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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern

(insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.03.2022

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/77918.02.2022

Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Christian Leye, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro noch in diesem Jahr ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sicherlich als Fortschritt anzusehen. Der ist allerdings angesichts eines auch sechs Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns immer noch erschreckenden Ausmaßes des Niedriglohnsektors längst überfällig. „Gut jede und jeder fünfte abhängig Beschäftigte (21 Prozent) in Deutschland arbeitete im April 2021 im Niedriglohnsektor. Damit wurden rund 7,8 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,27 Euro brutto je Stunde entlohnt“, stellte das Statistische Bundesamt zuletzt am 20. Dezember 2021 fest (siehe Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nummer 586 vom 20. Dezember 2021, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/12/PD21_586_62.html).

Längst überfällig sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch wirksamere Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns. Die Mindestlohn-Expertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Dr. Alexandra Fedorets, kritisierte bereits 2017, „dass immer noch zu wenig kontrolliert werde und dass die Strafen, die verhängt würden kaum abschreckende Wirkung hätten“ (siehe „Warum viele immer noch unter Mindestlohn verdienen, in: Die Welt vom 6. Dezember 2017, https://www.welt.de/wirtschaft/article171336996/Warum-viele-immer-noch-unter-Mindestlohn-verdienen.html). Im Jahr 2021 legte sie noch einmal nach, indem sie darauf verwies, dass eine effektive Mindestlohneinhaltung eine grundlegende Modernisierung der Kontrollmechanismen braucht“ (siehe „12 Euro sind nicht genug“, in: Tagesspiegel vom 31. Oktober 2021, https://alexandrafedorets.files.wordpress.com/2021/11/img_2527.jpg).

Der Bundesrechnungshof signalisierte beim Zoll und bei der ihm zugehörigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuletzt 2020 ein weiteres Mal gravierenden Handlungsbedarf u. a. bei der Schaffung und Besetzung von Stellen, bei der Aus- und Fortbildung, bei rechtlichen und technischen Problemen (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/einzelplaene-jahresuebersicht/risiken-fuer-bundesfinanzen-analyse-des-haushaltsentwurfs-2021/08-2021-1210.pdf/@@download/file).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die FKS im Jahr 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern Kontrollkompetenzen (bitte zum Vergleich auch die Zahlen für 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und neben den absoluten Zahlen auch die jeweiligen Anteile an den Betrieben und Beschäftigten insgesamt ausweisen)?

2

Wie viele Betriebe bzw. Arbeitgeber wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 von der FKS in den einzelnen Bundesländern kontrolliert (bitte zum Vergleich auch die Zahlen für 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und neben den absoluten Zahlen auch die jeweiligen Anteile an den Betrieben und Beschäftigten insgesamt ausweisen)?

3

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 in den einzelnen Bundesländern jeweils eingeleitet (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 ausweisen)?

4

Wie viele Strafverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern aufgrund welcher Delikte infolge der Prüfungen durch die FKS im Jahr 2021 eingeleitet worden (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 ausweisen)?

5

Wie viele Prüfungen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 in den einzelnen Bundesländern jeweils in den Branchen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Abfallwirtschaft, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Pflegebranche, Gebäudereinigung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Post-, Kurier-, und Expressdienste sowie in den sog. sonstigen Branchen durchgeführt (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 ausweisen; bitte jeweils ausweisen, wie viele Arbeitgeber bzw. Betriebe es in den genannten Branchen in den einzelnen Bundesländern gibt, für die die FKS Prüfkompetenzen hat, und neben den absoluten Zahlen auch die jeweiligen Anteile an den Gesamtgrößen)?

6

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. eines Branchenmindestlohns hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 in den einzelnen Bundesländern jeweils in den in Frage 5 genannten Branchen eingeleitet (bitte zum Vergleich die Zahlen für 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 ausweisen)?

7

Wie viele Strafverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern aufgrund welcher Delikte infolge der Prüfungen durch die FKS im Jahr 2021 in den in Frage 5 genannten Branchen eingeleitet worden (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 ausweisen)?

8

Wie viele der in den Fragen 6 und 7 genannten eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung eingestellt, und aus welchen Gründen, und wie viele wurden abgeschlossen (bitte getrennt nach Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren und nach Bundesländern ausweisen und bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 ausweisen sowie neben den absoluten Zahlen auch die jeweiligen Anteile an den Gesamtgrößen)?

9

Welche Strafen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den in den Fragen 6 und 7 genannten eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren verhängt (bitte nach Art und Höhe der verhängten Strafe sowie Benennung des zugrunde liegenden Ausmaßes der Ordnungswidrigkeit bzw. des Strafverfahrens und bitte getrennt nach Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren und nach Bundesländern ausweisen und bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen und Anteile an den Gesamtgrößen für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 ausweisen)?

10

Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 in den einzelnen Bundesländern jeweils die zehn Branchen mit den zahlenmäßig meisten Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, und wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns wurden infolge dieser Prüfungen jeweils eingeleitet (bitte jeweils die Zahl der Prüfungen in den Branchen nennen; zum Vergleich die Zahl der Prüfungen und Ermittlungsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns in diesen Branchen für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 darstellen; bitte jeweils ausweisen, wie viele Arbeitgeber bzw. Betriebe es in den genannten Branchen in den einzelnen Bundesländern gibt, für die die FKS Prüfkompetenzen hat)?

