Externe Beratungsdienstleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/360)
der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Andrej Hunko, Jan Korte, Ina Latendorf, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) macht im größeren Umfang von externen Beratungsdienstleistungen Gebrauch, wie zuletzt die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. „Nutzung externer Beratungsdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit“ (Bundestagsdrucksache 19/32664) sowie „Externe Beratungsdienstleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit“ (Bundestagsdrucksache 20/360) belegen.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/360 blieben nach Auffassung der Fragestellenden viele der gestellten Fragen unbeantwortet, zudem ergaben sich weitere, vertiefende Fragestellungen. Beides wollen die Fragestellenden mit dieser Nachfrage zu klären versuchen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
Welche konkreten Abrufe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Unterstützung für das (IT-)Management der Bundesagentur für Arbeit, Strategie und IT-Top-Managementberatung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 24 585 400 Euro mit Laufzeit von Februar 2012 bis Februar 2016) getätigt (bitte alle Abrufe einzeln benennen und wie nachfolgend differenzieren), und
a) auf welche konkreten Probleme sollte der jeweilige Abruf durch Beratung reagieren, und welche konkreten (Haupt-)Ziele sollten erreicht werden, welche konkreten Beratungsinhalte bzw. Module wurden vereinbart (bitte einzeln, soweit als möglich mit Umfang und Methodik, angeben),
b) wurden die konkreten Probleme durch den jeweiligen Abruf gelöst und die konkreten (Haupt-)Ziele erreicht (bitte ggf. benennen und aufschlüsseln, welche Probleme gelöst und welche Ziele in welchem Umfang erreicht wurden, falls konkrete IT-Programme oder IT-Infrastrukturen (weiter-)entwickelt werden sollten: welche waren das, mit welchem Ziel wurden sie entwickelt, wurden diese erfolgreich implementiert und im Realbetrieb genutzt, und haben sie das gesetzte Ziel erreicht),
c) warum benötigte die Bundesagentur für Arbeit hierbei externe Beratungsdienstleistungen, bzw. welche internen Mittel und Kompetenzen fehlten, und können ähnliche Probleme oder Ziele dank oder trotz der externen Beratungsdienstleistung in Zukunft mit eigenen Mitteln und Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit gelöst werden, und falls nein, warum nicht,
d) welcher Fachbereich entschied über den jeweiligen Abruf, in welchem Zeitraum wurde dieser bearbeitet, und wie hoch waren dessen Kosten?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für sämtliche Abrufe innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Unterstützung für das (IT-)Management der Bundesagentur für Arbeit, Strategie und IT-Top-Managementberatung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 24 585 400 Euro mit Laufzeit von Februar 2012 bis Februar 2016)?
Welche konkreten Abrufe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Unterstützung für das (IT-)Management der Bundesagentur für Arbeit, Organisations- und Prozessberatung, Coaching“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 4 683 840 Euro mit Laufzeit von Februar 2012 bis Februar 2016) getätigt (bitte alle Abrufe einzeln benennen und wie nachfolgend differenzieren), und
a) auf welche konkreten Probleme sollte der jeweilige Abruf durch Beratung reagieren, und welche konkreten (Haupt-)Ziele sollten erreicht werden, welche konkreten Beratungsinhalte bzw. Module wurden vereinbart (bitte einzeln, soweit als möglich mit Umfang und Methodik, angeben),
b) wurden die konkreten Probleme durch den jeweiligen Abruf gelöst und die konkreten (Haupt-)Ziele erreicht (bitte ggf. benennen und aufschlüsseln, welche Probleme gelöst und welche Ziele in welchem Umfang erreicht wurden, falls konkrete IT-Programme oder IT-Infrastrukturen (weiter-)entwickelt werden sollten: welche waren das, mit welchem Ziel wurden sie entwickelt, wurden diese erfolgreich implementiert und im Realbetrieb genutzt, und haben sie das gesetzte Ziel erreicht),
c) warum benötigte die Bundesagentur für Arbeit hierbei externe Beratungsdienstleistungen, bzw. welche internen Mittel und Kompetenzen fehlten, und können ähnliche Probleme oder Ziele dank oder trotz der externen Beratungsdienstleistung in Zukunft mit eigenen Mitteln und Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit gelöst werden, und falls nein, warum nicht,
d) welcher Fachbereich entschied über den jeweiligen Abruf, in welchem Zeitraum wurde dieser bearbeitet, und wie hoch waren dessen Kosten?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für sämtliche Abrufe innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Unterstützung für das (IT-)Management der Bundesagentur für Arbeit, Organisations- und Prozessberatung, Coaching“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 4 683 840 Euro mit Laufzeit von Februar 2012 bis Februar 2016)?
