[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2674
17. Wahlperiode 29. 07. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. Juli 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2575 –
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2010
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden
Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) sollen Aspekte näher beleuchten, die von der offiziellen monatlichen
Statistik ausgeblendet werden.
Hierdurch wird unter anderem deutlich, welche große Bedeutung
Widerrufsverfahren in der Asyl-Entscheidungspraxis haben. Im Jahr 2009 wurden über
10 500 Widerrufsverfahren eingeleitet, und in über 4 500 Fällen kam es zum
Widerruf einer in der Vergangenheit ausgesprochenen Asyl- bzw.
Flüchtlingsanerkennung.
Die offizielle monatliche Asylstatistik enthält auch keine Angaben zum Anteil
derjenigen Asylanträge, für die nach Auffassung der Bundesrepublik
Deutschland ein anderer EU-Mitgliedstaat im Rahmen der Dublin-II-Verordnung
(DublinV) zuständig ist. Dies ist jedoch in einem wachsenden Umfang der Fall,
im Jahr 2009 bei etwa einem Drittel aller Asylanträge. Ausgerechnet das
ohnehin überforderte Griechenland wurde dabei mit 2 288 Ersuchen am häufigsten
– in jedem vierten Fall – wegen der Übernahme von Asylsuchenden aus
Deutschland angefragt. Flüchtlinge aus Afghanistan und Irak bilden die größten
Gruppen der Betroffenen. Hoch brisant ist dabei, dass die Gesamtschutzquote in
Deutschland nach Angaben von Eurostat im zweiten Quartal 2009 bei über
40 Prozent lag (bei afghanischen und irakischen Staatsangehörigen noch einmal
deutlich höher), während sie zum Beispiel in Griechenland nur ein Prozent
betrug – von auch nur annähernd gleichen Chancen im europäischen Asylsystem,
die das gegenwärtige Zwangsverteilungssystem rechtfertigen können sollten,
kann deshalb keine Rede sein.
Der Anteil von Minderjährigen an allen Asylsuchenden betrug im Jahr 2009 in
der Bundesrepublik Deutschland 33,4 Prozent.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben erfreut zur Kenntnis genommen,
dass das Bundesministerium des Innern seit Anfang 2010 ihrer Anregung folgt,
in den monatlichen Pressemitteilungen maßgeblich auf die Gesamtschutzquote
abzustellen, während dies Anfang 2008 noch mit dem Hinweis abgelehnt
wurde, es stünde ihnen frei, „die nach ihrem eigenen Verständnis relevanten
Zahlen zusammenzuaddieren“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7687, Antwort
zu Frage 8).
Bedauerlicherweise war allerdings auch in der Pressemitteilung des
Bundesministeriums vom 21. Januar 2010 fälschlich von fast 440 000 „Asylbewerbern“
die Rede, die im Jahr 1992 angeblich nach Deutschland gekommen seien,
obwohl sich die Zahl „440 000“ auf gestellte Asylanträge (häufig Mehrfach- oder
Folgeanträge identischer Personen) und nicht auf eingereiste Personen bezieht.
Bei einer realistischen Betrachtung und einer – seit 1995 üblichen – Trennung
von Asylerst- und Zweitanträgen muss von etwa 272 000 neu eingereisten
Asylsuchenden bzw. Erstanträgen im Jahr 1992 ausgegangen werden (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/7687, Frage 15 a). Die Zahl von angeblich „440 000“
Asylsuchenden im Jahr 1992 war bekanntlich eine maßgebliche Begründung für die
faktische Abschaffung des Asylgrundrechts im Jahr 1993.
1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des
Grundgesetzes, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw.
der Genfer Flüchtlingskonvention und von Abschiebungshindernissen nach
§ 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im zweiten Quartal 2010, und
wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozent angeben, bitte auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und der Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung
(staatliche/nicht-staatliche Verfolgung); Flüchtlingsschutz (staatliche/
nichtstaatliche Verfolgung); subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5
AufenthG (unmenschliche Behandlung), subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 3
AufenthG (Todesstrafe), subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 2
AufenthG (bewaffnete Konflikte), subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7
Satz 1 AufenthG (sonstige existenzielle Gefahren)), und wie hoch war in den
genannten Zeiträumen die Ablehnungsquote, wenn Dublin-Entscheidungen
nicht berücksichtigt werden?
