[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/784 –
Kosten der Staatsverschuldung
1. Wie hoch ist das Gesamtvolumen an Anleiheemissionen, das die
Bundesregierung im Jahr 2021 jeweils über das Syndikatsverfahren und das
Auktionsverfahren emittiert hat?
Welcher Anteil ist auf die Nachtragshaushalte zurückzuführen?
2. Wie hoch war im Jahr 2021 das Volumen der abgegebenen Gebote für
Anleiheemissionen (bitte nach Geboten mit und ohne Kurs
kategorisieren)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Emissionen des Jahres 2021 werden insgesamt betrachtet.
Nachtragshaushalte werden nicht separat finanziert; sie treten rückwirkend zum Beginn des
Haushaltsjahres in Kraft. Die Emission von Bundeswertpapieren dient der
Deckung des Finanzierungsbedarfs des Bundeshaushalts und der Sondervermögen
des Bundes; einzelne Emissionen können nicht bestimmten
Finanzierungsaufgaben zugeordnet werden, es gilt der Grundsatz der Gesamtdeckung. Eine
Aussage darüber, welche Emissionen des Jahres 2021 in Verbindung mit den
Nachtragshaushalten stehen, ist daher nicht möglich.
Die folgende Tabelle enthält die abgefragten Informationen zur Emission von
Bundeswertpapieren im Jahr 2021, die in Form von Syndikaten oder Auktionen
begeben wurden, und den in diesem Zusammenhang abgegebenen Geboten
(nicht enthalten sind Aufstockungen konventioneller Zwillingsanleihen in den
Eigenbestand im Zusammenhang mit der Begebung Grüner
Bundeswertpapiere).
Begebungen des Jahres 2021
Angaben in Mrd. Euro Auktionen Syndikate Gesamt
Emissionsvolumen 471,2 11,5 482,7
Gebote 662,6 56,1 718,7
davon Kursgebote 423,8 - -
davon Gebote ohne Kurs 238,8 - -
Deutscher Bundestag Drucksache 20/936
20. Wahlperiode 09.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. März 2022
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie hoch waren im Jahr 2021 die Gebühren, die aus der Emission von
Anleihen entstanden (bitte nach Auktions- und Syndikatsverfahren
unterscheiden)?
Im Zusammenhang mit der Emission von Anleihen im Syndikatsverfahren
fielen im Jahr 2021 Gebühren in Höhe von rund 22,25 Mio. Euro an. Begebungen
im Auktionsverfahren verursachen keine gesonderten Gebühren. Unabhängig
vom Verfahren entstanden 2021 Börseneinführungsgebühren für neue
Bundeswertpapiere in Höhe von rund 0,25 Mio. Euro.
4. Wie hoch waren die Zinskosten (bzw. Zinsersparnisse im Falle von
negativen Renditen), die aus der Emission von Anleihen im Jahr 2021
entstanden (bitte in absoluter Höhe und in Prozent vom Emissionsvolumen
angeben)?
Vor dem Hintergrund historisch niedriger Zinssätze und aufgrund der
kameralistischen Verbuchung von Zinskosten im Bundeshaushalt ergaben sich im
Zusammenhang mit den im Jahr 2021 durchgeführten Emissionen von
Bundeswertpapieren zur Finanzierung des Bundeshaushalts (Kernhaushalt sowie der
im Kassenkreislauf des Bundes mitfinanzierten Sondervermögen)
Zinseinnahmen in Höhe von rund 5,6 Mrd. Euro (ohne Berücksichtigung von
Sekundärmarktaktivitäten). Dies entspricht einem prozentualen Anteil von rund 1,2
Prozent des Emissionsvolumens im Jahr 2021. Ein Großteil der Einnahmen ergibt
sich aus Agios, die im Primärmarkt eingenommen wurden. Diese Einnahmen
resultieren aus dem weitgehend negativen Zinsumfeld im Jahr 2021 und
erlauben insofern keine Rückschlüsse auf die Höhe ähnlicher Effekte in den
Folgejahren.
5. Wie hoch waren die Kupon-Rate, die durchschnittliche Emissionsrendite,
die Bid-to-Cover-Ratio und die Bid-to-Offer-Ratio aller im Jahr 2021
emittierten Anleihen (bitte nach Anleiheart differenzieren)?
