Verlängerung Ausgleichszahlungen Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Aufgrund der Corona-Pandemie ist es in deutschen Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen zu erheblichen Belegungsrückgängen gekommen, die bei dem angewandten leistungsbasierten Vergütungssystem zu erheblichen Einnahmeausfällen für die Kliniken führten und noch immer führen. Gleichzeitig werden die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen in der Pandemie so dringend gebraucht wie selten zuvor. Um die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen in dieser Situation wirtschaftlich abzusichern, hat die Bundesregierung seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 finanzielle Unterstützung für die erhöhten Aufwände im Bereich der Hygiene und des Infektionsschutzes (Versorgungsaufschläge für die Behandlung von COVID-Patienten und Corona-Zuschläge) und Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Leerstände beschlossen. Diese mehrfach verlängerten Regelungen enden am 19. März 2022.
Auch heute sind die Krankenhäuser und die Rehabilitationskliniken nicht in der Situation einer Normalbelegung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Beabsichtigt die Bundesregierung, die in den gesetzlichen Regelungen bis zum 19. März 2022 befristeten Corona-Zuschläge für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen weiter zu verlängern?
Wenn ja,
a) bis wann schafft die Bundesregierung die entsprechenden Anspruchsgrundlagen,
b) welche Unterstützungsleistungen plant die Bundesregierung konkret,
c) mit welchem Finanzvolumen sollen diese Leistungen abgedeckt sein,
d) bis zu welchem Zeitpunkt sollen diese Unterstützungsleistungen fortgelten?
Wenn nein,
a) auf welcher fachlichen Einschätzung beruht diese Entscheidung,
b) was wird die Bundesregierung tun, sollte ihre in Frage 3a geschilderte Einschätzung nicht zutreffend sein,
c) welche Folgen sieht die Bundesregierung für die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, wenn die Unterstützungsleistungen zum 20. März 2022 eingestellt würden?
Wie plant die Bundesregierung, den Schutz vulnerabler Gruppen, etwa durch Vermeidung von Infektionen durch mögliche Virusvarianten, auch künftig sicherzustellen?
Wie soll aus Sicht der Bundesregierung eine wirtschaftliche Absicherung bei einer nicht vorhandenen Normalbelegung von Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen erfolgen?