Jahr 2022 für die
Informations- und Aufklärungskampagnen zur Corona-Schutzimpfung nach
gegenwärtiger Planung auf die einzelnen Bundesländer verteilen (bitte
monatlich je Bundesland sowie Gesamtsummen angeben)?
Die Fragen 5 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Informations- und Aufklärungsarbeit zum Coronavirus und zur Corona-
Schutzimpfung ist grundsätzlich bundesweit ausgerichtet. Eine Differenzierung
nach Ländern erfolgt nicht.
Beim Ansatz, die Bürgerinnen und Bürger mit einem niedrigschwelligen
Impfangebot direkt in ihren Lebenswelten zu erreichen, der zum Beispiel mit „#Hier
wird geimpft“ verfolgt wurde, unterstützen Informationsmaßnahmen
begleitend. In diesen Fällen geht es weniger um breit angelegte
Kommunikationsstrategien mit massenkommunikativen Medien, sondern um an die Situation
angepasste und ggf. auch regional gezielt eingesetzte kommunikative
Unterstützung. Aber auch solche Maßnahmen sind in die allgemeine Kampagnenarbeit
integriert, sodass keine differenzierte Erfassung der damit verbundenen
Ausgaben erfolgt.
8. Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes im Jahr 2021 für die
Erstellung von fremdsprachigen Informations- und Aufklärungskampagnen zur
Corona-Schutzimpfung (bitte monatlich je Sprache und Gesamtsumme
angeben), und in welcher Höhe sind Ausgaben für die nächsten zwölf
Monate geplant?
9. Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes im Jahr 2021 für
Informations- und Aufklärungskampagnen zur Corona-Schutzimpfung in
Leichter Sprache (bitte monatlich und Gesamtsumme angeben)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Informations- und Aufklärungsarbeit zum Coronavirus und insbesondere
zur Corona-Schutzimpfung kann nur dann erfolgreich sein, wenn es gelingt,
möglichst alle Menschen in Deutschland zu erreichen. Hierzu bedarf es nicht
nur einer Nutzung reichweitenstarker Kommunikationsmedien. Dies erfordert
insbesondere, sprachliche Hindernisse als Zugangshemmnis abzubauen und die
Kommunikationsmaßnahmen so auszurichten, dass auch die Menschen erreicht
werden, die keinen oder nur kaum Zugang zu den Informationen über die
traditionellen oder digitalen Medien der Massenkommunikation haben. Daher wird
auch die gesamte Kommunikation zur Corona-Schutzimpfung grundsätzlich
mehrsprachig geführt. So beantwortet zum Beispiel der telefonische
Informationsdienst des Bundes unter der Telefonnummer 116 117 die Fragen der
Anrufer außer in Deutsch auch in Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch und in
Gebärdensprache. Informationsmaterialien sind in bis zu 22 Fremdsprachen, in
Leichter Sprache und in Gebärdensprache erhältlich. Alle Inhalte werden
regelmäßig in englischer, arabischer, russischer und türkischer Sprache angeboten
(digital und analog). Dabei arbeitet die Bundesregierung mit Expertinnen und
Experten zusammen, um unter anderem gegebenenfalls bestehende besondere
ethnische Aspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich werden barrierefreie Beiträge
und Videos auf den Webseiten und in den Sozialen Medien angeboten.
Mehrsprachigkeit, Barrierefreiheit, Leichte Sprache und Gebärdensprache sind
integrale Bestandteile aller Kommunikationsmaßnahmen zum Coronavirus und zur
Corona-Schutzimpfung.
Bei der Entwicklung und Gestaltung der Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen für Menschen, die über geringe oder gar keine Deutschkenntnisse
verfügen, reicht eine bloße Übersetzung von deutschen Texten oft nicht aus. Zwar
sprechen die für die Gesamtgesellschaft konzipierten Kampagnen größtenteils
auch diese Menschen an, dennoch muss die Kommunikation – zumindest
teilweise – auch auf besondere gesellschaftliche Gegebenheiten eingehen. Die
Bundesregierung wird bei dieser Kommunikation durch das Ethno-
Medizinische Zentrum e.V. Hannover und die EMPATI gGmbH unterstützt.
Eine differenzierte Erfassung von Ausgaben für diesen Bereich ist
grundsätzlich nicht möglich. Hinweise auf konkrete Ausgaben könnten sich lediglich aus
Angaben zu speziellen Aufträgen oder aus institutionellen Zuordnungen
ergeben (siehe Anlagen zu den Fragen 3 und 4 sowie zu den Fragen 17 und 18).
10. Wie hoch waren die bisherigen Ausgaben des Bundes für 2021 für
Informations- und Aufklärungskampagnen zur sog. Booster-Impfung?
Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes im Jahr 2021 für die
Beauftragung von Influencern und Prominenten im Zusammenhang mit
Informations- und Aufklärungskampagnen zur Corona-Schutzimpfung (bitte
monatlich und Gesamtsumme angeben)?
12. Wie hoch sollen die Ausgaben des Bundes im Jahr 2022 für die
Beauftragung von Influencern und Prominenten im Zusammenhang mit
Informations- und Aufklärungskampagnen zur Corona-Schutzimpfung nach
gegenwärtiger Planung sein (bitte monatlich und Gesamtsumme angeben)?
13. Wie viele Influencer und Prominente hat die Bundesregierung zur
Unterstützung der Informations- und Aufklärungskampagnen zur Corona-
Schutzimpfung angefragt, und bei wie vielen ist es zu einer Beauftragung
gekommen?
14. Wie hoch war jeweils die durchschnittliche und die höchste Vergütung
für Influencer und Prominente im Zusammenhang mit Informations- und
Aufklärungskampagnen zur Corona-Schutzimpfung?
15. Wie viele Influencer und Prominente haben eine Vergütung zur
Unterstützung der Informations- und Aufklärungskampagnen zur Corona-
Schutzimpfung abgelehnt?
16. Nach welchen Kriterien hat sich die Vergütung von Influencern und
Prominenten zur Unterstützung der Informations- und
Aufklärungskampagnen zur Corona-Schutzimpfung gerichtet?
Die Fragen 11 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bereits mit Beginn der Impfkampagne haben sich zahlreiche prominente
Persönlichkeiten bereit erklärt, die Bundesregierung bei ihren Werbemaßnahmen
für die Corona-Schutzimpfung zu unterstützen. Ihre Motive sind zusammen mit
denen nicht prominenter Personen die Gesichter der Kampagne.
Die Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen der Bundesregierung zur
Corona-Schutzimpfung orientierten sich zunächst an den priorisierten Gruppen.
Nach der Aufhebung der Priorisierung wird in der breiten Bevölkerung für die
Wahrnehmung des Impfangebots und für die Auffrischungsimpfung geworben.
Durch Informations- und Aufklärungsmaßnahmen für bestimmte
Bevölkerungsgruppen und Regionen, bei denen eine unterdurchschnittliche Impfquote
belegt ist, werden die laufenden Maßnahmen aktuell nochmals gezielt verstärkt.
Entsprechend erfolgte auch der Einsatz der Testimonials. In der ersten Phase
wurden Influencerinnen bzw. Influencer, Prominente etc. eingesetzt, die den
priorisierten Gruppen angehörten und daher glaubwürdig für die Teilnahme an
der Impfung werben konnten. Diese Kriterien waren auch maßgebend für die
Auswahl der nicht prominenten Personen (Menschen aus dem Alltag oder ggf.
professionelle Models).
Danach traten andere Kriterien in den Vordergrund. Bei den prominenten
Unterstützern und bei den nicht prominenten Personen kam es nun darauf an, dass
sie die verschiedenen Bevölkerungsgruppen (mit unterschiedlichen
Migrationshintergründen und in den verschiedenen Altersgruppen) ebenso beispielhaft
abbilden und ansprechen, wie unterschiedliche Berufe, soziale Umfelder und
Bildungshintergründe. Für die aktuellen Verstärkermaßnahmen war maßgebend,
dass sie vor allem die Gruppen ansprechen, die noch eine
unterdurchschnittliche oder geringe Impfquote aufweisen und die, die zur Auffrischungsimpfung
aufgerufen sind.
