Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Deutschland
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am Montag, den 28. Februar 2022 teilte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben der Zeitschrift „Welt“ mit, dass „in Deutschland keine öffentlichen Schutzräume mehr zur Verfügung“ stünden. Von ursprünglich 2 000 öffentlichen Schutzraumanlagen in den westlichen Bundesländern seien bislang rund 1 400 Anlagen rückabgewickelt worden (https://www.welt.de/politik/ausland/article237190359/Ukraine-Krieg-Ungarn-will-Waffenlieferungen-Richtung-Kiew-nicht-durchlassen.html). Die Bunker im Ostteil Deutschlands seien nach der Wiedervereinigung von vornherein nicht in das Schutzraumkonzept des Bundes übernommen worden, hieß es zudem (vgl. https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_91746326/in-deutschland-stehen-kaum-noch-bunker-zur-verfuegung.html). In Nordrhein-Westfalen wurden z. B. bereits während des Zweiten Weltkriegs Hoch- und Tiefbunker errichtet (vgl. https://www.ruhr24.de/nrw/nrw-luftschutzbunker-zahl-ukraine-krieg-bunker-atomwaffen-russland-attacke-atomkrieg-2022-zr-91376410.html). Seit 1967 wurden diese Anlagen aber aufgrund der hohen Kosten nicht mehr instand gehalten, teilt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz mit (ebd.). „Stattdessen förderte der Bund die Einrichtung von Schutzräumen in Tiefgaragen oder Bahnhöfen“ (ebd.). Ab 1990 wurde auch diese Förderung eingestellt (ebd.). „Der Grund: Weltweit trat eine politische Entspannung ein. Ab diesem Zeitpunkt wurden viele traditionelle Bunker-Anlagen entwidmet und durften von ihren Eigentümern baulich verändert werden. Auch Großstollenanlagen wie jene im Zentrum von Dortmund wurden seitdem nicht mehr gepflegt und teils verfüllt. Andere Anlagen wurde überbaut“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele öffentliche Schutzräume mit jeweils welcher Kapazität gemessen an der Anzahl der Personen, die aufgenommen werden können, stehen derzeit in Deutschland zur Verfügung (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Über wie viele Schutzräume, die in privater Hand sind, hat die Bundesregierung Kenntnis?
a) Wie viele Personen könnten darin gegebenenfalls aufgenommen werden?
b) Befindet sich die Bundesregierung in Kontakt mit den Eigentümern privater Schutzräume, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies (wenn ja, inwieweit können private Schutzräume im Notfall für die Nutzung durch die Zivilbevölkerung herangezogen werden)?
Wie viele Mehrzweckanlagen, an denen der Bund a) Eigentum und b) kein Eigentum hält, existieren in Deutschland, an denen der Bund ein vertragliches, mit einer Grundbucheintragung gesichertes Nutzungsrecht im Rahmen der Zweckbestimmung hat (https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Baulicher-Bevölkerungsschutz/Schutzbauwerke/Oeffentliche-Schutzraeume/schutzräume_node.html#vt-sprg-2), und handelt es sich dabei jeweils um private Eigentümer oder Eigentümer der öffentlichen Hand (z. B. Städte und Gemeinden; bitte nach Bundesländern auflisten)?
Plant die Bundesregierung die Reaktivierung und/oder den Aufbau von Schutzräumen für die Zivilbevölkerung, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
Plant die Bundesregierung angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage eine Änderung des Schutzkonzeptes, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
Plant die Bundesregierung die Förderung von privaten Schutzräumen, wie im Zeitraum zwischen 1968 und 1996, als private Schutzräume mit insgesamt rund 55 Mio. Euro gefördert wurden (https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Baulicher-Bevölkerungsschutz/Schutzbauwerke/Oeffentliche-Schutzraeume/schutzräume_node.html#vt-sprg-2), und wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage?