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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Angehörige der Sicherheitsorgane und Bundeswehr in Kanälen und Gruppen der sogenannten Querdenker-Szene auf dem Messengerdienst Telegram

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

15.03.2022

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/78622.02.2022

Angehörige der Sicherheitsorgane und Bundeswehr in Kanälen und Gruppen der sogenannten Querdenker-Szene auf dem Messengerdienst Telegram

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einem Ende Dezember 2021 über Social Media verbreiteten Videoausschnitt war zu sehen, wie der Bundeswehrsoldat Andreas O. während einer Versammlung von Impfgegnern unter anderem sagt: „Ich kann meine Worte nur an alle Feiglinge und Hochverräter an unserem Grundgesetz richten: Ihr braucht euch keine Chancen ausrechnen“. Außerdem drohte er, wohl an Politikerinnen und Politiker gerichtet, damit: „(…) euch wird man in Scherben schlagen. Eure Leichen wird man auf Feldern verstreuen“ (Querdenker in Uniform: Ermittlungen gegen rechtsextreme Impfgegner in der Bundeswehr – Politik – Tagesspiegel). In den nachfolgenden Tagen wurden zwei Videos veröffentlicht, in denen O., in Tarnuniform posierend, sich an andere Soldaten richtet und diese auffordert, weitere Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen „zu schützen“.

In einem Telegram-Kanal mit dem Titel „Soldaten für das Grundgesetz“ wurden nicht nur die Videos geteilt, sondern die Videos von O. auch positiv kommentiert („Steht zu dem Mann, der Mut hatte was zu bewegen“ oder „Er ist unser Held und wird hoffentlich den Umschwung einleiten“ oder „Er ist ein deutscher Soldat, der seinen Eid ernst nimmt und die Freiheit seines Verhaltens über sein Ego stellt“). Der Kanal hatte Ende Dezember 2021 6 200 Abonnenten und existiert nach Erkenntnissen der Fragestellerinnen und Fragesteller zum Zeitpunkt der Fragestellung mit 8 400 Abonnenten weiter fort (t.me/Soldaten-Grundgesetz).

Unter Bezugnahme auf den Fall O. verlautbarte die Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht, die Bundeswehr brauche „reflektierte und aufrechte Menschen“, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes stünden. „Wer das nicht teilt, hat in unserer Bundeswehr nichts verloren“ (https://taz.de/Bundeswehr-geht-gegen-Querdenker-vor/!5823496/).

Am 30. Dezember 2021 wurde O. auf Bestreben der Staatsanwaltschaft München während eines öffentlichen Auftritts am Odeonsplatz vorläufig festgenommen und ein Verfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten eingeleitet. Er befand sich dabei in Begleitung des pensionierten Oberst und ehemaligen KSK (Kommando Spezialkräfte)-Soldaten Maximilian E. (Querdenker in Uniform: Ermittlungen gegen rechtsextreme Impfgegner in der Bundeswehr – Politik – Tagesspiegel). E. hatte im Frühjahr 2020 im Rahmen einer Corona-Kundgebung die Bundeswehr dazu aufgerufen das KSK nach Berlin zu beordern und im Parlament „kräftig aufzuräumen. Im Sommer 2021 trat E. mit dem wegen Volksverhetzung verurteilten Rechtsextremisten und Holocaustleugner (vgl. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/dachau-volkslehrer-nerling-bundesverfassungsgericht-1.5512426) Nikolai N. in Erscheinung (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-ermittelt-gegen-querdenker-in-uniform-a-6a0dad8e-ef5b-4ae9-af8c-bd7db471108f).

O. und E. sind nicht die einzigen aktuellen oder ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr, die im Rahmen von Demonstrationen und über Social Media offen gegen die Maßnahmen zur Beendigung der Corona-Pandemie mobilisieren (https://www.belltower.news/bundeswehr-impfgegner-in-uniform-127211/). Aber nicht nur Soldaten, sondern auch Polizisten sind immer wieder als Teilnehmer von Corona-Demonstrationen bekannt geworden (https://www.rnd.de/panorama/pirna-lka-beamter-soll-polizisten-waehrend-corona-protesten-angegriffen-haben-LD4P2BVLA6ERG2H5M2LY5E57DU.html). Sowohl Soldaten als auch Polizisten organisieren sich dabei seit Monaten über einschlägige Telegram-Kanäle (vgl. die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32562).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen54

1

Was unterscheidet nach Ansicht der Bundesregierung einen Telegram-Kanal von einer Telegram-Gruppe?

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei Beiträgen in Telegram-Kanälen für die Abonnenten eines Kanals unter Umständen die Möglichkeit besteht, die eingestellten Beiträge zu kommentieren?

1

Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass sich Gegnerinnen und Gegner der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung hauptsächlich über Telegram und nicht über andere Messengerdienste organisieren (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/boom-parler-bitchute-telegram-100.html)?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Telegram-Kanäle zum Zeitpunkt der Fragestellung existieren, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten?

2

Stehen zum Zeitpunkt der Fragestellung Telegram-Kanäle, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten, unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (wenn ja, bitte Anzahl der Kanäle nennen)?

