Arbeitsunfähigkeitstage und Impfnebenwirkungen (Corona-Pandemie)
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Dr. Christina Baum und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Fehlzeiten am Arbeitsplatz sind ein wichtiger Indikator für die gesundheitliche Lage der Erwerbstätigen. Das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen wird jedoch durch eine Reihe von Faktoren verzerrt. Abhängig vom Arbeits- bzw. Tarifvertrag kann für Beschäftigte geregelt sein, dass ein „Krank ohne Schein“ möglich ist. Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts geregelt, gilt § 5 Absatz 1 Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Danach dürfen Arbeitnehmer ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Ist der Arbeitnehmer länger krank, benötigt er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Da es ohne entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch keinen Durchschlag für die Krankenkassen bzw. keine automatisierte Meldung vom Arbeitgeber an die Krankenkassen gibt, ist folglich von einer statistischen Untererfassung auszugehen. Zudem nimmt in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit die Bereitschaft der Beschäftigten ab, sich krankzumelden. Demgegenüber erhöht sich die Bereitschaft in Zeiten niedriger Arbeitslosigkeit (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/fehltage-auf-einen-blick-so-haengen-arbeitslosigkeit-und-krankenstand-zusammen-a-1163771.html).
Die Gründe der Arbeitsunfähigkeit (Krankheitsdiagnosen) werden durch eine internationale Klassifikation der Krankheiten (engl. International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD) erfasst. Bislang wurden zur Erfassung von Impfnebenwirkungen die drei ICD-Codes T88.0 (Infektion nach Impfung), T88.1 (sonstige Komplikation nach Impfung) und Y59.9 (Komplikationen durch Impfstoffe) verwendet. Im Jahr 2021 wurde zusätzlich der Diagnosecode U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen) eingeführt, um gezielt die Impfnebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen zu erfassen. Zur Erfassung von Corona-Erkrankungen in Verbindung mit einem positiven Corona-Test wurde der Diagnosecode U07.1 geschaffen (https://www.kbv.de/html/1150_51056.php).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 sowie 2021 die Gesamtzahl der Arbeitsunfähigkeitstage sowie die mittlere Dauer eines Arbeitsunfähigkeitsfalls (in Kalendertagen) jeweils entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 sowie 2021 die Gesamtzahl der Arbeitsunfähigkeitstage sowie die mittlere Dauer eines Arbeitsunfähigkeitsfalls (in Kalendertagen) für nachfolgende ICD-10-Gruppen jeweils entwickelt für
a) A00-B99 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten,
b) C00-D48 Neubildungen,
c) D50-D90 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems,
d) E00-E90 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten,
e) F00-F99 Psychische und Verhaltensstörungen,
f) G00-G99 Krankheiten des Nervensystems,
g) H00-H59 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde,
h) H60-H95 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes,
i) I00-I99 Krankheiten des Kreislaufsystems,
j) J00-J99 Krankheiten des Atmungssystems,
k) K00-K93 Krankheiten des Verdauungssystems,
l) L00-L99 Krankheiten der Haut und der Unterhaut,
m) M00-M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes,
n) N00-N99 Krankheiten des Urogenitalsystems,
o) O00-O99 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett,
p) P00-P96 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben,
q) Q00-Q99 Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien,
r) R00-R99 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind,
s) S00-T98 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen,
t) V01-Y84 Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität und
u) Z00-Z99 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020, 2021 sowie 2022 die Gesamtzahl der Arbeitsunfähigkeitstage sowie die mittlere Dauer eines Arbeitsunfähigkeitsfalls (in Kalendertagen) in Verbindung mit folgenden ICD-10-Codes jeweils entwickelt für
a) T88.0 (Infektion nach Impfung),
b) T88.1 (sonstige Komplikation nach Impfung) sowie
c) Y59.9 (Komplikationen durch Impfstoffe)
(bitte nach Jahren, Quartalen sowie für die Jahr 2021 und 2022 zusätzlich nach Monaten getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021 sowie 2022 die Gesamtzahl der Arbeitsunfähigkeitstage sowie die mittlere Dauer eines Arbeitsunfähigkeitsfalls (in Kalendertagen) in Verbindung mit folgenden ICD-10-Codes jeweils entwickelt für
a) U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen),
b) U07.3 (COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet),
c) U07.4 (Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet),
d) U07.5 (Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit CO-VID-19) sowie
e) U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen)
(bitte nach Jahr, Quartalen sowie nach Monaten getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Corona-Impfnebenwirkungen im Jahr 2021 sowie 2022 jeweils verstorben (bitte nach Monaten getrennt ausweisen)?
Hat, und wenn ja, wann, das Paul-Ehrlich-Institut von Amts wegen eine Ermittlung nach § 62 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) aufgrund von Meldungen zu Impfnebenwirkungen aufgenommen, und wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens, und wenn nein, warum nicht?