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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Insolvenz der Pella Sietas Werft

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

15.03.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/86001.03.2022

Insolvenz der Pella-Sietas-Werft

der Abgeordneten René Bochmann, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, Dirk Brandes und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Werft Pella Sietas GmbH, Deutschlands ältestes, im Jahr 1635 gegründetes, Schiffbauunternehmen in Hamburg-Neuenfelde, musste nach einer Insolenz im Jahr 2011 im Juli 2021 abermals Insolvenz anmelden (vgl. https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburger-Pella-Sietas-Werft-Juristisches-Nachspiel-droht,sietas216.html). Die Muttergesellschaft Open JSC Pella Group mit Sitz in St. Petersburg, Russland, verpflichtete sich mit der Übernahme im Jahr 2014, den an der Este-Mündung gelegenen Betriebsstandort in Hamburg-Neuenfelde für mindestens acht Jahre weiterzuführen (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/insolvente-hamburger-traditionswerft-sietas-verkauft-a-952582.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wurden seitens der Bundesrepublik Deutschland oder einer in ihrem Eigentum stehenden Kreditanstalt Beihilfen oder Darlehen zwischen 2014 und 2022 an die Pella Sietas GmbH ausgereicht, und wenn ja, in welcher Höhe, und wurden diese zurückgezahlt?

2

Wurden seitens der Bundesagentur für Arbeit Beihilfen oder Zuschüsse gewährt, und wenn ja, in welcher Höhe?

3

Wurden die seitens des Käufers der Sietas-Werft zugesagten Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von rund 15 Mio. Euro vollständig geleistet (vgl. Quelle Spiegel in der Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

War die Schiffbarkeit der Este zwischen Elbmündung und Werftstandort dauerhaft gegeben, sodass eine Nichtbefahrbarkeit als Insolvenzgrund ausscheidet?

5

Wenn Baggergenehmigungen für die Werftbereiche und die Dockgrube vorgelegen haben, wie das damalige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf ein Schreiben des damaligen Abgeordneten Andreas Mrosek am 14. August 2020 antwortete, in wessen Verantwortung fällt die Freihaltung der Zufahrten zu den Liegeplätzen sowie seeseitig zum Werftgelände mit der Dockgrube?

Berlin, den 22. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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