[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke
Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/627 –
Situation von Schutzsuchenden in Polen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Sommer 2021 haben Tausende Flüchtende versucht, über Belarus nach
Polen in die EU einzureisen. Die polnische Regierung riegelte daraufhin die
Grenze mit einem großen Polizei- und Militäraufgebot ab, ließ Zäune
errichten und verhängte entlang des Grenzgebiets einen Ausnahmezustand. Zu dem
entsprechenden Bereich haben weder Journalistinnen und Journalisten noch
Hilfsorganisationen oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Zugang.
Lediglich Anwohnerinnen und Anwohner können dort Hilfe für die gestrandeten
Menschen bereitstellen. Darüber hinaus fuhren ehrenamtliche Helferinnen und
Helfer in den letzten Monaten immer wieder mit Essen, warmen Getränken,
trockener Kleidung, Mobiltelefonen und Medikamenten an die Grenzen des
Sperrgebiets, um ankommenden Flüchtenden zu helfen. Polnische
Sicherheitskräfte reagierten darauf Berichten zufolge mit Einschüchterungen und
Kriminalisierung. Die Organisation Ärzte ohne Grenzen gab am 6. Januar 2022
bekannt, dass sie sich aus dem Grenzgebiet zurückziehen werde, nachdem ihr
der Zugang zur Sperrzone fortgesetzt verweigert wurde (
https://www.msf.org/
msf-leaves-polish-border-after-being-blocked-assisting-migrants-and-refu
gees).
Seit dem Sommer kam es an der polnisch-belarussischen Grenze nach
Berichten von Menschenrechtsorganisationen zu Zehntausenden illegalen Pushbacks.
Viele Menschen, die es letztlich geschafft haben, in die EU einzureisen, geben
an, dass sie zuvor etliche Male unter Anwendung von massiver Gewalt durch
Grenzbeamte nach Belarus zurückgewiesen wurden. Wie an anderen EU-
Außengrenzen berichten Betroffene auch hier von Einschüchterungen,
physischer Gewalt und davon, dass ihnen all ihr Hab und Gut weggenommen
wurde. Das Netzwerk Grupa Granica veröffentlichte im Dezember 2021 einen
Bericht, in dem Menschenrechtsverletzungen sowohl durch polnische als auch
belarussische Sicherheitskräfte im Detail dokumentiert werden (
https://www.g
rupagranica.pl/files/Grupa-Granica-Report-Humanitarian-crisis-at-the-Polish-
Belarusian-border.pdf). Zwischenzeitlich harrten Tausende Schutzsuchende
bei Minustemperaturen in den Wäldern aus, um von Sicherheitskräften
unbemerkt die Grenze zu überwinden. Nach Angaben der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) sind bislang 21 Menschen, darunter auch Kinder,
an der polnisch-belarussischen Grenze gestorben – an Hunger, Kälte und
Unterversorgung. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller waren in
Deutscher Bundestag Drucksache 20/878
20. Wahlperiode 02.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom
2. März 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mindestens einem Fall auch Menschen mit einem Aufenthaltstitel in
Deutschland von einer illegalen Zurückweisung nach Belarus betroffen. Nach eigener
Auskunft wurden sie in Polen von Polizeibeamten aus einem Expresszug
gezogen und an der Grenze zu Belarus im Wald ausgesetzt. Mehrmals hätten sie
versucht, zurück nach Polen und von dort nach Deutschland zu gelangen, doch
hätten polnische Grenzbeamte sie jedes Mal abgefangen und an der Einreise
gehindert. Seit Wochen sind sie nun unfreiwillig in Belarus (
https://zeitschrift-
osteuropa.de/hefte/2021/8-9/das-recht-wird-an-die-inhumane-praxis-angepa
sst/).