2

Beschäftigen sich zum Zeitpunkt der Fragestellung außer dem Bundesamt für Verfassungsschutz noch weitere Bundesbehörden mit Telegram-Kanälen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten (wenn ja, bitte nach Behörden aufschlüsseln)?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Telegram-Gruppen zum Zeitpunkt der Fragestellung existieren, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten?

3

Stehen zum Zeitpunkt der Fragestellung Telegram-Gruppen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten, unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (wenn ja, bitte Anzahl der Kanäle nennen)?

3

Beschäftigen sich zum Zeitpunkt der Fragestellung außer dem Bundesamt für Verfassungsschutz noch weitere Bundesbehörden mit Telegram-Gruppen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten (wenn ja, bitte nach Behörden aufschlüsseln)?

4

Wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der Begehung von bzw. Aufforderung zu Straftaten in Telegram-Kanälen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten, werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit geführt (bitte nach Delikten aufschlüsseln)?

4

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Ermittlungsverfahren geführt, die sich gegen mutmaßliche Betreiber oder Administratoren von Kanälen richten, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten (bitte nach Delikten aufschlüsseln)?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob einige der Kanäle, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten, von Rechtsextremisten administriert werden?

5

Wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der Begehung von bzw. Aufforderung zu Straftaten in Telegram-Gruppen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten, werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit geführt (bitte nach Delikten aufschlüsseln)?

5

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Ermittlungsverfahren geführt, die sich gegen mutmaßliche Betreiber oder Administratoren von Gruppen richten, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten (bitte nach Delikten aufschlüsseln)?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob einige der Gruppen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten, von Rechtsextremisten administriert werden?

6

Wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der Begehung von bzw. Aufforderung zu Straftaten in Telegram-Kanälen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten, werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen aktive oder ehemalige Angehörige deutscher Sicherheitsorgane oder der Bundeswehr geführt (bitte nach Delikt und Behördenzugehörigkeit aufschlüsseln)?

7

Wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der Begehung von bzw. Aufforderung zu Straftaten in Telegram-Gruppen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten, werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen aktive oder ehemalige Angehörige deutscher Sicherheitsorgane oder der Bundeswehr geführt (bitte nach Delikt und Behördenzugehörigkeit aufschlüsseln)?

8

Wie viele Disziplinarverfahren aufgrund von Äußerungen, Kommentaren oder versandten Bilddateien in Telegram-Kanälen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten, werden gegen aktive Angehörige deutscher Sicherheitsorgane oder der Bundeswehr geführt (bitte nach Delikt und Behördenzugehörigkeit aufschlüsseln)?

9

Wie viele Disziplinarverfahren aufgrund von Äußerungen, Kommentaren oder versandten Bilddateien in Telegram-Gruppen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten, werden gegen aktive oder ehemalige Angehörige deutscher Sicherheitsorgane oder der Bundeswehr geführt (bitte nach Delikt und Behördenzugehörigkeit aufschlüsseln)?

10

Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über aktive oder ehemalige Angehörige deutscher Sicherheitsorgane oder der Bundeswehr, die Abonnenten des Telegram-Kanals „Freie Sachsen“ sind (vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/verfassungsschutz-rechtsextreme-gruppe-freie-sachsen-100.html)?

11

Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die zum Zeitpunkt der Fragestellung größten Telegram-Kanäle, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten?

12

Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die zum Zeitpunkt der Fragestellung größten Telegram-Gruppen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Telegram-Kanäle existieren, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an aktive oder ehemalige Angehörige deutscher Sicherheitsorgane oder der Bundeswehr richten und die sich zugleich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten?

13

Wie viele solcher Kanäle sind der Bundesregierung bekannt?

13

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die zum Zeitpunkt der Fragestellung größten Kanäle, welche die so bezeichneten Eigenschaften aufweisen?

13

In wie vielen der Kanäle wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung dazu aufgerufen, sich an Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Bundesregierung oder beschlossene oder noch zu beschließende Maßnahmen der Bundesregierung zu beteiligen?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in solchen Kanälen die Begehung von mutmaßlichen Straftaten positiv kommentiert wurde?

13

Sind der Bundesregierung Kanäle mit den bezeichneten Eigenschaften bekannt, in denen zur Begehung von Straftaten aufgerufen wurde?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Telegram-Gruppen existieren, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an aktive oder ehemalige Angehörige deutscher Sicherheitsorgane oder der Bundeswehr richten und die sich zugleich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten?

14

Wie viele solcher Gruppen sind der Bundesregierung bekannt?

14

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die zum Zeitpunkt der Fragestellung größten Gruppen, welche die so bezeichneten Eigenschaften aufweisen?

14

In wie vielen der Gruppen wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung dazu aufgerufen, sich an Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Bundesregierung oder beschlossene oder noch zu beschließende Maßnahmen der Bundesregierung zu beteiligen?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in solchen Gruppen die Begehung von mutmaßlichen Straftaten positiv kommentiert wurde?

14

Sind der Bundesregierung Gruppen mit den bezeichneten Eigenschaften bekannt, in denen zur Begehung von Straftaten aufgerufen wurde?