Welche konkreten Abrufe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Unterstützung für das (IT-)Management der Bundesagentur für Arbeit, Projektmanagementunterstützung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 3 120 180 Euro mit Laufzeit von Februar 2012 bis Februar 2016) getätigt (bitte alle Abrufe einzeln benennen und wie nachfolgend differenzieren), und
a) auf welche konkreten Probleme sollte der jeweilige Abruf durch Beratung reagieren, und welche konkreten (Haupt-)Ziele sollten erreicht werden, welche konkreten Beratungsinhalte bzw. Module wurden vereinbart (bitte einzeln, soweit als möglich mit Umfang und Methodik, angeben),
b) wurden die konkreten Probleme durch den jeweiligen Abruf gelöst und die konkreten (Haupt-)Ziele erreicht (bitte ggf. benennen und aufschlüsseln, welche Probleme gelöst und welche Ziele in welchem Umfang erreicht wurden, falls konkrete IT-Programme oder IT-Infrastrukturen (weiter-)entwickelt werden sollten: welche waren das, mit welchem Ziel wurden sie entwickelt, wurden diese erfolgreich implementiert und im Realbetrieb genutzt, und haben sie das gesetzte Ziel erreicht),
c) warum benötigte die Bundesagentur für Arbeit hierbei externe Beratungsdienstleistungen, bzw. welche internen Mittel und Kompetenzen fehlten, und können ähnliche Probleme oder Ziele dank oder trotz der externen Beratungsdienstleistung in Zukunft mit eigenen Mitteln und Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit gelöst werden, und falls nein, warum nicht,
d) welcher Fachbereich entschied über den jeweiligen Abruf, in welchem Zeitraum wurde dieser bearbeitet, und wie hoch waren dessen Kosten?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für sämtliche Abrufe innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Unterstützung für das (IT-)Management der Bundesagentur für Arbeit, Projektmanagementunterstützung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 3 120 180 Euro mit Laufzeit von Februar 2012 bis Februar 2016)?
Welche konkreten Abrufe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Unterstützung für das (IT-)Management der Bundesagentur für Arbeit, IT-Fachberatung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 3 341 520 Euro mit Laufzeit von Februar 2012 bis Februar 2016) getätigt (bitte alle Abrufe einzeln benennen und wie nachfolgend differenzieren), und
a) auf welche konkreten Probleme sollte der jeweilige Abruf durch Beratung reagieren, und welche konkreten (Haupt-)Ziele sollten erreicht werden, welche konkreten Beratungsinhalte bzw. Module wurden vereinbart (bitte einzeln, soweit als möglich mit Umfang und Methodik, angeben),
b) wurden die konkreten Probleme durch den jeweiligen Abruf gelöst und die konkreten (Haupt-)Ziele erreicht (bitte ggf. benennen und aufschlüsseln, welche Probleme gelöst und welche Ziele in welchem Umfang erreicht wurden, falls konkrete IT-Programme oder IT-Infrastrukturen (weiter-)entwickelt werden sollten: welche waren das, mit welchem Ziel wurden sie entwickelt, wurden diese erfolgreich implementiert und im Realbetrieb genutzt, und haben sie das gesetzte Ziel erreicht),
c) warum benötigte die Bundesagentur für Arbeit hierbei externe Beratungsdienstleistungen, bzw. welche internen Mittel und Kompetenzen fehlten, und können ähnliche Probleme oder Ziele dank oder trotz der externen Beratungsdienstleistung in Zukunft mit eigenen Mitteln und Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit gelöst werden, und falls nein, warum nicht,
d) welcher Fachbereich entschied über den jeweiligen Abruf, in welchem Zeitraum wurde dieser bearbeitet, und wie hoch waren dessen Kosten?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für sämtliche Abrufe innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Unterstützung für das (IT-)Management der Bundesagentur für Arbeit, IT-Fachberatung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 3 341 520 Euro mit Laufzeit von Februar 2012 bis Februar 2016)?
Welche konkreten Abrufe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Beratung für IT-Verfahren, Strategie und IT-Top-Managementberatung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 17 078 880 Euro mit Laufzeit von Dezember 2016 bis Dezember 2020) getätigt (bitte alle Abrufe einzeln benennen und wie nachfolgend differenzieren), und
a) auf welche konkreten Probleme sollte der jeweilige Abruf durch Beratung reagieren, und welche konkreten (Haupt-)Ziele sollten erreicht werden, welche konkreten Beratungsinhalte bzw. Module wurden vereinbart (bitte einzeln, soweit als möglich mit Umfang und Methodik, angeben),
b) wurden die konkreten Probleme durch den jeweiligen Abruf gelöst und die konkreten (Haupt-)Ziele erreicht (bitte ggf. benennen und aufschlüsseln, welche Probleme gelöst und welche Ziele in welchem Umfang erreicht wurden, falls konkrete IT-Programme oder IT-Infrastrukturen (weiter-)entwickelt werden sollten: welche waren das, mit welchem Ziel wurden sie entwickelt, wurden diese erfolgreich implementiert und im Realbetrieb genutzt, und haben sie das gesetzte Ziel erreicht),
c) warum benötigte die Bundesagentur für Arbeit hierbei externe Beratungsdienstleistungen, bzw. welche internen Mittel und Kompetenzen fehlten, und können ähnliche Probleme oder Ziele dank oder trotz der externen Beratungsdienstleistung in Zukunft mit eigenen Mitteln und Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit gelöst werden, und falls nein, warum nicht,
d) welcher Fachbereich entschied über den jeweiligen Abruf, in welchem Zeitraum wurde dieser bearbeitet, und wie hoch waren dessen Kosten?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für sämtliche Abrufe innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Beratung für IT-Verfahren, Strategie und IT-Top-Managementberatung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 17 078 880 Euro mit Laufzeit von Dezember 2016 bis Dezember 2020)?
Welche konkreten Abrufe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Beratung für IT-Verfahren, Organisations- und Prozessberatung, Coaching“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 5 811 008 Euro mit Laufzeit von Dezember 2016 bis Dezember 2020) getätigt (bitte alle Abrufe einzeln benennen und wie nachfolgend differenzieren), und
a) auf welche konkreten Probleme sollte der jeweilige Abruf durch Beratung reagieren, und welche konkreten (Haupt-)Ziele sollten erreicht werden, welche konkreten Beratungsinhalte bzw. Module wurden vereinbart (bitte einzeln, soweit als möglich mit Umfang und Methodik, angeben),
b) wurden die konkreten Probleme durch den jeweiligen Abruf gelöst und die konkreten (Haupt-)Ziele erreicht (bitte ggf. benennen und aufschlüsseln, welche Probleme gelöst und welche Ziele in welchem Umfang erreicht wurden, falls konkrete IT-Programme oder -Infrastrukturen (weiter-)entwickelt werden sollten: welche waren das, mit welchem Ziel wurden sie entwickelt, wurden diese erfolgreich implementiert und im Realbetrieb genutzt, und haben sie das gesetzte Ziel erreicht),
c) warum benötigte die Bundesagentur für Arbeit hierbei externe Beratungsdienstleistungen, bzw. welche internen Mittel und Kompetenzen fehlten, und können ähnliche Probleme oder Ziele dank oder trotz der externen Beratungsdienstleistung in Zukunft mit eigenen Mitteln und Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit gelöst werden, und falls nein, warum nicht,
d) welcher Fachbereich entschied über den jeweiligen Abruf, in welchem Zeitraum wurde dieser bearbeitet, und wie hoch waren dessen Kosten?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für sämtliche Abrufe innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Beratung für IT-Verfahren, Organisations- und Prozessberatung, Coaching“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 5 811 008 Euro mit Laufzeit von Dezember 2016 bis Dezember 2020)?
Welche konkreten Abrufe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Beratung für IT-Verfahren, IT-Fachberatung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 3 969 840 Euro mit Laufzeit von Dezember 2016 bis Dezember 2020) getätigt (bitte alle Abrufe einzeln benennen und wie nachfolgend differenzieren), und
a) auf welche konkreten Probleme sollte der jeweilige Abruf durch Beratung reagieren, und welche konkreten (Haupt-)Ziele sollten erreicht werden, welche konkreten Beratungsinhalte bzw. Module wurden vereinbart (bitte einzeln, soweit als möglich mit Umfang und Methodik, angeben),
b) wurden die konkreten Probleme des jeweiligen Abrufs gelöst und die konkreten (Haupt-)Ziele erreicht (bitte ggf. benennen und aufschlüsseln, welche Probleme gelöst und welche Ziele in welchem Umfang erreicht wurden, falls konkrete IT-Programme oder IT-Infrastrukturen (weiter-)entwickelt werden sollten: welche waren das, mit welchem Ziel wurden sie entwickelt, wurden diese erfolgreich implementiert und im Realbetrieb genutzt, und haben sie das gesetzte Ziel erreicht),
c) warum benötigte die Bundesagentur für Arbeit hierbei externe Beratungsdienstleistungen, bzw. welche internen Mittel und Kompetenzen fehlten, und können ähnliche Probleme oder Ziele dank oder trotz der externen Beratungsdienstleistung in Zukunft mit eigenen Mitteln und Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit gelöst werden, und falls nein, warum nicht,
d) welcher Fachbereich entschied über den jeweiligen Abruf, in welchem Zeitraum wurde dieser bearbeitet, und wie hoch waren dessen Kosten?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für sämtliche Abrufe innerhalb des Rahmenvertrags mit dem Titel „Beratung für IT-Verfahren, IT-Fachberatung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/360, S. 18; in Höhe von 3 969 840 Euro mit Laufzeit von Dezember 2016 Dezember 2020)?
Warum sieht die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Antwort auf die Kleine Anfrage betreffend „Externe Beratungsdienstleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit“ auf Bundestagsdrucksache 20/360 im Bereich IT einen Bedarf für externe Beratungsdienstleistungen als notwendig gegeben an – mit der Begründung, dieser sei lediglich temporär vorhanden sowie zu aufwendig, um intern entsprechendes Know-how aufzubauen –, wenn zugleich aus den Antworten zu den Fragen hervorgeht, dass exakt dieselben Themengebiete immer wieder erneut für externe Beratungsverträge vergeben werden (drei gleichinhaltliche Vergaberunden 2012, 2016 und 2021, dabei stets derselbe umfängliche Rahmenvertrag an dasselbe Beratungsunternehmen, McKinsey & Company Inc., vgl. angegebene Themengebiete in den Antworten zu den Fragen 2, 6 und 9 bzw. 3, 7 und 8 sowie 4, 5, 10 und 11)?
a) Wie steht die Bundesregierung zu der Auffassung der Fragesteller, dass die immer wieder gleichlautende Themenvergabe eher auf einen andauernden Bedarf hindeutet, bei dem es sich lohnt, internes Wissen und Kompetenzen aufzubauen, um nicht weiterhin und dauerhaft von fremder Expertise abhängig zu sein (bitte begründen)?
b) Welche fachlichen Argumente sprechen dafür, einen Beratungsauftrag mit erhöhter Vergütung an ein Unternehmen zu vergeben, das bereits acht Jahre lang Beratung in derselben Frage leistete und den Beratungsbedarf in dieser Zeit nach Auffassung der Fragestellenden offenkundig nicht decken konnte (bitte in Bezug auf Bundestagsdrucksache 20/360, Fragen 2, 6 und 9 sowie Anlage dazu beantworten)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter in Vollzeit im IT-Systemhaus bzw. in der „IT-Steuerung in der Zentrale der BA“ (Sach- und Personalkosten) pro Jahr?
Wie viele reguläre Arbeitsplätze in Vollzeit hätten rechnerisch unter der Annahme der durchschnittlichen Kosten für eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter in Vollzeit im IT-Systemhaus bzw. in der „IT-Steuerung in der Zentrale der BA“ (Sach- und Personalkosten) bei der Bundesagentur für Arbeit von 2012 bis 2020 geschaffen werden können, falls die Ausgaben für die oben genannten Rahmenverträge (Fragen 1 bis 14) nicht an externe Beratungsunternehmen, sondern in die interne Kompetenzentwicklung geflossen wären?
Wie viele Stellen könnten rechnerisch unter der Annahme der durchschnittlichen Kosten für eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter in Vollzeit im IT-Systemhaus bzw. in der „IT-Steuerung in der Zentrale der BA“ (Sach- und Personalkosten) geschaffen werden, falls dafür
a) 10 Mio. Euro im Jahr bzw.
b) 35 Mio. Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung stünden?
Hat die Bundesregierung vor, im Sinne der Nachhaltigkeit und der digitalen Souveränität die interne Kompetenz- und Wissensentwicklung in der BA zu stärken, anstatt den Wissens- und Kompetenzaufbau bei den von der BA beauftragten Beratungsunternehmen (bitte begründen)?
a) Falls ja, welche konkreten Schritte und Maßnahmen dazu planen die BA und die Bundesregierung?
b) Plant die BA, ggf. in Abstimmung mit der Bundesregierung, beispielsweise, die vier laufenden Rahmen-Dienstleistungsverträge (vgl. Antworten zu den Fragen 1 bis 4 auf Bundestagsdrucksache 20/360) nur restriktiv und zurückhaltend abzurufen und stattdessen mit mehr finanziellen und personellen Ressourcen die eigene IT-Kompetenz auszubauen?
Falls nein, was ist die Position der Bundesregierung zu einem solchen Vorgehen?