Wie viele Schutzsuchende sich aktuell noch im polnisch-belarussischen
Grenzgebiet befinden, ist unbekannt, weil das Gebiet nach wie vor abgeriegelt
ist. Schätzungen zufolge halten sich noch etwa 4 000 Geflüchtete in Belarus
auf. Weitere 3 000 bis 4 000 Menschen wurden von dort in den Irak
zurückgebracht. Hierfür stellte die EU Belarus 3,5 Mio. Euro zur Verfügung, beteiligte
sich also faktisch an aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
rechtswidrigen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete (ebd. sowie
https://ww
w.nds-fluerat.org/51805/aktuelles/schutzsuchende-verzweifeln-und-sterben-i
n-belarus/). Etwa 11 000 Menschen kamen über Belarus und Polen nach
Deutschland, 2 000 sollen sich derzeit in Polen befinden. In Polen
ankommende Asylsuchende werden fast ausnahmslos inhaftiert. Medienberichten zufolge
gibt es in dem Land neun geschlossene Lager, in welchen Menschen
festgehalten werden, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde. Ende November
2021 sei noch keines der ab August begonnenen Asylverfahren abgeschlossen
gewesen. Die Gesamtschutzquote ist in Polen äußerst niedrig: 2020 wurden
nur 161 von insgesamt 2 800 Asylanträgen positiv beschieden (
https://www.ta
gesschau.de/ausland/europa/polen-fluechtlinge-internierung-101.html,
https://t
az.de/Grenze-zwischen-Polen-und-Belarus/!5816565/).
Im Lager Wędrzyn nahe der deutschen Grenze bei Frankfurt (Oder) haben
Anfang Januar 2022 etwa 20 Menschen einen Hungerstreik begonnen. Sie sitzen
dort zum Teil seit einem halben Jahr unter menschenunwürdigen Bedingungen
fest, ohne Perspektive und Kontakte nach außen. Auch von Suizidversuchen
wird berichtet. Insgesamt sollen in dem Lager 600 Menschen untergebracht
sein, die meisten aus Afghanistan, Syrien und dem Irak. Es befindet sich
inmitten eines aktiven Truppenübungsgeländes. Nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller sind dort regelmäßig Schüsse u. Ä. zu hören, was für
Menschen, die aus Kriegsgebieten geflohen sind, eine enorme Belastung
darstellt. 25 Personen müssen sich jeweils ein Zimmer teilen. Schon im
November 2021 soll es im Lager Wędrzyn einen Aufstand gegeben haben, bei dem
etwa 100 Menschen ihre Freiheit verlangten. Die Lagerleitung reagierte auf
die Proteste laut Berichten mit dem Abschalten des warmen Wassers und des
Internets (
https://twitter.com/kapturak/status/1479433918369701888, https://t
az.de/Polnisch-belarussische-Grenze/!5822377/,
https://twitter.com/kapturak/s
tatus/1479434498873901061).
Obwohl die polnische Regierung mit den nach übereinstimmenden Berichten
vieler NGOs systematisch vorkommenden Zurückweisungen und der faktisch
pauschalen Inhaftierung von Asylsuchenden aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller klar gegen EU- und Völkerrecht verstößt, haben bislang
weder die EU-Kommission noch die Bundesregierung deren Verhalten öffentlich
kritisiert. Stattdessen problematisieren sie allein das aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller ebenso menschenverachtende Handeln des
belarussischen Präsidenten. Der polnischen Regierung versichern sie hingegen ihre
Solidarität angesichts der angeblichen „hybriden Kriegsführung“ durch Belarus
(
https://www.brot-fuer-die-welt.de/blog/2021-polen-belarus-wer-wirklich-soli
daritaet-verdient/).
1. Was ist der Bundesregierung über die Situation an der
polnischbelarussischen Grenze und den Umgang polnischer Behörden mit
Schutzsuchenden bekannt, und wie viele Schutzsuchende halten sich
nach ihrer Kenntnis derzeit im polnisch-belarussischen Grenzgebiet auf?
Weder die polnischen noch die belarussischen Behörden gewähren
uneingeschränkten Zugang in das Grenzgebiet. Nach Angaben der Regierungen von
Polen, Litauen und Lettland sind bis auf vereinzelte Übertrittversuche die
Neuankünfte aus Belarus seit November 2021 weitgehend gestoppt. Dies ist auch
auf die robuste Ansprache der Regierungen und Fluglinien in Herkunfts- und
Transitstaaten, durch die EU-Kommission, den EAD und EU-Mitgliedstaaten,
darunter Deutschland, sowie auf die Sanktionen der EU zurückzuführen. Die
Möglichkeit, dass das belarusische Regime erneut Flüchtlinge, Migrantinnen
und Migranten nach Belarus schleust, um diese an die EU-Außengrenze zu
bringen, besteht jedoch weiterhin. Die Bundesregierung hat keine eigenen
Erkenntnisse über die derzeitige Zahl von Flüchtlingen und Migrantinnen und
Migranten im belarussisch-polnischen Grenzgebiet. Jüngsten Angaben der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) zufolge halten sich derzeit
784 Personen in einem Logistikzentrum nahe dem belarusischen Ort Grodno in
der Nähe der polnischen Grenze auf.
