Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht im Jahr 2021 – Ursachen und Konsequenzen
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die unterlassene Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer und dabei insbesondere abgelehnter Asylbewerber steht seit Jahrzehnten in der politischen Diskussion. Bereits im April 2011 stellte eine Unterarbeitsgruppe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rückführung“ (AG Rück) in ihrem Bericht „Vollzugsdefizite – Ein Bericht über die Probleme bei der praktischen Umsetzung von ausländerbehördlichen Ausreiseaufforderungen“ (https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/Berichte/2011-04_Bericht_AG_Rueck-1.pdf) fest, dass die Existenz von Vollzugsdefiziten nicht zu leugnen sei.
Vor dem Hintergrund der seit 2014 wieder stark steigenden Asylbewerberzahlen nahm die Unterarbeitsgruppe im April 2015 eine Evaluation (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2016/bund-laender-bericht-hindernisse-abschiebungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1) des ersten Berichts von 2011 vor, in der sie die Skandalisierung von rechtmäßigen Abschiebungen durch Lobbygruppen und den fehlenden Rückhalt seitens der Politik kritisierte. Weiterhin heißt es auf Seite 5: „In der täglichen Praxis ist es so, dass diejenigen, die nur hartnäckig genug ihre Identität verschleiern und sich nur beharrlich genug ihrer Ausreiseverpflichtung widersetzen, am Ende gegenüber den anderen die Bessergestellten sind. Es besteht eine Gefahr, dass die Gewährung eines Aufenthaltsrechts nicht mehr von der Einhaltung bestimmter Regeln abhängt, sondern sich diese Regeln umgekehrt an der Verweigerungshaltung des zur Ausreise verpflichteten Ausländers orientieren.“
Kritik an der unzureichenden Vollzugspraxis kam auch aus der Justiz, so von der Spitze des Verwaltungsgerichtes (VG) Düsseldorf im Jahr 2018: „Es dreht sich ein riesiges rechtsstaatliches Rad und die Urteile laufen dennoch ins Leere.“ (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-kritik-abschiebepraxis-anstieg-klagen-asyl/). In den Medien wurde die Thematik gleichfalls immer wieder aufgegriffen. In seiner Ausgabe Nr. 10/2019 vom 2. März 2019 (auf S. 12 ff., Autoren Matthias Bartsch, Felix Bohr und weitere) berichtete etwa der „DER SPIEGEL“ unter der Titelzeile „Abschiebung – Ein deutsches Desaster“.
Seit 2016 sind die jährlichen Abschiebezahlen durchgehend rückläufig, sie fielen von 25 375 in 2016 auf nur noch 10 800 im Jahr 2020 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27007, Antwort zu Frage 1). Seit 2018 übersteigt sogar die Zahl der gescheiterten die Zahl der durchgeführten Abschiebungen (vgl. S. 9 der Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Sachstand – Fragen zur Rückkehr abgelehnter Asylbewerbern in Drittstaaten“, WD – 3 – 3000 – 042/20). Auch die Zahlen des ersten Halbjahres 2021 mit 5 688 Abschiebungen (vgl. die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/32290) lassen keinerlei Trendwende zu mehr Abschiebungen erkennen. Die Zahl der vor Überstellung an die Bundespolizei gescheiterten Abschiebungen ist weiterhin mit 7 832 Fällen deutlich höher als die Zahl der tatsächlich durchgeführten Abschiebungen (a. a. O., Antwort zu Frage 15). Parallel sind auch die Zahlen der nach REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) geförderten freiwilligen Ausreisen konstant rückläufig – von 54 069 im Jahr 2016 auf nur noch 5 706 Fälle in 2020 (vgl. die Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/27007).
Das Vollzugsmanko spiegelt sich in der Zahl von 291 292 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern wider, die sich zum 30. Juni 2021 in Deutschland aufgehalten haben (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/32290), während Ende 2017 erst 228 859 ausreisepflichtige Ausländer zu verzeichnen waren (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/800). 48 636 Personen unter den aktuell Ausreisepflichtigen verfügen über keine Duldung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/32290, a. a. O.). Allein im ersten Halbjahr 2021 ist die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer weiter um über 10 000 Personen angestiegen (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/27007).
Der Bundesgesetzgeber sah sich in den letzten beiden Legislaturperioden jeweils zu einem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Bundestagsdrucksachen 19/10047 und 18/11546) veranlasst, um die für unzureichend erkannten gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu novellieren.
Ein nennenswerter Effekt des im August 2019 in Kraft getretenen Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht lässt sich nach Einschätzung der Fragesteller aus den Abschiebezahlen für 2020 und das erste Halbjahr 2021 jedoch nicht ablesen. Vielmehr erreichten diese im Vergleich der Vorjahre wieder den Tiefstwert des Jahres 2014 (https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/zahlen-zu-asyl/265765/abschiebungen#:~:text=2020%20wurden%20aus%20Deutschland%2010.800%20Menschen%20abgeschoben%2C%20die,waren%20es%2022.097%2C%202018%20waren%20es%2023.617%20Menschen), was sich nach Ansicht der Fragesteller nicht allein mit pandemiebedingten Erschwernissen bei der Rückführung erklären lässt. Denn nach Einlassung der Bundesregierung lehnte Ende des ersten Halbjahres 2021 kein Herkunftsland mehr die Abschiebung unter Verweis auf die Pandemie generell ab (vgl. Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/32290).
Ein jahrelang unterlassener konsequenter Gesetzesvollzug in bestimmten Bereichen zugunsten bestimmter Gruppen lässt aus Sicht der Fragesteller das Vertrauen in die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und in den Rechtsstaat erodieren. Die ausbleibende Abschiebung ist nach Auffassung der Fragesteller weiterhin ein erheblicher Pull-Faktor für Migranten, die unter Missbrauch des Asylrechts aus rein wirtschaftlichen Motiven nach Deutschland kommen, weil sie wissen, dass sie trotz erfolglosen Asylbegehrens in aller Regel hierbleiben können. Davon profitiert wiederum erheblich die Schleuserkriminalität, derer sich viele dieser Armutsmigranten bedienen, um nach Deutschland zu gelangen.
Die Ursachen der fortdauernden Vollzugsdefizite wie auch die Effektivität der Versuche, diese Defizite mit neuen Instrumenten und Regeln zu beheben, bedürfen nach Ansicht der Fragesteller daher einer genauen Analyse.
Sofern die in den Fragen 1 bis 7 erfragten Zahlen für das Gesamtjahr 2021 bis zum Ablauf der regulären Beantwortungsfrist noch nicht vorliegen, gewähren die Fragesteller die für die Sammlung der Daten benötigte Frist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Wie viele Ausländer sind im Jahr 2021 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die Abschiebungen auf die einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?
Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind innerhalb dieses Zeitraums freiwillig ausgereist?
Wie viele abgelehnte Asylbewerber befanden sich jeweils unter den in den Fragen 1 und 2 genannten Personen?
Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im Jahr 2021 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes und/oder der Länder erhalten?
Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-Verordnung in andere EU-Staaten überführt worden?
Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?
Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind per Charterflug abgeschoben worden? Wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind 2021 von Deutschland aus durchgeführt worden?
Wie viele Ausländer sind 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Strafhaft abgeschoben worden, und wie viele Asylbewerber waren darunter?
Wie viele Ausländer sind 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung aus Abschiebehaft bzw. Ausreisegewahrsam abgeschoben worden, und wie viele Asylbewerber waren darunter?
Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?
Wie lange dauert es durchschnittlich von der Entscheidung der Behörde, die Ausreisepflicht zwangsweise durchzusetzen, bis zur tatsächlichen Abschiebung?
Wie viele Abschiebungen sind im Jahr 2021 a) vor und b) nach Übergabe an die Bundespolizei gescheitert?
Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 31. Dezember 2021 in Deutschland aufgehalten? Wie viele darunter sind abgelehnte Asylbewerber, und wie viele darunter sind geduldet?
Welches sind die 15 häufigsten Nationalitäten der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte die absolute Zahl und den Prozentsatz, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, angeben)?
Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach a) 0 bis 2 Jahren, b) 2 bis 4 Jahren, c) 4 bis 6 Jahren, d) mehr als 6 Jahren aufschlüsseln)?
