Digitale Kontaktnachverfolgung mit der Corona-Warn-App des Bundes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit der Corona-Warn-App (CWA) hat der Bund am 16. Juni 2020 ein Instrument für die Kontaktnachverfolgung und zur Eindämmung des Pandemiegeschehens gestartet. Mehr als 40 Millionen Mal wurde die CWA bereits heruntergeladen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/cwa-40-mio-downloads-1994916). In der Zeit vom 1. September 2020 bis zum 11. August 2021 wurden insgesamt 796 449 positive Testergebnisse über die Corona-Warn-App verifiziert. Davon wurden jedoch nur 487 086 (61 Prozent) von den App-Nutzern geteilt, sodass potentielle Risikokontakte gewarnt werden konnten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Archiv_Kennzahlen/Kennzahlen_13082021.pdf?__blob=publicationFile#:~:text=Erläuterung%3A%20Im%20Zeitraum%20vom%2001,der%20potenziell%20teilbaren%20positiven%20Ergebnisse.). Mittlerweile haben rund 1,8 Millionen Menschen ihr Testergebnis über die App erhalten. Von diesen haben ca. 1 Million Menschen (ca. 55 Prozent) ihr positives Testergebnis in der App geteilt (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/cwa-40-mio-downloads-1994916). Dies ist nach Ansicht der Fragesteller ein sehr guter Beitrag zur digitalen Verfolgung der Infektionsketten und damit zur Pandemiebekämpfung. Wenn es jedoch möglich wäre, die Quote derjenigen Menschen zu erhöhen, die ihr positives Testergebnis in der App teilen, würde dies die digitale Kontaktnachverfolgung noch wesentlich verbessern. Aufgrund der hohen Infektionsrate kommt der Nutzung der digitalen Möglichkeiten in der Kontaktnachverfolgung durch die CWA eine noch größere Bedeutung zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Was plant die Bundesregierung, um die Quote derjenigen CWA-Nutzer zu erhöhen, die ihr positives Testergebnis in der CWA teilen und somit noch mehr Personen vor einem Infektionsrisiko digital gewarnt werden können?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, die CWA auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, um somit für Nutzer wie Betreiber der App Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen?
Wenn ja, welcher Umfang, Zweck und Rahmen der Datenverarbeitung sollte dabei aus Sicht der Bundesregierung geregelt werden?
Plant die Bundesregierung, eine Rechtsgrundlage für die CWA zu schaffen, mit dem Ziel, eine automatisierte Teilung von positiven Testergebnissen in der Corona-Warn-App zu ermöglichen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Wurden zu den datenschutz- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, um eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Teilung der Testergebnisse in der CWA zu schaffen, bereits Stellungnahmen und/oder Gutachten durch die Bundesregierung erarbeitet oder eingeholt, und wenn ja, welche?
In welchem Verhältnis stünden, sofern Frage 4 bejaht wurde, nach Einschätzung der Bundesregierung Eingriffe in die hier betroffenen Rechtsgüter, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zu den Eingriffen in andere Grundrechte im Rahmen der Pandemiebekämpfung?
Ist die Bundesregierung hinsichtlich der Corona-Warn-App in einem ständigen Austausch mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)?
Welche datenschutzrechtliche Position hat der BfDI der Bundesregierung hinsichtlich einer automatisierten Teilung von positiven Testergebnissen in der Corona-Warn-App übermittelt?
Welche Änderungen plant die Bundesregierung an der CWA, um in Zukunft eine noch effektivere digitale Kontaktnachverfolgung durch die CWA zu ermöglichen?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, die CWA um neue Funktionen zu erweitern, und wenn ja, welche?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, die CWA um neue Funktionen mit freiwilligen Opt-ins zu erweitern, und wenn ja, welche?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, die CWA um das freiwillige Angebot zu erweitern, ein Foto in der App zu hinterlegen (als Ersatz für das Vorzeigen des Personalausweises)?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, in der CWA, zusätzlich zu der bestehenden Anzeige des bloßen Datums, die Anzeige eines Zeitfensters, in dem ein Risikokontakt stattgefunden hat, durch freiwillige Opt-ins zu ermöglichen?
Wie lange läuft der derzeitige Vertrag der Bundesregierung mit den Betreibern der CWA?
Plant die Bundesregierung eine Verlängerung des Vertrags?
Welche Pläne gibt es innerhalb der Bundesregierung zur Nutzung der CWA für die Zeit nach der Pandemie?