[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2677
17. Wahlperiode 26. 07. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2553 –
Repressionen gegen israelische und palästinensische
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit den Diskussionen um den Goldstone-Bericht nahmen in Israel die
Repressionen gegen Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger und Journalistinnen/
Journalisten zu. Israelische Menschenrechtsorganisationen beklagen eine
innenpolitische Entwicklung, die sich auszeichnet durch eine „Dämonierung des
Feindes“, in der Andersdenkende zunehmend ausgegrenzt und kritische
Stimmen unterdrückt werden. Auch ehemalige israelische Regierungsmitglieder
bezeichneten jüngst die zunehmenden Beschneidungen demokratischer
Freiheiten als bedrohlich. Organisationen wie „New Profile“, „Breaking the
Silence“ und „Physicians for Human Rights“, sehen sich zunehmend
Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, nachdem sie die Zeugnisse von Soldatinnen und
Soldaten während der israelischen Militäroffensive gegen den Gaza-Steifen
öffentlich gemacht hatten und an die israelische Regierung appellierten, die im
Goldstone-Bericht erhobenen Vorwürfe in unabhängigen Untersuchungen zu
überprüfen.
Die Versuche, den Handlungsspielraum israelischer
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger einzuschränken, kulminieren derzeit in zwei
Gesetzesinitiativen. Die erste sieht vor, dass Nichtregierungsorganisationen kein Geld mehr
aus dem Ausland empfangen dürfen. Die zweite wendet sich direkt gegen die
Organisationen, die vor der Goldstone-Kommission Zeugnis ablegten: Danach
soll jede Aktion unter Strafe gestellt werden, die dazu führen könnte, dass
Militärs oder Staatsvertreterinnen und -vertreter nach dem Weltrechtsprinzip in
anderen Staaten oder in internationalen Gerichtsverfahren für
Kriegsverbrechen angeklagt werden. Damit wäre den israelischen
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern die wichtige Möglichkeit genommen, vor
internationalen Untersuchungskommissionen aufzutreten oder ihnen Informationen
zukommen zu lassen.
Auch israelische Journalistinnen/Journalisten sind von den zunehmenden
Repressionen betroffen. Dies zeigte sich insbesondere bei der Affäre um die
Journalistinnen/Journalisten Anat Kam und den Journalisten Uri Blau, die
Dokumente veröffentlichen wollten, aus denen hervorgeht, dass die israelische Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2677 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeArmee, entgegen einer Entscheidung des Obersten Israelischen Gerichtshofs,
im Westjordanland gezielt Palästinenserinnen und Palästinenser tötete, anstatt
sie festzunehmen. Anat Kam und Uri Blau wird Spionage vorgeworfen.
Palästinensische Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger mit israelischer
Staatsangehörigkeit werden immer stärker in ihren Freiheitsrechten
beschnitten. Gegen Ameer Makhoul, Direktor von Ittijah, einer Dachorganisation für
arabische Menschenrechtsgruppen in Israel, verhängte das Innenministerium
zunächst ein Ausreiseverbot. Am 5. Juni 2010 wurde Ameer Makhoul mit dem
schwersten Sicherheitsvergehen gegen den israelischen Staat angeklagt,
einschließlich Spionage. Amnesty International fordert die Freilassung von
Ameer Makhoul und erklärte ihn zu einem „prisoner of conscience“.
Gegen Hanin Zoabi, Mitglied der Knesset, läuft ein Verfahren, um ihr wegen
ihrer Teilnahme an der Free-Gaza-Flottille ihre Immunität zu entziehen und ihr
auch die israelische Staatsangehörigkeit abzuerkennen.
Palästinensische Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger, die sich in der
friedlichen Widerstandsbewegung „Stop the Wall“ engagieren, und
Journalisten, die diesen Widerstand dokumentieren, sind ständigen Repressionen
ausgesetzt. Ihre Mitglieder, wie jüngst der international bekannte
Menschenrechtsverteidiger Jamal Jumaa, werden immer häufiger willkürlich verhaftet.