Die Kontaktaufnahme mit den prominenten Unterstützern, die bei den
Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zum Coronavirus und zur Corona-
Schutzimpfung einbezogen waren, erfolgte in der Regel über die zur Durchführung
der Maßnahmen einbezogenen Rahmenvertragspartner Cosmonauts & Kings
GmbH, Scholz & Friends und Zum goldenen Hirschen. Übersichten darüber,
bei welchen Personen aus diesem Kreis es letztlich nicht zu einer Mitwirkung
kam, haben die Rahmenvertragspartner nicht geführt. Eine Erstellung
entsprechender Dokumentationen wurde von den Auftraggebern auch nicht
gefordert. Die prominenten Unterstützer stellten sich in der Regel unentgeltlich zur
Verfügung. Lediglich in den Fällen, in denen eine Mitwirkung mit einem
deutlich höheren Aufwand verbunden war (z. B. durch Drehtage für Videos oder
TV-Spots bzw. durch Aufnahmen für Audio-Spots), wurden marktübliche
Aufwandsentschädigungen gezahlt.
Als Influencerinnen und Influencer (Influencer) versteht die Bundesregierung
Personen, die aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres hohen Ansehens in
sozialen Netzwerken dort als Träger für bezahlte Werbung und Information in
Frage kommen. Influencer unterhalten in der Regel eigene „Kanäle“ auf
sozialen Medien wie zum Beispiel „YouTube“. Ihre Beiträge geben vor, authentische
persönliche Meinungsäußerungen darzustellen. Gerade deshalb genießen sie
besonders unter jüngeren Internetnutzern eine hohe Glaubwürdigkeit. Sie
setzen ihr Image und ihre Authentizität ein, um Ansichten und Verhalten ihrer
„Follower'' zu beeinflussen. Die Einbeziehung von Influencern erfolgte
ebenfalls über die beauftragten Agenturen. Die damit verbundenen Kosten wurden
aus den Mediabudgets getragen. Auf die Antwort zu den Fragen 1, 3 und 4
wird verwiesen.
Auch darüber, welche Influencer eine Beauftragung abgelehnt haben, werden
keine Übersichten geführt und entsprechende Dokumentationen seitens der
Auftraggeber nicht verlangt. Hinsichtlich der nachgefragten Angaben zu
Ausgaben und Vergütungen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
17. Welche externen Unternehmen hat die Bundesregierung im
Zusammenhang mit Informations- und Aufklärungskampagnen zur Corona-
Schutzimpfung beauftragt, wie lange laufen die jeweiligen Verträge, wie hoch
sind die vereinbarten Vertragssummen, und wie hoch sind die bisherigen
Ausgaben des Bundes (bitte tabellarisch aufführen)?
18. Mit wie vielen der externen Unternehmen hat die Bundesregierung im
Zusammenhang mit Informations- und Aufklärungskampagnen zur
Corona-Schutzimpfung Beraterverträge abgeschlossen, und auf welche
Vertragspartner mit welchen Leistungen trifft das zu?
19. Wurden die Aufträge an die in der Antwort zu den Fragen 17 und 18
aufgeführten Unternehmen ausgeschrieben (bitte je Auftrag angeben), und
wenn nein, warum nicht (bitte je Auftrag angeben)?
20. Was genau sind die Leistungen der extern beauftragten Unternehmen,
und wie viele personelle Vollzeitäquivalente setzen die genannten Firmen
dafür nach Kenntnis der Bundesregierung ein (bitte je Firma angeben)?
23. Was genau sind die Leistungen der jeweiligen Rahmenvertragspartner
Cosmonauts & Kings GmbH, Scholz & Friends und Zum goldenen
Hirschen, und wie viele personelle Vollzeitäquivalente setzen die genannten
Firmen dafür nach Kenntnis der Bundesregierung ein (bitte je Firma
angeben), und wie hoch ist der jeweilige Beratungsanteil der Leistungen?
Die Fragen 17 bis 20 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Die damit nachgefragten Angaben ergeben sich aus der
Anlage 4.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat im Rahmen seiner
koordinierenden Funktion für die Bundesregierung Rahmenverträge mit
Mediaagenturen für Mediaplanung und -einkauf abgeschlossen. Hieraus sind alle
Bundesministerien abrufberechtigt. Seit dem Jahr 2018 laufen Rahmenverträge
mit den Mediaagenturen Carat (Mediaeinkauf), phd Deutschland
(Mediaplanung crossmedial), add2 (Mediaplanung digital), Weischer.JvB (Mediaplanung
mit Schwerpunkt Außenwerbung). Darüber hinaus wurden Leistungen auch
von anderen Rahmenvertragsunternehmen des Bundes erbracht (z. B. Orca
Affairs GmbH), deren Leistungen u. a. über das sog. Kaufhaus des Bundes
abgerufen werden können. Angaben zu Vollzeit-Äquivalenten sind nicht möglich,
da deren Ausweisung entweder nicht branchenüblich ist, sie seitens der
Auftraggeber nicht gefordert wird oder Vollzeit-Äquivalente nicht ermittelt werden
können, da die Vertragsagenturen zur Erfüllung von Leistungsabrufen
regelmäßig weitere Auftragnehmer (sog. Fremdleistungen) einbeziehen müssen.
