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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Humanitäre Soforthilfe für Kirgistan

Derzeitige humanitäre Lage der Binnenflüchtlinge und der Zivilbevölkerung im Süden Kirgistans nach den Unruhen, deutsche Position zur Aufnahme kirgisischer Flüchtlinge, Finanzmittel für die humanitäre Soforthilfe und den Wiederaufbau, Spendenaufruf der VN, Projekte der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), Engagement humanitärer Hilfsorganisationen in Kirgistan, Verschuldung Kirgistans, Schuldenerlass

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/260119. 07. 2010

Humanitäre Soforthilfe für Kirgistan

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Steffen Bockhahn, Sevim Dağdelen, Katrin Werner, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach vorläufiger Beendigung der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Kirgistan hält die humanitäre Krisensituation dort weiter an. Die Unruhen lösten eine große Fluchtbewegung innerhalb Kirgistans sowie in das Nachbarland Usbekistan aus. Insgesamt befanden sich während der Gewaltphase ca. 500 000 Menschen auf der Flucht. Offizielle Angaben sprechen von ca. 300 Getöteten; nach inoffiziellen Schätzungen verloren über 2 000 Menschen ihr Leben. Rund 110 000 Menschen, meist Angehörige der usbekischen Minderheit aus dem Süden Kirgistans, flohen zeitweilig nach Usbekistan, das seine Grenzen für usbekische Flüchtlinge öffnete. Ein Großteil dieser Flüchtlinge kehrte inzwischen nach Kirgistan zurück.

Insgesamt beläuft sich nach Schätzungen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen die Zahl der Binnenvertriebenen in Kirgistan derzeit auf ca. 375 000 Menschen. Ihnen mangelt es an medizinischer Versorgung, sauberem Trinkwasser, Nahrungsmitteln und Elektrizität. Viele sind nach den Kämpfen zum Teil schwer traumatisiert und gezwungen, unter freiem Himmel oder in behelfsmäßigen Notquartieren zu schlafen. Das Haupthindernis für ihre Rückkehr in die ursprünglichen Wohnorte bildet neben dem fehlenden Vertrauen in die staatlichen Sicherheitsorgane vor allem der hohe Zerstörungsgrad bei Wohngebäuden. Da der Wiederaufbau der geplünderten bzw. zerstörten Häuser einige Zeit in Anspruch nimmt, droht schlimmstenfalls mit Anbruch der kalten Jahreszeit eine deutliche Verschärfung der humanitären Krisensituation. Internationale Hilfsorganisation verfügen derzeit nur über einen eingeschränkten Zugang zu den Flüchtlingen.

Die UNO will nach Aussagen von Generalsekretär Ban Ki-moon mit Hilfe eines Spendenaufrufs rund 71 Mio. US-Dollar für die Linderung der Probleme vor Ort und den zivilen Wiederaufbau in Kirgistan einwerben. Der Spendenaufruf ist für die 192 Mitgliedsländer jedoch ohne verpflichtende Wirkung, so dass über die tatsächliche Höhe der letztlich verfügbaren Finanzhilfen Unklarheit besteht.

Die Bundesrepublik Deutschland hat Kirgistan 500 000 Euro humanitäre Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Neben weiteren Finanzmitteln benötigt Kirgistan vor allem technische Hilfe beim Wiederaufbau der Infrastruktur und stärkere Unterstützung bei der medizinischen Versorgung und Betreuung der Binnenflüchtlinge sowie der Zivilbevölkerung in den früheren Kampfgebieten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige humanitäre Lage der Binnenflüchtlinge und der Zivilbevölkerung im Süden Kirgistans?

2

Wie hoch sind die bilateralen Schulden der Kirgisischen Republik bei der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Art und Weise und Laufzeiten aufschlüsseln)?

3

Ist die Bundesregierung bereit, der Kirgisischen Republik die Schulden vollständig zu erlassen, und wenn ja, in welchem Zeitraum kann dies geschehen, und wenn nicht, in welchem Umfang hält die Bundesregierung eine Teilentschuldung für umsetzbar?

4

Ist die Bundesregierung bereit, sich im Rahmen der EU für eine weitergehende Entschuldung der Kirgisischen Republik einzusetzen, und sind Aktivitäten in dieser Richtung vorgesehen bzw. bereits in Angriff genommen?

5

Welche Projekte führt die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH gegenwärtig in der Kirgisischen Republik aus (bitte nach Inhalt, finanziellem Umfang und Laufzeit aufschlüsseln)?

6

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Engagement der GTZ, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk oder anderer Einrichtungen zu humanitärer Hilfe in der Kirgisischen Republik auszuweiten, und gibt es dazu Gespräche mit der Regierung Kirgistans, bzw. sind diese geplant?

7

Welche Position bezieht die Bundesregierung zu einer Aufnahme von Flüchtlingen aus Kirgistan in der Bundesrepublik Deutschland im Fall einer anhaltend angespannten oder sich verschlechternden humanitären Situation?

8

Welche Summen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von der internationalen Gemeinschaft in Reaktion auf den Spendenaufruf des UNO-Generalsekretärs von welchen Staaten bereitgestellt?

9

Erwägt die Bundesregierung, weitere Mittel für die humanitäre Soforthilfe und den Wiederaufbau bereitzustellen, und wenn ja, in welchem Umfang, und zu welchen Zwecken?

10

Welche Organisationen, die in Kirgistan humanitäre Hilfe leisten, erhielten und erhalten die von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel zu welchen Teilen?

Berlin, den 16. Juli 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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