Abdullah Abu Rahma, Mitglied des Komitees und führender Aktivist der „Stop
the Wall“-Bewegung, wird seit seiner Verhaftung am 10. Dezember 2009 im
Westbank Gefängnis Ofer festgehalten. Die Zahl der momentan inhaftierten
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger ohne formale Anklage oder
Gerichtsverfahren schätzen „Stop the Wall“ und die „Addameer – Prisoner
Support and Human Rights Association“ auf mehr als 100. Am 13. Juni 2010
wurde Adeeb Abu Rahma aus Bil’in wegen seiner Teilnahme an Protesten
gegen die israelische Trennmauer verurteilt. Abu Rahma ist damit der erste
Aktivist von „Stop the Wall“, der von einem Militärgericht schuldig gesprochen
wurde. Amnesty International beklagt in seinem Jahresbericht 2010 die
unfairen Gerichtsverfahren gegen Palästinenser aus den besetzten Gebieten und
den Einsatz von Folter.
Zu der Beschneidung der Rechte von Menschenrechtsverteidigerinnen/-
verteidigern und Journalistinnen/Journalisten kommt hinzu, dass ausländische
Aktivistinnen/Aktivisten, Journalistinnen/Journalisten und Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zunehmend daran
gehindert werden, Zeuginnen und Zeugen der Menschenrechtsverletzungen
gegen die palästinensische Zivilbevölkerung zu werden. Beispiele dieser
Politik sind die Behinderung von Journalistinnen/Journalisten während des
Gaza-Kriegs, während und nach dem Angriff auf die Free-Gaza-Flottille sowie
die restriktive Handhabe der Arbeitserlaubnisse ausländischer NGOs, die in
den besetzten Gebieten tätig sind. Gleichzeitig ist eine Zunahme rechter
Gewalt auf der Straße zu verzeichnen, deren Handlungen, nach dem Jahresbericht
2010 von Amnesty International, meist strafrechtlich ungeahndet bleiben. So
vertrieb z. B. die rechtsgerichtete Gruppe „Im Tirtzu“ Plakate, die offen zur
Gewalt gegen Mitglieder von „Adalah – The Legal Center for Arab Minority“
aufrief.
Mit der Resolution A/RES/53/144 vom 8. März 1999 haben die Vereinten
Nationen die besondere Schutzbedürftigkeit von
Menschenrechtsverteidigerinnen/- verteidigern anerkannt und die Pflichten von Staaten diesbezüglich
festgelegt. Deutschland unterstützt zudem nachdrücklich die 2004 verabschiedeten
und 2008 aktualisierten Leitlinien der Europäischen Union über
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger, die in der Arbeit des Auswärtigen Amts
eine wichtige Rolle spielen. Diese Leitlinien sehen Maßnahmen zum Schutz
von Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern und ganz allgemein die
Beachtung der Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern in
allen Bereichen der EU-Außenpolitik vor („mainstreaming“).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2677Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verfolgt die Menschenrechtssituation im Nahen Osten
aufmerksam, interveniert – wo geboten und opportun – regelmäßig mit dem ihr
dazu zur Verfügung stehenden bewährten Instrumentarium u. a. in Form von
bilateralen Demarchen, Prozessbeobachtung und im Rahmen der EU-
Menschenrechtsarbeit und unterstützt die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in der
Region auf vielfältige Weise. Das der Bundesregierung vorliegende
differenzierte Lagebild stützt sich u. a. ab auf einen intensiven Gedankenaustausch mit
staatlichen Akteuren und diversen örtlichen und internationalen
Nichtregierungsorganisationen, sowohl vor Ort wie auch in Berlin. Vor Reisen des
Bundesministers des Auswärtigen in die Region finden z. B. auch regelmäßig der
Unterrichtung dienende Gespräche mit Nichtregierungsorganisationen statt.
Die Lage in Israel und den palästinensischen Gebieten zeichnet sich auch
dadurch aus, dass hier eine Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen im Bereich
der Menschenrechte tätig ist. Diesen kommt nach Auffassung der
Bundesregierung eine wichtige Rolle zu. Das israelische Rechtssystem gibt Einzelpersonen
und Nichtregierungsorganisationen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfolgung
ihrer Anliegen.
Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen in Tel Aviv und
Ramallah unterhalten enge Kontakte zu zahlreichen dieser Organisationen und
unterstützen finanziell von diesen Organisationen durchgeführte Projekte.
Menschenrechtsfragen sind regelmäßig Thema der Kontakte zwischen
Bundesregierung und israelischer Regierung. Dieser Dialog umfasst auch die Situation von
Menschenrechtsverteidigern.
Der Schutz und die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern ist ein
Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtspolitik. Dies spiegelt sich im
Einsatz der Bundesregierung für Menschenrechtsverteidiger auf jeder Ebene, in der
Schwerpunktsetzung im Rahmen der Projektarbeit im Bereich Menschenrechte,
in der intensiven Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und in
den konkreten Bemühungen um eine verbesserte Umsetzung der EU-Leitlinien
zu diesem Thema wider.
1. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Vorwürfe und
Prozesse gegen die israelische Journalistin Anat Kam und den israelischen
Journalisten Uri Blau, und wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen
der israelischen Regierung diesbezüglich?
Laut Presseberichten vom April 2010 wurde die israelische Journalistin Anat
Kam im Dezember 2009 auf Antrag des israelischen Inlandsgeheimdienstes
Shin Bet unter dem Vorwurf unter Hausarrest gestellt, während ihres
Wehrdienstes in den Jahren 2005 bis 2007 beim Generalstab der israelischen Streitkräfte
(IDF) über 2 000 geheime und sicherheitsrelevante Dokumente auf eine CD
kopiert und an den Journalisten Uri Blau weitergegeben zu haben. Uri Blau hat
im Oktober 2008 in der israelischen Zeitung „Haaretz“ einen Artikel
veröffentlicht, der unter Verwendung dieses Materials geschrieben worden sein soll. Der
Prozess gegen Anat Kam wurde am 25. Mai 2010 eröffnet. Nach Auskunft des
Gerichts ist er bis Dezember 2010 ausgesetzt. Uri Blau soll sich weiterhin im
Ausland aufhalten. Ob auch gegen ihn ermittelt wird, ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Auch weil das Verfahren gegen Anat Kam noch nicht
abgeschlossen ist, erscheint eine Bewertung zu diesem Zeitpunkt nicht angezeigt.
2. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den
Einschüchterungsversuchen und Übergriffen auf die israelische Zivilgesellschaft
vor, die sich, insbesondere im Zuge der Diskussionen um den Goldstone-
Drucksache 17/2677 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBericht und die Free-Gaza-Flottille, kritisch gegenüber
Regierungspositionen äußerte?
b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Einschüchterungsversuche und
die damit einhergehende Behinderung der Arbeit von
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger, auch im Hinblick auf die VN-Resolution
A/RES/53/144 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen/-
verteidigern?
In Israel werden lebhafte öffentliche Debatten zu allen politisch kontroversen
Themen geführt. Es kommt zum Teil auch zu Kampagnen von
Nichtregierungsorganisationen, die sich gezielt gegen andere Nichtregierungsorganisationen
richten, vergleiche hierzu auch Antwort zu Frage 6. Hierbei werden teilweise
aggressive Töne angeschlagen. Es ist in den vergangenen Jahren auch zu Angriffen
auf einzelne Aktivisten oder auf Angehörige von Nichtregierungsorganisationen
aus dem Menschenrechtsbereich gekommen. Einzelne Vertreter von
Nichtregierungsorganisation waren in der Vergangenheit Opfer rechtsextremistischer
Straftaten. Menschenrechtsorganisationen berichten darüber hinaus von
gewalttätigen Übergriffen, insbesondere durch Siedlergruppen, bei der Ausübung ihrer
Tätigkeit. Diese Vorgänge können jedoch nicht mit staatlichen
Verfolgungsmaßnahmen gleichgesetzt werden, die Gegenstand der o. g. Resolution der
Generalversammlung der Vereinten Nationen sind.
