[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Barbara Lenk,
Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/389 –
Deutschlandbezogene Einzelheiten zur Krisensituation an der EU-Außengrenze
zu Weißrussland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, alle Einzelfragen separat zu
beantworten bzw. auf thematisch zusammenhängende Einzelfragen nicht
zusammenfassend einzugehen.
1. Wenn die Bundesregierung die aktuelle Lage an der EU-Außengrenze zu
Weißrussland schildert und sich des Begriffs „Migranten“ bedient,
schließt sie unter benanntem Begriff auch Personen ein, die nicht
Flüchtlinge per Definition des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 sind (vgl. ehemalige Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel: „,Wir sind der gemeinsamen Überzeugung, dass die Lage
dadurch hervorgerufen wurde, dass Belarus im Sinne einer hybriden
Attacke Migranten nach Belarus gelockt hat‘, sagte die Kanzlerin bei
einer gemeinsamen Pressekonferenz [mit dem polnischen
Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki, Anmerkung der Verfasser].“,
https://www.b
undeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/bundeskanzlerin-morawiecki-198
5018, zuletzt abgerufen am 29. November 2021)?
Für den Begriff „Migranten“ gibt es keine völkerrechtliche Legaldefinition. Im
Sprachgebrauch der Vereinten Nationen bezeichnet er jede Person, die ihr Land
des üblichen Aufenthalts ändert.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/625
20. Wahlperiode 08.02.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben vom 8. Februar 2022des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Personen, die über den Luft- oder Landweg im Jahr 2021
Weißrussland mit einem Touristenvisum erreicht haben (vgl.
https://ww
w.welt.de/politik/deutschland/plus234764832/Belarus-So-planen-Migran
ten-und-Schleuser-in-Chatgruppen-die-Reise-nach-Deutschland.html,
zuletzt abgerufen am 29. November 2021), halten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung unmittelbar an der weißrussischen Grenze zur EU auf
(bitte nach Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Altersgruppe bis 6, 7 bis 18,
19 bis 30, 31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter aufschlüsseln; sofern
der Bundesregierung entsprechende Zahlen nicht vorliegen, wird um die
Angabe von Schätzwerten gebeten)?
Mit Stand vom 19. Januar 2022 sollen sich nach Berichten von IOM
(International Organization for Migration) 628 Personen in einem grenznahen
Logistikzentrum nahe Grodno in Belarus aufhalten, wobei ein Visastatus nicht erfasst
wurde. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht
vor.
3. Wie viele Personen, die über den Luft- oder Landweg im Jahr 2021
Weißrussland mit einem Touristenvisum erreicht haben, halten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung im weißrussischen Inland auf (bitte nach
Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Altersgruppe bis 6, 7 bis 18, 19 bis 30,
31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter aufschlüsseln; sofern der
Bundesregierung entsprechende Zahlen nicht vorliegen, wird um die Angabe
von Schätzwerten gebeten)?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
4. Wie viele Personen, die über den Luft- oder Landweg im Jahr 2021
Weißrussland mit einem Touristenvisum erreicht haben, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung die östliche EU-Außengrenze bzw. die
Staatsgrenzen Polens, Litauens und Lettlands von Weißrussland aus
illegal übertreten (bitte nach Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Altersgruppe
bis 6, 7 bis 18, 19 bis 30, 31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter sowie
Gruppe nicht Identifizierbarer monatlich nach übertretener Staatsgrenze
aufschlüsseln; sofern der Bundesregierung entsprechende Zahlen nicht
vorliegen, wird um die Angabe von Schätzwerten gebeten)?
Im Jahr 2021 hat Litauen nach den der Bundesregierung vorliegenden
Informationen 4.326 unerlaubte Grenzübertritte aus Belarus festgestellt, hierbei ist
jedoch keine Differenzierung nach Personen mit oder ohne Touristenvisum für
Belarus bekannt. Für die aufgegriffenen Personen werden folgende
Hauptherkunftsländer genannt:
Herkunftsland Anzahl
Irak 2.858
Republik Kongo 203
Syrien 179
Kamerun 135
Belarus 112
Afghanistan 101
Russland 89
Iran 87
Von den im Jahr 2021 von Litauen Aufgegriffenen sind nach den vorliegenden
Informationen 72 Prozent männlich und 28 Prozent weiblich sowie 75 Prozent
volljährig und 25 Prozent minderjährig. Zur Aufschlüsselung nach
Altersgruppen liegen der Bundesregierung folgende Daten für den Zeitraum vom
1. Januar 2021 bis 20. Januar 2022 vor. Die Zahlen unterliegen ggf.
nachträglichen Korrekturen.