6. Wie hoch waren die Kupon-Rate, die durchschnittliche Emissionsrendite,
die Bid-to-Cover-Ratio und die Bid-to-Offer-Ratio aller im Jahr 2021
emittierten Anleihen (bitte nach Laufzeit differenzieren)?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Die folgenden Tabellen enthalten Informationen zu den durchschnittlichen
Kupons, durchschnittlichen Emissionsrenditen, Bid-to-Cover-Verhältnissen sowie
Bid-to-Offer-Verhältnissen der Begebungen von Bundeswertpapieren im Jahr
2021, differenziert nach Laufzeitsegment und Begebungsform.
Auktionen des Jahres 2021 Kuponin %
Emissionsrendite
in %
Bid-to-Cover-
Verhältnis
Bid-to-Offer-
Verhältnis
Bundesanleihen 0,05 -0,25 1,37 1,10
davon Laufzeit 7 Jahre 0,00 -0,48 1,40 1,13
davon Laufzeit 10 Jahre 0,00 -0,32 1,42 1,16
davon Laufzeit 15 Jahre 0,00 0,00 1,19 0,90
davon Laufzeit 30 Jahre 0,48 0,13 1,41 1,15
Inflationsindexierte Bundesanleihen 0,23 -1,67 1,59 1,20
davon Laufzeit 10 Jahre 0,25 -1,70 1,54 1,19
davon Laufzeit 30 Jahre 0,10 -1,42 1,89 1,26
Bundesobligationen
(Laufzeit 5 Jahre) 0,00 -0,63 1,47 1,20
Auktionen des Jahres 2021 Kuponin %
Emissionsrendite
in %
Bid-to-Cover-
Verhältnis
Bid-to-Offer-
Verhältnis
Bundesschatzanweisungen
(Laufzeit 2 Jahre) 0,00 -0,70 1,34 1,08
Unverzinsliche Schatzanweisungen
(Laufzeit bis 1 Jahr) - -0,67 1,98 1,69
Durchschnitt -0,59 1,70 1,41
Syndikate des Jahres 2021 Kuponin %
Emissionsrendite
in %
Bid-to-Cover-
Verhältnis
Bid-to-Offer-
Verhältnis
Bundesanleihen
(Laufzeit 30 Jahre) 0,00 0,28 5,34 4,88
7. Wie hat sich die VGR-Durchschnittsverzinsung (VGR =
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) der Bundesschulden per heutigem Stichtag im
Vergleich zum Zeitraum vor der Corona-Krise verändert?
Ein Vergleich der VGR-Durchschnittsverzinsung (auch: impliziter Zinssatz) der
Jahre 2019 und 2020 kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Für das
Jahr 2021 liegen noch nicht alle Daten zur Berechnung des impliziten
Zinssatzes des Bundes vor. Der Maastricht-Schuldenstand 2021 wird Ende März von
der Bundesbank veröffentlicht.
2019 2020
Maastricht-Schulden des Bundes in Mio. Euro 1 299 872 1 513 204
Zinsausgaben des Bundes (VGR) in Mio. Euro 14 796 10 536
Impliziter Zinssatz
(Zinsausgaben in Prozent der Maastricht-Schulden) 1,1 0,7
8. Wie hat sich die Halterstruktur für Bundesanleihen nach Kenntnis der
Bundesregierung per heutigem Stichtag im Vergleich zum Zeitraum vor
der Corona-Krise verändert (bitte nach Inland, Euroraum und
Drittländern aufteilen)?
9. Wie hat sich die Investoren- bzw. Eignerstruktur für Bundesanleihen per
heutigem Stichtag im Vergleich zum Zeitraum vor der Corona-Krise
verändert (bitte nach Sektor und inländischen, europäischen sowie
internationalen Investoren aufteilen)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Bundeswertpapiere sind Inhaberschuldverschreibungen, die täglich gehandelt
werden und daher jederzeit den Besitzer wechseln können. Die Inhaber der
Papiere werden nicht namentlich registriert, so dass grundsätzlich keine
Detailinformationen über die Halterstruktur zur Verfügung stehen. Die Finanzagentur
nutzt für ihre Analysen aggregierte Halterdaten aus öffentlichen Statistiken,
Berichte über Marktaktivitäten der Handelspartner, Erkenntnisse aus Gesprächen
mit Marktteilnehmern sowie eigene Schätzungen. Eine Unterscheidung
zwischen Haltern und Investoren bzw. Eignern findet dabei nicht statt.
Die folgenden Tabellen enthalten Schätzungen der Finanzagentur zur
Halterstruktur vom 31. Dezember 2019 bis zum aktuellsten verfügbaren Stichtag.
Die Angaben sind gerundet und beziehen sich auf die umlaufenden
Bundeswertpapiere ohne Eigenbestände des Bundes.