3. a) Hat die Bundesregierung in ihren bilateralen Gesprächen mit der
israelischen Regierung die Repressionen gegen israelische
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger thematisiert?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom Stand der
Untersuchungen des Justizausschusses der Knesset, die Finanzierung von
Nichtregierungsorganisationen in Israel durch ausländische Gelder zu untersuchen
und möglicherweise zu unterbinden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen?
c) Wird sich die Bundesregierung bei der israelischen Regierung gegen
diese Gesetzesinitiative einsetzen, und wenn nicht, warum nicht?
Der Justizausschuss der Knesset beschloss am 3. Februar 2010 mit sechs zu vier
Stimmen die Einrichtung eines Unterausschusses, der Spendenzahlungen
ausländischer Vereinigungen an israelische Vereinigungen überprüfen soll. Der
Unterausschuss ist bisher nicht zusammengetreten und wurde seither in den
Sitzungen des Justizausschusses nicht wieder thematisiert. Auf der Knesset-Webseite
ist er nicht verzeichnet. Ein Zusammentreten ist nach Auskunft des Sekretariats
des Justizausschusses derzeit nicht terminiert.
Von dem Unterausschuss zu unterscheiden ist ein Gesetzesentwurf zur
Regulierung von Nichtregierungsorganisationen („Transparenzgesetz“). Der Entwurf
befindet sich noch in der Anfangsphase des Gesetzgebungsverfahrens.
Auswirkungen der Initiative können daher noch nicht abschließend beurteilt werden.
Die Bundesregierung nimmt aber die Möglichkeit negativer Auswirkungen des
Gesetzentwurfs auf Organisationen der Zivilgesellschaft und auf die Arbeit der
deutschen politischen Stiftungen in Israel sehr ernst und ist entsprechend tätig
geworden. Sie hat das Gesetzesvorhaben umgehend und hochrangig mit
israelischen Gesprächspartnern aufgenommen und ihrer Sorge Ausdruck verliehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2677Zudem konsultiert die Bundesregierung zu diesem Thema eng mit ihren EU-
Partnern. Die EU-Botschafter vor Ort beobachten die Entwicklung sorgfältig.
5. a) Welche Informationen hat die Bundesregierung zu der israelischen
Gesetzesinitiative, die Aktionen unter Strafe stellen will, die dazu führen
könnten, dass Militärs und Staatsvertreterinnen/-vertreter nach dem
Weltrechtsprinzip in anderen Staaten sowie in internationalen Verfahren
angeklagt werden könnten?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Gesetzesinitiative und ihre
Vereinbarkeit mit der VN-Resolution A/RES/53/144 zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern?
c) Wird sich die Bundesregierung bei der israelischen Regierung gegen
diese Gesetzesinitiative einsetzen, und wenn nicht, warum nicht?
Am 28. April 2010 brachten 26 Abgeordnete der Knesset einen Gesetzentwurf
ein, der vorsieht, dass Organisationen, die an der Anklage höherer israelischer
Politiker und/oder von IDF-Offizieren wegen des Verdachts von
Kriegsverbrechen beteiligt sind oder diesbezügliche Informationen an das Ausland
weitergeben, nicht zur Registrierung in Israel zugelassen oder aufgelöst werden sollen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Gesetzentwurf, der nicht von der
Regierung indossiert wurde, am 14. Juni 2010 dem Vorsitzenden des
Parlamentes vorgelegt. Seither war der Gesetzentwurf nicht Gegenstand weiterer
parlamentarischer Befassung. Ein Gesetzentwurf, der eine Strafbarkeit der
Weitergabe solcher Informationen begründen soll, ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Aktivitäten der
rechten Gruppe „Im Tirtzu“ vor, und wie bewertet sie das Vorgehen, bzw.
Unterlassen der israelischen Regierung in Bezug auf deren Gewaltaufrufe?
Die private Initiative „Im Tirtzu“ bezeichnet sich selbst als eine Vereinigung zur
Förderung zionistischer Werte. Zu Jahresbeginn führte „Im Tirtzu“ eine
Kampagne gegen den New Israel Fund. Im April 2010 warf sie einer anderen
Nichtregierungsorganisation vor, unter dem Deckmantel des Menschenrechtsschutzes
israelische Soldaten zu verfolgen und gegen israelische Interessen zu handeln.
In ihren Anzeigenkampagnen verwendet „Im Tirtzu“ teilweise provokante
Karikaturen, die von einigen Kommentatoren in Israel als beleidigend
qualifiziert werden. Zur Einschätzung der Bundesregierung wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand des
Verfahrens und der Kampagne gegen Knesset Mitglied Hanin Zoabi vor, und
wie bewertet sie dieses Verfahren?
Die israelisch-arabische Abgeordnete der Knesset, Hanin Zoabi (Balad), wurde
wegen ihrer Teilnahme an der sogenannten Free-Gaza-Flottille und ihrer
Behauptungen, die israelische Armee habe auf Passagiere der „Mavi Marmara“
grundlos geschossen, in der israelischen Öffentlichkeit scharf kritisiert. In der
entsprechenden Knessetdebatte kam es zu zahlreichen Saalverweisen wegen
Beleidigungen. Im Juni 2010 empfahl der zuständige Ausschuss der Knesset,
Hanin Zoabi eine Reihe von Abgeordnetenprivilegien zu entziehen (Entzug des
Diplomatenpasses, Aberkennung der Reiseprivilegien, Ablehnung der
Übernahme von Kosten bei Rechtsverfolgung). Der Sprecher der Knesset, Reuven
Rivlin, setzte die Vorlage der Beschlussempfehlung an das Plenum zunächst aus,
Drucksache 17/2677 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeum dem israelischen Generalanwalt Zeit zur Entscheidung über die Einleitung
von Ermittlungen gegen Hanin Zoabi zu geben. Angesichts der bevorstehenden
Sommerpause und in Abwesenheit einer Entscheidung des Generalanwalts
wurde die Beschlussempfehlung am 13. Juli 2010 dem Plenum zugeleitet und
mit 34 zu 16 Stimmen angenommen. Die Bundesregierung verfolgt den Fall
aufmerksam. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv steht im Kontakt mit dem Büro
von Hanin Zoabi.
8. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den in Israel
inhaftierten palästinensischen Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern
vor, und wie viele davon waren bzw. sind bereits für wie lange in
Administrativhaft und unter welchen Bedingungen?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwendung von
Administrativhaft bei palästinensischen Menschenrechtsverteidigerinnen/-
verteidigern, und wie beurteilt sie diese im Hinblick auf die VN-Resolution
A/RES/53/144 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen/-
verteidigern?
Die israelische Besatzung ist in vielerlei Hinsicht mit z. T. einschneidenden
Beschränkungen für die palästinensische Bevölkerung im Westjordanland
verbunden. Ob es sich dabei im Einzelnen um Menschenrechtsverletzungen handelt,
oder ob die israelischen Maßnahmen im Rahmen des humanitären Völkerrechts
zulässige Besatzungsmaßnahmen sind, ist strittig.
Eine einschneidende Maßnahme ist die sogenannte „Administrativhaft“
(Inhaftnahme ohne Anklageerhebung). Im Rahmen der Administrativhaft können
Personen aus Sicherheitsgründen – auch präventiv – für bis zu sechs Monate
inhaftiert werden. Verlängerungen im Rahmen einer jeweils erneuten Anordnung sind
möglich. Administrativhäftlinge sind vor allem im Militärgefängnis Ofer
untergebracht; das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat in der Regel
Zugang.
Nach Angaben der israelischen Nichtregierungsorganisation „Betselem“ ist die
Anzahl der palästinensischen Häftlinge in Administrativhaft von 546 (Ende
Dezember 2008) auf 278 (Ende Dezember 2009) zurückgegangen. Ende Mai 2010
befanden sich ca. 213 Personen in Administrativhaft. Es wird dabei nicht
zwischen Menschenrechtsverteidigern und anderen Personen unterschieden. Nach
Kenntnis der Bundesregierung sind jedoch unter den Inhaftierten auch mehrere
Menschenrechtsverteidiger.
9. Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Inhaftierung und den
Haftbedingungen von Ameer Makhoul, und wie bewertet sie diese?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurde Ameer
Makhoul, gegen den bereits am 21. April 2010 ein Reiseverbot verhängt
worden war, am 6. Mai 2010 verhaftet. Laut Medienberichten wurde wegen
Spionage Anklage gegen ihn erhoben. Er ist im Gefängnis Gilboa inhaftiert. Nach
Auskunft von Menschenrechtsorganisationen wurde ihm nach der Verhaftung
zunächst der Kontakt zu seiner Anwältin versagt. Eine Anhörung ist für den
16. September 2010 beim zuständigen Gericht (District Court Haifa) angesetzt.
Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat jüngst an einer Unterrichtung durch
Menschenrechtsorganisationen und die Anwältin von Ameer Makhoul
teilgenommen und wird den Fall weiterhin verfolgen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/267710. Welche Informationen hat die Bundesregierung zu Inhaftierung und
Haftbedingungen von Abdullah Abu Rahma, und wie bewertet sie diese?
Abdullah Abu Rahmah befindet sich derzeit in Untersuchungshaft im
Militärgefängnis Ofer. Vorangegangen waren mehrere Festnahmen in den letzten Jahren,
nach denen er jeweils gegen die Auflage, nicht wieder an Protesten
teilzunehmen, freigelassen wurde. Jetzt wird ihm durch die israelische
Militärgerichtsbarkeit Anführen von Demonstrationen, Aufhetzung, Steinewerfen und Besitz
von Waffen vorgeworfen. Zudem wird ihm in einem zweiten Verfahren
vorgeworfen, gegen die vorherigen Auflagen verstoßen zu haben. Die
Urteilsverkündung steht aus. Zur Bewertung der von Inhaftierung und Haftbedingungen wird
auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Vorwürfen und
dem Prozess gegen Adeeb Abu Rahma vor, und wie beurteilt die
Bundesregierung seine Verurteilung vor einem Militärgericht?
Adeeb Abu Rahmah wurde am 10. Juli 2009 festgenommen und ist derzeit in
Ofer inhaftiert. Er gehört zu den führenden Personen der Demonstrationen um
Bil`in. Am 8. Juli 2010 wurde er wegen Aufhetzung, Aktivitäten gegen die
Öffentliche Ordnung und Betreten eines Militärischen Sperrgebiets („incitement,
activity against the public order and entering a closed military zone“) vom
zuständigen israelischen Militärgericht zu einer 12-monatigen Haftstrafe (sowie
einer Geldstrafe und einer Bewährungsauflage) verurteilt. Gegen dieses Urteil
legte die Anklage Berufung ein. Das Urteil dazu steht aus. Adeeb Abu Rahmah
befindet sich weiterhin in Haft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
12. a) Kann die Bundesregierung die Aussagen von Amnesty International
bezüglich der Haft ohne Gerichtsverfahren, unfairen
Gerichtsverfahren, Haftbedingungen sowie Folter und anderen Misshandlungen von
palästinensischen Inhaftierten bestätigen?
b) Wie beurteilt sie diese Verfahren?
Aus der hier gestellten Frage geht nicht hervor, auf welche Fälle/Berichte Bezug
genommen wird.
Die Bundesregierung verfolgt die Berichterstattung von Amnesty International
aufmerksam und unterhält intensive Gesprächskontakte mit der Organisation.
So führte der Nah- und Mittelost-Beauftragte des Auswärtigen Amts Mitte Mai
und Mitte Juni 2010 im Auswärtigen Amt Gespräche mit der Generalsekretärin
der deutschen Sektion.
13. a) Werden nach Informationen der Bundesregierung jüdisch-israelische
und palästinensisch-israelische Menschenrechtsverteidigerinnen/-
verteidiger ungleich behandelt, was ihre Rechte auf freie
Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Organisationsfreiheit anbelangt?
b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese
Ungleichbehandlung?
Israelische Staatsangehörige genießen eine andere Rechtsstellung als die
palästinensische Bevölkerung in den besetzten Gebieten. Das israelische Recht
garantiert grundsätzlich allen Staatsangehörigen Gleichbehandlung. Israelische
Menschenrechtsorganisationen weisen in ihren Veröffentlichungen allerdings
regelmäßig auf Fälle von Benachteiligung oder Ungleichbehandlung israeli-
Drucksache 17/2677 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodescher Araber hin. Dieses Thema ist Gegenstand intensiver Diskussionen
innerhalb Israels. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
14. a) Hat die Bundesregierung in ihren bilateralen Gesprächen mit der
israelischen Regierung die Repressionen gegen palästinensische
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger, auch im Hinblick auf die
VN-Resolution A/RES/53/144 zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern thematisiert?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die einleitenden Bemerkungen der Bundesregierung wird verwiesen. Die
Situation von palästinensischen Menschenrechtsverteidigern ist von der
Bundesregierung in Gesprächen mit der israelischen Regierung thematisiert worden.
Daneben sind Einzelfälle auch von Seiten der EU mit der israelischen Seite
aufgegriffen worden.
15. a) Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der
veränderten israelischen Handhabe von Arbeitserlaubnissen für
internationale NGOs in den besetzten Gebieten, und wie beurteilt sie diese,
insbesondere im Bezug darauf, dass sie den Handlungsspielraum der
Zivilgesellschaft einschränkt?
b) Wird sich die Bundesregierung bei der israelischen Regierung für eine
Rücknahme der Neuregelung einsetzen?
c) Wird sich die Bundesregierung für deutsche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von NGOs einsetzen, die von der Neuregelung betroffen sind?
Seit Herbst 2009 ist die israelische Regierung dazu übergegangen, Mitarbeitern
von internationalen Nichtregierungsorganisationen, die in den palästinensischen
Gebieten tätig sind, keine Arbeitsvisa mehr zu erteilen. Stattdessen werden nur
noch Touristenvisa ausgestellt, die keine Arbeitserlaubnis beinhalten. Eine
einheitliche Praxis in Bezug auf Dauer und Zahl der erlaubten Ein- und Ausreisen
ist nicht erkenntlich. Die israelische Regierung hat ein interministerielles
Komitee eingesetzt, dass eine neue Regelung entwickeln soll. Eine Entscheidung steht
noch aus.
Die Bundesregierung verfolgt diese veränderte Visa-Praxis aufmerksam und hat
sich gegenüber der israelischen Regierung mehrfach und auch hochrangig für
eine zügige Lösung der Frage im Interesse der Nichtregierungsorganisationen
eingesetzt.
16. Wie sehen die, in den Leitlinien der EU zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern vorgesehenen Kontakte der deutschen
Auslandsvertretungen in Israel und den besetzten Gebieten zu
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern vor Ort aus?
Die Auslandsvertretungen in Tel Aviv und Ramallah pflegen sowohl bilateral
wie auch im EU-Rahmen einen intensiven Austausch mit den relevanten
Akteuren vor Ort. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. a) Gibt es Berichte der Auslandsvertretungen über die Situation der
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger in Israel und den besetzten
palästinensischen Gebieten und liegen diese der Bundesregierung vor?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2677b) Wenn ja, wie bewerten die Berichte die Situation von
Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidigern in Israel und den besetzten
palästinensischen Gebieten?
c) Wenn nein, warum liegen keine Berichte vor?
Über die Menschenrechtslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten wird
regelmäßig durch die zuständigen Auslandsvertretungen berichtet. Die Berichte
liegen der Bundesregierung vor. Die Berichterstattung betrifft Einzelfälle ebenso
wie die Entwicklung der Menschenrechtslage allgemein und die
Rahmenbedingungen für Menschenrechtsverteidiger. Einschränkungen der Menschenrechte
sind sowohl innerpalästinensisch als auch im Zusammenhang mit der
israelischen Besatzung zu verzeichnen.