Altersgruppe Anzahl
0 bis 9 Jahre 510
10 bis 19 Jahre 868
20 bis 29 Jahre 1.885
30 bis 39 Jahre 740
40 bis 49 Jahre 243
50 bis 59 Jahre 63
über 60 Jahre 23
Lettland hat nach den vorliegenden Informationen im Jahr 2021 446 unerlaubte
Grenzübertritte aus Belarus festgestellt, hierbei ist jedoch keine
Differenzierung nach Personen mit oder ohne Touristenvisum für Belarus, nach Geschlecht
oder Altersgruppen bekannt. Für die aufgegriffenen Personen werden folgende
Hauptherkunftsländer genannt:
Herkunftsland Anzahl
Irak 387
Afghanistan 19
Sri Lanka 10
Türkei 5
Syrien 5
Polen hat nach den vorliegenden Informationen im Jahr 2021 3.495 unerlaubte
Grenzübertritte aus Belarus festgestellt. Eine Differenzierung nach Personen
mit oder ohne Touristenvisum für Belarus, nach Geschlecht oder Altersgruppen
ist nicht bekannt. Für die aufgegriffenen Personen werden folgende
Herkunftsländer genannt: Irak (2.079), Afghanistan (454), Syrien (391), Somalia (76),
Iran (70), Russland (70) und andere.
Über diese Angaben hinaus verfügt die Bundesregierung über keine eigenen
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
5. Wie viele Personen, die über den Luft- oder Landweg im Jahr 2021
Weißrussland mit einem Touristenvisum erreicht haben und die nach dem
illegalen Übertritt der EU-Außengrenze zu Weißrussland in Polen,
Litauen und Lettland aufgegriffen worden sind, haben nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Asylantrag in dem jeweiligen Land gestellt (bitte
nach Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Altersgruppe bis 6, 7 bis 18, 19 bis
30, 31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter sowie Gruppe nicht
Identifizierbarer monatlich je Land aufschlüsseln; sofern der Bundesregierung
entsprechende Zahlen nicht vorliegen, wird um die Angabe von
Schätzwerten gebeten)?
Im Jahr 2021 wurden in Litauen 3.826 Asylanträge gestellt, darunter 3.301
Anträge von Personen, die irregulär aus Belarus nach Litauen eingereist sind. Für
die im Zeitraum von Januar bis Oktober 2021 in Litauen gestellten Asylanträge
(insgesamt 3.668) sind folgende Herkunftsländer bekannt:
Herkunftsland Anzahl Herkunftsland Anzahl
Irak 2.163 Süd Sudan 7
Afghanistan 217 Senegal 5
Belarus 176 Marokko 4
Kamerun 114 Ägypten 4
Kongo 96 Ghana 4
Russland 89 Libanon 4
Guinea 74 Bangladesch 3
Syrien 70 Somalia 3
Demokratische Republik Kongo 62 Benin 2
Iran 57 Guinea Bissau 2
Sri Lanka 44 Niger 2
Indien 36 Usbekistan 2
Eritrea 32 Georgien 2
Togo 28 Kuwait 1
Tadschikistan 28 Äthiopien 1
Elfenbeinküste 22 Liberia 1
Türkei 21 Palästina 1
Pakistan 19 Burkina Faso 1
Nigeria 16 El Salvador 1
Mali 13 Myanmar 1
Gambia 11 Ukraine 1
Jemen 9 Kolumbien 1
In Lettland wurden 2021 613 Asylanträge gestellt.
In Polen wurden im Jahr 2021 7.704 Asylanträge gestellt.
Hauptherkunftsländer waren Belarus (2.258), Afghanistan (1.785), Irak (1.399), Russland (987)
und Ukraine (262).
Über diese Angaben hinaus verfügt die Bundesregierung über keine eigenen
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung
6. Wie viele Personen, die über den Luft- oder Landweg im Jahr 2021
Weißrussland mit einem Touristenvisum erreicht haben und die nach dem
illegalen Übertritt der EU-Außengrenze zu Weißrussland in Polen,
Litauen und Lettland aufgegriffen worden sind, haben nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Asylantragstellung in dem Land ihres Ersteintritts
auf EU-Gebiet unterlassen (bitte nach Staatsbürgerschaft, Geschlecht,
Altersgruppe bis 6, 7 bis 18, 19 bis 30, 31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und
älter sowie Gruppe nicht Identifizierbarer monatlich je Land
aufschlüsseln; sofern der Bundesregierung entsprechende Zahlen nicht vorliegen,
wird um die Angabe von Schätzwerten gebeten)?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
7. Welche Möglichkeiten bieten sich aus Sicht der Bundesregierung an,
damit illegalen Übertritten der EU-Außengrenzen entgegengewirkt wird
(vgl. ehemaliger Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst
Seehofer in „Die Welt“ am 9. November 2021: „‚Wir brauchen die
bauliche Sicherung der Grenzen. Da müssen wir auch öffentlich die Polen
unterstützen! Wir können sie nicht dafür kritisieren, dass sie mit
zulässigen Mitteln die Außengrenze der EU schützen.‘ […] Auf die Frage,
ob Zurückweisungen rechtlich erlaubt sind, sagte Seehofer: ‚Ja, der
Meinung bin ich. Natürlich nicht mit Schusswaffengebrauch, aber mit
den anderen Möglichkeiten, die es ja auch gibt.‘„,
https://www.welt.de/p
olitik/deutschland/article234936886/Zurueckweisungen-von-Migranten-
Kritik-an-Polen-Nein-zu-menschenunwuerdigen-Pushbacks.html, zuletzt
abgerufen am 23. November 2021)?
Die Zuständigkeit für den Schutz der Außengrenzen liegt in der Verantwortung
des jeweiligen Mitgliedstaates. Gegen unberechtigte Grenzübertritte im Sinne
der Fragestellung werden an den Außengrenzen unter anderem Grenzkontrollen
und Grenzüberwachungen durchgeführt. Nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des
Schengener Grenzkodex (SGK) dürfen die Außengrenzen nur an den
Grenzübergangsstellen und während der festgesetzten Verkehrsstunden überschritten
werden. Für die EU- und Schengen-Außengrenze der Republik Polen mit
Belarus obliegen eine nationale Strategie und Entscheidungen zur
Ausgestaltung der dortigen Grenzverwaltung den zuständigen Institutionen Polens.
Einem Drittstaatsangehörigen, der nicht alle Einreisevoraussetzungen nach dem
SGK erfüllt, wird die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
verweigert (Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 SGK). Ausdrücklich unberührt bleibt
davon allerdings die Anwendung der Bestimmungen zum Asylrecht und zum
internationalen Schutz (Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 SGK). Das
Zurückweisungsverbot nach der Genfer Flüchtlingskonvention und nach der Europäischen
Menschenrechtskonvention ist auch an den EU-Außengrenzen zu beachten.
8. Welche dieser Möglichkeiten (vgl. Frage 7) bieten sich aus Sicht der
Bundesregierung an, damit die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
gegen illegale Übertritte gesichert werden?
Grundsätzlich obliegt der Bundespolizei die Aufgabe zum grenzpolizeilichen
Schutz des Bundesgebietes im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen. Die
Landgrenze von Deutschland mit Polen ist eine Schengen-Binnengrenze, an der
es grundsätzlich keine Grenzkontrollen gibt. Zum Schutz der Grenze führt die
Bundespolizei im Rahmen des geltenden Rechts grenzpolizeiliche Maßnahmen
durch. Dazu gehören unter anderem intensivierte Fahndungsmaßnahmen
unterhalb der Schwelle von Grenzkontrollen sowie eine aufgabenbezogene
Zusammenarbeit mit Stellen im In- und Ausland.
9. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Äußerungen des
ehemaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer, Deutschland stehe
„fest an der Seite Polens“ (
https://www.welt.de/politik/ausland/article235
139158/Seehofer-Deutschland-wird-keine-Migranten-aus-Belarus-aufne
hmen.html, zuletzt abgerufen am 23. November 2021), sowie der
Unterstreichung der „vollen deutschen Solidarität mit Polen“ durch die
ehemalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (
https://www.bundeskanzleri
n.de/bkin-de/aktuelles/bundeskanzlerin-merkel-telefoniert-mit-dem-polni
schen-ministerpraesidenten-morawiecki-1982460, zuletzt abgerufen am
23. November 2021) Polen
a) finanzielle Hilfe angeboten, und wenn ja, wann und in welcher Höhe
wurde die Hilfe angeboten, hat Polen sie angenommen, und wie
wurde sie ggf. umgesetzt,
Die Bundesregierung hat in mehreren Gesprächen der polnischen Regierung
Hilfe angeboten. Diese äußerte jedoch keinen Unterstützungsbedarf. Da es sich
um die EU-Außengrenze handelt, erhielt u. a. Polen finanzielle Unterstützung
durch die EU-Kommission. Deutschland hat darüber hinaus seine Mittel für
humanitäre Organisationen in Polen und Litauen erhöht.
b) organisatorische Hilfe angeboten, und wenn ja, wann wurde die Hilfe
angeboten, hat Polen sie angenommen, und wie wurde sie ggf.
umgesetzt,
Es wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen.
c) logistische Hilfe angeboten, und wenn ja, wann wurde die Hilfe
angeboten, hat Polen sie angenommen, und wie wurde sie ggf. umgesetzt,
Es wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen.
d) angeboten, Beamte nach Polen zu entsenden, und wenn ja, wann
wurde die Hilfe angeboten, hat Polen sie angenommen, ggf. um
welche Beamten mit welchen Aufgaben handelt es sich, und wie wurde
die Hilfe umgesetzt,
Es wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen.
e) angeboten, Helfer des Technischen Hilfswerks oder der Feuerwehr
nach Polen zu entsenden, und wenn ja, wann wurde die Hilfe
angeboten, hat Polen sie angenommen, ggf. um welche Einsatzkräfte mit
welchen Aufgaben handelt es sich, und wie wurde die Hilfe
umgesetzt,
Es wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen.
f) angeboten, Soldaten nach Polen zu entsenden, und wenn ja, wann
wurde die Hilfe angeboten, hat Polen sie angenommen, und wie wurde
sie ggf. umgesetzt?
Nein.
10. Wie viele Personen, die nach Kenntnis der Bundesregierung über den
Luft- oder Landweg im Jahr 2021 Weißrussland mit einem
Touristenvisum erreicht haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
östliche deutsche EU-Binnengrenze von Polen aus übertreten (bitte nach
Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Altersgruppe bis 6, 7 bis 18, 19 bis 30,
31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter sowie Gruppe nicht
Identifizierbarer monatlich aufschlüsseln)?
Im Jahr 2021 hat die Bundespolizei insgesamt 11.228 Personen festgestellt, die
über die deutsch-polnische Landgrenze unerlaubt nach Deutschland einreisten
und bei denen ein Bezug zu einem vorhergehenden Aufenthalt in Belarus
bestand. Hierbei handelt es sich um Angaben aus einem eigenständigen
polizeilichen Sondermeldedienst, der Einschränkungen hinsichtlich der Belastbarkeit
der enthaltenen Informationen unterliegen kann.
Staatsangehörigkeit Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ges
irakisch 15 11 412 1.377 3.616 1.906 379 7.716
syrisch 24 344 737 505 103 1.713
jemenitisch 107 398 29 534
iranisch 9 117 240 123 30 519
afghanisch 10 30 96 150 3 289
türkisch 11 24 86 45 5 171
ägyptisch 6 7 20 34 9 76
unbekannt 17 24 8 49
palästinensisch 3 17 1 4 25
somalisch 1 2 3 7 13
senegalesisch 1 6 6 13
sudanesisch 5 4 3 1 13
kuwaitisch 1 5 6 12
ukrainisch 1 5 2 8
libanesisch 2 6 ��� 8
indisch 4 3 7
eritreisch 5 1 6
kamerunisch 2 4 6
kongolesisch
(Kongo, Dem. Rep.) 4 1 5
tadschikisch 3 1 4
tunesisch 4 4
usbekisch 4 4
pakistanisch 3 3
georgisch 2 1 3
sri-lankisch 3 3
gambisch 1 1 2
jordanisch 1 1 2
aserbaidschanisch 1 1 2
malisch 1 1 2
äthiopisch 2 2
weißrussisch 1 1 2
marokkanisch 1 1 2
kubanisch 2 2
tschadisch 1 1
ghanaisch 1 1
algerisch 1 1
staatenlos 1 1
kasachisch 1 1
armenisch 1 1
libysch 1 1
togoisch 1 1
Gesamt 15 0 11 479 2.049 5.288 2.850 536 11.228
Geschlecht Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ges
unbekannt 149 1.031 4.468 2.681 490 8.819
männlich 8 3 261 831 704 151 40 1.998
weiblich 7 8 69 187 116 18 6 411
Gesamt 15 0 11 479 2.049 5.288 2.850 536 11.228
Altersklasse Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ges
unbekannt 149 998 4.134 2.548 460 8.289
Erwachsener
(21+ Jahre) 10 8 187 652 505 122 29 1.513
Kind
(0 bis 13 Jahre) 2 53 181 400 139 33 808
Heranwachsender
(18 bis 21 Jahre) 3 1 69 161 184 36 13 467
Jugendlicher
(14 bis 17 Jahre) 2 21 57 65 5 1 151
Gesamt 15 0 11 479 2.049 5.288 2.850 536 11.228
11. Wie viele der Personen in Frage 10 sind zurück nach Polen überführt
worden (bitte nach Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Altersgruppe bis 6, 7
bis 18, 19 bis 30, 31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter sowie Gruppe
nicht Identifizierbarer monatlich aufschlüsseln)?
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
12. Wie viele Personen, die nach Kenntnis der Bundesregierung über den
Luft- oder Landweg im Jahr 2021 Weißrussland mit einem
Touristenvisum erreicht haben, haben versucht, die östliche deutsche EU-
Binnengrenze von Polen aus zu übertreten und wurden an der Grenze
zurückgewiesen (bitte nach Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Altersgruppe bis 6, 7
bis 18, 19 bis 30, 31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter sowie Gruppe
nicht Identifizierbarer monatlich aufschlüsseln; sofern der
Bundesregierung entsprechende Zahlen nicht vorliegen, wird um die Angabe von
Schätzwerten gebeten)?
