Reduzierung der Datenbasis in der Konzentrationsanalyse im XVII. Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007
der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Ralph Lenkert, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einem Gutachten vom 2. April 2009 (WD 5 – 3000 – 044/09) zum Konzentrationsbericht der Monopolkommission im XVII. Hauptgutachten 2006/2007 Stellung genommen.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Beschränkung auf eine einzelne kommerzielle Datenquelle und die Nichtzugänglichkeit der Vergleichsrechnung eine Einschränkung der Datenqualität und deren Nachprüfbarkeit darstellen.
Dieses Ergebnis hat bis heute Bestand. Es wurde vom Präsidenten des Deutschen Bundestages, dem Dienstherrn des Wissenschaftlichen Dienstes, nicht zurückgezogen.
Die Beschränkung der Datenquelle hatte zur Folge, dass die Konzentrationsanalyse im XVII. Hauptgutachten lediglich auf rund 20 Prozent der tatsächlichen Verflechtungstatbestände basiert. Die Bundesregierung hält diese Reduzierung für unproblematisch (Antwort der Bundesregierung vom 19. Mai 2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/1625).
Die Daten der Konzentrations- und Verflechtungsanalyse sind als Basis für wirtschaftspolitische Entscheidungen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung von grundsätzlicher Bedeutung. Dies gilt insbesondere in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise, in der Rückschlüsse auf die Verflechtungen der realen Wirtschaft mit den Finanz- und Kapitalmärkten entscheidend sind.
Deshalb besteht weiterer Klärungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wenn die Bundesregierung die Angaben der Monopolkommission in ihrem XVI. und XVII. Hauptgutachten für nachvollziehbar hält, wie kann sie erklären, dass – bei unveränderten definitorischen Vorgaben der Europäischen Union (Eurostat) – die Anzahl der kontrollierten gruppenzugehörigen Unternehmen von rund 514 000 im Jahr 2003 auf rund 351 000 Unternehmen gesunken ist und die Monopolkommission davon nur rund 118 000, d. h. lediglich rund 20 Prozent der tatsächlichen existierenden und wirtschaftlich aktiven Anzahl, für konzentrationsstatistisch relevant hält?
Zu welchen konkreten Punkten und aus welchen konkreten Gründen teilt die Bundesregierung die Ergebnisse des Wissenschaftlichen Dienstes in seinem Gutachten vom 2. April 2009 nicht, in dem zahlreiche Lücken und Widersprüche zwischen den empirischen Angaben im Konzentrationsbericht des XVI. und XVII. Hauptgutachtens der Monopolkommission nachgewiesen werden?
Da sich die Bundesregierung sicher ist, dass die von der Monopolkommission zitierte Vergleichsrechnung, mit der die Zuverlässigkeit der reduzierten Datenbasis belegt werden soll, tatsächlich existiert, aufgrund welcher konkreten, insbesondere statistikrechtlichen Vorschriften wird die Vergleichsrechnung von der Monopolkommission und der Bunderegierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Fachöffentlichkeit geheim gehalten?
Wie hoch waren die Aufwendungen, die die Monopolkommission aus den 2008 vorgesehenen rund 1,3 Mio. Euro Haushaltsmitteln (Einzelplan 09 – Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Kapitel 09 08, Titelgruppe 01) für die Erstellung des Konzentrationsberichts im XVII. Hauptgutachten unmittelbar bzw. anteilig an Honoraren, Personal- und Sachmitteln, insbesondere für die Beschaffung externer kommerzieller Daten, eingesetzt hat?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, wenn die Monopolkommission nicht willens oder in der Lage sein sollte, die zur Modernisierung der Konzentrationsberichterstattung im Dienstleistungsauftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 1. April 2010 mit einem Auftragsvolumen von 190 000 Euro bis 30. September 2011 zu erzielenden Ergebnisse noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren?