Schengen-Reform und Schaffung eines „Schengen-Rates“ sowie eines „Schengen-Koordinators“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ali Al-Dailami, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die französische Ratspräsidentschaft schlägt die Schaffung eines „Schengen-Rates“ vor („Frankreich will Schengen stärken – mit der Schweiz am Tisch“, SRF vom 3. Februar 2022). Soweit den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt, soll das Gremium regelmäßig die Lage des Schengen-Raums prüfen und hierzu ein „Barometer“ einrichten. Auf Basis seiner Erkenntnisse soll der „Schengen-Rat“ nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller Fragen der Sicherheit oder „Schwierigkeiten“, die sich aus der Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums ergeben können, beheben. Zudem sollen die dort versammelten Delegierten politische Leitlinien für den Schengen-Raum und die Reaktion auf die Krisen festlegen. Die Instrumente und Kriterien hierfür sind nicht bekannt.
Es ist ebenfalls unklar, wo der „Schengen-Rat“ formal angesiedelt sein soll, es könnte sich um das Format des „gemischten Ausschusses“ im Rat der Innen- und Justizministerinnen und Innen- und Justizminister handeln. Auch ist nicht bestimmt, wie oft und in welchen Formaten dieser einberufen werden könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wo sollte ein „Schengen-Rat“ aus Sicht der Bundesregierung formal angesiedelt sein, und was hat sie dem französischen EU-Vorsitz hierzu mitgeteilt?
Was sollte nach Meinung der Bundesregierung die Aufgaben des „Schengen-Rates“ sein?
Welche Fragen sollen aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen eines „Schengen-Rates“ behandelt werden?
Ist die Bundesregierung dafür, dass der „Schengen-Rat“ auch Leitlinien für die Tätigkeit von Frontex behandelt?
Soll das im Rahmen des „Schengen-Rates“ geschaffene „Barometer“ nach Kenntnis der Bundesregierung einen „Druck“ an den Außengrenzen bestimmen, und falls ja, welche Risiken bzw. deren Indikatoren sollten nach ihrer Vorstellung erfasst werden?
Was genau hat die Bundesregierung dem Ratsvorsitz zur Beschaffenheit und Relevanz dieser Indikatoren mitgeteilt?
Wie oft sollte ein solches „Barometer“ ausgewertet bzw. daraus erstellte Analysen den EU-Innenministerinnen und EU-Innenministern vorgelegt werden?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Ernennung eines „Schengen-Koordinators“, und welche Aufgaben sollte dieser übernehmen?
Soll der „Schengen-Koordinator“ aus Sicht der Bundesregierung auch Maßnahmen vorschlagen, vorbereiten oder sogar koordinieren dürfen?
Sofern das im „Schengen-Rat“ geschaffene „Barometer“ einen hohen „Migrationsdruck“ anzeigt und der „Schengen-Koordinator“ oder eine andere Stelle Maßnahmen vorschlägt, welche Plattformen könnten dann genutzt werden und inwiefern würde dies auch die IPCR umfassen?
Sollte eine solche Plattform aus Sicht der Bundesregierung ständig oder nur in Krisensituationen im Rahmen des Schengen-Rates aktiviert sein?
Wie definiert sich aus Sicht der Bundesregierung eine solche Krisensituation?
Wie sollte diese Plattform aus Sicht der Bundesregierung in Strukturen bei Frontex, dem „Schengen-Rat“ und dem „Schengen-Koordinator“ eingebunden sein?
Wie sollte die Tätigkeit des „Schengen-Rates“ und des „Schengen-Koordinators“ dokumentiert werden, sodass sie durch die nationalen Parlamente kontrolliert werden kann, und wird sie den Abgeordneten des Deutschen Bundestages hierzu Protokolle zur Verfügung stellen?
Welche Aufgaben übernehmen die beiden Beamtinnen bzw. Beamten der Bundespolizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die zu dem vom früheren Frontex-Vize Berndt Körner geleiteten Sekretariat der „Joint Coordination Group“ zur Verhinderung irregulärer Migration nach Wien entsandt wurden („New Western Balkans hub for Europol and Frontex; https://digit.site36.net/2022/02/25/new-western-balkans-hub-for-europol-and-frontex)?
Welche Details kann die Bundesregierung zu dem von der Bundespolizei geführten Projekt „Fighting Migrant Smuggling by Establishing Common Operational Partnership in Europe with Third Countries“ (SCOPE) mitteilen, das aus Mitteln des Fonds für die Innere Sicherheit gefördert wird und „kriminelle Organisationen“, die Geflüchtete in die EU schmuggeln, bekämpfen soll (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/32291)?
Worum handelt es sich bei dem von Deutschland koordinierten Projekt zur „Bekämpfung der Migrantenschleusung“ mit der Türkei und dem Westbalkan, das nach dem neuen „EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2021–2025)“ unter Beteiligung Frankreichs und Bulgariens mit bis zu 1,5 Mio. Euro aus dem Fonds für die Innere Sicherheit finanziert wird (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-005324-ASW_DE.pdf), und welche Technik (auch für polizeiliche Kommunikationsmittel) wird hierzu eingesetzt bzw. finanziert?
Inwiefern und mit welchem Ziel arbeitet die Bundesregierung in den Arbeitsgruppen „Intergovernmental Consultations“ und „Mediterranean Transit Migration“ (MTM) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mit, und welche Diskussionen zur europäischen Migrationspolitik werden dort zurzeit jeweils geführt?