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
13. Wie viele der in den Fragen 11 und 12 genannten Personen mussten nach
Kenntnis der Bundesregierung Polen unfreiwillig verlassen, um in ihr
Heimatland überführt zu werden (bitte nach Staatsbürgerschaft,
Geschlecht, Altersgruppe bis 6, 7 bis 18, 19 bis 30, 31 bis 50, 51 bis 65,
66 Jahre und älter sowie Gruppe nicht Identifizierbarer monatlich
aufschlüsseln; sofern der Bundesregierung entsprechende Zahlen nicht
vorliegen, wird um die Angabe von Schätzwerten gebeten)?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
14. Wie viele der in Frage 10 genannten Personen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung von der Bundesrepublik Deutschland aus eine weitere
EU-Binnengrenze übertreten, und welche Staatsgrenze war das (bitte
nach Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Altersgruppe bis 6, 7 bis 18, 19
bis 30, 31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter sowie Gruppe nicht
Identifizierbarer monatlich nach übertretener Staatsgrenze aufschlüsseln;
sofern der Bundesregierung entsprechende Zahlen nicht vorliegen, wird um
die Angabe von Schätzwerten gebeten)?
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
15. Wie viele der in Frage 14 genannten Personen sind aus welchem Land
zurück in die Bundesrepublik Deutschland überführt worden (bitte nach
Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Altersgruppe bis 6, 7 bis 18, 19 bis 30,
31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter sowie Gruppe nicht
Identifizierbarer monatlich nach Rückführungsdatum und Abschiebeland
aufschlüsseln)?
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
16. Wie viele der in Frage 15 genannten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zurück nach Weißrussland überführt worden (bitte nach
Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Altersgruppe bis 6, 7 bis 18, 19 bis 30,
31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter sowie Gruppe nicht
Identifizierbarer monatlich nach den Parametern im deutschen oder polnischen
Inland Gefasster und unmittelbar an der deutsch-polnischen Binnengrenze
oder polnisch-weißrussischen EU-Außengrenze Zurückgewiesener
aufschlüsseln; sofern der Bundesregierung entsprechende Zahlen nicht
vorliegen, wird um die Angabe von Schätzwerten gebeten)?
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
17. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2021 in der Bundesrepublik
Deutschland gestellt (bitte nach Staatsbürgerschaft, Geschlecht,
Altersgruppe bis 6, 7 bis 18, 19 bis 30, 31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter
sowie Gruppe nicht Identifizierbarer monatlich nach dem Parameter
Erstantrag bzw. Nicht-Erstantrag aufschlüsseln)?
Detaillierte Daten zu der Zahl der Asylanträge im Jahr 2021 werden vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowohl monatsbezogen als
auch als Jahresstatistik (z. B. in der Asylgeschäftsstatistik) auf den Internet-
Seiten des BAMF veröffentlicht.
Link:
www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/asylzahlen-node.html
Ergänzende Angaben zu der monatlichen Verteilung von Geschlecht und
Altersstufen nach den Parametern Erstantrag/Folgeantrag können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Zeitraum 2021
(Monate*)
Anträge
Gesamt
Asylanträge Männer Asylanträge Frauen
Erstanträge Folgeanträge Erstanträge Folgeanträge
Januar 14.448 5.386 5.390 3.138 534
Februar 13.533 4.565 5.469 3.012 487
März 11.756 5.566 1.787 3.937 466
April 9.315 4.615 896 3.454 350
Mai 9.228 4.635 646 3.643 304
Juni 11.699 5.849 1.003 4.433 414
Juli 13.843 6.836 1.058 5.357 592
August 13.961 6.723 1.349 5.124 765
September 18.206 8.213 3.168 5.636 1.189
Oktober 15.984 8.060 1.902 5.233 789
November 20.450 10.438 2.949 6.082 981
Dezember 16.011 8.860 1.639 4.853 659
Asylanträge 2021 nach Monaten und Alterskategorien
(EA = Erstanträge, FA = Folgeanträge)
Zeitraum 2021
(Monate*)
0 bis 6 Jahre 7 bis 18 Jahre 19 bis 30 Jahre 31 bis 50 Jahre
EA FA EA FA EA FA EA FA
Januar 2.586 179 1.477 326 2.587 3.386 1.616 1.944
Februar 2.639 198 1.437 313 1.991 3.380 1.281 1.963
März 3.485 172 1.843 240 2.333 1.022 1.580 722
April 3.139 108 1.550 192 1.912 486 1.250 415
Mai 3.059 99 1.625 143 1.894 319 1.418 335
Juni 3.512 164 1.982 215 2.602 476 1.836 491
Juli 3.890 184 2.567 293 2.948 529 2.322 537
August 3.764 222 2.296 424 3.055 692 2.335 642
September 3.707 339 2.830 701 3.871 1.968 2.906 1.135
Oktober 3.539 200 2.683 488 3.848 1.074 2.778 801
November 3.870 260 3.005 588 5.619 1.856 3.474 1.047
Dezember 3.205 180 2.605 387 4.620 895 2.844 700
Asylanträge 2021 nach Monaten und Alterskategorien
(EA = Erstanträge, FA = Folgeanträge)
Zeitraum 2021
(Monate*)
51 bis 65 Jahre 66 Jahre und älter
EA FA EA FA
Januar 221 80 37 9
Februar 202 98 27 4
März 225 85 37 12
April 189 36 29 9
Mai 249 47 33 7
Juni 305 63 45 8
Juli 405 96 61 11
August 342 117 55 17
September 450 180 85 34
Oktober 386 117 59 11
November 468 160 83 19
Dezember 378 120 61 16
* Hinweis: Jahreszahlen der Asylanträge weichen von der Summe der Monatszahlen ab, da letztere
den Stand jeweils zum Monatsende wiedergeben, während die Jahreszahlen auch nachträgliche
Berichtigungen enthalten.
