Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“ konnten alle Grundsicherungsstellen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (Arbeitsgemeinschaften, Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung, zugelassene kommunale Träger) bis zum 27. Mai 2010 Konzepte erarbeiten und einreichen. Der Bundestag und seine Abgeordneten wurden zu diesem umfassenden und der Konzeption nach neuartigen arbeitsmarktpolitischen Vorhaben der Bundesregierung nicht informiert; eine Debatte im Plenum erfolgte nicht.
Laut Bundesregierung sollen im Rahmen des Modellprojektes „Bürgerarbeit“ zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsplätze für Erwerbslose geschaffen werden, bei denen eine Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt nicht möglich war. Nach Phasen der Beratung, Vermittlungsbemühungen und möglicher Qualifizierungsmaßnahmen soll dann in der vierten Stufe die eigentliche Bürgerarbeit folgen. Nach den Planungen des BMAS begann am 1. Juli 2010 die sogenannte Aktivierungsphase; ab 1. Januar 2011 soll die dreijährige Beschäftigungsphase der Bürgerarbeit starten.
Bei der Bürgerarbeit soll es sich um Beschäftigungsverhältnisse für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten auf kommunaler Ebene handeln, die keiner Sozialversicherungspflicht im Bereich der Arbeitslosenversicherung unterliegen. Durch eine Beschäftigung in Bürgerarbeit werden somit keine Ansprüche auf das Arbeitslosengeld I erworben.
In Umsetzung und Fortgang des Modellprojektes „Bürgerarbeit“ ergeben sich eine Reihe von offenen Fragen, unter anderem die organisatorische und finanzielle Umsetzung, die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse, insbesondere der Entlohnung, und wie arbeitsmarktpolitische Verdrängungseffekte ausgeschlossen werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele Grundsicherungsstellen, insgesamt und nach Bundesländern, haben Konzepte zum Modellprojekt „Bürgerarbeit“ eingereicht?
In wie vielen Fällen sind Kooperationen zwischen Grundsicherungsstellen vorgesehen, mit welcher Begründung?
Wie viele geplante Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen die Projektanträge insgesamt, nach Bundesländern, sowie im Durchschnitt aller Projektregionen und Bundesländer?
Welche Zielgruppen sollen schwerpunktmäßig gefördert werden?
Welche Erkenntnisse erwartet die Bundesregierung für die Arbeitsmarktförderung aus dem Modellprojekt?
Sehen Projektanträge eine Freiwilligkeit der Teilnahme an Bürgerarbeit vor, bzw. zumindest Wahlmöglichkeiten unter verschiedenen Arbeitsplätzen?
In wie vielen Fällen beinhalteten die Projektanträge Unterstützungsschreiben regionaler Akteure am Arbeitsmarkt, und welcher, aufgeschlüsselt nach ihrer Häufigkeit?
Wo ist nach den Projektanträgen erkennbar die Unterstützung durch lokale Akteure versagt worden?
Welche Gründe wurden dafür genannt?
Wie viele Projektanträge wurden für eine Förderung aus Auswahl, mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern insgesamt, aufgelistet nach Grundsicherungsstellen, und im Durchschnitt, sowohl bundesweit als auch nach Bundesländern?
Wie viele Projektregionen gibt es bundesweit, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
Welches waren die Gründe für eine Nichtberücksichtigung von Anträgen im Rahmen des Modellprojektes bzw. die Kriterien für eine Berücksichtigung?
In welcher Höhe werden Mittel für die Aktivierungsphase finanziell und personell eingeplant?
Wie viele Mittel werden für die Beschäftigungsphase der Bürgerarbeit eingeplant?
Wie setzen sich die zum Einsatz kommenden finanziellen Mittel zusammen (Bund/Europäischer Sozialfonds – ESF)?
Sind die Bundesmittel Bestandteil des Eingliederungstitels für den SGB-II- Bereich, und wenn ja, in welcher Höhe nach Grundsicherungsstellen?