2. Hat die Bundesregierung eine rechtliche Bewertung des Vorgehens
Polens, insbesondere der nach übereinstimmenden Berichten vieler NGOs
systematisch vorkommenden Zurückweisungen an der Grenze und der
systematischen Inhaftierung Asylsuchender (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), vorgenommen?
a) Falls nein, warum nicht, und plant sie, eine solche Bewertung
vorzunehmen?
b) Falls ja, hält die Bundesregierung das Vorgehen Polens, insbesondere
die nach übereinstimmenden Berichten vieler NGOs systematisch
vorkommenden Zurückweisungen an der Grenze und die
systematische Inhaftierung Asylsuchender (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), für vereinbar mit EU-Recht, und falls ja, warum, und falls nein,
was hat die Bundesregierung bilateral und/oder auf europäischer
Ebene unternommen, um auf ein Ende dieser Praktiken zu drängen?
3. Falls die Bundesregierung das Vorgehen Polens (vgl. Frage 2) für nicht
vereinbar mit EU-Recht hält, warum kritisiert sie das Vorgehen der
polnischen Regierung diesbezüglich nicht öffentlich?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die Europäische Kommission überwacht als „Hüterin der Verträge“ die
Einhaltung des EU-Rechts und insbesondere der Grundrechte aus der Charta der
Grundrechte der EU in den EU-Mitgliedstaaten. Dies betrifft den Umgang mit
Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen wie auch ihre Unterbringung.
Nach Auffassung der Bundesregierung muss jede Art von Grenzschutz und
Unterbringung von Asylsuchenden unter allen Umständen stets humanitären
Standards gerecht werden, den geltenden völker- und europarechtlichen
Bestimmungen entsprechen und die europäischen Grundwerte achten. Widerrechtliche
Zurückweisungen und menschenunwürdige Behandlung an den Außengrenzen
sind inakzeptabel.
Die Bundesregierung hat wiederholt deutlich und auch öffentlich gegenüber
Polen gefordert, dass humanitärer Zugang ins Grenzgebiet gewährt und
internationales und europäisches Rechts gewahrt wird. Am 1. Oktober 2021 betonte
Regierungssprecher Seibert, dass „schnell humane Lösungen“ für die
schutzsuchenden Menschen an der belarussisch-polnischen Grenze gefunden werden
müssen, die „im Einklang mit europäischem und internationalem Recht“
stehen, und dass ein effektiver Grenzschutz der europäischen Außengrenzen
„Humanität und geltendes Recht wahren“ muss, vgl.
https://www.auswaertiges-am
t.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2486632. Bei ihrem
Antrittsbesuch in Warschau am 10. Dezember 2021 forderte die Bundesministerin des
Auswärtigen, Annalena Baerbock, Polen auf, humanitäre Hilfe für Flüchtlinge,
Migrantinnen und Migranten im Grenzgebiet zuzulassen und tauschte sich in
Gesprächen auch mit der polnischen Ombudsperson Marcin Wiacek, UNHCR,
IOM und zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern über die Lage an
der belarusisch-polnischen Grenze aus. Die Bundesministerin des Innern,
Nancy Faeser, unterstrich am Rande des EU-Rats für Justiz und Inneres am
9. Dezember 2021 die Wahrung europäischen und internationalen Rechts an
den EU-Außengrenzen, vgl.
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/faeser-e
u-innenminister-belarus-101.html. Am 21. Januar 2022 erklärte die Beauftragte
der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Luise
Amtsberg, : „Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass Menschen, die an den
europäischen Außengrenzen ankommen, einen Schutzantrag stellen können,
der dann fair und sachlich geprüft wird […] dieses Recht wird an der
polnischbelarussischen Grenze außer Kraft gesetzt.“; vgl.
https://www.spiegel.de/politi
k/deutschland/absolut-tragisch-a-677e3724-9729-4736-9b14-fccc86d78641.