18. Wie viele Personen, die 2021 in der Bundesrepublik Deutschland einen
Asylantrag stellten, verfügten über eine weißrussische
Einreisedokumentation (bitte nach Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Altersgruppe bis 6, 7
bis 18, 19 bis 30, 31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter nach den
Parametern Antragsmonat, Erstantrag oder Nicht-Erstantrag und Art der
weißrussischen Einreisedokumentation aufschlüsseln)?
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
19. Wie viele Personen, die 2021 in der Bundesrepublik Deutschland einen
Asylantrag stellten, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
Verwandte in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Verwandtschaftsgrad und Aufenthaltsstatus des Verwandten aufschlüsseln)?
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
20. Wie vielen Asylanträgen hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr
2021 entsprochen (bitte nach Staatsbürgerschaft, Geschlecht,
Altersgruppe bis 6, 7 bis 18, 19 bis 30, 31 bis 50, 51 bis 65, 66 Jahre und älter
sowie Gruppe nicht Identifizierbarer nach den Parametern Antragsmonat
und Erstantrag oder Nicht-Erstantrag aufschlüsseln)?
Detaillierte Daten zu den Entscheidungen des BAMF über Asylanträge im Jahr
2021 werden vom BAMF sowohl monatsbezogen als auch als Jahresstatistik
(z. B. in der Asylgeschäftsstatistik) auf den Internet-Seiten des BAMF
veröffentlicht (siehe hierzu Antwort zu Frage 17).
Den Begriff „Nichterstantrag“ gibt es im deutschen Recht nicht. Es wird davon
ausgegangen, dass hier Folgeanträge gemeint sind. Zudem wird angenommen,
dass mit „Wie vielen Asylanträgen hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr
2021 entsprochen?“ Angaben zu positiven Entscheidungen (Asylberechtigung,
Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot) erfragt
werden.
Ergänzende Angaben zu der monatlichen Verteilung von Geschlecht und
Altersstufen nach den Parametern Erstantrag/Folgeantrag im genannten Sinn
können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Positive Entscheidungen im Jahr 2021 nach Erst- und Folgeanträgen und Geschlecht
Zeitraum 2021
(Monate*)
Gesamtzahl
positive
Entscheidungen
Erstanträge Folgeanträge
männlich weiblich männlich weiblich
Januar 4.753 2.412 2.145 114 82
Februar 5.246 2.877 2.146 130 93
März 4.711 2.492 2.019 111 89
April 4.117 2.188 1.708 116 105
Mai 3.930 2.015 1.691 120 104
Juni 4.777 2.288 2.234 131 124
Juli 5.612 2.678 2.657 169 108
August 5.233 2.567 2.443 112 111
September 5.452 2.616 2.602 130 104
Oktober 4.961 2.454 2.266 125 116
November 5.135 2.647 2.265 112 111
Dezember 5.867 3.020 2.446 221 180
Positive Entscheidungen im Jahr 2021 nach Alterskategorien (nur Erstanträge)
Zeitraum 2021
(Monate*)
Gesamtzahl
positive
Entscheidungen
0 bis
6 Jahre
7 bis
18 Jahre
19 bis
30 Jahre
31 bis
50 Jahre
51 bis
65 Jahre
66 Jahre
und älter
Januar 4.557 2.123 890 812 585 123 24
Februar 5.023 2.265 842 1.061 717 121 17
März 4.511 2.099 857 834 594 107 20
April 3.896 2.070 643 609 473 76 25
Mai 3.706 2.057 590 542 419 77 21
Juni 4.522 2.088 1.098 635 545 136 20
Juli 5.335 2.504 1.340 723 613 138 17
August 5.010 2.404 1.224 650 588 135 9
September 5.218 2.348 1.261 759 676 151 23
Oktober 4.720 2.199 1.020 727 624 134 16
November 4.912 2.252 980 834 708 117 21
Dezember 5.466 2.330 1.237 921 813 135 30
Positive Entscheidungen im Jahr 2021 nach Alterskategorien (nur Folgeanträge)
Zeitraum 2021
(Monate*)
Gesamtzahl
positive
Entscheidungen
0 bis
6 Jahre
7 bis
18 Jahre
19 bis
30 Jahre
31 bis
50 Jahre
51 bis
65 Jahre
66 Jahre
und älter
Januar 196 44 57 41 48 6 –
Februar 223 48 40 60 63 9 3
März 200 41 44 51 55 9 –
April 221 26 59 65 59 9 3
Mai 224 44 46 65 54 13 2
Juni 255 55 72 58 61 8 1
Juli 277 49 82 75 59 9 3
August 223 44 56 40 66 10 7
September 234 46 49 48 81 6 4
Oktober 241 54 58 55 64 9 1
November 223 50 52 49 63 7 2
Dezember 401 88 91 101 103 17 1
* Hinweis: Jahreszahlen der Asylanträge weichen von der Summe der Monatszahlen ab, da letztere
den Stand jeweils zum Monatsende wiedergeben, während die Jahreszahlen auch nachträgliche
Berichtigungen enthalten.
