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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aufgaben und Arbeit des Bundesservice Telekommunikation

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

09.03.2022

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/75617.02.2022

Aufgaben und Arbeit des Bundesservice Telekommunikation

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf der Plattform service.bund.de findet sich eine Liste aller Bundesbehörden. Sie führte bis Anfang Januar 2022 unter anderem eine Behörde mit dem Namen „Bundesservice Telekommunikation“ in Berlin auf. Im Zuge journalistischer Recherchen der Softwareentwicklerin und IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann von IFG (Informationsfreiheitsgesetz)-Anfragen und parlamentarischer Anfragen wurde der bereits seit 2011 auf der Serviceplattform verzeichnete Eintrag für den „Bundesservice Telekommunikation“ Anfang Januar 2022 gelöscht (https://lilithwittmann.medium.com/bundesservice-telekommunikation-wie-ich-versehentlich-eine-tarnbehörde-in-der-bundesverwaltung-a8823f308536; vgl. auch die Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/290 sowie die Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/350). Tatsächlich findet sich die Behörde jedoch weiterhin im Behördenverzeichnis der Bundesverwaltung (http://x500.bund.de/). Die unter den genannten Kontaktdaten auf den Serviceportalen des Bundes bzw. in dessen Behördenverzeichnis tatsächlich nicht erreichbare Behörde hat ausweislich der Antworten der Bundesregierung keinerlei Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die in den öffentlichen Verzeichnissen aufgeführte Anschrift weist jedoch den „Bundesservice Telekommunikation“ als Nutzer dortiger Büroräume aus. Es ist deshalb völlig unklar, mit welchen Mitteln und in welcher Weise die Aufgabe des Bundesservice Telekommunikation als ausschließlicher Dienstleister von Bundesministerien und deren Geschäftsbereichen erfüllt wurde und wird. Zu den angeblich den Bundesministerien exklusiv zur Verfügung stehenden Dienstleistungen sollen eine „Scharnierfunktion“ mit dem Ziel, komplexe Arbeitsabläufe effizienter und kostensparender zu gestalten, ebenso gehören wie die Zahlbarmachung von Verwaltungsaufgaben und das Kosten- und Kommunikationsmanagement als „Querschnittsaufgabe“ sowie Beratungs-, Coaching- und Evaluierungsleistungen für Bundesbehörden als „Modernisierungshilfe“. In der Regierungspressekonferenz am 17. Januar 2022 blieben Nachfragen zum „Bundesservice Telekommunikation“ mit dem Hinweis unbeantwortet, dass es im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern und für Heimat eine solche Behörde überhaupt nicht gebe (https://twitter.com/TiloJung/status/1483050148028727297?cxt=HHwWgoC-lZGQ7ZQpAAAA). Gleiches teilte das Ministerium inzwischen auch auf eine IFG-Anfrage hin mit (https://twitter.com/felixsschulz/status/1483760679869980675?s=20).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Zu welchem Zweck wurde der „Bundesservice Telekommunikation“ (BST) wann gegründet, und welche Zuständigkeiten hatte er seit seiner Gründung (bitte Veränderungen der Zuständigkeiten im zeitlichen Verlauf darstellen)?

2

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt der „Bundesservice Telekommunikation“, und über welche Haushaltsposten welches Ressorts bzw. welcher Bundesbehörde werden diese Beschäftigten finanziert?

3

Wie viele und welche Liegenschaften nutzt der BST, und über welche Haushaltsposten welches Ressorts bzw. welcher Bundesbehörde werden diese Beschäftigten finanziert?

4

Im Zuständigkeitsbereich welches Ministeriums und auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet der BST?

5

Welche Stellen üben jeweils die Rechts- bzw. Fachaufsicht über den BST aus?

6

Wann hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Zeitraum seit 2008 die beim BST geführten Dateien im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages mit welchen Ergebnissen geprüft, und welche Stellen wurden wann über die Ergebnisse der Prüfungen unterrichtet?

7

Dient der BST der gesetzlichen Auftragserfüllung von Stellen des Bundes und der Länder, und wenn ja, welcher Stellen im Einzelnen auf welcher Grundlage?

8

Welche komplexen Arbeitsabläufe welcher Bundesministerien bzw. deren Geschäftsbereiche konnte der BST seit 2008 effizienter und kostensparender gestalten und in welcher Weise?

9

Welche Vorgaben welcher Ressorts hat der BST dabei umgesetzt?

10

Welche Verwaltungsaufgaben welcher Bundesministerien bzw. deren Geschäftsbereiche konnte der BST seit 2008 zahlbar machen und in welcher Weise?

11

Welche Vorgaben welcher Ressorts hat der BST dabei umgesetzt?

12

Inwiefern hat der BST seit 2008 das Kosten- und Kommunikationsmanagement welcher Bundesministerien bzw. derer Geschäftsbereiche unterstützt?

13

Welche Vorgaben welcher Ressorts hat der BST dabei umgesetzt?

14

Welche Modernisierungshilfen hat der BST seit 2008 welchen Bundesministerien bzw. deren Geschäftsbereichen angeboten bzw. auch erbracht?

15

Welche Vorgaben welcher Ressorts hat der BST dabei umgesetzt?

16

Welche Maßnahmen zur Professionalisierung und Standardisierung innerhalb der Bundesverwaltung hat der BST seit 2008 entwickelt und begleitet?

17

Welche Vorgaben welcher Ressorts hat der BST dabei umgesetzt?

18

Vergibt der BST externe Aufträge (wenn ja, bitte die Aufträge seit Gründung des BST unter Angabe von Auftragsnehmern, Daten und eingesetzten Mitteln aufschlüsseln)?

19

Wendet der BST zur Aufgabenerfüllung nachrichtendienstliche Mittel an, wenn ja, welche, seit wann, und in welchem Umfang?

20

Mit welchen deutschen öffentlichen oder privaten Stellen steht der BST in Kontakt?

21

Mit welchen ausländischen öffentlichen oder privaten Stellen steht der BST in Kontakt?

22

An welchen Kooperationen, Projekten oder gemeinsamen Planungen bzw. Überlegungen zwischen welchen der in den Fragen 17 und 18 genannten Stellen ist der BST beteiligt und in welcher Weise jeweils im Einzelnen?

Berlin, den 1. Februar 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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