18. a) Werden die Menschenrechtsverteidigerinnen/-verteidiger in Israel und
den besetzten palästinensischen Gebieten durch konkrete Aktionen
sowie die Förderung von Netzwerken und ganz allgemein durch die
Beachtung der Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen/-
verteidigern in allen Bereichen der EU-Außenpolitik unterstützt, so wie in
den EU-Leitlinien gefordert?
b) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen und Aktionen der EU-
Mitgliedstaaten gibt es bereits, und welche sind für die Zukunft geplant?
Bei den einschlägigen Treffen, die entsprechend dem Assoziationsabkommen
mit Israel stattfinden, spricht die EU regelmäßig die Menschenrechtssituation in
Israel und in den besetzten palästinensischen Gebieten an. Die informelle
Gruppe „Menschenrechte“ kam am 3. September 2009 zum 4. Mal mit
Vertretern Israels zusammen. Die EU beabsichtigt, im Rahmen des
Assoziationsabkommens mit Israel einen Unterausschuss für Menschenrechte einzusetzen,
der an die Stelle der bestehenden informellen Arbeitsgruppe treten soll. Zur
Menschenrechtspolitik der EU wird auf den Bericht der Europäischen Union
„Menschenrechte und Demokratie in der Welt – Bericht über die Maßnahmen
der EU Juli 2008 bis Dezember 2009“ verwiesen.
Auch der Aktionsplan der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit Israel
beinhaltet konkrete Ziele in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechte. Konkrete Maßnahmen umfassen u. a. Prozessbeobachtung
und regelmäßige Gespräche und Unterrichtungen.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung einzelne Projekte israelischer und
palästinensischer Nichtregierungsorganisationen im Menschenrechtsbereich.
19. a) Hat die Bundesregierung sich auf bilateraler Ebene, entsprechend den
EU-Leitlinien für den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen/
- verteidigern, in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten
eingesetzt?
b) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und Aktionen?
Wenn nein, warum nicht?
c) Sind solche Maßnahmen und Aktionen geplant?
Die Bundesregierung setzt sich u. a. mittels bilateraler Einzelfalldemarchen und
Prozessbeobachtung für Menschenrechtsverteidiger ein. Auf die Antwort zu
Frage 18 wird verwiesen.
Drucksache 17/2677 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. a) Erwägt die Bundesregierung konkrete Schutz- und Hilfsmaßnahmen
– in Abstimmung mit anderen EU-Mitgliedstaaten – für Hanin Zoabi,
Ameer Makhoul, Abdullah Abu Rahma und Adeeb Abu Rahma?
Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht in dieser Frage in enger Abstimmung mit den EU-
Partnern. Vertreter der Auslandsvertretungen in Tel Aviv und Ramallah nehmen
u. a. im Rahmen einer arbeitsteilig organisierten Prozessbeobachtung an
gerichtlichen Anhörungen teil.
Dies ist z. B. im Fall von Abdallah Abu Rahmah geschehen. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 7 (zu Hanin
Zoabi) und 9 (zu Ameer Makhoul) wird verwiesen.
21. a) Liegen der Bundesregierung Berichte zu Israel und den besetzten
palästinensischen Gebieten der Sonderberichterstatterin der Vereinten
Nationen zur Situation von Menschenrechtsverteidigern, Margaret
Sekaggya, vor?
b) Wenn ja, wie bewertet sie diese Berichte?
Im letzten vorliegenden Länderbericht zur Lage von
Menschenrechtsverteidigern in Israel aus dem Jahr 2006 stellt die damalige Sonderberichterstatterin der
Vereinten Nationen zur Situation von Menschenrechtsverteidigern, Hina Jilani,
u. a. fest, dass die Rechte der israelischen Menschenrechtsverteidiger im
allgemeinen durch die israelische Regierung respektiert werden und keine
systematische Beschränkung ihrer Aktivitäten in Israel festzustellen sei.
Die Ausführungen der derzeitigen Sonderberichterstatterin Margaret Sekaggya
und der israelischen Regierung zu ausgewählten Einzelfällen aus den Jahren
2008 und 2009 hat die Bundesregierung aufmerksam zur Kenntnis genommen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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