21. In welchen Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Asyl-
Erstanträge von Personen gestellt worden, deren Nicht-Erstanträge in der
Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 angenommen wurden (bitte
nach Anzahl der angenommenen Nicht-Erstanträge zu jedem Staat
monatlich aufschlüsseln)?
In der Eurodac-Datenbank werden die Fingerabdruckdaten von
Schutzsuchenden zum Abgleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten gespeichert, um die
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Durchführung des Asylverfahrens zu
prüfen.
Aus der nachfolgenden Tabelle ist die Zahl der Antragsstellenden für
internationalen Schutz im Jahr 2021 ersichtlich, hinsichtlich derer bei Registrierung
eines Asylgesuchs in Deutschland ein Eurodac-Treffer der Kategorie 1 aus
anderen EU-Mitgliedstaaten generiert wurde.
Eurodac-Treffer der Kategorie 1 werden angezeigt, wenn bereits ein Antrag auf
internationalen Schutz in einem anderen europäischen Mitgliedstaat mit diesen
Fingerabdrücken gespeichert wurde. In der Regel werden die
Fingerabdruckdaten von Asylantragstellern zehn Jahre in der Eurodac-Datenbank gespeichert.
Asylantragstellende können bei mehreren Asylantragstellungen mehrere
Eurodac-Treffer der Kategorie 1 aufweisen.
Personen, die internationalen Schutz beantragen, mit Eurodac-Treffern (CAT-1)
im Jahre 2021
Mitgliedstaat CAT-1-Treffer
AT 1.219
BE 194
BG 1.279
CH 359
CY 37
CZ 44
DE 931
DK 190
EE 2
ES 390
Mitgliedstaat CAT-1-Treffer
FI 84
FR 965
GR 18.806
HR 175
HU 131
IE 9
IS 8
IT 1.638
LT 192
LU 20
LV 79
MT 67
NL 398
NO 81
PL 464
PT 16
RO 1.267
SE 745
SI 202
SK 30
UK 2
Summe 30.024
Eine Aufschlüsslung nach Monaten ist rückwirkend nicht möglich.
22. Gegen wie viele in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Personen
wurde wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise (vgl.
https://www.wel
t.de/politik/deutschland/article235046378/Migration-Europol-beobachte
t-syrisches-Schleuser-Netzwerk-in-Deutschland.html, zuletzt abgerufen
am 29. November 2021) strafrechtlich ermittelt, und wie viele Personen
wurden diesbezüglich strafrechtlich verurteilt (bitte nach
Staatsbürgerschaft, ggf. Zugehörigkeit zu Nichtregierungsorganisationen oder zu
durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingestuften oder
verbotenen Organisationen und nach Ermittlungsstand monatlich aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der
Fragestellung mit ausschließlichem Bezug zur Republik Belarus vor.
23. Hat die Bundesregierung 2021 mit Fluggesellschaften Kontakt
aufgenommen, um auf eine Nichtbeförderung von Personen hinzuwirken,
und was war ggf. der Anlass (wenn ja, mit welchen, und welche haben
wie reagiert)?
Die Bundesregierung hat im November 2021 in Gesprächen mit Vertretern der
Luftfahrtunternehmen Emirates/Fly Dubai und Turkish Airlines auf eine
politische Instrumentalisierung von Fluggästen nach Belarus hingewiesen und für
die den Passagieren entstehende humanitäre Notlage sensibilisiert.
Turkish Airlines hat die Beförderung nach Belarus für Staatsangehörige aus
dem Irak seit dem 7. Oktober 2021, aus Syrien und Jemen seit dem 11.
November 2021 sowie von Afghanistan seit dem 16. November 2021 ausgesetzt. Die
Vereinigten Arabischen Emirate haben die Beförderung nach Belarus für
Staatsangehörige aus Afghanistan, Irak, Jemen und Syrien seit dem 14.