11

In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern 2021 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt, für wie viele Betriebe in diesen Branchen hat die FKS Prüfkompetenzen, wie viele Prüfungen wurden durchgeführt, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns und wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für diese Branchen für die Jahre 2015, 2016 und 2017, 2018, 2019 und 2020 ausweisen)?

12

Wie betroffen von festgestellten Mindestlohnverstößen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte in Minijobs bzw. geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen?

13

Welche besonderen Schwierigkeiten bedingen nach Kenntnis der Bundesregierung Minijobs bzw. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bei Mindestlohnverstößen, Mindestlohnkontrollen?

14

Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2014 bis 2021 entwickelt (bitte für jedes Bundesland die dazugehörigen Hauptzollämter einzeln ausweisen)?

15

Wie viele Planstellen plant nach Kenntnis der Bundesregierung die Generalzolldirektion für die einzelnen Bundesländer und die jeweils zugehörigen Hauptzollämter für die Jahre 2022 bis 2025 und möglicherweise darüber hinaus (bitte nach Zoll insgesamt und nach FKS ausweisen)?

16

Hält die Bundesregierung die geplanten zusätzlichen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für ausreichend, um eine Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu gewährleisten?

17

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Stellen (Soll) und besetzte Stellen (Ist) in den Jahren 2015 bis 2021 entwickelt (bitte jährliche Werte ausweisen und summiert)?

18

Wie viele Altersabgänge müssen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Zoll insgesamt und bei der FKS in den kommenden Jahren (bis 2030) kompensiert und wie viele neu besetzt werden?

19

Wie viele Altersabgänge hatten nach Kenntnis der Bundesregierung der Zoll insgesamt und die FKS in den Jahren 2015 bis 2021 zu verzeichnen, und wie viele Stellen wurden davon neu besetzt?

20

Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 18 erfragten Zahlen erreicht werden (bitte hierzu auch jährliche Zahlen Altersabgänge und Neueinstellungen), und kann die Bundesregierung die Zielerreichung garantieren?

21

Welche Bedeutung kommt nach Kenntnis der Bundesregierung für die in den Fragen 15 und 16 erfragten Werte den Ausbildungskapazitäten zu, wie lauten die jährlichen Zahlen für die Auszubildenden bzw. Ausbildungskapazitäten?

22

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Fluktuation zwischen FKS und Zoll insgesamt, und welche Erklärungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dafür?

23

Welche Einschätzungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung darüber, welche Teile der sehr komplexen Arbeitsmarktkontrollen der FKS am meisten Zeit und Personal brauchen?

24

Welche Einschätzungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung darüber, welche Teile der Arbeitsmarktkontrollen der FKS automatisiert werden können?

25

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Teilkontrollen, bei denen es effizienter wäre, nicht im Rahmen einer großen Razzia, sondern punktuell durch FKS-Streifen zu überprüfen?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über internationale „Beste Praktiken“ für effiziente Arbeitsmarktkontrollen, beispielsweise darüber, welche Faktoren die Effizienz der Kontrollen bestimmen, und stuft die Bundesregierung die Arbeit der FKS aufgrund dieser Kriterien als effizient ein, bzw. was fehlt nach Kenntnis der Bundesregierung, damit die FKS-Kontrollen an Effizienz gewinnen (z. B. Personal, technische Mittel und Datenschutz)?

27

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang die FKS mit modernen, internetfähigen Smartphones ausgestattet ist oder immer noch mit alten Mobiltelefonen arbeiten muss?

28

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche der bei den Kontrollen gesammelten „Beweismaterialien“ in der Nachverfolgung als nicht brauchbar eingestuft wurden und warum?

29

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um zu gewährleisten, dass die während einer Kontrolle gesammelten Beweismaterialien möglichst verwertbar für die weitere Nachverfolgung der Verstöße sind?

30

Welche digitalen Mittel und Technologien werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Kontrollen genutzt?

31

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um die FKS mit einem modernen Datenlabor auszustatten?

32

Welche Schulungen in digitaler Kompetenz erhält nach Kenntnis der Bundesregierung das FKS-Personal?

33

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Neueinstellungen und in der Ausbildung beim Zoll auf digitale Kompetenzen gesetzt, und woran macht die Bundesregierung das fest?

34

Welche Datenschutz-Regelungen behindern nach Kenntnis der Bundesregierung die FKS beim Zugriff auf benötigte Unterlagen während der Kontrollen (z. B. gemeldete Mitarbeiter, Mini-Jobber etc.)?

35

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kontrollen gewonnene Daten so ausgewertet, dass man künftige Kontrollen nach evidenzbasierten Risikokriterien gestalten kann?

36

Wie nützlich für die Arbeit der FKS ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufzeichnungspflicht der Arbeitsstunden für die Arbeitgeber?

37

Welche Erkenntnisse gewinnt die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Aufzeichnungspflicht der Arbeitsstunden für die Arbeitgeber?

38

Welche Aufgaben und Verstöße könnte die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mehr verfolgen bzw. aufdecken, wenn die Aufzeichnungspflicht für Arbeitgeber entfällt?

39

Für wie viele der Verfahren und für welche Verfahren in den Fragen 5 und 6 ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nötig, dass die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit gilt, um den Betrug nachzuweisen?

Berlin, den 8. Februar 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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