Die sogenannten Gesamtschutzquoten im Sinne der Frage können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Gesamtschutz Gesamtschutz 1. Quartal 2010
absolut in Prozent
2. Quartal 2010
absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 2.268 26,1 Herkunftsländer gesamt 2.084 25,4
darunter darunter
Irak 814 49,3 Irak 860 54,4
Afghanistan 503 48,7 Afghanistan 714 48,4
Iran 326 59,0 Iran 361 54,2
Kosovo 25 4,9 Serbien 7 1,1
Türkei 73 14,4 Kosovo 23 3,2
Serbien 7 2,4 Somalia 148 91,9
Russische Föderation 57 14,3 Türkei 109 17,2
Syrien 49 25,0 Syrien 135 25,6
Vietnam 2 0,7 Vietnam 2 0,7
Indien 3 1,1 Russische Föderation 93 20,0
Im zweiten Quartal 2010 bezogen sich 8,6 Prozent der Entscheidungen auf
Dublinfälle, (erfasst als „anderweitig erledigt“). Im ersten Quartal 2010 waren
es 5,1 Prozent.
. 1.Quartal 2010 2.Quartal 2009
absolut in Prozent absolut in Prozent
Asylberechtigung 149 1,7 144 1,3
Flüchtlingsschutz (§ 60 I AufenthG) 1.523 17,5 1.886 16,8
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 II AufenthG 95 1,1 179 1,6
§ 60 III AufenthG 2 0,0 0 0,0
§ 60 V AufenthG 4 0,0 3 0,0
§ 60 VII Satz 1 AufenthG 471 5,4 638 5,7
§ 60 VII Satz 2 AufenthG 24 0,3 12 0,1
Gesamtschutz 2.268 26,1 2.862 25,4
2. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im zweiten Quartal 2010 eingeleitet,
und wie lautet der Vergleichswert für das vorherige Quartal (bitte
Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
3. Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab
es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach
den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten
benennen)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
ENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren
1.Quartal
2010
angelegte
Widerrufs
prüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Artikel 16a
GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
Subsidiärer
Schutz
kein
Widerruf/
keine
Rücknahme
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
Herkunftsländer
gesamt
6.057 4.959 183 3,7 917 18,5 64 1,3 3.795 76,5
Irak 4.075 2.276 23 1,0 749 32,9 0 0,0 1.504 66,1
Türkei 448 782 48 6,1 39 5,0 17 2,2 678 86,7
Iran 273 316 43 13,6 21 6,6 0 0,0 252 79,7
Russische F. 210 170 0 0,0 5 2,9 2 1,2 163 95,9
Afghanistan 133 331 4 1,2 13 3,9 10 3,0 304 91,8
Eritrea 131 137 0 0,0 4 2,9 0 0,0 133 97,1
Kosovo 96 137 39 28,5 20 14,6 8 5,8 70 51,1
Syrien 95 102 0 0,0 5 4,9 2 2,0 95 93,1
Pakistan 63 54 2 3,7 1 1,9 1 1,9 50 92,6
Sri Lanka 58 56 0 0,0 1 1,8 1 1,8 54 96,4
ENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren
2.Quartal
2010
angelegte
Widerrufs
prüfverfahren
insge
samt
Widerruf /
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf /
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf /
Rücknahme
subsidiärer
Schutz
kein
Widerruf /
keine
Rücknahme
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
Herkunftsländer
gesamt
1.707 6.654 186 2,8 716 10,8 73 1,1 5.679 85,3
Irak 410 4.502 53 1,2 591 13,1 2 0,0 3.856 85,7
Türkei 333 678 64 9,4 27 4,0 17 2,5 570 84,1
Iran 181 298 13 4,4 20 6,7 2 0,7 263 88,3
Russische F. 119 126 2 1,6 4 3,2 5 4,0 115 91,3
Afghanistan 74 147 4 2,7 6 4,1 10 6,8 127 86,4
Kosovo 70 116 18 15,5 3 2,6 15 12,9 80 69,0
Eritrea 50 104 0 0,0 2 1,9 0 0,0 102 98,1
Pakistan 50 71 3 4,2 0 0,0 1 1,4 67 94,4
Syrien 41 60 1 1,7 4 6,7 1 1,7 54 90,0
Aserbaidschan
33 35 0 0,0 3 8,6 0 0,0 32 91,4
4. Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer im 1. Halbjahr 2010 im
Erst-, Folge- bzw. Widerrufsverfahren
a) bis zu einer behördlichen Entscheidung,
b) bis zu einer Anerkennung,
c) bis zu einer Ablehnung,
d) bis zu einer Entscheidung, dass ein anderer EU-Mitgliedstaat nach der
Dublin-Verordnung zuständig ist,
e) bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines
Gerichtsverfahrens)
(bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zu Frage 4a
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
durchschnittliche Bearbeitungsdauer 1.Halbjahr 2010
in Monaten
Erstanträge Folgeanträge Widerrufsverfahren
Gesamt 9,1 9,9 10,5
darunter:
Irak 4,6 8,4 7,4
Afghanistan 6,5 11,9 13,9
Iran 9,0 12,7 9,2
Kosovo 8,2 8,5 14
Serbien 6,0 9,1 18,4
Türkei 10,1 10,6 12,9
Syrien 11,1 6,5 3,7
Somalia 6,0 4,5 2,5
Russische Föderation 10,7 8,3 4
Vietnam 2,9 4,4 12,2
Zu Frage 4b
Die durchschnittliche Verfahrensdauer bis zu einer Anerkennung als
Asylberechtigter nach Artikel 16a des Grundgesetzes bzw. bis zum Erhalt eines
Flüchtlingsschutzes nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) i. V. m. § 60
Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im ersten Halbjahr 2010 kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
durchschnittliche Bearbeitungsdauer im 1. Halbjahr 2010
in Monaten
Asylanerkennung Erteilung von Flüchtlingsschutz
Erstanträge Folgeanträge Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 9,5 8,3 11,2 9,4
darunter:
Irak 5,9 - 3,7 7,7
Afghanistan 5,8 - 6,5 9,1
Iran 6,4 15,3 9,4 10,7
Kosovo - - 0,5 --
Serbien - - - 7,2
Türkei 9,6 5,0 12,3 9,4
Syrien 3,5 4,6 10,4 5,6
Somalia - - 5,7 6,3
Russische
Föderation
8,2 - 11,2 12,1
Vietnam - - - 2,1
Zu Frage 4c
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
durchschnittliche Bearbeitungsdauer im 1. Halbjahr 2010
in Monaten
Ablehnung
Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 9,4 18,1
darunter:
Irak 5,6 16,1
Afghanistan 6,6 59,0
Iran 10,6 25,3
Kosovo 8,5 18,4
Serbien 5,9 6,3
Türkei 9,8 8,3
Syrien 12,0 11,1
Somalia 8,4
Russische
Föderation
13,5
15,2
Vietnam 2,9 5,5
Zu Frage 4d
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Zu Frage 4e
Hierzu liegen noch keine statistischen Informationen vor.
5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im
zweiten Quartal 2010 insgesamt eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert für
das vorherige Quartal (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die
Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern
basierenden Verfahren und die Quote der Verfahren nach „illegalem“
Grenzübertritt ohne Asylgesuch angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden (Verfahren nach
„illegalem“ Grenzübertritt ohne Asylgesuch werden nicht gesondert erfasst):
durchschnittliche Bearbeitungsdauer im 1. Halbjahr 2010
in Monaten
Entscheidung - Dublin-Verfahren
Erstanträge Folgeanträge
Gesamt 4 3,2
darunter:
Irak 4,9 4,9
Afghanistan 6,1 -
Iran 4,2 -
Kosovo 4,7 1,6
Serbien 5,2 -
Türkei 3,5 -
Syrien 6,8 -
Somalia 4,1 -
Russische
Föderation
3,6
-
Vietnam 3,3 -
Asylerstanträge
Übernahmeersuchen (ÜE)
an die
Mitgliedstaaten
gesamt
Prozentualer
Anteil
der ÜE zu
den
Asylerstanträgen
Prozentualer
Anteil
der ÜE mit
EURODAC-
Treffer
1. Quartal 2010 7.865 2.314 29,4 70,0
2. Quartal 2010 7.673 2.231 29,1 68,1
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten
betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten angefragten
EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen
angeben)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
1. Quartal 2010 Übernahmeersuchen 2. Quartal 2010 Übernahmeersuchen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
Afghanistan 587 25,4 Afghanistan 593 26,6
Irak 244 10,5 Georgien 262 11,7
Russ. Föderation 236 10,2 Irak 200 9,0
Georgien 178 7,7 Russ. Föderation 168 7,5
Kosovo 100 4,3 Kosovo 130 5,8
Iran 77 3,3 Iran 78 3,5
Algerien 74 3,2 Türkei 64 2,9
Ungeklärt 67 2,9 Somalia 63 2,8
Serbien 64 2,8 Serbien 61 2,7
Türkei 62 2,7 Ungeklärt 59 2,6
1. Quartal 2010
Übernahmeersuchen 2. Quartal 2010
Übernahmeersuchen
ÜE an
Mitgliedstaaten absolut in Prozent
ÜE an
Mitgliedstaaten absolut in Prozent
Griechenland 617 26,7 Griechenland 640 28,7
Polen 343 14,8 Polen 329 14,7
Italien 229 9,9 Italien 206 9,2
Ungarn 163 7,0 Schweden 149 6,7
Frankreich 160 6,9 Frankreich 139 6,2
Schweden 141 6,1 Ungarn 115 5,2
Österreich 105 4,5 Österreich 111 5,0
Norwegen 102 4,4 Norwegen 100 4,5
Belgien 91 3,9 Belgien 89 4,0
Schweiz 79 3,4 Schweiz 77 3,5
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 DublinV, humanitäre Fälle nach
Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten Zeiträumen?