November 2021 ausgesetzt.
24. Beabsichtigt die Bundesregierung, 2022 oder darüber hinaus mit
Fluggesellschaften Kontakt aufzunehmen, um auf eine Nichtbeförderung von
Personen hinzuwirken, und was ist ggf. der Anlass (wenn ja, mit
welchen)?
Die Bundesregierung wird die Lage weiter intensiv beobachten und
anlassbezogen über zu unternehmende Schritte entscheiden. Einer politischen
Instrumentalisierung von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten zu politischen
Zwecken durch das belarussische Regime wird sie auch weiter mit Nachdruck
entgegentreten.
25. Hat die Bundesregierung 2021 mit nichtstaatlichen Akteuren (darunter
Nichtregierungsorganisationen) Kontakt aufgenommen, um auf eine
Eindämmung der Migrationsbewegung hinzuwirken (wenn ja, mit welchen,
und welche haben wie reagiert)?
Die Bundesregierung diskutiert Migrationsthemen seit vielen Jahren auch mit
nichtstaatlichen Akteuren und wird diesen Austausch fortsetzen.
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, 2022 oder darüber hinaus mit
nichtstaatlichen Akteuren (darunter Nichtregierungsorganisationen) Kontakt
aufzunehmen, um auf eine Eindämmung der Migrationsbewegung
hinzuwirken (wenn ja, mit welchen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. Hat die Bundesregierung 2021 mit staatlichen und/oder supranationalen
Akteuren und/oder der Europäischen Kommission Kontakt
aufgenommen, um auf eine Eindämmung der Migrationsbewegung und/oder eine
Rückführung illegaler Migranten hinzuwirken (wenn ja, mit welchen der
benannten Akteure, und welche haben wie reagiert)?
Migrationsthemen werden aufgrund der Zuständigkeitsverteilung auch mit der
Europäischen Union, insbesondere mit der Europäischen Kommission und im
Europäischen Rat und seinen Gremien verhandelt. Bei bilateralen Treffen von
Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern anderer Staaten werden
Migrationsthemen ebenfalls häufig besprochen. Dies ist auch in der Zukunft zu
erwarten.
28. Beabsichtigt die Bundesregierung, 2022 oder darüber hinaus mit
staatlichen und/oder supranationalen Akteuren und/oder der Europäischen
Kommission Kontakt aufzunehmen, um auf eine Eindämmung der
Migrationsbewegung und/oder eine Rückführung illegaler Migranten
hinzuwirken (wenn ja, mit welchen der benannten Akteure)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
29. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Gültigkeit und zur
Umsetzbarkeit des zum 1. Juli 2020 in Kraft getretenen Abkommens
zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über die
Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (
https://eur-le
x.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22020A0609(01)
&from=EN) gebildet (wenn ja, welche)?
Das zwischen der EU und Belarus bestehende Rückübernahmeabkommen, das
am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, besteht weiterhin fort. Aufgrund
einseitiger Entscheidung hat Belarus mit Gesetz vom 12. Oktober 2021,
veröffentlicht am 14. Oktober 2021, die Rückübernahme von nicht in der EU
aufenthaltsberechtigten Personen nach Belarus jedoch ausgesetzt.
30. Hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Juli 2020
Rückführungen Drittstaatsangehöriger nach Artikel 4 des o. g. Abkommens (vgl.
Frage 29) nach Weißrussland durchgeführt (bitte nach Staatsbürgerschaft
jeder zurückgeführten Person monatlich aggregiert aufschlüsseln)?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung erfolgten seit Inkrafttreten des
Rückübernahmeabkommens keine Rückführungen von Drittstaatsangehörigen auf
dieser Rechtsgrundlage aus Deutschland nach Belarus.
31. Hat Weißrussland seit dem 1. Juli 2020 Rückführungen
Drittstaatsangehöriger nach Artikel 5 des o. g. Abkommens in die Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt (bitte nach Staatsbürgerschaft jeder
zurückgeführten Person monatlich aggregiert aufschlüsseln)?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung erfolgten seit Inkrafttreten des
Rückübernahmeabkommens keine Rückführungen von Drittstaatsangehörigen auf
dieser Rechtsgrundlage aus Belarus nach Deutschland.
32. Haben die Bundesregierung und die Regierung Frankreichs eine
gemeinsame Position zur Migrationssituation an der EU-Außengrenze zu
Weißrussland erarbeitet (wenn ja, welche)?
Eine gemeinsame Positionierung erfolgte im Rahmen des Europäischen Rates.
Die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. Dezember
2021 enthaltene Positionierung zur Migrationssituation an der EU-
Außengrenze zu Belarus wurde von allen Mitgliedstaaten der EU einschließlich
Deutschlands und Frankreichs mitgetragen (vgl.:
www.consilium.europa.eu/me
dia/53609/20211216-euco-conclusions-de.pdf).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]