Welche besonderen Vereinbarungen sind auf Länderebene zur Umsetzung des Modellprojektes „Bürgerarbeit“, etwa unter Beteiligung der jeweiligen Landesregierungen und der Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, getroffen worden?
In welchem Umfang, und für welchen Zweck stellen Bundesländer ergänzende Landes-(ESF-)Mittel zur Umsetzung des Modellprojektes zur Verfügung?
Wurde das BMAS bei der Bewertung der eingereichten Konzepte von externen Dienstleistern unterstützt, und wenn ja, warum?
Welcher bzw. welche externen Dienstleister haben das BMAS bei der Bewertung der Konzepte (Projektanträge) unterstützt, und welche Kosten fielen bzw. fallen für die Unterstützungsdienstleistungen an?
Nach welchen Verfahren und Kriterien erfolgte die Auswahl von externen Dienstleistern?
Was versteht die Bundesregierung gemäß der FAQ-Liste zum Modellprojekt „Bürgerarbeit“ (Stand: 21. Mai 2010) des BMAS unter der Formulierung „Es gelten die jeweiligen tariflichen Regelungen.“ in Bezug auf die Entlohnung der Bürgerarbeitsverhältnisse?
a) Was bedeutet „tarifliche Regelung“?
b) Auf welche Tarifverträge wird Bezug genommen, Flächentarif, Haustarif, Verträge der DGB-Gewerkschaften?
c) Werden dadurch Tarifverträge mit Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes ausgeschlossen?
d) Nach welchen Kriterien wird Bürgerarbeit tarifiert, in welchen Entgeltgruppen, und mit welchen Tätigkeitsmerkmalen welchen Tarifvertrages?
e) Wie haben die antragstellenden Grundsicherungsstellen eine Entlohnung nach tariflichen Regelungen dargelegt, auf welche Tarifverträge wird Bezug genommen, bzw. in wie vielen Anträgen ist keine Entlohnung nach Tarifvertrag vorgesehen, sondern wird zum Beispiel auf ortsübliches Arbeitsentgelt verwiesen?
Wie hoch ist die vorgesehene Mindestbruttomonatsvergütung eines Bürgerarbeitsverhältnisses?
Ist es den Trägern eines Bürgerarbeitsplatzes möglich, den Zuschussbetrag von 900 Euro bei einer Beschäftigung von 30 Wochenstunden in den Arbeitnehmerbruttomonatslohn umzuwandeln, ohne eine weitere Aufstockung dieses Zuschusses vorzunehmen?
Von welcher durchschnittlichen Entlohnung pro Bürgerarbeitsplatz wird ausgegangen, bzw. welche Entlohnung zeichnet sich entsprechend der eingereichten Projektanträge ab, bundesweit und nach Bundesländern?
Wie hoch ist das Mindestentgelt bei einem Bürgerarbeitsverhältnis für einen Alleinstehenden?
Wie hoch ist dazu im Vergleich das Einkommen eines Alleinstehenden bei – reinem Bezug von Arbeitslosengeld II (Regelleistung + Kosten der Unterkunft und Heizung – KDU), – einem Bezug von Arbeitslosengeld II (Regelleistung + KDU) sowie dem anrechnungsfreien und dem maximal möglichen Hinzuverdienst, – einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Job), – einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante, – einem Beschäftigungszuschuss und – einem Arbeitsplatz im Bundesprogramm Kommunal-Kombi?
Wie realistisch ist eine Aufstockung des Zuschussbetrages pro Bürgerarbeitsplatz angesichts der Erfahrungen im Programm Kommunal-Kombi?
Wie begründet sich die fehlende Versicherungspflicht bzw. Nichtzahlung von Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung bei den Bürgerarbeitsplätzen?
Von wie vielen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird ausgegangen, die nach der Aktivierungsphase einen Bürgerarbeitsplatz erhalten, bezogen auf die Mindestanzahl von 500 zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen pro Projektregion und in den konkreten Planungen der ausgewählten Projektanträge der einzelnen Grundsicherungsstellen, nach Bundesländern?