15

Wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der Begehung von bzw. Aufforderung zu Straftaten in Telegram-Kanälen, welche die in Frage 13 bezeichneten Eigenschaften aufweisen, werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit geführt (bitte nach Delikten und Behördenzugehörigkeit aufschlüsseln)?

15

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Ermittlungsverfahren geführt, die sich gegen mutmaßliche Betreiber oder Administratoren von Kanälen mit den bezeichneten Eigenschaften richten (bitte nach Delikten aufschlüsseln)?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob einige der Kanäle mit den bezeichneten Eigenschaften von Rechtsextremisten administriert werden?

16

Wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der Begehung von bzw. Aufforderung zu Straftaten in Telegram-Gruppen, welche die in Frage 14 bezeichneten Eigenschaften aufweisen, werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit geführt (bitte nach Delikten und Behördenzugehörigkeit aufschlüsseln)

16

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Ermittlungsverfahren geführt, die sich gegen mutmaßliche Betreiber oder Administratoren von Gruppen mit den bezeichneten Eigenschaften richten (bitte nach Delikten aufschlüsseln)?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob einige der Gruppen mit den bezeichneten Eigenschaften von Rechtsextremisten administriert werden?

17

Wie viele Disziplinarverfahren aufgrund von Äußerungen, Kommentaren oder versandten Bilddateien in Telegram-Kanälen, welche die in Frage 13 bezeichneten Eigenschaften aufweisen, werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit geführt (bitte nach Delikten und Behördenzugehörigkeit aufschlüsseln)?

18

Wie viele Disziplinarverfahren aufgrund von Äußerungen, Kommentaren oder versandten Bilddateien in Telegram-Gruppen, welche die in Frage 14 bezeichneten Eigenschaften aufweisen, werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit geführt (bitte nach Delikten und Behördenzugehörigkeit aufschlüsseln)?

19

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die nach wie vor bestehende Telegram-Gruppe mit dem Titel „Veteranen Pool“ und dem Telegram-Kanal „Soldaten & Reservisten“ (vgl. die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32562) vor?

19

Handelt es sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei den Organisatoren und Administratoren um aktive oder ehemalige Angehörige deutscher Sicherheitsbehörden oder der Bundeswehr?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Bilder und Videos der gewalttätigen Ausschreitungen vom 23. Januar 2022, bei denen unter anderem Gebäude von EU-Institutionen angegriffen wurden (https://www.n-tv.de/politik/Krawalle-bei-Corona-Protest-in-Bruessel-article23078650.html), kombiniert mit Kommentaren, die diese als „inszeniert“ bezeichnen, über den Telegram-Kanal „Soldaten & Reservisten“ verbreitet wurden?

19

Hat die Bundesregierung eine Beurteilung zu dem Umstand vorgenommen, dass auf dem Telegram-Kanal „Soldaten & Reservisten“ gewalttätige Ausschreitungen als „inszeniert“ bezeichnet wurden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

19

Sind der Bundesregierung die hinter dem Kanal „Soldaten & Reservisten“ stehenden Personen bekannt?

19

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob aufgrund der Kommentierungen versucht wurde, die Urheber der Kommentare ausfindig zu machen und gegebenenfalls disziplinarrechtliche Maßnahmen einzuleiten?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es sich bei Urhebern der von den Fragestellern in der Vorbemerkung zitierten Kommentare im Telegram-Kanal „Soldaten für das Grundgesetz“ um aktive oder ehemalige Angehörige deutscher Sicherheitsorgane oder der Bundeswehr handelt?

21

Hat die Bundesregierung eine Beurteilung zu den Kontaktpersonen von Andreas O. erstellt, und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob unter diesen Kontaktpersonen solche Personen sind, die der rechtsextremen Szene oder der Szene der Reichsbürger zugeordnet werden?

22

Hat die Bundesregierung eine Einordnung von Maximilian E. vorgenommen, und wenn ja, ordnet sie ihn der rechtsextremen Szene oder der Reichsbürgerszene zu?

23

Hat die Bundesregierung eine Beurteilung zu den Kontaktpersonen von Maximilian E. erstellt, und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob unter diesen Kontaktpersonen solche Personen sind, die der rechtsextremen Szene oder der Szene der Reichsbürger zugeordnet werden?

24

Hat die Bundesregierung eine Beurteilung dazu vorgenommen, ob von Personen wie Andreas O. oder Maximilian E. eine Gefahr ausgeht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

25

Hat die Bundesregierung eine Einschätzung dazu vorgenommen, ob von Telegram-Gruppen und Telegram-Kanälen, die sich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an aktive oder ehemalige Angehörige deutscher Sicherheitsorgane oder der Bundeswehr richten und die sich zugleich aufgrund ihrer Bezeichnung oder inhaltlichen Ausrichtung explizit an Gegnerinnen und Gegner der Maßnahmen der Corona-Politik der Bundesregierung richten, eine Gefahr ausgeht, und wenn ja, zu welcher Gefahreneinschätzung gelangt die Bundesregierung?

Berlin, den 31. Januar 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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