Kanalsteurer-Verordnung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3808)
der Abgeordneten René Bochmann, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, Dirk Brandes, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Monczek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf Bundestagsdrucksache 19/3808 beantwortete die Bundesregierung die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: „Eine Inkraftsetzung der Kanalsteurer-Verordnung ist für die laufende Legislaturperiode geplant“.
„Anknüpfend an Überlegungen zur Seelotsenausbildung wird derzeit u. a. geprüft, inwieweit bei den Kanalsteurern die Änderungen durch die neue Seelotsenausbildung und des Seelotsgesetzes in der Verordnung zu berücksichtigen sind und inwieweit den Entwicklungen des maritimen Umfeldes hinsichtlich der Ausbildung nautischen Nachwuchses in der Kanalsteurer-Verordnung Rechnung zu tragen ist“ (Antwort zu den Fragen 2 und 3).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Hinderungsgründe bestehen seitens der Bundesregierung, die Kanalsteurer-Verordnung in Kraft zu setzen?
Ist es zutreffend, dass der Verordnungsentwurf, der mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Kiel, dem Verein der Kanalsteurer e. V. und den Vertretern von Verbänden erarbeitet wurde, der Bundesregierung seit dem 3. Dezember 2015 vorliegt?
Kann sich die Bundesregierung den in der 19. Wahlperiode erarbeiteten Entwurf zu eigen machen, und wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung, eine Kanalsteurer-Verordnung in Kraft zu setzen?