Entscheidungen über Dublin-Verfahren werden beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge nach den in der folgenden Tabelle aufgeführten Kategorien
erfasst (die Zahl der Selbsteintritte wird statistisch nicht erhoben):
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den
benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in
Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland –
differenzieren)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
1. Quartal
2010
2. Quartal
2010
Ablehnungen durch den
Mitgliedstaat gesamt 400 425
Zustimmungen des 1.829 1.872
Mitgliedstaates gesamt
davon Ablehnungen 5 10
nach Artikel 15 Dublin II
davon Zustimmungen 3 2
nach Artikel 15 Dublin II
1. Quartal 2010 Überstellungen 2. Quartal 2010 Überstellungen
Herkunftsländer absolut
in
Prozent Herkunftsländer absolut
in
Prozent
gesamt 830 gesamt 697
darunter: darunter:
Georgien 116 14,0 Russ. Föderation 113 16,2
Irak 111 13,4 Georgien 94 13,5
Russ.
Föderation 103 12,4 Irak 73 10,5
Kosovo 81 9,8 Afghanistan 46 6,6
Afghanistan 41 4,9 Kosovo 45 6,5
Türkei 31 3,7 Serbien 28 4,0
Iran 27 3,3 Ungeklärt 27 3,9
Libanon 23 2,8 Algerien 25 3,6
Ungeklärt 22 2,7 Nigeria 25 3,6
Algerien 21 2,5 Libanon 22 3,2
d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei
durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen?
Im ersten Quartal 2010 hat die Bundespolizei 64 Ersuchen an andere Staaten
gestellt und 62 Überstellungen vollzogen. Im zweiten Quartal 2010 hat die
Bundespolizei 43 Ersuchen an andere Staaten gestellt und 42 Überstellungen
vollzogen.*
6. Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2010 bzw. im vorherigen
Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes von Amts wegen
für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie
viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für
Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren
bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in
absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der
Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich
überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch war die
Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen bzw. bei unter 18-Jährigen?
Die Angaben hierzu können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Teilmengen sind eingerückt zur beinhaltenden Menge angegeben. Bei Anträgen
nach § 14a Absatz 2 AsylVfG, die nur Kinder unter 16 Jahre betreffen, kann
statistisch nicht unterschieden werden, ob ein Kind hier geboren oder eingereist
ist.
Die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag
im zweiten Quartal 2010 bei 44,1 Prozent (erstes Quartal 2010: 43,5 Prozent),
bei Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 34,6 Prozent (erstes
Quartal 2010: 31,0 Prozent) und bei Personen unter 18 Jahren bei 37,7 Prozent
(erstes Quartal 2010: 38,1 Prozent).
1. Quartal 2010 Überstellungen 2. Quartal 2010 Überstellungen
an
Mitgliedstaaten absolut in Prozent
an
Mitgliedstaaten absolut
in
Prozent
gesamt 830 gesamt 697
darunter: darunter:
Polen 184 22,2 Polen 174 25,0
Schweden 109 13,1 Italien 87 12,5
Italien 106 12,8 Schweden 64 9,2
Ungarn 78 9,4 Norwegen 58 8,3
Frankreich 60 7,2 Frankreich 57 8,2
Österreich 59 7,1 Ungarn 57 8,2
Belgien 49 5,9 Belgien 38 5,5
Schweiz 48 5,8 Österreich 31 4,4
Norwegen 40 4,8 Niederlande 31 4,4
Spanien 17 2,0 Schweiz 20 2,9
Griechenland 9 1,1 Griechenland 17 2,4
* Die Zahlen wurden entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. September 2012 korrigiert.
7. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das Jahr 2010 (soweit vorliegend), und welche Angaben zur
Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen (bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 17/1717 zu Frage 7 darstellen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden:
1.Quartal.2010 2.Quartal 2010
absolut
Verhältnis zu
Asylerstanträge
gesamt absolut
Verhältnis zu
Asylerstanträge
gesamt
Asylerstanträge gesamt 7.865 7.673
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 18 Jahre insgesamt 2.612 33,2% 2.704 35,2%
Asylerstanträge von
Minderjährigen unter 16 Jahre 2.090 26,6% 2.178 28,4%
unbegleitete Minderjährige
unter 16 Jahre 104 1,3% 115 1,5%
Anträge gem. § 14a Absatz
2 AsylVfG 416 5,3% 441 5,7%
Asylerstanträge von
Minderjährigen von 16 bis unter 18 Jahre 522 6,6% 526 6,9%
unbegleitete Minderjährige
(16 bis unter 18 Jahre) 269 3,4% 272 3,5%
Erst- und Folgeanträge
Gerichtsentscheidungen
Artikel 16a /
Flüchtlingsschutz /
subsidiärer
Schutz
Ablehnungen
sonst.
Verfahrenserledigungen (z. B.
Rücknahmen)
Januar - Mai
2010
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
anhängige
Rechtsmittel
Herkunftsländer
gesamt
6.106 3.967 483 12,2 1.394 35,1 2.090 52,7 11.881
darunter
Irak 956 765 58 7,6 347 45,4 360 47,1 2.287
Afghanistan 926 266 127 47,7 27 10,2 112 42,1 1.251
Türkei 407 385 49 12,7 96 24,9 240 62,3 1.029
Kosovo 399 255 11 4,3 67 26,3 177 69,4 515
Russische F. 310 150 14 9,3 46 30,7 90 60,0 682
Iran 284 215 38 17,7 56 26,0 121 56,3 586
Aserbaidschan
246 141 11 7,8 68 48,2 62 44,0 436
Serbien 242 117 - - 50 42,7 67 57,3 361
Syrien 238 168 33 19,6 51 30,4 84 50,0 625
Pakistan 177 84 10 11,9 41 48,8 33 39,3 267
Nigeria 172 161 6 3,7 92 57,1 63 39,1 241
Indien 139 93 1 1,1 58 62,4 34 36,6 198
sonst. asiat.
Staatsageh.
111 42 1 2,4 12 28,6 29 69,0 272
Georgien 110 46 - - 22 47,8 24 52,2 133
Äthiopien 94 66 29 43,9 11 16,7 26 39,4 114
Armenien 91 63 8 12,7 19 30,2 36 57,1 192
Ungeklärt 86 45 10 22,2 17 37,8 18 40,0 230
Libanon 78 83 - - 26 31,3 57 68,7 215
Kamerun 77 38 4 10,5 12 31,6 22 57,9 108
Vietnam 72 74 8 10,8 25 33,8 41 55,4 146
Widerrufsverfahren
Gerichtsentscheidungen
Widerruf Art.
16a /
Flüchtlingseigenschaft / subs.
Schutz
kein Widerruf
sonst.
Verfahrenserledigungen (z.
B.
Rücknahmen)
Januar - Mai
2010
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
anhängige
Rechtsmittel
Herkunftsländer gesamt
309 819 167 20,4 361 44,1 291 35,5 1.844
darunter
Türkei 117 512 77 15,0 264 51,6 171 33,4 745
Irak 48 67 28 41,8 2 3,0 37 55,2 347
Iran 31 30 9 30,0 13 43,3 8 26,7 64
Kosovo 24 25 11 44,0 1 4,0 13 52,0 57
Afghanistan 18 24 3 12,5 12 50,0 9 37,5 113
Togo 10 40 2 5,0 34 85,0 4 10,0 97
Aserbaidschan 7 7 1 14,3 1 14,3 5 71,4 21
Libanon 7 4 - - 4 100,0 - - 20
Russische F. 6 8 3 37,5 5 62,5 - - 36
Ungeklärt 5 3 2 66,7 - - 1 33,3 26
Tunesien 4 - - - - 7
Nigeria 3 2 2 100,0 - - - - 7
Serbien 3 22 12 54,5 2 9,1 8 36,4 41
Serbien und
Montenegro
3 3 2 66,7 1 33,3 - - 16
Syrien 3 10 1 10,0 4 40,0 5 50,0 19
Algerien 2 4 2 50,0 1 25,0 1 25,0 15
Kongo, Dem.
Republik
2 9 1 11,1 - - 8 88,9 31
Korea
(Demokrat.
Volksrepubl.)
2 2 - - - - 2 100,0 6
Montenegro 2 2 - - - - 2 100,0 1
Pakistan 2 1 - - - - 1 100,0 6
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ISSN 0722-8333
a) Wie erklärt und bewertet es die Bundesregierung und welche
Konsequenzen für die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge zieht sie daraus, dass afghanischen Asylsuchenden, die
gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes geklagt haben, im
Zeitraum 2009 bzw. 2010 in auffallend hohem Maße durch die Gerichte
ein Schutzstatus zugesprochen wurde (24 bzw. 42 Prozent) und
anderseits ihre Rechtsmittel nur in sehr geringem Umfang abgelehnt wurden (5
bzw. 1 Prozent, im Übrigen: Verfahrenserledigungen; vgl.
Bundestagsdrucksache 17/1717, Frage 7)?
Nach den Erkenntnissen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) beruhen gerichtliche Verpflichtungen zur Gewährung subsidiären
Schutzes überwiegend darauf, dass die Gerichte von einer extremen,
existenzgefährdenden wirtschaftlichen Notlage bei Rückkehr nach Afghanistan und damit
von einem Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG ausgehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich mit Urteilen vom 29. Juni 2010
(10 C 9.09 und 10 C 10.09) die wegen dieser Gefahren Abschiebungsschutz
gewährenden Entscheidungen der Vorinstanz aufgehoben. Das
Bundesverwaltungsgericht hat dabei die Voraussetzungen für die Schutzgewährung präzisiert,
und zwar vor allem im Hinblick auf die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit
und den baldigen Eintritt der das Abschiebungsverbot begründenden Gefahr.
Die schriftlichen Urteilsausfertigungen liegen bisher nicht vor. Sobald das der
Fall ist, wird das BAMF prüfen, ob eine Anpassung seiner Entscheidungspraxis
an die aktuellen höchstrichterlichen Vorgaben angezeigt ist.
b) Wie erklärt und bewertet es die Bundesregierung und welche
Konsequenzen für die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge zieht sie daraus, dass im Zeitraum 2009 bzw. 2010 in nur
etwa 14 Prozent aller gerichtlichen Entscheidungen ein Widerruf der
Asyl- bzw. (subsidiären) Flüchtlingsanerkennung durch das Bundesamt
bestätigt und nahezu die Hälfte der entsprechenden Widerrufe des
Bundesamtes zurückgenommen wurde (im Übrigen:
Verfahrenserledigungen; vgl. Bundestagsdrucksache 17/1717, Frage 7)?
Die Statistiken zu den Gerichtsentscheidungen bei Widerrufsverfahren für das
Jahr 2009 bzw. Januar bis Februar 2010 weisen bei 14 Prozent der
Entscheidungen eine Bestätigung der Widerrufsentscheidung des BAMF und bei 38 Prozent
bzw. 37 Prozent eine sonstige Verfahrenserledigung aus. Die in der Anfrage
explizit genannte Rücknahme des Widerrufsbescheides ist eine von mehreren
sonstigen Verfahrenserledigungen, die bei diesem statistischen Wert erfasst
werden. Es ist zu berücksichtigen, dass die aufgezeigten Gesamtwerte zu 74 Prozent
für das Jahr 2009 und zu 60 Prozent für den Zeitraum Januar bis Februar 2010
von Klagen zu dem Herkunftsland Türkei bestimmt werden.
Die auf den Auskünften des Auswärtigen Amts beruhende Beurteilung des
BAMF, dass sich – insbesondere bei Asylberechtigungen oder Zuerkennungen
der Flüchtlingseigenschaft vor dem Jahre 2002 – die Sachlage in der Türkei so
dauerhaft und grundlegend geändert hat, und damit ein Wegfall der Umstände
für die begünstigende Entscheidung vorliegt, wird derzeit nicht von allen
Verwaltungsgerichten geteilt. Die vor Gericht erklärten Rücknahmen des
Widerrufsbescheides erfolgten in der Regel aus verfahrensökonomischen Überlegungen.]