31.12.2019 30.06.2020 31.12.2020 30.06.2021
Inland 34 % 35 % 39 % 41 %
davon Sektor Eurosystem 29 % 30 % 35 % 38 %
davon andere Halter 5 % 5 % 4 % 3 %
Euroraum 17 % 17 % 16 % 16 %
davon Versicherungen und
Pensionskassen 8 % 7 % 8 % 8 %
davon Investmentfonds 7 % 7 % 7 % 6 %
davon Banken und andere Halter 2 % 3 % 1 % 2 %
Drittländer 49 % 48 % 45 % 43 %
davon öffentlicher Sektor 21 % 19 % 18 % 19 %
davon Privatsektor 28 % 29 % 27 % 24 %
10. Inwiefern spielt die Halterstruktur für die Bundesregierung bei der
Emissionsplanung eine Rolle?
Die Entwicklung der Halterstruktur spielt bei der Emissionsplanung eine
untergeordnete Rolle. Aufgrund der simultanen Bestimmung von Mengen und
Preisen in Marktsystemen und der Umschlaghäufigkeit von Bundeswertpapieren
können aus der Halterstruktur per se keine Rückschlüsse auf die zukünftige
Nachfrage nach Bundeswertpapieren gezogen werden.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die konjunkturellen Auswirkungen
der negativen Anleiherenditen und der sinkenden Zinslast für den
Bundeshaushalt vor dem Hintergrund, dass die sinkenden Zinsausgaben des
Bundes auch sinkende Einnahmen für die Privatwirtschaft darstellen?
Die im Zusammenhang mit Veränderungen in den Anleiherenditen des Bundes
zu beobachtende kurzfristige konjunkturelle Entwicklung hängt davon ab,
welche ökonomischen Ursachen dahinterstehen. So können z. B. Änderungen der
allgemeinen Nachfrage sowohl die Anleiherenditen als auch die konjunkturelle
Lage beeinflussen. Die Bundesregierung geht derzeit nicht davon aus, dass sich
in diesem Jahr nennenswerte konjunkturelle Auswirkungen durch
Veränderungen der Anleiherenditen ergeben.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die konjunkturelle Relevanz der
Halterstruktur von Bundesanleihen ein?
Der Bundesregierung liegen keine grundsätzlichen Erkenntnisse hinsichtlich
kausaler Effekte vor, die von der Halterstruktur von Bundeswertpapieren auf
die Konjunkturentwicklung ausgehen könnten.
13. Wie hoch ist der Bestand an Staatsanleihen der Bundesrepublik
Deutschland, die im Zuge der Nachtragshaushalte ausgegeben wurden und im
Rahmen der Anleihekaufprogramme von der Europäischen Zentralbank
(EZB) in deren Bestand aufgenommen wurden?
14. Wie hoch ist der Wert der Staatsanleihen der Bundesrepublik
Deutschland, die von der Europäischen Zentralbank bzw. den angeschlossenen
nationalen Zentralbanken gehalten werden (bitte gesamt und je nationaler
Zentralbank angeben)?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
In Bezug auf die Zuordnung von Schuldtiteln zu Nachtragshaushalten wird auf
die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Das Eurosystem hat sowohl im
Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen
Sektors (Public Sector Purchase Programme – PSPP) als auch im Rahmen des
Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase
Programme – PEPP) am Sekundärmarkt Bundeswertpapiere erworben. Allerdings
werden für das PSPP und das PEPP lediglich die Bestände aller öffentlichen
Emittenten aus Deutschland aggregiert ausgewiesen – und dies auch nur auf Ebene
des gesamten Eurosystems und nicht auf Ebene der einzelnen nationalen
Zentralbanken. In diesem Zusammenhang erwirbt das Eurosystem neben
Bundeswertpapieren auch Schuldverschreibungen der Bundesländer und von
Institutionen mit Förderauftrag (z. B. KfW). Mit Stand Ende Januar 2022
betrugen die Buchwerte der PSPP-Bestände aller öffentlichen Emittenten aus
Deutschland 636,82 Mrd. Euro und die der PEPP-Bestände aller öffentlichen
Emittenten aus Deutschland 392,57 Mrd. Euro.
15. Wie hat sich die durchschnittliche Laufzeit der emittierten
Bundesanleihen per 31. Dezember 2021 im Vergleich zu den fünf vorherigen Jahren
entwickelt?
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu der durchschnittlichen Laufzeit der
ausstehenden Bundeswertpapiere seit dem Jahr 2016 (jeweils Stand: 31.12.)
Durchschnittliche Laufzeit (in Jahren) 2016 2017 2018 2019 2020 2021
6,69 6,71 6,85 6,91 6,84 6,90
16. Aus welchem Grund ist die durchschnittliche Laufzeit der emittierten
Bundesanleihen im internationalen Vergleich gering?
Die durchschnittliche Restlaufzeit der ausstehenden Bundeswertpapiere betrug
per Ende 2021 etwa 6,9 Jahre. Dieser Wert liegt beim Vergleich mit ähnlichen
Emittenten im Mittelfeld. Nur das Vereinigte Königreich hat eine deutlich
längere durchschnittliche Restlaufzeit seiner ausstehenden Staatsanleihen; hierfür
ursächlich ist die durch ein reguliertes kapitalgedecktes Pensionssystem
erzeugte besondere Nachfrage nach britischen Staatsanleihen), dies geht freilich auch
mit relativ höheren Zinskosten für das Vereinigte Königreich einher.
Aussagen zur Begebungsstrategie anderer Emittenten können nicht getroffen
werden. Im Fall der Bundesrepublik Deutschland ist die durchschnittliche
Laufzeit des Schuldenportfolios keine Steuerungsgröße, d. h. es wird keine
bestimmte durchschnittliche Laufzeit angestrebt. Stattdessen ist diese Größe ein
Resultat der Portfoliostrategie, die einerseits zum Ziel hat, Zinskosten und
Planungssicherheit künftiger Kosten in Balance zu bringen und andererseits, den
Status der Bundesrepublik Deutschland als Benchmark-Emittent im Euroraum
zu erhalten, um dauerhaft niedrige Zinskosten zu sichern. Notwendig zum
Erhalt des Benchmark-Status ist eine verlässliche und regelmäßige
Emissionstätigkeit über alle Laufzeitsegmente hinweg, also Mindestvolumina in 1-, 2-, 5-,
10- und 30-jährigen Bundeswertpapieren. Zudem ist jeweils die Nachfrage zu
beachten. Im Ergebnis erzielt der Bund verglichen mit anderen staatlichen und
quasi-staatlichen Emittenten des Euroraums (auch solchen mit vergleichbarem
Rating) in jeder emittierten Laufzeit die niedrigsten Finanzierungskonditionen.
Seit mehreren Jahren nutzt der Bund die günstigen Refinanzierungskonditionen
in der Niedrigzinsphase zu einer schrittweisen Verstärkung der langen
Portfoliolaufzeiten, was in den Jahren 2015 bis 2019 zu einer Verlängerung der
durchschnittlichen Laufzeit geführt hat. Im Jahr 2020 allerdings erfolgte die
Finanzierung der umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise zu
einem großen Teil auch über kurzlaufende Bundeswertpapiere, so dass der
weitere Ausbau der langen Laufzeiten nicht in der Kennzahl Zinsbindungsdauer
sichtbar wird.
17. Plant die Bundesregierung, die durchschnittliche Laufzeit der 2022 zu
emittierenden Bundesanleihen zu erhöhen, um von den niedrigen
Zinskosten Gebrauch zu machen?
Die Bundesregierung plant, auch im Jahr 2022 verstärkt längere Laufzeiten zu
begeben und die Streckung der Laufzeitstruktur fortzusetzen. Der Anteil von
Bundeswertpapieren mit Fälligkeiten von mehr als zehn Jahren an der
ausstehenden Schuld wird planmäßig weiter anwachsen. Durch die gleichzeitig
geplante Reduktion der Emissionstätigkeit bei kurzfristigen Instrumenten soll die
durchschnittliche Laufzeit steigen.
18. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der
EZB, das PEPP-Programm (PEPP = Pandemic Emergency Purchase
Programme) im März auslaufen zu lassen, und welche Auswirkungen wird
dies nach Ansicht der Bundesregierung auf die Renditen der
Bundesanleihen haben?
Die Europäische Zentralbank ist ihrem Primärmandat gemäß für die
Gewährleistung von Preisstabilität im Euroraum zuständig und ist, wie im Vertrag über
die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt, unabhängig. Dies
respektiert die Bundesregierung. Die Bundesregierung kommentiert einzelne
geldpolitische Maßnahmen daher nicht. Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis,
dass der EZB-Rat in der geldpolitischen Sitzung vom 16. Dezember 2021 ein
Auslaufen der Nettoanleihekäufe im Rahmen des PEPP zum 31. März 2022
angekündigt und gleichzeitig das Asset Purchase Programme (APP) nicht
substantiell aufgestockt hat. Dies wurde in der letzten geldpolitischen Sitzung des
EZB-Rats am 3. Februar 2022 bestätigt.
Renditen von Staatsanleihen werden durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. Für
sich genommen stellen die Anleihekäufe des ESZB eine Nachfrage nach
Staatsanleihen unabhängig vom Preisniveau dar und reduzieren das Angebot an
Staatsanleihen in dem (Teil-)Markt, in dem die Käufe stattfinden. Das erhöht
tendenziell den Preis dieser Anleihen und senkt deren effektive Rendite. Ein
Stopp der Anleihekäufe könnte somit im Prinzip zu steigenden Renditen
beitragen. Ob und wann sich ein solcher Effekt infolge des Auslaufens des PEPP
materialisiert, hängt jedoch von vielen weiteren Faktoren ab und ist nicht
verlässlich prognostizierbar.
19. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die deutsche
Wirtschaft durch geplante oder bereits durchgeführte Zinserhöhungen
ausländischer Zentralbanken, etwa der FED oder der Bank of England
(vgl.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/geldpolitik-ban
k-of-england-erhoeht-leitzins-erneut-und-erwartet-inflation-von-ueber-si
eben-prozent/28035516.html?ticket=ST-9009421-fdYJviau1Iae6dfbaf7
v-ap2)?
Zentralbanken sind insbesondere dem Ziel der Preisniveaustabilität verpflichtet.
Von Preisniveaustabilität etwa im Hinblick auf den US-Dollar oder das
Britische Pfund profitieren nicht nur die Vereinigten Staaten oder das Vereinigte
Königreich, sondern auch andere Länder wie Deutschland. Die
Bundesregierung respektiert die Unabhängigkeit der Notenbanken.
20. Ist im Jahr 2022 der Verkauf von Grünen Anleihen geplant, und wenn ja,
in welchem Emissionsverfahren ist dies vorgesehen, und warum?
Auch im Jahr 2022 soll das Emissionsvolumen von Grünen
Bundeswertpapieren weiter ausgebaut werden. Im Jahr 2021 wurde ein Volumen von 12,5 Mrd.
Euro begeben.
Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den im Jahr 2022 geplanten
Emissionen in Grünen Bundeswertpapieren.
Termin Fälligkeit Art Volumenin Mio. Euro
Begebungsverfahren
2. März 2022 15. August 2030 Aufstockung 1 500 Auktion
4. Mai 2022 15. August 2031 Aufstockung 1 500 Auktion
20. Juli 2022 15. August 2030 Aufstockung 1 500 Auktion
Q2/2022 15. August 2050 Aufstockung wird im Begebungsprozess festgelegt Syndikat
Q3/2022 15. Oktober 2027 Neuemission wird im Begebungsprozess festgelegt Syndikat
Die Aufstockungen der 10-jährigen Grünen Bundesanleihen finden im
Auktionsverfahren statt. Ziel dieser Aufstockungen ist insbesondere, die Liquidität
und damit die Handelbarkeit in diesen Papieren zu erhöhen. Hierfür ist das
Auktionsverfahren besonders geeignet. Das Syndikatsverfahren reduziert das
Absatzrisiko für Emittenten insbesondere bei großvolumigen Emissionen. Für
die beiden im Syndikatsverfahren geplanten Begebungen ist insgesamt ein
hoher einstelliger Milliardenbetrag vorgesehen. Für das Emissionsvolumen in
einer langen Laufzeit sowie für die Neuemission in einer mittleren Laufzeit kann
das Syndikatsverfahren vorteilhaft sein, um das angestrebte Volumen mit einer
Prämie für die Grünen Bundeswertpapiere (im Vergleich zu den
konventionellen Bundeswertpapieren) vollständig bei Investoren zu platzieren. Als weiterer
Vorteil des Syndikatsverfahrens erweist sich die direkte Beteiligung der
Investoren an der Transaktion im sich entwickelnden Segment der Grünen Anleihen.
So ermöglicht das Syndikatsverfahren dem Emittenten zudem, Kenntnisse über
die Endinvestoren zu erlangen, bei Begebungen im Auktionsverfahren sind
dem Emittenten die Endinvestoren nicht bekannt.
21. Welche Syndikatsgebühren sind nach derzeitiger Planung der
Bundesregierung für das Jahr 2022 vorgesehen?
Der Regierungsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2022 wird derzeit
erstellt. Die Höhe der zu berücksichtigenden Syndikatsgebühren wird maßgeblich
vom geplanten Syndikatsvolumen sowie dem zugrunde gelegten Gebührensatz
bestimmt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]