BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ausbreitung des Goldschakals in Deutschland

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

07.03.2022

Antwortdauer

12 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/82823.02.2022

Ausbreitung des Goldschakals in Deutschland

der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Goldschakal breitet sich aus Osteuropa kommend nun auch in Deutschland, Frankreich und Niederlande und West- wie Nordeuropa aus. Der Goldschakal ist in allen EU-Mitgliedstaaten in der FFH (Fauna und Flora Habitat)-Richtlinie im Anhang V gelistet, damit verbunden ist die Verpflichtung zur Wahrung eines „günstigen Erhaltungszustandes“ und der Durchführung eines Monitorings (https://www.jagdverband.de/goldschakal-canis-aureus). In Baden-Württemberg konnten erste sich reproduzierende Paare festgestellt werden (https://www.jagderleben.de/news/goldschakal-erstmals-nachwuchs-deutschland-nachgewiesen-713114). Die Neozoe kann über große Strecken wandern. Sie profitiert dabei vom Schutzstatus in der europäischen FFH-Richtlinie, von milderen Wintern und insbesondere auch vom Fehlen des Wolfes, der ihr Hauptkonkurrent ist. Er ist ein Nahrungsopportunist, ernährt sich von Rehkitzen, Frischlingen, Nagetieren, Vögeln, aber auch von Mais und Schlachtabfällen. Er kann sich sehr gut an die Saison, das Habitat und die verfügbaren Ressourcen anpassen. Gemeinsam mit dem heimischen Fuchs, den Marderartigen und den Neozoen wie Marderhund und Waschbär kann er das Ökosystem der oftmals geschützten Bodenbrüter zunehmend als Fressfeind belasten https://www.jagdverband.de/goldschakal-canis-aureus).

Der Goldschakal unterliegt in Deutschland nicht dem Jagdrecht und besitzt keine Jagdzeit. Im benachbarten Österreich gibt es bereits eine Verordnung zur Bejagung des Goldschakals unter Berücksichtigung seiner Erhaltung sowie des Schutzes von bedrohten Arten wie Rebhuhn, Feldhase, Wiesenbrüter und Rauhfußhühnern (https://www.jagd-stmk.at/news/jagdzeit-fuer-goldschakal-in-begutachtung-2/#:~:text=Eine%20Novelle%20der%20steirischen%20Jagdzeitenverordnung,bis%20März%20bejagt%20werden%20darf).

In Bulgarien bejagt man diese Wildart mit Nachdruck, hat aber bisher wenig sichtbaren Rückgang in der Gesamtpopulation zu verzeichnen. Verluste wurden einfach durch mehr Nachwuchs und Zuwanderung ausgeglichen (https://www.grosstrappe.at/files/content/pdfs/2018/Goldschakal.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Liegen der Bundesregierung Zahlen oder Schätzungen zur aktuellen Gesamtzahl (2021) an Individuen des Goldschakals in Deutschland vor, und wenn ja, welche (bitte nach Bundesländern auflisten)?

2

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Monitoringprogramme zur Populationsentwicklung und Lebensweise, Wanderverhalten (Anpassungs- und Managementstrategien) zum Goldschakal durchgeführt (beispielsweise mit Hilfe des Senckenberg-Institutes), und wenn ja, seit wann, und wann werden diese abgeschlossen sein?

3

Plant die Bundesregierung, den Goldschakal in das Bundesjagdgesetz als jagdbare Art aufzunehmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, durch welche Bejagungsart mit welchen jagdlichen Verfahren sollen die Individuen erlegt werden?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

4

Liegen der Bundesregierung Einschätzungen der Entwicklung der Population des Goldschakals in Deutschland mit Blick auf den Schutz bestandsgefährdeter Arten (z. B. Bodenbrüter) vor, und wenn ja, inwiefern konkret, und wie viele Neozoen verträgt ein fragiles Ökosystem nach Kenntnis der Bundesregierung?

Berlin, den 15. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen