Die Besatzung der Türkei in Syrien und die Außenpolitik der Bundesregierung
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Żaklin Nastić, Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
„Euphrat-Schild“ (2017), „Olivenzweig“ (2018), „Friedensquelle“ (2019) und „Frühlingsschild“ (2020) lauten die Namen für türkische Militäroffensiven im Norden Syriens. Die „Operation Friedensquelle“ ähnelte dabei der „Operation Olivenzweig“, nicht nur wegen ihres zynischen Namens und der Militäroffensive, die sich dahinter verbirgt, sondern auch wegen ihrer geltend gemachten Rechtfertigung als Selbstverteidigung (https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-10/nordsyrien-offensive-tuerkei-konflikt-krieg-voelkerrechtswidrig). Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages vom 17. Oktober 2019 kam allerdings zu dem Schluss, dass die Türkei mit der Operation „Friedensquelle“ im Widerspruch zum Völkerrecht steht und sich zu Unrecht auf das Selbstverteidigungsrecht beruft (WD 2 - 3000 - 116/19, S. 12).
Bereits in einer vorherigen Ausarbeitung vom Dezember 2018 (WD 2 - 3000 - 183/18, S. 8) hatten die Wissenschaftlichen Dienste die türkische Militärpräsenz in der Region Afrin sowie in der Region um Asas, al-Bab und Dscharablus im Norden Syriens völkerrechtlich als militärische Besatzung bewertet.
Dagegen will die Bundesregierung auch mehrere Jahre nach der ersten Militärintervention ihres NATO-Partners Türkei in Syrien nicht in der Lage sein, die Lage in den besetzten Regionen zu bewerten. Angeblich verfüge sie nach wie vor nicht über ein Bild in den betreffenden Regionen, ob es sich um eine dauerhafte türkische Besetzung bzw. völkerrechtlich um ein türkisches Protektorat handelt (Antwort zu den Fragen 3 und 4 auf Bundestagsdrucksache 19/17001).
Entscheidend sei für die Bundesregierung, dass in den genannten Regionen die Zivilbevölkerung geschützt und humanitäres Völkerrecht eingehalten werde (Antwort zu den Fragen 2 bis 5 auf Bundestagsdrucksache 19/7699). Ob dies der Fall ist, kann die Bundesregierung aber auch nicht beantworten (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/17001). Allerdings sind der Bundesregierung Berichte von Amnesty International zu mutmaßlichen Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch syrische, von der Türkei unterstützte Milizen bekannt (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/16165). Die Frage zu Menschenrechtsverletzungen und mutmaßlichen Kriegsverbrechen islamistischer Gruppen, die am Angriffskrieg der Türkei und an der Besetzung im Norden Syriens beteiligt waren bzw. sind, will die Bundesregierung nicht offen beantworten und stuft die Antwort als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ ein (Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/17001).
Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat inzwischen mit einem neuen Einmarsch in Syrien gedroht. Die türkische Regierung hat ihm bis Oktober 2023 freie Hand zur Entsendung von Truppen nach Syrien und in den Irak gegeben (dpa vom 26. Oktober 2021). Trotzdem wurden der Türkei nach wie vor Rüstungsexportgenehmigungen erteilt. Allein im Jahr 2021 wurden bis zum 5. September Rüstungsgüter im Wert von 11 Mio. Euro genehmigt. Insgesamt genehmigte die Bundesregierung seit 2017 Rüstungsexporte an die Türkei im Wert von knapp 83 Mio. Euro (Antwort auf die Schriftliche Frage 64 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/32490). Bei den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen kam die Türkei in der 19. Wahlperiode seit Oktober 2017 bei der Bundesregierung als zweitwichtigster Empfänger deutscher Kriegswaffen unmittelbar nach Ägypten, das mit über 1 Mrd. Euro Hauptabnehmer war. Die Angaben für die Türkei sind allerdings unvollständig, weil die Daten teilweise von der Bundesregierung als Verschlusssache eingestuft wurden und der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Allein im Jahr 2018 wurden allerdings Kriegswaffen im Wert ca. 242 Mio. Euro ausgeführt (Antwort auf die Schriftliche Frage 64 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/32490).
Vor dem Hintergrund neuer Einmarschdrohungen seitens des Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan wurden die Kontakte zwischen Russland und den Syrischen Demokratischen Kräften (engl. Syrian Democratic Forces, SDF) intensiviert (https://english.aawsat.com/home/article/3291941/russia-makes-new-arrangements-northeast-syria). So soll es auch ab dem 3. November 2021 mehrere Tage lang ein Militärmanöver und Übungen russischer Militärs und Angehöriger der syrischen Regierungsarmee mit Gruppen von SDF-Kämpfern im Norden und Nordosten Syriens gegeben haben (https://english.enabbaladi.net/archives/2021/11/sdf-look-to-russia-for-support-against-turkey/). Auch gab es zuletzt mehrere Treffen zwischen dem russischen Außenminister, Sergei Lawrow, und Delegationen der syrischen Peace and Freedom Front (https://english.aawsat.com/home/article/3290526/russian-mediation-ease-tensions-northeastern-syria).
Bereits im Oktober 2019 war die syrische Armee von Präsident Baschar al-Assad nach einer Einigung mit den SDF in mehrere Grenzstädte eingerückt, um sich der türkischen Aggression entgegenzustellen. Laut der Vereinbarung übernehmen die Einheiten der syrischen Regierung in einigen Grenzstädten die Sicherheitsfunktionen, die Administration sollte aber weiterhin in kurdischer Hand sein (https://www.reuters.com/article/syrien-t-rkei-idDEKBN1WT0P5). Um Manbidsch im Osten von Aleppo hatten syrische Regierungstruppen und russische Militärpolizei ein Netz von Stellungen rund um die Stadt errichtet, um sie vor dem türkischen Militär und der mit ihm verbündeten islamistischen Gruppen zu schützen. Nun soll die russische Militärpolizei einen neuen Stützpunkt etwa 20 Kilometer vom türkisch besetzten Gebieten im Norden Aleppos entfernt, direkt an der Autobahn M4, errichtet haben (https://www.syriahr.com/en/227300/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Hat die Bundesregierung nach teilweise mehreren vergangenen Jahren Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass der NATO-Partner Türkei die faktische Herrschaft und Kontrolle über die im Rahmen der Militäroffensiven „Euphrat-Schild“, „Olivenzweig“, „Friedensquelle“ und „Frühlingsschild“ besetzten Gebiete Syriens ausübt und daher als Besatzungsmacht anzusehen ist (Antwort zu den Fragen 3 und 4 auf Bundestagsdrucksache 19/17001), und wenn ja, welche?
Wenn nein, hat sie entsprechende Informationen von ihrem NATO-Partner Türkei erbeten, um sich ein vollständiges Bild zur Lage in den besetzten Gebieten zu machen?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob, und wenn ja, welche der durch den NATO-Partner Türkei besetzten Gebiete de jure in das eigene Staatsgebiet eingegliedert wurden?
Inwieweit war und ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bevölkerungsaustausch ein Mittel der Eroberungspolitik des NATO-Partners Türkei in den besetzten Gebieten Syriens (https://www.welt.de/politik/ausland/article177864174/Nordsyrien-Erdogan-ordnet-den-Bevoelkerungsaustausch-an)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dahin gehend, ob sich die ethnische Struktur durch Flucht, Vertreibung und Bevölkerungsaustausch in den vom NATO-Partner Türkei besetzten Gebieten verändert hat?
Inwieweit ist es für die Bundesregierung als NATO-Mitglied relevant, ob der NATO-Partner Türkei mit seinen Militäroffensiven gegen Syrien im Widerspruch zum Völkerrecht steht und die türkische Militärpräsenz in den besetzten Gebieten in Syrien völkerrechtlich als militärische Besatzung einzustufen ist?
Stehen die im Widerspruch zum Völkerrecht stehenden Militäroffensiven des deutschen NATO-Partners Türkei gegen Syrien und die militärische Besatzung des NATO-Partners Türkei in Gebieten Syriens im Einklang mit dem angeblichen Selbstverständnis der NATO als „Wertegemeinschaft freier demokratischer Staaten“ und dem postulierten Bekenntnis der „Mitglieder zu Frieden, Demokratie, Freiheit und der Herrschaft des Rechts“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nato-buendnis-faq-1928602)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass der NATO-Partner Türkei die Trinkwasserpumpstation im durch türkische Truppen und verbündete islamistische Milizen besetzten Alouk im Nordosten Syriens, weiterhin als Waffe im Krieg gegen die Bevölkerung der Region einsetzt, indem die Wasserleitungen immer wieder gekappt und dadurch die Großstadt Hassakeh von der Wasserversorgung abgeschnitten wird (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155309.rojavakrieg-mit-feuer-und-wasser.html)?
Welche Organisationen, Parteien, Vereinigungen bzw. Zusammenschlüsse, die der Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) angehören, arbeiten in derzeitigen Verwaltungsbehörden der vom NATO-Mitglied Türkei besetzten Gebiete in Syrien bzw. arbeitet mit diesen zusammen?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die ETILAF die einzige legitime Repräsentantin des syrischen Volkes sei, und wenn ja, warum?
Gehören nach Kenntnis der Bundesregierung auch kurdische Organisationen, Parteien, Vereinigungen bzw. Zusammenschlüsse der ETILAF an, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über das Treffen von Mitgliedern des „Kurdischen Nationalrats“ (ENKS) mit Vertretern des türkischen Außenministeriums am 17. November 2021 (https://www.arknews.net/en/node/32462)?
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über eine mögliche Kooperation des ENKS mit der sogenannten Syrischen Nationalarmee (SNA)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob der ENKS mit derzeitigen Verwaltungsbehörden der vom NATO-Mitglied Türkei besetzten Gebiete in Syrien zusammenarbeitet?
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, dass neben Tel Rifaat und Ain al-Arab (Kobane) auch Manbidsch westlich des Euphrat sowie Ain Issa und Tal Tamr östlich des Euphrat mögliche Zielgebiete des NATO-Partners Türkei sind (https://asiatimes.com/2021/11/as-turkey-russia-make-deals-in-syria-kurds-brace-for-attack/)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die russischen Streitkräfte in Abstimmung mit den USA moderne schwere Waffen und Verstärkung in die Gebiete östlich des Euphrat verlegt haben (https://kurdistan.ru/2021/11/03/news-43343_SDS_i_Rossiya_vedut_peregovory_ob_otvode_kurdskih_voysk_ot_tureckoy_graniczy.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die SDF und das russische Militär Gespräche über den Abzug von SDF-Einheiten aus den an die türkische Grenze angrenzenden Gebieten führen – südlich der internationalen Autobahn M4, die 32 Kilometer von der türkischen Grenze entfernt ist –, um eine militärische Konfrontation mit der Türkei zu vermeiden (https://asiatimes.com/2021/11/as-turkey-russia-make-deals-in-syria-kurds-brace-for-attack/)?
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung aktuell über Verhandlungen der syrischen Regierung mit Vertretern der Partei der demokratischen Einheit (PYD) unter Beteiligung von Sabri Ok vom Exekutivkomitee der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) sowie Vertretern Russlands über die mögliche Übergabe von Gebieten, die von der Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens (AA-NES), dem politischen Dach der SDF, kontrolliert werden (https://www.basnews.com/tr/babat/724254)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die AANES und die PYD zu einem direkten Dialog mit der Regierung Syriens in Damaskus bereit ist (https://www.hawarnews.com/en/haber/aldar-khalil-to-rojavatv-we-are-ready-for-direct-dialogue-with-damascus-government-h27425.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstlicher) darüber, dass die PYD ihre Bereitschaft signalisiert habe, die Ölfelder in den von der AANES kontrollierten Gebieten im Nordosten Syriens im Rahmen eines sogenannten finalen Dialogprozesses mit der syrischen Regierung zu übergeben (https://english.enabbaladi.net/archives/2021/11/sdf-look-to-russia-for-support-against-turkey/)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die AANES der syrischen Regierung angeboten hat, 75 Prozent der Ölproduktion und der Einnahmen an diese zu übergeben (https://english.aawsat.com/home/article/3296196/kurds-offer-damascus-75-syrian-oil)?
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, dass die „Arabische Gaspipeline“, eine Pipeline, die seit 2003 von Ägypten über Jordanien nach Syrien und von dort in den Libanon führt, aber seit Kriegsbeginn in Syrien stillgelegt ist, finanziert von der Weltbank wieder aktiviert werden soll (https://www.spiegel.de/ausland/syrien-gelingt-baschar-al-assad-die-rueckkehr-aus-der-isolation-a-48c2f3a4-bcc8-40a5-a16b-92ebb74443c2)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die Wiederbelebung der „Arabischen Gaspipeline“ neben einer „Normalisierung“ durch die Hintertür mit Israel, weil die ägyptischen und jordanischen Gasleitungen auch mit Israel verbunden sind, das aktuell Gas an die beiden Länder liefert (https://www.spiegel.de/ausland/syrien-gelingt-baschar-al-assad-die-rueckkehr-aus-der-isolation-a-48c2f3a4-bcc8-40a5-a16b-92ebb74443c2), zudem auch eine Eindämmung des Iran und der Hisbollah im Libanon bewirkt (https://www.jpost.com/opinion/will-the-arab-gas-pipeline-bring-energy-to-lebanon-bypass-iran-opinion-682771)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass US-Präsident Joe Biden dem jordanischen König zu verstehen gegeben hat, dass Jordanien mit keinerlei Sanktionen rechnen müsse, falls das Königreich seine Beziehungen mit Syrien normalisieren wolle (https://www.debka.com/us-shifts-towards-accepting-assad-regime-israel-is-caught-unawares/)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) dahin gehend, dass der syrische Präsident Baschar al-Assad die Absetzung des Befehlshabers der iranischen Revolutionswächter (IRGC) für Syrien durchgesetzt hat, unter anderem weil IRGC-Kräfte an Orten stationiert worden waren, denen er bzw. seine Regierung nicht zugestimmt hatte (https://www.sueddeutsche.de/politik/syrien-assad-rueckkehr-arabische-welt-1.5465188), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die Arabische Liga mehrheitlich die Wiederaufnahme Syriens möglicherweise schon bei der nächsten Sitzung der Gruppe anstrebt (https://www.sueddeutsche.de/politik/syrien-assad-rueckkehr-arabische-welt-1.5465188), und wenn ja, welche?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die bilateralen Beziehungen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), dass zum ersten Mal seit dem Beginn des Syrienkriegs ein Außenminister der VAE wieder den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad getroffen und sich für die Rückkehr Syriens in die Arabische Liga eingesetzt hat (AFP vom 9. November 2021)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die bilateralen Beziehungen zu Staaten der Arabischen Liga, die sich wie Algerien (https://www.fr.de/politik/syrien-biden-untaetigkeit-gefahr-assad-verbrechen-usa-91067901.html), Ägypten und Jordanien (AFP vom 9. November 2021) für die Rückkehr Syriens in die Arabische Liga einsetzen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) dahin gehend, dass die Annäherung der Staaten der Arabischen Liga an Syrien vor dem Hintergrund der Annäherung dieser Staaten an Israel auch im Interesse Israels ist, auch wegen des Interesses Israels gegenüber dem Iran (https://www.haaretz.com/us-news/.premium-why-arab-rapprochement-with-syria-s-assad-works-for-israel-too-1.10395130), und wenn ja, welche?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Interpol Anfang Oktober 2021 Syrien wieder in sein Netzwerk aufgenommen und damit dem Assad-Regime erstmals seit 2011 die Möglichkeit gegeben hat, internationale Haftbefehle (sogenannte Red Notices) auszustellen (https://www.fr.de/politik/syrien-biden-untaetigkeit-gefahr-assad-verbrechen-usa-91067901.html), und wie hat sich die Bundesregierung zur diesbezüglichen Aufnahme Syriens verhalten?