[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2730
17. Wahlperiode 06. 08. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
4. August 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring,
Krista Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2607 –
Konkrete Auswirkungen der Vereinbarungen der bisherigen Bildungsgipfel auf die
Qualitätsverbesserungen im Bildungswesen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach zwei vorhergehenden Treffen im Oktober 2008 und Dezember 2009 traf
sich die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 10. Juni 2010 mit den
Ministerpräsidenten und der Ministerpräsidentin der Länder zum dritten so genannten
Bildungsgipfel. Um einen Überblick über die Ergebnisse der Gespräche zu
erhalten, fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie weit sind die inhaltlichen Konzepte und die jeweilige finanzielle
Planung der Programme vorangeschritten, und wie hoch sind gegebenenfalls
bereits getätigte Ausgaben, die zur Umsetzung der Maßnahmen des Bundes
notwendig sind (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Bereichen und den
für die kommenden Jahre vorgesehenen Mitteln) für
a) Bildungsbündnisse (mit dem besonderen Fokus auf der Förderung lokaler
Bildungsbündnisse wie z. B. Fördervereinen an Grundschulen, das
Erreichen der Zielgruppe Kinder aus der sogenannten PISA-Risikogruppe);
Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem Bundesprogramm „Lokale
Bildungsbündnisse“ Kinder zu fördern, die in einer Risikolage aufwachsen und von
Bildungsarmut bedroht sind. Das Bundesprogramm befindet sich derzeit in der
Phase der Konzeptionierung und Planung. Es wird unter anderem geprüft,
inwieweit die geplanten Lokalen Bildungsbündnisse einen Beitrag zur Umsetzung
der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 zu
den existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) im Hinblick auf bildungsspezifische Bedarfe von Kindern leisten
können. Beabsichtigt ist, Bildungsbündnisse zu unterstützen, in denen sich auf
lokaler Ebene tätige Akteure zusammenschließen. Die Bundesmittel sollen von
diesen Bildungsbündnissen für zusätzliche außerschulische Bildungsmaßnahmen
zur individuellen Förderung von Kindern im Grundschulalter verwendet
werden.
b) den Ausbau einer präventiven außerschulischen Jugendbildung (mit
Blick auf die Schaffung eines integrierten Systems der
Jugendsozialarbeit in Abstimmung mit den Ländern);
Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland „Aufstieg durch
Bildung“ plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) ein Programm zur Stärkung der außerschulischen Jugendbildung und
der Jugendsozialarbeit vor Ort. Das Programm wird voraussichtlich im Jahr
2013 beginnen. Bei der Planung wird das BMFSFJ sich mit dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dahingehend absprechen, dass sich
die Programme des BMFSFJ und das Programm „Bildungsbündnisse“ des
BMBF gegenseitig ergänzen. Einzelheiten werden bis dahin noch abzustimmen
sein. Bisher sind keine Ausgaben getätigt worden.
c) die Unterstützung von Kindern aus bedürftigen Haushalten (v. a. mit
Blick auf die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes
erforderliche Überarbeitung der Regelsätze für Kinder, bei denen zukünftig
auch Mittel für Bildung berücksichtigt werden müssen);
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden Konzepte für
eigenständige Kinderregelbedarfe und gesonderte Leistungen zur Deckung
bildungs- und teilhabespezifischer Bedarfe von Kindern und Jugendlichen
entwickelt. Der konkrete Finanzbedarf ist abhängig von den Ergebnissen der beim
Statistischen Bundesamt in Auftrag gegebenen Sonderauswertungen der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008, die voraussichtlich erst im
Spätsommer vollständig vorliegen werden. Diese Sonderauswertungen sind die
Grundlage für die Neubemessung.
d) das Zukunftskonto (mit Blick auf die ursprüngliche Idee eines staatlich
geförderten Bildungssparvertrags mit Startguthaben in Höhe von
150 Euro und Auszahlungsbeginn frühestens mit Vollendung des 18.
Lebensjahres);
Die Einführung eines Ansparanreizes, wie er in der Koalitionsvereinbarung
zwischen CDU, CSU und FDP beispielhaft mit einem Zukunftskonto umrissen
wird, soll Bürgerinnen und Bürger zur langfristigen Bildungsvorsorge
motivieren. Entsprechend langfristig bindet ein solcher Anreiz die öffentliche Hand. Es
sind deswegen vor der Einführung umfangreiche rechtliche und administrative
Fragen sowie die Potenziale der Nachfrage zu berücksichtigen. Die
Bundesregierung wird ihre Konzeption nach Klärung der noch offenen Fragen sowie
der Abschätzung bildungspolitischer Erträge und finanzieller Belastungen
vorlegen.
e) den Ausbau der Begabtenförderung (mit Blick auf die Anhebung der
Stipendien der zwölf Begabtenförderungswerke);
Ende 2008 wurde das Ziel erreicht, 1 Prozent der Studierenden als Begabte zu
fördern. Dazu wurden 2008 113,200 Mio. Euro investiert. Mit dieser Summe
wurden 20 898 Studierende (knapp 1,1 Prozent der Gesamtstudierendenzahl)
und 3 698 Promovierende gefördert. 2009 stiegen die Ausgaben auf 132,780
Mio. Euro und die Gefördertenzahlen auf 22 913 Studierende und 3 716
Promovierende.
f) das Bologna-Mobilitätspaket (mit Blick auf konkrete Maßnahmen zur
Verbesserung von Mobilität, Anerkennung und Betreuungsrelationen
sowie eine Stärkung der „sozialen Dimension“);
Zentrale Maßnahmen des Bologna-Mobilitätspakets wurden im Zusammenhang
mit der Nationalen Bologna-Konferenz am 17. Mai 2010 vorgestellt. Ziel des
Pakets ist die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
internationale Mobilität und insbesondere passende Angebote im Rahmen der neuen
gestuften Studienstruktur.
Hierzu sind über den Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD)
folgende Maßnahmen angelaufen bzw. werden in erweiterter Form fortgesetzt, um
insbesondere strukturierte Programme deutscher Hochschulen mit
ausländischen Partnern zu fördern: Bachelor Plus-Programm (Pilotprogramm für
vierjährige Bachelorstudiengänge mit einem integrierten einjährigen
Auslandsaufenthalt), Ausbau Doppelabschluss-Programm (Ziel sind integrierte, das heißt
voll anrechenbare und nicht studienzeitverlängernde Auslandsprogramme mit
gemeinsamen Abschlüssen), Ausbau der Internationalen Studien- und
Ausbildungspartnerschaften (Integriertes Teilstudium im Ausland mit voller
Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen). Auch frei gestaltete
Auslandsaufenthalte sollen durch spezifische Mobilitätsprogramme unterstützt
werden. Flankiert werden die Programme durch die Mobilitätskampagne „go out“,
den Austausch von Erfahrungen und guten praktischen Beispielen,
Beratungsangebote für Hochschulen durch Bologna-Experten, Studien, durch
Auszeichnung innovativer Ansätze und durch den weltweiten Dialog mit interessierten
Ländern/Regionen. Für das Bologna-Mobilitätspaket sind von 2010 bis 2014
rund 90 Mio. Euro vorgesehen.
g) die Nachqualifizierung für Arbeitslose im Bereich des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) (mit Blick auf zusätzliche Maßnahmen zum
gezielten Nachholen von Berufsabschlüssen für Langzeitarbeitslose);
Eine entsprechende Maßnahme wurde nicht vereinbart. Unabhängig davon
können Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGB II bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch weiterhin
Förderleistungen zum Nachholen eines Berufsabschlusses erhalten.
h) den weiteren Aufbau der Aufstiegsstipendien für beruflich Qualifizierte
(mit Blick auf die Aufstockung der bisher vorgesehenen Mittel)?
Der Bund hat das zum Wintersemester 2008/2009 erfolgreich eingeführte
Programm „Aufstiegsstipendium“ ausgebaut. Zum Sommersemester 2010 waren
bereits rund 2 000 Aufstiegsstipendien vergeben. Darüber hinaus wurden bereits
in diesem Jahr neben der finanziellen Stipendienförderung erste Angebote der
ideellen Unterstützung eingeführt. Die Mittel für dieses Programm wurden von
5 Mio. Euro im vergangenen Jahr auf 13 Mio. Euro in diesem Jahr gesteigert. In
den kommenden Jahren wird die Förderung noch einmal deutlich ausgebaut, mit
einem Ansatz von 22 Mio. Euro im Jahr 2011 und 23 Mio. Euro in den
Folgejahren.
2. Wie weit sind die inhaltlichen Konzepte und die jeweilige finanzielle
Planung der Programme vorangeschritten, und wie hoch sind gegebenenfalls
bereits getätigte Ausgaben, die zur Umsetzung der gemeinsamen
Maßnahmen von Bund und Ländern notwendig sind (bitte aufschlüsseln nach den
einzelnen Bereichen und den für die kommenden Jahre vorgesehenen
Mitteln) für
a) die Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(BAföG);
Das inhaltliche Konzept zur Weiterentwicklung des BAföG ergibt sich aus dem
vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2010 beschlossenen 23. Gesetz zur
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG), zu dem
der Bundesrat am 9. Juli 2010 den Vermittlungsausschuss angerufen hat.
Ausgaben zur Umsetzung des 23. BAföGÄndG wurden naturgemäß noch nicht getätigt.
b) die Schaffung eines Stipendienprogramms;
Das inhaltliche Konzept für das nationale Stipendienprogramm ergibt sich aus
dem vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenen
Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms
(Stipendienprogramm-Gesetz – StipG) vom 21. Juli 2010. Die Bundesministerin für Bildung
und Forschung, Dr. Annette Schavan, hat den Regierungschefs der Länder
darüber hinaus am 9. Juli 2010 im Bundesrat zugesagt, dass der Bund den
öffentlichen Anteil an den Kosten für das nationale Stipendienprogramm übernimmt.
Ausgaben zur Umsetzung des StipG wurden noch nicht getätigt. Mit dem
Regierungsentwurf für den Haushalt 2011 hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen,
um ein erfolgreiches Anlaufen des Programms zu gewährleisten.
c) den Qualitätspakt Lehre als dritte Säule des Hochschulpaktes (mit dem
Schwerpunkt der besseren Betreuung der Studierenden und einer
Stärkung der Lehre);
Am 10. Juni 2010 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefin und die
Regierungschefs der Länder dem von der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK) vorgelegten Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund
und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über ein
gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in
der Lehre zugestimmt. Sie sind übereingekommen, die
Verwaltungsvereinbarung im Umlaufverfahren zu unterzeichnen. Die Vereinbarung wird nach
Unterzeichnung durch alle Vertragsschließenden in Kraft treten; Einzelheiten
der Programmdurchführung werden derzeit zwischen Bund und Ländern
abgestimmt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden die im Bundeshaushalt 2010
für Vorlaufkosten vorgesehenen Mittel daher noch nicht in Anspruch
genommen. Die Bundesregierung wird für das Programm in den Jahren 2011 bis 2020
insgesamt rund 2 Mrd. Euro bereitstellen und hat im Entwurf für den
Bundeshaushalt 2011 entsprechende Vorsorge getroffen.
d) die Ausfinanzierung des Hochschulpaktes (mit Blick auf die
tatsächlichen Studienanfängerzahlen, die die dem Hochschulpakt zugrunde
gelegten Prognosen der Kultusministerkonferenz (KMK) übersteigen);
Die inhaltlichen Konzepte für das Programm zur Aufnahme zusätzlicher
Studienanfänger im Rahmen des Hochschulpakts 2020 wurden am 20. August 2007
(1. Programmphase) und am 4. Juni 2009 (2. Programmphase) von den
Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen. Für die Jahre 2007 bis 2010 hat
der Bund hierfür rund 565 Mio. Euro bereitgestellt (2007: 35,2 Mio. Euro; 2008:
102,6 Mio. Euro; 2009: 176,6 Mio. Euro; 2010: 251,3 Mio. Euro). Für die Jahre
2011 bis 2015 sind weitere 3,63 Mrd. Euro für das Programm zur Aufnahme
zusätzlicher Studienanfänger vorgesehen.
e) den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ (mit
Blick auf die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und
akademischer Bildung);
Mit der Bund-Länder-Vereinbarung vom 28. Mai 2010 liegt das inhaltliche
Konzept des Wettbewerbs vor (siehe Bundesanzeiger Nr. 107 vom 21. Juli 2010).
Auf dieser Grundlage stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung
insgesamt 250 Mio. Euro zur Verfügung. Derzeit werden die Vorbereitungen
getroffen, damit die Förderung ab 2011 gestartet werden kann.
f) einen Pakt für frühkindliche Bildung (gezielte Sprach- und
Integrationsförderung und Aufbau von Angeboten zur aufsuchenden
Elternsozialarbeit als Bildungsangebot, das auch unterstützend Erziehungsarbeit für
Eltern einschließt);
Mit einer Initiative zur gezielten Sprach- und Integrationsförderung in
Kindertageseinrichtungen investiert der Bund erneut in die Qualität der frühkindlichen
Bildung. Die Initiative ermöglicht die Gewinnung zusätzlichen, qualifizierten
Personals in bundesweit bis zu 4 000 Schwerpunkteinrichtungen, um
förderbedürftige Kinder in benachteiligten Sozialräumen besser als bislang zu
unterstützen. Dabei sollen bestehende Strukturen der Sprachförderung in den
Ländern aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
Mit dem Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance – Elternbegleitung
der Bildungsverläufe der Kinder“ sollen die Stärkung der allgemeinen
Erziehungskompetenz von Familien und ergänzend Angebote zur aufsuchenden
Elternarbeit, Familien- und Elternbildung initiiert werden. Ziel ist es, Eltern
frühzeitig und zielgruppengerecht für die Bildungsverläufe ihrer Kinder und die
Übergänge im Bildungssystem zu sensibilisieren. Dabei sollen bundesweit
Fachkräfte der Familienarbeit für die Bildungsbegleitung von Kindern
qualifiziert und ein Modellverbund errichtet werden.
Die Einzelheiten beider Initiativen zur Umsetzung der Qualifizierungsinitiative
befinden sich in Planung. Haushaltsmittel stehen – vorbehaltlich der
Verabschiedung des Entwurfs des Bundeshaushalts 2011 – ab dem kommenden Jahr zur
Verfügung.
g) die Initiative „Abschluss und Anschluss“ (zur Verbesserung des
Übergangs von Jugendlichen von der Schule in eine Berufsausbildung);
Die Konzeption der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis
zum Ausbildungsabschluss“ ist abgeschlossen, mit den Partnern (vor allem
Länder und Sozialpartner) abgestimmt und befindet sich jetzt in der
Umsetzungsphase. Die Initiative besteht aus drei Elementen: Potenzialanalysen ab der
7. Klasse, Berufsorientierungen für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse
und Sonderprogramm Berufseinstiegsbegleitung. Für die Maßnahmen sind
folgende Mittel vorgesehen: 2010: 52,7 Mio. Euro, 2011: 49,9 Mio. Euro, 2012:
49,9 Mio. Euro und 2013: 48,8 Mio. Euro. Seit Beginn des Programms sind
bisher (Stand Juni 2010) rund 13,3 Mio. Euro verausgabt worden.
h) die bildungspolitische Umsetzung der Konvention über Rechte von
Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (VN) (zur VN-
Konvention wird die Bundesregierung einen Aktionsplan mit konkreten
Maßnahmen und Projekten erarbeiten, deren wesentlicher Teil
Maßnahmen im Bildungsbereich sein werden);
Die Umsetzung der VN-Konvention im Bildungsbereich ist ganz überwiegend
Aufgabe der Länder. Dies gilt insbesondere für Fragen der inklusiven
(schulischen) Bildung.
Mit dem Aktionsplan wird die Bundesregierung eine langfristige
Gesamtstrategie zur Umsetzung des Übereinkommens entwickeln. Das BMAS übernimmt
die Steuerung im Entwicklungsprozess und bezieht neben den Ressorts auch
Zivilgesellschaft, Länder und Kommunen ein. Der Aktionsplan der
Bundesregierung soll ergänzt werden durch weitere Aktionspläne der Länder,
Kommunen, Behinderten- und Sozialverbände sowie von Dienstleistern für behinderte
Menschen und Unternehmen der Privatwirtschaft. Die Bundesregierung wird
sich über die konkreten Inhalte und Projekte des Aktionsplans mit allen
Beteiligten abstimmen und dabei auch die Anregungen der Verbände behinderter
Menschen aufnehmen.
i) eine Weiterbildungsallianz (mit Blick auf eine Weiterbildungsallianz mit
den Sozialpartnern mit dem Ziel der Steigerung der Beteiligung der
Erwerbsbevölkerung an formalisierter Weiterbildung);
Die Bundesregierung prüft zurzeit die Initiierung einer Weiterbildungsallianz
und hat ihre Überlegungen noch nicht mit externen Berufsbildungsakteuren
abgestimmt. Die Bundesregierung wird über die Weiterbildungsallianz im
Lichte des Ergebnisses der parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2011 ff.
entscheiden.
j) die Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen
beruflichen Qualifikationen (mit Blick auf den Anspruch auf Durchführung
von Anerkennungsverfahren auch bei nicht reglementierten Berufen mit
geregelter Aus- und Fortbildung, die Vereinfachung und Beschleunigung
der Verfahren, einen Ausbau der Beratungsangebote und
Verfahrensbegleitung, die Verbesserung von Möglichkeiten zu Ergänzungs- und
Anpassungsqualifizierungen und eine Verbesserung der Datenerhebung)?
Anknüpfend an die Vereinbarung der Regierungschefs von Bund und Ländern
„Aufstieg durch Bildung. Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ vom
22. Oktober 2008 sieht der Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode
Maßnahmen zur besseren Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen
Abschlüssen und Qualifikationen vor. Entsprechend dieser Vorgabe hat das
Bundeskabinett am 9. Dezember 2009 ein Eckpunktepapier für eine gesetzliche
Regelung beschlossen, auf dessen Grundlage derzeit vom federführenden
Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Referentenentwurf für ein
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland
erworbenen Berufsqualifikationen erarbeitet wird. Für den
Zuständigkeitsbereich des Bundes soll ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren verankert werden,
in dem geprüft wird, ob und in welchem Maße im Ausland erworbene
Abschlüsse und Qualifikationen deutschen Ausbildungen entsprechen. Dieser
Verfahrensanspruch soll sich sowohl auf den Bereich der reglementierten Berufe als
auch der nicht reglementierten Berufe beziehen.
Ergänzend sind in Abstimmung mit den Ländern begleitende Maßnahmen zur
Verbesserung und Qualitätssicherung der Verwaltungsvollzüge und Verfahren,
zur Beratung und Verfahrensbegleitung der Anerkennungssuchenden und
Arbeitgeber sowie zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Nach- und
Anpassungsqualifizierung vorgesehen. Grundlage bilden die Empfehlungen der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe „Anerkennung“ im Rahmen der Qualifizierungsinitiative
für Deutschland, die im September 2009 vorgelegt wurden und deren
Umsetzung derzeit von Bund und Ländern konkretisiert wird.
3. Welche jährliche nominale Steigerungsrate der Bildungs- und
Forschungsausgaben ist zugrunde gelegt worden, wenn es im Beschluss des
Bildungsgipfels vom 16. Dezember 2009 unter Nummer 4 heißt: „Unter der
Voraussetzung, dass Bund und Länder ihre Bildungs- und Forschungshaushalte […]
im vorgesehenen Umfang fortschreiben“?
Die Steigerungsraten der Bildungsausgaben von 3,5 bzw. 1,6 Prozent
entsprechen den im Bildungsfinanzbericht 2008 ausgewiesenen Veränderungsraten bei
den öffentlichen Bildungsausgaben im vorläufigen Ist 2007 und dem Soll 2008.
Für die Jahre 2009 bis 2015 wurden Steigerungsraten zwischen 1,3 und
1,7 Prozent auf der Grundlage der Haushaltsprojektionen des
Finanzplanungsrates unterstellt. Im Einzelnen ist das Verfahren im Bericht der Zentralen
Datenstelle der Landesfinanzminister zur Auswertung der Fragestellung
„Datengrundlagen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ vom 29. April 2009
dargestellt. Für die Forschungsausgaben geht die Bundesregierung davon aus,
dass Länder und Wirtschaft ebenso wie der Bund ihre Forschungsinvestitionen
wie geplant steigern werden. Dementsprechend geht der Beschluss der
Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 16. Dezember 2009 davon
aus, dass Deutschland das Ziel, 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für
Forschung und Entwicklung auszugeben, erreicht und der Anteil in den
darauffolgenden Jahren auf diesem Niveau fortgeschrieben wird.
4. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen in welcher Höhe über die offizielle
Bildungsstatistik hinaus als Bildungsausgaben veranschlagt, so dass die
festgestellte Lücke für Bildung, um das 7-Prozent-Ziel im Jahr 2015 zu erreichen,
„mindestens 13 Mrd. Euro“ beträgt?
Grundlage für die Bildungsausgaben war das vom Statistischen Bundesamt
berechnete Bildungsbudget 2006. Außerdem wurden Mittel für
Bildungsmaßnahmen einbezogen, die in den Haushaltsansätzen für die mittelfristige
Finanzplanung von Bund und Ländern bereits enthalten sind. Beispiele hierfür sind der
Hochschulpakt 2020 und der Ausbau der frühkindlichen Bildungs- und
Betreuungsangebote. Darüber hinaus wurden zusätzlich zu veranschlagende
Versorgungsausgaben, kalkulatorische Unterbringungskosten und steuerliche
Vergünstigungen berücksichtigt.
5. Welche Berechnungen und welche Annahmen liegen der Aussage zugrunde,
dass von den im Jahr 2015 zum Erreichen des 10-Prozent-Ziels notwendigen
13 Mrd. Euro ein Anteil von 2,6 Mrd. Euro von der Wirtschaft erbracht
werden müsse (Quelle: Mitschrift der Pressebegegnung der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten Kurt Beck und Stanislaw
Tillich am Donnerstag, dem 10. Juni 2010 in Berlin, unter
www.bundes-
kanzlerin.de/nn_683698/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2010/06/
2010-06-10-bkin-mp-laender.html; Abruf am 24. Juni 2010)?
Die Anteile der verschiedenen Akteure (Bund, Länder, Gemeinden, Privater
Bereich, Ausland) an den Bildungsausgaben und den Ausgaben für die sonstige
Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur wurden auf der Grundlage der
Verteilung im Jahr 2005 ermittelt. Die Quelle hierfür ist der Bildungsfinanzbericht
2008. Hierbei lag der Anteil des Privaten Bereichs bei ca. 20 Prozent, woraus
sich der von privater Seite zu erbringende Betrag von 2,6 Mrd. Euro ergibt.
6. Wie kommt es dazu, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im
Pressegespräch am 10. Juni 2010 davon ausgeht, dass die Bildungsausgaben im
Jahr 2013 um 2,6 Mrd. Euro höher sein werden als im Jahr 2009, während
der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble von einer
Differenz von 3,75 Mrd. Euro für den gleichen Zeitraum ausgeht (Quelle:
Schreiben des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz Dr. Ulrich Nussbaum vom
3. Juni 2010 an MPK, GWK und KMK)?
Die Äußerung der Bundeskanzlerin im Pressegespräch bezog sich auf die
zusätzlichen Mittel im Jahr 2013. Die Berechnungsgrundlage der im Schreiben des
Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz Dr. Ulrich Nussbaum genannten
Zahl ist der Bundesregierung nicht bekannt.
7. Welchen Aufwuchs plant die Bundesregierung jeweils für Bildung und
Forschung in den Jahren 2011, 2012 und 2013, um in dem Zeitraum 2010 bis
2013 insgesamt 12 Mrd. Euro mehr für Bildung und Forschung zu
verausgaben als 2009, und in welchen Ressorts werden diese Aufwüchse in
welcher Höhe jeweils veranschlagt?
Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2011 wird dem Deutschen
Bundestag am 13. August 2010 zugeleitet und sieht für das Jahr 2011 folgende
Aufwüchse für Bildung und Forschung vor (in Mio. Euro):
Die Aufteilung auf Einzelmaßnahmen wird Gegenstand der
Haushaltsberatungen 2012 und 2013 sein. In der Summe sollen die Ausgaben für den Bereich
Bildung im Jahr 2012 um rund 1,6 Mrd. Euro gegenüber dem bislang geltenden
Finanzplan und im Jahr 2013 um rund 2,6 Mrd. Euro steigen. Die
Forschungsausgaben sollen gegenüber dem bislang geltenden Finanzplan im Jahr 2012 um
rund 2 Mrd. Euro und im Jahr 2013 um rund 2,5 Mrd. Euro erhöht werden.
8. Wie genau unterlegt die Bundesregierung die in Aussicht gestellten 6 Mrd.
Euro für Bildung mit Programmen, nachdem der Bildungsgipfel am 10. Juni
2010 gescheitert ist?
9. Wie genau unterlegt die Bundesregierung die in Aussicht gestellten 6 Mrd.
Euro für Bildung mit Programmen, unter der Annahme eines weiter
fortbestehenden grundgesetzlichen Kooperationsverbotes zwischen Bund und
Ländern im Bildungsbereich?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Bund wird die zusätzlichen Mittel für Bildung in Höhe von 6 Mrd. Euro im
Rahmen der geltenden Kompetenzordnung des Grundgesetzes insbesondere für
die frühkindliche Förderung und Bildung, die Unterstützung benachteiligter
Ressort Bildung Forschung
BK 0,5
BKM 5
AA 12 15
BMI 44 7
BMWi 9 197
BMELV 9
BMVBS 30
BMVg 30
BMAS 31
BMG 9
BMU 22
BMFSFJ 82
BMZ 3
BMBF 721 622
Epl. 60 480
Kinder und Jugendlicher, die Verbesserung der Berufsorientierung und den
Ausbau und die Verbesserung der Hochschulbildung verwenden. Hinsichtlich
geplanter bzw. bereits angelaufener Programme und Maßnahmen in den jeweiligen
Bereichen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2.
10. Wie hoch wird der Betrag der bisher von der Bundesregierung für die Jahre
bis 2013 zur Bildungsfinanzierung vorgesehenen Mittel sein, der gemäß
der Ankündigung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula
von der Leyen im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen
Bundestages am 16. Juni 2010 geplant ist und nach Aussage ihrer Sprecherin
„ein nicht unerheblicher Teil der für Bildung und Forschung geblockten
zusätzlichen 12 Milliarden Euro“ sein wird (Quelle: taz, 11. Juni 2010)?
11. Sind die im Entwurf für den Haushalt 2011 als „allgemeine Vorsorge für
die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ eingestellten
480 Mio. Euro zum bildungsbezogenen Bedarf für Kinder aus Hartz-IV-
Familien vorgesehen, und sind sie Teil der 6 Mrd. Euro, die innerhalb des
12- Mrd.-Euro-Programms der Bundesregierung für den Bildungsbereich
vorgesehen sind?
12. Welche Art von Leistungen für bildungsbezogenen Bedarf für Kinder aus
Hartz-IV-Familien soll daraus finanziert werden?
Die Fragen 10, 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Als Teil der zusätzlichen Mittel für den Bildungsbereich werden zur
allgemeinen Vorsorge für mögliche zusätzliche bildungsbezogene Bedarfe für Kinder mit
ALG-II-Bezug in Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom
9. Februar 2010 ab dem Jahr 2011 Mittel in Höhe von 480 Mio. Euro p. a. in den
Einzelplan 60 eingestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1c
verwiesen.
13. Wann und wo wird die Bundesregierung den Konflikt mit den Ländern
beilegen, ob die Länder vom Bund dauerhaft Umsatzsteuerpunkte erhalten
werden?
In welcher Größenordnung wird ein Angebot des Bundes liegen, angesichts
der unterschiedlichen Anforderungen der Länder, die die Bundeskanzlerin
am 10. Juni 2010 als entweder „Teil des 40-Prozent-Ziels, das wir uns
vorgenommen haben“ oder als „am besten ein bisschen darüber hinaus“
beschrieb (Quelle: Mitschrift der Pressebegegnung der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten Kurt Beck und Stanislaw
Tillich am Donnerstag, dem 10. Juni 2010 in Berlin, unter
www.bundes-
kanzlerin.de/nn_683698/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2010/
06/2010-06-10-bkin-mp-laender.html; Abruf am 24. Juni 2010)?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Bereitschaft der Länder, mit Blick
auf die von diesen geforderten Umsatzsteuerpunkte „diese zusätzlichen
finanziellen Mittel des Bundes ausschließlich für die Umsetzung der in der
Anlage zum Beschluss benannten Maßnahmen zu verwenden“ (Beschluss
des Zweiten Bildungsgipfels, 16. Dezember 2009, Nummer 6 Absatz 2)?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung lehnt die Übertragung von Umsatzsteueranteilen an die
Länder ab. Beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der
Länder am 16. Dezember 2009 hat der Bund den Ländern angeboten, sich mit Blick
auf die zur Schließung der Lücke zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels
erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von mindestens 13 Mrd. Euro im
Jahr 2015 mit einer Quote von 40 Prozent dauerhaft zu beteiligen. Dies bedeutet
eine erhebliche Steigerung des Anteils des Bundes an den Bildungsausgaben. Im
Übrigen geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder in der Lage sind,
die Finanzierung eines leistungsfähigen Bildungssystems sicherzustellen.
15. Wie steht die Bundesregierung zu der vom Ministerpräsidenten Stanislaw
Tillich bei der Pressebegegnung nach dem Treffen erwähnten Möglichkeit,
die weiterhin offenen Fragen der Bildungsfinanzierung „Ende dieses
Jahres bei der Frage der Gemeindefinanzen mit ins Gespräch bzw. in die
Diskussion mit einzubeziehen“ (Quelle: Mitschrift der Pressebegegnung der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten Kurt
Beck und Stanislaw Tillich am Donnerstag, dem 10. Juni 2010 in Berlin,
unter
www.bundeskanzlerin.de/nn_683698/Content/DE/Mitschrift/
Pressekonferenzen/2010/06/2010-06-10-bkin-mp-laender.html; Abruf am 24. Juni
2010)?
Die Gemeindefinanzkommission befasst sich in ihren Arbeitsgruppen
(Kommunalsteuern, Standards, Beteiligung der Kommunen an der Rechtsetzung) mit der
Prüfung von Möglichkeiten, die Finanzsituation der Kommunen verlässlicher zu
gestalten und zu verbessern. Dabei nimmt sie sowohl die Einnahmen- als auch
die Ausgabenseite in den Blick. Ziel ist die Verbesserung der kommunalen
Finanzsituation als Ganzes. Eine Verengung auf einzelne Politikbereiche wie die
Bildungspolitik ist nicht das Ziel. Von einer verbesserten kommunalen
Finanzsituation würden alle kommunalen Aufgabenfelder und somit auch die Bildung
profitieren.
16. Welche Aufgaben hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „3%-Ziel der Lissabon-
Strategie“ der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), die am
1. Juli 2010 tagte?
Welche Ergebnisse liegen bereits vor, bzw. bis wann sollen Ergebnisse
vorliegen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Annahme des Statusberichts zum
10- Prozent-Ziel für Bildung und Forschung vom Dezember 2009, dass
2010 das 3-Prozent-Ziel für Forschung erreicht wird?
Gemäß des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der
Länder vom 16. Dezember 2009 ist die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
(GWK), beauftragt, ihnen im Dezember 2010 über das Erreichen des 3-Prozent-
Ziels als Teilziel der Lissabon-Strategie zu berichten. Die Ad-hoc-
Arbeitsgruppe erarbeitet zurzeit einen Entwurf dieses Berichts, der im Dezember 2010
der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vorliegen soll. Die
Bundesregierung geht von einer Erreichung des 3-Prozent-Ziels für Forschung
im Jahr 2010 aus. Verlässliche Zahlen hierzu werden aufgrund der verzögerten
Datenverfügbarkeit voraussichtlich erst im Jahr 2012 vorliegen.
17. Wie plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über ihre
weiteren Verhandlungen mit den Ländern zu informieren, bzw. wann plant sie,
ihn einzubeziehen?
Die Bundesregierung bleibt mit den Ländern im Gespräch und wird den
Deutschen Bundestag rechtzeitig und umfassend informieren.
18. Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die in der Vereinbarung von Bund
und Ländern zur dritten Säule des Hochschulpaktes getroffene Regelung
zur Finanzierung eine „angemessene Lösung zur gemeinschaftlichen
finanziellen Absicherung des 10-Prozent-Ziels für Bildung und Forschung“ dar?
Wenn ja, worin genau besteht nach Ansicht der Bundesregierung der
Beitrag der Länder bzw. des jeweiligen Landes?
Wie lässt sich dieser Betrag beziffern, und in welcher Höhe wird er in das
Erreichen des 7-Prozent-Ziels für Bildung einberechnet?
Mit einem Volumen von rund 2 Mrd. Euro für das Bund-Länder-Programm für
bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre hat der Bund einen
weiteren wesentlichen Beitrag zum Erreichen des 10-Prozent-Ziels für Bildung
und Forschung erbracht. In der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung ist
geregelt, dass der Bund die Sach- und Personalausgaben trägt, die den
Hochschulen für die Durchführung der bewilligten Maßnahmen zusätzlich entstehen,
während das jeweilige Sitzland die Gesamtfinanzierung sicherstellt. Dieses
Bund-Länder-Sonderprogramm wird einen starken Impuls für bessere
Studienbedingungen und mehr Lehrqualität an den Hochschulen setzen. Unbeschadet
dessen ist die Grundfinanzierung der Hochschulen Aufgabe der Länder.
19. Inwiefern ist das in der Verwaltungsvereinbarung vorgesehene
Auswahlgremium gehalten, die positive Förderentscheidung für eine Hochschule
oder einen Hochschulverbund davon abhängig zu machen, dass gemäß § 5
Absatz 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über
das gemeinsame „Programm für bessere Studienbedingungen und mehr
Qualität in der Lehre“ konkrete finanzielle Zusagen des jeweiligen
Sitzlandes gemacht werden?
Wenn das nicht der Fall ist, inwiefern hält die Bundesregierung diesen Weg
für erfolgversprechend, dass die in der Verwaltungsvereinbarung nicht
quantifizierte Gesamtfinanzierung des Programms durch die Länder
sichergestellt wird?
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über ein
gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre
sieht in § 5 Absatz 6 vor, dass Anträge der Hochschulen auf der Grundlage der
inhaltlichen und qualitativen Kriterien, die in § 4 der Verwaltungsvereinbarung
im Einzelnen benannt werden, und unter Berücksichtigung einer Stellungnahme
des Sitzlandes auf ihre Förderwürdigkeit hin bewertet werden. Über die
Förderung der als förderwürdig bewerteten Anträge entscheidet das in § 5 Absatz 1
der Verwaltungsvereinbarung genannte Auswahlgremium. Bei der Förderung
wird auch die vereinbarte Sicherung der Gesamtfinanzierung durch das
jeweilige Sitzland der Hochschule berücksichtigt.
20. Welche Maßnahmen müssen Bund und/oder Länder ergreifen, damit das in
der Präambel der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
über das gemeinsame „Programm für bessere Studienbedingungen und
mehr Qualität in der Lehre“ formulierte Ziel, das Programm erhöhe nicht
die Kapazität, sichergestellt wird, und welche Schritte wurden von den
17 Programmpartnern (Bund und Länder) bereits angekündigt oder schon
eingeleitet?
Die Länder stellen gemäß § 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und
Ländern sicher, dass die aus Mitteln des Programms finanzierten Maßnahmen
zur Verbesserung der Personalausstattung nicht zur Erhöhung der
Aufnahmekapazität an den geförderten Hochschulen führen. Welche Maßnahmen hierfür
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ISSN 0722-8333
zu ergreifen sind, richtet sich im Einzelnen nach den Bestimmungen des
jeweiligen Landeshochschulrechts.
21. Welche Einwände haben einzelne Länder gegen die von der Vorsitzenden
der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, Bundesministerin Dr. Annette
Schavan, vorgestellte Idee einer Akademie für Studium und Lehre
vorgebracht, die dazu führten, dass laut Protokoll der GWK-Sitzung vom 28. Mai
2010 die Staatssekretärsarbeitsgruppe „Hochschulpakt“ gemeinsam mit
Vertretern der Hochschulen lediglich prüfen soll, „ob eine Akademie für
Studium und Lehre nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Qualität von
Lehre und Studium und zur Qualifizierung von Lehrenden leisten kann“?
Bund und Länder haben in der GWK am 28. Mai 2010 einen ersten
Gedankenaustausch zu dem Vorschlag einer Akademie für Studium und Lehre geführt, die
nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium und
zur Qualifizierung von Lehrenden leisten soll. Die GWK hat beschlossen, den
Vorschlag gemeinsam mit Vertretern der Hochschulen weiter zu prüfen und sich
auf ihrer nächsten Sitzung im Oktober 2010 erneut damit zu befassen.
22. Zu welchen Terminen und mit welchen Teilnehmern wird die
Arbeitsgruppe tagen, um bis zu der Sitzung der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz am 25. Oktober 2010 zu berichten oder einen Vorschlag für eine
solche Akademie vorzulegen?
Die von der GWK um die Prüfung des Vorschlags einer Akademie für Studium
und Lehre gebetene Staatssekretärs-Arbeitsgruppe „Hochschulpakt“ wird
voraussichtlich Anfang September 2010 ihre diesbezüglichen Beratungen
aufnehmen. Ihr gehören die zuständigen Amtschefinnen und Amtschefs des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Wissenschaftsministerien der
Länder an.
23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Befund in dem
Bericht „Bildung in Deutschland 2010“, dass 64 000 Studienplätze mehr
benötigt werden als in der zweiten Phase des Hochschulpaktes vereinbart
worden sind?
Die Zielmarke von 275 420 zusätzlichen Studienmöglichkeiten für die zweite
Programmphase des Hochschulpakts beruht auf der „Vorausberechnung der
Studienanfänger 2008 bis 2010“ der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2008.
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Grund, diese Daten infrage zu stellen.
Darüber hinaus ist in Artikel 1 § 8 der Verwaltungsvereinbarung geregelt, dass
im Falle einer erheblichen Abweichung der realen Studienanfängerzahlen von
der Vorausberechnung eine Überprüfung der Vereinbarung möglich ist.]