Die Bundesregierung unterstützt auf EU-Ebene die Einrichtung eines
unabhängigen, für alle Mitgliedstaaten geltenden Mechanismus zur Überwachung der
Wahrung von Grundrechten beim Umgang mit Flüchtlingen, Migrantinnen und
Migranten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Grundrechteagentur, wie
im Kommissionspaket für Asyl und Migration vorgesehen.
4. Werden momentan Asylsuchende im Rahmen des Dublin-Systems nach
Polen überstellt, und was ist der Bundesregierung über die
Unterbringung der überstellten Personen bekannt?
Asylsuchende werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (sog.
Dublin-III-VO) bei Zutreffen der darin genannten Voraussetzungen nach Polen
überstellt. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist eine Unterbringung in Polen
gemäß der Richtlinie 2013/33/EU gewährleistet. Während des Asylverfahrens
in Polen erfolgt die Unterbringung von Asylsuchenden nach Kenntnis der
Bundesregierung überwiegend sowohl in den offenen Aufnahmeeinrichtungen
als auch auf Wunsch (Antrag) in privaten Unterkünften. Eine geschlossene
Unterbringung ist für Asylsuchende in Polen unter bestimmten Voraussetzungen
(z. B. zur Identitätsklärung, bei Fluchtgefahr, aus Sicherheitsgründen)
grundsätzlich möglich. Die Unterbringungskapazitäten sind insgesamt ausreichend,
und es herrscht nach Kenntnis der Bundesregierung kein Zustand der
Überbelegung. In Warschau befindet sich eine spezielle Aufnahmeeinrichtung für die
Unterbringung von alleinstehenden Müttern. Die Bedürfnisse von vulnerablen
Gruppen werden bei der Unterbringung berücksichtigt. In den
Aufnahmeeinrichtungen ist eine Versorgung mit Nahrung und finanzielle Unterstützung
(Taschengeld) gewährleistet. Zudem erhalten Asylsuchende, die außerhalb der
Einrichtungen leben, finanzielle Leistungen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten
zu können.
Weitergehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
a) Ist nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung
sichergestellt, dass diese in Polen ein faires Asylverfahren erhalten?
Der Zugang zu einem fairen Asylverfahren ist nach Kenntnis der
Bundesregierung in Polen gewährleistet. Asylanträge werden dort nach Maßgabe der
Richtlinie 2013/32/EU bearbeitet.
b) Werden nach Polen überstellte Asylsuchende nach Kenntnis der
Bundesregierung inhaftiert, und auf welcher Rechtsgrundlage
geschieht dies ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung?
Eine Inhaftierung von nach Polen überstellten Personen ist auf Grundlage der
Richtlinie 2013/33/EU unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel zur
Prüfung oder Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit, möglich.
Haftgründe werden im einzelstaatlichen Recht geregelt.
5. Wie viele Übernahmeersuchen im Rahmen des Dublin-Systems hat das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit August 2021 an
Polen gestellt, und wie viele Zustimmungen und Überstellungen aus
Deutschland nach Polen gab es in diesem Zeitraum (bitte nach Monaten
und den wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
differenzieren)?
Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen.
Mitgliedstaat: Polen
Übernahmeersuchen an den
Mitgliedstaat
Zustimmung
des
Mitgliedstaates
Erfolgte
Überstellungen in
den
Mitgliedstaat
Aug. 2021 105 69 0
Sep. 2021 109 75 18
Okt. 2021 156 105 23
Nov. 2021 582 132 10
Dez. 2021 1.182 189 11
August bis Dezember
2021 (Stand 31.12.2021)
2.134 570 62
Januar 2022
(Stand 31.01.2022)
933 242 6
Übernahmeersuchen an Polen August-Dezember 2021
Gesamt
darunter:
2.134
Irak 769
Afghanistan 491
Syrien, Arabische Republik 390
Russische Föderation 144
Georgien 64
Belarus 60
Jemen 36
Ungeklärt 36
Iran, Islamische Republik 25
Türkei 25
Übernahmeersuchen an Polen Januar 2022
Gesamt
darunter:
933
Irak 414
Syrien, Arabische Republik 231
Afghanistan 118
Georgien 28
Ungeklärt 26
Jemen 25
Russische Föderation 19
Türkei 19
Iran, Islamische Republik 8
Ägypten 7
Zustimmung des Mitgliedstaates Polen August-Dezember 2021
Gesamt
darunter:
570
Afghanistan 268
Russische Föderation 96
Irak 63
Belarus 45
Syrien, Arabische Republik 41
Georgien 8
Türkei 6
Ungeklärt 5
Tadschikistan 4
Armenien 3
Zustimmung des Mitgliedstaates Polen Januar 2022
Gesamt
darunter:
242
Afghanistan 93
Irak 89
Syrien, Arabische Republik 20
Belarus 9
Russische Föderation 7
Türkei 6
Georgien 5
Staatenlos 4
Kuba 2
Simbabwe 2
Überstellungen an Polen August-Dezember 2021
Gesamt
davon:
62
Russische Föderation 37
Belarus 11
Somalia 4
Afghanistan 3
Ukraine 2
Georgien 1
Kuba 1
Syrien, Arabische Republik 1
Tadschikistan 1
Ungeklärt 1
Überstellungen an Polen Januar 2022
Gesamt
davon:
6
Belarus 3
Benin 1
Jamaika 1
Ruanda 1
6. Wie viele Übernahmeersuchen im Rahmen des Dublin-Systems haben
polnische Behörden seit August 2021 an Deutschland gestellt, und wie
viele Zustimmungen und Überstellungen von Polen nach Deutschland
gab es in diesem Zeitraum (bitte nach Monaten und den wichtigsten
Staatsangehörigkeiten der Betroffenen differenzieren)?
Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen.
Mitgliedstaat: Polen
Übernahmeersuchen vom
Mitgliedstaat
Zustimmungen
des BAMF
Erfolgte
Überstellungen nach
Deutschland
Aug. 2021 12 11 2
Sep. 2021 10 0 1
Okt. 2021 13 4 1
Nov. 2021 16 6 0
Dez. 2021 9 3 4
August bis Dezember
2021 (Stand 31.12.2021)
60 24 8
Januar 2022
(Stand 31.01.2022)
8 2 4
Übernahmeersuchen von Polen August-Dezember 2021
Gesamt
darunter: 60
Russische Föderation 13
Afghanistan 11
Tadschikistan 11
Irak 5
Syrien, Arabische Republik 4
Belarus 4
Armenien 1
Bangladesch 1
Eritrea 1
Georgien 1
Übernahmeersuchen von Polen Januar 2022
Gesamt
davon: 8
Irak 5
Afghanistan 1
Pakistan 1
Syrien, Arabische Republik 1
Zustimmungen des BAMF August-Dezember 2021
Gesamt
darunter: 24
Russische Föderation 9
Irak 2
Belarus 2
Afghanistan 1
Armenien 1
Bangladesch 1
Eritrea 1
Iran, Islamische Republik 1
Libanon 1
Moldau, Republik 1
Zustimmungen des BAMF Januar 2022
Gesamt
davon: 2
Afghanistan 1
Ägypten 1
Erfolgte Überstellungen nach Deutschland August-Dezember 2021
Gesamt
davon: 8
Afghanistan 1
Bangladesch 1
Eritrea 1
Iran, Islamische Republik 1
Moldau, Republik 1
Pakistan 1
Somalia 1
Syrien, Arabische Republik 1
Erfolgte Überstellungen nach Deutschland Januar 2022
Gesamt
davon: 4
Armenien 1
Irak 1
Libanon 1
Syrien, Arabische Republik 1
7. Was ist der Bundesregierung über die Bedingungen der Unterbringung
im Lager Wędrzyn bekannt?
Können Betroffene das Lager nach Kenntnis der Bundesregierung
verlassen, und falls ja, unter welchen Bedingungen, oder handelt es sich um
eine geschlossene Einrichtung?
Über das Schreiben der polnischen Ombudsperson an polnische Gerichte zu
Aufnahmezentren hinaus (
https://bip.brpo.gov.pl/pl/content/rpo-wedrzyn-cudzo
ziemcy-osrodek-standard) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
8. Werden in Wędrzyn und in anderen Lagern in Polen nach Kenntnis der
Bundesregierung auch Minderjährige und andere vulnerable Gruppen
festgehalten?
