16 Mrd. Euro Kürzung bei der Arbeitsförderung
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit den Sparbeschlüssen für die kommenden Jahre hat die Bundesregierung entschieden, dass bei der Arbeitsförderung in den Jahren 2011 bis 2014 beim Bund und bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) 16 Mrrd. Euro eingespart werden. Allein für das kommende Jahr sind Kürzungen bei der BA in Höhe von 1,5 Mrd. Euro und bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von 500 Mio. Euro geplant.
Um die Einsparziele zu erreichen, hat die Bundesregierung angekündigt, die Pflichtleistungen der Arbeitsförderung in Ermessensleistungen umwandeln zu wollen. Das würde beispielsweise bedeuten, dass Arbeitslose zukünftig keinen Rechtsanspruch mehr auf Förderung eines Schulabschlusses, einer Berufsausbildung oder bei der Gründung eines Unternehmens hätten. Ob eine Unterstützung gewährt wird, würde dann in den Arbeitsagenturen im Einzelfall entschieden.
Die Bundesregierung plant, im Jahr 2011 das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium neu auszurichten. Grundlage dafür und alle gesetzlichen Änderungen soll die Ende 2010 vorliegende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums sein (vgl. Ausschussdrucksache 17(11)187).
Nach Pressemeldungen soll in der BA bereits im Januar 2010 ein „Szenario“ entwickelt worden sein, das darstellt, welche Pflicht- in Ermessensleistungen umgewandelt werden könnten und welche Einsparungen sich ergeben würden, wenn die Vergabe dieser Arbeitsförderungsmittel in das Ermessen der Arbeitsvermittler übergehen würde. Demnach sei eine „Bewirtschaftungsrendite“ von 116 Mio. Euro zu erwarten. Dies allerdings nur dann, wenn bis „spätestens Ende Juli“ die notwendigen Gesetzesänderungen kämen. Anderenfalls könnten die Arbeitsagenturen diese bei ihren Planungen für das Jahr 2011 nicht berücksichtigen (vgl. Berliner Zeitung, 18. Juni 2010).
Gewerkschaften, Wissenschaft und auch Vertreter der Wirtschaft befürchten jetzt, dass die Einsparungen in der Arbeitsförderung zu steigender Langzeitarbeitslosigkeit führen werden. „Wenn wir uns nur nach haushälterischen Vorgaben richten, kann das Sparen teuer werden, wenn wir am Ende mehr Arbeitslose oder längere Arbeitslosigkeit haben“, warnt zum Beispiel Peter Clever, Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat der BA (DER TAGESSPIEGEL, 25. Juni 2010).
Auch der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Dr. Dr. h. c. Joachim Möller hält den Spielraum, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen effizienter zu machen, „für eher gering“ und fürchtet, dass die positiv verlaufende Entwicklung des Arbeitsmarkts durch zu massive Einsparungen abgewürgt wird (vgl. dpa vom 8. Juni 2010).
Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt hatte zuvor Kürzungen bei der Arbeitsförderung ebenfalls als gefährlich eingestuft. „Wenn wir den Langzeitarbeitslosen nichts mehr anbieten können, steigen sofort die passiven Transferleistungen“, sagte er laut „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 7. Juni 2010.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
a) Welche Ausgaben wurden in den Jahren 2006 bis 2009 für die Pflichtleistungen der Arbeitsförderung getätigt, und wie viele Menschen haben davon in den jeweiligen Jahren profitiert (Angaben bitte nach Art der Pflichtleistung, Rechtsgrundlage, Jahr, Ist-Ausgaben, Anzahl der Förderungen)?
b) Welcher dieser Pflichtleistungen werden ausschließlich im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erbracht?
Wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Pflichtleistungen vor dem Hintergrund der Ausgaben, der Fallzahlen, der Eingliederungserfolge und möglicher Mitnahme- und Creaming-Effekte?
Welche Ausgabenansätze hält die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach Kenntnis der Bundesregierung bei den einzelnen in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Leistungen in den kommenden Jahren (2011 bis 2014) für notwendig, um über die Arbeitsförderung die Aufnahme von Arbeit optimal zu unterstützen?
Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Pflichtleistungen der Arbeitsförderung können/sollen nach Auffassung der Bundesregierung in Ermessensleistungen umgewandelt werden, und wie begründet die Bundesregierung diese geplanten Änderungen?
Welche Pflichtleistungen sollten nach Auffassung der Bundesregierung explizit nicht in Ermessensleistungen umgewandelt werden?
Welche Einspareffekte erhofft sich die Bundesregierung bei den einzelnen in der Antwort zu Frage 1 genannten Leistungen in den Jahren 2011 bis 2014, wenn nicht länger ein Rechtsanspruch auf die jeweilige Leistung besteht, sondern eine Förderung stattdessen im Ermessen der Arbeitsvermittler liegt?
Wie verteilt sich die von der BA in ihrem „Szenario“ berechnete „Bewirtschaftungsrendite“ in Höhe von insgesamt 116 Mio. Euro auf die einzelnen in der Antwort zu Frage 1 genannten Leistungen?
Warum erwartet die Bundesregierung höhere Einspareffekte durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen als die BA, und mit welchen Maßnahmen sollen diese höheren Einsparungen erreicht werden?
a) Wie will die Bundesregierung die Einsparungen bei der Arbeitsförderung bei der BA insbesondere im Jahr 2011 konkret umsetzen, wenn die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen) erst im Laufe des Jahres 2011 geschaffen werden sollen, und plant die Bundesregierung beispielsweise das Einsparvolumen betreffende Zielvorgaben? Welche bestehenden Ermessensleistungen eignen sich nach Ansicht der Bundesregierung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch besonders, um zu sparen?
b) Oder plant die Bundesregierung, entgegen ihrer Aussage in der Ausschussdrucksache 17(11)187, bereits 2010 gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um die beabsichtigten Einsparungen zu erzielen?
a) Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die geplanten Einsparungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt werden (bitte die Maßnahmen jeweils für die Jahre 2011 bis 2014 gesondert darstellen)?
b) Bis wann müssen die Träger der Grundsicherung mit entsprechenden Vorgaben für 2011 rechnen, und einen wie großen finanziellen Spielraum zum flexiblen Mitteleinsatz werden die Träger der Grundsicherung unter Berücksichtigung bestehender Verpflichtungen durch die beabsichtigte Mittelkürzung um 500 Mio. Euro in 2011 noch haben?
a) Welche Rolle spielt im Zusammenhang mit den Antworten zu den Fragen 9 und 10 die Entscheidung der Bundesregierung, Pflichtleistungen wie z. B. den Ausbildungsbonus nicht im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes bis Ende 2011 zu verlängern, obwohl das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium erst 2011 neu ausgerichtet werden soll?
b) Sollten die geplanten Kürzungen bei dieser Entscheidung eine Rolle gespielt haben, welche Einsparungen erwartet die Bundesregierung dadurch?
c) Sollten die geplanten Kürzungen bei dieser Entscheidung keine Rolle gespielt haben, aus welchen anderen Gründen wurde diese Entscheidung gefällt, während die Bundesregierung bei anderen Instrumenten mit dem expliziten Hinweis auf die ausstehende Evaluation eine Verlängerung um ein Jahr bis Ende 2011 beschlossen hat?
Werden auch qualifizierende Maßnahmen von den Kürzungen der Bundesregierung betroffen sein, und wenn ja, wie verträgt sich das mit der Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und weiterer Kabinettsmitglieder, dass der Bereich Bildung von Einsparungen ausgenommen würde?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den oben zitierten Aussagen von Peter Clever, Dr. Dr. h. c. Joachim Möller und Heinrich Alt, die kurz zusammengefasst der Meinung sind, dass Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik teurer werden könnten, weil es am Ende mehr Arbeitslose oder längere Arbeitslosigkeit geben würde, und wie will die Bundesregierung vermeiden, dass ihre Pläne bei der Arbeitsförderung genau diesen Effekt haben und die Betroffenen, die Wirtschaft und auch den Haushalt am Ende teuer zu stehen kommen?