Inwiefern unterscheidet sich aufgrund der Modellhaftigkeit und Innovation des Projektes „Bürgerarbeit“ die darin vorgesehene intensive und hochwertige Aktivierung vom „Normalbetrieb“ der Beratung und Vermittlung in den Grundsicherungsstellen?
Ist eine Begleitforschung bzw. Evaluierung des Modellprojektes „Bürgerarbeit“ vorgesehen?
Falls ja, durch wen wird diese vorgenommen?
Welche Kosten entstehen dadurch?
Welche Auswirkungen sind auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auf die Betreuungsschlüssel im Rahmen von Umorganisationen in den Grundsicherungsstellen, um eine erhöhte Kontaktdichte in der Aktivierungsphase zu realisieren, zu erwarten?
Wie haben die Antragsteller im Modellprojekt die Erhöhung der Kontaktdichte mit Planungen untersetzt, und gibt es in Projekten die Absicht, zusätzliche Betreuungskapazitäten im Rahmen einer Förderung des Landes oder über § 46 SGB III aufzubauen oder einzukaufen?
Ist in Projekten beabsichtigt, erwerbsfähige Hilfebedürftige in Maßnahmen durch externe Träger bzw. Dienstleister aktivieren zu lassen?
Falls ja, welche sind diese, und wie hoch belaufen sich dafür die Kosten?
Warum erfolgt in diesen Fällen eine Aktivierung durch externe Dienstleister, soll doch das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ Vorbild für den „Normalbetrieb“ der Grundsicherungsstellen sein?
Nach welchem Verfahren werden die Kriterien Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse bei Einrichtung der Bürgerarbeitsplätze in der Beschäftigungsphase geprüft?
Ist beabsichtigt, angesichts der Erfahrungen mit Arbeitsgelegenheiten MAE (Mehraufwandsentschädigung) (Ein-Euro-Jobs) und deren Verdrängungseffekte, innerhalb der Modellprojekte auf regionaler Ebene Kontrollmechanismen zur Prüfung der Kriterien zu installieren, wie etwa Vergabeausschüsse, in denen unter anderem lokale Akteure des Arbeitsmarktes vertreten sind?
Falls nicht, warum nicht?
Wie hoch ist die Gefahr von Verdrängungseffekten regulärer Beschäftigung durch Bürgerarbeitsplätze einzuschätzen?
Welche Erfahrungen gibt es diesbezüglich bei Ein-Euro-Jobs, und welche Ergebnisse haben die entsprechenden Überprüfungen des Bundesrechnungshofes gebracht (bitte konkrete Zahlen nennen)?
In welchen Bereichen und Tätigkeiten sollen in den Projektregionen entsprechend der Anträge Bürgerarbeitsplätze geschaffen werden (bitte die 20 meist genannten Einsatzbereiche und konkrete Tätigkeiten auflisten)?
In wie vielen Fällen soll ein privater Arbeitgeber Träger von Bürgerarbeitsplätzen sein, und welche sind diese?
Mit wie vielen Sanktionen ist im Rahmen des Modellprojektes „Bürgerarbeit“ zu rechnen, hinsichtlich der Sanktionsquote und absoluten Zahlen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Wie hoch wird der Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, nach den Erfahrungen mit ähnlichen Projekten, etwa dem in Sachsen-Anhalt, sein, die das Angebot eines Bürgerarbeitsplatzes ablehnen werden?
Welche Sanktionen sind bei Ablehnung vorgesehen?
Ist in der Beschäftigungsphase des Modellprojektes „Bürgerarbeit“ eine begleitende Qualifizierung vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Grundsicherungsstellen haben in ihren Anträgen Qualifizierung in der Beschäftigungsphase vorgesehen, und mit welchen Inhalten?
Warum hat die Bundesregierung nicht vorgesehen, im Rahmen der Bürgerarbeit die Mittel der aktiven Arbeitsmarktförderung mit Passivleistungen zu verknüpfen?