Bei der Entwicklung und Umsetzung von Informationsmaßnahmen und -
kampagnen (ÖA-Maßnahmen), bedarf es neben der notwendigen gründlichen
Analyse der Ausgangslage vor allem der zweckmäßigen Auswahl und Anwendung
geeigneter Informationsinstrumente. Beispielsweise müssen bei der Konzeption
von ÖA-Maßnahmen alle Medien einbezogen werden (crossmedialer Ansatz).
Es sind visuelle Gestaltungslinien oder plakative Botschaften zu entwickeln
und in druck- bzw. produktionsfähige Formate zu überführen. Erforderliche
Gewerke (Satz und Reinzeichnung, digitale Kommunikation, Grafik,
Werbeflächenvermarktung u. Ä.) müssen sachkundig ausgewählt und entsprechend der
Konzeption aufeinander abgestimmt eingesetzt werden. Dazu sind die
beauftragten Agenturen in einem ständigen Austausch mit ihren Auftraggebern.
Dabei ist die Grenze zwischen Beratung und der Erörterung zum Beispiel von
Gestaltungsvorschlägen oder des Medieneinsatzes fließend. Die Abgrenzung
konkreter Beratungsanteile ist daher nicht möglich.
21. Wie hoch waren die bisherigen Ausgaben des Bundes für die
Rahmenvertragspartner Cosmonauts & Kings GmbH, Scholz & Friends und Zum
goldenen Hirschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/32507), wie lange
laufen die jeweiligen Verträge, und wie hoch sind die Vertragssummen
(bitte je Firma und Gesamtsumme angeben)?
22. Wurden die Aufträge an die Rahmenvertragspartner Cosmonauts &
Kings GmbH, Scholz & Friends und Zum goldenen Hirschen
ausgeschrieben, und wenn ja, wann?
24. Wer führte seitens der Bundesregierung die Anbahnungsgespräche und
Vertragsverhandlungen mit den Rahmenvertragspartnern Cosmonauts &
Kings GmbH, Scholz & Friends und Zum goldenen Hirschen?
Die Fragen 21, 22 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Ergänzend wird auf die Anlage 4 verwiesen.
Die Aufträge für die genannten Agenturen wurden, soweit in der Anlage 4
kein Ausnahmetatbestand ausgewiesen ist, gemäß § 15 Absatz 1 der
Vergabeverordnung im Offenen Verfahren EU-weit ausgeschrieben. Die Ausschreibung
erfolgt durch eine Veröffentlichung auf dem Vergabeportal SIMAP
https://sima
p.ted.europa.eu/de/european-public-procurement (Bekanntmachung). Die im
Vergaberecht vorgesehenen Fristen können nur dann eingehalten werden, wenn
diese Bekanntmachung mindestens 30 Tage vor dem Zuschlag
(Vertragsschluss) erfolgt. Je nach Ausgestaltung des Vergabeverfahrens, können die
Bieter zu Präsentationen aufgefordert werden. Ausschreibungsrelevante
Absprachen über die bevorstehende Auftragsvergabe vor der Bekanntmachung (sog.
Anbahnungsgespräche) wurden mit den genannten Agenturen nicht geführt.
Angaben zu den bisherigen Ausgaben:
Agentur Gesamtausgaben
seit Vertragsbeginn
(vgl. „Geleistete
Ausgaben“ in der
Anlage zu den Fragen
17 bis 20 und 23)
Davon für die
Informationsmaßnahmen zum
Coronavirus und zur
Corona-
Schutzimpfung
– Stand: 31. Dezember 2021 –
Scholz & Friends 18.228.626,34 € 15.449.792,71 €
Cosmonaut & Kings 10.618.394,39 € 10.618.394,39 €
Zum goldenen Hirschen 12.231.695,69 € 412.194,55 €
Anlage 1
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 9 – Drucksache 20/403
Anlage 2
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 11 – Drucksache 20/403
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 13 – Drucksache 20/403
Anlage 3
Drucksache 20/403 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Anlage 4
Drucksache 20/403 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/403 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]