Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2010
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Petra Pau, Kersten Steinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Aspekte näher beleuchten, die von der offiziellen monatlichen Statistik ausgeblendet werden.
Hierdurch wird unter anderem deutlich, welche große Bedeutung Widerrufsverfahren in der Asyl-Entscheidungspraxis haben. Im Jahr 2009 wurden über 10 500 Widerrufsverfahren eingeleitet, und in über 4 500 Fällen kam es zum Widerruf einer in der Vergangenheit ausgesprochenen Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung.
Die offizielle monatliche Asylstatistik enthält auch keine Angaben zum Anteil derjenigen Asylanträge, für die nach Auffassung der Bundesrepublik Deutschland ein anderer EU-Mitgliedstaat im Rahmen der Dublin-II-Verordnung (DublinV) zuständig ist. Dies ist jedoch in einem wachsenden Umfang der Fall, im Jahr 2009 bei etwa einem Drittel aller Asylanträge. Ausgerechnet das ohnehin überforderte Griechenland wurde dabei mit 2 288 Ersuchen am häufigsten – in jedem vierten Fall – wegen der Übernahme von Asylsuchenden aus Deutschland angefragt. Flüchtlinge aus Afghanistan und Irak bilden die größten Gruppen der Betroffenen. Hoch brisant ist dabei, dass die Gesamtschutzquote in Deutschland nach Angaben von Eurostat im zweiten Quartal 2009 bei über 40 Prozent lag (bei afghanischen und irakischen Staatsangehörigen noch einmal deutlich höher), während sie zum Beispiel in Griechenland nur ein Prozent betrug – von auch nur annähernd gleichen Chancen im europäischen Asylsystem, die das gegenwärtige Zwangsverteilungssystem rechtfertigen können sollten, kann deshalb keine Rede sein.
Der Anteil von Minderjährigen an allen Asylsuchenden betrug im Jahr 2009 in der Bundesrepublik Deutschland 33,4 Prozent.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass das Bundesministerium des Innern seit Anfang 2010 ihrer Anregung folgt, in den monatlichen Pressemitteilungen maßgeblich auf die Gesamtschutzquote abzustellen, während dies Anfang 2008 noch mit dem Hinweis abgelehnt wurde, es stünde ihnen frei, „die nach ihrem eigenen Verständnis relevanten Zahlen zusammenzuaddieren“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7687, Antwort zu Frage 8).
Bedauerlicherweise war allerdings auch in der Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 21. Januar 2010 fälschlich von fast 440 000 „Asylbewerbern“ die Rede, die im Jahr 1992 angeblich nach Deutschland gekommen seien, obwohl sich die Zahl „440 000“ auf gestellte Asylanträge (häufig Mehrfach- oder Folgeanträge identischer Personen) und nicht auf eingereiste Personen bezieht. Bei einer realistischen Betrachtung und einer – seit 1995 üblichen – Trennung von Asylerst- und Zweitanträgen muss von etwa 272 000 neu eingereisten Asylsuchenden bzw. Erstanträgen im Jahr 1992 ausgegangen werden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7687, Frage 15 a). Die Zahl von angeblich „440 000“ Asylsuchenden im Jahr 1992 war bekanntlich eine maßgebliche Begründung für die faktische Abschaffung des Asylgrundrechts im Jahr 1993.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des Grundgesetzes, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw. der Genfer Flüchtlingskonvention und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im zweiten Quartal 2010, und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung (staatliche/nicht-staatliche Verfolgung); Flüchtlingsschutz (staatliche/ nichtstaatliche Verfolgung); subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG (unmenschliche Behandlung), subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 3 AufenthG (Todesstrafe), subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG (bewaffnete Konflikte), subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG (sonstige existenzielle Gefahren)), und wie hoch war in den genannten Zeiträumen die Ablehnungsquote, wenn Dublin-Entscheidungen nicht berücksichtigt werden?
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im zweiten Quartal 2010 eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert für das vorherige Quartal (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?
Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer im 1. Halbjahr 2010 im Erst-, Folge- bzw. Widerrufsverfahren
a) bis zu einer behördlichen Entscheidung,
b) bis zu einer Anerkennung,
c) bis zu einer Ablehnung,
d) bis zu einer Entscheidung, dass ein anderer EU-Mitgliedstaat nach der Dublin-Verordnung zuständig ist,
e) bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens) (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im zweiten Quartal 2010 insgesamt eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert für das vorherige Quartal (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern basierenden Verfahren und die Quote der Verfahren nach „illegalem“ Grenzübertritt ohne Asylgesuch angeben)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben)?
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 DublinV, humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten Zeiträumen?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland – differenzieren)?
d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen?
Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2010 bzw. im vorherigen Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen bzw. bei unter 18-Jährigen?
Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Jahr 2010 (soweit vorliegend), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/1717 zu Frage 7 darstellen)?
a) Wie erklärt und bewertet es die Bundesregierung und welche Konsequenzen für die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zieht sie daraus, dass afghanischen Asylsuchenden, die gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes geklagt haben, im Zeitraum 2009 bzw. 2010 in auffallend hohem Maße durch die Gerichte ein Schutzstatus zugesprochen wurde (24 bzw. 42 Prozent) und anderseits ihre Rechtsmittel nur in sehr geringem Umfang abgelehnt wurden (5 bzw. 1 Prozent, im Übrigen: Verfahrenserledigungen; vgl. Bundestagsdrucksache 17/1717, Frage 7)?
b) Wie erklärt und bewertet es die Bundesregierung und welche Konsequenzen für die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zieht sie daraus, dass im Zeitraum 2009 bzw. 2010 in nur etwa 14 Prozent aller gerichtlichen Entscheidungen ein Widerruf der Asyl- bzw. (subsidiären) Flüchtlingsanerkennung durch das Bundesamt bestätigt und nahezu die Hälfte der entsprechenden Widerrufe des Bundesamtes zurückgenommen wurde (im Übrigen: Verfahrenserledigungen; vgl. Bundestagsdrucksache 17/1717, Frage 7)?