Wie lange halten sich diese Ausländer jeweils in Deutschland auf, nachdem sie ausreisepflichtig geworden sind (bitte die Aufenthaltsdauer wie in Frage 14 aufschlüsseln)?
Wie viele (ehemals oder aktuell) abgelehnte Asylbewerber haben sich zum 31. Dezember 2021 in Deutschland aufgehalten?
Wie viele Ausländer hatten Ende 2021 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)? Wie viele waren es Ende 2020?
Hat sich die Bereitschaft dieser Gruppe von Geduldeten, bei der Klärung ihrer Identität bzw. bei der Beschaffung von Personaldokumenten mitzuwirken, in einem relevanten Ausmaß erhöht, wie es die Einführung des neuen Duldungstatbestandes bezweckte?
Wie viele Iraker wurden bundesweit im Jahr 2021 in den Irak abgeschoben? Handelte es sich dabei um Gefährder, Straftäter und oder Identitätsverweigerer?
Welche praktischen Auswirkungen hat die Aufhebung des Abschiebestopps für Syrien seit Anfang 2021 (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/syrien-abschiebestopp-105.html) gehabt?
a) Wie viele Syrer sind im Jahr 2021 nach Syrien abgeschoben worden, und wie viele darunter waren Gefährder, Straftäter bzw. Identitätsverweigerer?
b) Wie lassen sich Abschiebungen trotz fehlender diplomatischer Beziehungen zu Syrien bewerkstelligen?
c) Was hat die Bundesregierung seit Anfang 2021 unternommen, um Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen?
Wie viele Abschiebehaftplätze gibt es derzeit bundesweit, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?
a) Ist das in der Begründung zum Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht erklärte Ziel von bis zu 1 000 Abschiebehaftplätzen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10047, S. 3) erreicht worden?
b) Wie viele Abschiebehaftplätze hält die Bundesregierung aktuell für einen reibungslosen Vollzug der Ausreisepflicht für erforderlich?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung von der mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht eingeräumten Möglichkeit, Haftplätze im Justizvollzug temporär auch für die Abschiebehaft zu nutzen, in welchem Umfang Gebrauch gemacht?
a) Melden alle Bundesländer mit Abschiebehafteinrichtungen regelmäßig ihre vakanten Plätze an das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR), damit diese Vakanzen ggf. von anderen Bundesländern und der Bundespolizei genutzt werden können?
b) Meldet insbesondere das Bundesland Berlin seine freien Plätze in seiner überwiegend zu 80 Prozent bis 100 Prozent ungenutzten (vgl. Schriftliche Anfrage an den Berliner Senat, Drucksache 18/25535 des Berliner Abgeordnetenhauses, Antwort zu Frage 8) Abschiebehaftanstalt?
a) Wie viele Ausländer waren im Laufe des Jahres 2021 zwecks Aufenthaltsbeendigung zur Aufenthaltsermittlung und Festnahme ausgeschrieben?
b) Wie viele Haftbefehle zwecks Vornahme der Abschiebung wurden 2021 vollstreckt?
Wie hat sich die Möglichkeit von Abschiebungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seit Anfang des Jahres 2021 bis jetzt entwickelt? Bestehen noch pandemiebedingte Erschwernisse hinsichtlich bestimmter Nationalitäten bzw. Herkunftsländer?
Wie hat sich das Ende 2018 auf der 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister gemäß Top 11 (https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20181128_30/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2) thematisierte verstärkte Engagement des Bundes bei Flugrückführungen in den Jahren 2019 bis 2021 materialisiert?
a) Ist das Ziel, die Zahl der Bundespolizisten mit der Zusatzausbildung „Personalbegleiter Luft“ von 1 300 auf 2 000 zu erhöhen (vgl. S. 5 der Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Sachstand – Fragen zur Rückkehr abgelehnter Asylbewerbern in Drittstaaten“, WD – 3 – 3000 – 042/20), inzwischen erreicht worden?
b) Welche Anreize gibt es für Bundespolizisten, damit sie sich freiwillig für diese Zusatzausbildung und die Tätigkeit als Rückführungsbegleiter melden?
a) Gegenüber welchen Herkunftsländern kam in welchem Umfang in den Jahren 2020 und 2021 der sog. Visahebel gemäß Artikel 25a Absatz 1 des Visakodex zur Anwendung?
b) Hat die Bundesregierung in den Jahren 2019 bis 2021 Meldungen gemäß Artikel 25a Absatz 3 des Visakodex gegenüber der EU-Kommission abgegeben, und wenn ja, hinsichtlich welcher Herkunftsländer wurde eine mangelhafte Kooperation bei der Rücknahme irregulärer Migranten gemeldet?
a) Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung (ggf. im Verbund mit anderen EU-Mitgliedstaaten) jenseits des Visahebels gegenüber bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger nicht kooperationsbereiten Drittstaaten ergriffen?
b) Gibt es ein Junktim zwischen der Gewährung von Entwicklungshilfe bzw. dem Zugang zum EU-Binnenmarkt und der Kooperation bei Rückführungen?
Welche Zuarbeit hat die Bundesregierung zu dem auf Informationen und Daten der Mitgliedstaaten beruhenden Bericht der EU-Kommission an den Rat über die Kooperationsbereitschaft von Drittstaaten bei der Rücknahme irregulärer Migranten vom 10. Februar 2021 (Assessment of third countries’ level of cooperation on readmission in 2019, COM (2021) 55 final) geleistet? Welche Einschätzungen hat sie insbesondere zu der Kooperationsbereitschaft welcher Herkunftsländer geliefert?
Welches sind die häufigsten Gründe, aus denen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer geduldet werden, und welchen Anteil haben die Duldungen infolge a) fehlender Reisedokumente, b) medizinischer Gründe, c) familiärer Bindungen (zu anderen Duldungsinhabern), d) zwecks Beschäftigung bzw. Ausbildung sowie e) aus sonstigen Gründen? Welchen Anteil haben die Ermessensduldungen?
In wie vielen Fällen wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von den Bundesländern in den Jahren 2020 und 2021 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden?
Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber geben an, über keine Identitätspapiere zu verfügen (hilfsweise: wie viel Prozent in laufenden Asylverfahren geben an, nicht über solche Papiere zu verfügen)?
a) Wie viel Prozent der Asylbewerber machen nach Erkenntnis der Bundesregierung im Asylverfahren falsche Angaben zu ihrer Identität, ihrem Alter oder ihrem Herkunftsland?
b) Hält die Bundesregierung es für geboten, vorsätzliche Falschangaben im Asylverfahren unter Strafe zu stellen, und falls nein, warum soll diese nach Auffassung der Fragesteller bestehende Strafbarkeitslücke fortbestehen und Asylbewerber sanktionslos versuchen können, sich einen Aufenthaltstitel durch Falschangaben zu erschleichen?
a) Hat die Bundesregierung den Effekt der beiden in den letzten beiden Legislaturperioden erlassenen Gesetze zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht evaluiert, und falls ja, mit welchem Ergebnis?
b) Welches sind Stand 31. Dezember 2021 die Ergebnisse der „kontinuierlichen Prüfung von Optimierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten sowohl in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen [...] als auch mit Blick auf die operativen Unterstützungsangebote des Bundes an die Länder“ (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/31896), und sind aufgrund dieser Prüfung konkrete Maßnahmen geplant oder bereits in die Wege geleitet?
Welche Ursachen hat aus Sicht der Bundesregierung die in Relation zur Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer nach wie vor extrem niedrige Abschiebequote, und welche Rolle spielen insbesondere a) Obstruktion des Abzuschiebenden, etwa bei der Feststellung seiner Identität oder mittels Untertauchen, b) Obstruktion der Herkunftsländer, etwa bei der Ausstellung von Pässen oder der Akzeptanz von Charterflügen, c) unzureichende Vollzugsanstrengungen der Bundesländer und d) die organisierte „Asyllobby“, etwa indem rechtswidrig Termine von Abschiebeflügen vorab durchgestochen werden oder Ausreisepflichtigen beim Untertauchen geholfen wird (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article176158352/Abgelehnte-Asylbewerber-Gegen-diese-Lobby-richtet-sich-Dobrindt.html)?
Welches sind die zentralen Elemente der von der Bundesregierung angekündigten „Rückführungsoffensive“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 140, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1)? Wann soll diese Offensive beginnen, und gibt es für die Bemessung ihres Erfolgs quantitative Vorgaben?