Inwieweit haben die Geflüchteten in den Lagern nach Kenntnis der
Bundesregierung Zugang zu Rechtsberatung und anwaltlicher
Vertretung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden grundsätzlich alle Personen (inkl.
Kinder und Familien), die die polnische Grenze irregulär überschreiten, auf
richterlichen Beschluss in geschlossene Einrichtungen des polnischen
Grenzschutzes gebracht. Von dort werden etwa Asylanträge gestellt oder Anhörungen
im Rahmen der Verfahren durchgeführt. Nach Art. 400 des polnischen
Ausländergesetzes werden Personen, deren (Gesundheits-)Zustand es nicht erlaubt, sie
in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, von der Unterbringung in
einer geschlossenen Aufnahmeeinrichtung ausgenommen. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, nachdem die
polnischen Behörden sie über Inhaftierungen von Menschen mit einem
aufenthaltsrechtlichen Bezug zu Deutschland oder einem Aufenthaltstitel in
Deutschland informiert haben (siehe Antwort des Bundesministeriums
des Innern und für Heimat auf die Schriftliche Frage 23 der
Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/456)?
a) Wie viele Personen mit einem aufenthaltsrechtlichen Bezug zu
Deutschland oder einem Aufenthaltstitel in Deutschland waren nach
Kenntnis der Bundesregierung von solchen Inhaftierungen betroffen,
und in welchen Lagern wurden sie festgehalten (bitte auch Angaben
zur Staatsangehörigkeit der Betroffenen machen)?
b) Konnten die Betroffenen zwischenzeitlich nach Deutschland
zurückkehren, und falls nein, wie viele Menschen mit
aufenthaltsrechtlichem Bezug zu Deutschland oder Aufenthaltstitel in Deutschland
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung momentan noch in
Haftlagern in Polen, und was unternimmt die Bundesregierung, um
ihnen die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen?
Die Fragen 9, 9 a) und b) werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung wurde bei Inhaftierungen von Personen, die einen
aufenthaltsrechtlichen Bezug zu oder einen Aufenthaltstitel in Deutschland haben,
von den entsprechenden polnischen Behörden benachrichtigt. Bei diesen
Inhaftierungen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um ein Verfahren
auf Grundlage eines Tatverdachts und Haftgrundes nach polnischem Recht. Die
Unterbringung dieser Personengruppe erfolgt je nach Stand des Strafverfahrens
in (Untersuchungs-)Haftanstalten.
Von oben genannten Inhaftierungen zu unterscheiden ist die Verbringung in
geschlossene Einrichtungen des polnischen Grenzschutzes wie in der Antwort zu
Frage 8 ausgeführt. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht um Haftanstalten.
Zur Anzahl der Personen mit aufenthaltsrechtlichem Bezug zu oder einem
Aufenthaltstitel in Deutschland, die sich zum jetzigen Zeitpunkt in geschlossenen
Aufnahmezentren des polnischen Grenzschutzes befinden, liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Im vierten Quartal 2021 wurden keine Übernahmeersuchen von Polen an
Deutschland gestellt.
10. Verfügt die Bundesregierung mittlerweile über eigene Kenntnisse über
Zurückweisungen oder Abschiebungen von Menschen mit einem
Aufenthaltstitel in Deutschland oder aufenthaltsrechtlichen Bezügen zu
Deutschland von Polen nach Belarus (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller sowie Antwort des Bundesinnenministeriums vom 20. Januar 2022
auf die Schriftliche Frage 23 der Abgeordneten Clara Bünger auf
Bundestagdrucksache 20/456), bzw. hat sie versucht, bei den polnischen
Behörden Informationen über eventuelle Zurückweisungen oder
Abschiebungen von Menschen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland oder
aufenthaltsrechtlichen Bezügen zu Deutschland von Polen nach Belarus
einzuholen, um die Betreffenden ggf. bei der Rückkehr nach
Deutschland unterstützen zu können?
Falls nein, warum nicht?
Die Deutsche Botschaft Warschau hatte die polnischen Behörden gebeten, die
Botschaft bei Verhaftungen von Personen mit aufenthaltsrechtlichem Bezug zu
Deutschland zu informieren; dieser Bitte sind die polnischen Behörden bisher
nachgekommen. Hinsichtlich einer Zurückweisung oder Abschiebung erfolgten
keine Benachrichtigungen durch die polnischen oder die belarussischen
Behörden an die deutschen Botschaften. Darüber hinaus äußert sich die
Bundesregierung zu Konsularfällen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes grundsätzlich
nicht öffentlich. Die weiteren Informationen der Antwort werden daher gemäß
der Verschlusssachenanweisung als VS – Nur für den Dienstgebrauch*
eingestuft und separat übermittelt.
11. Wie viele Frontex-Beamte werden nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell in Polen eingesetzt, und welche Aufgaben übernehmen sie dort?
Wie viele deutsche Beamte sind derzeit im Rahmen von Frontex in Polen
tätig, und in welchem Bereich werden sie eingesetzt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt Frontex derzeit über ca. 850
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hauptquartier in Warschau, darunter elf
deutsche Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Darüber hinaus sind Frontex-
Einsatzkräfte in unterschiedlichen Operationen in Polen tätig. Dabei
unterstützen sie die polnischen Behörden bei den Kontrollen an den Außengrenzen.
Weitergehende Informationen zu den eingesetzten Kräften in den Operationen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Wie viele „freiwillige“ Ausreisen gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung aus Polen in den vergangenen sechs Monaten (bitte nach Monaten
und Zielstaaten aufschlüsseln)?
Was ist der Bundesregierung zur „Unterstützung“ dieser Ausreisen durch
Frontex bekannt, und was beinhaltet diese Unterstützung nach ihrer
Kenntnis konkret?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
13. Welche aktuellen Angaben kann die Bundesregierung zu Kooperationen
der Bundespolizei mit polnischen Grenzbeamten an der
deutschpolnischen Grenze bzw. an anderen Orten in Polen machen (gemeinsame
Übungen, gemeinsam genutzte Grenzposten etc.)?
Haben Beamte der Bundespolizei das Lager in Wędrzyn besucht, und
welche internen Berichte mit welchen Inhalten gibt es dazu ggf.?
Mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und polnischem
Grenzschutz wird auf die regelmäßig wiederkehrenden Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und
Zolleinsätzen im Ausland (Quartalsanfragen) – zuletzt mit
Bundestagsdrucksache Nr. 20/229 vom 8. Dezember 2021 – verwiesen.
Am 14. Oktober 2021 besuchte ein Vertreter der Bundespolizeiinspektion
Frankfurt (Oder), gemeinsam mit einer polnischen Delegation die polnische
Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Wędrzyn. Zuvor fand ein Besuch
der polnischen Seite in der Zentralen Bearbeitungsstraße in Frankfurt (Oder)
statt. Während des Besuches in Wędrzyn bestand kein Kontakt zu den dort
aufhältigen Personen. Interne Berichte dazu liegen nicht vor.
14. Wie viele Geflüchtete, die in die EU einreisen möchten, halten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung momentan noch in Belarus auf, und was
ist der Bundesregierung über die Bedingungen von deren Unterbringung
bekannt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Die Versorgung von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten in Belarus
erfolgt vor allem durch das belarusische Rote Kreuz. IOM und UNHCR haben
wöchentlichen Zugang zu dem in der Antwort zu Frage 1 genannten
Logistikzentrum nahe Grodno und unterstützen dort die humanitäre und medizinische
Versorgung. Nach Einschätzungen von IOM vom 14. Februar 2022 bestehen im
Logistikzentrum erhebliche Defizite in den Bereichen winterfeste Unterkunft,
angemessene Gesundheitsversorgung, sanitäre und Hygienestandards und
Ernährung.
IOM koordiniert zudem in Belarus ein Programm zur freiwilligen Rückkehr
und Reintegration (Assisted Voluntary Return & Reintegration – AVRR), das
Personen mit einem Rückkehrwunsch auf ausschließlich freiwilliger Basis bei
der Rückreise in das Herkunftsland unterstützt. IOM berät Flüchtlinge,
Migrantinnen und Migranten zu den Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr und
unterstützt deren Versorgung am Flughafen Minsk.
15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen der
Fragestellerinnen und Fragesteller zutreffend, wonach viele Familien, auch mit
kleinen Kindern, in Belarus derzeit in Logistikzentren bzw. Lagerhallen
untergebracht werden?
Dem jüngsten Lagebericht von IOM zufolge hielten sich am 3. Februar 2022
im Logistikzentrum nahe Grodno 784 Personen auf, darunter waren 293 Frauen
und 285 Kinder.
16. Was ist der Bundesregierung über die Bedingungen bekannt, unter denen
von Belarus aus Abschiebungen in den Irak vollzogen wurden?
Waren davon ausschließlich irakische Staatsangehörige betroffen oder
auch Menschen aus anderen Herkunftsländern (bitte ggf. auflisten)?
Inwieweit wurden diese Abschiebungen durch die IOM organisiert bzw.
vorbereitet, und welche weiteren Funktionen übernimmt die IOM ggf. in
Belarus (
https://www.lrt.lt/en/news-in-english/19/1571654/migrants-cam
ped-in-belarus-warehouse-see-no-way-back)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor. 3817 Personen kehrten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021
mit von der irakischen Regierung organisierten Flügen nach Irak zurück.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
17. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Monaten
Abschiebungen oder „unterstützte Ausreisen“ aus Belarus in andere
Länder als den Irak, und wenn ja, wohin, und wie viele Menschen waren
davon ggf. betroffen?
96 Personen kehrten nach Kenntnis der Bundesregierung am 8. Dezember 2021
mit einem Flug aus Belarus nach Damaskus zurück. Weitergehende
Informationen im Sinne der Fragestellung sind der Bundesregierung nicht bekannt.
18. Wurden die 3,5 Mio. Euro, die die EU-Kommission Belarus im
November 2021 in Aussicht gestellt hat, um die „Rückreise von Migranten“ zu
unterstützen, bereits ausgezahlt, und falls ja, an welche konkreten Stellen
(
https://www.sueddeutsche.de/politik/belarus-migration-eu-1.5471544)?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über Zahlungen im Sinne der
Fragestellung.
19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass sich Berichten
zufolge im Grenzgebiet zwischen Polen und Belarus viele Geflüchtete
aufhalten, die Angehörige in Deutschland haben (
https://www.nds-fluerat.org/5
1805/aktuelles/schutzsuchende-verzweifeln-und-sterben-in-belarus/),
und warum hat die Bundesregierung bislang nicht angeboten, Menschen
von dort aufzunehmen, auch vor dem Hintergrund, dass sich in
Deutschland Hunderte Städte bereit erklärt haben, als sichere Häfen mehr
Geflüchtete aufzunehmen (
https://seebruecke.org/sichere-haefen/haefen)?
Plant die Bundesregierung, hier tätig zu werden, und falls ja, wann, und
falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt das Engagement vieler Bundesländer,
Kommunen und Hilfsorganisationen für schutzbedürftige Flüchtlinge.
Aufnahmeprogramme einzelner Kommunen sind im Aufenthaltsgesetz jedoch nicht
vorgesehen. Die Kommunen können ihre Aufnahmebereitschaft auch weiterhin den
Bundesländern mitteilen, die dies bei der Verteilung der Flüchtlinge innerhalb
des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigen. Auch bestehende humanitäre
Aufnahmeprogramme des Bundes und der Länder sehen keine humanitären
Aufnahmen aus Belarus vor. Verwandtschaftliche Beziehungen zu Personen in
Deutschland können nur in bestimmten Einzelfällen ein Recht auf Aufenthalt
begründen, vgl. § 29 des Aufenthaltsgesetzes.
20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Polen
mittlerweile in Dutzenden Fällen dazu verpflichtet hat, Schutzsuchende aus dem
Sperrgebiet an der Grenze zu lassen und sie angemessen zu versorgen
und unterzubringen (
https://rsw.beck.de/cms/?toc=NVwZ.root&docid=4
44125), wobei diese Entscheidungen nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller meist innerhalb weniger Stunden ergehen?
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass diese große Zahl an Entscheidungen des EGMR für
systematische Missstände im polnischen Asylsystem bzw. im Umgang der
polnischen Behörden mit Schutzsuchenden spricht, und falls ja, warum
übt sie dann keine deutliche Kritik an diesen Missständen, und falls nein,
warum nicht?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. Als Vertragsstaat der
Europäischen Menschenrechtskonvention hat sich Polen nach Art. 46 I EMRK
völkerrechtlich verpflichtet, die gegen sie ergangenen Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu befolgen. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]