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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ablehnungen von Visumanträgen zum Zwecke des Studiums im Bundesgebiet

Ablehnung von Visumsanträgen durch Auslandsvertretungen der Bundesregpublik Deutschland wegen angeblich mangelnder Sprachkenntnisse und mangelnder Ernsthaftigkeit der Studienabsicht trotz vorliegender Zulassung an einer deutschen Hochschule

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/255909. 07. 2010

Ablehnungen von Visumanträgen zum Zwecke des Studiums im Bundesgebiet

der Abgeordneten Memet Kilic, Claudia Roth (Augsburg), Kai Gehring, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), Ingrid Hönlinger, Uwe Kekeritz, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhält regelmäßig Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über die Visavergabe bei den deutschen Botschaften beklagen. So werden insbesondere monatelange Verfahren gerügt, überhöhte Anforderungen an den Nachweis der Einreisevoraussetzungen sowie die Aberkennung bereits erteilter Visa bei der Einreise. Die schlechten Erfahrungen, die Ausländerinnen und Ausländer mit den deutschen Auslandsvertretungen machen, sind besonders bedauerlich. Denn die deutschen Botschaften sind die Visitenkarte von Deutschland und häufig der Ort, an dem ausländische Staatsangehörige erstmals in Kontakt mit deutschen Behörden treten.

Häufig berichten auch ausländische Studentinnen und Studenten, die ein Studium in Deutschland absolvieren möchten und bereits an einer deutschen Hochschule zugelassen sind, von Schwierigkeiten bei der Visavergabe. Eine iranische Staatsbürgerin beantragte am 2. Juli 2009 bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Teheran ein Visum zum Zwecke des Studiums (GZ: RK 516 VI 321922), wobei sie die Finanzierung des Studienaufenthalts und Deutschkenntnisse nachwies sowie das Zulassungsschreiben der Universität Bremen zum Studium der Betriebswirtschaftslehre vorlegte. In Absprache mit der Universität Bremen sollte die Iranerin – wie üblich bei Studienbesuchen von Ausländerinnen und Ausländern – vor Beginn des Fachstudiums für ein Semester an einem Studienkolleg ihre Deutschkenntnisse vertiefen, mit dem Ziel, die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang abzulegen. Darüber hinaus verlangte die Universität Bremen Englischkenntnisse der Niveaustufe B1.

Der Visumantrag wurde mit Remonstrationsbescheid vom 16. September 2009 abgelehnt. Die deutsche Botschaft begründete die Ablehnung damit, dass Zweifel an der Absicht der Iranerin bestünden, ziel- und erfolgsorientiert in Deutschland ein Studium abzuschließen. Denn vor der Aufnahme des Fachstudiums müsste die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang abgelegt und Englischkenntnisse der Niveaustufe B1 nachgewiesen werden. Nach Einschätzung der Botschaft wäre es der Antragstellerin nicht möglich gewesen, ihre Englischkenntnisse innerhalb von sechs Monaten in Deutschland auf das Niveau B1 zu verbessern.

Die Versagung des Visums in dem oben beschriebenen Fall erscheint im Hinblick auf § 16 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht nachvollziehbar. Denn gemäß § 16 Absatz 1 Satz 4 AufenthG wird ein Nachweis von Kenntnissen in der Ausbildungssprache nicht verlangt, wenn die Sprachkenntnisse bei der Zulassungsentscheidung bereits berücksichtigt worden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage bewerten die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland die sprachliche Eignung von ausländischen Studentinnen und Studenten, die bereits bei einer deutschen Hochschule in Kenntnis der sprachlichen Fähigkeiten zugelassen wurden und dementsprechend über einen Zulassungsbescheid verfügen?

2

Ist die Bundesregierung der Ansicht, die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Teheran und alle weiteren Botschaften sollten bei der Visaerteilung zum Zwecke des Studiums die Beurteilung einer deutschen Hochschule überprüfen, ob ausländische Studierende in der Lage sind, parallel zu der Vorbereitung auf die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ihre Englischkenntnisse zu verbessern?

Wenn ja, warum, und auf welcher fachlichen Basis können die Botschaften dies leisten?

3

Entspricht es der Praxis der deutschen Auslandsvertretungen bei Visumanträgen zum Zwecke des Studiums die sprachliche Eignung der Studierenden eigenständig zu prüfen und entgegen den Einschätzungen der deutschen Hochschulen die ernsthaften Studienabsichten zu bezweifeln?

Wenn ja, gedenkt die Bundesregierung in dieser Hinsicht etwas zu ändern, und falls ja, was?

Wenn nein, warum nicht?

4

Inwieweit fühlen sich die Auslandsvertretungen berufen, die private Lebensplanung von Menschen, wie in diesem Falle, in dem das Zweitstudium für überflüssig und unnötig gehalten wird, zu bewerten?

5

Gibt es Anwendungshinweise bzw. interne Richtlinien, nach welchen die deutschen Auslandsvertretungen die Studienabsicht der Antragstellenden zu überprüfen haben?

Wenn ja, welche?

6

Wie vielen Visumanträgen zum Zwecke des Studiums hat die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Teheran in den letzten zehn Jahren, aufgeschlüsselt nach Jahren, stattgegeben, und wie viele Anträge wurden in demselben Zeitraum abgelehnt?

7

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über einen systematischen oder häufigen Missbrauch von Studentenvisa durch iranische Staatsangehörige?

b) Wenn ja, welche, und wie hat sie auf diesen reagiert?

8

Wie lange ist, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Botschaften, die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Visumantrags zum Zwecke des Studiums bei den deutschen Auslandsvertretungen in Visaländern insbesondere im Iran, in Japan, Russland, China und der Türkei?

9

Wie lange werden die Daten von Antragstellenden bei Erteilung des Visums bzw. Ablehnung des Visumantrags gespeichert?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebühren für die Erteilung eines Studentenvisums bzw. für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken zu reduzieren bzw. in bestimmten Fällen ganz von einer Gebühr abzusehen, und wenn nein, warum nicht?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung die Visaerteilung zu Studienzwecken zu vereinfachen, um Deutschland für ausländische Studierende attraktiver zu machen, und wenn nein, warum nicht?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategie, um die seit 2007 feststellbare Stagnation der Zahl von Drittstaatsangehörigen, die in Deutschland studieren, zu beenden und Deutschland wieder zu einem attraktiven Studienort für Menschen von außerhalb der EU zu machen?

Berlin, den 9. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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