Umsiedlung afghanischer Migranten nach Deutschland und in die Europäische Union
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Harald Weyel, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Während des EU-Innenministertreffens am 9. Dezember 2021 einigten sich 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union darauf, insgesamt 40 000 weitere afghanische Migranten aufzunehmen (https://www.zeit.de/politik/2021-12/eu-fluechtlingspolitik-afghanistan-deutschland-fluechtlingsaufnahme). Von diesen 40 000 Migranten sollen 25 000 Personen allein auf Deutschland entfallen. Frankreich wird voraussichtlich 2 500 Personen aufnehmen (https://www.nau.ch/politik/international/deutschland-nimmt-25000-afghanen-aus-eu-kontingent-auf-66063968, zuletzt abgerufen am 1. Februar 2022). Vor der oben angeführten Einigung nahm die Europäische Union von Januar bis Ende November 2021 bereits 28 000 Menschen aus Afghanistan auf (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-fluechtlinge-afghanistan-101.html, zuletzt abgerufen am 7. Februar 2022).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Warum beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung lediglich 15 Mitgliedstaaten der EU an der geplanten Umsiedlung afghanischer Migranten?
Warum verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aufzunehmenden Personen nicht gleichmäßiger auf die 15 Mitgliedstaaten?
Wie viele der 28 000 Afghanen, die von Januar bis Ende November 2021 durch die Europäische Union aufgenommen wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), beantragten in Deutschland Asyl?
Verpflichtete sich die Bundesregierung gegenüber den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Aufnahme der in Frage 3 erfragten Personen?
Wenn ja, welchen Titel trägt die entsprechende Vereinbarung, wer sind die Vertragspartner, und wann wurde die Vereinbarung geschlossen?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung entschlossen, ab Dezember 2021 weitere 25 000 afghanische Migranten aufzunehmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach welchen Kriterien wurden die zur Umsiedlung vorgesehenen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung ausgewählt?
Bis wann werden die 25 000 afghanischen Migranten nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland eintreffen?
Wie viele der 25 000 afghanischen Migranten sind bereits nach Deutschland eingereist?
Welche Sicherheitsprüfungen durchlaufen die 25 000 afghanischen Migranten vor, während und nach der Einreise nach Deutschland?
Auf welche Bundesländer werden die vorgenannten Personen in welcher Anzahl verteilt?
Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die aufgenommenen beziehungsweise noch aufzunehmenden afghanischen Migranten bezogen auf die 25 000 Afghanen im Sinne der oben angeführten Vereinbarung vom 9. Dezember 2021?
Wie hoch sind die fiskalischen Lasten Deutschlands bezogen auf die Anzahl der in Frage 3 erfragten afghanischen Migranten, Stand: 28. Februar 2022 (bitte Art der Ausgaben und Höhe einzeln auflisten)?
Sind die Kosten für die Umsiedlung, Unterbringung und Versorgung dieser Migranten in Deutschland ODA-anrechenbar (Official Development Assistance – Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit), und wenn ja, inwieweit?