[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, René
Bochmann, Dirk Brandes und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/919 –
Qualität von Lärmschutzwänden an Schienenstrecken der Deutschen Bahn AG
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Thema Lärmsanierung, das heißt, ein besserer Schutz von Anwohnern
gegen die von Zügen, besonders des Schienengüterverkehrs, verursachten
Abroll- und Bremsgeräusche durch passive Maßnahmen wie die Errichtung
von Lärmschutzwänden, nimmt eine hohe Priorität ein. In den vergangenen
20 Jahren sind hierfür rund 1,7 Mrd. Euro aufgewandt worden. Hinsichtlich
der Qualität verbauter Lärmschutzwände gibt es zwischen Herstellern,
Bauunternehmen, Gutachtern und der DB Netz AG unterschiedliche Einschätzungen
(vgl.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-pfuschvor
wuerfe-gegen-zulieferer-gefahr-fuer-leib-und-leben-a-b777d280-3774-411c-a
bcf-f6c6cd3983f4).
1. Wie hoch waren die Investitionen der DB Netz AG in passive
Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände u. a. in den Jahren 2011 bis
2021?
2. Wie viele Kilometer Bahnstrecken wurden im Zeitraum von 2011 bis
2021 „lärmsaniert“, und wie viele davon erfolgten aufgrund
genehmigungsrechtlicher Auflagen und wie viele aufgrund freiwilliger
Maßnahmen?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung will Schienenlärm an Bestandstrecken des deutschen
Schienennetzes weiter senken: Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der
Anwohnerinnen und Anwohner an den Bahnstrecken entlastet werden. So soll die
Akzeptanz der Menschen für das Verkehrsmittel Bahn gesteigert werden, damit
mehr Verkehr auf die klimafreundliche Schiene verlagert werden kann.
Es wird auf die Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
verwiesen (abrufbar unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schi
ene-laerm-umwelt-klimaschutz/laermvorsorge-und-laermsanierung.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1169
20. Wahlperiode 18.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
18. März 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Von 2011 bis 2021 wurden 61 060 500 Euro Baukosten für passive
Lärmschutzmaßnahmen der Lärmsanierung und 939 836 900 Euro Baukosten für
aktive Lärmschutzmaßnahmen investiert. Von 1999 bis 2015 wurden 1 529
Streckenkilometer lärmsaniert, von 2015 bis 2021 2 110 Streckenkilometer. Für den
Bereich der Lärmvorsorge liegen keine Zahlen vor. Diese werden im
Kostenrahmen der einzelnen Vorhaben des Bedarfsplans oder der Vorhaben nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abgebildet.
3. Wurden diese Investitionen durch Eigenmittel der DB Netz AG getätigt
oder handelt es sich überwiegend um seitens des Bundes zur Verfügung
gestellte Drittmittel (z. B. Baukostenzuschüsse)?
Bei der Lärmsanierung finanziert der Bund entsprechend der „Richtlinie zur
Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen
der Eisenbahnen des Bundes“ die zuwendungsfähigen Kosten der aktiven
Maßnahmen (z. B. Schallschutzwände) zu 100 Prozent, die der passiven
Maßnahmen (z. B. Schallschutzfenster) zu 75 Prozent. Für die Planungs- und
Verwaltungskosten wird ein Zuschlag von 18 Prozent auf die zuwendungsfähigen
Baukosten gewährt.
Bei Maßnahmen der Lärmvorsorge richtet sich die Kostentragung nach den
Vorgaben des jeweiligen Fördergesetzes bzw. der darauf basierenden
Finanzierungsvereinbarungen. Bei Vorhaben nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erfolgt die Finanzierung erforderlicher Lärmvorsorgemaßnahmen
anteilig durch den Bund und das Land. Bei Vorhaben nach dem
Bundesschienenwegeausbaugesetz innerhalb der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung
tragen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) einen Eigenanteil in Höhe
von derzeit 5 Prozent. Bei Vorhaben nach der
Rahmenfinanzierungsvereinbarung 2020 tragen die EIU in Abhängigkeit des Charakters der Maßnahmen
einen Eigenanteil von bis zu 15 Prozent.
4. Wurde seitens einer Bundesbehörde ein Monitoring über die Qualität der
gelieferten Produkte, Erfüllung der Ausschreibungskriterien und
Ergebnisse der Maßnahmen durchgeführt?
Lärmschutzwandelemente im Bereich der Eisenbahninfrastruktur bedürfen
unter technischen Gesichtspunkten der Zulassung durch das Eisenbahn-
Bundesamt (EBA).
Für die Zulassung der Lärmschutzwandelemente sind Tragsicherheit,
Gebrauchstauglichkeit und Materialermüdung zu ermitteln und nachzuweisen.
Eisenbahnanlagen müssen sicher gebaut und jederzeit in betriebssicherem
Zustand gehalten werden. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben inspizieren und
warten die Infrastrukturbetreiber ihre Anlagen eigenverantwortlich.
5. Ist der Bundesregierung ein Gutachten zur Qualitätsbestimmung von
gelieferten und verbauten Produkten des Herstellers F. bekannt, das seitens
der DB Netz AG beauftragt und im Jahr 2021 von Prof. Dr. H. der
RWTH Aachen erstellt wurde (vgl. Link in der Vorbemerkung der
Fragesteller)?
6. Leitet die Bundesregierung einen Handlungsbedarf aus dem Ergebnis des
Gutachtens ab (vgl. Frage 5)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Elemente der Fa. Forster sind seit dem Jahr 2010 für die Verwendung an
Strecken der Eisenbahnen des Bundes zugelassen. Im Jahr 2015 wurden sie
erneut geprüft; dabei haben sich die Erkenntnisse der Zulassungsversuche
bestätigt. Unabhängig hiervon hat der Hersteller die Elemente weiter optimiert.
Den genannten Bericht der RWTH Aachen aus 2019 hat das EBA bewertet. Es
hat sich kein Handlungsbedarf ergeben.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob seitens der DB Netz AG die
Compliance-Abteilung oder die interne Revision mit Ausschreibungen
und Lieferverträgen befasst war, und wenn ja, was ist das Ergebnis?
8. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Vorbehalte von
Unternehmen, die mit der Montage der gelieferten Lärmschutzwände beauftragt
worden sind, gegen bestimmte Produkte und Hersteller, und wenn ja,
sind Informationen der Fragesteller zutreffend, dass aufgrund der
Qualität gelieferter Produkte vor einer „Gefahr für Leib und Leben der am
Schienenverkehr Beteiligten und der unmittelbaren Anwohner“ gewarnt
worden ist (vgl. Link in der Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
9. Gab es seitens der DB Netz AG Haftungsfreistellungen oder ähnliche
Zugeständnisse für Unternehmen, die mit der Montage von
Lärmschutzwänden beauftragt worden sind?
10. Ist seitens der DB Netz AG der Vorstand der DB AG über die Thematik
informiert worden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
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ISSN 0722-8333]