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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Inhalt und Zustandekommen der Neufassung der Heizkostenverordnung

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

14.02.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/55831.01.2022

Inhalt und Zustandekommen der Neufassung der Heizkostenverordnung

der Abgeordneten Marc Bernhard, Roger Beckamp, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit Datum 1. Dezember 2021 ist die Neufassung der Heizkostenverordnung in Kraft getreten. In der neuen Heizkostenverordnung werden verschiedene neue Pflichten für Hauseigentümer, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften begründet.

Unter anderem wird der Einbau von fernablesbaren Messgeräten ab dem 1. Dezember 2021 verpflichtend. Bis Ende 2026 müssen auch vorhandene Messgeräte mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Messgeräte, die ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung installiert werden, müssen nicht nur interoperabel sein, sondern auch sicher an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.

Ab 2022 müssen Vermieter eine monatliche Mitteilung über ihr Nutzerverhalten zukommen lassen. Nach § 6a Absatz 3 Nummer 5 der Heizkostenverordnung muss dabei auch ein Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs des vorhergehenden Abrechnungszeitraums vorgelegt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Verbände und Experten wurden im Rahmen der Ausarbeitung der Neufassung angehört und haben diesbezügliche Rückmeldungen abgegeben?

2

Welche konkreten Rückäußerungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt, dass der Normenkontrollrat (Bundesratsdrucksache 643/21; Stellungnahme des Normenkontrollrates, II.1 Erfüllungsaufwand, S. 3) aus seiner Sicht „nachvollziehbar“ davon ausgeht, dass die Umrüstung auf fernauslesbare Messgeräte für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften kostenneutral erfolgen wird?

3

Haben sich im Rahmen des Entstehungsprozesses der Neufassung auch die in der Sektoruntersuchung Submetering des Bundeskartellamtes (https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung%20Submetering.pdf?__blob=publicationFile&v=3; siehe insbesondere S. 46 ff.) genannten Unternehmen techem und ista zur Neufassung geäußert?

4

Haben sich im Rahmen des Entstehungsprozesses der Neufassung Verbände oder Vereinigungen geäußert, unter deren Mitgliedern sich die in der Sektoruntersuchung Submetering des Bundeskartellamtes genannten Unternehmen techem und ista befinden?

5

Welche Anbieter, außer techem und ista, bieten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Systeme fernablesbarer Messgeräte an, die an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können und die den Vorgaben der neuen Heizkostenverordnung auch insoweit entsprechen, als ein witterungsbereinigter Verbrauchsvergleich zum Vorjahreszeitraum ermöglicht wird?

6

Wurden die „Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie“ im Sinne des § 6a Absatz 3 Numme 4 der Heizkostenverordnung bereits ermittelt?

Berlin, den 24. Januar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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