Repressionen gegen israelische und palästinensische Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten
der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Christine Buchholz, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit den Diskussionen um den Goldstone-Bericht nahmen in Israel die Repressionen gegen Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger und Journalistinnen/ Journalisten zu. Israelische Menschenrechtsorganisationen beklagen eine innenpolitische Entwicklung, die sich auszeichnet durch eine „Dämonierung des Feindes“, in der Andersdenkende zunehmend ausgegrenzt und kritische Stimmen unterdrückt werden. Auch ehemalige israelische Regierungsmitglieder bezeichneten jüngst die zunehmenden Beschneidungen demokratischer Freiheiten als bedrohlich. Organisationen wie „New Profile“, „Breaking the Silence“ und „Physicians for Human Rights“, sehen sich zunehmend Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, nachdem sie die Zeugnisse von Soldatinnen und Soldaten während der israelischen Militäroffensive gegen den Gaza-Streifen öffentlich gemacht hatten und an die israelische Regierung appellierten, die im Goldstone- Bericht erhobenen Vorwürfe in unabhängigen Untersuchungen zu überprüfen.
Die Versuche, den Handlungsspielraum israelischer Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger einzuschränken, kulminieren derzeit in zwei Gesetzesinitiativen. Die erste sieht vor, dass Nichtregierungsorganisationen kein Geld mehr aus dem Ausland empfangen dürfen. Die zweite wendet sich direkt gegen die Organisationen, die vor der Goldstone-Kommission Zeugnis ablegten: Danach soll jede Aktion unter Strafe gestellt werden, die dazu führen könnte, dass Militärs oder Staatsvertreterinnen und -vertreter nach dem Weltrechtsprinzip in anderen Staaten oder in internationalen Gerichtsverfahren für Kriegsverbrechen angeklagt werden. Damit wäre den israelischen Menschenrechtsverteidigerinnen/- verteidigern die wichtige Möglichkeit genommen, vor internationalen Untersuchungskommissionen aufzutreten oder ihnen Informationen zukommen zu lassen.
Auch israelische Journalistinnen/Journalisten sind von den zunehmenden Repressionen betroffen. Dies zeigte sich insbesondere bei der Affäre um die Journalistin Anat Kam und den Journalisten Uri Blau, die Dokumente veröffentlichen wollten, aus denen hervorgeht, dass die israelische Armee, entgegen einer Entscheidung des Obersten Israelischen Gerichtshofs, im Westjordanland gezielt Palästinenserinnen und Palästinenser tötete, anstatt sie festzunehmen. Anat Kam und Uri Blau wird Spionage vorgeworfen.
Palästinensische Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger mit israelischer Staatsangehörigkeit werden immer stärker in ihren Freiheitsrechten beschnitten. Gegen Ameer Makhoul, Direktor von Ittijah, einer Dachorganisation für arabische Menschenrechtsgruppen in Israel, verhängte das Innenministerium zunächst ein Ausreiseverbot. Am 5. Juni 2010 wurde Ameer Makhoul mit dem schwersten Sicherheitsvergehen gegen den israelischen Staat angeklagt, einschließlich Spionage. Amnesty International fordert die Freilassung von Ameer Makhoul und erklärte ihn zu einem „prisoner of conscience“.
Gegen Hanin Zoabi, Mitglied der Knesset, läuft ein Verfahren, um ihr wegen ihrer Teilnahme an der Free-Gaza-Flottille ihre Immunität zu entziehen und ihr auch die israelische Staatsangehörigkeit abzuerkennen.
Palästinensische Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger, die sich in der friedlichen Widerstandsbewegung „Stop the Wall“ engagieren, und Journalisten, die diesen Widerstand dokumentieren, sind ständigen Repressionen ausgesetzt. Ihre Mitglieder, wie jüngst der international bekannte Menschenrechtsverteidiger Jamal Jumaa, werden immer häufiger willkürlich verhaftet. Abdullah Abu Rahma, Mitglied des Komitees und führender Aktivist der „Stop the Wall“- Bewegung, wird seit seiner Verhaftung am 10. Dezember 2009 im Westbank Gefängnis Ofer festgehalten. Die Zahl der momentan inhaftierten Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger ohne formale Anklage oder Gerichtsverfahren schätzen „Stop the Wall“ und die „Addameer – Prisoner Support and Human Rights Association“ auf mehr als 100. Am 13. Juni 2010 wurde Adeeb Abu Rahma aus Bil’in wegen seiner Teilnahme an Protesten gegen die israelische Trennmauer verurteilt. Abu Rahma ist damit der erste Aktivist von „Stop the Wall“, der von einem Militärgericht schuldig gesprochen wurde. Amnesty International beklagt in seinem Jahresbericht 2010 die unfairen Gerichtsverfahren gegen Palästinenser aus den besetzten Gebieten und den Einsatz von Folter.
Zu der Beschneidung der Rechte von Menschenrechtsverteidigerinnen/- verteidigern und Journalistinnen/Journalisten kommt hinzu, dass ausländische Aktivistinnen/Aktivisten, Journalistinnen/Journalisten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zunehmend daran gehindert werden, Zeuginnen und Zeugen der Menschenrechtsverletzungen gegen die palästinensische Zivilbevölkerung zu werden. Beispiele dieser Politik sind die Behinderung von Journalistinnen/Journalisten während des Gaza-Kriegs, während und nach dem Angriff auf die Free-Gaza-Flottille sowie die restriktive Handhabe der Arbeitserlaubnisse ausländischer NGOs, die in den besetzten Gebieten tätig sind. Gleichzeitig ist eine Zunahme rechter Gewalt auf der Straße zu verzeichnen, deren Handlungen, nach dem Jahresbericht 2010 von Amnesty International, meist strafrechtlich ungeahndet bleiben. So vertrieb z. B. die rechtsgerichtete Gruppe „Im Tirtzu“ Plakate, die offen zur Gewalt gegen Mitglieder von „Adalah – The Legal Center for Arab Minority“ aufrief.
Mit der Resolution A/RES/53/144 vom 8. März 1999 haben die Vereinten Nationen die besondere Schutzbedürftigkeit von Menschenrechtsverteidigerinnen/ -verteidigern anerkannt und die Pflichten von Staaten diesbezüglich festgelegt. Deutschland unterstützt zudem nachdrücklich die 2004 verabschiedeten und 2008 aktualisierten Leitlinien der Europäischen Union über Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger, die in der Arbeit des Auswärtigen Amts eine wichtige Rolle spielen. Diese Leitlinien sehen Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern und ganz allgemein die Beachtung der Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern in allen Bereichen der EU-Außenpolitik vor („mainstreaming“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Vorwürfe und Prozesse gegen die israelische Journalistin Anat Kam und den israelischen Journalisten Uri Blau, und wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der israelischen Regierung diesbezüglich?
a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Einschüchterungsversuchen und Übergriffen auf die israelische Zivilgesellschaft vor, die sich, insbesondere im Zuge der Diskussionen um den Goldstone- Bericht und die Free-Gaza-Flottille, kritisch gegenüber Regierungspositionen äußerte?
b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Einschüchterungsversuche und die damit einhergehende Behinderung der Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger, auch im Hinblick auf die VN-Resolution A/RES/53/144 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen/- verteidigern?
a) Hat die Bundesregierung in ihren bilateralen Gesprächen mit der israelischen Regierung die Repressionen gegen israelische Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger thematisiert?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Stand der Untersuchungen des Justizausschusses der Knesset, die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in Israel durch ausländische Gelder zu untersuchen und möglicherweise zu unterbinden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen?
c) Wird sich die Bundesregierung bei der israelischen Regierung gegen diese Gesetzesinitiative einsetzen, und wenn nicht, warum nicht?
a) Welche Informationen hat die Bundesregierung zu der israelischen Gesetzesinitiative, die Aktionen unter Strafe stellen will, die dazu führen könnten, dass Militärs und Staatsvertreterinnen/-vertreter nach dem Weltrechtsprinzip in anderen Staaten sowie in internationalen Verfahren angeklagt werden könnten?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Gesetzesinitiative und ihre Vereinbarkeit mit der VN-Resolution A/RES/53/144 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern?
c) Wird sich die Bundesregierung bei der israelischen Regierung gegen diese Gesetzesinitiative einsetzen, und wenn nicht, warum nicht?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Aktivitäten der rechten Gruppe „Im Tirtzu“ vor, und wie bewertet sie das Vorgehen, bzw. Unterlassen der israelischen Regierung in Bezug auf deren Gewaltaufrufe?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand des Verfahrens und der Kampagne gegen Knesset Mitglied Hanin Zoabi vor, und wie bewertet sie dieses Verfahren?
a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den in Israel inhaftierten palästinensischen Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern vor, und wie viele davon waren bzw. sind bereits für wie lange in Administrativhaft und unter welchen Bedingungen?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwendung von Administrativhaft bei palästinensischen Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern, und wie beurteilt sie diese im Hinblick auf die VN-Resolution A/RES/53/ 144 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern?
Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Inhaftierung und den Haftbedingungen von Ameer Makhoul, und wie bewertet sie diese?
Welche Informationen hat die Bundesregierung zu Inhaftierung und Haftbedingungen von Abdullah Abu Rahma, und wie bewertet sie diese?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Vorwürfen und dem Prozess gegen Adeeb Abu Rahma vor, und wie beurteilt die Bundesregierung seine Verurteilung vor einem Militärgericht?
a) Kann die Bundesregierung die Aussagen von Amnesty International bezüglich der Haft ohne Gerichtsverfahren, unfairen Gerichtsverfahren, Haftbedingungen sowie Folter und anderen Misshandlungen von palästinensischen Inhaftierten bestätigen?
b) Wie beurteilt sie diese Verfahren?
a) Werden nach Informationen der Bundesregierung jüdisch-israelische und palästinensisch-israelische Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger ungleich behandelt, was ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Organisationsfreiheit anbelangt?
b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung?
a) Hat die Bundesregierung in ihren bilateralen Gesprächen mit der israelischen Regierung die Repressionen gegen palästinensische Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger, auch im Hinblick auf die VN- Resolution A/RES/53/144 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen/- verteidigern thematisiert?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
a) Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der veränderten israelischen Handhabe von Arbeitserlaubnissen für internationale NGOs in den besetzten Gebieten, und wie beurteilt sie diese, insbesondere im Bezug darauf, dass sie den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft einschränkt?
b) Wird sich die Bundesregierung bei der israelischen Regierung für eine Rücknahme der Neuregelung einsetzen?
c) Wird sich die Bundesregierung für deutsche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NGOs einsetzen, die von der Neuregelung betroffen sind?
Wie sehen die in den Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern vorgesehenen Kontakte der deutschen Auslandsvertretungen in Israel und den besetzten Gebieten zu Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern vor Ort aus?
a) Gibt es Berichte der Auslandsvertretungen über die Situation der Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten und liegen diese der Bundesregierung vor?
b) Wenn ja, wie bewerten die Berichte die Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten?
c) Wenn nein, warum liegen keine Berichte vor?
a) Werden die Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten durch konkrete Aktionen sowie die Förderung von Netzwerken und ganz allgemein durch die Beachtung der Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern in allen Bereichen der EU-Außenpolitik unterstützt, so wie in den EU-Leitlinien gefordert?
b) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen und Aktionen der EU- Mitgliedstaaten gibt es bereits, und welche sind für die Zukunft geplant?
a) Hat die Bundesregierung sich auf bilateraler Ebene, entsprechend den EU-Leitlinien für den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen/- verteidigern, in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten eingesetzt?
b) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und Aktionen? Wenn nein, warum nicht?
c) Sind solche Maßnahmen und Aktionen geplant?
a) Erwägt die Bundesregierung konkrete Schutz- und Hilfsmaßnahmen – in Abstimmung mit anderen EU-Mitgliedstaaten – für Hanin Zoabi, Ameer Makhoul, Abdullah Abu Rahma und Adeeb Abu Rahma?
Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
a) Liegen der Bundesregierung Berichte zu Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zur Situation von Menschenrechtsverteidigern, Margaret Sekaggya, vor?
b) Wenn ja, wie bewertet sie diese Berichte?