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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stopp der KfW-Mittel gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die Bundesregierung am 24. Januar 2022

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

06.04.2022

Aktualisiert

10.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/109017.03.2022

Stopp der KfW-Mittel gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die Bundesregierung am 24. Januar 2022

der Abgeordneten Marc Bernhard, Roger Beckamp, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 24. Januar dieses Jahres stoppte die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller völlig überraschend und mit sofortiger Wirkung die Bewilligung von KfW-Anträgen entsprechend der BEG (Immobilienzeitung am 24. Januar 2022, https://www.iz.de/politik/news/-bund-legt-energieprogramme-der-kfw-auf-eis-2000003571, zuletzt aufgerufen am 23. Februar 2022).

Mit dieser Entscheidung beraubt sie nach Auffassung der Fragesteller die betroffenen privaten und institutionellen Bauherren nicht nur des von ihr zu gewährenden Vertrauensschutzes. Sie greift vielmehr direkt in persönliche und unternehmerische Schicksale ein, indem sie Finanzierungskonzepte von Bürgern und Unternehmen zerstört und bereits erbrachte Vorleistungen ad absurdum führt. Neben erheblichen finanziellen Schäden für die Betroffenen wird in der Folge nun eine Vielzahl geplanter Wohneinheiten nicht geschaffen (https://www.immobilienmanager.de/vollbremsung-bei-bau-und-sanierungsfoerderungbeg-24012022, zuletzt aufgerufen am 23. Februar 2022). Diese Entscheidung provoziert nach Ansicht der Fragesteller somit steigende Mieten und trägt schließlich zur Verschärfung der neuen deutschen Wohnungsnot (siehe Bundestagsdrucksache 20/701) mit anderen Mitteln bei.

Für zahlreiche Familien rückt dadurch der Traum von den eigenen vier Wänden in weite Ferne. Mehr noch: Sie bleiben auf erheblichen Bauvorkosten und zum Teil unkündbaren Verträgen sitzen, die zu erfüllen sie verpflichtet, aber in vielen Fällen kaum noch in der Lage sind (https://www.kreditwesen.de/immobilien-finanzierung/ergaenzende-informationen/i-f-meldungen/stopp-kfw-foerderprogramme-stoesst-verheerendes-echo-id77354.htm, zuletzt aufgerufen am 23. Februar 2022). Diese Situation ist nach Auffassung der Fragesteller von der Bundesregierung ohne Not herbeigeführt worden; ein Verweis auf leere Fördertöpfe taugt insbesondere angesichts der Corona-Milliardenausgaben in den letzten zwei Jahren und angesichts der Kosten in Milliardenhöhe für die Folgen der unkontrollierten Migration nach Deutschland in den letzten Jahrzehnten nicht (https://www.focus.de/immobilien/kaufen/ploetzlich-sind-zehntausende-euro-immo-foerderung-weg-was-der-stopp-vieler-kfw-programme-bedeutet_id_43108960.html, zuletzt aufgerufen am 23. Februar 2022).

Um derartiges Agieren der Bundesregierung künftig vermeiden zu können, ist es nach Ansicht der Fragesteller angezeigt, Ursachen, Beweggründe und Entscheidungsmuster der Regierung, die zum verfügten Stopp der Bewilligung von KfW-Anträgen entsprechend BEG führten, zu hinterfragen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welches Gremium traf die am 24. Januar 2022 vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck verkündete Entscheidung, die Bewilligung von KfW-Anträgen entsprechend der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung zu stoppen?

2

Mit welchen Fachressorts der Bundesregierung ist diese Entscheidung abgestimmt worden (bitte nach Ressort und namentlicher Verantwortung des Entscheiders benennen)?

Wenn es eine vorherige Abstimmung mit anderen Fachressorts nicht gab, weshalb nicht?

3

In welcher Höhe war der Fördertopf zum Zeitpunkt der Entscheidungsverkündung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in Anspruch genommen worden?

4

Wie viele Anträge von Bauherren, Familien und Unternehmen lagen zu diesem Zeitpunkt vor und wurden damit aus dem Prozess der BEG mit KfW-Mitteln ausgeschlossen?

5

Wie viele Bauprojekte privater und institutioneller Bauherren mit wie vielen Wohnungen bzw. Wohneinheiten sind durch den Stopp der KfW-Mittel nach erfolgter Antragstellung von der BEG ausgeschlossen worden?

6

Wie viele Bauprojekte privater und institutioneller Bauherren mit wie vielen Wohnungen bzw. Wohneinheiten sind durch den Stopp der KfW-Mittel vor erfolgter Antragstellung von der BEG ausgeschlossen worden?

7

Wie hoch waren die Aufwendungen der KfW im Förderzeitraum bis zum 24. Januar 2022 (bitte nach Krediten und Tilgungszuschüssen aufgliedern)?

8

Wie viele Anträge auf Förderung nach der BEG waren jeweils zum Monatsende seit Beginn der Förderung gegenüber der KfW gestellt worden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

9

Welchen Umfang hatten die Anträge auf Förderung nach der BEG jeweils zum Monatsende seit Beginn der Förderung gegenüber der KfW (bitte pro Monat aufschlüsseln und kumuliert für den gesamten Förderzeitraum nach der BEG ausweisen)?

10

Ist durch die zuständigen Bundesministerien vor dem 24. Januar 2022 erwogen worden, den am 27. Januar 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Nachtragshaushalt in Höhe von 60 Mrd. Euro zur Aufstockung der KfW-Mittel gemäß der BEG zu verwenden?

Wenn nein, weshalb nicht?

11

Welche Kindergeldzahlungen erfolgten durch Deutschland während des Zeitraums der BEG bis zum 24. Januar 2022 an im Ausland lebende Kinder?

12

Wie viele Einwanderer von außerhalb der Europäischen Union nahm Deutschland während des Zeitraums der BEG bis zum 24. Januar 2022 auf, und welche Kosten verursachte diese Maßnahme monatlich (bitte pro Monat aufschlüsseln und kumuliert für den gesamten Zeitraum der BEG bis zum 24. Januar 2022 ausweisen)?

13

Worauf stützt die Bundesregierung ihre Aussage, dass der KfW-Effizienzhaus-Standard 55 im Januar 2022 im Gebäudebereich deutschlandweit bereits als Standard umgesetzt worden sei (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html, zuletzt aufgerufen am 23. Februar 2022)?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zielerreichung der bis zum 24. Januar 2022 erfolgten BEG mit KfW-Mitteln hinsichtlich der von ihr ins Auge gefassten Reduzierung von Emissionen (bitte die ausgereichten KfW-Mittel im Zusammenhang mit den in Aussicht gestellten und in der Tat erreichten Reduzierungen darstellen)?

Berlin, den 9. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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